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   BAG, 06.10.2010 - 7 AZR 569/09   

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BAG, 06.10.2010 - 7 AZR 569/09 (https://dejure.org/2010,6562)
BAG, Entscheidung vom 06.10.2010 - 7 AZR 569/09 (https://dejure.org/2010,6562)
BAG, Entscheidung vom 06. Oktober 2010 - 7 AZR 569/09 (https://dejure.org/2010,6562)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Nachträgliche Zulassung einer Befristungskontrollklage - Verlust der Klageschrift auf dem Postweg

  • openjur.de

    Nachträgliche Zulassung einer Befristungskontrollklage; Verlust der Klageschrift auf dem Postweg

  • Bundesarbeitsgericht

    Nachträgliche Zulassung einer Befristungskontrollklage - Verlust der Klageschrift auf dem Postweg

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 17 S 2 TzBfG, § 5 Abs 3 S 1 KSchG, § 17 S 1 TzBfG
    Nachträgliche Zulassung einer Befristungskontrollklage - Verlust der Klageschrift auf dem Postweg

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 17 S 2 TzBfG, § 5 Abs 3 S 1 KSchG, § 17 S 1 TzBfG
    Nachträgliche Zulassung einer Befristungskontrollklage - Verlust der Klageschrift auf dem Postweg

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Nachträgliche Zulassung einer Befristungskontrollklage; Anwaltsverschulden durch dauerhaftes Freistellen einer Rechtssache von der Wiedervorlage

  • bag-urteil.com

    Nachträgliche Zulassung einer Befristungskontrollklage - Verlust der Klageschrift auf dem Postweg

  • rewis.io

    Nachträgliche Zulassung einer Befristungskontrollklage - Verlust der Klageschrift auf dem Postweg

  • ra.de
  • rewis.io

    Nachträgliche Zulassung einer Befristungskontrollklage - Verlust der Klageschrift auf dem Postweg

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TzBfG § 17 S. 1, 2; KSchG § 5 Abs. 3 S. 1
    Nachträgliche Zulassung einer Befristungskontrollklage; Anwaltsverschulden durch dauerhaftes Freistellen einer Rechtssache von der Wiedervorlage; Beobachtungszeitraum von vier Wochen

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Nachträgliche Zulassung einer Befristungskontrollklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Nachträgliche Zulassung einer Befristungskontrollklage

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Sorgfaltspflichten des Anwalts bei Verlust der Klageschrift auf dem Postweg

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 136, 30
  • NJW 2011, 1246
  • MDR 2011, 624
  • NZA 2011, 477
  • DB 2011, 716
  • NZG 2011, 579
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 11.01.1991 - 1 BvR 1435/89

    Effektivität des Rechtsschutzes und Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BAG, 06.10.2010 - 7 AZR 569/09
    Liegen also Umstände vor, die zu Zweifeln führen, ob die Rechtsmittelfrist eingehalten worden ist, oder hätten der Partei oder ihrem Anwalt aufgrund solcher Umstände Zweifel kommen müssen, so beginnt die Frist des § 5 Abs. 3 Satz 1 KSchG spätestens in dem Zeitpunkt, in dem sie durch Nachfrage Gewissheit über die Rechtzeitigkeit der Klageerhebung hätte erlangen können (vgl. BVerfG 11. Januar 1991 - 1 BvR 1435/89 - zu II der Gründe, NJW 1992, 38) .

    Vielmehr ist von dem Prozessbeteiligten bzw. seinem Bevollmächtigten zu verlangen, von sich aus zum Wegfall des Hindernisses beizutragen und entsprechende zumutbare Anstrengungen zu unternehmen (BVerfG 11. Januar 1991 - 1 BvR 1435/89 - zu II der Gründe mwN, NJW 1992, 38) .

