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   BAG, 23.09.2010 - 6 AZR 338/09   

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https://dejure.org/2010,2644
BAG, 23.09.2010 - 6 AZR 338/09 (https://dejure.org/2010,2644)
BAG, Entscheidung vom 23.09.2010 - 6 AZR 338/09 (https://dejure.org/2010,2644)
BAG, Entscheidung vom 23. September 2010 - 6 AZR 338/09 (https://dejure.org/2010,2644)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Undifferenziertes Leistungsentgelt nach § 18 TVöD

  • openjur.de

    Undifferenziertes Leistungsentgelt nach § 18 TVöD; keine Stichtagsregelung

  • Bundesarbeitsgericht

    Undifferenziertes Leistungsentgelt nach § 18 TVöD - keine Stichtagsregelung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 18 Abs 4 TVöD, § 18 Abs 4 ProtErkl TVöD, Art 3 Abs 1 GG
    Undifferenziertes Leistungsentgelt nach § 18 TVöD - keine Stichtagsregelung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Undifferenziertes Leistungsentgelt nach § 18 Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) für 2007; Fehlen einer Stichtagsregelung

  • bag-urteil.com

    Undifferenziertes Leistungsentgelt nach § 18 TVöD - keine Stichtagsregelung

  • rewis.io

    Undifferenziertes Leistungsentgelt nach § 18 TVöD - keine Stichtagsregelung

  • ra.de
  • rewis.io

    Undifferenziertes Leistungsentgelt nach § 18 TVöD - keine Stichtagsregelung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Undifferenziertes Leistungsentgelt nach § 18 TVöD für 2007; Fehlen einer Stichtagsregelung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Undifferenziertes Leistungsentgelt und der TvÖD

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Undifferenziertes Leistungsentgelt nach § 18 TVöD auch ohne Entgeltanspruch für September 2007

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Undifferenziertes Leistungsentgelt nach § 18 TVöD

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Undifferenziertes Leistungsentgelt nach § 18 TVöD

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Motivationsentgelt für im öffentlichen Dienst beschäftigten Müllwerker nach TVöD

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    BAG zum Bezug von undifferenziertem Leistungsentgelt nach dem TVöD ohne Entgeltanspruch für September 2007 - Tabellenentgelt für Monat September 2007 war nur Bemessungsgrundlage zur Berechnung der Höhe des undifferenzierten Leistungsentgelts

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 135, 318
  • BB 2010, 2497
  • NZA-RR 2011, 388
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (9)

  • ArbG Dortmund, 22.01.2009 - 6 Ca 2696/08

    Kein Anspruch auf Zahlung einer tariflichen Leistungszulage gem. § 18 TVöD-VKA i.

    Auszug aus BAG, 23.09.2010 - 6 AZR 338/09
    Der Senat hat im Termin die Akte - 6 AZR 715/09 - im Hinblick auf die darin vom Arbeitsgericht Dortmund (- 6 Ca 2696/08 -) eingeholten Tarifauskünfte beigezogen.

    Im Übrigen ergibt sich aus der Tarifauskunft von ver.di gegenüber dem Arbeitsgericht Dortmund im Verfahren - 6 Ca 2696/08 -, dass in den Tarifverhandlungen das Verständnis der Regelung in Satz 6 der Protokollerklärung Nr. 1 zu § 18 Abs. 4 TVöD (VKA) als Stichtagsregelung weder von einer der beiden Parteien zum Ausdruck gebracht worden sei noch dass dies eindeutiger gemeinsamer Wille der Tarifvertragsparteien gewesen sei.

  • LAG Hamm, 20.08.2009 - 17 Sa 701/09
    Auszug aus BAG, 23.09.2010 - 6 AZR 338/09
    Darum kann entgegen der Auffassung des Landesarbeitsgerichts Hamm (20. August 2009 - 17 Sa 701/09 -) und des Hessischen Landesarbeitsgerichts (18. Dezember 2009 - 19/3 Sa 213/09 -) aus der Deckelung des Anspruchs nicht geschlossen werden, dass die Berücksichtigung von Arbeitnehmern, die im September 2007 kein Entgelt bezogen haben, das zur Verfügung stehende Gesamtvolumen sprengen würde.
  • BAG, 17.12.2009 - 6 AZR 668/08

