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   BAG, 29.09.2010 - 3 AZR 427/08   

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https://dejure.org/2010,3267
BAG, 29.09.2010 - 3 AZR 427/08 (https://dejure.org/2010,3267)
BAG, Entscheidung vom 29.09.2010 - 3 AZR 427/08 (https://dejure.org/2010,3267)
BAG, Entscheidung vom 29. September 2010 - 3 AZR 427/08 (https://dejure.org/2010,3267)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • lexetius.com

    Betriebsrentenanpassung - Berechnungsdurchgriff - Patronatserklärung

  • openjur.de

    Betriebsrentenanpassung; Berechnungsdurchgriff; Patronatserklärung

  • Bundesarbeitsgericht

    Betriebsrentenanpassung - Berechnungsdurchgriff - Patronatserklärung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 16 Abs 1 BetrAVG, § 7 Abs 1 S 4 Nr 2 BetrAVG, § 329 BGB
    Betriebsrentenanpassung - Berechnungsdurchgriff - Patronatserklärung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 16 Abs 1 BetrAVG, § 7 Abs 1 S 4 Nr 2 BetrAVG, § 329 BGB
    Betriebsrentenanpassung - Berechnungsdurchgriff - Patronatserklärung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anpassung von Betriebsrenten; Voraussetzungen für einen Berechnungsdurchgriff im Konzern bei sog. "harter Patronatserklärung"

  • bag-urteil.com

    Betriebsrentenanpassung - Berechnungsdurchgriff - Patronatserklärung

  • Betriebs-Berater

    Kein Berechnungsdurchgriff bei konzernexterner harter Patronatserklärung

  • Betriebs-Berater

    Anpassung der Betriebsrente - Berechnungsdurchgriff bei einer Patronatserklärung

  • rewis.io

    Betriebsrentenanpassung - Berechnungsdurchgriff - Patronatserklärung

  • ra.de
  • rewis.io

    Betriebsrentenanpassung - Berechnungsdurchgriff - Patronatserklärung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrAVG § 16; BGB § 329
    Anpassung von Betriebsrenten; Voraussetzungen für einen Berechnungsdurchgriff im Konzern bei sog. "harter Patronatserklärung"

  • rechtsportal.de

    BetrAVG § 16 ; BGB § 329
    Anpassung von Betriebsrenten; Voraussetzungen für einen Berechnungsdurchgriff im Konzern bei sog. "harter Patronatserklärung"

  • datenbank.nwb.de

    Betriebsrentenanpassung - Berechnungsdurchgriff - Patronatserklärung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anpassung der Betriebsrente: Maßgeblichkeit der wirtschaftlichen Lage des Versorgungsschuldners ? Ausnahmsweise Zurechung der wirtschaftlichen Situation des Konzernunternehmens im Weg des Berechungsdurchgriffs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betriebsrentenanpassung und eine konzernexterne harte Patronatserklärung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Kein Berechnungsdurchgriff bei konzernexterner harter Patronatserklärung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 135, 344
  • ZIP 2011, 191
  • NZA 2011, 1416
  • BB 2011, 308
  • BB 2011, 575
  • DB 2011, 362
  • JR 2012, 46
 
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Wird zitiert von ... (74)Neu Zitiert selbst (27)

  • BAG, 17.04.1996 - 3 AZR 56/95

    Nachträgliche Anpassung der Betriebsrenten

    Auszug aus BAG, 29.09.2010 - 3 AZR 427/08
    Voraussetzung für die Berücksichtigung der künftigen Entwicklung bei der zum Anpassungsstichtag zu erstellenden Prognose ist jedoch, dass die Veränderungen in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Unternehmens am Anpassungsstichtag bereits vorhersehbar waren (vgl. BAG 17. Oktober 1995 - 3 AZR 881/94 - zu II 2 b aa der Gründe, BAGE 81, 167; 17. April 1996 - 3 AZR 56/95 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 83, 1; 23. Mai 2000 - 3 AZR 83/99 - zu II 2 a der Gründe, aaO; 18. Februar 2003 - 3 AZR 172/02 - zu A II 2 b der Gründe, BAGE 105, 72; 31. Juli 2007 - 3 AZR 810/05 - Rn. 20, aaO) .

    Spätere, unerwartete Veränderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmens können erst bei der nächsten Anpassungsprüfung berücksichtigt werden (vgl. BAG 17. April 1996 - 3 AZR 56/95 - zu II 2 a der Gründe, aaO) .

