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   BAG, 18.12.2008 - 6 AZN 646/08   

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BAG, 18.12.2008 - 6 AZN 646/08 (https://dejure.org/2008,4002)
BAG, Entscheidung vom 18.12.2008 - 6 AZN 646/08 (https://dejure.org/2008,4002)
BAG, Entscheidung vom 18. Dezember 2008 - 6 AZN 646/08 (https://dejure.org/2008,4002)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Rechtliches Gehör bei nachgereichtem Schriftsatz

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Entscheidungszeitraum über die Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung bei nachgereichtem Schriftsatz reicht bis zur Urteilsverkündung; Mitwirkungserfordernis der ehrenamtlichen Richter an der Entscheidung; Nachweis der Beteiligung ehrenamtlicher Richter aus der Akte ...

  • Judicialis

    ArbGG § 72a; ; ArbGG § 69; ; GG Art. 103 Abs. 1; ; ZPO § 156; ; ZPO § 296a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entscheidungszeitraum über die Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung bei nachgereichtem Schriftsatz reicht bis zur Urteilsverkündung; Mitwirkungserfordernis der ehrenamtlichen Richter an der Entscheidung; Nachweis der Beteiligung ehrenamtlicher Richter aus der Akte ...

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung bei vor der Urteilsverkündung nachgereichtem Schriftsatz: Entscheidung muss mit ehrenamtlichen Richtern erfolgen ? Nichtbeachtung entzieht gesetzlichen Richter und verstößt gegen Grundsatz des rechtlichen Gehörs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rechtliches Gehör bei nachgereichtem Schriftsatz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 129, 89
  • NJW 2009, 1163
  • NZA 2009, 334
  • DB 2009, 576
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 01.02.2002 - V ZR 357/00

    Zu den Voraussetzunge der Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung

    Auszug aus BAG, 18.12.2008 - 6 AZN 646/08
    Auch wenn der nachgereichte Schriftsatz nicht mehr bei der Entscheidung über das Urteil Beachtung finden kann, weil das Urteil nach Beratung und Abstimmung bereits gefällt (§ 309 ZPO), aber noch nicht verkündet ist, hat das Gericht weiterhin bis zur Urteilsverkündung eingehende Schriftsätze zur Kenntnis zu nehmen und eine Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung zu prüfen (BGH 1. Februar 2002 - V ZR 357/00 - NJW 2002, 1426).

    Nur sie sind daher zu der nach § 156 ZPO erforderlichen sachgerechten Ermessensausübung - auch im Hinblick auf eine zwingende Wiedereröffnung wegen eines Verfahrensfehlers - in der Lage (BGH 1. Februar 2002 - V ZR 357/00 - NJW 2002, 1426).

  • BGH, 23.11.2007 - LwZR 5/07

    Abtretbarkeit des Besitzentziehungsanspruchs; Beteiligung der ehrenamtlichen

    Auszug aus BAG, 18.12.2008 - 6 AZN 646/08
    b) Der Grundsatz, dass an der Entscheidung über die Frage einer Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung die Richter mitwirken, die an der vorangegangenen letzten mündlichen Verhandlung beteiligt waren, gilt auch dann, wenn an der mündlichen Verhandlung ehrenamtliche Richter mitgewirkt haben (BGH 23. November 2007 - LwZR 5/07 - NJW 2008, 580; grundsätzlich ebenso für das verwaltungsgerichtliche Verfahren: BVerwG 15. Juli 2008 - 8 B 24/08 - für das arbeitsgerichtliche Verfahren: Germelmann in Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge ArbGG 6. Aufl. § 46 Rn. 40 und § 53 Rn. 24; ErfK/Koch 9. Aufl. § 46 ArbGG Rn. 5; GK-ArbGG/Schütz Stand September 2007 § 53 Rn. 9 f.; HWK/Ziemann 3. Aufl. § 53 ArbGG Rn. 9).

    c) Nimmt allein der Berufsrichter von nachgereichten Schriftsätzen Kenntnis, wird der Prozesspartei, die diesen Schriftsatz verfasst hat, nicht nur der gesetzliche Richter entzogen (BGH 23. November 2007 - LwZR 5/07 - NJW 2008, 580), sondern auch rechtliches Gehör versagt (BVerwG 15. Juli 2008 - 8 B 24/08 -).