    Vergleichsentgelt nach § 5 TVÜ-VKA

    Auszug aus BAG, 23.09.2010 - 6 AZR 338/09
    Vom Wortsinn her lässt der Tarifbegriff "zustehen" jedoch auch die Auslegung zu, dass es ausreicht, wenn der Beschäftigte im September 2007 im Arbeitsverhältnis stand und ihm damit grundsätzlich "für" diesen Monat ein Tabellenentgelt zustand (vgl. für den Begriff "Berechtigung" Senat 17. Dezember 2009 - 6 AZR 668/08 - Rn. 16, ZTR 2010, 198) .
  • LAG Hessen, 18.12.2009 - 3 Sa 213/09

    Zahlungsanspruch nach Protokollerklärung Nr 1 zu § 18 Abs 4 TVöD - Tarifcharakter

    Auszug aus BAG, 23.09.2010 - 6 AZR 338/09
    Darum kann entgegen der Auffassung des Landesarbeitsgerichts Hamm (20. August 2009 - 17 Sa 701/09 -) und des Hessischen Landesarbeitsgerichts (18. Dezember 2009 - 19/3 Sa 213/09 -) aus der Deckelung des Anspruchs nicht geschlossen werden, dass die Berücksichtigung von Arbeitnehmern, die im September 2007 kein Entgelt bezogen haben, das zur Verfügung stehende Gesamtvolumen sprengen würde.
  • LAG Schleswig-Holstein, 03.03.2009 - 2 Sa 376/08

    Anspruch auf Zahlung eines tariflichen Leistungsentgelts nach Ziff. 1 S. 6 der

    Auszug aus BAG, 23.09.2010 - 6 AZR 338/09
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 3. März 2009 - 2 Sa 376/08 - teilweise aufgehoben.
  • BAG, 30.10.2008 - 6 AZR 712/07

    TVöD - kinderbezogene Besitzstandszulage

    Auszug aus BAG, 23.09.2010 - 6 AZR 338/09
    Anders als bei einer Besitzstandszulage für einen abgeschafften Entgeltbestandteil (vgl. Senat 30. Oktober 2008 - 6 AZR 712/07 - Rn. 17, 20, BAGE 128, 219 für § 11 TVÜ-VKA) steht der Anspruch auf Entgeltzahlung in nur einem einzigen Monat des gesamten Jahres 2007 in keinerlei Beziehung zum Zweck dieser Zahlung, die Surrogat für das differenzierte Leistungsentgelt des gesamten Jahres 2007 sein sollte und für die die Mittel im Jahr 2006 erwirtschaftet worden waren.
  • BAG, 27.04.1995 - 6 AZR 902/94

    Anrechnung einer individualrechtlichen Abfindung auf die tarifliche Abfindung -

    Auszug aus BAG, 23.09.2010 - 6 AZR 338/09
    Rundschreiben der Tarifvertragsparteien sind jedoch selbst dann, wenn sie anders als hier zwischen ihnen abgestimmt sind, kein Bestandteil des Tarifvertrags und können auch nur insoweit zur Auslegung einer Tarifnorm herangezogen werden, als ihr Inhalt in der Tarifnorm zum Ausdruck kommt (Senat 27. April 1995 - 6 AZR 902/94 - AP TVG § 1 Tarifverträge: DDR Nr. 22) .
  • BAG, 24.02.2011 - 6 AZR 715/09

    Undifferenziertes Leistungsentgelt nach § 18 TVöD

    Auszug aus BAG, 23.09.2010 - 6 AZR 338/09
    Der Senat hat im Termin die Akte - 6 AZR 715/09 - im Hinblick auf die darin vom Arbeitsgericht Dortmund (- 6 Ca 2696/08 -) eingeholten Tarifauskünfte beigezogen.
  • BAG, 27.11.2008 - 6 AZR 632/08

    Anwendbarkeit des TVÜ-VKA

    Auszug aus BAG, 23.09.2010 - 6 AZR 338/09
    Dies ergibt die Auslegung dieser Protokollerklärung, die materieller Bestandteil des Tarifvertrags ist (vgl. Senat 27. November 2008 - 6 AZR 632/08 - Rn. 14, BAGE 128, 317, für die Protokollerklärung zu § 1 Abs. 1 Satz 1 TVÜ-VKA) .
  • BAG, 16.05.2012 - 10 AZR 202/11

    Leistungsentgelt - fehlende Dienstvereinbarung

    Die Protokollerklärung hat normative Wirkung, sie ist materieller Bestandteil des Tarifvertrags (BAG 23. September 2010 - 6 AZR 338/09 - Rn. 13, BAGE 135, 318) und kann deshalb grundsätzlich einen Anspruch begründen.

