Rechtsprechung
BAG, 23.06.2009 - 1 ABR 23/08 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
Versetzung - Allgemeiner Unterlassungsanspruch
- openjur.de
Versetzung; Allgemeiner Unterlassungsanspruch des Betriebsrats
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Allgemeiner Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Versetzungen
- Betriebs-Berater
Kein Allgemeiner Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Versetzung
- hensche.de
Betriebsrat, Unterlassungsanspruch
- Judicialis
BetrVG § 23 Abs. 3; ; BetrVG § 87 Abs. 1; ; BetrVG § 95 Abs. 1; ; BetrVG § 95 Abs. 3; ; BetrVG § 99 Abs. 1; ; BetrVG § 100 Abs. 2; ; BetrVG § 101; ; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2; ; ZPO § 256 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Allgemeiner Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Versetzungen
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Unterlassungsansprüche des Betriebsrates bei Personalmaßnahmen
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Versetzung - Allgemeiner Unterlassungsanspruch des Betriebsrats?
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Kein allgemeiner Unterlassungsanspruch des Betriebsrats gegen den Arbeitgeber bei personellen Maßnahmen
Besprechungen u.ä.
- taylorwessing.com (Entscheidungsbesprechung)
Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Versetzung ohne vorheriger Zustimmung
Verfahrensgang
- ArbG Düsseldorf, 05.09.2007 - 4 BV 32/07
- LAG Düsseldorf, 29.02.2008 - 9 TaBV 91/07
- BAG, 23.06.2009 - 1 ABR 23/08
Papierfundstellen
- BAGE 131, 145
- NJW 2010, 172
- MDR 2010, 157
- NZA 2009, 1430
- BB 2010, 768
Wird zitiert von ... (74) Neu Zitiert selbst (9)
- BAG, 11.12.2007 - 1 ABR 73/06
Mitbestimmung bei kurzfristiger Änderung des Arbeitsbereichs
Auszug aus BAG, 23.06.2009 - 1 ABR 23/08
Um die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs handelt es sich, wenn sich das Gesamtbild der bisherigen Tätigkeit des Arbeitnehmers so verändert hat, dass die neue Tätigkeit vom Standpunkt eines mit den betrieblichen Verhältnissen vertrauten Beobachters als eine "andere" anzusehen ist (BAG 11. Dezember 2007 - 1 ABR 73/06 - Rn. 22 mwN, AP BetrVG 1972 § 99 Versetzung Nr. 45 = EzA BetrVG 2001 § 95 Nr. 7).Ihre Änderung muss "erheblich" sein, um Beteiligungsrechte nach § 99 Abs. 1 bei nur kurzzeitiger Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs auszulösen (BAG 11. Dezember 2007 - 1 ABR 73/06 - Rn. 23, AP BetrVG 1972 § 99 Versetzung Nr. 45 = EzA BetrVG 2001 § 95 Nr. 7).
Da die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin, soweit das Landesarbeitsgericht dem Hauptantrag des Betriebsrats stattgegeben hat, erfolgreich war, ist der - vom Landesarbeitsgericht nicht beschiedene - Hilfsantrag ohne weiteres Zutun in die Rechtsbeschwerdeinstanz gelangt (BAG 11. Dezember 2007 - 1 ABR 73/06 - Rn. 31, AP BetrVG 1972 § 99 Versetzung Nr. 45 = EzA BetrVG 2001 § 95 Nr. 7).
- BAG, 06.12.1994 - 1 ABR 30/94
Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei mitbestimmungswidrigen Versetzungen
Auszug aus BAG, 23.06.2009 - 1 ABR 23/08
Das Bundesarbeitsgericht hat die Frage bislang offengelassen (6. Dezember 1994 - 1 ABR 30/94 - BAGE 78, 379).Hat der Arbeitgeber die prozeduralen Vorgaben von § 100 Abs. 2 BetrVG erfüllt, ist die - vorläufige - Durchführung der betreffenden Maßnahme auch ohne die Zustimmung des Betriebsrats betriebsverfassungskonform (BAG 6. Dezember 1994 - 1 ABR 30/94 - zu B II 1 der Gründe, BAGE 78, 379).
