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   BAG, 11.12.2007 - 3 AZR 249/06   

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BAG, 11.12.2007 - 3 AZR 249/06 (https://dejure.org/2007,24)
BAG, Entscheidung vom 11.12.2007 - 3 AZR 249/06 (https://dejure.org/2007,24)
BAG, Entscheidung vom 11. Dezember 2007 - 3 AZR 249/06 (https://dejure.org/2007,24)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Wolters Kluwer

    Geltungsbereich des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes (AGG) im Zusammenhang mit betrieblicher Altersversorgung; Anspruch auf gleiches Entgelt für gleiche oder gleichwertige Arbeit nach der Wertung des AGG; Geltung des AGG trotz der in § 2 Abs. 2 S. 2 enthaltenen ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Gleichbehandlungsgesetz gilt auch für betriebliche Altersvorsorge

  • Betriebs-Berater

    Betriebliche Altersversorgung und Antidiskriminierungsrecht

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    EG-Protokoll zu Art. 141; ; GG Art. 3 Abs. 2; ; GG Art. ... 3 Abs. 3; ; AGG § 1; ; AGG § 2 Abs. 1 Nr. 2; ; AGG § 2 Abs. 2 Satz 2; ; AGG § 6 Abs. 1 Satz 2; ; AGG § 7; ; AGG § 8 Abs. 2; ; AGG § 10 Satz 3 Nr. 4; ; AGG § 33 Abs. 1; ; BGB § 612 Abs. 3 in der Fassung des arbeitsrechtlichen EG-Anpassungsgesetzes mit Wirkung zum 21. August 1980 (BGBl. I 1980, 1308); ; BetrAVG § 1b Abs. 1 Satz 4 2. Alt.; ; BetrAVG § 1b Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebliche Altersversorgung; Gleichbehandlung - Betriebliche Altersversorgung und Antidiskriminierungsrecht

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anwendbarkeit des AGG auf die betriebliche Altersversorgung ? Keine Erfassung vorrangiger Sonderregelungen ? Generelles Verbot der Diskriminierung wegen des Geschlechts ? Gesamtschuldnerische Haftung des Arbeitgebers und des Versicherers für Ansprüche bezüglich einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz und Betriebliche Altersversorgung

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz findet auch auf die Betriebliche Altersversorgung Anwendung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Betriebliche Altersversorgung: - Gleichbehandlung von Mann und Frau bei der Hinterbliebenenrente

  • dbb.de PDF, S. 23 (Leitsatz)

    Geltung des AGG für betriebliche Altersversorgung

  • pwclegal.de (Kurzinformation)

    Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz und Betriebliche Altersversorgung

  • antidiskriminierungsstelle.de PDF (Kurzinformation)

    Anwendbarkeit des AGG - betriebliche Altersversorgung

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    AGG gilt auch in der betrieblichen Altersversorgung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    BAG zum Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz bei der betrieblichen Altersversorgung

  • 123recht.net (Pressemeldung, 11.12.2007)

    Gleichheitsgesetz gilt auch für betriebliche Altersversorgung // Benachteiligung von Witwern

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 125, 133
  • NJW 2008, 2458 (Ls.)
  • ZIP 2008, 521
  • MDR 2008, 574
  • NZA 2008, 532
  • NZA 2009, 77
  • FamRZ 2008, 880
  • BB 2008, 557
  • DB 2008, 766
 
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Wird zitiert von ... (169)Neu Zitiert selbst (23)

  • BAG, 05.09.1989 - 3 AZR 575/88

    Betriebliche Altersversorgung: Witwerrente - Gleichbehandlungsgrundsatz

    Auszug aus BAG, 11.12.2007 - 3 AZR 249/06
    Denn diese Leistungen sind, auch hinsichtlich der Hinterbliebenenversorgung, in erster Linie Lohn des berechtigten Arbeitnehmers, den er als Gegenleistung für die im Arbeitsverhältnis erbrachte Betriebstreue erhält (vgl. zB BAG 10. März 1972 - 3 AZR 278/71 - BAGE 24, 177, zu A II 2 a der Gründe; 5. September 1989 - 3 AZR 575/88 -BAGE 62, 345, zu II 1 b der Gründe).

