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   BAG, 15.04.2008 - 9 AZR 111/07   

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BAG, 15.04.2008 - 9 AZR 111/07 (https://dejure.org/2008,370)
BAG, Entscheidung vom 15.04.2008 - 9 AZR 111/07 (https://dejure.org/2008,370)
BAG, Entscheidung vom 15. April 2008 - 9 AZR 111/07 (https://dejure.org/2008,370)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Altersteilzeit - Überforderungsquote

  • openjur.de

    Anspruch auf Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsvertrages; Überforderungsquote; arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz; TV soziale Sicherung Standort Klingenmünster

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung eines öffentlichen Arbeitgebers zur Regelung der Altersteilzeitarbeit auf der Grundlage des Altersteilzeitgesetzes (AltTZG); Rechtliche Ausgestaltung eines Altersteilzeitarbeitsvertrags; Anforderungen an die hinreichende Bestimmtheit des Hauptantrags gem. § ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Altersteilzeit - öffentliche Arbeitgeber

  • Betriebs-Berater

    Altersteilzeit - Anspruch auf Gleichbehandlung

  • hensche.de

    Altersteilzeit

  • Judicialis

    GG Art. 3; ; AltTZG § ... 3; ; AltTZG § 4; ; AltTZG § 7; ; ArbGG § 66; ; BGB § 242; ; BGB § 275; ; BGB § 311a; ; ZPO § 253; ; ZPO § 529; ; ZPO § 563; ; ZPO § 894; ; TV ATZ vom 5. Mai 1998 idF des Änderungstarifvertrags Nr. 2 vom 30. Juni 2000 § 2; ; TV zur sozialen Sicherung der Beschäftigten und zur Weiterentwicklung des Standortes Klingenmünster beim Pfalzklinikum für Psychiatrie und Neurologie - Anstalt des öffentlichen Rechts - vom 29. Mai 2001 § 4; ; TV zur sozialen Sicherung der Beschäftigten und zur Weiterentwicklung des Standortes Klingenmünster beim Pfalzklinikum für Psychiatrie und Neurologie - Anstalt des öffentlichen Rechts - vom 29. Mai 2001 § 5; ; TV zur sozialen Sicherung der Beschäftigten und zur Weiterentwicklung des Standortes Klingenmünster beim Pfalzklinikum für Psychiatrie und Neurologie - Anstalt des öffentlichen Rechts - vom 29. Mai 2001 § 12

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Altersteilzeit; Überforderungsquote; Gleichbehandlung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wb-law.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Gleichbehandlung bei Altersteilzeit

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Altersteilzeit - Anspruch auf Gleichbehandlung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    BAG zur Altersteilzeit - Anspruch auf Gleichbehandlung

Besprechungen u.ä. (3)

  • RA Hensche (Entscheidungsbesprechung)
  • RA Hensche (Entscheidungsbesprechung)
  • heuking.de PDF, S. 9 (Entscheidungsbesprechung)

    Anspruch auf Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsvertrages

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 126, 264
  • NZA-RR 2008, 547
 
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Wird zitiert von ... (60)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 21.01.1987 - 4 AZR 547/86

    Vorruhestand

    Auszug aus BAG, 15.04.2008 - 9 AZR 111/07
    Grundsätzlich ist der Arbeitnehmer zu bevorzugen, der zuerst die tariflichen Voraussetzungen erfüllt (BAG 21. Januar 1987 - 4 AZR 547/86 - BAGE 54, 113, 131 f.).

    Das Vertrauen der Vertragsparteien auf die geschlossene Vorruhestandsvereinbarung ist auch im Außenverhältnis gegenüber dem anderen Arbeitnehmer schutzwürdig (vgl. BAG 21. Januar 1987 - 4 AZR 547/86 - BAGE 54, 113, 133 f.).

  • BAG, 14.08.2007 - 9 AZR 943/06

    Geschlechtsbezogene Benachteiligung - arbeitsrechtlicher

    Auszug aus BAG, 15.04.2008 - 9 AZR 111/07
    Verstößt der Arbeitgeber bei der Gewährung freiwilliger Leistungen gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, hat der benachteiligte Arbeitnehmer Anspruch auf die vorenthaltene Leistung (st. Rspr., vgl. Senat 14. August 2007 - 9 AZR 943/06 - Rn. 19, EzA BGB 2002 § 611a Nr. 5; 11. April 2006 - 9 AZR 528/05 - Rn. 11, NZA 2006, 1217).

    Sollte das nicht zutreffen, hätte die Klägerin Anspruch auf die vorenthaltene Leistung, den Abschluss des mit dem Hauptantrag erstrebten Altersteilzeitarbeitsvertrags (vgl. Senat 14. August 2007 - 9 AZR 943/06 - Rn. 48, EzA BGB 2002 § 611a Nr. 5).

