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   BAG, 15.03.2011 - 1 ABR 97/09   

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BAG, 15.03.2011 - 1 ABR 97/09 (https://dejure.org/2011,1939)
BAG, Entscheidung vom 15.03.2011 - 1 ABR 97/09 (https://dejure.org/2011,1939)
BAG, Entscheidung vom 15. März 2011 - 1 ABR 97/09 (https://dejure.org/2011,1939)
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Volltextveröffentlichungen (17)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bemessungsdurchgriff bei der Aufstellung eines Sozialplans im Konzern

  • lto.de (Kurzinformation)

    Nur ausnahmsweise Durchgriff auf Vermögen von Muttergesellschaft

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Bemessungsdurchgriff bei der Aufstellung eines Sozialplans im Konzern

Besprechungen u.ä. (2)

  • wkdis.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Bemessungsdurchgriff im Konzern bei Sozialplanabfindung" von RAin/FAinArbR Karen Fiege und RA Jürgen Höffler, original erschienen in: FA 2012, 165 - 168.

  • wkdis.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zum Beschluss vom 15.03.2011, Az.: 1 ABR 97/09 (Sozialplanabfindung - Bemessungsdurchgriff im Konzern)" von RA/FAArbR Dr. Wolfgang Lipinski und RA Dr. Daniel Hund, original erschienen in: BB 2012, 2184 - 2188.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 137, 203
  • ZIP 2011, 1433
  • NZA 2011, 11
  • NZA 2011, 1112
  • BB 2011, 1843
  • BB 2012, 2184
  • DB 2011, 1698
  • JR 2012, 178
  • NZG 2011, 460
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 06.05.2003 - 1 ABR 11/02

    Wirtschaftliche Vertretbarkeit eines Sozialplans

    Auszug aus BAG, 15.03.2011 - 1 ABR 97/09
    Insoweit gilt nichts anderes als für die gerichtliche Kontrolle von Betriebsvereinbarungen (BAG 6. Mai 2003 - 1 ABR 11/02 - zu B II 2 e aa der Gründe, BAGE 106, 95) .

    Die wirtschaftliche Vertretbarkeit ihrer Entscheidung stellt damit für sie eine Grenze der Ermessensausübung dar (BAG 6. Mai 2003 - 1 ABR 11/02 - zu B II 2 e der Gründe, BAGE 106, 95) .

    Führt die Erfüllung der Sozialplanverbindlichkeiten zu einer Illiquidität, zur bilanziellen Überschuldung oder zu einer nicht mehr vertretbaren Schmälerung des Eigenkapitals, ist die Grenze der wirtschaftlichen Vertretbarkeit regelmäßig überschritten (BAG 6. Mai 2003 - 1 ABR 11/02 - zu B II 2 e cc (3) und (4) der Gründe , BAGE 106, 95) .

  • BGH, 16.07.2007 - II ZR 3/04

    "TRIHOTEL" - Existenzvernichtender Eingriff: Änderung des Haftungskonzepts

    Auszug aus BAG, 15.03.2011 - 1 ABR 97/09
    a) Nach der neueren Rspr. des Bundesgerichtshofs und der Aufgabe der Haftungsgrundsätze im sog. qualifiziert faktischen Konzern (vgl. dazu 29. März 1993 - II ZR 265/91 - [TBB] BGHZ 122, 123) bestimmt sich die Haftung des Alleingesellschafters einer GmbH bei dessen Eingriff in deren Gesellschaftsvermögen nunmehr nach den Grundsätzen einer Existenzvernichtungshaftung als besonderer Fallgruppe einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung iSd. § 826 BGB (16. Juli 2007 - II ZR 3/04 - [Trihotel] BGHZ 173, 246).

    Insoweit haftet der Alleingesellschafter im Wege einer - schadensersatzrechtlichen - Innenhaftung gegenüber der Gesellschaft für missbräuchliche, zur Insolvenz der Gesellschaft führende oder diese vertiefende kompensationslose Eingriffe in das zur vorrangigen Befriedigung der Gesellschaftsgläubiger dienende Gesellschaftsvermögen (BGH 16. Juli 2007 - II ZR 3/04 - aaO) .

  • BGH, 28.04.2008 - II ZR 264/06

    "GAMMA" - Haftung wegen Insolvenz einer Gesellschaft für Personalentwicklung und

    Auszug aus BAG, 15.03.2011 - 1 ABR 97/09
    Vielmehr ist der Gesellschafter in seiner "Finanzierungsentscheidung" grundsätzlich frei, bei Erkenntnis einer finanziellen Krisensituation die Gesellschaft in dem dafür vorgesehenen gesetzlichen Verfahren zu liquidieren (BGH 28. April 2008 - II ZR 264/06 - [Gamma] BGHZ 176, 204) .

