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   BAG, 17.06.2008 - 1 ABR 20/07   

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BAG, 17.06.2008 - 1 ABR 20/07 (https://dejure.org/2008,1380)
BAG, Entscheidung vom 17.06.2008 - 1 ABR 20/07 (https://dejure.org/2008,1380)
BAG, Entscheidung vom 17. Juni 2008 - 1 ABR 20/07 (https://dejure.org/2008,1380)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Verweigerung einer Zustimmung des Betriebsrats zu einer Versetzung aufgrund eines Verstoßes gegen § 81 Abs. 1 S. 1 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) und § 82 Abs. 1 S. 2 SGB IX; Ausreichende Unterrichtung des Betriebsrats i.S.v. § 99 Abs. 1 S. 1 Betriebsverfassungsgesetz ...

  • Judicialis

    BetrVG § 99 Abs. 2 Nr. 1; ; SGB IX § 81 Abs. 1 Satz 1; ; SGB IX § 81 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 99
    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Versetzung; Ordnungsgemäßheit der Unterrichtung des Betriebsrats; Vorlage von Gesprächsnotizen über Bewerbungsgespräche

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Mitbestimmung bei Versetzung: Im Unterschied zu Beteiligung bei Einstellung keine Verweigerung der Zustimmung wegen fehlender Prüfung der Stellenbesetzung mit schwerbehinderten arbeitsuchenden Menschen ? Gesprächsnotizen über Bewerbungsgespräche vorzulegen, soweit für ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • poko.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    "Formlose, unstrukturierte Gesprächsnotizen"

  • afa-anwalt.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Mitbestimmungsrecht bei Versetzungen: Anforderung an die Unterrichtung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 127, 51
  • MDR 2008, 1282
  • NZA 2008, 1139
  • NZA 2009, 82
  • DB 2008, 2200
 
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Wird zitiert von ... (52)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 14.12.2004 - 1 ABR 54/03

    Zustimmung des Betriebsrats zur Einstellung

    Auszug aus BAG, 17.06.2008 - 1 ABR 20/07
    (1) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats kann der Betriebsrat einer personellen Maßnahme seine Zustimmung gestützt auf § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG nur dann verweigern, wenn die Maßnahme selbst gegen ein Gesetz, einen Tarifvertrag oder eine sonstige Norm verstößt (14. Dezember 2004 - 1 ABR 54/03 - BAGE 113, 102, zu B II 3 a aa der Gründe; 25. Januar 2005 - 1 ABR 61/03 - BAGE 113, 218, zu B II 4 b bb (3) (a) der Gründe mwN).

    Der Zustimmungsverweigerungsgrund des § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG ist bei Versetzungen deshalb nur dann gegeben, wenn das Ziel der Verbotsnorm allein dadurch erreicht werden kann, dass die Versetzung insgesamt unterbleibt (vgl. für Einstellungen BAG 14. Dezember 2004 - 1 ABR 54/03 - aaO; 25. Januar 2005 - 1 ABR 61/03 - aaO).

    aa) Nach § 99 Abs. 2 Nr. 5 BetrVG kann der Betriebsrat seine Zustimmung verweigern, wenn eine nach § 93 BetrVG erforderliche Ausschreibung unterblieben ist (vgl. hierzu BAG 14. Dezember 2004 - 1 ABR 54/03 - BAGE 113, 102, zu B II 3 b aa der Gründe).

  • BAG, 10.11.1992 - 1 ABR 21/92

    Bewerbung Schwerbehinderter und Pflichten nach § 99 BetrVG

    Auszug aus BAG, 17.06.2008 - 1 ABR 20/07
    Ein Arbeitgeber verstößt gegen seine Pflichten, wenn er auf einen freien Arbeitsplatz einen nicht schwerbehinderten Arbeitnehmer einstellt, ohne geprüft zu haben, ob der Arbeitsplatz mit einem schwerbehinderten Menschen besetzt werden könnte (vgl. BAG 14. November 1989 - 1 ABR 88/88 - aaO; 10. November 1992 - 1 ABR 21/92 - BAGE 71, 337, zu B II 2 a der Gründe).

    (a) Nach der Rechtsprechung des Senats zu § 14 Abs. 1 Satz 1 SchwbG verstößt die Einstellung eines nicht schwerbehinderten Arbeitnehmers gegen eine gesetzliche Vorschrift iSv. § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG, wenn der Arbeitgeber vor der Einstellung nicht geprüft hat, ob der freie Arbeitsplatz mit einem schwerbehinderten - arbeitslosen - Arbeitnehmer besetzt werden kann (14. November 1989 - 1 ABR 88/88 - BAGE 63, 226, zu B 4 der Gründe; 10. November 1992 - 1 ABR 21/92 - BAGE 71, 337, zu B II 2 a der Gründe).