  • BAG, 09.11.2006 - 2 AZR 509/05

    Wiedereinstellungsanspruch

    Auszug aus BAG, 15.04.2008 - 9 AZR 111/07
    Zu welchem Zeitpunkt die fingierte Abgabeerklärung wirkt, beurteilt sich dagegen nach materiellem Recht (BAG 25. Oktober 2007 - 8 AZR 989/06 - Rn. 26, NZA 2008, 357; 9. November 2006 - 2 AZR 509/05 - Rn. 69, AP BGB § 311a Nr. 1 = EzA BGB 2002 § 311a Nr. 1).

    Im Unterschied zum alten Recht ist in § 311a Abs. 1 BGB klargestellt, dass ein Vertrag selbst dann nicht nichtig ist, wenn er hinsichtlich der Vergangenheit tatsächlich nicht durchgeführt werden kann (für die st. Rspr. Senat 13. November 2007 - 9 AZR 36/07 - Rn. 18, NZA 2008, 314; BAG 25. Oktober 2007 - 8 AZR 989/06 - Rn. 25 f., NZA 2008, 357; 9. November 2006 - 2 AZR 509/05 - Rn. 68 f., AP BGB § 311a Nr. 1 = EzA BGB 2002 § 311a Nr. 1; zustimmend Palandt/Grüneberg BGB 67. Aufl. § 311a Rn. 5).

  • BAG, 23.01.2007 - 9 AZR 393/06

    Altersteilzeit - rückwirkender Abschluss

    Auszug aus BAG, 15.04.2008 - 9 AZR 111/07
    dd) Der Senat hat nicht darüber zu entscheiden, ob die tatsächliche Überschreitung der in § 3 Abs. 1 Nr. 3 1. Alt. iVm. § 7 Abs. 2 und 3 AltTZG bestimmten Überforderungsgrenze selbst als dringender betrieblicher Grund iSv. § 2 Abs. 3 TV ATZ und § 12 TV Soz zu verstehen ist, der den Arbeitgeber berechtigt, den Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsvertrags abzulehnen (offengelassen von Senat 23. Januar 2007 - 9 AZR 393/06 - Rn. 31 ff., AP ATG § 2 Nr. 8 = EzA TVG § 4 Altersteilzeit Nr. 24; 30. September 2003 - 9 AZR 590/02 -BAGE 108, 36, zu B I 2 b dd der Gründe).

    Es kommt deshalb nicht darauf an, ob gegenüber dem Anspruch im zweiten Prüfungsschritt ein entgegenstehender dringender betrieblicher Grund iSv. § 2 Abs. 3 TV ATZ eingewandt wird (zum Begriff Senat 23. Januar 2007 - 9 AZR 393/06 - Rn. 25, aaO; 18. März 2003 - 9 AZR 126/02 - BAGE 105, 248, zu B I 2 a der Gründe).

  • BAG, 12.12.2000 - 9 AZR 706/99

    Übergang vom Arbeitsverhältnis in ein Altersteilzeitarbeitsverhältnis

    Auszug aus BAG, 15.04.2008 - 9 AZR 111/07
    aa) Der Arbeitnehmer hat nach § 2 Abs. 1 TV ATZ nur einen Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber bei der Entscheidung über seinen Antrag billiges Ermessen entsprechend § 315 Abs. 1 BGB wahrt (Senat 12. Dezember 2000 - 9 AZR 706/99 - BAGE 96, 363, zu B II 1 a der Gründe).

    cc) Die Voraussetzung der "Grundlage des Altersteilzeitgesetzes" gilt für die Klägerin, obwohl das Erfordernis lediglich in § 2 Abs. 1 TV ATZ und nicht auch in § 2 Abs. 2 TV ATZ enthalten ist (vgl. zu dem parallelen Problem der Anwendbarkeit von § 2 Abs. 3 TV ATZ nur auf die Fälle des § 2 Abs. 2 TV ATZ im originären Geltungsbereich des TV ATZ Senat 3. Dezember 2002 - 9 AZR 457/01 - BAGE 104, 55, zu A II 2 a cc (2) der Gründe; 12. Dezember 2000 - 9 AZR 706/99 - BAGE 96, 363, zu B II 1 b der Gründe).

  • BAG, 25.10.2007 - 8 AZR 989/06

    Wiedereinstellungsanspruch - Betriebsübergang - unbeachtlicher Widerspruch

    Auszug aus BAG, 15.04.2008 - 9 AZR 111/07
    Zu welchem Zeitpunkt die fingierte Abgabeerklärung wirkt, beurteilt sich dagegen nach materiellem Recht (BAG 25. Oktober 2007 - 8 AZR 989/06 - Rn. 26, NZA 2008, 357; 9. November 2006 - 2 AZR 509/05 - Rn. 69, AP BGB § 311a Nr. 1 = EzA BGB 2002 § 311a Nr. 1).

