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   BAG, 22.04.2009 - 4 AZR 111/08   

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https://dejure.org/2009,464
BAG, 22.04.2009 - 4 AZR 111/08 (https://dejure.org/2009,464)
BAG, Entscheidung vom 22.04.2009 - 4 AZR 111/08 (https://dejure.org/2009,464)
BAG, Entscheidung vom 22. April 2009 - 4 AZR 111/08 (https://dejure.org/2009,464)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Unwirksamkeit einer OT-Mitgliedschaft

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Wirksamkeit des Wechsel eines Unternehmens von der Verbands- zur OT-Mitgliedschaft; Wahrung des Gleichlaufs von Verantwortlichkeit und Betroffenheit; Pflicht zum Ausschluss von OT-Mitgliedern von Entscheidungen über Tarifangelegenheiten (hier: ...

  • hensche.de

    Koalitionsfreiheit, OT-Mitgliedschaft

  • Betriebs-Berater

    OT-Mitgliedschaft und Tarifbindung

  • Judicialis

    BGB § 613a Abs. 1; ; TVG § 3 Abs. 1; ; GG Art. 9 Abs. 3; ; MTV § 3; ; Satzung des Arbeitgeber-Verbandes von Remscheid und Umgebung e.V. §§ 2 ff.

  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Arbeitsrecht: Anforderungen an die Satzung eines Arbeitgeberverbands

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für die Wirksamkeit des Wechsel eines Unternehmens von der Verbands- zur OT-Mitgliedschaft; Wahrung des Gleichlaufs von Verantwortlichkeit und Betroffenheit; Pflicht zum Ausschluss von OT-Mitgliedern von Entscheidungen über Tarifangelegenheiten [hier: ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Arbeitgeberverband mit tarifungebundenen Mitgliedern

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Unwirksamkeit einer OT-Mitgliedschaft

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Trennung zwischen tarifgebundenen und nichttarifgebundenen Mitgliedern

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Unzureichende Trennung zwischen tarifgebundenen und nichttarifgebundenen Mitgliedern in der Satzung eines Arbeitgeberverbandes

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht: BAG: unzureichende Trennung zwischen tarifgebundenen und nichttarifgebundenen Mitgliedern eines Arbeitgeberverbandes

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Trennung zwischen tarifgebundenen und OT-Mitgliedern

  • 123recht.net (Pressemeldung, 22.4.2009)

    Bundesarbeitsgericht erschwert Tarifflucht // Richter pochen auf klare Regelungen der Arbeitgeberverbände

Besprechungen u.ä.

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Wechsel in die OT-Mitgliedschaft: Anforderungen an die Satzung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 130, 264
  • NZA 2010, 105
  • BB 2009, 1013
  • BB 2010, 382
  • DB 2009, 2610
  • JR 2011, 91
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 04.06.2008 - 4 AZR 419/07

    Blitzwechsel" eines Arbeitgebers von einer Voll- in eine OT-Mitgliedschaft

    Auszug aus BAG, 22.04.2009 - 4 AZR 111/08
    Nicht jedes vereinsrechtliche Mitglied einer tarifvertragsschließenden Koalition ist notwendig tarifgebunden iSv. § 3 Abs. 1 TVG (ausf. BAG 18. Juli 2006 - 1 ABR 36/05 - BAGE 119, 103, 118 f.; ebenso Senat 4. Juni 2008 - 4 AZR 419/07 - AP TVG § 3 Nr. 38 = EzA GG Art. 9 Nr. 95).

    Nur so ist die Unterwerfung der Mitglieder der Tarifvertragsparteien unter die Normen des Tarifvertrages legitimiert, und nur so kann von der Angemessenheitsvermutung der in Tarifverträgen ausgehandelten und vereinbarten (Mindest-)Arbeitsbedingungen ausgegangen werden (Senat 4. Juni 2008 - 4 AZR 419/07 - Rn. 65, AP TVG § 3 Nr. 38 = EzA GG Art. 9 Nr. 95).