- BAG, 28.08.2007 - 1 ABR 70/06
Mitbestimmung bei kurzfristiger Änderung des Arbeitsbereichs
Auszug aus BAG, 23.06.2009 - 1 ABR 23/08
Das mag sie im Vergleich zu der des "Professional" als eine "andere" erscheinen lassen; darauf ob sie angenehmer oder vorteilhafter für den "Professional" ist, kommt es nicht an (vgl. BAG 28. August 2007 - 1 ABR 70/06 - Rn. 16 mwN, AP BetrVG 1972 § 95 Nr. 53 = EzA BetrVG 2001 § 95 Nr. 6).Mit einem entsprechenden Einsatz wäre dann keine Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs verbunden (BAG 28. August 2007 - 1 ABR 70/06 - Rn. 17, aaO.).
- BAG, 17.06.2008 - 1 ABR 38/07
Mitbestimmung bei Abteilungswechsel
Auszug aus BAG, 23.06.2009 - 1 ABR 23/08
Er umfasst neben dem Ort der Arbeitsleistung auch die Art der Tätigkeit und den gegebenen Platz in der betrieblichen Organisation (st. Rspr., vgl. BAG 17. Juni 2008 - 1 ABR 38/07 - Rn. 21 mwN, AP BetrVG 1972 § 99 Versetzung Nr. 47 = EzA BetrVG 2001 § 95 Nr. 8).der Art und Weise folgen, wie die Arbeitsaufgabe zu erledigen ist, und kann mit einer Änderung der Stellung und des Platzes des Arbeitnehmers innerhalb der betrieblichen Organisation durch Zuordnung zu einer anderen betrieblichen Einheit verbunden sein (BAG 17. Juni 2008 - 1 ABR 38/07 - Rn. 21, aaO.).
- BAG, 26.07.2005 - 1 ABR 29/04
Sozialauswahl und Auswahlrichtlinie
Auszug aus BAG, 23.06.2009 - 1 ABR 23/08
(1) Das Bundesarbeitsgericht hat einen allgemeinen Unterlassungsanspruch anerkannt bei drohenden Verstößen des Arbeitgebers gegen Mitbestimmungsrechte aus § 87 Abs. 1 BetrVG (grundlegend 3. Mai 1994 - 1 ABR 24/93 - BAGE 76, 364) und § 95 Abs. 1 BetrVG (26. Juli 2005 - 1 ABR 29/04 - BAGE 115, 239). - BAG, 07.08.1990 - 1 ABR 68/89
Mitbestimmung nach befristeter Probezeit
Auszug aus BAG, 23.06.2009 - 1 ABR 23/08
Der Unterlassungsanspruch aus § 23 Abs. 3 BetrVG wird durch den Aufhebungsanspruch nach § 101 BetrVG nicht verdrängt (BAG 7. August 1990 - 1 ABR 68/89 - zu B I 2 der Gründe, BAGE 65, 329 mwN). - LAG Düsseldorf, 29.02.2008 - 9 TaBV 91/07
Versetzung
Auszug aus BAG, 23.06.2009 - 1 ABR 23/08
Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 29. Februar 2008 - 9 TaBV 91/07 - aufgehoben, soweit dieses der Beschwerde des Betriebsrats stattgegeben und die Arbeitgeberin zur Unterlassung verpflichtet hat. - BAG, 03.05.1994 - 1 ABR 24/93
Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Verletzung von
Auszug aus BAG, 23.06.2009 - 1 ABR 23/08
(1) Das Bundesarbeitsgericht hat einen allgemeinen Unterlassungsanspruch anerkannt bei drohenden Verstößen des Arbeitgebers gegen Mitbestimmungsrechte aus § 87 Abs. 1 BetrVG (grundlegend 3. Mai 1994 - 1 ABR 24/93 - BAGE 76, 364) und § 95 Abs. 1 BetrVG (26. Juli 2005 - 1 ABR 29/04 - BAGE 115, 239). - BAG, 16.06.1998 - 1 ABR 68/97
Mitbestimmung des Betriebsrats bei Maßnahmen der Unfallverhütung
Auszug aus BAG, 23.06.2009 - 1 ABR 23/08
Sie führte zu einer Erweiterung der Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats trotz und angesichts einer vom Gesetz erkennbar gewollten Beschränkung und hätte, da mit dem allgemeinen Unterlassungsanspruch ein allgemeiner Beseitigungsanspruch einhergeht (BAG 16. Juni 1998 - 1 ABR 68/97 - zu B III der Gründe mwN, BAGE 89, 139), zugleich die Bedeutungslosigkeit der expliziten gesetzlichen Regelung zur Folge.