    Im Unterschied zum alten Recht ist in § 311a Abs. 1 BGB klargestellt, dass ein Vertrag selbst dann nicht nichtig ist, wenn er hinsichtlich der Vergangenheit tatsächlich nicht durchgeführt werden kann (für die st. Rspr. Senat 13. November 2007 - 9 AZR 36/07 - Rn. 18, NZA 2008, 314; BAG 25. Oktober 2007 - 8 AZR 989/06 - Rn. 25 f., NZA 2008, 357; 9. November 2006 - 2 AZR 509/05 - Rn. 68 f., AP BGB § 311a Nr. 1 = EzA BGB 2002 § 311a Nr. 1; zustimmend Palandt/Grüneberg BGB 67. Aufl. § 311a Rn. 5).

  • BAG, 19.02.2008 - 1 AZR 1004/06

    Stichtagsregelung im Sozialplan

    Auszug aus BAG, 15.04.2008 - 9 AZR 111/07
    Die mit ihr verbundenen Härten sind grundsätzlich hinzunehmen (vgl. in dem anderen Zusammenhang des betriebsverfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes bei Stichtagsregelungen in Sozialplänen BAG 19. Februar 2008 - 1 AZR 1004/06 -Rn. 27, ZIP 2008, 1087).
  • BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 528/05

    Arbeitsvertrag mit beamtenrechtlicher Besoldung und Versorgung - Gleichbehandlung

    Auszug aus BAG, 15.04.2008 - 9 AZR 111/07
    Verstößt der Arbeitgeber bei der Gewährung freiwilliger Leistungen gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, hat der benachteiligte Arbeitnehmer Anspruch auf die vorenthaltene Leistung (st. Rspr., vgl. Senat 14. August 2007 - 9 AZR 943/06 - Rn. 19, EzA BGB 2002 § 611a Nr. 5; 11. April 2006 - 9 AZR 528/05 - Rn. 11, NZA 2006, 1217).
  • BAG, 13.11.2007 - 9 AZR 36/07

    Verringerungsverlangen - tarifliche Härtefallregelung

    Auszug aus BAG, 15.04.2008 - 9 AZR 111/07
    Im Unterschied zum alten Recht ist in § 311a Abs. 1 BGB klargestellt, dass ein Vertrag selbst dann nicht nichtig ist, wenn er hinsichtlich der Vergangenheit tatsächlich nicht durchgeführt werden kann (für die st. Rspr. Senat 13. November 2007 - 9 AZR 36/07 - Rn. 18, NZA 2008, 314; BAG 25. Oktober 2007 - 8 AZR 989/06 - Rn. 25 f., NZA 2008, 357; 9. November 2006 - 2 AZR 509/05 - Rn. 68 f., AP BGB § 311a Nr. 1 = EzA BGB 2002 § 311a Nr. 1; zustimmend Palandt/Grüneberg BGB 67. Aufl. § 311a Rn. 5).
  • BAG, 18.03.2003 - 9 AZR 126/02

    Verringerung der Arbeitszeit - Diskriminierung - dringende betriebliche Belange

    Auszug aus BAG, 15.04.2008 - 9 AZR 111/07
    Es kommt deshalb nicht darauf an, ob gegenüber dem Anspruch im zweiten Prüfungsschritt ein entgegenstehender dringender betrieblicher Grund iSv. § 2 Abs. 3 TV ATZ eingewandt wird (zum Begriff Senat 23. Januar 2007 - 9 AZR 393/06 - Rn. 25, aaO; 18. März 2003 - 9 AZR 126/02 - BAGE 105, 248, zu B I 2 a der Gründe).
  • BAG, 17.07.2007 - 9 AZR 819/06

    Teilzeit - Lage der Arbeitszeit - Weisungsrecht

  • BAG, 03.12.2002 - 9 AZR 457/01

    Altersteilzeitanspruch für sächsische Grundschullehrer

  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.06.2006 - 11 Sa 624/05

    Kündigungsanspruch auf Abschluss einer Altersteilzeitvereinbarung nach Erreichen

  • BAG, 30.09.2003 - 9 AZR 590/02

    Anspruch auf Altersteilzeit

  • BAG, 21.06.2011 - 9 AZR 236/10

    Parteiwechsel in der Revisionsinstanz - AGB-Kontrolle

    Im Unterschied zum alten Recht stellt § 311a Abs. 1 BGB klar, dass ein Vertrag selbst dann nicht nichtig ist, wenn er hinsichtlich der Vergangenheit tatsächlich nicht durchgeführt werden kann (vgl. BAG 15. April 2008 - 9 AZR 111/07 - Rn. 26, BAGE 126, 264) .
  • LAG Bremen, 15.04.2010 - 3 Sa 156/09

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Abschluss eines Altersteilzeitvertrages; Billiges

    Hiernach Bestehen seit Inkrafttreten des § 311a BGB keine Bedenken (vgl. BAG Urteil vom 15.04.2008 - 9 AZR 111/07 - BAGE 126, 264 ff; BAG Urteil vom 14.10.2008 - 9 AZR 511/07 - AP Nr. 41 zu § 1 TVG Altersteilzeit).

