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   BAG, 17.10.2012 - 5 AZR 792/11   

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BAG, 17.10.2012 - 5 AZR 792/11 (https://dejure.org/2012,44870)
BAG, Entscheidung vom 17.10.2012 - 5 AZR 792/11 (https://dejure.org/2012,44870)
BAG, Entscheidung vom 17. Oktober 2012 - 5 AZR 792/11 (https://dejure.org/2012,44870)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • lexetius.com

    Vergütungsvereinbarung - Inhaltskontrolle - Sittenwidrigkeit

  • openjur.de

    Vergütungsvereinbarung; Inhaltskontrolle; Sittenwidrigkeit

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Vergütungsvereinbarung - Inhaltskontrolle - Sittenwidrigkeit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 134 BGB, § 138 BGB, § 305 Abs 1 BGB, § 307 Abs 1 S 1 BGB, § 307 Abs 3 S 1 BGB
    Vergütungsvereinbarung - Inhaltskontrolle - Sittenwidrigkeit

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Keine Angemessenheitskontrolle von Vergütungsregelungen in Arbeitsverträgen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Arbeitszeit- und Vergütungsregelungen; Sittenwidrigkeit der vereinbarten Unentgeltlichkeit zeitweiser Arbeitsleistungen

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Inhaltskontrolle von AGB-Klauseln zu Umfang der Arbeitszeit und Höhe der Vergütung

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Vergütungsvereinbarung - Inhaltskontrolle - Sittenwidrigkeit

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Vergütungsvereinbarung - Inhaltskontrolle - Sittenwidrigkeit

  • Betriebs-Berater

    Inhaltskontrolle einer Vergütungsvereinbarung - Sittenwidrigkeit

  • rewis.io

    Vergütungsvereinbarung - Inhaltskontrolle - Sittenwidrigkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitszeit- und Vergütungsregelungen; Keine sittenwidrigkeit bei vereinbarter Unentgeltlichkeit zeitweiser Arbeitsleistungen

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vergütungsvereinbarung als vorformulierte Vertragsbedingung (hier: Vereinbarung unbezahlter Arbeitsstunden)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht & AGB-Recht: Klauseln zu Arbeitszeit und Vergütung unterliegen nicht der AGB-Kontrolle

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Lohnwucher und Gehaltsvereinbarungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Arbeitszeit und Vergütung in den AGB

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Vergütungsvereinbarung - Inhaltskontrolle - Sittenwidrigkeit - auffälliges Missverhältnis

  • poko.de (Kurzinformation)

    Lohnwucher und Gehaltsvereinbarungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 143, 212
  • NJW 2013, 1388
  • ZIP 2013, 474
  • MDR 2013, 471
  • NZA 2013, 266
  • BB 2013, 436
  • DB 2013, 15
  • DB 2013, 582
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 22.04.2009 - 5 AZR 436/08

    Lohnwucher

    Auszug aus BAG, 17.10.2012 - 5 AZR 792/11
    Erreicht die Arbeitsvergütung nicht einmal zwei Drittel eines in dem betreffenden Wirtschaftszweig üblicherweise gezahlten Tarifentgelts, liegt eine ganz erhebliche, ohne Weiteres ins Auge fallende und regelmäßig nicht hinnehmbare Abweichung vor, für die es einer spezifischen Rechtfertigung bedarf (BAG 18. April 2012 - 5 AZR 630/10 - Rn. 11, EzA BGB 2002 § 138 Nr. 6; 22. April 2009 - 5 AZR 436/08 - Rn. 17, BAGE 130, 338, jeweils mwN) .

