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   BAG, 10.11.2011 - 6 AZR 357/10   

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BAG, 10.11.2011 - 6 AZR 357/10 (https://dejure.org/2011,72)
BAG, Entscheidung vom 10.11.2011 - 6 AZR 357/10 (https://dejure.org/2011,72)
BAG, Entscheidung vom 10. November 2011 - 6 AZR 357/10 (https://dejure.org/2011,72)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • lexetius.com

    Aufhebungsvertrag - Rücktritt nach Insolvenzantrag

  • openjur.de

    Rücktritt vom Aufhebungsvertrag wegen Nichtzahlung der vereinbarten Abfindung; Rücktrittserklärung nach Insolvenzantrag des Arbeitgebers

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Rücktritt vom Aufhebungsvertrag wegen Nichtzahlung der vereinbarten Abfindung - Rücktrittserklärung nach Insolvenzantrag des Arbeitgebers

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 323 Abs 1 BGB, § 130 Abs 1 InsO, § 130 Abs 2 InsO, § 143 Abs 1 InsO, § 21 Abs 2 S 1 Nr 3 InsO
    Rücktritt vom Aufhebungsvertrag wegen Nichtzahlung der vereinbarten Abfindung - Rücktrittserklärung nach Insolvenzantrag des Arbeitgebers

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rücktritt vom Aufhebungsvertrag während des Insolvenzeröffnungsverfahrens

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Kein Rücktritt des Arbeitnehmers vom Aufhebungsvertrag bei insolvenzbedingter Nichtzahlung der Abfindung

  • bag-urteil.com

    Rücktritt vom Aufhebungsvertrag in der Insolvenz

  • hensche.de

    Aufhebungsvertrag

  • Betriebs-Berater

    Aufhebungsvertrag - Rücktritt nach Insolvenzantrag

  • Betriebs-Berater

    Aufhebungsvertrag - kein Rücktritt nach Insolvenzantrag bzw. Insolvenzeröffnung

  • rewis.io

    Rücktritt vom Aufhebungsvertrag wegen Nichtzahlung der vereinbarten Abfindung - Rücktrittserklärung nach Insolvenzantrag des Arbeitgebers

  • ra.de
  • rewis.io

    Rücktritt vom Aufhebungsvertrag wegen Nichtzahlung der vereinbarten Abfindung - Rücktrittserklärung nach Insolvenzantrag des Arbeitgebers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rücktritt vom Aufhebungsvertrag während des Insolvenzeröffnungsverfahrens

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (19)

  • heise.de (Pressebericht, 14.11.2011)

    Insolvenzverfahren: Arbeitgeber muss Abfindung nicht zahlen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rücktritt vom Aufhebungsvertrag während des Insolvenzeröffnungsverfahrens

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Rücktritt vom Aufhebungsvertrag während des Insolvenzeröffnungsverfahrens

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Kein Rücktritt vom Aufhebungsvertrag bei Insolvenz des Arbeitgebers

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB § 323 Abs. 1; InsO § 130 Abs. 1, 2, § 143 Abs. 1
    Kein Rücktritt eines Arbeitnehmers vom Aufhebungsvertrag bei insolvenzbedingter Nichtzahlung der Abfindung

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Arbeitnehmer können bei Nichtzahlung der Abfindung nicht ohne weiteres vom Aufhebungsvertrag zurücktreten

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Rücktritt vom Aufhebungsvertrag bei Insolvenzeröffnungsverfahren

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Zum Rücktritt von einem Aufhebungsvertrag

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Rücktritt vom Aufhebungsvertrag im Insolvenzeröffnungsverfahren

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Aufhebungsvertrag - Rücktritt nach Insolvenzantrag

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Abfindung nicht gezahlt: Rücktritt von Vertrag möglich

  • osborneclarke.com (Kurzinformation)

    Kein Rücktritt vom Aufhebungsvertrag bei Insolvenz des Arbeitgebers

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Berechtigt die Nichtzahlung einer Abfindung zum Rücktritt vom Aufhebungsvertrag?

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Rücktritt vom Aufhebungsvertrag nach Insolvenzantrag

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Abfindungsvereinbarung ohne Abfindungszahlung: Arbeitgeber-Insolvenz berechtigt nicht zum Rücktritt

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Aufhebungsverträge: Abfindung kann bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens wegfallen!

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Aufhebungsvertrag - Insolvenz verhindert Rücktritt

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Kein Rücktritt vom Aufhebungsvertrag nach Insolvenz des Arbeitgebers

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Aufhebungsverträge: Abfindung kann bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens wegfallen!

Besprechungen u.ä. (3)

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Trotz Aufhebungsvertrags keine Abfindung: Zahlt der Arbeitgeber in der Insolvenz die versprochene Abfindung nicht, besteht kein Recht zum Rücktritt vom Aufhebungsvertrag

  • wkdis.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Kurznachricht zu "Kein Rücktritt vom Aufhebungsvertrag nach Antragstellung auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens" von Dr. Roland Abele, original erschienen in: NZA 2012, 487 - 491.

  • wkdis.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des BAG vom 10.11.2011, Az.: 6 AZR 357/10 (Aufhebungsvertrag - kein Rücktritt nach Insolvenzantrag bzw. Insolvenzeröffnung" von RA Christian Sperber, M.A., original erschienen in: BB 2012, 1033 - 1036.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 139, 376
  • ZIP 2012, 91
  • MDR 2012, 550
  • NZA 2012, 205
  • BB 2012, 1033
  • BB 2012, 115
 
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Wird zitiert von ... (68)Neu Zitiert selbst (17)

  • LAG Köln, 05.01.1996 - 4 Sa 909/94

    Kündigungsschutzverfahren: Vergleich - Auslegung - Ausschluss des

    Auszug aus BAG, 10.11.2011 - 6 AZR 357/10
    Dem Kläger ist einzuräumen, dass ein Arbeitnehmer entgegen der Auffassung des Beklagten zu 1. und der Beklagten zu 2. grundsätzlich von einer Aufhebungsvereinbarung gemäß § 323 Abs. 1 BGB wegen Nichtleistung zurücktreten kann, wenn sein Arbeitgeber die im Aufhebungsvertrag für den Verlust des Arbeitsplatzes zugesagte Abfindung nicht zahlt (ErfK/Müller-Glöge 12. Aufl. § 620 BGB Rn. 15; Schaub/Linck ArbR-Hdb. 14. Aufl. § 122 Rn. 37; HWK/Kliemt 4. Aufl. Anh. § 9 KSchG Rn. 30; MünchKommBGB/Hesse 5. Aufl. Vor § 620 BGB Rn. 33; Moll/Bengelsdorf MAH Arbeitsrecht § 46 Rn. 348; Preis/Rolfs Der Arbeitsvertrag 4. Aufl. II A 100 Rn. 33; Besgen/Velten NZA-RR 2010, 561, 562; Lingemann/Groneberg NJW 2010, 3496, 3497; Bauer NZA 2002, 169, 170 f.; vgl. zum Rücktrittsrecht des Arbeitnehmers nach § 326 BGB aF auch LAG Köln 5. Januar 1996 - 4 Sa 909/94 - BB 1996, 907 und Bauer/Haußmann BB 1996, 901; aA v. Puttkamer Anm. BB 1996, 1440, der einen Aufhebungsvertrag mit Abfindung als Vergleich im Sinne von § 779 BGB einordnet) .

    Diese ist bei einem außergerichtlichen, auf Initiative des Arbeitgebers zustande gekommenen Aufhebungsvertrag die Gegenleistung des Arbeitgebers für die Zustimmung des Arbeitnehmers zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses (st. Rspr. seit BAG 25. Juni 1987 - 2 AZR 504/86 - zu II 4 der Gründe, EzA KSchG 1969 § 9 nF Nr. 23; vgl. auch 26. August 1997 - 9 AZR 227/96 - zu 3 der Gründe, AP BGB § 620 Aufhebungsvertrag Nr. 8 = EzA BGB § 611 Aufhebungsvertrag Nr. 29; 26. September 2001 - 4 AZR 497/00 - zu I 2 b der Gründe, EzA TVG § 4 Einzelhandel Nr. 51; aA v. Puttkamer Anm. BB 1996, 1440) .

    Soweit der Beklagte zu 1. und die Beklagte zu 2. der Ansicht sind, die Schuldnerin und der Kläger hätten beim Abschluss des Aufhebungsvertrags am 1. Oktober 2007 das Rücktrittsrecht des Klägers für den Fall der Nichtzahlung der von der Schuldnerin zugesagten Abfindung konkludent ausgeschlossen, ist ihnen zuzugeben, dass im Schrifttum die Auffassung vertreten wird, dass die Vertragsparteien bei Abschluss eines Aufhebungsvertrags mit einer Abfindungsvereinbarung das gesetzliche Rücktrittsrecht des Arbeitnehmers in aller Regel konkludent abbedingen (Preis/Rolfs Der Arbeitsvertrag 4. Aufl. II A 100 Rn. 34; für den Fall einer Beendigungs- und Abfindungsvereinbarung in einem gerichtlichen Vergleich LAG Köln 5. Januar 1996 - 4 Sa 909/94 - BB 1996, 907; aA auch für den Fall eines Aufhebungsvertrags in der Form eines Prozessvergleichs Bauer/Haußmann BB 1996, 901 und Bauer NZA 2002, 169, 171) .

  • LAG Düsseldorf, 19.03.2010 - 9 Sa 1138/09

    Rücktritt des Arbeitnehmers von Aufhebungsvertrag bei ausbleibender

    Auszug aus BAG, 10.11.2011 - 6 AZR 357/10
    Die Vereinbarung einer Vorleistung des Arbeitnehmers bei Abschluss eines außergerichtlichen Aufhebungsvertrags durch die Festlegung von Entstehen und Fälligkeit der Abfindung auf den Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses weicht nicht für den Arbeitnehmer nachteilig vom Leitbild eines Aufhebungsvertrags, durch den der Arbeitnehmer gegen Zahlung einer Abfindung aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet, ab (vgl. Roth Anm. EWiR 2010, 449, 450) .

    Deshalb bedarf auch die Frage keiner Entscheidung, ob gemäß der Auffassung des Landesarbeitsgerichts und eines Teils des Schrifttums (Schaub/Linck ArbR-Hdb. 14. Aufl. § 122 Rn. 37; Moll/Bengelsdorf MAH Arbeitsrecht § 46 Rn. 348; Bauer NZA 2002, 169, 171; ders. Arbeitsrechtliche Aufhebungsverträge 8. Aufl. I Rn. 164; KR/Spilger 9. Aufl. AufhebungsV Rn. 26) bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 323 Abs. 1 BGB Rechtsfolge des Rücktritts von einem Aufhebungsvertrag der rückwirkende Wegfall dieses Vertrags ist oder ob ein bei Ausübung des Rücktrittsrechts bereits beendetes Arbeitsverhältnis im Wege der Rückabwicklung des Aufhebungsvertrags neu begründet werden muss (vgl. LAG Niedersachsen 15. Dezember 2010 - 2 Sa 742/10 - Rn. 60, LAGE BGB 2002 § 611 Aufhebungsvertrag Nr. 9; ArbG Siegburg 9. Februar 2010 - 5 Ca 2017/09 - ZIP 2010, 1101, 1102; Besgen/Velten NZA-RR 2010, 561, 562 f.; Roth Anm. EWiR 2010, 449, 450) .

  • BAG, 28.11.2007 - 6 AZR 1108/06

    Aufhebungsvertrag - Form - Bedenkzeit

    Auszug aus BAG, 10.11.2011 - 6 AZR 357/10
    Der Antrag ist aber dahin auszulegen, dass nach § 256 ZPO die zulässige Feststellung begehrt wird, das Arbeitsverhältnis habe über den 31. Dezember 2008 hinaus fortbestanden (vgl. zu einer solchen Auslegung BAG 28. November 2007 - 6 AZR 1108/06 - Rn. 15, BAGE 125, 70; 21. Juni 2000 - 4 AZR 379/99 - zu I der Gründe, BAGE 95, 124) .

    Aus diesen Umständen folgt, dass der Vertrag vom 1. Oktober 2007 nicht die befristete Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bezweckt hat, sondern auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gerichtet war (vgl. BAG 28. November 2007 - 6 AZR 1108/06 - Rn. 34, BAGE 125, 70) .

  • BAG, 25.06.1987 - 2 AZR 504/86

    Auslegung eines Abfindungsvergleichs

    Auszug aus BAG, 10.11.2011 - 6 AZR 357/10
    Diese ist bei einem außergerichtlichen, auf Initiative des Arbeitgebers zustande gekommenen Aufhebungsvertrag die Gegenleistung des Arbeitgebers für die Zustimmung des Arbeitnehmers zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses (st. Rspr. seit BAG 25. Juni 1987 - 2 AZR 504/86 - zu II 4 der Gründe, EzA KSchG 1969 § 9 nF Nr. 23; vgl. auch 26. August 1997 - 9 AZR 227/96 - zu 3 der Gründe, AP BGB § 620 Aufhebungsvertrag Nr. 8 = EzA BGB § 611 Aufhebungsvertrag Nr. 29; 26. September 2001 - 4 AZR 497/00 - zu I 2 b der Gründe, EzA TVG § 4 Einzelhandel Nr. 51; aA v. Puttkamer Anm. BB 1996, 1440) .

    Die von der Beklagten zu 2. angeführte Auffassung des Bundesarbeitsgerichts, wie sie im Urteil vom 16. Oktober 1969 (- 2 AZR 373/68 - AP ZPO § 794 Nr. 20 = EzA KSchG § 1 Nr. 15) Niederschlag gefunden hatte, wonach die Gegenseitigkeit zweifelhaft sei, ist mit der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 25. Juni 1987 (- 2 AZR 504/86 - aaO) ausdrücklich aufgegeben worden.

  • BAG, 03.05.2006 - 10 AZR 344/05

    Urlaubskassenverfahren für Arbeitgeber aus der Schweiz

    Auszug aus BAG, 10.11.2011 - 6 AZR 357/10
    Ein solches schutzwürdiges Interesse fehlte, weil der Kläger mit der Zahlung der Abfindung eine Leistung forderte, die er alsbald hätte zurückgewähren müssen (vgl. zur "dolo-petit-Einrede" BAG 3. Mai 2006 - 10 AZR 344/05 - Rn. 31, AP AEntG § 1 Nr. 25 = EzA AEntG § 1 Nr. 10) .
  • ArbG Siegburg, 09.02.2010 - 5 Ca 2017/09

    Rücktritt von einer Aufhebungsvereinbarung bzgl. eines Arbeitsvertrages;

    Auszug aus BAG, 10.11.2011 - 6 AZR 357/10
    Deshalb bedarf auch die Frage keiner Entscheidung, ob gemäß der Auffassung des Landesarbeitsgerichts und eines Teils des Schrifttums (Schaub/Linck ArbR-Hdb. 14. Aufl. § 122 Rn. 37; Moll/Bengelsdorf MAH Arbeitsrecht § 46 Rn. 348; Bauer NZA 2002, 169, 171; ders. Arbeitsrechtliche Aufhebungsverträge 8. Aufl. I Rn. 164; KR/Spilger 9. Aufl. AufhebungsV Rn. 26) bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 323 Abs. 1 BGB Rechtsfolge des Rücktritts von einem Aufhebungsvertrag der rückwirkende Wegfall dieses Vertrags ist oder ob ein bei Ausübung des Rücktrittsrechts bereits beendetes Arbeitsverhältnis im Wege der Rückabwicklung des Aufhebungsvertrags neu begründet werden muss (vgl. LAG Niedersachsen 15. Dezember 2010 - 2 Sa 742/10 - Rn. 60, LAGE BGB 2002 § 611 Aufhebungsvertrag Nr. 9; ArbG Siegburg 9. Februar 2010 - 5 Ca 2017/09 - ZIP 2010, 1101, 1102; Besgen/Velten NZA-RR 2010, 561, 562 f.; Roth Anm. EWiR 2010, 449, 450) .
  • LAG Niedersachsen, 15.12.2010 - 2 Sa 742/10
    Auszug aus BAG, 10.11.2011 - 6 AZR 357/10
    Deshalb bedarf auch die Frage keiner Entscheidung, ob gemäß der Auffassung des Landesarbeitsgerichts und eines Teils des Schrifttums (Schaub/Linck ArbR-Hdb. 14. Aufl. § 122 Rn. 37; Moll/Bengelsdorf MAH Arbeitsrecht § 46 Rn. 348; Bauer NZA 2002, 169, 171; ders. Arbeitsrechtliche Aufhebungsverträge 8. Aufl. I Rn. 164; KR/Spilger 9. Aufl. AufhebungsV Rn. 26) bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 323 Abs. 1 BGB Rechtsfolge des Rücktritts von einem Aufhebungsvertrag der rückwirkende Wegfall dieses Vertrags ist oder ob ein bei Ausübung des Rücktrittsrechts bereits beendetes Arbeitsverhältnis im Wege der Rückabwicklung des Aufhebungsvertrags neu begründet werden muss (vgl. LAG Niedersachsen 15. Dezember 2010 - 2 Sa 742/10 - Rn. 60, LAGE BGB 2002 § 611 Aufhebungsvertrag Nr. 9; ArbG Siegburg 9. Februar 2010 - 5 Ca 2017/09 - ZIP 2010, 1101, 1102; Besgen/Velten NZA-RR 2010, 561, 562 f.; Roth Anm. EWiR 2010, 449, 450) .
  • BAG, 21.06.2000 - 4 AZR 379/99

    Tarifvertraglich geforderte Zustimmung des Betriebsrats zur ordentlichen

    Auszug aus BAG, 10.11.2011 - 6 AZR 357/10
    Der Antrag ist aber dahin auszulegen, dass nach § 256 ZPO die zulässige Feststellung begehrt wird, das Arbeitsverhältnis habe über den 31. Dezember 2008 hinaus fortbestanden (vgl. zu einer solchen Auslegung BAG 28. November 2007 - 6 AZR 1108/06 - Rn. 15, BAGE 125, 70; 21. Juni 2000 - 4 AZR 379/99 - zu I der Gründe, BAGE 95, 124) .
  • BAG, 15.07.2004 - 2 AZR 630/03

    Vergleich - Abfindung - Fälligkeit

    Auszug aus BAG, 10.11.2011 - 6 AZR 357/10
    Nach ganz überwiegender Ansicht in der Rechtsprechung und im Schrifttum kann eine vertraglich vereinbarte Abfindung auf den Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällig gestellt werden (vgl. Bauer Arbeitsrechtliche Aufhebungsverträge 8. Aufl. IV Rn. 341 und für den Prozessvergleich BAG 15. Juli 2004 - 2 AZR 630/03 - zu B II 2 g der Gründe mwN, BAGE 111, 240) .
  • BGH, 20.01.2006 - V ZR 124/05

    Rechtsstellung des Gläubigers nach Erklärung des Rücktritts vom Vertrag

    Auszug aus BAG, 10.11.2011 - 6 AZR 357/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (20. Januar 2006 - V ZR 124/05 - zu II 2 b aa der Gründe, NJW 2006, 1198) kann die Vorschrift des § 281 Abs. 4 BGB nicht "reziprok" angewendet werden, wenn der Gläubiger weiter Erfüllung begehrt.
  • BAG, 05.04.2001 - 2 AZR 217/00

    Verdachtskündigung; Suspendierung

  • BAG, 26.09.2001 - 4 AZR 497/00

    Abfindung bei Ausscheiden wegen Erwerbsunfähigkeit

  • BAG, 29.01.1997 - 2 AZR 292/96

    Aufhebungsvertrag - Wegfall der Geschäftsgrundlage

  • BAG, 16.10.1969 - 2 AZR 373/68

    Abfindungssumme - Arbeitnehmertod

  • BAG, 26.08.1997 - 9 AZR 227/96

    Abfindung bei Tod des Arbeitnehmers vor vereinbartem Beendigungstermin des

  • LAG Düsseldorf, 20.01.2010 - 12 Sa 962/09

    Rücktritt vom Aufhebungsvertrag nach vorläufiger Insolvenzeröffnung

  • ArbG Solingen, 21.08.2009 - 4 Ca 911/09

    Keine Beendigung eines Arbeitsverhältnisses wegen eines Aufhebungsvertrags bei

  • BAG, 12.03.2015 - 6 AZR 82/14

    Klageverzicht in einem Formularaufhebungsvertrag

    Darum unterliegt in einem Aufhebungsvertrag die Beendigungsvereinbarung als solche ebenso wenig einer Angemessenheitskontrolle (BAG 8. Mai 2008 - 6 AZR 517/07 - Rn. 22) wie eine als Gegenleistung für die Zustimmung des Arbeitnehmers zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses etwaig gezahlte Abfindung (zu diesem Synallagma vgl. BAG 10. November 2011 - 6 AZR 357/10 - Rn. 18, BAGE 139, 376; zur Kontrollfreiheit der Abfindung BAG 21. Juni 2011 - 9 AZR 203/10 - Rn. 42, BAGE 138, 136) .
  • BAG, 20.03.2014 - 2 AZR 1071/12

    Anfechtung - ordentliche Kündigung

    Ein solcher Antrag ist grundsätzlich nur bei einer Kündigungsschutzklage im Anwendungsbereich des § 4 bzw. § 13 Abs. 1 KSchG zulässig (BAG 10. November 2011 - 6 AZR 357/10 - Rn. 13 mwN, BAGE 139, 376; vgl. ferner 21. November 2013 - 2 AZR 474/12 - Rn. 29) .
  • BAG, 15.02.2012 - 7 AZR 774/10

    Anspruch auf Arbeitsbefreiung für außerhalb der persönlichen Arbeitszeit

    Der Durchsetzbarkeit des nicht erfüllten Anspruchs auf Entgeltfortzahlung stünde aber der von Amts wegen zu prüfende "dolo-petit-Einwand" entgegen (" dolo agit , qui petit, quod statim redditurus est"; hierzu zB BAG 10. November 2011 - 6 AZR 357/10 - Rn. 25 mwN, NZA 2012, 205) .
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