    Der Arbeitnehmer hat vielmehr Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber bei der Entscheidung über seinen Antrag billiges Ermessen entsprechend § 315 Abs. 1 BGB wahrt (BAG Urteil vom 15.09.2009 - 9 AZR 643/08 - aaO.; BAG Urteil vom 15.04.2008 - 9 AZR 111/07 - aaO.).

    Damit wollten die Tarifvertragsparteien solche Altersteilzeitansprüche begründen, die der Arbeitgeber mit Hilfe von Leistungen der Bundesagentur für Arbeit gemäß den Bestimmungen des Altersteilzeitgesetzes zumindest teilweise refinanzieren kann (BAG Urteil vom 15.04.2008 - 9 AZR 111/07 - aaO.).

    Soweit die Überschreitung der Überlastungsquote in § 3 Abs. 1 Nr. 3 AltTZG nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ein Umstand ist, der bereits die Entscheidung eines Anspruchs auf Altersteilzeit verhindern kann (BAG Urteil vom 15.04.2008 - 9 AZR 111/07 - aaO.), muss der Arbeitgeber erstrecht berechtigt sein, diesen im Rahmen seiner Ermessenentscheidung nach § 2 Abs. 1 TV ATZ ausschlaggebende Bedeutung beizumessen.

    Verstößt der Arbeitgeber bei der Gewährung freiwilliger Leistungen gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, hat der benachteiligte Arbeitnehmer Anspruch auf die vorenthaltene Leistung (vgl. BAG Urteil vom 15.04.2008 - 9 AZR 111/07 - aaO.; BAG Urteil vom 14.08.2007 - 9 AZR 943/06 - BAGE 123, 358 ; BAG Urteil vom 11.04.2006 - 9 AZR 528/05 - NZA 2006, 1217 ff).

    Eine Verwirkung des Ablehnungsrechts kommt nur dann in Betracht, wenn besondere Umstände vorliegen, die darauf schließen lassen, der Arbeitgeber werde sich dauerhaft nicht auf die Überforderungsquote berufen (BAG Urteil vom 15.04.2008 - 9 AZR 111/07 - aaO.).

    Das Bundesarbeitsgericht geht in seinem Urteil vom 15.04.2008 ( 9 AZR 111/07 - aaO.) davon aus, dass eine solche Stichtagsregelung zulässig und die mit ihr verbundenen Härten grundsätzlich hinzunehmen seien.

    Die Kläger können sich insoweit nicht auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 15.04.2008 ( 9 AZR 111/07 - aaO.) berufen.

    Der vorliegende Rechtsstreit unterscheidet sich maßgeblich vom dem Sachverhalt, der dem von den Klägern herangezogenem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 15.04.2008 ( 9 AZR 111/07 - aaO.) zu Grunde lag.

  • BAG, 24.06.2008 - 9 AZR 313/07

    Teilzeitverlangen - freiwillige Betriebsvereinbarung im Geltungsbereich des § 117

    Zu welchem Zeitpunkt die fingierte Abgabe der Annahmeerklärung wirkt, beurteilt sich dagegen nach materiellem Recht (Senat 15. April 2008 - 9 AZR 111/07 - Rn. 20; BAG 25. Oktober 2007 - 8 AZR 989/06 -Rn. 26, AP BGB § 613a Wiedereinstellung Nr. 2 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 80).

    Seit Inkrafttreten des § 311a Abs. 1 BGB in der Fassung des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26. November 2001 (BGBl. I S. 3138) kommt auch die Verurteilung zur Abgabe einer Willenserklärung in Betracht, mit der ein Vertragsangebot rückwirkend angenommen werden soll (st. Rspr., vgl. Senat 15. April 2008 - 9 AZR 111/07 - Rn. 26; 13. November 2007 - 9 AZR 36/07 - Rn. 18, AP TzBfG § 8 Nr. 25 = EzA TzBfG § 8 Nr. 20).

  • BAG, 15.11.2011 - 9 AZR 387/10

    Anspruch auf Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsvertrags - Über-schreiten der

    Die tarifliche Anspruchsgrundlage des § 2 Abs. 1 TV ATZ, die die Änderung des Arbeitsverhältnisses in ein Altersteilzeitarbeitsverhältnis nur "auf der Grundlage des Altersteilzeitgesetzes" vorsieht, bezieht das öffentlich-rechtliche System der an bestimmte Erfordernisse gebundenen Refinanzierung durch Erstattungsleistungen der öffentlichen Hand nach § 3 und § 4 AltTZG in die privatrechtlichen Anspruchsvoraussetzungen mit ein (BAG 15. April 2008 - 9 AZR 111/07 - Rn. 35, BAGE 126, 264) .