  • LAG München, 29.05.2008 - 2 Sa 1120/07

    Zustandekommen eines außergerichtlichen Vergleichs

    Auszug aus BAG, 18.12.2008 - 6 AZN 646/08
    Das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 29. Mai 2008 - 2 Sa 1120/07 - wird aufgehoben.
  • BVerfG, 27.02.1980 - 1 BvR 277/78

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

    Auszug aus BAG, 18.12.2008 - 6 AZN 646/08
    Hierdurch soll sichergestellt werden, dass die erlassene Entscheidung frei von Verfahrensfehlern ergeht, welche ihren Grund in unterlassener Kenntnisnahme und Nichtberücksichtigung des Sachvortrags der Parteien haben (BVerfG 27. Februar 1980 - 1 BvR 277/78 - BVerfGE 53, 219).
  • BVerfG, 07.06.1991 - 2 BvR 747/91

    Verfassungsrechtliche Kriterien bei der Entscheidung eines Mietrechtsstreits

    Auszug aus BAG, 18.12.2008 - 6 AZN 646/08
    In diesen Fällen liegt ein Verstoß gegen das Gebot zur Gewährung rechtlichen Gehörs vor, wenn das Gericht aus Gründen von der Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung abgesehen hat, die bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich sind (BVerfG 7. Juni 1991 - 2 BvR 747/91 - WuM 1991, 465).
  • LAG Niedersachsen, 20.04.2015 - 12 TaBV 76/14

    Beachtung des Arbeitszeitgesetzes bei Teilnahme an ordentlicher

    An der Beratung haben dieselben Richter mitgewirkt, die auch an der vorangegangenen letzten mündlichen Verhandlung beteiligt waren (vgl. BAG 18.12.2008, 6 AZN 646/08).
  • BAG, 18.01.2012 - 7 ABR 72/10

    Gemeinsamer Betrieb mehrerer Unternehmen

    Auch wenn der nachgereichte Schriftsatz nicht mehr bei der Entscheidung über das Urteil oder den Beschluss beachtet werden kann, weil die Entscheidung nach Beratung und Abstimmung bereits gefällt (§ 309 ZPO) , aber noch nicht verkündet ist, hat das Gericht bis zur Entscheidungsverkündung eingehende Schriftsätze weiter zur Kenntnis zu nehmen und zu prüfen, ob die mündliche Verhandlung oder Anhörung wieder zu eröffnen ist (vgl. etwa BAG 18. Dezember 2008 - 6 AZN 646/08 - Rn. 3 mwN, BAGE 129, 89) .

    Nimmt allein der Berufsrichter von einem nachgereichten Schriftsatz Kenntnis, wird demjenigen, der diesen Schriftsatz verfasst hat, der gesetzliche Richter entzogen (vgl. BAG 14. Dezember 2010 - 6 AZN 986/10 - Rn. 6, EzA ArbGG 1979 § 72a Nr. 126; 18. Dezember 2008 - 6 AZN 646/08 - Rn. 7, BAGE 129, 89) .

  • BAG, 25.01.2012 - 4 AZR 185/10

    Absoluter Revisionsgrund der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts -

    Die Begründung des Klägers sowie die von ihm auszugsweise zitierte Entscheidung des Sechsten Senats (18. Dezember 2008 - 6 AZN 646/08 - BAGE 129, 89) , die sich auf die nicht "vollständige Besetzung" des Gerichts stützen, lassen die verletzte Rechtsnorm deutlich erkennen.

    Auch wenn der nachgereichte Schriftsatz nicht mehr bei der Entscheidung über das Urteil Beachtung finden kann, weil das Urteil nach Beratung und Abstimmung bereits gefällt (§ 309 ZPO) , aber noch nicht verkündet ist, hat das Gericht weiterhin bis zur Urteilsverkündung eingehende Schriftsätze zur Kenntnis zu nehmen und eine Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung zu prüfen (BAG 18. Dezember 2008 - 6 AZN 646/08 - Rn. 3 mwN, BAGE 129, 89; BGH 1. Februar 2002 - V ZR 357/00 - NJW 2002, 1426) .