    Allein hieraus lässt sich nicht schließen, dass die Nachteile aus der Geschäftstätigkeit der Arbeitgeberin notwendig deren Gläubiger treffen mussten (zu dieser Fallgruppe des § 826 BGB vgl. BGH 28. April 2008 - II ZR 264/06 - [Gamma] Rn. 27, BGHZ 176, 204) .

  • BAG, 10.02.1999 - 5 AZR 677/97

    Durchgriffshaftung der GmbH-Gesellschafter wegen Unterkapitalisierung?

    Auszug aus BAG, 15.03.2011 - 1 ABR 97/09
    Damit sind keineswegs allein die Gewinne bei der KASANAG verblieben und die Verluste der Arbeitgeberin zugeschrieben worden (dazu BAG 10. Februar 1999 - 5 AZR 677/97 - zu II 2 der Gründe, AP GmbHG § 13 Nr. 6 = EzA AktG § 303 Nr. 9) .
  • BGH, 26.01.2009 - II ZR 260/07

    "Gut Buschow" - Früheres Eigenkapitalersatzrecht auch nach Inkrafttreten des

    Auszug aus BAG, 15.03.2011 - 1 ABR 97/09
    Eigenkapitalersetzende Darlehen können in der Krise der Gesellschaft allenfalls nicht zurückgefordert werden (dazu BGH 26. Januar 2009 - II ZR 260/07 - [Gut Buschow] BGHZ 179, 249; 20. September 2010 - II ZR 296/08 - [STAR 21] BGHZ 187, 69).
  • BGH, 20.09.2010 - II ZR 296/08

    STAR 21

    Auszug aus BAG, 15.03.2011 - 1 ABR 97/09
    Eigenkapitalersetzende Darlehen können in der Krise der Gesellschaft allenfalls nicht zurückgefordert werden (dazu BGH 26. Januar 2009 - II ZR 260/07 - [Gut Buschow] BGHZ 179, 249; 20. September 2010 - II ZR 296/08 - [STAR 21] BGHZ 187, 69).
  • BGH, 24.10.1988 - II ZB 7/88

    Anmeldung einer GmbH zum Handelsregister; Anforderungen an die Form eines

    Auszug aus BAG, 15.03.2011 - 1 ABR 97/09
    Nach dem auch auf zwei Gesellschaften mit beschränkter Haftung anwendbaren § 294 Abs. 2 AktG erlangt ein solcher Unternehmensvertrag jedoch erst mit seiner Eintragung ins Handelsregister Wirksamkeit (BGH 24. Oktober 1988 - II ZB 7/88 - zu IV 2 c der Gründe, BGHZ 105, 324).
  • BAG, 20.04.2010 - 1 ABR 78/08

    Betriebsrat - Tendenzträger - Anzeigenredakteur

    Auszug aus BAG, 15.03.2011 - 1 ABR 97/09
    Die Arbeitgeberin hätte danach gemäß dem auch in Beschlussverfahren anwendbaren § 320 Abs. 1 ZPO eine Tatbestandsberichtigung beantragen und anschließend einen Ergänzungsbeschluss ( § 321 Abs. 1 ZPO ) beantragen müssen (BAG 20. April 2010 - 1 ABR 78/08 - Rn. 35, AP GG Art. 5 Abs. 1 Pressefreiheit Nr. 9 = EzA BetrVG 2001 § 118 Nr. 9) .
  • BGH, 17.09.2001 - II ZR 178/99

    Frage einer Haftung der ehemaligen Vorstandsmitglieder der Bremer Vulkan Verbund

    Auszug aus BAG, 15.03.2011 - 1 ABR 97/09
    Diese Vorschrift ist auf die faktisch abhängige GmbH nicht anzuwenden (BGH 17. September 2001 - II ZR 178/99 - BGHZ 149, 10; MünchKommAktG/Altmeppen 3. Aufl. Vorbem. zu § 311 Rn. 80; Hüffer AktG 9. Aufl. § 311 Rn. 51 mwN) .
  • BAG, 24.08.2004 - 1 ABR 23/03

    Mindestdotierung eines Sozialplans durch Einigungsstelle

    Auszug aus BAG, 15.03.2011 - 1 ABR 97/09
    Auf die von der Einigungsstelle angestellten Erwägungen kommt es nicht an (BAG 24. August 2004 - 1 ABR 23/03 - zu B III 2 b der Gründe, BAGE 111, 335) .
  • LAG Hessen, 14.10.2008 - 4 TaBV 68/08