    Über das für die Jahre 2008 und 2009 ausgezahlte undifferenzierte Leistungsentgelt (vgl. zum Begriff BAG 23. September 2010 - 6 AZR 338/09 - BAGE 135, 318) in Höhe von jeweils 6 vH des Tabellenentgelts hinaus hatte der Kläger im Jahr 2009 ohne Vorliegen einer entsprechenden betrieblichen Regelung keinen Anspruch auf Auszahlung eines höheren Leistungsentgelts.

    Es handelt sich auch nicht um eine Leistung nach der tariflichen Definition, sondern um eine Ausschüttung des erwirtschafteten Volumens nach dem "Gießkannenprinzip" (BAG 23. September 2010 - 6 AZR 338/09 - Rn. 23, BAGE 135, 318) .

    Damit war für dieses Jahr sichergestellt, dass der für das Leistungsentgelt zur Verfügung stehende Leistungstopf auch dann ausgeschüttet wird, wenn die Betriebsparteien entgegen der in Satz 1 und Satz 2 der PE Nr. 1 zum Ausdruck gebrachten Intention die zur Einführung einer leistungsorientierten Bezahlung erforderlichen Dienst- bzw. Betriebsvereinbarungen nicht rechtzeitig vereinbart hatten (vgl. BAG 23. September 2010 - 6 AZR 338/09 - Rn. 21, BAGE 135, 318) .

  • BAG, 22.05.2012 - 9 AZR 423/10

    Altersteilzeit - Vergütungserhöhung in der Freistellungsphase

    Es kann deshalb dahinstehen, ob es nicht ohnehin ausreicht, dass der Arbeitnehmer zum Stichtag in einem Arbeitsverhältnis stand und ihm damit grundsätzlich "für" diesen Monat ein Tabellenentgelt zustand (vgl. zur Auslegung des Begriffs "zustehen" in Satz 6 der Protokollerklärung Nr. 1 zu § 18 Abs. 4 TVöD (VKA): BAG 23. September 2010 - 6 AZR 338/09 - Rn. 16 ff., BAGE 135, 318) .

    Ebenso wenig ließe sich erklären, warum gerade die Verhältnisse im Oktober und nicht etwa die in einem anderen Monat des Jahres maßgeblich sein sollten (vgl. BAG 23. September 2010 - 6 AZR 338/09 - Rn. 20, BAGE 135, 318) .

  • BAG, 04.08.2016 - 6 AZR 129/15

    Zuschlag für nächtliche Bereitschaft im Rettungsdienst - Auslegung der AVR

    (1) Rundschreiben der Tarifvertragsparteien sind selbst dann, wenn sie zwischen ihnen abgestimmt sind, kein Bestandteil des Tarifvertrags und können auch nur insoweit zur Auslegung einer Tarifnorm herangezogen werden, als ihr Inhalt in der Tarifnorm zum Ausdruck kommt (BAG 23. September 2010 - 6 AZR 338/09 - Rn. 18, BAGE 135, 318) .
  • OVG Sachsen-Anhalt, 31.07.2019 - 1 L 68/19

    Schadensersatz wegen mehrerer Dienstpflichtverletzungen: Ehemaliger Bürgermeister

    Wenn der Tarifvertrag nach dem in den bezeichneten Bestimmungen deutlich zum Ausdruck gebrachten Willen der Tarifvertragsparteien die Vereinbarung von Dienst- bzw. Betriebsvereinbarungen zur Einführung einer leistungsorientierten Bezahlung voraussetzte und zudem die Rechtsfolgen des Fehlens einer solchen betrieblichen Regelung im Einzelnen regelte (vgl. BAG, Urteile vom 23. September 2010 - 6 AZR 338/09 -, juris Rn. 21, und vom 16. Mai 2012, a. a. O. Rn. 17), erscheint die Annahme, er habe daneben die Vereinbarung und Gewährung weiterer Leistungsentgelte bzw. Erfolgsprämien vorgesehen, (mindestens) außerordentlich fernliegend.
  • BAG, 16.05.2012 - 10 AZR 702/11

    Leistungsentgelt - fehlende Dienstvereinbarung

    Die Protokollerklärung hat normative Wirkung, sie ist materieller Bestandteil des Tarifvertrags (BAG 23. September 2010 - 6 AZR 338/09 - Rn. 13, BAGE 135, 318) und kann deshalb grundsätzlich einen Anspruch begründen.

