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   BAG, 22.04.2009 - 4 AZR 100/08   

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BAG, 22.04.2009 - 4 AZR 100/08 (https://dejure.org/2009,367)
BAG, Entscheidung vom 22.04.2009 - 4 AZR 100/08 (https://dejure.org/2009,367)
BAG, Entscheidung vom 22. April 2009 - 4 AZR 100/08 (https://dejure.org/2009,367)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Betriebsübergang - Transformation tariflicher Normen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Umfang der bei einem Betriebsübergang transformierten Normen; Bindung des nicht tarifgebundene Betriebserwerbers wie ein aus einem tarifschließenden Arbeitgeberverband ausgetretener Arbeitgeber; Anwendung der Grundsätze auf einen Sanierungstarifvertrag; Darlegungslast ...

  • Betriebs-Berater

    Betriebsübergang - Transformation tariflicher Normen

  • Judicialis

    BGB § 611; ; BGB § ... 613a Abs. 1; ; TVG § 3 Abs. 1; ; TVG § 4 Abs. 3; ; Manteltarifvertrag für die Holzbearbeitung (Sägeindustrie und verwandte Betriebe) sowie den Holzhandel im Lande Nordrhein-Westfalen vom 6. März 1995 (MTV); ; Sanierungstarifvertrag zwischen dem Insolvenzverwalter über das Vermögen der Hornitex Werke Gebr. Cloos GmbH und der IG Metall vom 31. Mai 2005 idF vom 13. Juli 2005 (SanTV) Nr. 2; ; Sanierungstarifvertrag zwischen dem Insolvenzverwalter über das Vermögen der Hornitex Werke Gebr. Cloos GmbH und der IG Metall vom 31. Mai 2005 idF vom 13. Juli 2005 (SanTV) Nr. 3; ; Sanierungstarifvertrag zwischen dem Insolvenzverwalter über das Vermögen der Hornitex Werke Gebr. Cloos GmbH und der IG Metall vom 31. Mai 2005 idF vom 13. Juli 2005 (SanTV) Nr. 4; ; Sanierungstarifvertrag zwischen dem Insolvenzverwalter über das Vermögen der Hornitex Werke Gebr. Cloos GmbH und der IG Metall vom 31. Mai 2005 idF vom 13. Juli 2005 (SanTV) Nr. 7; ; Sanierungstarifvertrag zwischen dem Insolvenzverwalter über das Vermögen der Hornitex Werke Gebr. Cloos GmbH und der IG Metall vom 31. Mai 2005 idF vom 13. Juli 2005 (SanTV) Nr. 9

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang der bei einem Betriebsübergang transformierten Normen; Bindung des nicht tarifgebundene Betriebserwerbers wie ein aus einem tarifschließenden Arbeitgeberverband ausgetretener Arbeitgeber; Anwendung der Grundsätze auf einen Sanierungstrifvertrag; Darlegungslast bei ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Transformation tariflicher Normen beim Betriebsübergang

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Betriebsübergang - Transformation tariflicher Normen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 130, 237
  • ZIP 2009, 2461
  • NZA 2010, 41
  • NZI 2010, 60
  • BB 2010, 2116
  • DB 2009, 2605
 
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Wird zitiert von ... (86)Neu Zitiert selbst (26)

  • BAG, 29.08.2001 - 4 AZR 332/00

    Dynamische Verweisung in Firmentarifvertrag auf Flächentarifverträge nach

    Auszug aus BAG, 22.04.2009 - 4 AZR 100/08
    Soweit der Senat dies zuletzt in der Entscheidung vom 29. August 2001 (- 4 AZR 332/00 - BAGE 99, 10, 21 f.) anders gesehen hat, wird an dieser Auffassung nicht festgehalten.

    Dementsprechend wird in Teilen der Literatur für den Normalfall der Ablauf der Jahresfrist mit dem Eintritt der Nachwirkung gleichgesetzt (HWK/Willemsen/Müller-Bonanni 3. Aufl. BGB § 613a Rn. 263a; anders noch Senat 29. August 2001 - 4 AZR 332/00 - BAGE 99, 10, 22).