    Dies ist der Fall, wenn der Arbeitgeber annehmen darf, dass es ihm mit hinreichender Wahrscheinlichkeit nicht möglich sein wird, den Teuerungsausgleich aus den Unternehmenserträgen und den verfügbaren Wertzuwächsen des Unternehmensvermögens in der Zeit bis zum nächsten Anpassungsstichtag aufzubringen (vgl. BAG 17. April 1996 - 3 AZR 56/95 - zu I 2 a der Gründe, BAGE 83, 1; 31. Juli 2007 - 3 AZR 810/05 - Rn. 20, BAGE 123, 319; 10. Februar 2009 - 3 AZR 727/07 - Rn. 13, BAGE 129, 292) .

    Wird der Versorgungsschuldner auf Betriebsrentenanpassung in Anspruch genommen, weil ihm die günstige wirtschaftliche Lage eines anderen Konzernunternehmens oder der Konzernmutter zugerechnet wird, so muss er auch die Möglichkeit haben, diese höhere Belastung an das andere Unternehmen weiterzugeben, sich also bei diesem zu refinanzieren (vgl. BAG 4. Oktober 1994 - 3 AZR 910/93 - zu B II 4 b (3) der Gründe, BAGE 78, 87; 17. April 1996 - 3 AZR 56/95 - zu I 2 b bb (1) der Gründe, BAGE 83, 1) .

    So verhält es sich, wenn das herrschende Unternehmen die Konzernleitungsmacht in einer Weise ausübt, die keine angemessene Rücksicht auf die Belange der abhängigen Gesellschaft nimmt, sondern stattdessen Interessen anderer dem Konzern angehörender Unternehmen oder der Konzernobergesellschaft in den Vordergrund stellt und so die mangelnde Leistungsfähigkeit der Versorgungsschuldnerin verursacht hat (vgl. auch BAG 17. April 1996 - 3 AZR 56/95 - zu I 2 b bb der Gründe, BAGE 83, 1; 23. Oktober 1996 - 3 AZR 514/95 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 84, 246; 18. Februar 2003 - 3 AZR 172/02 - zu A II 3 der Gründe, BAGE 105, 72) .

    Dies setzt voraus, dass die Versorgungszusage oder ihre Begleitumstände ergeben, dass hinter der erteilten Zusage der ganze Konzern stehen soll und für deren Erfüllung eintreten wird (vgl. BAG 19. Mai 1981 - 3 AZR 308/80 - zu III 1 der Gründe, BAGE 35, 301) oder dass durch Erklärungen oder entsprechendes Verhalten des im Konzernverbund herrschenden Unternehmens bei den Versorgungsberechtigten ein schutzwürdiges Vertrauen darauf entstehen konnte, das herrschende Unternehmen werde sicherstellen, dass die Versorgungspflichten des beherrschten Unternehmens ebenso erfüllt werden wie die Versorgungsansprüche der eigenen Betriebsrentner (vgl. BAG 4. Oktober 1994 - 3 AZR 910/93 - zu B II 2 der Gründe, BAGE 78, 87; 17. April 1996 - 3 AZR 56/95 - zu I 2 b aa der Gründe, BAGE 83, 1; 25. April 2006 - 3 AZR 50/05 - zu B III 3 a der Gründe, EzA BetrAVG § 16 Nr. 49) .

    Es kann deshalb dahinstehen, ob ein Vertrauenstatbestand überhaupt geeignet wäre, einen Berechnungsdurchgriff zu rechtfertigen, oder ob er lediglich einen Außenhaftungstatbestand begründen könnte, aufgrund dessen der Betriebsrentner einen unmittelbaren Anspruch gegen das andere Konzernunternehmen erwirbt (vgl. hierzu Rolfs in Blomeyer/Rolfs/Otto BetrAVG 5. Aufl. § 16 Rn. 207; Kemper/Kisters-Kölkes/Berenz/Huber BetrAVG 4. Aufl. § 16 Rn. 79; Höfer BetrAVG Stand März 2010 § 16 Rn. 5310 aE; in diesem Sinne auch BAG 17. April 1996 - 3 AZR 56/95 - zu I 2 b aa der Gründe, BAGE 83, 1, das von einer Erweiterung der Versorgungspflichten spricht) .

  • BAG, 04.10.1994 - 3 AZR 910/93

    Betriebsrentenanpassung im Konzern

    Auszug aus BAG, 29.09.2010 - 3 AZR 427/08
    Die Konzernverbindung allein ändert weder etwas an der Selbständigkeit der beteiligten juristischen Personen noch an der Trennung der jeweiligen Vermögensmassen (vgl. BAG 4. Oktober 1994 - 3 AZR 910/93 - zu B II 1 der Gründe, BAGE 78, 87) .