    Damit ist er auch im Lichte des Verbotes der Benachteiligung wegen des Geschlechts in Art. 3 Abs. 2 und Abs. 3 GG auszulegen (BAG 5. September 1989 - 3 AZR 575/88 - BAGE 62, 345, zu I 1 der Gründe).

    b) Wird - wie hier - männlichen Arbeitnehmern eine betriebliche Altersversorgung einschließlich einer unbedingten Witwenversorgung gewährt und zugleich weiblichen Arbeitnehmern nur eine betriebliche Altersversorgung mit einer Witwerversorgung zugesagt, die unter der Bedingung steht, dass die Ehefrau den überwiegenden Teil des Unterhalts bestritten hat, so liegt hierin eine unterschiedliche Entlohnung, die allein auf dem Geschlecht beruht (vgl. BAG 5. September 1989 - 3 AZR 575/88 - BAGE 62, 345, zu II 1 der Gründe sowie 26. September 2000 - 3 AZR 387/99 - EzA BetrAVG § 1 Hinterbliebenenversorgung Nr. 8, zu III der Gründe).

    bb) Auch ein unterschiedlicher "Versorgungsbedarf" kann die Unterscheidung nicht rechtfertigen, da dies dem Entgeltcharakter der betrieblichen Altersversorgung widerspräche (vgl. BAG 5. September 1989 - 3 AZR 575/88 - BAGE 62, 345, zu II 1 b der Gründe).

  • BAG, 07.03.1995 - 3 AZR 282/94

    Zusatzversorgung Teilzeitbeschäftigter

    Auszug aus BAG, 11.12.2007 - 3 AZR 249/06
    Dass der Nachversorgungsfall noch nicht eingetreten ist, ist unerheblich, da die für diesen Fall entstehenden Verpflichtungen bereits jetzt Teil des Rechtsverhältnisses zwischen den Parteien sind (vgl. für die Klärung des Inhalts des betriebsrentenrechtlichen Rechtsverhältnisses vor Eintritt des Versorgungsfalles auch BAG 7. März 1995 - 3 AZR 282/94 - BAGE 79, 236, zu A III 1 der Gründe).

    Auch Rentner können durch ihr Spar- und Konsumverhalten bestehenden Versorgungslücken Rechnung tragen (vgl. BAG 7. März 1995 - 3 AZR 282/94 - BAGE 79, 236, zu A III 2 a der Gründe; 18. September 2001 - 3 AZR 689/00 - BAGE 99, 92, zu A der Gründe).

    Umgekehrt begrenzt das EG-Recht aber auch nicht Ansprüche, die auf nationalem Recht beruhen (vgl. EuGH 10. Februar 2000 - C-270 und 271/97 - [Sievers und Schrage] EuGHE I 2000, 929; BVerfG 5. August 1998 - 1 BvR 264/98 - AP GG Art. 101 Nr. 56 = EzA EWG-Vertrag Art. 119 Nr. 53, zu III 2 b (2) der Gründe; BAG 7. März 1995 - 3 AZR 282/94 - BAGE 79, 236, zu B IV 3 b bb der Gründe).

  • BAG, 07.09.2004 - 3 AZR 550/03

    Betriebliche Altersversorgung: Mittelbare Diskriminierung durch Pensionskasse

    Auszug aus BAG, 11.12.2007 - 3 AZR 249/06
    Eine reine Beitragszusage wäre keine betriebliche Altersversorgung iSd. Betriebsrentengesetzes (vgl. BAG 12. Juni 2007 - 3 AZR 14/06 - Rn. 24, DB 2007, 2722 und 7. September 2004 - 3 AZR 550/03 - BAGE 112, 1, zu B I 2 a der Gründe).

    Jedenfalls fordert das Gebot der Effektivierung von Diskriminierungsverboten, dass der aus einer Versorgungsordnung Berechtigte jedenfalls auch dann unmittelbar gegen seinen früheren Arbeitgeber vorgehen kann, wenn sich die Ansprüche - wie im vorliegenden Fall - nicht aus dem Wortlaut der Leistungsordnung des externen Versorgungsträgers herleiten lassen, sondern sich erst aus deren Inhaltskontrolle ergeben (vgl. BAG 7. September 2004 - 3 AZR 550/03 - BAGE 112, 1, zu B II der Gründe).

  • BAG, 15.11.1994 - 5 AZR 682/93

    Gleichbehandlung - Gehaltserhöhung

    Auszug aus BAG, 11.12.2007 - 3 AZR 249/06
    Dieser Rechtsgrundsatz ist durch die Wertungen des verfassungsrechtlichen Gleichheitssatzes in Art. 3 GG geprägt (BAG 15. November 1994 - 5 AZR 682/93 - BAGE 78, 272, zu I 1 der Gründe).