- LAG Baden-Württemberg, 20.12.2018 - 17 Sa 11/18
Auskunftsanspruch nach der Datenschutzgrundverordnung EUV 2016/679 - berechtigte …
Der "Arbeitsbereich" iSv. § 95 Abs. 3 Satz 1 BetrVG wird in § 81 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 Satz 1 BetrVG beschrieben als die Aufgabe und Verantwortung des Arbeitnehmers sowie die Art seiner Tätigkeit und ihrer Einordnung in den Arbeitsablauf des Betriebs (BAG, 23. Juni 2009 - 1 ABR 23/08, Rn. 28, juris).Als "Arbeitsbereich" wird der konkrete Arbeitsplatz und seine Beziehung zur betrieblichen Umgebung in räumlicher, technischer und organisatorischer Hinsicht verstanden (BAG, 23. Juni 2009 - 1 ABR 23/08, Rn. 28, juris).
- BAG, 29.09.2020 - 1 ABR 21/19
Betriebsverfassungsrecht - Versetzung
der Art und Weise folgen, wie die Arbeitsaufgabe zu erledigen ist, und kann mit einer Änderung der Stellung und des Platzes des Arbeitnehmers innerhalb der betrieblichen Organisation durch Zuordnung zu einer anderen betrieblichen Einheit verbunden sein (vgl. BAG 23. Juni 2009 - 1 ABR 23/08 - Rn. 28 mwN, BAGE 131, 145) .Dazu zählen etwa die zeitliche Lage der Arbeit, die Ausstattung des Arbeitsplatzes mit technischen Hilfsmitteln und zudem Faktoren wie Lärm, Schmutz, Hitze, Kälte oder Nässe (BAG 23. Juni 2009 - 1 ABR 23/08 - Rn. 29, BAGE 131, 145; 11. Dezember 2007 - 1 ABR 73/06 - Rn. 23) .
Ihre Änderung muss "erheblich" sein, um ein Beteiligungsrecht nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG bei nur kurzzeitiger Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs auszulösen (vgl. BAG 23. Juni 2009 - 1 ABR 23/08 - Rn. 29 mwN, aaO) .
- BAG, 06.11.2013 - 7 ABR 84/11
Beschluss des Betriebsrats - rechtliche Verhinderung eines Betriebsratsmitglieds …
Das mit ihm geltend gemachte Unterlassungsbegehren ist insbesondere hinreichend bestimmt iSv. § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO und ggf. vollstreckungsfähig gemäß § 85 Abs. 1 Satz 1, Satz 3 ArbGG iVm. § 888 Abs. 1 Satz 1 ZPO (vgl. zu einem ähnlich formulierten Unterlassungsantrag BAG 23. Juni 2009 - 1 ABR 23/08 - Rn. 10 bis 12, BAGE 131, 145) .Dem Betriebsrat steht kein allgemeiner, von den Voraussetzungen des § 23 Abs. 3 BetrVG unabhängiger Unterlassungsanspruch zur Seite, um eine gegen § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG (oder § 100 Abs. 2 BetrVG) verstoßende personelle Einzelmaßnahme zu verhindern (grds. BAG 23. Juni 2009 - 1 ABR 23/08 - BAGE 131, 145) .