    Wird der Versorgungsschuldner auf Betriebsrentenanpassung in Anspruch genommen, weil ihm die günstige wirtschaftliche Lage eines anderen Konzernunternehmens oder der Konzernmutter zugerechnet wird, so muss er auch die Möglichkeit haben, diese höhere Belastung an das andere Unternehmen weiterzugeben, sich also bei diesem zu refinanzieren (vgl. BAG 4. Oktober 1994 - 3 AZR 910/93 - zu B II 4 b (3) der Gründe, BAGE 78, 87; 17. April 1996 - 3 AZR 56/95 - zu I 2 b bb (1) der Gründe, BAGE 83, 1) .

    Die Voraussetzungen für einen Berechnungsdurchgriff entsprechend den Grundsätzen, die der Senat in seinem Urteil vom 4. Oktober 1994 (- 3 AZR 910/93 - zu B II 4 b der Gründe, BAGE 78, 87) für den qualifiziert faktischen Konzern aufgestellt hat, liegen nicht vor.

    Es gibt für den faktischen Konzern auch weder einen allgemeinen Erfahrungssatz, dass die Allein- oder Mehrheitsgesellschafterin einer Kapitalgesellschaft deren Geschäfte umfassend und nachhaltig führt, noch einen allgemeinen Erfahrungssatz, dass die wirtschaftliche Lage eines konzernabhängigen Unternehmens regelmäßig durch nachteilige, im Konzerninteresse erfolgende Vorteilsverschiebungen beeinträchtigt wird (vgl. BAG 4. Oktober 1994 - 3 AZR 910/93 - zu B II 4 b (5) der Gründe, BAGE 78, 87; 18. Februar 2003 - 3 AZR 172/02 - zu A II 3 der Gründe, BAGE 105, 72) .

    Dies setzt voraus, dass die Versorgungszusage oder ihre Begleitumstände ergeben, dass hinter der erteilten Zusage der ganze Konzern stehen soll und für deren Erfüllung eintreten wird (vgl. BAG 19. Mai 1981 - 3 AZR 308/80 - zu III 1 der Gründe, BAGE 35, 301) oder dass durch Erklärungen oder entsprechendes Verhalten des im Konzernverbund herrschenden Unternehmens bei den Versorgungsberechtigten ein schutzwürdiges Vertrauen darauf entstehen konnte, das herrschende Unternehmen werde sicherstellen, dass die Versorgungspflichten des beherrschten Unternehmens ebenso erfüllt werden wie die Versorgungsansprüche der eigenen Betriebsrentner (vgl. BAG 4. Oktober 1994 - 3 AZR 910/93 - zu B II 2 der Gründe, BAGE 78, 87; 17. April 1996 - 3 AZR 56/95 - zu I 2 b aa der Gründe, BAGE 83, 1; 25. April 2006 - 3 AZR 50/05 - zu B III 3 a der Gründe, EzA BetrAVG § 16 Nr. 49) .

  • BAG, 18.02.2003 - 3 AZR 172/02

    Betriebsrentenanpassung - Wertzuwächse des Unternehmens

    Auszug aus BAG, 29.09.2010 - 3 AZR 427/08
    Voraussetzung für die Berücksichtigung der künftigen Entwicklung bei der zum Anpassungsstichtag zu erstellenden Prognose ist jedoch, dass die Veränderungen in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Unternehmens am Anpassungsstichtag bereits vorhersehbar waren (vgl. BAG 17. Oktober 1995 - 3 AZR 881/94 - zu II 2 b aa der Gründe, BAGE 81, 167; 17. April 1996 - 3 AZR 56/95 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 83, 1; 23. Mai 2000 - 3 AZR 83/99 - zu II 2 a der Gründe, aaO; 18. Februar 2003 - 3 AZR 172/02 - zu A II 2 b der Gründe, BAGE 105, 72; 31. Juli 2007 - 3 AZR 810/05 - Rn. 20, aaO) .

    Die Anpassung muss nicht aus der Unternehmenssubstanz finanziert werden (vgl. BAG 23. Mai 2000 - 3 AZR 146/99 - zu II 2 der Gründe, AP BetrAVG § 16 Nr. 45 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 37; 23. Januar 2001 - 3 AZR 287/00 - zu 2 der Gründe, AP BetrAVG § 16 Nr. 46 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 38; 18. Februar 2003 - 3 AZR 172/02 - zu A II 2 a der Gründe, BAGE 105, 72) .