    Hieran hält der Senat trotz der in Teilen des Schrifttums geäußerten Kritik (vgl. Loritz Anm. AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 100) fest.

  • BAG, 25.01.2005 - 1 ABR 61/03

    Mitbestimmung bei der Übernahme von Leiharbeitnehmern

    Auszug aus BAG, 17.06.2008 - 1 ABR 20/07
    (1) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats kann der Betriebsrat einer personellen Maßnahme seine Zustimmung gestützt auf § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG nur dann verweigern, wenn die Maßnahme selbst gegen ein Gesetz, einen Tarifvertrag oder eine sonstige Norm verstößt (14. Dezember 2004 - 1 ABR 54/03 - BAGE 113, 102, zu B II 3 a aa der Gründe; 25. Januar 2005 - 1 ABR 61/03 - BAGE 113, 218, zu B II 4 b bb (3) (a) der Gründe mwN).

    Der Zustimmungsverweigerungsgrund des § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG ist bei Versetzungen deshalb nur dann gegeben, wenn das Ziel der Verbotsnorm allein dadurch erreicht werden kann, dass die Versetzung insgesamt unterbleibt (vgl. für Einstellungen BAG 14. Dezember 2004 - 1 ABR 54/03 - aaO; 25. Januar 2005 - 1 ABR 61/03 - aaO).

    Da Gegenstand eines Zustimmungsersetzungsverfahrens nach § 99 Abs. 4 BetrVG die Frage ist, ob die beabsichtigte personelle Maßnahme angesichts der vorgebrachten Verweigerungsgründe gegenwärtig und zukünftig zulässig ist (vgl. BAG 25. Januar 2005 - 1 ABR 61/03 - BAGE 113, 218, zu B I 1 der Gründe), muss die Besorgnis noch zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung bestehen.

  • BAG, 14.11.1989 - 1 ABR 88/88

    Betriebsrat: Verstoß des Arbeitgebers gegen BetrVG bei unterlassener Prüfung der

    Auszug aus BAG, 17.06.2008 - 1 ABR 20/07
    Zweck der Prüfungspflicht ist es, die Einstellung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen zu fördern (vgl. zu der § 81 Abs. 1 Satz 1 SGB IX entsprechenden Bestimmung des § 14 Abs. 1 Satz 1 SchwbG BAG 14. November 1989 - 1 ABR 88/88 - BAGE 63, 226, zu B 2 der Gründe).

    Ein Arbeitgeber verstößt gegen seine Pflichten, wenn er auf einen freien Arbeitsplatz einen nicht schwerbehinderten Arbeitnehmer einstellt, ohne geprüft zu haben, ob der Arbeitsplatz mit einem schwerbehinderten Menschen besetzt werden könnte (vgl. BAG 14. November 1989 - 1 ABR 88/88 - aaO; 10. November 1992 - 1 ABR 21/92 - BAGE 71, 337, zu B II 2 a der Gründe).

    (a) Nach der Rechtsprechung des Senats zu § 14 Abs. 1 Satz 1 SchwbG verstößt die Einstellung eines nicht schwerbehinderten Arbeitnehmers gegen eine gesetzliche Vorschrift iSv. § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG, wenn der Arbeitgeber vor der Einstellung nicht geprüft hat, ob der freie Arbeitsplatz mit einem schwerbehinderten - arbeitslosen - Arbeitnehmer besetzt werden kann (14. November 1989 - 1 ABR 88/88 - BAGE 63, 226, zu B 4 der Gründe; 10. November 1992 - 1 ABR 21/92 - BAGE 71, 337, zu B II 2 a der Gründe).

  • BAG, 14.12.2004 - 1 ABR 55/03

    Erforderliche Bewerbungsunterlagen

    Auszug aus BAG, 17.06.2008 - 1 ABR 20/07
    Dies sind vor allem Schriftstücke, die der Arbeitgeber allein oder zusammen mit dem jeweiligen Bewerber erstellt hat, um auf ihrer Grundlage seine Auswahlentscheidung zu treffen, wie etwa Personalfragebögen, standardisierte Interview- oder Prüfungsergebnisse oder schriftliche Protokolle über Bewerbungsgespräche (BAG 14. Dezember 2004 - 1 ABR 55/03 - BAGE 113, 109, zu B II 2 b bb der Gründe; 28. Juni 2005 - 1 ABR 26/04 - BAGE 115, 173, zu B II 2 b aa der Gründe).

    Die Unterrichtung soll dem Betriebsrat eine verantwortliche (Mit-)Entscheidung bei der personellen Maßnahme ermöglichen (vgl. BAG 14. Dezember 2004 - 1 ABR 55/03 - aaO, zu B II 2 b bb (2) der Gründe).