    Eine Sperrfrist gilt in diesem Fall für das Arbeitsverhältnis nach dem Betriebsübergang nicht (Senat 29. August 2001 - 4 AZR 332/00 - BAGE 99, 10, 19; 1. August 2001 - 4 AZR 82/00 - BAGE 98, 314, 318; Wiedemann/Oetker 7. Aufl. § 3 Rn. 258; Soergel/Raab BGB 12. Aufl. § 613a Rn. 135).

    Werden diese Normen nachträglich verändert, wirkt sich diese Veränderung nicht auf den Inhalt der übergegangenen Normen aus (Senat 29. August 2001 - 4 AZR 332/00 - BAGE 99, 10, 19).

  • BAG, 30.08.2000 - 4 AZR 581/99

    Bezugnahme auf Tarifvertrag und Branchenwechsel

    Auszug aus BAG, 22.04.2009 - 4 AZR 100/08
    Die Auslegung eines Formulararbeitsvertrages durch das Landesarbeitsgericht kann vom Revisionsgericht ohne Einschränkung überprüft werden (st. Rspr., vgl. nur BAG 19. Oktober 2004 - 9 AZR 647/03 - BAGE 112, 214, 222; 30. August 2000 - 4 AZR 581/99 - mwN, BAGE 95, 296, 299).

    Wenn und soweit bei Abschluss des Arbeitsvertrages aber besondere Umstände vorliegen, aus denen zu schließen ist, dass die Parteien des Arbeitsvertrages das Arbeitsverhältnis anderen - nicht benannten - Tarifverträgen unterstellen wollen, kann die Reichweite der Verweisungsklausel weiter gezogen werden als der unmittelbare Wortlaut des Vertrages dies nahelegt (Senat 25. Oktober 2000 - 4 AZR 506/99 - BAGE 96, 177, 187; 30. August 2000 - 4 AZR 581/99 - BAGE 95, 296, 300 f.).

    Diese Faktoren sind deshalb als das von der Senatsrechtsprechung geforderte zusätzliche Kriterium für die Annahme einer (begrenzten) Tarifwechselklausel anzusehen, das auf die erkennbare Absicht der Parteien verweist, auch einen Wechsel des Tarifregimes in die Bestimmung des jeweiligen Bezugnahmeobjekts der Verweisungsklausel aufzunehmen (vgl. Senat 30. August 2000 - 4 AZR 581/99 - BAGE 95, 296, 300 f.; dem folgend 25. Oktober 2000 - 4 AZR 506/99 - BAGE 96, 177, 187).

    Dies erfordert eine kongruente Tarifbindung (Senat 30. August 2000 - 4 AZR 581/99 - BAGE 95, 296, 302).

  • BAG, 01.08.2001 - 4 AZR 82/00

    Betriebsübergang; Betriebsvereinbarung als ablösende Regelung

    Auszug aus BAG, 22.04.2009 - 4 AZR 100/08
    Der Arbeitnehmer wird hier nicht besser gestellt als seine früheren Kollegen (Senat 1. August 2001 - 4 AZR 82/00 - BAGE 98, 314, 318; MünchKomm/BGB/Müller-Glöge 5. Aufl. § 613a Rn. 137).

    Eine Sperrfrist gilt in diesem Fall für das Arbeitsverhältnis nach dem Betriebsübergang nicht (Senat 29. August 2001 - 4 AZR 332/00 - BAGE 99, 10, 19; 1. August 2001 - 4 AZR 82/00 - BAGE 98, 314, 318; Wiedemann/Oetker 7. Aufl. § 3 Rn. 258; Soergel/Raab BGB 12. Aufl. § 613a Rn. 135).

  • BAG, 11.05.2005 - 4 AZR 315/04

    Betriebsübergang - ver. di - Gründung - Tarifwechsel

    Auszug aus BAG, 22.04.2009 - 4 AZR 100/08
    Dieser kann für den Arbeitnehmer auch ungünstigere Arbeitsbedingungen vorsehen als bisher; das Günstigkeitsprinzip gilt bei der Ablösung nicht (Senat 11. Mai 2005 - 4 AZR 315/04 - BAGE 114, 332, 340).