    Entsprechendes gilt grundsätzlich auch dann, wenn das Urteil bereits gefällt, aber noch nicht verkündet ist (BAG 18. Dezember 2008 - 6 AZN 646/08 - Rn. 4, 5 mwN, BAGE 129, 89; 14. Dezember 2010 - 6 AZN 986/10 - Rn. 6, EzA ArbGG 1979 § 72a Nr. 126) .

    b) Der Grundsatz, dass an der Entscheidung über die Frage einer Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung die Richter mitwirken, die an der vorangegangenen letzten mündlichen Verhandlung beteiligt waren, gilt auch dann, wenn an der mündlichen Verhandlung ehrenamtliche Richter mitgewirkt haben (BAG 9. Juni 2011 - 2 AZR 284/10 - Rn. 13, NZA-RR 2012, 12; 18. Dezember 2008 - 6 AZN 646/08 - Rn. 6 mwN, BAGE 129, 89; BGH 23. November 2007 - LwZR 5/07 - NJW 2008, 580) .

    Nimmt allein der Vorsitzende von nachgereichten Schriftsätzen Kenntnis, wird der Prozesspartei, die diese verfasst hat, nicht nur rechtliches Gehör versagt, sondern auch der gesetzliche Richter entzogen (BAG 18. Dezember 2008 - 6 AZN 646/08 - Rn. 7 mwN, BAGE 129, 89; 14. Dezember 2010 - 6 AZN 986/10 - Rn. 6, EzA ArbGG 1979 § 72a Nr. 126; BGH 23. November 2007 - LwZR 5/07 - NJW 2008, 580) .

  • BAG, 31.07.2018 - 3 AZN 320/18

    Absoluter Revisionsgrund - vorschriftswidrige Besetzung

    Auch wenn der nachgereichte Schriftsatz nicht mehr bei der Entscheidung über das Urteil Beachtung finden kann, weil das Urteil nach Beratung und Abstimmung bereits gefällt (§ 309 ZPO) , aber noch nicht verkündet ist, hat das Gericht weiterhin bis zur Urteilsverkündung eingehende Schriftsätze zur Kenntnis zu nehmen und eine Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung zu prüfen (BAG 25. Januar 2012 - 4 AZR 185/10 - Rn. 14; 18. Dezember 2008 - 6 AZN 646/08 - Rn. 3 mwN, BAGE 129, 89; BGH 1. Februar 2002 - V ZR 357/00 -) .

    Entsprechendes gilt grundsätzlich auch dann, wenn das Urteil bereits gefällt, aber noch nicht verkündet ist (BAG 25. Januar 2012 - 4 AZR 185/10 - Rn. 16; 14. Dezember 2010 - 6 AZN 986/10 - Rn. 6; 18. Dezember 2008 - 6 AZN 646/08 - Rn. 4 f. mwN, BAGE 129, 89) .

    bb) Der Grundsatz, dass an der Entscheidung über die Frage einer Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung die Richter mitwirken, die an der vorangegangenen letzten mündlichen Verhandlung beteiligt waren, gilt auch dann, wenn an der mündlichen Verhandlung ehrenamtliche Richter mitgewirkt haben (BAG 25. Januar 2012 - 4 AZR 185/10 - Rn. 17; 9. Juni 2011 - 2 AZR 284/10 - Rn. 13; 18. Dezember 2008 - 6 AZN 646/08 - Rn. 6 mwN, BAGE 129, 89) .

    Nimmt allein der Vorsitzende von nachgereichten Schriftsätzen Kenntnis, wird der Prozesspartei, die diese verfasst hat, nicht nur rechtliches Gehör versagt, sondern auch der gesetzliche Richter entzogen (BAG 25. Januar 2012 - 4 AZR 185/10 - Rn. 18; 14. Dezember 2010 - 6 AZN 986/10 - Rn. 6; 18. Dezember 2008 - 6 AZN 646/08 - Rn. 7 mwN, BAGE 129, 89; BGH 15. April 2011 - LwZR 7/10 - Rn. 12) .

  • BAG, 06.05.2015 - 2 AZN 984/14

    Absoluter Revisionsgrund des § 547 Nr. 1 ZPO

    Es wird - worauf die Beklagte selbst zu Recht hinweist - iSv. § 309 ZPO bereits dann "gefällt", wenn abschließend über den Streitgegenstand beraten und abgestimmt ist (BAG 18. Dezember 2008 - 6 AZN 646/08 - Rn. 5, BAGE 129, 89; BGH 1. März 2012 - III ZR 84/11 - Rn. 9; 1. Februar 2002 - V ZR 357/00 - zu II 2 a der Gründe) .