    Eine Verwirkung kommt nur in Betracht, wenn besondere Umstände vorliegen, die darauf schließen lassen, der Arbeitgeber werde sich dauerhaft nicht auf die Überlastquote berufen (vgl. BAG 15. April 2008 - 9 AZR 111/07 - Rn. 43, BAGE 126, 264) .

    Schließt der Arbeitgeber - wie im Streitfall - mit Arbeitnehmern Altersteilzeitarbeitsverträge, obwohl er wegen Überschreitens der in § 3 Abs. 1 Nr. 3 AltTZG geregelten Überlastquote hierzu nicht verpflichtet ist (vgl. BAG 13. Juli 2010 - 9 AZR 287/09 - Rn. 40 f., AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 47 = EzA TVG § 4 Altersteilzeit Nr. 34) , erbringt er eine freiwillige Leistung und hat deshalb bei der Entscheidung über den Antrag eines Arbeitnehmers auf Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsvertrags den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz zu beachten (vgl. BAG 15. April 2008 - 9 AZR 111/07 - Rn. 54, BAGE 126, 264) .

    Diese Grundsätze gelten insbesondere in den Fällen, in denen ein Arbeitgeber im Hinblick auf das Überschreiten der Überlastquote einen Stichtag festlegt, ab dem er den Abschluss von Altersteilzeitarbeitsverträgen ablehnt (vgl. BAG 15. April 2008 - 9 AZR 111/07 - Rn. 53, BAGE 126, 264 ) .

  • BAG, 13.12.2016 - 9 AZR 606/15

    Gleichbehandlung - Altersteilzeitarbeitsvertrag

    Die tarifliche Anspruchsgrundlage des § 2 Abs. 1 TV ATZ LSA, die die Änderung des Arbeitsverhältnisses in ein Altersteilzeitarbeitsverhältnis nur "auf der Grundlage des Altersteilzeitgesetzes (AltTZG)" vorsieht, bezieht das öffentlich-rechtliche System der an bestimmte Erfordernisse gebundenen Refinanzierung durch Erstattungsleistungen der öffentlichen Hand nach §§ 3, 4 AltTZG in die privatrechtlichen Anspruchsvoraussetzungen mit ein (zum TV ATZ vgl. BAG 15. April 2008 - 9 AZR 111/07 - Rn. 35, BAGE 126, 264) .

    Eine Verwirkung kommt nur in Betracht, wenn besondere Umstände vorliegen, die darauf schließen lassen, der Arbeitgeber werde sich dauerhaft nicht auf die Überlastquote berufen (vgl. BAG 15. November 2011 - 9 AZR 387/10 - Rn. 24; 15. April 2008 - 9 AZR 111/07 - Rn. 43, BAGE 126, 264) .

    Schließt der Arbeitgeber mit Arbeitnehmern Altersteilzeitarbeitsverträge, obwohl er wegen Überschreitens der in § 3 Abs. 1 Nr. 3 Alt. 1 AltTZG geregelten Überlastquote hierzu nicht verpflichtet ist, erbringt er eine freiwillige Leistung und hat deshalb bei der Entscheidung über den Antrag eines Arbeitnehmers auf Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsvertrags den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz zu beachten (BAG 15. November 2011 - 9 AZR 387/10 - Rn. 26; vgl. auch BAG 15. April 2008 - 9 AZR 111/07 - Rn. 54, BAGE 126, 264) .

  • LAG München, 03.11.2010 - 5 Sa 1021/09

    Altersteilzeit, Überlastquote, Stichtag, Gleichbehandlungsgrundsatz

    Nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 Alt. 1 AltTZG ist Voraussetzung für Erstattungsleistungen der Arbeitsverwaltung, dass die freie Entscheidung des Arbeitgebers darüber sichergestellt ist, ob er mit mehr als 5 % der Arbeitnehmer seines Betriebs Altersteilzeitarbeitsverträge abschließt (BAG vom 15.04.2008 - 9 AZR 111/07, NZA-RR 2008, S. 547).

    Vielmehr baut § 2 Abs. 2 TV ATZ systematisch auf § 2 Abs. 1 TV ATZ auf (so schon BAG vom 15.04.2008, a. a. O.).

    Allerdings ist ein Arbeitgeber, der freiwillig mit über 5 % seiner Belegschaft Altersteilzeitarbeitsverträge abschließt und zukünftig ab einem bestimmten Stichtag weitere Anträge ablehnen will, an den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz gebunden (BAG vom 15.04.2008, a. a. O.).