    Die transformierten Regelungen werden nach allgemeiner Meinung auch dann als solche - und nicht als Elemente einer arbeitsvertraglichen Regelung - durch einen normativ geltenden Tarifvertrag abgelöst, wenn dieser erst nach dem Betriebsübergang, also in dem Zeitraum der Wirkung der transformierten Regelungen in Kraft tritt (vgl. nur Senat 11. Mai 2005 - 4 AZR 315/04 - BAGE 114, 332, 339 f.; ErfK/Preis 9. Aufl. BGB § 613a Rn. 125; MünchKomm/BGB/Müller-Glöge 5. Aufl. § 613a Rn. 141, jeweils mwN).

  • BAG, 29.08.2007 - 4 AZR 767/06

    Bezugnahmeklausel - Betriebsübergang - Branchenwechsel

    Auszug aus BAG, 22.04.2009 - 4 AZR 100/08
    Kommt es dann zu einer Kollision mit einem beim Erwerber normativ geltenden Tarifvertrag, an den auch der Arbeitnehmer normativ gebunden ist, ist die dadurch entstandene Regelkollision nach dem gesetzlichen Kollisionslösungsprinzip des Günstigkeitsvergleichs gemäß § 4 Abs. 3 TVG aufzulösen (Senat 29. August 2007 - 4 AZR 767/06 - BAGE 124, 34).

    Mit der gefestigten Senatsrechtsprechung (22. Oktober 2008 - 4 AZR 784/07 - AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 66 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 39; 29. August 2007 - 4 AZR 767/06 - AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 61 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 37; jew. mwN) und der wohl herrschenden Auffassung in der Literatur (vgl. nur Wiedemann/Oetker TVG 7. Aufl. § 3 Rn. 348; Annuß BB 1999, 2558; Hanau/Kania FS Schaub S. 239, 248 f.; Hromadka/Maschmann/Wallner Tarifwechsel Rn. 103 ff.; HWK/Henssler TVG § 3 Rn. 28; Schliemann NZA 2003 Sonderbeilage zu Heft 16, 1, 6) ist stets von der konstitutiven Wirkung einer arbeitsvertraglichen Inbezugnahmeklausel auszugehen.

  • BAG, 25.10.2000 - 4 AZR 506/99

    Bezugnahme auf branchenfremde Tarifwerke

    Auszug aus BAG, 22.04.2009 - 4 AZR 100/08
    Wenn und soweit bei Abschluss des Arbeitsvertrages aber besondere Umstände vorliegen, aus denen zu schließen ist, dass die Parteien des Arbeitsvertrages das Arbeitsverhältnis anderen - nicht benannten - Tarifverträgen unterstellen wollen, kann die Reichweite der Verweisungsklausel weiter gezogen werden als der unmittelbare Wortlaut des Vertrages dies nahelegt (Senat 25. Oktober 2000 - 4 AZR 506/99 - BAGE 96, 177, 187; 30. August 2000 - 4 AZR 581/99 - BAGE 95, 296, 300 f.).

    Diese Faktoren sind deshalb als das von der Senatsrechtsprechung geforderte zusätzliche Kriterium für die Annahme einer (begrenzten) Tarifwechselklausel anzusehen, das auf die erkennbare Absicht der Parteien verweist, auch einen Wechsel des Tarifregimes in die Bestimmung des jeweiligen Bezugnahmeobjekts der Verweisungsklausel aufzunehmen (vgl. Senat 30. August 2000 - 4 AZR 581/99 - BAGE 95, 296, 300 f.; dem folgend 25. Oktober 2000 - 4 AZR 506/99 - BAGE 96, 177, 187).

  • BAG, 26.09.2001 - 4 AZR 544/00

    Bezugnahmeklausel bei Verbandsaustritt des Arbeitgebers

    Auszug aus BAG, 22.04.2009 - 4 AZR 100/08
    Dabei ist vom Wortlaut auszugehen, aber zur Ermittlung des wirklichen Willens der Parteien sind auch die außerhalb der Vereinbarung liegenden Umstände einzubeziehen, soweit sie einen Schluss auf den Sinngehalt der Erklärung zulassen (Senat 26. September 2001 - 4 AZR 544/00 - BAGE 99, 120, 123 f.).