    Ermessensfehlerfreie Sozialplandotierung durch Einigungsstelle -

  • BAG, 23.03.2010 - 1 ABR 82/08

    Vergütungsordnung für AT-Angestellte - Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats

  • BGH, 29.03.1993 - II ZR 265/91

    Haftung des eine GmbH beherrschenden Unternehmensgesellschafters

  • BAG, 12.11.2013 - 1 ABR 59/12

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Umkleidezeiten

    entfallen (BAG 15. März 2011 - 1 ABR 97/09 - Rn. 41, BAGE 137, 203) .
  • LAG Hamm, 26.10.2021 - 7 TaBV 19/21

    Sozialplan; Dotierung; wirtschaftliche Vertretbarkeit; "Sozialplan 0"

    a) Nach der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der sich die Beschwerdekammer anschließt (vgl. Beschluss vom 22.01.2013, 1 ABR 85/11 und Beschluss vom 15.03.2011, 1 ABR 97/09), ist Gegenstand der arbeitsgerichtlichen Kontrolle nach § 76 Abs. 5 Sätze 3 und 4 sowie § 112 Abs. 5 BetrVG, ob sich der Spruch der Einigungsstelle als angemessener Ausgleich der Belange der Arbeitgeberinnen auf der einen und der betroffenen Arbeitnehmer auf der anderen Seite erweist.

    Sogar in der Insolvenz sind Betriebsänderungen gemäß § 123 InsO sozialplanpflichtig (ausdrücklich BAG, Beschluss vom 15.03.2011, 1 ABR 97/09, Rdnr. 21).

    Und weitergehend: Im Beschluss vom 15.03.2011, 1 ABR 97/09 Rn. 21 hat der 1. Senat ausdrücklich darauf hingewiesen, dass auch ein in wirtschaftliche Schwierigkeiten geratenes Unternehmen "weitere Belastungen durch einen Sozialplan auf sich zu nehmen [hat]" und hierbei die Sozialplanpflicht "sogar in der Insolvenz" angeführt (hierzu auch: Fitting aaO, §§ 112, 112 a Rn. 256 c).

    (1) Die Arbeitgeberinnen haben unzutreffend den Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 15.03.2011, aaO, zur Stützung ihrer Auffassung zur fehlenden wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit bemüht.

    Indessen: Weder die Literatur (Eisemann aaO; Fitting, Rn. 256 c aaO; H/W/K aaO; ErfK/Kania aaO) noch die Rechtsprechung (BAG v. 15.03.2011 aaO) reden einer analogen Anwendung das Wort; es geht vielmehr um eine vergleichende und damit wertende Betrachtung der von der Rechtsordnung vermittelten Grundsätze.

    (dd) Nur zur Klarstellung: Die Beschwerdekammer hat hier nicht die den Beteiligten bekannte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und des Bundesarbeitsgerichts (z.B. Beschluss v. 15.03.2011, 1 ABR 97/09 mwN) zum Berechnungs- und/oder Bemessungsdurchgriff im Konzern bemüht, aus der der Betriebsrat die Berücksichtigung von Schadensersatzansprüchen wegen Vermögensverschiebungen ableitet, die seiner Ansicht nach bestehen.

  • LAG Berlin-Brandenburg, 18.10.2018 - 21 TaBV 1372/17

    Sozialplandotierung - wirtschaftliche Vertretbarkeit - Finanzierungsverantwortung

    Nach § 21b BetrVG hat er zumindest bis zum rechtskräftigen Abschluss dieses Beschlussverfahrens ein Restmandat, weil dies zur Wahrnehmung seiner Mitbestimmungsrechte nach § 112 BetrVG erforderlich ist ( vgl. BAG 15. März 2011 - 1 ABR 97/09 - Rn. 13; BAG 2. Januar 2013 - 1 ABR 85/11 - Rn. 12 ).

    Auf die von der Einigungsstelle angestellten Erwägungen kommt es nicht an ( BAG 22. Januar 2013 - 1 ABR 85/11 - Rn. 15; BAG 15. März 2011 - 1 ABR 97/09 - Rn. 16 mwN. ).

    Aufgrund dessen, dass in § 112 Abs. 5 Satz 2 Nr. 2 BetrVG neben dem Unternehmen ausdrücklich auch der Konzern erwähnt ist, ist davon auszugehen, dass der Gesetzgeber in § 112 Abs. 5 Satz 1 BetrVG bewusst auf das Unternehmen abgestellt hat ( vgl. dazu auch BAG 15. März 2011 - 1 ABR 97/09 - Rn. 20 ) und hinsichtlich der Bemessung des Sozialplanvolumens grundsätzlich am gesellschaftsrechtlichen Trennungsprinzip festhalten wollte.