    So verhält es sich, wenn das herrschende Unternehmen die Konzernleitungsmacht in einer Weise ausübt, die keine angemessene Rücksicht auf die Belange der abhängigen Gesellschaft nimmt, sondern stattdessen Interessen anderer dem Konzern angehörender Unternehmen oder der Konzernobergesellschaft in den Vordergrund stellt und so die mangelnde Leistungsfähigkeit der Versorgungsschuldnerin verursacht hat (vgl. auch BAG 17. April 1996 - 3 AZR 56/95 - zu I 2 b bb der Gründe, BAGE 83, 1; 23. Oktober 1996 - 3 AZR 514/95 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 84, 246; 18. Februar 2003 - 3 AZR 172/02 - zu A II 3 der Gründe, BAGE 105, 72) .

    Es gibt für den faktischen Konzern auch weder einen allgemeinen Erfahrungssatz, dass die Allein- oder Mehrheitsgesellschafterin einer Kapitalgesellschaft deren Geschäfte umfassend und nachhaltig führt, noch einen allgemeinen Erfahrungssatz, dass die wirtschaftliche Lage eines konzernabhängigen Unternehmens regelmäßig durch nachteilige, im Konzerninteresse erfolgende Vorteilsverschiebungen beeinträchtigt wird (vgl. BAG 4. Oktober 1994 - 3 AZR 910/93 - zu B II 4 b (5) der Gründe, BAGE 78, 87; 18. Februar 2003 - 3 AZR 172/02 - zu A II 3 der Gründe, BAGE 105, 72) .

  • BAG, 10.02.2009 - 3 AZR 727/07

    Betriebsrentenanpassung im Konzern

    Auszug aus BAG, 29.09.2010 - 3 AZR 427/08
    Daraus ergibt sich mit der hinreichenden Klarheit, dass für die Zeit ab dem 1. September 2006 mindestens weitere 29, 84 Euro monatlich verlangt werden (vgl. BAG 10. Februar 2009 - 3 AZR 727/07 - Rn. 10 mwN, BAGE 129, 292) .

    Dies ist der Fall, wenn der Arbeitgeber annehmen darf, dass es ihm mit hinreichender Wahrscheinlichkeit nicht möglich sein wird, den Teuerungsausgleich aus den Unternehmenserträgen und den verfügbaren Wertzuwächsen des Unternehmensvermögens in der Zeit bis zum nächsten Anpassungsstichtag aufzubringen (vgl. BAG 17. April 1996 - 3 AZR 56/95 - zu I 2 a der Gründe, BAGE 83, 1; 31. Juli 2007 - 3 AZR 810/05 - Rn. 20, BAGE 123, 319; 10. Februar 2009 - 3 AZR 727/07 - Rn. 13, BAGE 129, 292) .

    Demzufolge kommt es auf die voraussichtliche Entwicklung der Eigenkapitalverzinsung und der Eigenkapitalausstattung des Unternehmens an (vgl. BAG 23. Mai 2000 - 3 AZR 146/99 - zu II 2 der Gründe, aaO; 10. Februar 2009 - 3 AZR 727/07 - Rn. 13, aaO) .

    Deshalb bedarf es keiner Entscheidung, ob für den qualifiziert faktischen Konzern an den vom Senat entwickelten Grundsätzen zum Berechnungsdurchgriff im Hinblick auf die geänderte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum existenzvernichtenden Eingriff (vgl. 17. September 2001 - II ZR 178/99 - BGHZ 149, 10; 25. Februar 2002 - II ZR 196/00 - BGHZ 150, 61; 24. Juni 2002 - II ZR 300/00 - BGHZ 151, 181; 13. Dezember 2004 - II ZR 256/02 - NZG 2005, 214; 16. Juli 2007 - II ZR 3/04 - BGHZ 173, 246; 28. April 2008 - II ZR 264/06 - BGHZ 176, 204) überhaupt festgehalten werden kann (vgl. BAG 10. Februar 2009 - 3 AZR 727/07 - Rn. 16, BAGE 129, 292) .

  • BAG, 23.10.1996 - 3 AZR 514/95

    Betriebsrentenanpassung durch Rentnergesellschaft

    Auszug aus BAG, 29.09.2010 - 3 AZR 427/08
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn es ihm aufgrund seiner wirtschaftlichen Lage nicht zuzumuten ist, die sich aus der Anpassung ergebenden Mehrbelastungen zu tragen (vgl. BAG 23. Oktober 1996 - 3 AZR 514/95 - zu I der Gründe, BAGE 84, 246; 25. Juni 2002 - 3 AZR 226/01 - zu I 2 der Gründe, AP BetrAVG § 16 Nr. 51 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 40) .

    Der Arbeitgeber kann eine Anpassung entsprechend dem seit dem individuellen Rentenbeginn eingetretenen Kaufkraftverlust ganz oder teilweise ablehnen, wenn und soweit dadurch das Unternehmen übermäßig belastet würde (vgl. BAG 23. Oktober 1996 - 3 AZR 514/95 - zu I der Gründe, aaO; 25. Juni 2002 - 3 AZR 226/01 - zu I 2 der Gründe, aaO) .

    Liegen dessen Voraussetzungen vor, wird dem Versorgungsschuldner die günstige wirtschaftliche Lage eines anderen Konzernunternehmens zugerechnet (vgl. BAG 23. Oktober 1996 - 3 AZR 514/95 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 84, 246) .

    So verhält es sich, wenn das herrschende Unternehmen die Konzernleitungsmacht in einer Weise ausübt, die keine angemessene Rücksicht auf die Belange der abhängigen Gesellschaft nimmt, sondern stattdessen Interessen anderer dem Konzern angehörender Unternehmen oder der Konzernobergesellschaft in den Vordergrund stellt und so die mangelnde Leistungsfähigkeit der Versorgungsschuldnerin verursacht hat (vgl. auch BAG 17. April 1996 - 3 AZR 56/95 - zu I 2 b bb der Gründe, BAGE 83, 1; 23. Oktober 1996 - 3 AZR 514/95 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 84, 246; 18. Februar 2003 - 3 AZR 172/02 - zu A II 3 der Gründe, BAGE 105, 72) .

  • BAG, 31.07.2007 - 3 AZR 810/05

    Betriebsrentenanpassung - wirtschaftliche Lage - Verschmelzung

    Auszug aus BAG, 29.09.2010 - 3 AZR 427/08
    Für eine zuverlässige Prognose muss die bisherige Entwicklung über einen längeren repräsentativen Zeitraum von in der Regel mindestens drei Jahren ausgewertet werden (vgl. BAG 31. Juli 2007 - 3 AZR 810/05 - Rn. 20 mwN, BAGE 123, 319) .

    Voraussetzung für die Berücksichtigung der künftigen Entwicklung bei der zum Anpassungsstichtag zu erstellenden Prognose ist jedoch, dass die Veränderungen in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Unternehmens am Anpassungsstichtag bereits vorhersehbar waren (vgl. BAG 17. Oktober 1995 - 3 AZR 881/94 - zu II 2 b aa der Gründe, BAGE 81, 167; 17. April 1996 - 3 AZR 56/95 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 83, 1; 23. Mai 2000 - 3 AZR 83/99 - zu II 2 a der Gründe, aaO; 18. Februar 2003 - 3 AZR 172/02 - zu A II 2 b der Gründe, BAGE 105, 72; 31. Juli 2007 - 3 AZR 810/05 - Rn. 20, aaO) .

    Dementsprechend kann die erst nach dem Anpassungsstichtag wirksam werdende Verschmelzung des Versorgungsschuldners mit einem anderen Unternehmen nur dann Auswirkungen auf die Beurteilung der wirtschaftlichen Lage des Versorgungsschuldners haben, wenn zumindest die gesellschaftsrechtlichen Grundlagen für die Verschmelzung innerhalb des für die Prognose maßgeblichen repräsentativen Zeitraums geschaffen wurden und mit großer Wahrscheinlichkeit mit der Eintragung in das Handelsregister gerechnet werden konnte (BAG 31. Juli 2007 - 3 AZR 810/05 - Rn. 23, aaO) .

    Dies ist der Fall, wenn der Arbeitgeber annehmen darf, dass es ihm mit hinreichender Wahrscheinlichkeit nicht möglich sein wird, den Teuerungsausgleich aus den Unternehmenserträgen und den verfügbaren Wertzuwächsen des Unternehmensvermögens in der Zeit bis zum nächsten Anpassungsstichtag aufzubringen (vgl. BAG 17. April 1996 - 3 AZR 56/95 - zu I 2 a der Gründe, BAGE 83, 1; 31. Juli 2007 - 3 AZR 810/05 - Rn. 20, BAGE 123, 319; 10. Februar 2009 - 3 AZR 727/07 - Rn. 13, BAGE 129, 292) .

  • BAG, 23.05.2000 - 3 AZR 83/99

    Betriebsrentenanpassung - Eigenkapitalauszehrung

    Auszug aus BAG, 29.09.2010 - 3 AZR 427/08
    Sie umschreibt die künftige Belastbarkeit des Arbeitgebers und setzt eine Prognose voraus (vgl. BAG 23. Mai 2000 - 3 AZR 83/99 - zu II 2 a der Gründe, AP BetrAVG § 16 Nr. 43 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 35) .

    Sie kann seine frühere Prognose bestätigen oder entkräften (vgl. BAG 23. Mai 2000 - 3 AZR 83/99 - zu II 2 a der Gründe, aaO; 25. April 2006 - 3 AZR 50/05 - Rn. 55, EzA BetrAVG § 16 Nr. 49) .