    In der Regel ist der Arbeitgeber über die Mitgliedschaft des Arbeitnehmers in der Gewerkschaft nicht informiert; nach langjähriger Rechtsprechung hat er kein Recht, bei der Einstellung danach zu fragen (Senat 26. September 2001 - 4 AZR 544/00 - BAGE 99, 120, 125; ErfK/Preis 9. Aufl. BGB § 611 Rn. 278; zur Unzulässigkeit des Kriteriums einer Gewerkschaftszugehörigkeit bei der Einstellung vgl. BAG 2. Juni 1987 - 1 AZR 651/85 - BAGE 54, 353; 28. März 2000 - 1 ABR 16/99 - BAGE 94, 169, 174 f.).

  • BAG, 18.11.2003 - 1 AZR 604/02

    Nachwirkung einer Betriebsvereinbarung über Sonderzahlungen

    Auszug aus BAG, 22.04.2009 - 4 AZR 100/08
    Auch soweit Betriebsvereinbarungen nach § 613a Abs. 1 Satz 2 BGB Inhalt des Arbeitsverhältnisses sind, werden sie nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nicht in weiterem Umfang geschützt, als wenn sie kollektiv-rechtlich gelten würden (BAG 18. November 2003 - 1 AZR 604/02 - mwN, BAGE 108, 299, 304).
  • BAG, 10.11.1993 - 4 AZR 375/92

    Verbandsmitgliedschaft bei Betriebsinhaberwechsel

    Auszug aus BAG, 22.04.2009 - 4 AZR 100/08
    Das bedeutet aber auch, dass die Rückwirkung einer nach dem Betriebsübergang vereinbarten Änderung des Tarifvertrages ausgeschlossen ist; der nicht tarifgebundene Betriebserwerber ist nach § 613a Abs. 1 Satz 2 BGB nicht gezwungen, Ansprüche aus einem Tarifvertrag zu erfüllen, der zum Zeitpunkt des Betriebsübergangs noch nicht abgeschlossen war (BAG 13. September 1994 - 3 AZR 148/94 - BAGE 77, 353; 10. November 1993 - 4 AZR 375/92 - AP TVG § 3 Verbandszugehörigkeit Nr. 13 = EzA TVG § 3 Nr. 9; ErfK/Preis 9. Aufl. § 613a Rn. 113; Staudinger/Annuß BGB § 613a Rn. 266).
  • EuGH, 09.03.2006 - C-499/04

    Werhof - Unternehmensübergang - Richtlinie 77/187/EWG - Wahrung der Ansprüche der

    Auszug aus BAG, 22.04.2009 - 4 AZR 100/08
    In der Werhof-Entscheidung hat der EuGH ausgeschlossen, dass der Erwerber nach der Richtlinie durch andere Kollektivverträge als die zum Zeitpunkt des Übergangs geltenden verpflichtet werden sollte; Tarifverträge, die nach dem Betriebsübergang vereinbart werden, können für den nicht tarifgebundenen Betriebserwerber nicht normativ gelten (EuGH 9. März 2006 - C-499/04 - Rn. 29, 35, Slg. 2006, I-2397).
  • BAG, 07.11.2001 - 4 AZR 703/00