    Ebenso gibt der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz den benachteiligten Arbeitnehmern einen Anspruch auf die Leistungen, die ihnen vorenthalten wurden (vgl. nur BAG 15. November 1994 - 5 AZR 682/93 - BAGE 78, 272, zu I 1 der Gründe).

  • BAG, 26.09.2000 - 3 AZR 387/99

    Auslegung einer Versorgungsordnung - "Haupternährerklausel

    Auszug aus BAG, 11.12.2007 - 3 AZR 249/06
    Nichts anderes gilt, wenn man mit der Entscheidung des Senats vom 26. September 2000 (- 3 AZR 387/99 - EzA BetrAVG § 1 Hinterbliebenenversorgung Nr. 8, zu II der Gründe) auf eine "Gesamtbetrachtung" abstellen wollte.

    b) Wird - wie hier - männlichen Arbeitnehmern eine betriebliche Altersversorgung einschließlich einer unbedingten Witwenversorgung gewährt und zugleich weiblichen Arbeitnehmern nur eine betriebliche Altersversorgung mit einer Witwerversorgung zugesagt, die unter der Bedingung steht, dass die Ehefrau den überwiegenden Teil des Unterhalts bestritten hat, so liegt hierin eine unterschiedliche Entlohnung, die allein auf dem Geschlecht beruht (vgl. BAG 5. September 1989 - 3 AZR 575/88 - BAGE 62, 345, zu II 1 der Gründe sowie 26. September 2000 - 3 AZR 387/99 - EzA BetrAVG § 1 Hinterbliebenenversorgung Nr. 8, zu III der Gründe).

  • BAG, 12.06.2007 - 3 AZR 14/06

    Anspruch auf Entgeltumwandlung - Verfassungsmäßigkeit

    Auszug aus BAG, 11.12.2007 - 3 AZR 249/06
    Eine reine Beitragszusage wäre keine betriebliche Altersversorgung iSd. Betriebsrentengesetzes (vgl. BAG 12. Juni 2007 - 3 AZR 14/06 - Rn. 24, DB 2007, 2722 und 7. September 2004 - 3 AZR 550/03 - BAGE 112, 1, zu B I 2 a der Gründe).
  • BVerfG, 21.03.2002 - 1 BvR 2119/01

    Keine Verletzung von GG Art 3 Abs 1 u Art 12 Abs 1 durch Ablehnung eines Antrags

    Auszug aus BAG, 11.12.2007 - 3 AZR 249/06
    Im Übrigen kann es nach dem allgemeinen Gleichheitssatz zwar zulässig sein, eine unterschiedliche Behandlung an eine freiwillig getroffene Entscheidung anzuknüpfen (vgl. BVerfG 21. März 2002 - 1 BvR 2119/01 - NJW 2002, 2307).
  • EuGH, 17.05.1990 - 262/88

    Barber / Guardian Royal Exchange Assurance Group

    Auszug aus BAG, 11.12.2007 - 3 AZR 249/06
    Es berücksichtigt, was der Europäische Gerichtshof in der Rechtssache "Barber" (17. Mai 1990 - C-262/88 - Rn. 44, EuGHE I 1990, 1889) ausgeführt hat, und gilt auch für Hinterbliebenenrenten (EuGH 28. September 1994 - C-200/91 - Rn. 51 ff., [Coloroll] EuGHE I 1994, 4389 und 6. Oktober 1993 - C-109/91 - Rn. 20, [Ten Oever] EuGHE I 1993, 4879).
  • BAG, 10.03.1972 - 3 AZR 278/71

    Ruhegehalt - Billigkeitskontrolle - Fürsorgepflicht - Versorgungsversprechen -

    Auszug aus BAG, 11.12.2007 - 3 AZR 249/06
    Denn diese Leistungen sind, auch hinsichtlich der Hinterbliebenenversorgung, in erster Linie Lohn des berechtigten Arbeitnehmers, den er als Gegenleistung für die im Arbeitsverhältnis erbrachte Betriebstreue erhält (vgl. zB BAG 10. März 1972 - 3 AZR 278/71 - BAGE 24, 177, zu A II 2 a der Gründe; 5. September 1989 - 3 AZR 575/88 -BAGE 62, 345, zu II 1 b der Gründe).
  • BVerfG, 05.04.2005 - 1 BvR 774/02

