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   BAG, 18.10.2011 - 1 AZR 335/10   

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https://dejure.org/2011,479
BAG, 18.10.2011 - 1 AZR 335/10 (https://dejure.org/2011,479)
BAG, Entscheidung vom 18.10.2011 - 1 AZR 335/10 (https://dejure.org/2011,479)
BAG, Entscheidung vom 18. Oktober 2011 - 1 AZR 335/10 (https://dejure.org/2011,479)
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Volltextveröffentlichungen (19)

  • lexetius.com

    Interessenausgleich - Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern bei der Ermittlung des Schwellenwerts in § 111 S 1 BetrVG - Nachteilsausgleich

  • openjur.de

    Interessenausgleich; Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern bei der Ermittlung des Schwellenwerts in § 111 S 1 BetrVG; Nachteilsausgleich

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Interessenausgleich - Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern bei der Ermittlung des Schwellenwerts in § 111 S 1 BetrVG - Nachteilsausgleich

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 111 S 1 BetrVG, § 113 Abs 1 BetrVG, § 7 S 2 BetrVG, § 9 BetrVG, § 111 S 3 Nr 1 BetrVG
    Interessenausgleich - Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern bei der Ermittlung des Schwellenwerts in § 111 S 1 BetrVG - Nachteilsausgleich

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Übertragung des zu § 9 BetrVG entwickelten Begriffsverständnisses "wahlberechtigte Arbeitnehmer" ohne Berücksichtigung der jeweiligen Normzwecke auf andere Vorschriften

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern bei der Ermittlung des Schwellenwerts für einen Interessenausgleich

  • rabüro.de

    Zur Ermittlung der Unternehmsgröße

  • hensche.de

    Interessenausgleich, Sozialplan, Betriebsänderung, Leiharbeit

  • Betriebs-Berater

    Interessenausgleich - Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern bei der Ermittlung des Schwellenwerts in § 111 S. 1 BetrVG

  • Betriebs-Berater

    Interessenausgleich - Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern bei der Ermittlung des Schwellenwerts

  • rewis.io

    Interessenausgleich - Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern bei der Ermittlung des Schwellenwerts in § 111 S 1 BetrVG - Nachteilsausgleich

  • ra.de
  • rewis.io

    Interessenausgleich - Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern bei der Ermittlung des Schwellenwerts in § 111 S 1 BetrVG - Nachteilsausgleich

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einbeziehung von Leiharbeitnehmern im Rahmen des Interessenausgleichs beim Entleiher

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Nachteilsausgleich nach § 113 BetrVG ? Schwellenwert bei Betriebsänderung gem. § 111 Satz 1 BetrVG ? Länger als drei Monate beschäftigte Leiharbeitnehmer mitzuzählen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Unternehmensgröße und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats: Leiharbeitnehmer zählen mit

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Leiharbeitnehmer und die Abfindung vom Entleiher

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Leiharbeitnehmer - Interessenausgleich beim Entleiher

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Betriebsänderung: Für Schwellenwert i.S.v. § 111 Satz 1 BetrVG können auch Leiharbeitnehmer zu berücksichtigen sein

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Leiharbeitnehmer - Interessenausgleich beim Entleiher

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Leiharbeitnehmer und Schwellenwert i.S.d. § 111 Satz 1 BetrVG

  • hensche.de (Kurzinformation)

    Zu Interessenausgleichsverhandlungen und zu einem Sozialplan sind Arbeitgeber ab 21 wahlberechtigten Arbeitnehmern verpflichtet - hier zählen Leiharbeitnehmer mit

  • osborneclarke.com (Kurzinformation)

    Interessenausgleich - Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Leiharbeitnehmer werden beim Interessenausgleich mitgerechnet

  • kanzlei-nickert.de (Kurzinformation)

    Geplante Betriebsänderung: Leiharbeiter zählen bei der Ermittlung des Schwellenwertes mit

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Betriebsänderung: Bei Schwellenwert für Interessensausgleich auch Leiharbeitnehmer berücksichtigen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Leiharbeitnehmer - Interessenausgleich beim Entleiher

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Leiharbeitnehmer sind bei Berechnung des Schwellenwerts für Betriebsänderungen zu berücksichtigen

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Leiharbeitnehmer lösen Beteiligungsrechte des Betriebsrates beim Entleiher aus. // Unterbliebene Beteiligung hat Abfindungsansprüche zur Folge.