    Verbandsaustritt - Ende der Nachbindung - Tarifänderung

  • BAG, 14.08.2001 - 1 AZR 619/00

    Jahressonderzahlung - Kürzung durch Einigungsstellenspruch - Betriebsübergang

  • BAG, 19.09.2007 - 4 AZR 711/06

    Betriebsübergang - Inhalt des Arbeitsverhältnisses

  • BAG, 22.01.1998 - 2 AZR 267/97

    Kündigungsvollmacht des Personalleiters im Gesamtvollstreckungsverfahren

  • BAG, 13.09.1994 - 3 AZR 148/94

    Rückwirkender Tarifvertrag nach Betriebsübergang

  • BAG, 27.11.1991 - 4 AZR 211/91

    Nachwirkung eines allgemeinverbindlichen Tarifvertrages

  • BAG, 14.11.2007 - 4 AZR 828/06

    Betriebsübergang - Inhalt des Arbeitsverhältnisses

  • BAG, 17.04.2002 - 5 AZR 644/00

    Mehrarbeitsvergütung - tarifliche Ausschlußfrist

  • BAG, 29.05.2002 - 5 AZR 370/01

    Betriebliche Übung - Pauschale Überstundenvergütung

  • BAG, 28.06.2005 - 1 AZR 213/04

    Ablösende Betriebsvereinbarung - Gesamtzusage

  • BAG, 22.10.2008 - 4 AZR 784/07

    Vertragliche Inbezugnahme eines Tarifvertrags

  • BAG, 19.10.2004 - 9 AZR 647/03

    Altersteilzeit in der Insolvenz

  • BAG, 28.03.2000 - 1 ABR 16/99

    Verzicht auf tarifliche Leistungen als Einstellungsvoraussetzung

  • LAG Düsseldorf, 15.11.2007 - 11 Sa 1275/07
  • BAG, 02.06.1987 - 1 AZR 651/85

    Recht auf gewerkschaftliche Betätigung

  • BAG, 18.04.2007 - 4 AZR 652/05

    Bezugnahmeklausel - Auslegung - Vertrauensschutz

  • BAG, 07.07.2010 - 4 AZR 549/08

    Grundsatz der Tarifeinheit - Rechtsprechungsänderung

    Die Ablösung der nach § 613a Abs. 1 Satz 2 BGB in das Arbeitsverhältnis transformierten Regelungen (dazu BAG 22. April 2009 - 4 AZR 100/08 - Rn. 61 ff., EzA BGB 2002 § 613a Nr. 110) erfordert die kongruente Tarifgebundenheit beider Arbeitsvertragsparteien.
  • BAG, 17.06.2015 - 4 AZR 61/14

    EuGH-Vorlage - dynamische Bezugnahmeklausel - Betriebsübergang

    aufgrund privatautonomer Vereinbarung zum Inhalt des Arbeitsvertrags gemachten kollektivvertraglichen Regelungen dann zur Anwendung im Arbeitsverhältnis, wenn sie für den Arbeitnehmer günstiger sind als die unmittelbar und zwingend geltenden Tarifnormen (vgl. BAG 22. April 2009 - 4 AZR 100/08 - BAGE 130, 237; 29. August 2007 - 4 AZR 767/06 - BAGE 124, 34) .
  • BAG, 12.06.2019 - 1 AZR 154/17

    Anwendung transformierter Normen bei mehreren Betriebsübergängen

    Die nach § 613a Abs. 1 Satz 2 BGB transformierten Bestimmungen behalten auch beim Erwerber ihren kollektivrechtlichen Charakter bei (vgl. dazu ausf. BAG 22. April 2009 - 4 AZR 100/08 - Rn. 61, 83, BAGE 130, 237; vgl. auch BAG 28. Juni 2005 - 1 AZR 375/04 - zu II 4 c bb der Gründe mwN) und wandeln sich nach einem Betriebsübergang nicht in einzelvertragliche Regelungen um.

    Diese Entscheidung beruht allerdings auf der vom Vierten Senat in der Folgezeit aufgegebenen (vgl. BAG 22. April 2009 - 4 AZR 100/08 - Rn. 61, 83, BAGE 130, 237) Annahme, § 613a Abs. 1 Satz 2 BGB führe dazu, dass die transformierten Regelungen zum Inhalt des "Arbeitsvertrags" würden und damit "individualrechtlich, dh.

    Der Regelung in § 613a Abs. 1 Satz 3 BGB liegt das Ablösungsprinzip zugrunde (vgl. BAG 22. April 2009 - 4 AZR 100/08 - Rn. 64, BAGE 130, 237; 14. August 2001 - 1 AZR 619/00 - zu A II 1 der Gründe, BAGE 98, 323).

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