    Verstößt der Arbeitgeber bei der Gewährung freiwilliger Leistungen gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz hat der benachteiligte Arbeitnehmer Anspruch auf die vorenthaltene Leistung (BAG vom 04.05.2010 - 9 AZR 155/09, BAG vom 15.04.2008, a. a. O.; BAG vom 14.08.2007 - 9 AZR 943/06, NZA 2008, S. 99).

    Die genannte Regelung schützt die Entscheidungsfreiheit des Arbeitgebers und überlässt es ihm - weil eben sonst keine Entscheidungsfreiheit mehr gegeben wäre - unter anderem, ob er einen Stichtag bestimmt (BAG vom 15.04.2008, a. a. O.).

    Verhindert werden solle hierdurch, dass es zu einer "zufälligen faktischen Überholung" wegen der Auswahl derjenigen, die bis zum Stichtag noch einen Antrag auf Abschluss eines Altersteilzeitvertrages stellen, komme (BAG vom 15.04.2008, a. a. O.).

    40 Aus der Entscheidung des BAG vom 15.04.2008 (a. a. O.) kann aber nicht abgeleitet werden, wegen des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes müsse der vom Arbeitgeber bestimmte Stichtag zwingend in der Zukunft liegen und den Arbeitnehmern bekannt gemacht werden.

  • LAG München, 18.05.2011 - 5 Sa 1093/10

    Altersteilzeitantrag

    Im vom Arbeitsgericht herangezogenen Urteil des BAG vom 15.04.2008 (9 AZR 111/07, NZA-RR 2008, S. 547) wird die Problematik des Stichtages in der Zukunft unter dem Gesichtspunkt eines etwaigen Verstoßes gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes erörtert.

    Allerdings ist ein Arbeitgeber, der bislang jedem Altersteilzeitantrag stattgegeben und auch mit mehr als 5 Prozent seiner Belegschaft Altersteilzeitarbeitsverträge abgeschlossen hat, an den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz gebunden (BAG vom 15.04.2008, a.a.O).

    Verstößt der Arbeitgeber bei der Gewährung freiwilliger Leistungen gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, hat der benachteiligte Arbeitnehmer Anspruch auf die vorenthaltene Leistung (BAG, Urteil vom 04.05.2010 - 9 AZR 155/09, NZA 2010, S. 1063; BAG, Urteil vom 15.04.2008 aaO; BAG, Urteil vom 14.08.2007 - 9 AZR 943/06, NZA 2008, S. 99).

    Regelung schützt die Entscheidungsfreiheit des Arbeitgebers und überlässt es ihm - weil eben sonst keine Entscheidungsfreiheit mehr gegeben wäre - u.a., ob er einen Stichtag bestimmt (BAG v. 15.04.2008, a.a.O).

    Verhindert werden solle hierdurch, dass es zu einer "zufälligen faktischen Überholung" wegen der Auswahl derjenigen, die bis zum Stichtag noch einen Antrag auf Abschluss eines Altersteilzeitvertrages stellen, kommt (BAG, Urteil vom 15.04.2008, a.a.O).

  • BAG, 18.11.2008 - 9 AZR 815/07

    Arbeitnehmerweiterbildung - Schwerpunkt des Beschäftigungsverhältnisses iSv. § 2

    Das Revisionsgericht hat den Antrag als prozessuale Willenserklärung selbst auszulegen (st. Rspr., vgl. für die Parteibezeichnung zB BAG 28. August 2008 - 2 AZR 279/07 - Rn. 16; für das Verhältnis von Haupt- und Hilfsantrag Senat 15. April 2008 - 9 AZR 111/07 - Rn. 16, AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 39 = EzA TVG § 4 Altersteilzeit Nr. 27).
  • BAG, 18.10.2011 - 9 AZR 225/10

    Anspruch auf Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsvertrags - Überlastquote -

    (2) Die tarifliche Anspruchsgrundlage des § 2 Abs. 2 Satz 1 TV ATZ, die die Änderung des Arbeitsverhältnisses in ein Altersteilzeitarbeitsverhältnis nur "auf der Grundlage des Altersteilzeitgesetzes" (§ 2 Abs. 1 TV ATZ) vorsieht, bezieht das öffentlich-rechtliche System der an bestimmte Erfordernisse gebundenen Refinanzierung durch Erstattungsleistungen der öffentlichen Hand nach § 3 und § 4 AltTZG in die privatrechtlichen Anspruchsvoraussetzungen mit ein (BAG 15. April 2008 - 9 AZR 111/07 - Rn. 35, BAGE 126, 264) .