Besprechungen u.ä.

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern bei der Unternehmensgröße zu § 111 BetrVG?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 139, 342
  • NJW 2012, 2221
  • ZIP 2012, 540
  • MDR 2011, 13
  • NZA 2012, 221
  • BB 2012, 969
  • BB 2013, 2431
  • DB 2012, 408
 
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Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 09.11.2010 - 1 AZR 708/09

    Betriebsänderung im Kleinbetrieb

    Auszug aus BAG, 18.10.2011 - 1 AZR 335/10
    Dem Bestimmtheitserfordernis ist deshalb genügt, wenn - wie hier - die für die Bemessung der Abfindung maßgeblichen Umstände mitgeteilt werden (BAG 9. November 2010 - 1 AZR 708/09 - Rn. 9, EzA BetrVG 2001 § 111 Nr. 6) .

    Eine Betriebseinschränkung kann dabei auch durch bloßen Personalabbau erfolgen, der die Zahlengrößen des § 17 Abs. 1 KSchG übersteigt (BAG 9. November 2010 - 1 AZR 708/09 - Rn. 14, EzA BetrVG 2001 § 111 Nr. 6) .

    Demgegenüber bezweckt der Schwellenwert in § 111 Satz 1 BetrVG, kleinere Unternehmen vor einer finanziellen Überforderung durch Sozialpläne zu schützen (dazu BAG 9. November 2010 - 1 AZR 708/09 - Rn. 18, EzA BetrVG 2001 § 111 Nr. 6) .

  • BAG, 10.03.2004 - 7 ABR 49/03

    Betriebsratswahl - Leiharbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 18.10.2011 - 1 AZR 335/10
    Diese Voraussetzungen erfüllten Leiharbeitnehmer nicht (BAG 10. März 2004 - 7 ABR 49/03 - zu B I 1 a aa der Gründe mwN, BAGE 110, 27) .

    Nur für diese hat der Betriebsrat sämtliche nach dem Betriebsverfassungsgesetz bestehenden Mitbestimmungsrechte wahrzunehmen (BAG 10. März 2004 - 7 ABR 49/03 - zu B I 1 a bb der Gründe mwN, BAGE 110, 27) .

  • BAG, 16.11.2004 - 1 AZR 642/03

    Regelmäßige Beschäftigtenzahl

    Auszug aus BAG, 18.10.2011 - 1 AZR 335/10
    Im Falle der Betriebsstilllegung oder der Betriebseinschränkung ist der Zeitpunkt des entsprechenden Entschlusses des Arbeitgebers maßgebend (vgl. BAG 16. November 2004 - 1 AZR 642/03 - zu I 1 der Gründe, AP BetrVG 1972 § 111 Nr. 58 = EzA BetrVG 2001 § 111 Nr. 2) .

    länger als sechs Monate beschäftigt werden (BAG 16. November 2004 - 1 AZR 642/03 - zu I 3 der Gründe, AP BetrVG 1972 § 111 Nr. 58 = EzA BetrVG 2001 § 111 Nr. 2) .

  • LAG Hamm, 31.03.2010 - 3 Sa 53/10

    Anspruchsbegehren eines Arbeitnehmers auf Gewährung eines Nachteilsausgleichs;

    Auszug aus BAG, 18.10.2011 - 1 AZR 335/10
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 31. März 2010 - 3 Sa 53/10 - teilweise aufgehoben und zur Klarstellung wie folgt neu gefasst:.
  • BAG, 20.11.2001 - 1 AZR 97/01

    Anrechenbarkeit eines Sozialplananspruchs auf Nachteilsausgleich

    Auszug aus BAG, 18.10.2011 - 1 AZR 335/10
    Der Sanktionscharakter der Abfindung führt dazu, dass der Abfindungsanspruch nicht von der finanziellen Leistungsfähigkeit oder individuellen Leistungsbereitschaft des Arbeitgebers abhängt (Senat 20. November 2001 - 1 AZR 97/01 - zu II 1 c der Gründe, BAGE 99, 377) .
  • BAG, 22.07.2003 - 1 AZR 541/02