- LAG Berlin-Brandenburg, 19.06.2012 - 3 TaBV 2149/11
Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats hinsichtlich der Erteilung von …
Anders als bei personellen Maßnahmen gemäß § 99 BetrVG, für die in § 101 BetrVG geregelt wird, unter welchen Voraussetzungen eine Aufhebung der Maßnahme möglich ist, und für die in § 100 BetrVG bestimmt wird, unter welchen Voraussetzungen die Maßnahme vorläufig durchgeführt werden kann (vgl. hierzu BAG 23. Juni 2009 - 1 ABR 23/08 - BAGE 131, 145), fehlt es bezogen auf das Mitbestimmungsrecht des § 87 BetrVG an entsprechenden abschließenden gesetzlichen Regelungen. - LAG Niedersachsen, 29.04.2019 - 12 TaBV 51/18
Kein allgemeiner Unterlassungsanspruch des Betriebsrats gegen den Arbeitgeber bei …
Die in der Literatur noch immer umstrittene Frage hat das Bundesarbeitsgericht mit Beschluss vom 23. Juni 2009 (1 ABR 23/08) dahingehend entschieden, das dem Betriebsrat gegen den Arbeitgeber ein allgemeiner Anspruch auf Unterlassung einer ohne seine Zustimmung und ohne Durchführung des Verfahrens nach § 99 Abs. 1 Satz 1, § 100 Abs. 2 BetrVG beabsichtigten Einstellung oder Versetzung eines Mitarbeiters nicht zusteht.Der Unterlassungsanspruch aus § 23 Abs. 3 BetrVG wird durch den Aufhebungsanspruch aus § 101 BetrVG nicht verdrängt (BAG 23. Juni 2009, 1 ABR 23/08, Rn. 16 ff.) Dieser Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts folgt die 12. Kammer des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen.
Dies kann sich aus dem Wechsel des Inhalts der Arbeitsaufgaben und der mit ihnen verbundenen Verantwortung ergeben, kann aus einer Änderung des Arbeitsorts oder der Art der Tätigkeit, das heißt der Art und Weise folgen, wie die Arbeitsaufgabe zu erledigen ist und kann mit einer Änderung der Stellung und des Platzes des Arbeitnehmers innerhalb der betrieblichen Organisation durch Zuordnung zu einer anderen betrieblichen Einheit verbunden sein (BAG 23. Juni 2009, 1 ABR 23/08 Rn. 28).
Einzelne dieser Umstände müssen sich nicht nur überhaupt geändert haben, ihre Änderung muss "erheblich" sein um Beteiligungsrechte nach § 99 Absatz 1 BetrVG nur bei kurzeitiger Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs auszulösen (BAG 23. Juni 2009, 1 ABR 23/08 Rn. 29;… BAG 13. März 2007, 1 ABR 22/06, Rn. 36;… BAG 11. Dezember 2007, 1 ABR 73/16, Rn. 23).
- LAG Berlin-Brandenburg, 18.03.2010 - 2 TaBV 2694/09
Zeitliche Lage der Betriebsratssitzung - kein Unterlassungsanspruch des …
Andererseits besteht für den Betriebsrat im Rahmen der Beteiligungsrechte aus § 99 BetrVG kein Unterlassungsanspruch, mit dem eine gegen §§ 99 Abs. 1, 100 Abs. 2 BetrVG verstoßende personelle Einzelmaßnahme verhindert werden könnte.; dies wird zum Einen mit der besonderen Regelung in § 102 BetrVG, zum Anderen damit begründet, dass das Gesetz durch die Regelung in § 100 BetrVG in Kauf nehme, dass eine personelle Maßnahme zumindest vorübergehend praktiziert wird, ohne dass ihre materielle Rechtmäßigkeit feststeht (BAG vom 23.6.2009 - 1 ABR 23/08 - NZA 2009, 1430). - LAG Hessen, 18.06.2020 - 5 TaBVGa 74/20
Coronapandemie: Erfolgloser Antrag des Betriebsrats gegen Modell "mobiles …
(a) Dem Betriebsrat steht kein allgemeiner, von den Voraussetzungen des § 23 Abs. 3 BetrVG unabhängiger Unterlassungsanspruch zur Seite, um zukünftig gegen § 99 Abs. 1 S. 1 BetrVG oder § 100 Abs. 2 BetrVG verstoßende personelle Einzelmaßnahmen zu verhindern (seit BAG 23.06.2009 - 1 ABR 23/08 - LS, zitiert nach juris) und die Voraussetzungen eines Unterlassungsanspruchs nach § 23 Abs. 3 S. 1 BetrVG sind jedenfalls nicht zweifelsfrei gegeben.Ob das bei den Arbeitgeberinnen praktizierte "mobile working" eine mitbestimmungspflichtige Versetzung i. S. v. §§ 99 Abs. 1, 95 Abs. 3 S. 1 BetrVG darstellt, ist bislang gerichtlich nicht festgestellt (vgl. in diesem Zusammenhang: BAG 23.06.2009 - 1 ABR 23/08 - Rn. 25, zitiert nach juris) und es liegt auch nicht auf der Hand.