    Die tarifliche Anspruchsvoraussetzung "auf der Grundlage des Altersteilzeitgesetzes" gilt für den Kläger, obwohl das Erfordernis lediglich in § 2 Abs. 1 TV ATZ und nicht auch in § 2 Abs. 2 TV ATZ enthalten ist (vgl. so zuletzt BAG 14. Oktober 2008 - 9 AZR 511/07 - Rn. 24, AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 41 = EzA TVG § 4 Altersteilzeit Nr. 29; ausführlich BAG 15. April 2008 - 9 AZR 111/07 - Rn. 34 ff., BAGE 126, 264) .

    Eine Verwirkung kommt nur in Betracht, wenn besondere Umstände vorliegen, die darauf schließen lassen, der Arbeitgeber werde sich dauerhaft nicht auf die Überlastquote berufen (vgl. BAG 15. April 2008 - 9 AZR 111/07 - Rn. 43, BAGE 126, 264) .

    Schließt der Arbeitgeber mit Arbeitnehmern Altersteilzeitarbeitsverträge, obwohl er wegen Überschreitens der in § 3 Abs. 1 Nr. 3 AltTZG geregelten Überlastquote hierzu nicht verpflichtet ist (vgl. BAG 13. Juli 2010 - 9 AZR 287/09 - Rn. 40 f., AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 47 = EzA TVG § 4 Altersteilzeit Nr. 34) , erbringt er eine freiwillige Leistung und hat deshalb bei der Entscheidung über den Antrag eines Arbeitnehmers auf Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsvertrags den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz zu beachten (vgl. BAG 15. April 2008 - 9 AZR 111/07 - Rn. 54, BAGE 126, 264) .

  • BAG, 15.09.2009 - 9 AZR 643/08

    Altersteilzeit - Ermessensentscheidung - Haushaltsmittel

    Der Arbeitnehmer hat vielmehr Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber bei der Entscheidung über seinen Antrag billiges Ermessen entsprechend § 315 Abs. 1 BGB wahrt (für die st. Rspr. Senat 15. April 2008 - 9 AZR 111/07 - Rn. 30, AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 39 = EzA TVG § 4 Altersteilzeit Nr. 27; 26. Juni 2001 - 9 AZR 244/00 - zu II 2 der Gründe, BAGE 98, 114).
  • LAG Baden-Württemberg, 09.02.2010 - 14 Sa 26/09

    Abschluss einer Altersteilzeitvereinbarung im Blockmodell - Ermessensentscheidung

  • BAG, 13.07.2010 - 9 AZR 287/09

    Altersteilzeit im öffentlichen Dienst - Begriff des versicherungspflichtigen

  • BAG, 21.02.2012 - 9 AZR 479/10

    Anspruch auf Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsvertrags - Blockmodell

  • BAG, 14.10.2008 - 9 AZR 511/07

    Altersteilzeit - Anspruch auf Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsvertrags -

  • BAG, 12.08.2008 - 9 AZR 620/07

    Tariflicher Anspruch auf Altersteilzeit - Anwendung der §§ 2, 3, 4, 6 TV

  • LAG Sachsen-Anhalt, 01.08.2017 - 3 Sa 458/16

    Altersteilzeit - arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz

  • BAG, 17.08.2010 - 9 AZR 414/09

    Altersteilzeit im öffentlichen Dienst - genereller Ausschluss des Blockmodells -

  • BAG, 12.04.2011 - 9 AZR 19/10

    Altersteilzeit - Teilzeitmodell

  • BAG, 17.08.2010 - 9 AZR 401/09

    Altersteilzeit - Ausschluss des Blockmodells

  • LAG Düsseldorf, 04.11.2010 - 11 Sa 799/10

    Tariflicher Anspruch auf Altersteilzeit bei geplanter Stichtagsregelung zur

  • ArbG Regensburg, 09.09.2010 - 8 Ca 984/09

    Anspruch auf Abschluss einer Altersteilzeitvereinbarung - TV Altersteilzeitarbeit

  • BAG, 18.08.2009 - 9 AZR 482/08

    Altersteilzeit - Verlängerung der wöchentlichen Arbeitszeit - Privatwirtschaft

  • BAG, 15.12.2009 - 9 AZR 46/09

    Umfang der wöchentlichen Arbeitszeit während der Altersteilzeit

  • LAG Sachsen-Anhalt, 19.06.2017 - 6 Sa 318/15

    Abschluss Altersteilzeitvertrag - Überlastquote - arbeitsrechtlicher

  • BAG, 24.01.2012 - 9 AZR 131/11

    AVR - Anspruch auf Altersteilzeit

  • LAG Düsseldorf, 09.03.2010 - 8 TaBV 140/09

    Mitbestimmungsfreie Entlohnung neueingestellter und nicht gewerkschaftlich

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 02.08.2011 - 5 Sa 321/10

    Zum Anspruch auf Abschluss eines Aufhebungsvertrages mit anschließendem Bezug von