  • BAG, 28.06.2005 - 1 ABR 26/04

    Unterrichtung über Bewerbungsgespräche

    Auszug aus BAG, 17.06.2008 - 1 ABR 20/07
    Dazu muss der Arbeitgeber die Anforderungen des § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG sowie bei Einstellungen und Versetzungen auch diejenigen des § 99 Abs. 1 Satz 2 BetrVG erfüllt haben (vgl. BAG 28. Juni 2005 - 1 ABR 26/04 - BAGE 115, 173, zu B II 2 a der Gründe mwN).

    Dies sind vor allem Schriftstücke, die der Arbeitgeber allein oder zusammen mit dem jeweiligen Bewerber erstellt hat, um auf ihrer Grundlage seine Auswahlentscheidung zu treffen, wie etwa Personalfragebögen, standardisierte Interview- oder Prüfungsergebnisse oder schriftliche Protokolle über Bewerbungsgespräche (BAG 14. Dezember 2004 - 1 ABR 55/03 - BAGE 113, 109, zu B II 2 b bb der Gründe; 28. Juni 2005 - 1 ABR 26/04 - BAGE 115, 173, zu B II 2 b aa der Gründe).

  • BAG, 27.10.1992 - 1 ABR 4/92

    Zulässigkeit von Punktsystemen bei Auswahlrichtlinien für Versetzungen -

    Auszug aus BAG, 17.06.2008 - 1 ABR 20/07
    Näheres kann in einer Betriebsvereinbarung geregelt werden; ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht hat der Betriebsrat insoweit nicht (BAG 27. Oktober 1992 - 1 ABR 4/92 - BAGE 71, 259, zu B II 2 a der Gründe mwN).
  • BAG, 23.02.1988 - 1 ABR 82/86

    Betriebsverfassungsrechtliche Rechtsfolgen aus der Herabsetzung der Anforderungen

    Auszug aus BAG, 17.06.2008 - 1 ABR 20/07
    Aus der Ausschreibung muss daher hervorgehen, um welchen Arbeitsplatz es sich handelt und welche Anforderungen ein Bewerber erfüllen muss (BAG 23. Februar 1988 - 1 ABR 82/86 - AP BetrVG 1972 § 93 Nr. 2 = EzA BetrVG 1972 § 93 Nr. 3, zu B I 1 der Gründe).
  • BAG, 12.09.2006 - 9 AZR 807/05

    Benachteiligung wegen Schwerbehinderung

    Auszug aus BAG, 17.06.2008 - 1 ABR 20/07
    Die Nichteinschaltung der Agentur für Arbeit ist geeignet, die Vermutung einer Benachteiligung wegen der Schwerbehinderung zu begründen (vgl. zu § 81 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Satz 3 SGB IX aF BAG 12. September 2006 - 9 AZR 807/05 - Rn. 22, BAGE 119, 262).
  • BVerfG, 28.11.2007 - 2 BvR 1431/07

    Keine Bindung an Art 33 Abs 2 GG bei Besetzung einer Richterstelle durch

    Auszug aus BAG, 17.06.2008 - 1 ABR 20/07
    Die Frage bedurfte im Streitfall keiner Entscheidung (vgl. zur Organisationsfreiheit des - öffentlichen - Arbeitgebers, offene Stellen nicht unbeschränkt auszuschreiben, sondern im Wege der Versetzung oder Umsetzung zu besetzen: BAG 23. Januar 2007 - 9 AZR 492/06 - Rn. 40 mwN, AP ZPO 1977 § 233 Nr. 83 = EzA GG Art. 33 Nr. 30; vgl. auch BVerfG 28. November 2007 - 2 BvR 1431/07 - Rn. 10, NJW 2008, 909).
  • BAG, 26.10.2004 - 1 ABR 45/03

    Versetzung nach Beschäftigungsurteil

  • BAG, 23.01.2007 - 9 AZR 492/06

    Fehlende Antragstellung - Säumnis - Konkurrentenklage

  • BAG, 22.11.2005 - 1 ABR 49/04

    Mitbestimmungsrecht bei Versetzung

  • LAG Hessen, 17.10.2006 - 4 TaBV 42/06
  • BAG, 23.06.2010 - 7 ABR 3/09

    Mitbestimmung - Einstellung eines Leiharbeitnehmers

    Es muss nur hinreichend deutlich zum Ausdruck kommen, dass der Zweck der betreffenden Norm darin besteht, die personelle Maßnahme selbst zu verhindern (BAG 17. Juni 2008 - 1 ABR 20/07 - Rn. 20 mwN, BAGE 127, 51).

    b) Ein Verstoß des Arbeitgebers gegen seine Pflichten aus § 81 Abs. 1 Satz 1 und 2 SGB IX begründet bei Einstellungen ein Zustimmungsverweigerungsrecht des Betriebsrats nach § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG (BAG 17. Juni 2008 - 1 ABR 20/07 - Rn. 24, 25 mwN, BAGE 127, 51).

