Rechtsprechung
   BAG, 17.05.2011 - 1 AZR 473/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,1789
BAG, 17.05.2011 - 1 AZR 473/09 (https://dejure.org/2011,1789)
BAG, Entscheidung vom 17.05.2011 - 1 AZR 473/09 (https://dejure.org/2011,1789)
BAG, Entscheidung vom 17. Mai 2011 - 1 AZR 473/09 (https://dejure.org/2011,1789)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,1789) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (16)

  • lexetius.com

    Gewerkschaftlicher Beseitigungsanspruch bei tarifwidrigen betrieblichen Regelungen

  • openjur.de

    Gewerkschaftlicher Beseitigungsanspruch bei tarifwidrigen betrieblichen Regelungen

  • Bundesarbeitsgericht

    Gewerkschaftlicher Beseitigungsanspruch bei tarifwidrigen betrieblichen Regelungen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 9 Abs 3 GG, § 823 Abs 1 BGB, § 1004 Abs 1 BGB, § 253 Abs 2 ZPO, § 940 ZPO
    Gewerkschaftlicher Beseitigungsanspruch bei tarifwidrigen betrieblichen Regelungen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 9 Abs 3 GG, § 823 Abs 1 BGB, § 1004 Abs 1 BGB, § 253 Abs 2 ZPO, § 940 ZPO
    Gewerkschaftlicher Beseitigungsanspruch bei tarifwidrigen betrieblichen Regelungen

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Tarifwidrige Betriebsvereinbarung und gewerkschaftlicher Beseitigungsanspruch

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wiederherstellung des tarifkonformen Zustands durch Nachzahlung der tariflichen Leistungen an die Arbeitnehmer als Inhalt des gewerkschaftlichen Beseitigungsanspruchs

  • hensche.de

    Gewerkschaft

  • Betriebs-Berater

    Gewerkschaftlicher Beseitigungsanspruch bei tarifwidrigen betrieblichen Regelungen

  • Betriebs-Berater

    Gewerkschaftlicher Beseitigungsanspruch bei tarifwidrigen betrieblichen Regelungen

  • rewis.io

    Gewerkschaftlicher Beseitigungsanspruch bei tarifwidrigen betrieblichen Regelungen

  • ra.de
  • rewis.io

    Gewerkschaftlicher Beseitigungsanspruch bei tarifwidrigen betrieblichen Regelungen

  • datenbank.nwb.de

    Gewerkschaftlicher Beseitigungsanspruch bei tarifwidrigen betrieblichen Regelungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Tarifwidrige Betriebsvereinbarung und gewerkschaftlicher Beseitigungsanspruch

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Tarifwidrige Betriebsvereinbarung und gewerkschaftlicher Beseitigungsanspruch

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Gewerkschaften können bei tarifwidrigen Betriebsvereinbarungen nur Unterlassung und keinen Schadensersatz verlangen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Tarifwidrige Betriebsvereinbarung und gewerkschaftlicher Beseitigungsanspruch

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Tarifwidrige Betriebsvereinbarung und gewerkschaftlicher Beseitigungsanspruch

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Gewerkschaftlicher Beseitigungsanspruch bei tarifwidrigen betrieblichen Regelungen

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Tarifwidrige Betriebsvereinbarung

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Gewerkschaftlicher Beseitigungsanspruch bei tarifwidrigen Regelungen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 138, 68
  • NJW 2012, 250
  • NZA 2011, 1169
  • BB 2011, 2548
  • BB 2012, 3212
  • DB 2011, 24
  • JR 2012, 312
  • NZG 2011, 696
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 20.04.1999 - 1 ABR 72/98

    Unterlassungsanspruch von Gewerkschaften gegen tarifwidrige betriebliche

    Auszug aus BAG, 17.05.2011 - 1 AZR 473/09
    Für den Anspruch einer Gewerkschaft auf die Beseitigung von Folgen tarifwidriger Betriebsvereinbarungen und Regelungsabreden, die dazu bestimmt sind, die tarifliche Ordnung zu verdrängen, ist wie für deren Unterlassungsbegehren (hierzu BAG 20. April 1999 - 1 ABR 72/98 - zu B I 2 b der Gründe, BAGE 91, 210) das Beschlussverfahren die zutreffende Verfahrensart.