    Ob der Wert der Arbeitsleistung in einem auffälligen Missverhältnis zur versprochenen Vergütung steht, kann nur im Rahmen einer Gesamtbetrachtung der vom Arbeitnehmer nach dem Arbeitsvertrag geschuldeten Arbeitsleistung und des vom Arbeitgeber dafür zu zahlenden Entgelts beurteilt werden (siehe zum Erfordernis der Gesamtbetrachtung auch BAG 22. April 2009 - 5 AZR 436/08 - Rn. 20, BAGE 130, 338) .

    c) Solange der Wert der Arbeitsleistung nicht in einem auffälligen Missverhältnis zu dem für die Arbeit gezahlten Entgelt steht (zur Berücksichtigung der weiteren Entwicklung der Verhältnisse nach Vertragsschluss vgl. BAG 22. April 2009 - 5 AZR 436/08 - Rn. 10, BAGE 130, 338) , findet die Auffassung des Landesarbeitsgerichts und der Revision, schon die fehlende Befristung der Änderungsvereinbarung könne die Sittenwidrigkeit begründen, in § 138 BGB keine Stütze.

  • BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 331/11

    Pauschalvergütung von Überstunden - Inhaltskontrolle

    Auszug aus BAG, 17.10.2012 - 5 AZR 792/11
    Es ist nicht Aufgabe des Gerichts, über die §§ 305 ff. BGB den "gerechten Preis" zu ermitteln (st. Rspr., vgl. zuletzt BAG 16. Mai 2012 - 5 AZR 331/11 - Rn. 25 mwN, NZA 2012, 908) .

    Es kommt für die Sittenwidrigkeit nicht darauf an, ob der Arbeitnehmer für jede erbrachte Arbeitsstunde ein gleichbleibendes Stundenentgelt, für einzelne Arbeitsstunden ein besonders hohes, für andere aber ein niedriges Stundenentgelt erhält oder - wie bei der Pauschalvergütung von Überstunden (zu deren Voraussetzungen vgl. etwa BAG 16. Mai 2012 - 5 AZR 331/11 - NZA 2012, 908)  - mit der vereinbarten Vergütung weitere Arbeitsstunden "abgegolten" sind.

  • BAG, 19.05.2010 - 5 AZR 253/09

    Geschäftsführer-Anstellungsvertrag als Verbrauchervertrag - zweistufige

    Auszug aus BAG, 17.10.2012 - 5 AZR 792/11
    Die Beklagte hat selbst nicht vorgebracht, dem Kläger die Möglichkeit der Einflussnahme auf die streitgegenständliche Klausel eingeräumt zu haben (vgl. BAG 19. Mai 2010 - 5 AZR 253/09 - Rn. 25 f. mwN, AP BGB § 310 Nr. 13 = EzA BGB 2002 § 310 Nr. 10) .
  • BAG, 18.04.2012 - 5 AZR 630/10

    Lohnwucher - auffälliges Missverhältnis - maßgeblicher Wirtschaftszweig

    Auszug aus BAG, 17.10.2012 - 5 AZR 792/11
    Erreicht die Arbeitsvergütung nicht einmal zwei Drittel eines in dem betreffenden Wirtschaftszweig üblicherweise gezahlten Tarifentgelts, liegt eine ganz erhebliche, ohne Weiteres ins Auge fallende und regelmäßig nicht hinnehmbare Abweichung vor, für die es einer spezifischen Rechtfertigung bedarf (BAG 18. April 2012 - 5 AZR 630/10 - Rn. 11, EzA BGB 2002 § 138 Nr. 6; 22. April 2009 - 5 AZR 436/08 - Rn. 17, BAGE 130, 338, jeweils mwN) .
  • BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 268/11

    Ein-Tages-Arbeitsverhältnis - Betriebsübergang - Lohnwucher - verwerfliche

    Auszug aus BAG, 17.10.2012 - 5 AZR 792/11
    b) Fehlt es in objektiver Hinsicht an einem auffälligen Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung, kommt es nicht darauf an, ob die vom Kläger nur pauschal behaupteten, von der Beklagten bestrittenen Umstände bei Abschluss der Änderungsvereinbarung überhaupt die subjektiven Voraussetzungen des Lohnwuchers bzw. des wucherähnlichen Geschäfts (vgl. dazu BAG 16. Mai 2012 - 5 AZR 268/11 - Rn. 25 ff., EzA BGB 2002 § 138 Nr. 7; 27. Juni 2012 - 5 AZR 496/11 - Rn. 11 mwN) erfüllen könnten (zum Verhältnis der §§ 123, 138 BGB siehe etwa BGH 17. Januar 2008 - III ZR 239/06 - Rn. 11, NJW 2008, 982; MüKoBGB/Armbrüster 6. Aufl. § 138 BGB Rn. 6; Palandt/Ellenberger 72. Aufl. § 138 BGB Rn. 15, jeweils mwN) .
  • BAG, 27.06.2012 - 5 AZR 496/11