    Voraussetzung für die Berücksichtigung der künftigen Entwicklung bei der zum Anpassungsstichtag zu erstellenden Prognose ist jedoch, dass die Veränderungen in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Unternehmens am Anpassungsstichtag bereits vorhersehbar waren (vgl. BAG 17. Oktober 1995 - 3 AZR 881/94 - zu II 2 b aa der Gründe, BAGE 81, 167; 17. April 1996 - 3 AZR 56/95 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 83, 1; 23. Mai 2000 - 3 AZR 83/99 - zu II 2 a der Gründe, aaO; 18. Februar 2003 - 3 AZR 172/02 - zu A II 2 b der Gründe, BAGE 105, 72; 31. Juli 2007 - 3 AZR 810/05 - Rn. 20, aaO) .

  • BAG, 25.04.2006 - 3 AZR 50/05

    Betriebsrentenanpassung nach Ausgliederung

    Auszug aus BAG, 29.09.2010 - 3 AZR 427/08
    Sie kann seine frühere Prognose bestätigen oder entkräften (vgl. BAG 23. Mai 2000 - 3 AZR 83/99 - zu II 2 a der Gründe, aaO; 25. April 2006 - 3 AZR 50/05 - Rn. 55, EzA BetrAVG § 16 Nr. 49) .

    Dies setzt voraus, dass die Versorgungszusage oder ihre Begleitumstände ergeben, dass hinter der erteilten Zusage der ganze Konzern stehen soll und für deren Erfüllung eintreten wird (vgl. BAG 19. Mai 1981 - 3 AZR 308/80 - zu III 1 der Gründe, BAGE 35, 301) oder dass durch Erklärungen oder entsprechendes Verhalten des im Konzernverbund herrschenden Unternehmens bei den Versorgungsberechtigten ein schutzwürdiges Vertrauen darauf entstehen konnte, das herrschende Unternehmen werde sicherstellen, dass die Versorgungspflichten des beherrschten Unternehmens ebenso erfüllt werden wie die Versorgungsansprüche der eigenen Betriebsrentner (vgl. BAG 4. Oktober 1994 - 3 AZR 910/93 - zu B II 2 der Gründe, BAGE 78, 87; 17. April 1996 - 3 AZR 56/95 - zu I 2 b aa der Gründe, BAGE 83, 1; 25. April 2006 - 3 AZR 50/05 - zu B III 3 a der Gründe, EzA BetrAVG § 16 Nr. 49) .

  • BAG, 23.05.2000 - 3 AZR 146/99

    Betriebsrentenanpassung - Eigenkapitalverzinsung

    Auszug aus BAG, 29.09.2010 - 3 AZR 427/08
    Die Anpassung muss nicht aus der Unternehmenssubstanz finanziert werden (vgl. BAG 23. Mai 2000 - 3 AZR 146/99 - zu II 2 der Gründe, AP BetrAVG § 16 Nr. 45 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 37; 23. Januar 2001 - 3 AZR 287/00 - zu 2 der Gründe, AP BetrAVG § 16 Nr. 46 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 38; 18. Februar 2003 - 3 AZR 172/02 - zu A II 2 a der Gründe, BAGE 105, 72) .

    Demzufolge kommt es auf die voraussichtliche Entwicklung der Eigenkapitalverzinsung und der Eigenkapitalausstattung des Unternehmens an (vgl. BAG 23. Mai 2000 - 3 AZR 146/99 - zu II 2 der Gründe, aaO; 10. Februar 2009 - 3 AZR 727/07 - Rn. 13, aaO) .

  • BAG, 25.06.2002 - 3 AZR 226/01

    Anpassung Betriebsrenten bei Abwicklungsgesellschaft

    Auszug aus BAG, 29.09.2010 - 3 AZR 427/08
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn es ihm aufgrund seiner wirtschaftlichen Lage nicht zuzumuten ist, die sich aus der Anpassung ergebenden Mehrbelastungen zu tragen (vgl. BAG 23. Oktober 1996 - 3 AZR 514/95 - zu I der Gründe, BAGE 84, 246; 25. Juni 2002 - 3 AZR 226/01 - zu I 2 der Gründe, AP BetrAVG § 16 Nr. 51 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 40) .

    Der Arbeitgeber kann eine Anpassung entsprechend dem seit dem individuellen Rentenbeginn eingetretenen Kaufkraftverlust ganz oder teilweise ablehnen, wenn und soweit dadurch das Unternehmen übermäßig belastet würde (vgl. BAG 23. Oktober 1996 - 3 AZR 514/95 - zu I der Gründe, aaO; 25. Juni 2002 - 3 AZR 226/01 - zu I 2 der Gründe, aaO) .