    Selbst wenn der nachgereichte Schriftsatz bei der Entscheidung über das Urteil keine Beachtung mehr finden kann, weil das Urteil nach abschließender Beratung und Abstimmung bereits gefällt war, hat das Gericht bis zur Urteilsverkündung eingehende Schriftsätze zur Kenntnis zu nehmen und eine Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung zu prüfen (BAG 25. Januar 2012 - 4 AZR 185/10 - Rn. 14; 18. Dezember 2008 - 6 AZN 646/08 - Rn. 3 mwN, BAGE 129, 89; BGH 1. Februar 2002 - V ZR 357/00 - zu II 2 a bb (1) der Gründe) .

  • BAG, 14.12.2010 - 6 AZN 986/10

    Rechtliches Gehör bei einem nach Schluss der mündlichen Verhandlung, aber vor

    Nimmt allein der Berufsrichter von einem nachgereichten Schriftsatz Kenntnis, wird der Prozesspartei, die diesen Schriftsatz verfasst hat, der gesetzliche Richter entzogen (Senat 18. Dezember 2008 - 6 AZN 646/08 - Rn. 7, BAGE 129, 89) .

    aa) Die Ausführungen des Senats im Beschluss vom 18. Dezember 2008 (- 6 AZN 646/08 - BAGE 129, 89) betreffen nicht den hier vorliegenden Fall eines Schriftsatzes, der zwischen Schluss der mündlichen Verhandlung und der am Ende des Sitzungstages, also am selben Tag, erfolgenden Verkündung bei Gericht eingeht.

    dd) Ohnehin hat der Kläger nicht einmal konkret behauptet, sein nicht nachgelassener Schriftsatz vom 9. Juni 2010 sei vor Verkündung des anzufechtenden Urteils nur vom Vorsitzenden, nicht aber auch von den ehrenamtlichen Richtern zur Kenntnis genommen worden, sondern weist nur allgemein unter Bezug auf die Entscheidung des Senats vom 18. Dezember 2008 (- 6 AZN 646/08 - BAGE 129, 89) auf die Mitwirkungspflicht der ehrenamtlichen Richter bei der Entscheidung über die Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung hin.

  • LAG Hessen, 05.10.2018 - 3 Sa 1630/17

    Anforderungen an die Darlegung dringender betrieblicher Erfordernisse zur

    Auch wenn der nachgereichte Schriftsatz nicht mehr bei der Entscheidung über das Urteil Beachtung finden kann, weil das Urteil nach Beratung und Abstimmung bereits gefällt (§ 309 ZPO), aber noch nicht verkündet ist, hat das Gericht weiterhin bis zur Urteilsverkündung eingehende Schriftsätze zur Kenntnis zu nehmen und eine Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung zu prüfen (so ausdrücklich BAG 25. Januar 2012 -4 AZR 185/10- Rn. 14, NZA-RR 2013, 41; BAG 18. Dezember 2008 -6 AZN 646/08- Rn. 3, BAGE 129, 89).

    Über die Frage der Wiedereröffnung entscheidet die Kammer mit den ehrenamtlichen Richtern, die an der letzten mündlichen Verhandlung teilgenommen haben (BAG 25. Januar 2012 -4 AZR 185/10- Rn. 16, NZA-RR 2013, 41; BAG 18. Dezember 2008 -6 AZN 646/08- Rn. 6, BAGE 129, 89).

  • BGH, 25.04.2014 - LwZR 2/13

    Berufung in Landpachtsachen: Ordnungsgemäße Besetzung des Oberlandesgerichts als

    Dem Gericht obliegt es deshalb auch nach der Beratung und Abstimmung, eingehende Schriftsätze zur Kenntnis zu nehmen und eine Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung zu prüfen (Senat, Beschluss vom 15. April 2011 - LwZR 7/10, NL-BzAR 2011, 270 Rn. 12; BGH, Urteil vom 1. Februar 2002 - V ZR 357/00, NJW 2002, 1426, 1427; BAG, NJW 2009, 1163, 1164).

    Nehmen von einem nachgereichten Schriftsatz nur die Berufsrichter Kenntnis, wird der Prozesspartei, die diesen Schriftsatz verfasst hat, der gesetzliche Richter entzogen (BAG, NJW 2009, 1163, 1164).