    Die Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse eines anderen Unternehmens ist daher nur möglich, wenn ausnahmsweise die Voraussetzungen für einen Bemessungsdurchgriff vorliegen ( vgl. BAG 15. März 2011 - 1 ABR 97/09 - Rn. 23 ff. ).

    Führt die Erfüllung der Sozialplanverbindlichkeiten zu einer Illiquidität, zur bilanziellen Überschuldung oder zu einer nicht mehr vertretbaren Schmälerung des Eigenkapitals, ist die Grenze der wirtschaftlichen Vertretbarkeit regelmäßig überschritten ( vgl. BAG 22. Januar 2013 - 1 ABR 85/11 - Rn. 18; BAG 15. März 2011 - 1 ABR 97/09 - Rn. 21) .

  • BAG, 22.01.2013 - 1 ABR 85/11

    Sozialplan - Wirtschaftliche Vertretbarkeit

    Dieser ist gemäß § 21b BetrVG auch nach der Stilllegung des Betriebs noch im Amt, da dies zur Wahrnehmung seines Mitbestimmungsrechts nach § 112 BetrVG weiter erforderlich ist (vgl. BAG 15. März 2011 - 1 ABR 97/09 - Rn. 13, BAGE 137, 203) .

    Insoweit gilt nichts anderes als für die gerichtliche Kontrolle von Betriebsvereinbarungen (BAG 15. März 2011 - 1 ABR 97/09 - Rn. 16 mwN, BAGE 137, 203) .

    Die wirtschaftliche Vertretbarkeit ihrer Entscheidung stellt damit für sie eine Grenze der Ermessensausübung dar (BAG 15. März 2011 - 1 ABR 97/09 - Rn. 18, BAGE 137, 203) .

    Auch die Gesetzesmaterialien weisen nicht darauf hin, dass anstelle des Unternehmens auf die wirtschaftliche Lage des Konzerns abzustellen ist (BAG 15. März 2011 - 1 ABR 97/09 - Rn. 20, BAGE 137, 203) .

    Führt die Erfüllung der Sozialplanverbindlichkeiten zu einer Illiquidität, zur bilanziellen Überschuldung oder zu einer nicht mehr vertretbaren Schmälerung des Eigenkapitals, ist die Grenze der wirtschaftlichen Vertretbarkeit regelmäßig überschritten (BAG 15. März 2011 - 1 ABR 97/09 - Rn. 21, BAGE 137, 203; 6. Mai 2003 - 1 ABR 11/02 - zu B II 2 e cc (3) und (4) der Gründe, BAGE 106, 95) .

  • BAG, 10.03.2015 - 3 AZR 739/13

    Berechnungsdurchgriff - Beherrschungsvertrag

    § 302 AktG, der im GmbH-Konzern entsprechend gilt (vgl. BAG 15. März 2011 - 1 ABR 97/09 - Rn. 38, BAGE 137, 203; BGH 11. November 1991 - II ZR 287/90 - zu I 1 der Gründe, BGHZ 116, 37) , gibt der beherrschten Gesellschaft lediglich einen Anspruch auf einen Ausgleich der im Geschäftsjahr entstandenen Verluste.
  • BAG, 14.02.2023 - 1 ABR 28/21

    Sozialplan - wirtschaftliche Vertretbarkeit

    (a) Ob sich aus einem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag in entsprechender Anwendung von § 302 Abs. 1 AktG bei der Festsetzung des Sozialplanvolumens ein Bemessungsdurchgriff auf das herrschende Unternehmen ergibt, kann dahinstehen (offengelassen auch in BAG 15. März 2011 - 1 ABR 97/09 - Rn. 38, BAGE 137, 203) .
  • BAG, 22.08.2017 - 1 ABR 24/16

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Abgeltung von Überstunden und

    Damit ist mit Ablauf der zweiwöchigen Antragsfrist des § 321 Abs. 2 ZPO die Rechtshängigkeit dieses Streitgegenstandes entfallen (vgl. BAG 15. März 2011 - 1 ABR 97/09 - Rn. 41, BAGE 137, 203) .
  • BAG, 08.11.2011 - 1 ABR 37/10

    Betriebsrat - Personalverkauf - Sozialeinrichtung - Betriebliche Lohngestaltung

    Streiten die Betriebsparteien über die Rechtswirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs, ist die Feststellung der Unwirksamkeit des Beschlusses und nicht dessen Aufhebung zu beantragen (BAG 15. März 2011 - 1 ABR 97/09 - Rn. 14, EzA BetrVG 2001 § 112 Nr. 41) .
  • ArbG Köln, 10.03.2022 - 11 BV 266/21
    Insoweit gilt nichts anderes als für die gerichtliche Kontrolle von Betriebsvereinbarungen (BAG 15. März 2011 - 1 ABR 97/09 - Rn. 16 mwN, BAGE 137, 203; BAG, Beschluss vom 22. Januar 2013 - 1 ABR 85/11 -, Rn. 15, juris).