  • BAG, 19.05.1981 - 3 AZR 308/80

    Anpassung - Betriebsrente - Rente - Kaufkraft - Kaufkraftentwicklung -

  • BGH, 17.09.2001 - II ZR 178/99

    Frage einer Haftung der ehemaligen Vorstandsmitglieder der Bremer Vulkan Verbund

  • BGH, 08.05.2003 - IX ZR 334/01

    Umfang des Schadensersatzes wegen Verletzung einer Patronatserklärung

  • OLG München, 24.01.2003 - 23 U 4026/02

    Rechtsnatur, Auslegung und Umfang einer sog. "harten Patronatserklärung"

  • OLG Celle, 18.06.2008 - 9 U 14/08

    Einordnung einer zu Gunsten einer GmbH in der Krise von ihren Gesellschaftern

  • BGH, 28.04.2008 - II ZR 264/06

    "GAMMA" - Haftung wegen Insolvenz einer Gesellschaft für Personalentwicklung und

  • BGH, 13.12.2004 - II ZR 256/02

    Voraussetzungen der Haftung des GmbH-Gesellschafters wegen "existenzvernichtenden

  • BGH, 24.06.2002 - II ZR 300/00

    Verlust des Haftungsprivilegs der GmbH; Haftung der Gesellschafter für

  • BGH, 25.02.2002 - II ZR 196/00

    Umfang der Ausfallhaftung des faktischen Geschäftsführers

  • BGH, 16.07.2007 - II ZR 3/04

    "TRIHOTEL" - Existenzvernichtender Eingriff: Änderung des Haftungskonzepts

  • LAG Niedersachsen, 28.03.2008 - 10 Sa 1321/07

    Bei der Prognose bzgl. der Vereinbarkeit einer Anpassung der Betriebsrente mit

  • BAG, 17.10.1995 - 3 AZR 881/94

    Betriebsrentenanpassung bei späterer Betriebsstillegung

  • BAG, 23.01.2001 - 3 AZR 287/00

    Betriebsrentenanpassung - Eigenkapitalausstattung

  • BAG, 26.05.2009 - 3 AZR 369/07

    Betriebsrentenanpassung - Sicherheitsleistung nach § 303 AktG - Ausgliederung von

  • BAG, 22.03.1983 - 3 AZR 574/81

    Insolvenzsicherung - Betriebsrente - Kaufkraftentwicklung - Anpassung -

  • BAG, 11.03.2008 - 3 AZR 358/06

    Ausgliederung von Versorgungsverbindlichkeiten

  • BAG, 14.12.1978 - 3 AZR 1070/77

    Widerruf - Versorgungsleistung - Stillegung - Entlassung - Kündigung -

  • BAG, 17.06.2014 - 3 AZR 298/13

    Betriebsrentenanpassung - Rentnergesellschaft - Betriebsübergang

    Das Unternehmen ist nicht verpflichtet, die Anpassungen aus der Unternehmenssubstanz zu finanzieren (vgl. BAG 29. September 2010 - 3 AZR 427/08 - Rn. 27, BAGE 135, 344; 22. Januar 2001 - 3 AZR 287/00 - zu 2 der Gründe) .

    Diese Prüfung wird das Landesarbeitsgericht unter Berücksichtigung der vom Senat hierzu entwickelten Grundsätze (vgl. etwa BAG 15. Januar 2013 - 3 AZR 638/10 -; 11. Dezember 2012 - 3 AZR 615/10 -; 21. August 2012 - 3 ABR 20/10 -; 30. November 2010 - 3 AZR 754/08 -; 26. Oktober 2010 - 3 AZR 502/08 -; 29. September 2010 - 3 AZR 427/08 - BAGE 135, 344) nachzuholen haben.

    a) Auch diese Prüfung wird das Landesarbeitsgericht unter Berücksichtigung der vom Senat hierzu entwickelten Grundsätze (vgl. etwa BAG 15. Januar 2013 - 3 AZR 638/10 -; 11. Dezember 2012 - 3 AZR 615/10 -; 21. August 2012 - 3 ABR 20/10 -; 30. November 2010 - 3 AZR 754/08 -; 26. Oktober 2010 - 3 AZR 502/08 -; 29. September 2010 - 3 AZR 427/08 - BAGE 135, 344) durchzuführen haben.