    Sittenwidrige Vergütung - subjektive Voraussetzungen - Darlegungslast

    Auszug aus BAG, 17.10.2012 - 5 AZR 792/11
    b) Fehlt es in objektiver Hinsicht an einem auffälligen Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung, kommt es nicht darauf an, ob die vom Kläger nur pauschal behaupteten, von der Beklagten bestrittenen Umstände bei Abschluss der Änderungsvereinbarung überhaupt die subjektiven Voraussetzungen des Lohnwuchers bzw. des wucherähnlichen Geschäfts (vgl. dazu BAG 16. Mai 2012 - 5 AZR 268/11 - Rn. 25 ff., EzA BGB 2002 § 138 Nr. 7; 27. Juni 2012 - 5 AZR 496/11 - Rn. 11 mwN) erfüllen könnten (zum Verhältnis der §§ 123, 138 BGB siehe etwa BGH 17. Januar 2008 - III ZR 239/06 - Rn. 11, NJW 2008, 982; MüKoBGB/Armbrüster 6. Aufl. § 138 BGB Rn. 6; Palandt/Ellenberger 72. Aufl. § 138 BGB Rn. 15, jeweils mwN) .
  • BGH, 22.04.1997 - 1 StR 701/96

    Berücksichtigung einer objektiv willkürlichen Zuständigkeitsbegründung durch das

    Auszug aus BAG, 17.10.2012 - 5 AZR 792/11
    Dafür hat das Bundesarbeitsgericht - in Anknüpfung an die Rechtsprechung des Ersten Strafsenats des Bundesgerichtshofs (BGH 22. April 1997 - 1 StR 701/96 - BGHSt 43, 53)  - einen Richtwert entwickelt.
  • BGH, 17.01.2008 - III ZR 239/06

    Werbung eines Partnervermittlungsinstituts mit einer nicht vermittlungsbereiten

    Auszug aus BAG, 17.10.2012 - 5 AZR 792/11
    b) Fehlt es in objektiver Hinsicht an einem auffälligen Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung, kommt es nicht darauf an, ob die vom Kläger nur pauschal behaupteten, von der Beklagten bestrittenen Umstände bei Abschluss der Änderungsvereinbarung überhaupt die subjektiven Voraussetzungen des Lohnwuchers bzw. des wucherähnlichen Geschäfts (vgl. dazu BAG 16. Mai 2012 - 5 AZR 268/11 - Rn. 25 ff., EzA BGB 2002 § 138 Nr. 7; 27. Juni 2012 - 5 AZR 496/11 - Rn. 11 mwN) erfüllen könnten (zum Verhältnis der §§ 123, 138 BGB siehe etwa BGH 17. Januar 2008 - III ZR 239/06 - Rn. 11, NJW 2008, 982; MüKoBGB/Armbrüster 6. Aufl. § 138 BGB Rn. 6; Palandt/Ellenberger 72. Aufl. § 138 BGB Rn. 15, jeweils mwN) .
  • LAG Hamm, 17.08.2011 - 3 Sa 809/11

    Wirksamkeit einer teilweisen Lohnverzichtsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 17.10.2012 - 5 AZR 792/11
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 17. August 2011 - 3 Sa 809/11 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 21.04.2016 - 8 AZR 474/14

    Deklaratorisches Schuldanerkenntnis - Allgemeine Geschäftsbedingungen - Auslegung