    Zweck der Prüfungspflicht ist es, die Einstellung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen zu fördern (BAG 17. Juni 2008 - 1 ABR 20/07 - Rn. 20 mwN, BAGE 127, 51).

    Ein Arbeitgeber verstößt gegen seine Pflichten, wenn er auf einen freien Arbeitsplatz einen nicht schwerbehinderten Menschen einstellt, ohne geprüft zu haben, ob der Arbeitsplatz mit einem schwerbehinderten Menschen besetzt werden könnte (BAG 17. Juni 2008 - 1 ABR 20/07 - Rn. 20 mwN, aaO).

    bb) Die Einstellung des nicht schwerbehinderten Menschen verstößt in diesem Fall gegen ein Gesetz iSd. § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG (BAG 17. Juni 2008 - 1 ABR 20/07 - Rn. 24, BAGE 127, 51; vgl. zu der § 81 Abs. 1 Satz 1 SGB IX entsprechenden Bestimmung des § 14 Abs. 1 Satz 1 SchwbG: BAG 14. November 1989 - 1 ABR 88/88 - zu 2 der Gründe, BAGE 63, 226).

    Zudem wird dem Arbeitsmarkt durch die Einstellung des nicht schwerbehinderten Menschen ein zur Verfügung stehender Arbeitsplatz zu Lasten der Gruppe der schwerbehinderten Menschen "entzogen", deren Beschäftigungsinteressen § 81 Abs. 1 Satz 1 und 2 SGB IX dienen (BAG 17. Juni 2008 - 1 ABR 20/07 - Rn. 25 mwN, aaO).

    Dem steht nicht entgegen, dass ein Verstoß des Arbeitgebers gegen seine Pflichten aus § 81 Abs. 1 Satz 1 und 2 SGB IX bei Versetzungen ein Zustimmungsverweigerungsrecht des Betriebsrats nach § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG nicht begründet (BAG 17. Juni 2008 - 1 ABR 20/07 - Rn. 24 ff., BAGE 127, 51).

    Außerdem wird durch die Versetzung eines bereits beschäftigten, nicht schwerbehinderten Menschen dem Arbeitsmarkt kein zur Verfügung stehender Arbeitsplatz zu Lasten der Gruppe der schwerbehinderten Menschen "entzogen" (BAG 17. Juni 2008 - 1 ABR 20/07 - Rn. 26, aaO).

  • BAG, 06.10.2010 - 7 ABR 18/09

    Zustimmungsverweigerung nach § 99 Abs. 2 Nr. 5 BetrVG - Dauer der Ausschreibung

    Dazu muss der Arbeitgeber die Anforderungen des § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG sowie bei Einstellungen und Versetzungen auch diejenigen des § 99 Abs. 1 Satz 2 BetrVG erfüllt haben (BAG 17. Juni 2008 - 1 ABR 20/07 - Rn. 13 mwN, BAGE 127, 51) .

    Regelmäßig erforderlich, aber auch ausreichend ist es, wenn die Ausschreibung in der Weise bekannt gemacht wird, in der Informationen üblicherweise an die Arbeitnehmer erfolgen (BAG 17. Juni 2008 - 1 ABR 20/07 - Rn. 32, BAGE 127, 51; vgl. ferner 10. März 2009 - 1 ABR 93/07 - Rn. 46, AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 127 = EzA BetrVG 2001 § 99 Nr. 12) .

    In Betracht kommt etwa die Bekanntmachung durch Aushang am Schwarzen Brett (BAG 17. Juni 2008 - 1 ABR 20/07 - Rn. 33, aaO) , durch Aufnahme in eine Betriebszeitung, durch Veröffentlichung im Intranet oder durch Rundschreiben per E-Mail oder im Postwege (GK-BetrVG/Raab 9. Aufl. § 93 Rn. 24) .

    Deshalb obliegt es den Arbeitnehmern in diesen Fällen, ihr generelles Interesse an Ausschreibungen während der Urlaubs- und sonstigen Abwesenheitszeiten bei der Geschäfts- bzw. Personalführung oder beim Betriebsrat zu bekunden oder selbst oder durch Kollegen für eine zeitnahe Information Sorge zu tragen (vgl. BAG 17. Juni 2008 - 1 ABR 20/07 - Rn. 33, BAGE 127, 51 für den Fall der Freistellung) .

  • BAG, 14.04.2015 - 1 ABR 58/13

    Personelle Einzelmaßnahmen - Unterrichtung - Vorlage von Unterlagen -

    Aufzeichnungen, die hierfür ohne jegliche Bedeutung sind, muss der Arbeitgeber nicht vorlegen (BAG 17. Juni 2008 - 1 ABR 20/07  - Rn. 15, BAGE 127, 51) .
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