    Wird der Versorgungsschuldner auf Betriebsrentenanpassung in Anspruch genommen, weil ihm die günstige wirtschaftliche Lage eines anderen Konzernunternehmens oder der Konzernobergesellschaft zugerechnet wird, muss er die Möglichkeit haben, diese höhere Belastung an das andere Unternehmen weiterzugeben, sich also bei diesem zu refinanzieren (BAG 29. September 2010 - 3 AZR 427/08 - Rn. 32, BAGE 135, 344) .

  • BAG, 15.09.2015 - 3 AZR 839/13

    Betriebsrentenanpassung - Rechtsschein - Schadensersatz

    Diese Prüfung wird das Landesarbeitsgericht unter Berücksichtigung der vom Senat hierzu entwickelten Grundsätze (vgl. etwa BAG 10. Februar 2015 - 3 AZR 37/14 -; 11. November 2014 - 3 AZR 116/13 - BAGE 149, 379; 21. Oktober 2014 - 3 AZR 1027/12 -; 20. August 2013 - 3 AZR 750/11 -; 15. Januar 2013 - 3 AZR 638/10 - BAGE 144, 180; 11. Dezember 2012 - 3 AZR 615/10 -; 21. August 2012 - 3 ABR 20/10 -; 30. November 2010 - 3 AZR 754/08 -; 26. Oktober 2010 - 3 AZR 502/08 -; 29. September 2010 - 3 AZR 427/08 - BAGE 135, 344) nachzuholen haben.

    Wird der Versorgungsschuldner auf Betriebsrentenanpassung in Anspruch genommen, weil ihm die günstige wirtschaftliche Lage eines anderen Konzernunternehmens oder der Konzernobergesellschaft zugerechnet wird, muss er grundsätzlich die Möglichkeit haben, diese höhere Belastung an das andere Unternehmen weiterzugeben, sich also bei diesem zu refinanzieren (vgl. BAG 29. September 2010 - 3 AZR 427/08 - Rn. 32, BAGE 135, 344) .

    Wird der Versorgungsschuldner auf Betriebsrentenanpassung in Anspruch genommen, weil ihm die günstige wirtschaftliche Lage eines anderen Konzernunternehmens oder der Konzernobergesellschaft zugerechnet wird, muss er grundsätzlich die Möglichkeit haben, diese höhere Belastung an das andere Unternehmen weiterzugeben, sich also bei diesem zu refinanzieren (vgl. BAG 29. September 2010 - 3 AZR 427/08 - Rn. 32, BAGE 135, 344) .

    Soweit die Rechtsprechung des Senats (BAG 17. Juni 2014 - 3 AZR 298/13 - Rn. 77, BAGE 148, 244; 15. Januar 2013 - 3 AZR 638/10 - Rn. 39, BAGE 144, 180; 29. September 2010 - 3 AZR 427/08 - Rn. 47 mwN, BAGE 135, 344; 17. April 1996 - 3 AZR 56/95 - zu I 2 b aa der Gründe, BAGE 83, 1; 4. Oktober 1994 - 3 AZR 910/03 - zu B II 2 der Gründe, BAGE 78, 87) dahin zu verstehen ist, dass derartige, einen Vertrauensschutz begründende Erklärungen durch andere Konzerngesellschaften abgegeben worden sein können oder aus Verhaltensweisen anderer Konzerngesellschaften abgeleitet werden können, hält der Senat hieran nicht fest.

  • BAG, 15.12.2016 - 8 AZR 612/15

    Betriebsübergang - Unterrichtung - Widerspruch

    bb) Die näheren Einzelheiten des Unternehmenskaufvertrages vom 21. Oktober 2007, wie die Verpflichtung der V, an die NSNS eine Restrukturierungs- und Verlustausgleichszahlung iHv. 280 Mio. Euro über fünf Jahre sowie Lohnausgleichszahlungen für Arbeitnehmer und beurlaubte Beamte zu leisten, die Verpflichtung der Beklagten, der NSNS für einen Zeitraum von fünf Jahren Serviceleistungen, die zu einem garantierten Mindestumsatz pro Jahr führen, direkt oder indirekt über verbundene Unternehmen zu übertragen und die bis zum 31. Januar 2009 befristete harte Patronatserklärung der NSN zugunsten der NSNS (zum Begriff der Patronatserklärung vgl. BAG 21. Oktober 2014 - 3 AZR 1027/12 - Rn. 56; 29. September 2010 - 3 AZR 427/08 - Rn. 38, BAGE 135, 344) , sind weder ökonomische Rahmenbedingungen des Betriebsübergangs, die die wirtschaftliche Absicherung der Arbeitnehmer bei der NSNS gravierend gefährden, noch lassen sie den Schluss zu, dass die NSNS sich in einer wirtschaftlichen oder finanziellen Notlage befand oder sich kurzfristig in einer solchen Lage befinden würde.
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