    Beitragsverpflichtung zur berufsständischen Anwaltsversorgung während

    Auszug aus BAG, 11.12.2007 - 3 AZR 249/06
    Denn die nach Art. 3 Abs. 2 GG gebotene Angleichung der Lebensverhältnisse von Männern und Frauen lässt es nicht zu, dass eine Diskriminierung in einzelnen Regelungsbereichen wegen einer in anderen Bereichen sichergestellten Gleichberechtigung hinzunehmen ist (vgl. für den Fall, dass dies in unterschiedlichen Versorgungssystemen geschieht: BVerfG 5. April 2005 - 1 BvR 774/02 - BVerfGE 113, 1, zu B I 3 c der Gründe).
  • BAG, 20.08.2002 - 9 AZR 710/00

    Altersteilzeit - Aufstockung des Entgelts ohne Arbeitszeitverringerung -

  • EuGH, 28.09.1994 - C-200/91

    Coloroll Pension Trustees / Russell u.a.

  • BAG, 21.08.2007 - 3 AZR 269/06

    Betriebliche Altersversorgung - Gleichbehandlungsgrundsatz

  • BAG, 23.01.2007 - 3 AZR 398/05

    Gleichbehandlung - Systemunterschiede - Altersversorgung

  • EuGH, 06.10.1993 - C-109/91

    Ten Oever / Stichting Bedrijfspensioenfonds voor het Glazenwassers- en

  • EuGH, 10.02.2000 - C-270/97

    Deutsche Post

  • BVerfG, 05.08.1998 - 1 BvR 264/98

    Verstoß gegen den Grundsatz des gesetzlichen Richters durch Nichtvorlage an den

  • BAG, 23.03.1999 - 3 AZR 631/97

    Pensionskasse und arbeitsrechtliches Diskriminierungsverbot

  • LAG Berlin, 04.01.2006 - 17 Sa 1034/05

    Zulässigkeit einer beschränkten Hinterbliebenenversorgung für Frauen;

  • BAG, 10.12.1991 - 9 AZR 319/90

    Lohnnachweiskarte im Baugewerbe; unzulässiger Feststellungsantrag

  • BAG, 18.09.2001 - 3 AZR 689/00

    Versorgungsverschaffung nach Betriebsübergang

  • BSG, 16.03.2006 - B 4 RA 15/05 R

    Witwerrentenanspruch nach § 303 SGB VI - Berechnung des Familienunterhalts -

  • Drs-Bund, 15.06.2005 - BT-Drs 15/5717
  • BAG, 04.08.2015 - 3 AZR 137/13

    Spätehenklausel - Gleichbehandlung

    aa) Das AGG gilt trotz der in § 2 Abs. 2 Satz 2 enthaltenen Verweisung auf das Betriebsrentengesetz auch für die betriebliche Altersversorgung, soweit das Betriebsrentengesetz nicht vorrangige Sonderregelungen enthält (BAG 11. Dezember 2007 - 3 AZR 249/06 - Rn. 22, BAGE 125, 133) .
  • BAG, 25.06.2020 - 8 AZR 145/19

    Auskunftsanspruch nach dem Entgelttransparenzgesetz

    Soweit in der Rechtsprechung eine Anspruchsgrundlage für ein gleiches Entgelt für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit beispielsweise in Ableitung aus "der Wertung in § 2 Abs. 1 Nr. 2 und § 8 Abs. 2 AGG" (vgl. etwa BAG 15. September 2009 - 3 AZR 294/09 - Rn. 27; 11. Dezember 2007 - 3 AZR 249/06 - Rn. 45, BAGE 125, 133) angenommen wurde, spricht dies gerade nicht für eine klare und eindeutige Normierung des Rechtsanspruchs, sondern für eine richtlinienkonforme Auslegung des Gesetzes unter Berufung auf die Gesetzesbegründung.
  • BAG, 06.11.2008 - 2 AZR 523/07

    Betriebsbedingte Kündigung - Altersdiskriminierung

    (ff) Ebenso wenig wie § 2 Abs. 2 Satz 2 AGG eine "Bereichsausnahme" für die betriebliche Altersversorgung enthält (BAG 11. Dezember 2007 - 3 AZR 249/06 - AP AGG § 2 Nr. 1 = EzA AGG § 2 Nr. 1), geht es bei § 2 Abs. 4 AGG um einen Anwendungsausschluss für die Diskriminierungsverbote des AGG oder gar um die Ermöglichung von nach dem AGG verbotenen Diskriminierungen bei Kündigungen.
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