  • LAG Hamm, 24.03.2010 - 4 Sa 1154/08

    Unbegründete Feststellungsklage zur Schadensersatzpflicht des öffentlichen

  • ArbG Essen, 29.09.2016 - 5 Ca 1972/16
  • LAG Düsseldorf, 09.03.2010 - 8 TaBV 146/09

    Mitbestimmungsfreie Entlohnung neueingestellter und nicht gewerkschaftlich

  • LAG Sachsen-Anhalt, 21.06.2017 - 5 Sa 75/16

    Abschluss eines Altersteilzeitvertrag - arbeitsrechtlicher

  • LAG Sachsen-Anhalt, 18.08.2015 - 6 Sa 193/14

    Anspruch des Arbeiternehmers auf Abschluss eines Altersteilzeitvertrags -

  • BAG, 24.01.2012 - 9 AZR 730/10

    AVR - Anspruch auf Altersteilzeit

  • LAG Nürnberg, 30.05.2018 - 2 Sa 55/18

    Altersteilzeit - kommunaler Arbeitgeber - Überlastquote

  • BAG, 24.01.2012 - 9 AZR 440/10

    AVR - Anspruch auf Altersteilzeit

  • LAG Sachsen-Anhalt, 22.03.2018 - 2 Sa 182/16

    Anspruch auf Abschluss eines Altersteilzeitvertrags - Lehrkraft -

  • LAG Sachsen-Anhalt, 25.10.2017 - 5 Sa 150/17

    Altersteilzeitarbeitsvertrag - arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz

  • LAG Sachsen-Anhalt, 27.09.2017 - 5 Sa 145/16

    Altersteilzeitvertrag - Überlastquote - arbeitsrechtlicher

  • LAG Hamm, 22.09.2021 - 9 Sa 647/21

    Kein Anspruch auf Altersteilzeitarbeitsvertrag mangels FlexAZ als

  • LAG Sachsen-Anhalt, 11.07.2017 - 2 Sa 156/16

    Altersteilzeitvertrag - Überlastquote - arbeitsrechtlicher

  • LAG Köln, 15.05.2014 - 6 Sa 60/14

    Mittelbare Altersdiskriminierung

  • LAG Köln, 15.05.2014 - 6 Sa 59/14

    Übergangsversorgung; Stichtag; Regelungsspielraum

  • LAG Köln, 29.10.2010 - 10 Sa 524/10

    Versagung tariflicher Altersteilzeit bei finanzieller Belastung aufgrund langer

  • LAG Düsseldorf, 08.01.2009 - 11 Sa 1068/08

    Altersteilzeitvertrag

  • LAG Hessen, 17.03.2009 - 15 Sa 1861/08

    Altersteilzeitvertrag - Geltung - ATZ-TV DHL - TV ATZ Post

  • LAG München, 13.10.2010 - 5 Sa 274/10

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bonusklausel im Zusammenhang mit Regelungen

  • LAG Hessen, 13.09.2013 - 3 Sa 1323/13

    Einzelfall: Kein Anspruch auf Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses,

  • LAG Sachsen-Anhalt, 24.11.2015 - 6 Sa 306/14

    Altersteilzeit

  • LAG Berlin-Brandenburg, 04.06.2010 - 6 Sa 225/10

    Altersteilzeit; Nahtlosigkeit

  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.02.2009 - 6 Sa 2372/08

    Stellenpool

  • ArbG Frankfurt/Oder, 07.08.2013 - 6 Ca 154/13

    Vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung - Pflicht der Behörde zum

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 29.06.2011 - 2 Sa 16/11

    Altersteilzeit - Lehrer - Bedarf - dauerhafter Wegfall der Stelle

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 18.05.2011 - 2 Sa 332/10

    Lehrerpersonalkonzept - Vorruhestand

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 29.11.2011 - 5 Sa 54/11

    Zum Anspruch auf Abschluss eines Aufhebungsvertrags mit Abfindungszahlung nach

  • LAG München, 10.02.2011 - 2 Sa 763/10

    Bonus

  • LAG München, 30.06.2010 - 2 Sa 261/10

    Altersteilzeitarbeitsvertrag

  • LAG Sachsen-Anhalt, 11.11.2014 - 6 Sa 406/13

    Entscheidung über einen Antrag auf Altersteilzeit nach billigem Ermessen -

  • ArbG Düsseldorf, 12.05.2010 - 4 Ca 9504/09

    Ermessen bei Altersteilzeit

  • LAG Sachsen-Anhalt, 10.07.2015 - 6 Sa 29/14

    Anspruch des Arbeiternehmers auf Abschluss eines Altersteilzeitvertrags -

  • LAG Sachsen-Anhalt, 15.04.2014 - 6 Sa 340/13

    Ermessensausübung - Abschluss Altersteilzeitvertrag

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