    Über das für die Jahre 2008 und 2009 ausgezahlte undifferenzierte Leistungsentgelt (vgl. zum Begriff BAG 23. September 2010 - 6 AZR 338/09 - BAGE 135, 318) in Höhe von jeweils 6 vH des Tabellenentgelts hinaus hatte der Kläger im Jahr 2009 ohne Vorliegen einer entsprechenden betrieblichen Regelung keinen Anspruch auf Auszahlung eines höheren Leistungsentgelts.

    Es handelt sich auch nicht um eine Leistung nach der tariflichen Definition, sondern um eine Ausschüttung des erwirtschafteten Volumens nach dem "Gießkannenprinzip" (BAG 23. September 2010 - 6 AZR 338/09 - Rn. 23, BAGE 135, 318) .

    Damit war für dieses Jahr sichergestellt, dass der für das Leistungsentgelt zur Verfügung stehende Leistungstopf auch dann ausgeschüttet wird, wenn die Betriebsparteien entgegen der in Satz 1 und Satz 2 der PE Nr. 1 zum Ausdruck gebrachten Intention die zur Einführung einer leistungsorientierten Bezahlung erforderlichen Dienst- bzw. Betriebsvereinbarungen nicht rechtzeitig vereinbart hatten (vgl. BAG 23. September 2010 - 6 AZR 338/09 - Rn. 21, BAGE 135, 318) .

  • BAG, 16.05.2012 - 10 AZR 814/11

    Leistungsentgelt - fehlende Dienstvereinbarung

    Die Protokollerklärung hat normative Wirkung, sie ist materieller Bestandteil des Tarifvertrags (BAG 23. September 2010 - 6 AZR 338/09 - Rn. 13, BAGE 135, 318) und kann deshalb grundsätzlich einen Anspruch begründen.

    Über das für die Jahre 2008 und 2009 ausgezahlte undifferenzierte Leistungsentgelt (vgl. zum Begriff BAG 23. September 2010 - 6 AZR 338/09 - BAGE 135, 318) in Höhe von jeweils 6 vH des Tabellenentgelts hinaus hatte der Kläger im Jahr 2009 ohne Vorliegen einer entsprechenden betrieblichen Regelung keinen Anspruch auf Auszahlung eines höheren Leistungsentgelts.

    Es handelt sich auch nicht um eine Leistung nach der tariflichen Definition, sondern um eine Ausschüttung des erwirtschafteten Volumens nach dem "Gießkannenprinzip" (BAG 23. September 2010 - 6 AZR 338/09 - Rn. 23, BAGE 135, 318) .

    Damit war für dieses Jahr sichergestellt, dass der für das Leistungsentgelt zur Verfügung stehende Leistungstopf auch dann ausgeschüttet wird, wenn die Betriebsparteien entgegen der in Satz 1 und Satz 2 der PE Nr. 1 zum Ausdruck gebrachten Intention die zur Einführung einer leistungsorientierten Bezahlung erforderlichen Dienst- bzw. Betriebsvereinbarungen nicht rechtzeitig vereinbart hatten (vgl. BAG 23. September 2010 - 6 AZR 338/09 - Rn. 21, BAGE 135, 318) .

  • BAG, 20.03.2013 - 10 AZR 690/11

    Leistungsentgelt - Berechnungsgrundlage - Tarifauslegung

    Vorjahr iSd. Norm ist das zuletzt abgeschlossene Jahr, in dem die Mittel "erwirtschaftet" worden sind (vgl. BAG 23. September 2010 - 6 AZR 338/09 - Rn. 20, 22, BAGE 135, 318) , für das im Jahr 2009 ausgezahlte Leistungsentgelt somit das Jahr 2008.