    Interessenausgleich in der Insolvenz

    Auszug aus BAG, 18.10.2011 - 1 AZR 335/10
    Bei der Ermessensentscheidung sind die Arbeitsmarktchancen und das Ausmaß des betriebsverfassungswidrigen Verhaltens zu beachten (BAG 22. Juli 2003 - 1 AZR 541/02 - zu B II 1 der Gründe, BAGE 107, 91).
  • BAG, 24.01.2013 - 2 AZR 140/12

    Kleinbetriebsklausel - Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern

    Auch diese sind Arbeitnehmer, sind in den Betrieb des Entleihers eingegliedert und dort diesem gegenüber weisungsgebunden tätig (BAG 18. Oktober 2011 - 1 AZR 335/10 - Rn. 19, AP BetrVG 1972 § 111 Nr. 70 = EzA BetrVG 2001 § 111 Nr. 8; 28. Juni 2000 - 7 AZR 45/99 - zu III 2 der Gründe, BB 2001, 98; 30. Januar 1991 - 7 AZR 497/89 - zu III 1 der Gründe, BAGE 67, 124; Schaub/Koch ArbR-Hdb. 14. Aufl. § 120 Rn. 5) .

    Ein bestimmter vom Gesetzgeber innerhalb eines Gesetzeswerks verwandter Begriff kann im jeweiligen Regelungszusammenhang vielmehr eine unterschiedliche Bedeutung haben (vgl. nur BAG 18. Oktober 2011 - 1 AZR 335/10 - Rn. 19, AP BetrVG 1972 § 111 Nr. 70 = EzA BetrVG 2001 § 111 Nr. 8) .

    Leiharbeitnehmer besetzen diese wie eigene Arbeitnehmer und unterliegen dem Weisungsrecht des Entleihers (zu § 111 BetrVG vgl. BAG 18. Oktober 2011 - 1 AZR 335/10 - Rn. 19, AP BetrVG 1972 § 111 Nr. 70 = EzA BetrVG 2001 § 111 Nr. 8) .

  • BAG, 04.11.2015 - 7 ABR 42/13

    Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer - Wahlart

    länger als sechs Monate beschäftigt werden (BAG 18. Oktober 2011 - 1 AZR 335/10 - Rn. 21, BAGE 139, 342; 12. November 2008 - 7 ABR 73/07 - Rn. 16; 7. Mai 2008 - 7 ABR 17/07 - Rn. 17; 16. November 2004 - 1 AZR 642/03 - zu I 3 der Gründe) .
  • BGH, 25.06.2019 - II ZB 21/18

    Zur Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern bei Ermittlung des Schwellenwerts für

    Die Begründung des Regierungsentwurfs verweist hierzu auf die geänderte Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der zufolge die Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern bei der Ermittlung von betriebsverfassungsrechtlichen Schwellenwerten im Entleiherbetrieb nicht mehr - wie zuvor nach der sogenannten "Zwei-Komponenten-Lehre" - grundsätzlich ausgeschlossen ist(siehe etwa BAGE 106, 64 Rn. 15 ff. sowie zuletzt BAGE 110, 27 Rn. 22), sondern für jeden Schwellenwert gesondert anhand dessen Zwecksetzung zu prüfen ist (BAGE 139, 342 zu § 111 Satz 1 BetrVG; BAGE 144, 340 zu § 9 BetrVG).

    Im Bereich des Betriebsverfassungsrechts war die Fortgeltung der Voraussetzung der regelmäßigen Beschäftigung auch nach der Neuregelung bereits durch die Rechtsprechung des insoweit zuständigen Bundesarbeitsgerichts vorgegeben (vgl. BAGE 139, 342 Rn. 21 zu § 111 Satz 1 BetrVG; BAGE 144, 340 Rn. 24 zu § 23 Abs. 1 Satz 3 KSchG; BAGE 153, 171 Rn. 40 f. zu § 9 MitbestG; BAGE 158, 19 Rn. 33 zu § 38 Abs. 1 BetrVG).

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