Um eine "Zuweisung" eines "anderen Arbeitsbereichs" gem. § 95 BetrVG handelt es sich, wenn sich das Gesamtbild der bisherigen Tätigkeit des Arbeitnehmers so verändert hat, dass die neue Tätigkeit vom Standpunkt eines mit den betrieblichen Verhältnissen vertrauten Beobachters als eine "andere" anzusehen ist (vgl. z. B. BAG 23.06.2009 - 1 ABR 23/08 - Rn. 28, zitiert nach juris).
- BAG, 09.03.2011 - 7 ABR 137/09
Mitbestimmung bei Einstellung von Leiharbeitnehmern
Mit den in § 100 Abs. 1 und Abs. 2, § 101 BetrVG getroffenen Grundentscheidungen des Gesetzgebers wäre ein von § 23 Abs. 3 BetrVG unabhängiger allgemeiner Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei personellen Einzelmaßnahmen systematisch nicht zu vereinbaren (ausführlich: BAG 23. Juni 2009 - 1 ABR 23/08 - Rn. 14 bis 26, BAGE 131, 145) . - BAG, 04.05.2011 - 7 ABR 3/10
Versetzung zugewiesener Beschäftigter - Mitbestimmung
Sie kann mit einer Änderung der Stellung und des Platzes des Arbeitnehmers innerhalb der betrieblichen Organisation durch Zuordnung zu einer anderen betrieblichen Einheit verbunden sein (vgl. BAG 23. Juni 2009 - 1 ABR 23/08 - Rn. 28 mwN, BAGE 131, 145) . - BAG, 20.10.2021 - 7 ABR 34/20
Zustimmungsersetzung - Versetzung - Beendigung alternierender Telearbeit
der Art und Weise folgen, wie die Arbeitsaufgabe zu erledigen ist, und kann mit einer Änderung der Stellung und des Platzes des Arbeitnehmers innerhalb der betrieblichen Organisation durch Zuordnung zu einer anderen betrieblichen Einheit verbunden sein (…vgl. BAG 29. September 2020 - 1 ABR 21/19 - aaO; 23. Juni 2009 - 1 ABR 23/08 - Rn. 28 mwN, BAGE 131, 145) . - LAG Köln, 10.02.2017 - 4 SaGa 3/17
Einstweilige Verfügung; Versetzung; Verfügungsgrund
- LAG Köln, 31.01.2020 - 4 Sa 322/19
Direktionsrecht; Versetzung; Gleichwertigkeit; betriebsverfassungs-rechtliche …
- LAG München, 07.12.2017 - 4 TaBV 30/17
Mitbestimmung bei Arbeitszeit - Verwendung eines Textbausteins zur Unterrichtung …
- BAG, 15.08.2012 - 7 ABR 34/11
Gestellte Arbeitnehmer - Wählbarkeit zum Betriebsrat
- BAG, 17.11.2021 - 7 ABR 18/20
Verlegung einer betrieblichen Einheit - Versetzung - Beteiligung Betriebsrat - …
- BAG, 16.03.2010 - 3 AZR 31/09
Beschäftigungsanspruch - Zustimmungsersetzungsverfahren
- BSG, 03.02.2010 - B 6 KA 31/09 R
Rechtsweg bei Streitverfahren von Trägerorganisationen des Gemeinsamen …
- LAG Hamburg, 03.07.2013 - 6 TaBVGa 3/13
Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Zuweisung eines Arbeitnehmers zu einer …
- LAG Düsseldorf, 27.01.2017 - 6 TaBV 60/16
Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei Änderung der Zuordnung einer Filiale zu …
- BAG, 19.01.2010 - 1 ABR 62/08
Mitbestimmung bei Versetzungen - Vertragsstrafe zugunsten Dritter
- BAG, 01.08.2018 - 7 ABR 63/16
Einseitige Erledigungserklärung im Beschlussverfahren - Erhebung eines …
- BAG, 15.04.2014 - 1 ABR 101/12
Beendigung einer vorläufigen personellen Maßnahme