    Nach § 16 Abs. 1 Satz 1 LeistungsTV-Bund erhalten alle Beschäftigten mit dem Tabellenentgelt des Monats Juli 2007 ohne Leistungsfeststellung ein Leistungsentgelt in Höhe von 6 vH des ihnen für den Monat März 2007 jeweils gezahlten Tabellenentgelts, ein sog. "undifferenziertes Leistungsentgelt" (vgl. BAG 23. September 2010 - 6 AZR 338/09 - BAGE 135, 318) .

    Nach Ziff. 3 der Einigung der Tarifvertragsparteien des TVöD über das Inkraftsetzen des TVöD sollte "im" Jahr 2007 mit einem Volumen von 1 vH der Summe der ständigen Monatsentgelte des Vorjahres gestartet und dieses Volumen aus Ziff. 4, mithin aus der Umstellung von Zuwendung und Urlaubsgeld auf eine Jahressonderzuwendung, "gespeist" werden; die Einsparungen aus der Umstrukturierung sollten in das Entgeltvolumen für das Leistungsentgelt einfließen (vgl. BAG 23. September 2010 - 6 AZR 338/09 - Rn. 22, BAGE 135, 318) .

  • BAG, 26.07.2012 - 6 AZR 701/10

    Strukturausgleich

    Zum einen gibt dieses Schreiben nicht die Auffassung einer Tarifvertragspartei, sondern lediglich die Meinung seiner Verfasser wieder (vgl. BAG 23. September 2010 - 6 AZR 338/09 - Rn. 18, BAGE 135, 318) .
  • BAG, 05.09.2019 - 6 AZR 455/18

    Überbrückungsbeihilfe - zumutbares Angebot - Sicherungsfall

    Das fügt sich, auch wenn einseitige Auslegungen einer Tarifvertragspartei wie Rundschreiben oder von ihr erstellte Merkblätter keine Hilfsmittel der Tarifauslegung sind, wenn ihr Inhalt in den Tarifnormen keinen Ausdruck findet (vgl. BAG 26. Januar 2017 - 6 AZN 835/16 - Rn. 17; 23. September 2010 - 6 AZR 338/09 - Rn. 18, BAGE 135, 318) , in das gefundene Auslegungsergebnis ein.

    Soweit sich Ziff. 2.6.1 der Erläuterungen und Verfahrensrichtlinien zum TV SozSich Abweichendes entnehmen lässt, sind diese einseitigen Auslegungen einer Tarifvertragspartei kein Hilfsmittel der Tarifauslegung und findet ihr Inhalt in den Tarifnormen auch keinen Ausdruck (vgl. BAG 26. Januar 2017 - 6 AZN 835/16 - Rn. 17; 23. September 2010 - 6 AZR 338/09 - Rn. 18, BAGE 135, 318) .

  • BAG, 26.01.2017 - 6 AZN 835/16

    Überbrückungsbeihilfe nach dem TV SozSich

    Einseitige Auslegungen der Beklagten als Tarifvertragspartei sind wie die Rundschreiben einer Tarifvertragspartei kein Hilfsmittel der Auslegung für tarifliche Normen, wenn ihr Inhalt in diesen wie vorliegend keinen Ausdruck findet (vgl. BAG 23. September 2010 - 6 AZR 338/09 - Rn. 18, BAGE 135, 318) .
  • ArbG Wuppertal, 22.09.2010 - 2 Ca 1911/10

    Undifferenziertes Leistungsentgelt nach § 18 TVöD

  • LAG Rheinland-Pfalz, 28.07.2022 - 2 Sa 446/21

    Undifferenziertes Leistungsentgelt - Krankengeldzuschuss - Teilerledigung -

  • LAG München, 16.07.2014 - 1 Sa 855/13

    BRK - Pflegezulage

  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.11.2017 - 6 Sa 132/17

    Kürzung einer Zusatzrente aus Tarifvertrag - vorzeitige Inanspruchnahme einer

  • LAG Hamm, 11.08.2011 - 17 Sa 340/11

    Tarifliches Leistungsentgelt im öffentlichen Dienst; Übertragung des Restvolumens

  • LAG Thüringen, 24.01.2018 - 6 Sa 58/16

    Vollstreckungsdienstzulage

  • LAG Bremen, 24.08.2011 - 2 Sa 367/10

    Zahlung leistungsbezogenen Arbeitsentgelts ohne betriebliche Regelung

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