    Denn dem Verband ist es auch nicht verwehrt, sich durch an die tarifpolitischen Entscheidungen nicht gebundene außenstehende Dritte beraten zu lassen (Senat 4. Juni 2008 - 4 AZR 419/07 - Rn. 38 f. mwN, AP TVG § 3 Nr. 38 = EzA GG Art. 9 Nr. 95).

    Eine Verbandssatzung, die eine OT-Mitgliedschaft vorsieht, muss ausschließen, dass OT-Mitglieder in Aufsichtsorganen mitwirken, die einen Streikfonds verwalten (so bereits Senat 4. Juni 2008 - 4 AZR 419/07 - Rn. 39, AP TVG § 3 Nr. 38 = EzA GG Art. 9 Nr. 95), also über Geldmittel verfügen, die im Arbeitskampf um einen Tarifvertrag eingesetzt werden können und sollen.

    Dabei gibt es, wie der Senat entschieden hat, grundsätzlich keine Bedenken, weil eine materielle Unterstützung der tarifgebundenen Mitglieder eines Arbeitgeberverbandes sowohl durch OT-Mitglieder als auch auf sonstige Weise in der Regel nicht zu beanstanden ist (4. Juni 2008 - 4 AZR 419/07 - Rn. 35, AP TVG § 3 Nr. 38 = EzA GG Art. 9 Nr. 95).

  • BAG, 18.07.2006 - 1 ABR 36/05

    Tarifzuständigkeit und OT-Mitgliedschaft

    Auszug aus BAG, 22.04.2009 - 4 AZR 111/08
    Nicht jedes vereinsrechtliche Mitglied einer tarifvertragsschließenden Koalition ist notwendig tarifgebunden iSv. § 3 Abs. 1 TVG (ausf. BAG 18. Juli 2006 - 1 ABR 36/05 - BAGE 119, 103, 118 f.; ebenso Senat 4. Juni 2008 - 4 AZR 419/07 - AP TVG § 3 Nr. 38 = EzA GG Art. 9 Nr. 95).

    In einem Fachgruppenmodell ist satzungsmäßig abzusichern, dass der Verband als solcher eine Tarifzuständigkeit ausschließlich für die Fachgruppenmitglieder hat (zur Zulässigkeit einer solchen Begrenzung vgl. BAG 18. Juli 2006 - 1 ABR 36/05 - BAGE 119, 103, 113) und nicht als Zweck des Verbandes als solchem den Abschluss von Tarifverträgen aufführt (Buchner NZA 1994, 2, 6 f.).

  • BAG, 25.02.2009 - 4 AZR 986/07

    OT-Mitgliedschaft - Ende der Nachbindung eines Tarifvertrages

    Auszug aus BAG, 22.04.2009 - 4 AZR 111/08
    Dabei ist von der Rechtslage nach der Satzung auszugehen; eine evtl. abweichende Praxis kann für die Frage, ob die Trennung der beiden Mitgliederbereiche insbesondere hinsichtlich tarifpolitischer und arbeitskampfrechtlicher Entscheidungen ausreichend konsequent durchgeführt worden ist, nur in Ausnahmefällen Bedeutung haben, etwa bei bewusstem Satzungsverstoß oder sehr geringer Regelungsintensität der Satzung (vgl. dazu auch Senat 25. Februar 2009 - 4 AZR 986/07 -).
  • BVerfG, 26.06.1991 - 1 BvR 779/85

    Aussperrung

    Auszug aus BAG, 22.04.2009 - 4 AZR 111/08
    Die Einbeziehung der Arbeitskampfentscheidungen und der Verfügung über die dafür bereitgestellten Mittel in den allein den Mitgliedern mit Tarifbindung vorbehaltenen Bereich beruht darauf, dass der Arbeitskampf als Bestandteil und Erscheinungsform von Tarifverhandlungen anzusehen ist (vgl. nur BVerfG 26. Juni 1991 - 1 BvR 779/85 - BVerfGE 84, 212, 225).
  • LAG Düsseldorf, 26.11.2007 - 17 Sa 1298/07