    Hat der Anwalt ein Schriftstück rechtzeitig und ordnungsgemäß zur Post gegeben und damit alles Erforderliche zur Wahrung der gesetzlichen Frist veranlasst, dann wird eine Erkundigungspflicht nach dem Eingang des Schriftsatzes bei Gericht nur ausgelöst, wenn ein eindeutiger Grund besteht, anzunehmen, dass etwas fehlgelaufen ist (vgl. BVerfG 11. Januar 1991 - 1 BvR 1435/89 - zu II der Gründe, NJW 1992, 38) .

  • BVerfG, 25.02.2000 - 1 BvR 1363/99

    Verletzung von GG Art 2 Abs 1 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch Überspannung der

    Auszug aus BAG, 06.10.2010 - 7 AZR 569/09
    Die möglichen Probleme, die durch eine Verzögerung oder den Verlust bei der Übermittlung fristwahrender Schriftsätze entstehen können, sind in den Fällen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und der nachträglichen Klagezulassung völlig gleich gelagert (vgl. BVerfG 25. Februar 2000 - 1 BvR 1363/99 - zu B I 1 c der Gründe, AP KSchG 1969 § 5 Nr. 13 = EzA KSchG § 5 Nr. 32) .

    Deshalb dürfen die Gerichte die Anforderungen bei der Auslegung der die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand regelnden Vorschriften an das, was der Betroffene veranlasst haben muss, um Wiedereinsetzung zu erlangen, nicht überspannen (BVerfG 25. Februar 2000 - 1 BvR 1363/99 - zu B I 1 a der Gründe, AP KSchG 1969 § 5 Nr. 13 = EzA KSchG § 5 Nr. 32) .

  • LAG Berlin-Brandenburg, 04.06.2009 - 5 Sa 368/09

    Verstoß gegen anwaltliche Sorgfaltspflicht

    Auszug aus BAG, 06.10.2010 - 7 AZR 569/09
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 4. Juni 2009 - 5 Sa 368/09 - wird zurückgewiesen.
  • BGH, 18.03.1953 - II ZR 182/52

    Wiedereinsetzung bei verzögerter Postzustellung

    Auszug aus BAG, 06.10.2010 - 7 AZR 569/09
    Er darf vielmehr auf eine ordnungsgemäße Briefbeförderung vertrauen (vgl. BVerfG 28. März 1994 - 2 BvR 814/93 - zu B I der Gründe, EzA ZPO § 233 Nr. 20; BGH 18. März 1953 - II ZR 182/52 - BGHZ 9, 118; BAG 5. Mai 1995 - 4 AZR 258/95 (A) - zu B der Gründe mwN, AP ZPO 1977 § 233 Nr. 38 = EzA ZPO § 233 Nr. 30) .
  • BAG, 05.05.1995 - 4 AZR 258/95

    Zivilprozeß; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Keine Nachforschungspflicht

    Auszug aus BAG, 06.10.2010 - 7 AZR 569/09
    Er darf vielmehr auf eine ordnungsgemäße Briefbeförderung vertrauen (vgl. BVerfG 28. März 1994 - 2 BvR 814/93 - zu B I der Gründe, EzA ZPO § 233 Nr. 20; BGH 18. März 1953 - II ZR 182/52 - BGHZ 9, 118; BAG 5. Mai 1995 - 4 AZR 258/95 (A) - zu B der Gründe mwN, AP ZPO 1977 § 233 Nr. 38 = EzA ZPO § 233 Nr. 30) .
  • BVerfG, 28.03.1994 - 2 BvR 814/93

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus BAG, 06.10.2010 - 7 AZR 569/09
    Er darf vielmehr auf eine ordnungsgemäße Briefbeförderung vertrauen (vgl. BVerfG 28. März 1994 - 2 BvR 814/93 - zu B I der Gründe, EzA ZPO § 233 Nr. 20; BGH 18. März 1953 - II ZR 182/52 - BGHZ 9, 118; BAG 5. Mai 1995 - 4 AZR 258/95 (A) - zu B der Gründe mwN, AP ZPO 1977 § 233 Nr. 38 = EzA ZPO § 233 Nr. 30) .
  • BAG, 28.01.2010 - 2 AZR 985/08

    Nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage - Ablauf der Sechsmonatsfrist

    Auszug aus BAG, 06.10.2010 - 7 AZR 569/09
    Für Beendigungsschutzklagen nach § 4 Abs. 1 KSchG, § 17 Satz 1 TzBfG folgt dies auch daraus, dass ein Antrag auf nachträgliche Zulassung einer verspäteten Klage nach § 5 Abs. 3 Satz 2 KSchG sechs Monate nach dem Ende der versäumten Frist nicht mehr zulässig gestellt werden kann (vgl. BAG 28. Januar 2010 - 2 AZR 985/08 - Rn. 32 f., EzA KSchG § 5 Nr. 38) .
  • BVerfG, 29.12.1994 - 2 BvR 106/93

    Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verzögerung der

    Auszug aus BAG, 06.10.2010 - 7 AZR 569/09
    Nur wenn ein konkreter Anlass gegeben ist, an dem fristgemäßen Zugang der Klage zu zweifeln, wie dies etwa bei einem Poststreik der Fall sein kann (vgl. BVerfG 29. Dezember 1994 - 2 BvR 106/93 - zu II 1 c der Gründe, EzA ZPO § 233 Nr. 28) , kann ein Anwalt gehalten sein, bei Gericht nach dem rechtzeitigen Eingang des fristgebundenen Schriftsatzes zu fragen.
  • BAG, 11.12.2008 - 2 AZR 472/08

    Nachträgliche Klagezulassung - Verschulden des Prozessbevollmächtigten

    Auszug aus BAG, 06.10.2010 - 7 AZR 569/09
    Dabei wird der Partei ein Verschulden ihres Prozessbevollmächtigten nach § 85 Abs. 2 ZPO zugerechnet (vgl. zur Zurechnung von Vertreterverschulden bei der Versäumnis der Klagefrist BAG 11. Dezember 2008 - 2 AZR 472/08 - Rn. 20 ff., BAGE 129, 32) .
  • BGH, 28.09.1972 - IV ZB 8/72

    Anwaltspflicht - Rückäußerung des Gerichts - Berufungseingang - Bestätigung des

    Auszug aus BAG, 06.10.2010 - 7 AZR 569/09
    Einem solchen Erfordernis könnte praktisch nur durch die Notierung zusätzlicher Fristen nachgekommen werden, deren Berechnung weitgehend ungewiss wäre (vgl. BGH 28. September 1972 - IV ZB 8/72 - VersR 1973, 81) .
  • BAG, 30.07.2020 - 2 AZR 43/20

    Verhaltensbedingte Kündigung - Nachträgliche Klagezulassung

    Dies ist der Fall, wenn tatsächliche Umstände nach Eintritt der Fristversäumung eine entsprechende positive Kenntnis vermittelt oder zumindest Anlass zu Zweifeln gegeben haben, ob die Frist eingehalten war (vgl. BAG 6. Oktober 2010 - 7 AZR 569/09 - Rn. 11, BAGE 136, 30) .

    Das gilt nicht nur für Entscheidungen über die Wiedereinsetzung nach Versäumung einer Frist (vgl. BVerfG 23. Juli 2019 - 1 BvR 2032/18 - aaO; 25. Februar 2000 - 1 BvR 1363/99 - aaO) , sondern auch im Verfahren über die nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage nach § 5 KSchG (so ausdrücklich BVerfG 23. Juli 2019 - 1 BvR 2032/18 - aaO; in diese Richtung bereits BVerfG 25. Februar 2000 - 1 BvR 1363/99 - zu B I 1 c der Gründe; zu § 5 Abs. 1 Satz 1 KSchG vgl. BAG 25. April 2018 - 2 AZR 493/17 - Rn. 23, BAGE 162, 317; zu § 5 Abs. 3 Satz 1 KSchG vgl. BAG 6. Oktober 2010 - 7 AZR 569/09 - Rn. 12, BAGE 136, 30; zu § 5 Abs. 3 Satz 2 KSchG vgl. BAG 28. Januar 2010 - 2 AZR 985/08 - Rn. 29, BAGE 133, 149) .