    Dieser eingeschränkten Kontrolle unterliegen Klauseln, die (nur) den Umfang der von den Parteien geschuldeten Vertragsleistungen festlegen (vgl. etwa BAG 16. Mai 2012 - 5 AZR 331/11 - Rn. 25, BAGE 141, 324; 17. Oktober 2012 - 5 AZR 792/11 - Rn. 15, BAGE 143, 212) .
  • BAG, 17.12.2014 - 5 AZR 663/13

    Vergütungsabrede - Rechtsanwalt - Sittenwidrigkeit

    a) Entscheidend für die Bestimmung eines auffälligen Missverhältnisses ist der Vergleich zwischen dem objektiven Wert der Arbeitsleistung und der "faktischen" Höhe der Vergütung, die sich aus dem Verhältnis von geschuldeter Arbeitszeit und versprochener Vergütung für eine bestimmte Abrechnungsperiode ergibt (vgl. BAG 17. Oktober 2012 - 5 AZR 792/11 - Rn. 20, BAGE 143, 212) .
  • BAG, 18.11.2015 - 5 AZR 751/13

    Vergütungsvereinbarung - Sittenwidrigkeit

    Maßgebend ist der Vergleich zwischen dem objektiven Wert der Arbeitsleistung und der "faktischen" Höhe der Vergütung, die sich aus dem Verhältnis von geschuldeter Arbeitszeit und versprochener Vergütung für eine bestimmte Abrechnungsperiode ergibt (BAG 17. Oktober 2012 - 5 AZR 792/11 - Rn. 20, BAGE 143, 212) .
  • BAG, 07.09.2022 - 5 AZR 128/22

    Hypotax-Verfahren bei vorübergehender Auslandsentsendung

    Es ist nicht Aufgabe des Gerichts, über die §§ 305 ff. BGB den "gerechten Preis" zu ermitteln (BAG 17. Oktober 2012 - 5 AZR 792/11 - Rn. 15 mwN, BAGE 143, 212) .
  • ArbG Aachen, 31.08.2023 - 8 Ca 2199/22

    Beschäftigte müssen die Leasingraten eines Dienstrad-Leasings in Zeiträumen ohne

    Es ist nicht Aufgabe des Gerichts, über die §§ 305 ff. BGB den "gerechten Preis" zu ermitteln (BAG 17. Oktober 2012 - 5 AZR 792/11 - Rn. 15 mwN, BAGE 143, 212)" (BAG, Urt. v. 07.09.2022 - 5 AZR 128/22 - juris).
  • BAG, 18.03.2014 - 9 AZR 694/12

    Abgrenzung zwischen Arbeits- und Praktikantenverhältnis - Schlechterstellung von

    Das Missverhältnis ist auffällig, wenn es einem Kundigen, gegebenenfalls nach Aufklärung des Sachverhalts, ohne Weiteres "ins Auge springt" (BAG 17. Oktober 2012 - 5 AZR 792/11 - Rn. 19 mwN, BAGE 143, 212) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 07.11.2014 - 6 Sa 1148/14

    Sittenwidrige Lohnvereinbarung mit Hartz-IV-Empfängern

    Das Missverhältnis ist auffällig, wenn es einem Kundigen, gegebenenfalls nach Aufklärung des Sachverhalts, ohne Weiteres "ins Auge springt' (BAG 17. Oktober 2012 - 5 AZR 792/11 - Rn. 19 mwN, BAGE 143, 212).
  • LSG Sachsen, 09.04.2015 - L 3 AS 1009/14

    Aktivlegitimation; Beschäftigungslosigkeit; Beschäftigungsverhältnis;

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes setzt der objektive Tatbestand sowohl des Lohnwuchers (vgl. § 138 Abs. 2 BGB) als auch des wucherähnlichen Geschäfts (vgl. § 138 Abs. 1 BGB) ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung voraus (vgl. BAG, Urteil vom 17. Oktober 2012 - 5 AZR 792/11 - BAGE 143, 212 = NJW 2013, 1388 = JURIS-Dokument Rdnr. 18).