    Auch bedarf es keiner Entscheidung, ob der Tarifvorrang auch für Regelungsabreden gilt (dazu BAG 20. April 1999 - 1 ABR 72/98 - zu B II 1 b der Gründe, BAGE 91, 210) .

    Eine Einschränkung oder Behinderung dieses Freiheitsrechts liegt nach der Senatsrechtsprechung (20. April 1999 - 1 ABR 72/98 - zu B II 2 b bb der Gründe, BAGE 91, 210) auch in Abreden oder Maßnahmen, die darauf gerichtet sind, die Wirkung des von Koalitionen geschaffenen Tarifrechts zu vereiteln oder leerlaufen zu lassen.

    Aus § 1004 Abs. 1 Satz 2, § 823 Abs. 1 BGB iVm. Art. 9 Abs. 3 GG ergibt sich deshalb nach der Senatsrechtsprechung bei tarifwidrigen betrieblichen Regelungen ein Unterlassungsanspruch der Gewerkschaften gegen den Arbeitgeber (20. April 1999 - 1 ABR 72/98 - zu B II 2 der Gründe, BAGE 91, 210) .

  • BVerfG, 06.02.2007 - 1 BvR 978/05

    Untersagung einer öffentlichen Unterschriftenaktion einer Polizeigewerkschaft in

    Auszug aus BAG, 17.05.2011 - 1 AZR 473/09
    Dazu gehören sämtliche Betätigungen, die dem Zweck der Koalitionen dienen, die Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen zu wahren und zu fördern (BVerfG 6. Februar 2007 -  1 BvR 978/05  - zu II 2 a der Gründe, NZA 2007, 394 ) .
  • BGH, 04.02.2005 - V ZR 142/04

    Umfang der Pflicht zur Beseitigung einer Bodenkontamination auf dem

    Auszug aus BAG, 17.05.2011 - 1 AZR 473/09
    Beeinträchtigungen, die aber als weitere Folge dieser Störung entstehen, können nur im Wege eines auf Naturalrestitution gerichteten Schadensersatzes nach § 823 Abs. 1 BGB ausgeglichen werden (vgl. BGH 4. Februar 2005 - V ZR 142/04 - NJW 2005, 1366; 12. Dezember 2003 - V ZR 98/03 - NJW 2004, 1035) .
  • BGH, 12.12.2003 - V ZR 98/03

    Anspruch des Grundstücksnachbarn auf Beseitigung eines nahe an der

    Auszug aus BAG, 17.05.2011 - 1 AZR 473/09
    Beeinträchtigungen, die aber als weitere Folge dieser Störung entstehen, können nur im Wege eines auf Naturalrestitution gerichteten Schadensersatzes nach § 823 Abs. 1 BGB ausgeglichen werden (vgl. BGH 4. Februar 2005 - V ZR 142/04 - NJW 2005, 1366; 12. Dezember 2003 - V ZR 98/03 - NJW 2004, 1035) .
  • BAG, 24.06.1998 - 4 AZR 208/97

    Firmentarifvertrag bei Unternehmensverschmelzung

    Auszug aus BAG, 17.05.2011 - 1 AZR 473/09
    Flächen- und Verbandstarifverträge werden dagegen von der Gesamtrechtsnachfolge nicht erfasst (BAG 24. Juni 1998 -  4 AZR 208/97  - BAGE 89, 193 ) .
  • BAG, 04.07.2007 - 4 AZR 491/06

    Firmentarifvertrag bei Verschmelzung - Tarifkonkurrenz

    Auszug aus BAG, 17.05.2011 - 1 AZR 473/09
    Nur im Falle eines Firmentarifvertrags wäre die Beklagte gem. § 20 Abs. 1 Nr. 1 UmwG in die vom verschmolzenen Rechtsträger vereinbarten Tarifverträge als Tarifvertragspartei eingetreten (BAG 4. Juli 2007 - 4 AZR 491/06 - BAGE 123, 213) .
  • BAG, 09.12.2003 - 1 ABR 52/02