  • BAG, 25.04.2018 - 2 AZR 493/17

    Kündigungsschutzklage - Nachträgliche Zulassung

    cc) Der besondere, auch materiell-rechtliche Charakter der Klagefrist gem. § 4 Satz 1 KSchG hindert es im Übrigen nicht, solche Fallgestaltungen, die nach Sinn und Zweck von § 4 Satz 1, § 5 Abs. 1 Satz 1 und § 7 KSchG keine Abweichung von den von der Rechtsprechung zu § 233 ZPO entwickelten Grundsätzen gebieten, im Rahmen von § 5 Abs. 1 Satz 1 KSchG gleichzubehandeln, wie etwa allgemeine Probleme im Zusammenhang mit der Übermittlung fristwahrender Schriftsätze (nur insoweit BVerfG 25. Februar 2000 - 1 BvR 1363/99 - zu B I 1 c der Gründe; BAG 6. Oktober 2010 - 7 AZR 569/09 - Rn. 10, BAGE 136, 30 betrifft dagegen allein die Übertragung von § 234 Abs. 2 ZPO) .
  • ArbG Stuttgart, 12.12.2023 - 25 Ca 749/23

    Aktive Nutzungspflicht des elektronischen Rechtsverkehrs -

    a) Will ein Arbeitnehmer geltend machen, dass die Befristung eines Arbeitsvertrages unwirksam ist, so muss er nach § 17 Satz 1 TzBfG innerhalb von drei Wochen nach dem vereinbarten Ende des befristeten Arbeitsverhältnisses beim Arbeitsgericht Klage auf Feststellung erheben, dass das Arbeitsverhältnis aufgrund der Befristung nicht beendet ist (BAG 06.10.2010 - 7 AZR 569/09 - BAGE 136, 30 ff, Rn. 9).
  • LAG Hamm, 16.12.2011 - 10 Sa 960/11

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses; Wirksamkeit einer personenbedingten

    Nur wenn ein konkreter Anlass gegeben ist, an dem fristgemäßen Zugang eines Schriftstückes zu zweifeln, wie dies etwa bei einem Poststreik der Fall sein kann, kann ein Anwalt gehalten sein, bei Gericht nach dem rechtzeitigen Eingang des fristgebunden Schriftsatzes zu fragen (BAG 05.05.1995 - 4 AZR 258/95 - AP ZPO 1977 § 233 Nr. 38; BAG 23.02.2005, 10 AZR 413/04 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 271; BAG 06.10.2010 - 7 AZR 569/09 - NZA 2011, 477 Rn. 13; BVerfG 12.01.2000 - 1 BvR 222/99 - NZA 2000, 446; BGH 06.07.2000 - VII ZB 4/00 - NJW 2000, 2823; BGH 01.07.2002 - II ZB 11/01 - NJW-RR 2002, 1289 m.j.w.N.).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 14.04.2015 - 6 Sa 358/14

    Nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage - kein Verschulden des

    Eine solche Verpflichtung entsteht erst nach Ablauf einer angemessenen Wiedervorlagefrist, die regelmäßig vier Wochen beträgt (BAG 06.10.2010 - 7 AZR 569/09).
  • LAG Köln, 15.03.2012 - 7 Sa 964/11

    Berufung; Anforderungen an die Berufungsbegründung; Anforderungen an eine

    Sie beginnt vielmehr bereits dann zu laufen, wenn der Arbeitnehmer aufgrund konkreter Anhaltspunkte bei gehöriger Sorgfalt erkennen muss, dass die Frist möglicherweise versäumt ist (BAG vom 06.10.2010, 7 AZR 569/09; LAG Köln vom 23.03.2005, 7 Ta 43/05; LAG Hamburg vom 04.11.1996, LAGE § 5 KSchG 1969 Nr. 81; KR-Friedrich, § 5 KSchG Rn. 110; Erfurter Kommentar/Kiel, § 5 KSchG Rn. 26).
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