    OT-Mitgliedschaft/Tarifbindung

    Auszug aus BAG, 22.04.2009 - 4 AZR 111/08
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 26. November 2007 - 17 Sa 1298/07 - insoweit aufgehoben, als es auf die Berufung der Beklagten das erstinstanzliche Urteil des Arbeitsgerichts Wuppertal vom 27. Juni 2007 - 6 Ca 329/07 - hinsichtlich eines Betrages von insgesamt 1.808,58 Euro nebst Zinsen abgeändert und die Klage abgewiesen hat.
  • BAG, 10.06.1980 - 1 AZR 822/79

    Grundsätze zur Herstellung und Wahrung des Verhandlungsgleichgewichts im

    Auszug aus BAG, 22.04.2009 - 4 AZR 111/08
    Er ist Voraussetzung der Tarifautonomie, weil sonst weder das Zustandekommen noch die inhaltliche Sachgerechtigkeit tariflicher Regelungen gewährleistet wären (BAG 10. Juni 1980 - 1 AZR 822/79 - BAGE 33, 140, 150).
  • BAG, 14.12.2010 - 1 ABR 19/10

    Tariffähigkeit einer Spitzenorganisation

    Es begegnet keinen durchgreifenden rechtlichen Bedenken, wenn eine von Gewerkschaften iSd. § 2 Abs. 1 TVG gebildete Spitzenorganisation in ihrer Satzung vorsieht, dass ihr auch andere, nicht tariffähige Arbeitnehmerkoalitionen angehören können, soweit diese die tarifpolitischen Entscheidungen der Spitzenorganisation nicht beeinflussen können und eine solche Einwirkungsmöglichkeit auch satzungsrechtlich wirksam ausgeschlossen ist (für eine Vereinigung von Arbeitgebern: BAG 22. April 2009 - 4 AZR 111/08 - Rn. 29, BAGE 130, 264; bestätigt durch BVerfG 1. Dezember 2010 - 1 BvR 2593/09 -) .
  • BAG, 19.06.2012 - 1 AZR 775/10

    Arbeitskampf - Wechsel in OT-Mitgliedschaft vor Warnstreik - Schadensersatz

    Nicht jedes vereinsrechtliche Mitglied einer tarifvertragschließenden Koalition ist notwendig tarifgebunden iSd. § 3 Abs. 1 TVG (BAG 22. April 2009 - 4 AZR 111/08 - Rn. 27 mwN, BAGE 130, 264) .

    Dies legitimiert die Unterwerfung der Mitglieder der Tarifvertragsparteien unter die Normen des Tarifvertrags und ist Grundlage der Angemessenheitsvermutung der in Tarifverträgen ausgehandelten Mindestarbeitsbedingungen (BAG 22. April 2009 - 4 AZR 111/08 - Rn. 28, aaO; 4. Juni 2008 - 4 AZR 419/07 - Rn. 65, BAGE 127, 27) .

    Dem Verband ist es nicht verwehrt, sich durch Dritte, die an die tarifpolitischen Entscheidungen nicht gebunden sind, beraten zu lassen (BAG 22. April 2009 - 4 AZR 111/08 - Rn. 29, BAGE 130, 264; 4. Juni 2008 - 4 AZR 419/07 - Rn. 38 f. mwN, BAGE 127, 27) .

    Das ist tarifrechtlich unbedenklich, soweit die finanzielle Förderung nicht mit einer Entscheidung über die Verwendung dieser Mittel für konkrete Arbeitskampfmaßnahmen einhergeht (vgl. BAG 22. April 2009 - 4 AZR 111/08 - Rn. 38 f. mwN, BAGE 130, 264; die hiergegen eingelegte Verfassungsbeschwerde ist nicht zur Entscheidung angenommen worden, vgl. BVerfG 1. Dezember 2010 - 1 BvR 2593/09 - AP GG Art. 9 Nr. 146 = EzA GG Art. 9 Nr. 102) .

  • LAG Hessen, 02.06.2017 - 10 Sa 907/16

    Das am 25. Mai 2017 in Kraft getretene Gesetz zur Sicherung der

    Die Grundsätze, die zur OT-Mitgliedschaft aufgestellt worden sind, sind hier nach Ansicht der Kammer nicht übertragbar (vgl. BAG 22. April 2009 - 4 AZR 111/08 - NZA 2010, 105).
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