- LAG Schleswig-Holstein, 10.05.2016 - 1 TaBV 59/15
Einstellung, Zustimmungsersetzung, Betriebsrat, Leiharbeitnehmer, befristeter …
- LAG Hessen, 10.05.2010 - 9 TaBV 175/09
Unterlassung der Einstellung von Arbeitnehmern ohne Beteiligung des Betriebsrats …
- LAG Köln, 08.09.2011 - 13 Ta 267/11
Kein Stilllegungsverbot eines Betriebs in Spanien
- BSG, 03.02.2010 - B 6 KA 30/09 R
Klagebefugnis der Kassenärztlichen Bundesvereinigung als Trägerorganisation des …
- BAG, 14.02.2023 - 1 ABR 9/22
Betriebliche Vergütungsordnung - tarifgebundener Arbeitgeber
- LAG Berlin-Brandenburg, 10.12.2020 - 26 TaBVGa 1498/20
"virtueller Gemeinschaftsbetrieb" - Betriebsänderung - Einstweiliger Rechtsschutz …
- BAG, 09.10.2013 - 7 ABR 12/12
DRK-Schwesternschaft e. V. - Personalgestellung - Betriebsrat im Stammbetrieb - …
- BAG, 15.11.2022 - 1 ABR 15/21
Aufhebung einer personellen Maßnahme - Beendigung der Maßnahme
- LAG München, 08.02.2018 - 4 TaBVGa 16/17
Mitbestimmung bei Arbeitszeit - Unterlassungsanspruch
- LAG Rheinland-Pfalz, 06.05.2010 - 10 TaBV 8/10
Unterlassungsanspruch des Betriebsrates - Versetzung - kurzfristige Änderung des …
- LAG Baden-Württemberg, 12.10.2022 - 4 TaBV 3/21
Unterrichtungsanspruch - Betriebsrat - Fremdpersonaleinsatz
- LAG Köln, 06.12.2019 - 4 Sa 327/19
Direktionsrecht, Versetzung, Gleichwertigkeit, betriebsverfassungsrechtliche …
- LAG Düsseldorf, 01.12.2021 - 4 TaBV 19/21
Beseitigungsanspruch des Betriebsrats bei fehlerhaften Ein- und Umgruppierungen …
- LAG Rheinland-Pfalz, 24.01.2019 - 2 TaBVGa 6/18
Mitbestimmung des Betriebsrats - Einsatz von Leiharbeitnehmern - …
- LAG Düsseldorf, 21.12.2011 - 6 TaBV 63/11
Betriebsverfassungsrecht; Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Versetzung einer …
- LAG Düsseldorf, 17.02.2011 - 11 TaBV 80/10
Mitbestimmungswidrige Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs durch Entzug der …
- LAG Köln, 26.08.2010 - 7 TaBV 64/09
Mitbestimmungspflichtige Versetzung durch Zuweisung einer Tätigkeit als …
- ArbG Düsseldorf, 07.09.2018 - 14 BV 137/18
Aufhebung einer Maßnahme als Anspruch des Betriebsrats i.R.e. nachträglich …
- LAG Niedersachsen, 03.03.2020 - 11 TaBV 67/19
Abgrenzung zwischen Versetzung und Verlagerung eines Betriebsteils; …
- BAG, 09.10.2013 - 7 ABR 13/12
DRK-Schwesternschaft e.V. - Personalgestellung - Betriebsrat im Stammbetrieb - …
- LAG Düsseldorf, 21.12.2011 - 6 TaBV 75/11
Betriebsverfassungsrecht; Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Versetzung einer …
- LAG Hamm, 19.03.2010 - 10 TaBV 85/09
Mitbestimmungsfreie Arbeitszeitbestimmung in Betreuungsheim für geistig …
- LAG Hamm, 07.11.2019 - 13 TaBV 44/19
Rechtsstellung des Betriebsrats
- LAG Düsseldorf, 29.07.2013 - 9 TaBV 33/13
Umfang der Mitbestimmung des Betriebsrats hinsichtlich der Einstellung von …
- LAG Nürnberg, 11.10.2010 - 7 TaBVGa 7/10
Betriebsratsmitglied - Versetzung zu anderer Betriebseinheit - § 103 Abs. 3 …
- LAG Köln, 07.03.2012 - 3 TaBV 77/11