    Das Missverhältnis ist auffällig, wenn es einem Kundigen, gegebenenfalls nach Aufklärung des Sachverhalts, ohne Weiteres ins Auge springt (vgl. BAG, Urteil vom 17. Oktober 2012, a. a. O., Rdnr. 19).

    Nach dem vom Bundesarbeitsgericht in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes entwickelten Richtwert liegt eine ganz erhebliche, ohne Weiteres ins Auge fallende und regelmäßig nicht hinnehmbare Abweichung vor, für die es einer spezifischen Rechtfertigung bedarf, wenn die Arbeitsvergütung nicht einmal zwei Drittel eines in dem betreffenden Wirtschaftszweig üblicherweise gezahlten Tarifentgelts erreicht (vgl. BAG, Urteil vom 22. April 2009 - 5 AZR 436/08 - BAGE 130, 338 = NZA 2009, 837 JURIS-Dokument Rdnr. 17; BAG, Urteil vom 17. Oktober 2012, a. a. O.).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 13.05.2016 - 6 Sa 174/16

    Freimonate - ganzjährige anteilige Zahlungsweise - Teilzeitarbeitsverhältnis

    Auch ohne das Tarifvertragsprivileg - bzw. selbst wenn man mit der Klägerin den TV Teilzeit nicht für den Fall der hiesigen Neueinstellung für anwendbar hielte - wäre die hier maßgebliche Freistellungsvereinbarung für das Jahr 2015 als Vereinbarung der Hauptleistungspflicht der Inhaltskontrolle entzogen (§ 307 III 1 BGB) (vgl. allgemein BAG vom 17.10.2012 - 5 AZR 792/11 - juris Rn. 15 = NZA 2013, 266) und die verbleibende Transparenzkontrolle gemäß § 307 I 2 BGB würde problemlos passiert.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 04.03.2016 - 6 Sa 1476/15

    Verkehrsübliche Vergütung - auffälliges Missverhältnis - berufsbezogene

    Erreicht die Arbeitsvergütung nicht einmal zwei Drittel eines in dem betreffenden Wirtschaftszweig üblicherweise gezahlten Tarifentgelts, liegt eine ganz erhebliche, ohne Weiteres ins Auge fallende und regelmäßig nicht hinnehmbare Abweichung vor, für die es einer spezifischen Rechtfertigung bedarf (so BAG 17. Oktober 2012 - 5 AZR 792/11- Rn. 19, NZA 2013, 266 mit Verweis auf BAG 18. April 2012 - 5 AZR 630/10 - Rn. 11, EzA BGB 2002 § 138 Nr. 6; 22. April 2009 - 5 AZR 436/08 - Rn. 17, BAGE 130, 338, jeweils mwN).
  • LAG Hamm, 14.03.2013 - 16 Sa 1775/11

    Vergütung eines angestellten Rechtsanwalts - Sittenwidrigkeit der Vergütung -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.08.2017 - 8 Sa 45/17

    Überbrückungsbeihilfe zum Krankengeld - ehemaliger Mitarbeiter bei den

  • ArbG Köln, 26.11.2021 - 1 Ca 1446/21
  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.04.2017 - L 8 R 876/13

    Aufhebung der Bewilligung von Altersrente wegen Arbeitslosigkeit bei

  • LAG Berlin-Brandenburg, 07.11.2014 - 6 Sa 1149/14

    Sittenwidrige Lohnvereinbarung mit Hartz-IV-Empfängern

  • ArbG Hamburg, 28.03.2013 - 7 Ca 541/12

    Klage einer Toilettenfrau auf Zahlung des tariflichen Mindestlohns für

  • LAG Hamm, 20.03.2013 - 2 Sa 1442/12

    Zahlung von sittenwidrigem Lohn

  • LAG Hamm, 20.03.2013 - 2 Sa 1443/12

    Sittenwidrigkeit einer Vergütungsvereinbarung - Darlegungslast der Arbeitnehmerin

  • ArbG Hamburg, 28.03.2013 - 7 Ca 451/12
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