    Tarifvorbehalt

    Auszug aus BAG, 17.05.2011 - 1 AZR 473/09
    Zwar gilt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts die Sperre des § 77 Abs. 3 Satz 1 BetrVG dann nicht, wenn es um Angelegenheiten geht, die nach § 87 Abs. 1 BetrVG der erzwingbaren Mitbestimmung des Betriebsrats unterliegen (GS 3. Dezember 1991 - GS 2/90 - zu C I 4 der Gründe, BAGE 69, 134; 9. Dezember 2003 - 1 ABR 52/02 - zu B II 1 b der Gründe, EzA BetrVG 2001 § 77 Nr. 6) .
  • BAG, 24.04.2007 - 1 ABR 47/06

    Vorübergehende Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 17.05.2011 - 1 AZR 473/09
    Der vorübergehende Charakter einer Veränderung der Arbeitszeit wird insbesondere dann deutlich, wenn diese Maßnahme bis zu einem bestimmten Zeitpunkt oder bis zur Erreichung eines bestimmten Zwecks befristet wird (BAG 24. April 2007 - 1 ABR 47/06 - Rn. 17, BAGE 122, 127) .
  • BGH, 28.11.2002 - I ZR 168/00

    "P-Vermerk"; Konkretisierung des Streitgegenstands; Bestimmtheit eines

    Auszug aus BAG, 17.05.2011 - 1 AZR 473/09
    Hierbei ist das zu schützende Interesse eines Beklagten, sich gegen die Klage erschöpfend verteidigen zu können, sowie sein Interesse an Rechtsklarheit und Rechtssicherheit hinsichtlich der Entscheidungswirkungen mit dem ebenfalls schutzwürdigen Interesse des Klägers an einem wirksamen Rechtsschutz abzuwägen (BGH 28. November 2002 - I ZR 168/00 - zu II 2 b (1) der Gründe, BGHZ 153, 69) .
  • BAG, 22.06.2010 - 1 AZR 179/09

    Zutrittsrecht betriebsfremder Gewerkschaftsbeauftragter zur Mitgliederwerbung

    Auszug aus BAG, 17.05.2011 - 1 AZR 473/09
    Andernfalls würde die Möglichkeit, gerichtlichen Rechtsschutz zu erlangen, durch prozessuale Anforderungen unzumutbar erschwert, wenn nicht gar beseitigt (BAG 22. Juni 2010 - 1 AZR 179/09 - Rn. 18, AP GG Art. 9 Nr. 142 = EzA GG Art. 9 Nr. 101) .
  • BAG, 03.12.1991 - GS 2/90

    Mitbestimmung - Anrechung übertariflicher Zulage.

  • BAG, 19.03.2003 - 4 AZR 271/02

    Gewerkschaftlicher Unterlassungsanspruch - Klageantrag

  • LAG Hamburg, 18.06.2009 - 2 Sa 176/08
  • BAG, 25.05.2016 - 5 AZR 135/16

    Erfüllung des gesetzlichen Mindestlohns

    aa) Die Regelungssperre des § 77 Abs. 3 Satz 1 BetrVG greift nicht, denn es handelt sich um eine Angelegenheit, die nach § 87 Abs. 1 BetrVG der erzwingbaren Mitbestimmung des Betriebsrats unterliegt (BAG GS 3. Dezember 1991 -  GS 2/90  - zu C I 4 der Gründe, BAGE 69, 134 ; BAG 17. Mai 2011 - 1 AZR 473/09  - Rn. 30 , BAGE 138 ,68) .
  • BAG, 18.03.2020 - 5 AZR 36/19

    Vergütung von Fahrtzeiten - Außendienstmitarbeiter

    e) Die Tarifsperre des § 77 Abs. 3 Satz 1 BetrVG ist nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Regelungsgegenstand des § 8 BV einer Angelegenheit der erzwingbaren Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG unterliegt (dazu BAG 3. Dezember 1991 -  GS 2/90  - zu C I 4 der Gründe, BAGE 69, 134 ; 17. Mai 2011 - 1 AZR 473/09  - Rn. 30 , BAGE 138, 68) .
  • BAG, 20.11.2018 - 1 AZR 189/17

    Streikmobilisierung auf Firmenparkplatz

    Diese Ansprüche sind nicht auf Eigentumsverletzungen beschränkt, sondern bestehen darüber hinaus zur Abwehr von Eingriffen in alle nach § 823 Abs. 1 BGB geschützten Rechte, Lebensgüter und Interessen (BAG 17. Mai 2011 - 1 AZR 473/09 - Rn. 39, BAGE 138, 68) .
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht