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   BAG, 16.05.2012 - 4 AZR 321/10   

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https://dejure.org/2012,18275
BAG, 16.05.2012 - 4 AZR 321/10 (https://dejure.org/2012,18275)
BAG, Entscheidung vom 16.05.2012 - 4 AZR 321/10 (https://dejure.org/2012,18275)
BAG, Entscheidung vom 16. Mai 2012 - 4 AZR 321/10 (https://dejure.org/2012,18275)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • lexetius.com

    Betriebsübergang - Inkrafttreten eines Tarifvertrages

  • openjur.de

    Anspruch auf tarifliche Zusatzleistung gegen den Betriebserwerber; Inkrafttreten des Tarifvertrags nach Betriebsübergang

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Anspruch auf tarifliche Zusatzleistung gegen den Betriebserwerber - Inkrafttreten des Tarifvertrags nach Betriebsübergang

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 613a Abs 1 S 1 BGB, § 613a Abs 1 S 2 BGB, § 1 Abs 1 TVG, § 3 Abs 1 TVG, § 4 Abs 1 TVG
    Anspruch auf tarifliche Zusatzleistung gegen den Betriebserwerber - Inkrafttreten des Tarifvertrags nach Betriebsübergang

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zeitpunkt des Inkrafttretens eines Tarifvertrages unter Berücksichtigung der für die Transformation nach § 613a Abs. 1 S. 2 BGB maßgebenden Tarifgeltung

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Geltung von transformierten Tarifnormen nach Betriebsübergang ab Inkrafttreten des Tarifvertrags

  • hensche.de

    Betriebsübergang: Tarifvertrag, Tarifvertrag, Betriebsübergang

  • Betriebs-Berater

    Betriebsübergang - Beginn der Tarifgeltung Transformation mit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens

  • Betriebs-Berater

    Inkrafttreten des Tarifvertrags nach Betriebsübergang

  • rewis.io

    Anspruch auf tarifliche Zusatzleistung gegen den Betriebserwerber - Inkrafttreten des Tarifvertrags nach Betriebsübergang

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifgeltung bei Betriebsübergang; Späteres Inkrafttreten eines Tarifvertrages

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betriebsübergang auf nicht tarifgebundenen Arbeitgeber ? Tarifvertrag mit Abschluss vor, aber Inkrafttreten erst nach Betriebsübergang

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Betriebsübergang auf nicht tarifgebundenen Arbeitgeber - § 613a Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 BGB

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Inkrafttreten eines Tarifvertrages nach Betriebsübergang - Ansprüche gegen den Erwerber?

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Betriebsübergang -- Welcher Tarifvertrag gilt? Keine Übernahme zukünftiger Tarifverträge

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 141, 312
  • ZIP 2012, 1727
  • MDR 2012, 1353
  • NZA 2012, 923
  • BB 2012, 1984
  • BB 2012, 2892
  • DB 2012, 2466
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (26)

  • BAG, 22.04.2009 - 4 AZR 100/08

    Betriebsübergang - Transformation tariflicher Normen

    Auszug aus BAG, 16.05.2012 - 4 AZR 321/10
    Daher gehören zu den nach § 613a Abs. 1 Satz 2 BGB übergehenden Arbeitsbedingungen nur solche Rechte und Pflichten aus Tarifverträgen, die normativ wirkende Inhaltsnorm iSd. § 1 Abs. 1 TVG sind (vgl. BAG 24. August 2011 - 4 AZR 566/09 - Rn. 19 f. mwN, aaO; 22. April 2009 - 4 AZR 100/08 - Rn. 51 mwN, BAGE 130, 237; 26. August 2009 - 4 AZR 280/08 - Rn. 21, 31 mwN, AP BGB § 613a Nr. 376 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 112) und damit der unmittelbaren und zwingenden Wirkung nach § 4 Abs. 1 TVG unterliegen.

    Bei Stufentarifverträgen geht es darum, dass sie von den Tarifvertragsparteien zu einem bestimmten Zeitpunkt mit ihrem gesamten Inhalt in Kraft gesetzt werden und lediglich die Fälligkeit der bereits festgelegten tariflichen Ansprüche auf bestimmte zukünftige Zeitpunkte hinausgeschoben wird (BAG 22. April 2009 - 4 AZR 100/08 - Rn. 82 ff., BAGE 130, 237; 21. April 2010 - 4 AZR 768/08 - BAGE 134, 130) .

    (a) Der Regelungsgehalt von Tarifvertragsnormen geht nach § 613a Abs. 1 Satz 2 BGB in dem Tarifstand bzw. Normenstand, den er zur Zeit des Betriebsübergangs hat, in das Arbeitsverhältnis mit dem Betriebserwerber über (vgl. BAG 26. August 2009 - 5 AZR 969/08 - Rn. 22, BAGE 132, 36; 22. April 2009 - 4 AZR 100/08 - Rn. 83 mwN, BAGE 130, 237; 14. November 2007 - 4 AZR 828/06 - Rn. 16, AP BGB § 613a Nr. 334 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 81) .

    Damit übereinstimmend geht der Senat davon aus, dass Kollektivnormen statisch fortgelten, jedoch eine in der Norm selbst angelegte Entwicklung aufrechterhalten bleibt und dass alle Rechtspositionen aus Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft, die zum Zeitpunkt des Betriebsübergangs den Inhalt des Arbeitsverhältnisses bestimmen, von der Transformation nach § 613a Abs. 1 Satz 2 BGB erfasst sind (st. Rspr., vgl. auch BAG 22. April 2009 - 4 AZR 100/08 - Rn. 82 ff., BAGE 130, 237; 21. April 2010 - 4 AZR 768/08 - Rn. 50, BAGE 134, 130) .

    Letztere wirkt sich nicht auf den Inhalt der transformierten Normen aus (vgl. BAG 26. August 2009 - 5 AZR 969/08 - Rn. 22, BAGE 132, 36; 22. April 2009 - 4 AZR 100/08 - Rn. 83 mwN, aaO; 29. August 2001 - 4 AZR 332/00 - zu I 3 b bb der Gründe, BAGE 99, 10) .

  • BAG, 21.10.2009 - 4 AZR 396/08

    Dynamische Bezugnahme auf "ortsfremden" Tarifvertrag - Betriebsübergang auf nicht

    Auszug aus BAG, 16.05.2012 - 4 AZR 321/10
    Jedoch war stets und ist Voraussetzung für die Auslegung einer dynamischen Verweisung auf einen Tarifvertrag als sog. Gleichstellungsabrede, dass der in Bezug genommene Tarifvertrag bei Vertragsschluss einschlägig war (ausf. BAG 21. Oktober 2009 - 4 AZR 396/08 - Rn. 22 f., AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 72; weiterhin 27. November 2002 - 4 AZR 661/01 - zu II 2 b bb (1) der Gründe, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 28; 26. September 2001 - 4 AZR 544/00 - zu II 1 c aa der Gründe, BAGE 99, 120; 4. September 1996 - 4 AZR 135/95 - zu II a bb der Gründe, BAGE 84, 97) .

    Konsequenz dieser Voraussetzung ist, dass bei einer Verweisung auf einen "fachfremden" oder "ortsfremden" Tarifvertrag die Annahme einer Gleichstellungsabrede ohne besondere Anhaltspunkte grundsätzlich ausscheidet (BAG 21. Oktober 2009 - 4 AZR 396/08 - Rn. 23, aaO; 25. Oktober 2000 - 4 AZR 506/99 - zu II 3 b cc der Gründe, BAGE 96, 177) .

  • EuGH, 09.03.2006 - C-499/04

    Werhof - Unternehmensübergang - Richtlinie 77/187/EWG - Wahrung der Ansprüche der

    Auszug aus BAG, 16.05.2012 - 4 AZR 321/10
    Dagegen will die Richtlinie nicht bloße Erwartungen und somit hypothetische Vergünstigungen schützen, die sich aus zukünftigen Entwicklungen von Kollektivverträgen ergeben können (EuGH 9. März 2006 - C-499/04 - [Werhof] Rn. 29, Slg. 2006, I-2397) .

    (3) Nach allem kommt es auf die im Vorabentscheidungsverfahren - C-426/11 - (Alemo-Herron ua.) in der Folge der Werhof-Entscheidung (EuGH 9. März 2006 - C-499/04 - [Werhof] Rn. 29, Slg. 2006, I-2397) dem EuGH gestellten Fragen nach der Vereinbarkeit der Annahme des Übergangs dynamischer tarifvertraglicher Regelungen, die periodischer Verhandlung unterliegen, mit der Richtlinie 2001/23/EG nicht an.

  • BAG, 19.09.2007 - 4 AZR 711/06

    Betriebsübergang - Inhalt des Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus BAG, 16.05.2012 - 4 AZR 321/10
    Anderes gilt bei Verbandstarifverträgen nur unter besonderen Umständen im Einzelfall, wenn bei rückwirkendem Inkrafttreten tariflicher Regelungen für die Feststellung der Tarifgebundenheit bei zwischenzeitlichem Austritt aus dem Arbeitgeberverband der Zeitpunkt der wirksamen und verbindlichen Tarifvereinbarung maßgebend ist (vgl. BAG 26. August 2009 - 4 AZR 302/08 - Rn. 18; - 4 AZR 294/08 - Rn. 28, AP TVG § 3 Verbandszugehörigkeit Nr. 28 = EzA TVG § 3 Nr. 33; 19. September 2007 - 4 AZR 711/06 - Rn. 26, BAGE 124, 123) , also der Zeitpunkt des Abschlusses des Tarifvertrages.

    So ist ua. eine bereits festgelegte Dynamik, bei der es nur und ausschließlich auf den Zeitablauf ankommt, davon mit erfasst (BAG 19. September 2007 - 4 AZR 711/06 - Rn. 26 mwN, BAGE 124, 123) .

  • BAG, 26.08.2009 - 5 AZR 969/08

    ERA-Strukturkomponente - betriebliche Übung - Firmentarifvertrag

    Auszug aus BAG, 16.05.2012 - 4 AZR 321/10
    (a) Der Regelungsgehalt von Tarifvertragsnormen geht nach § 613a Abs. 1 Satz 2 BGB in dem Tarifstand bzw. Normenstand, den er zur Zeit des Betriebsübergangs hat, in das Arbeitsverhältnis mit dem Betriebserwerber über (vgl. BAG 26. August 2009 - 5 AZR 969/08 - Rn. 22, BAGE 132, 36; 22. April 2009 - 4 AZR 100/08 - Rn. 83 mwN, BAGE 130, 237; 14. November 2007 - 4 AZR 828/06 - Rn. 16, AP BGB § 613a Nr. 334 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 81) .

    Letztere wirkt sich nicht auf den Inhalt der transformierten Normen aus (vgl. BAG 26. August 2009 - 5 AZR 969/08 - Rn. 22, BAGE 132, 36; 22. April 2009 - 4 AZR 100/08 - Rn. 83 mwN, aaO; 29. August 2001 - 4 AZR 332/00 - zu I 3 b bb der Gründe, BAGE 99, 10) .

  • BAG, 21.04.2010 - 4 AZR 768/08

    Ablösung transformierter Tarifregelungen

    Auszug aus BAG, 16.05.2012 - 4 AZR 321/10
    Bei Stufentarifverträgen geht es darum, dass sie von den Tarifvertragsparteien zu einem bestimmten Zeitpunkt mit ihrem gesamten Inhalt in Kraft gesetzt werden und lediglich die Fälligkeit der bereits festgelegten tariflichen Ansprüche auf bestimmte zukünftige Zeitpunkte hinausgeschoben wird (BAG 22. April 2009 - 4 AZR 100/08 - Rn. 82 ff., BAGE 130, 237; 21. April 2010 - 4 AZR 768/08 - BAGE 134, 130) .

    Damit übereinstimmend geht der Senat davon aus, dass Kollektivnormen statisch fortgelten, jedoch eine in der Norm selbst angelegte Entwicklung aufrechterhalten bleibt und dass alle Rechtspositionen aus Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft, die zum Zeitpunkt des Betriebsübergangs den Inhalt des Arbeitsverhältnisses bestimmen, von der Transformation nach § 613a Abs. 1 Satz 2 BGB erfasst sind (st. Rspr., vgl. auch BAG 22. April 2009 - 4 AZR 100/08 - Rn. 82 ff., BAGE 130, 237; 21. April 2010 - 4 AZR 768/08 - Rn. 50, BAGE 134, 130) .

  • BAG, 24.08.2011 - 4 AZR 566/09

    Elementenfeststellungsklage - Auslegung einer Tarifvertragsbestimmung -

    Auszug aus BAG, 16.05.2012 - 4 AZR 321/10
    Dabei geht es im deutschen Rechtsgefüge entsprechend der Wirkungsweise des TVG um den Erhalt von ursprünglich normativ begründeten Besitzständen nach einem Betriebsübergang, in dessen Folge die Voraussetzungen für eine normative Weitergeltung entfallen sind (vgl. BAG 24. August 2011 - 4 AZR 566/09 - Rn. 20, ZTR 2012, 92) und es auch nicht zu einer Ablösung nach § 613a Abs. 1 Satz 3 BGB kommt.

    Daher gehören zu den nach § 613a Abs. 1 Satz 2 BGB übergehenden Arbeitsbedingungen nur solche Rechte und Pflichten aus Tarifverträgen, die normativ wirkende Inhaltsnorm iSd. § 1 Abs. 1 TVG sind (vgl. BAG 24. August 2011 - 4 AZR 566/09 - Rn. 19 f. mwN, aaO; 22. April 2009 - 4 AZR 100/08 - Rn. 51 mwN, BAGE 130, 237; 26. August 2009 - 4 AZR 280/08 - Rn. 21, 31 mwN, AP BGB § 613a Nr. 376 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 112) und damit der unmittelbaren und zwingenden Wirkung nach § 4 Abs. 1 TVG unterliegen.

  • BAG, 04.09.1996 - 4 AZR 135/95

    Arbeitsvertragliche Verweisung auf Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 16.05.2012 - 4 AZR 321/10
    Jedoch war stets und ist Voraussetzung für die Auslegung einer dynamischen Verweisung auf einen Tarifvertrag als sog. Gleichstellungsabrede, dass der in Bezug genommene Tarifvertrag bei Vertragsschluss einschlägig war (ausf. BAG 21. Oktober 2009 - 4 AZR 396/08 - Rn. 22 f., AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 72; weiterhin 27. November 2002 - 4 AZR 661/01 - zu II 2 b bb (1) der Gründe, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 28; 26. September 2001 - 4 AZR 544/00 - zu II 1 c aa der Gründe, BAGE 99, 120; 4. September 1996 - 4 AZR 135/95 - zu II a bb der Gründe, BAGE 84, 97) .
  • BAG, 25.10.2000 - 4 AZR 506/99

    Bezugnahme auf branchenfremde Tarifwerke

    Auszug aus BAG, 16.05.2012 - 4 AZR 321/10
    Konsequenz dieser Voraussetzung ist, dass bei einer Verweisung auf einen "fachfremden" oder "ortsfremden" Tarifvertrag die Annahme einer Gleichstellungsabrede ohne besondere Anhaltspunkte grundsätzlich ausscheidet (BAG 21. Oktober 2009 - 4 AZR 396/08 - Rn. 23, aaO; 25. Oktober 2000 - 4 AZR 506/99 - zu II 3 b cc der Gründe, BAGE 96, 177) .
  • BAG, 26.09.2001 - 4 AZR 544/00

    Bezugnahmeklausel bei Verbandsaustritt des Arbeitgebers

    Auszug aus BAG, 16.05.2012 - 4 AZR 321/10
    Jedoch war stets und ist Voraussetzung für die Auslegung einer dynamischen Verweisung auf einen Tarifvertrag als sog. Gleichstellungsabrede, dass der in Bezug genommene Tarifvertrag bei Vertragsschluss einschlägig war (ausf. BAG 21. Oktober 2009 - 4 AZR 396/08 - Rn. 22 f., AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 72; weiterhin 27. November 2002 - 4 AZR 661/01 - zu II 2 b bb (1) der Gründe, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 28; 26. September 2001 - 4 AZR 544/00 - zu II 1 c aa der Gründe, BAGE 99, 120; 4. September 1996 - 4 AZR 135/95 - zu II a bb der Gründe, BAGE 84, 97) .
  • BAG, 27.11.2002 - 4 AZR 661/01

    Bezugnahme auf Tarifvertrag - Gleichstellungsabrede

  • BAG, 16.12.2009 - 5 AZR 888/08

    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Tarifsukzession - ergänzende

  • BAG, 19.05.2010 - 4 AZR 796/08

    Ergänzende Auslegung einer vertraglichen Bezugnahmeklausel

  • BAG, 15.06.2011 - 4 AZR 563/09

    Auslegung einer einzelvertraglichen Verweisungsklausel - ergänzende

  • EuGH, 06.09.2011 - C-108/10

    Der Gerichtshof präzisiert den Umfang des Schutzes von Arbeitnehmerrechten bei

  • BAG, 29.08.2001 - 4 AZR 332/00

    Dynamische Verweisung in Firmentarifvertrag auf Flächentarifverträge nach

  • BAG, 14.11.2007 - 4 AZR 828/06

    Betriebsübergang - Inhalt des Arbeitsverhältnisses

  • BAG, 20.02.2008 - 4 AZR 64/07

    Blitzaustritt" aus Arbeitgeberverband

  • BAG, 26.08.2009 - 4 AZR 280/08

    Sanierungstarifvertrag nach Betriebsübergang

  • BAG, 26.08.2009 - 4 AZR 294/08

    Wechsel des Arbeitgebers in OT-Mitgliedschaft - Eintragung der diese

  • BAG, 26.08.2009 - 4 AZR 302/08

    Wechsel des Arbeitgebers in OT-Mitgliedschaft - Eintragung der diese

  • BAG, 17.02.2010 - 5 AZR 191/09

    Unterbliebene Einführung des Entgeltrahmen-Tarifvertrags in der bayerischen

  • BAG, 19.10.2011 - 4 ABR 116/09

    Einführung des ERA durch Einigungsstellenspruch

  • EuGH, 15.09.2010 - C-386/09

    Briot - Art. 104 § 3 Abs. 2 der Verfahrensordnung - Richtlinie 2001/23/EG -

  • LAG Sachsen-Anhalt, 10.03.2010 - 4 Sa 218/09

    Anspruch auf tarifliche Zusatzleistung aus Sanierungstarifvertrag nach

  • EuGH, 26.05.2005 - C-478/03

    Celtec - Richtlinie 77/187/EWG - Artikel 3 Absatz 1 - Wahrung von Ansprüchen der

  • LAG Düsseldorf, 25.01.2021 - 9 Sa 536/20

    Eingruppierung, Eingruppierungsfeststellungsklage, Gruppenstufe, Paktzusteller,

    Besteht im Zeitpunkt des Betriebsübergangs keine beiderseitige Tarifbindung, weil der Arbeitnehmer erst danach der Gewerkschaft beitritt, gehört der tarifvertragliche Regelungsbestand nicht zu den Rechten und Pflichten aus dem im Zeitpunkt eines Betriebsübergangs bestehenden Arbeitsverhältnisses (BAG v. 16.5.2012 - 4 AZR 321/10, NZA 2012, 923).

    Damit handelt es sich um eine so genannte große dynamische Bezugnahmeklausel oder Tarifwechselklausel (vgl. dazu BAG v. 26.09.2018 - 7 AZR 797/16, beck-online; BAG v. 21.11.2012 - 4 AZR 85/11, Rn. 30, juris; BAG v. 16.05.2012 - 4 AZR 321/10, Rn. 45, juris; BAG v. 16.10.2002 - 4 AZR 467/01, juris).

  • BAG, 21.11.2012 - 4 AZR 85/11

    Haustarifvertrag - Ausgliederung im Wege der Spaltung

    Sie verweisen weder auf einen konkreten Tarifvertrag oder auf Tarifverträge eines bestimmten Arbeitgebers, noch benennen sie eine (bestimmte) Branche, Fläche oder Region (vgl. auch BAG 16. Mai 2012 - 4 AZR 321/10 - Rn. 45, NZA 2012, 923) .
  • BAG, 12.09.2013 - 6 AZR 512/12

    Stufenzuordnung nach Betriebsübergang - zwischenzeitliche Beschäftigung außerhalb

    Werden diese Normen nachträglich verändert, wirkt sich diese Veränderung nicht auf den Inhalt der übergegangenen Normen aus (vgl. BAG 22. April 2009 - 4 AZR 100/08 - Rn. 83, BAGE 130, 237; 16. Mai 2012 - 4 AZR 321/10 - Rn. 32) .
  • BAG, 20.03.2019 - 7 AZR 98/17

    Auflösende Bedingung - beurlaubter Beamter

    Sie verweist weder auf einen konkreten Tarifvertrag noch auf Tarifverträge einer (bestimmten) Branche, Fläche oder Region (vgl. BAG 16. Mai 2012 - 4 AZR 321/10 - Rn. 45, BAGE 141, 312) .
  • BAG, 26.09.2012 - 4 AZR 511/10

    Betriebsübergang - Inkrafttreten eines Tarifvertrages

    Dies hat der Senat bereits entschieden und ausführlich begründet (BAG 16. Mai 2012 - 4 AZR 321/10 - Rn. 17 bis 34, NZA 2012, 923) .

    Aus der dynamisch auszulegenden Bezugnahmeklausel (zu den Auslegungsmaßstäben eines Formularvertrages BAG 16. Mai 2012 - 4 AZR 321/10 - Rn. 37 mwN, NZA 2012, 923; - 4 AZR 320/10 - Rn. 26 mwN, ZInsO 2012, 1895) unter § 6 des Arbeitsvertrages folgt der Zahlungsanspruch der Klägerin nicht.

    Auch dies hat der Senat bereits entschieden und ausführlich begründet (BAG 16. Mai 2012 - 4 AZR 321/10 - Rn. 46 f., aaO;4 AZR 320/10 - Rn. 33 f., aaO) .

  • BAG, 26.09.2018 - 7 AZR 797/16

    Altersgrenze - Bezugnahmeklausel - Auslegung

    Die Bezugnahmeklausel verweist weder auf einen konkreten Tarifvertrag oder auf Tarifverträge eines bestimmten, namentlich bezeichneten Arbeitgebers, noch benennt sie eine (bestimmte) Branche, Fläche oder Region (vgl. BAG 16. Mai 2012 - 4 AZR 321/10 - Rn. 45, BAGE 141, 312) .
  • LAG Düsseldorf, 06.03.2018 - 14 Sa 849/17

    Zulässigkeit einer Ungleichbehandlung bei der Stufenzuordnung zwischen neu

    Dabei geht es um den Erhalt von ursprünglich normativ begründeten Besitzständen nach einem Betriebsübergang, in dessen Folge die Voraussetzungen für eine normative Weitergeltung entfallen sind (BAG, Urt. v. 16.05.2012 - 4 AZR 321/10, AP Nr. 431 zu § 613a BGB; BAG, Urt. v. 24.08.2011 - 4 AZR 566/09, AP Nr. 225 zu § 1 TVG Auslegung) und es auch nicht zu einer Ablösung nach § 613a Abs. 1 S. 3 BGB kommt.
  • BAG, 20.06.2012 - 4 AZR 658/10

    Geänderte Bezugnahmeklausel - Tarifwechselklausel

    cc) Die im Änderungsvertrag vom 12. April 2002 enthaltene Bezugnahmeklausel verweist weder auf einen konkret bezeichneten Tarifvertrag oder auf Tarifverträge eines bestimmten Arbeitgebers, noch benennt sie eine Branche, Fläche oder Region (vgl. zu einer - teilweise - ähnlichen Klausel BAG 16. Mai 2012 - 4 AZR 321/10 - Rn. 45, NZA 2012, 923) .
  • BAG, 26.09.2012 - 4 AZR 512/10

    Betriebsübergang - Inkrafttreten eines Tarifvertrages

    Dies hat der Senat bereits entschieden und ausführlich begründet (BAG 16. Mai 2012 - 4 AZR 321/10 - Rn. 17 bis 34, NZA 2012, 923) .
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