    Die wirtschaftliche Vertretbarkeit ihrer Entscheidung stellt damit für sie eine Grenze der Ermessensausübung dar (BAG 15. März 2011 - 1 ABR 97/09 - Rn. 18, BAGE 137, 203).

    Auch die Gesetzesmaterialien weisen nicht darauf hin, dass anstelle des Unternehmens auf die wirtschaftliche Lage des Konzerns abzustellen ist (BAG 15. März 2011 - 1 ABR 97/09 - Rn. 20, BAGE 137, 203; BAG, Beschluss vom 22. Januar 2013 - 1 ABR 85/11 -, Rn. 17, juris).

    Führt die Erfüllung der Sozialplanverbindlichkeiten zu einer Illiquidität, zur bilanziellen Überschuldung oder zu einer nicht mehr vertretbaren Schmälerung des Eigenkapitals, ist die Grenze der wirtschaftlichen Vertretbarkeit regelmäßig überschritten (BAG 15. März 2011 - 1 ABR 97/09 - Rn. 21, BAGE 137, 203; 6. Mai 2003 - 1 ABR 11/02 - zu B II 2 e cc (3) und (4) der Gründe, BAGE 106, 95).

  • ArbG Iserlohn, 02.03.2021 - 2 BV 1/20

    Sozialplan, Dotierung, wirtschaftliche Vertretbarkeit, "Sozialplan 0"

    Dieser ist gem. § 21 b BetrVG auch nach der Stilllegung des Betriebs noch im Amt, da dies zur Wahrnehmung seines Mitbestimmungsrechts nach § 112 BetrVG weiter erforderlich ist (vgl. BAGE 137, 203 = NZA 2011, 1112 Rdnr. 13).

    Insoweit gilt nichts anderes als für die gerichtliche Kontrolle von Betriebsvereinbarungen (BAG, Beschluss vom 15. März 2011 - 1 ABR 97/09).

    Der wirtschaftlichen Vertretbarkeit kommt dabei eine Korrekturfunktion zu (BAG, Beschluss vom 15. März 2011 - 1 ABR 97/09).

  • BAG, 17.01.2012 - 1 ABR 62/10

    Betriebsrat - Gesundheitsschutz - Ausgleich für Nachtarbeit

  • ArbG Iserlohn, 20.06.2018 - 1 BV 1/18
  • LAG Hessen, 31.05.2011 - 4 TaBV 153/10

    Einigungsstelle - Insolvenz Sozialplan - Spruchanfechtung durch Gesamtbetriebsrat

  • LAG Düsseldorf, 16.08.2012 - 13 Sa 1476/11

    Betriebliche Altersversorgung; Anpassung einer Betriebsrente; Gefahr der

  • LAG Düsseldorf, 16.08.2012 - 13 Sa 31/12

    Anpassung einer Betriebsrente; Berechnungsdurchgriff; Eigenkapitalauszehrung

  • LAG Düsseldorf, 16.08.2012 - 13 Sa 89/12

    Anpassung einer Betriebsrente; Berechnungsdurchgriff; Eigenkapitalauszehrung

  • LAG Düsseldorf, 16.08.2012 - 13 Sa 28/12

    Betriebliche Altersversorgung; Anpassung einer Betriebsrente; Gefahr der

  • LAG Düsseldorf, 16.08.2012 - 13 Sa 29/12

    Betriebliche Altersversorgung; Anpassung einer Betriebsrente; Übermäßige

  • LAG Düsseldorf, 16.08.2012 - 13 Sa 197/12

    Betriebliche Altersversorgung; Anpassung einer Betriebsrente; Fehlende

  • LAG Hamm, 23.08.2019 - 13 TaBV 44/18

    Wirksamkeit eines durch Einigungsstellenspruch zustande gekommenen Sozialplans

  • ArbG Düsseldorf, 25.01.2013 - 11 BV 267/12

    Sozialplan - Zuständigkeit des Konzernbetriebsrats - Beteiligung der örtlichen

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