Begriff der Versetzung eines Arbeitnehmers; Versagung der Zustimmung des …
- LAG Düsseldorf, 09.03.2011 - 12 TaBV 81/10
Unwirksame tarifliche Altersbegrenzung für Fluglotsen der Deutschen …
- LAG Rheinland-Pfalz, 12.02.2015 - 5 TaBV 15/14
Stellenbesetzung - Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats - Auslegung einer …
- LAG Rheinland-Pfalz, 10.02.2012 - 6 TaBV 17/11
Beschlussfassung des Betriebsrats bei Interessenkollision - Umgruppierung - …
- LAG Köln, 07.10.2011 - 4 TaBV 52/11
Freistellungen des Betriebrats einer internationalen Luftfahrtgesellschaft bei …
- ArbG Düsseldorf, 04.10.2022 - 6 BV 107/22
- LAG Rheinland-Pfalz, 26.01.2011 - 7 TaBVGa 4/10
Unterlassungsanspruch des Betriebsrates - einstweilige Verfügung
- ArbG Duisburg, 10.01.2011 - 3 BV 73/10
Eingliederung, Einstellung, Fahrer, Subunternehmen
- LAG Schleswig-Holstein, 07.07.2016 - 5 TaBV 53/15
Versetzung, Aufhebung der Versetzung, Betriebsrat, Mitbestimmung, Arbeitsbereich, …
- LAG Berlin-Brandenburg, 30.08.2013 - 6 TaBV 953/13
Heranziehung von Hilfspersonal zu Operationen außerhalb des eigenen Krankenhauses …
- LAG Köln, 21.08.2009 - 11 TaBV 60/08
Mitbestimmung bei Versetzung von Beamten der Vermittlungs- und …
- ArbG Siegen, 17.02.2022 - 1 BV 5/21
Erfassung von Fehlverhalten - der Betriebsrat bestimmt mit
- LAG Köln, 06.07.2017 - 7 TaBV 83/16
Mitbestimmungsrecht bei Einstellungen; Informationsanspruch; …
- LAG Hessen, 23.08.2012 - 5 TaBV 27/12
Aufhebung - Durchführungspflicht - Umgruppierung - Versetzung
- LAG Rheinland-Pfalz, 01.07.2010 - 5 TaBV 18/10
Unterlassungsanspruch gegenüber Arbeitgeber - vorläufige Durchführung personeller …
- LAG Hessen, 23.08.2012 - 5 TaBV 49/12
Aufhebung - Durchführungspflicht - Umgruppierung - Versetzung
- LAG Hessen, 23.08.2012 - 5 TaBV 48/12
Aufhebung - Durchführungspflicht - Umgruppierung - Versetzung
- KAG Augsburg, 22.02.2021 - 2 MV 13/20
Beteiligung der Mitarbeitervertretung bei der Einstellung - …
- LAG Hessen, 23.08.2012 - 5 TaBV 42/12
Aufhebung - Durchführungspflicht - Umgruppierung - Versetzung
- LAG Hessen, 23.08.2012 - 5 TaBV 37/12
Aufhebung - Durchführungspflicht - Umgruppierung - Versetzung
- LAG Köln, 01.04.2010 - 7 TaBV 74/09
Mitbestimmung bei Einsatz von Beschäftigten in auswärtiger Betriebsstätte; …
- Kirchliches Arbeitsgericht Augsburg, 22.02.2021 - 2 MV 13/20
Schadensersatz, Einstellung, Beschwerde, Mitarbeitervertretung, Zustimmung, …
- ArbG Oberhausen, 15.07.2021 - 1 BV 10/20
Vorbeugender Unterlassungsanspruch eines Betriebsrats gegen den Arbeitgeber …
- ArbG Stuttgart, 11.12.2015 - 24 BV 185/15
Mehrtägige Auslandsdienstreise eine mitbestimmungspflichtige Versetzung?
- ArbG Osnabrück, 21.02.2012 - 3 BV 7/11
Arbeitskampfmaßnahme; Arbeitskampfparität; Streikbrucharbeit; Unterlassung von …
- ArbG Frankfurt/Main, 09.11.2016 - 23 BV 383/16
Zustimmungsersetzung, Eingruppierung einer pädagogischen Fachkraft
- KAG Mainz, 12.12.2022 - M 37/22