  • BAG, 14.04.2015 - 1 AZR 223/14

    Beratung über einen nicht nachgelassenen Schriftsatz im Wege der Telefonkonferenz

    Im arbeitsgerichtlichen Verfahren haben im Fall eines nachgereichten Schriftsatzes die ehrenamtlichen Richter an der Entscheidung über eine Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung mitzuwirken (vgl. BAG 25. Januar 2012 - 4 AZR 185/10 - Rn. 14 ff.; 18. Dezember 2008 - 6 AZN 646/08 - Rn. 4 ff., BAGE 129, 89) .

    Ist dies nicht der Fall, wird der Prozesspartei, die den Schriftsatz verfasst hat, der gesetzliche Richter entzogen (vgl. BAG 18. Dezember 2008 - 6 AZN 646/08 - Rn. 7, BAGE 129, 89) .

  • LAG Baden-Württemberg, 28.09.2015 - 17 Sa 51/14

    Betriebsbedingte Kündigung - Konzernarbeitsverhältnis - konzernweite

    Auch wenn der nachgereichte Schriftsatz nicht mehr bei der Entscheidung über das Urteil Beachtung finden kann, weil das Urteil nach Beratung und Abstimmung bereits gefällt (309 ZPO), aber noch nicht verkündet ist, hat das Gericht weiterhin bis zur Urteilsverkündung eingehende Schriftsätze zur Kenntnis zu nehmen und eine Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung zu prüfen (BAG 25.01.2012 - 4 AZR 185/10, juris Rn. 14; BAG 18.12.2008 - 6 AZN 646/08, juris Rn. 3).
  • ArbG München, 08.04.2021 - 32 Ga 33/21

    Kein allgemeiner Anspruch eines Arbeitnehmers auf Tätigkeit aus dem Home Office

  • OLG Nürnberg, 10.02.2010 - 12 U 1306/09

    Gewerberaummiete: Verfrühte fristlose Kündigung wegen Nichtzahlung der Kaution

  • LAG München, 06.08.2009 - 2 Sa 124/09

    Zustandekommen eines außergerichtlichen Vergleichs

  • LAG Thüringen, 25.08.2009 - 1 Sa 1/09

    Kündigung Orchestermusiker

  • LAG Hessen, 19.12.2011 - 17 Sa 1974/10

    Außerordentliche Kündigung - Verdacht auf Privatnutzung des Diensthandys -

  • LAG Hessen, 19.12.2011 - 17 Sa 569/11

    Außerordentliche Kündigung eines ordentlich unkündbaren Arbeitnehmers - Verdacht

  • LAG Hessen, 19.12.2011 - 17 Sa 1973/10

    Außerordentliche Kündigung - Verdacht auf Privatnutzung des Diensthandys -

  • LAG Hessen, 19.12.2011 - 17 Sa 319/11

    Außerordentliche Kündigung - Verdacht auf Privatnutzung des Diensthandys -

  • LAG Düsseldorf, 18.03.2013 - 9 Sa 1585/12

    Arbeitsentgelt (Equal Pay); Fehlender Vertrauensschutz des Verleihers

  • LAG Hessen, 19.12.2011 - 17 Sa 318/11

    Außerordentliche Kündigung - Verdacht auf Privatnutzung des Diensthandys -

  • LAG Hessen, 19.12.2011 - 17 Sa 857/11

    Außerordentliche Kündigung - Verdacht auf Privatnutzung des Diensthandys -

  • LAG Hessen, 19.12.2011 - 17 Sa 89/11

    Außerordentliche Kündigung - Verdacht auf Privatnutzung des Diensthandys -

  • LAG Hessen, 19.12.2011 - 17 Sa 320/11

    Außerordentliche Kündigung - Verdacht auf Privatnutzung des Diensthandys -

  • LAG Nürnberg, 05.01.2010 - 3 Sa 253/09

    Außerordentlichen Kündigung - Herunterladen privater Dateien auf Firmenlaptop

  • LAG Hessen, 19.12.2011 - 17 Sa 617/11

    Außerordentliche Kündigung - Verdacht auf Privatnutzung des Diensthandys -

  • ArbG Frankfurt/Main, 26.10.2017 - 13 Ca 1201/17

    Betriebsbdingte Kündigung

  • VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 11-IV-16
  • FG Münster, 29.09.2012 - 9 K 2546/11

    Wiedereintritt in die Beratung, Mitwirkung der ehrenamtlichen Richter,

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