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   BAG, 15.10.2013 - 1 ABR 31/12   

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https://dejure.org/2013,54984
BAG, 15.10.2013 - 1 ABR 31/12 (https://dejure.org/2013,54984)
BAG, Entscheidung vom 15.10.2013 - 1 ABR 31/12 (https://dejure.org/2013,54984)
BAG, Entscheidung vom 15. Oktober 2013 - 1 ABR 31/12 (https://dejure.org/2013,54984)
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Volltextveröffentlichungen (18)

Kurzfassungen/Presse (34)

  • beck-blog (Kurzinformation und Pressemitteilung)

    BAG verbietet Streikaufruf von dienstlicher E-mail-Adresse

  • heise.de (Pressebericht, 28.10.2013)

    Kein Streikaufruf über Firmen-Adresse

  • faz.net (Kurzinformation)

    Darf ich vom dienstlichen E-Mail-Zugang zum Streik aufrufen?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Streikaufruf im betrieblichen Intranet

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verbreitung eines Streikaufrufs im Intranet

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Streikaufruf per Firmen-E-Mail

  • wolterskluwer-online.de (Pressemitteilung)

    Verbreitung eines Streikaufrufs im Intranet

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Streikaufruf per Firmen-E-Mail

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Arbeitnehmer dürfen über ihren dienstlichen E-Mail-Account keinen Streikaufruf verbreiten

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber muss Nutzung eines E-Mail Accounts zum Arbeitskampf nicht dulden

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Streikaufruf per Betriebs-PC - Unzulässig, wenn der E-Mail-Account nur für die betriebliche Nutzung vorgesehen ist

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Unzulässiger Aufruf zum ver.di-Streik im Firmenintranet

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Verbreitung eines Streikaufrufs im Intranet

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Verbreitung eines Streikaufrufs im Intranet

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Streikaufruf im Intranet

  • spiegel.de (Pressemeldung, 15.10.2013)

    Betriebsräte dürfen nicht per Dienst-E-Mail zu Streiks aufrufen

  • fr-online.de (Pressebericht, 16.10.2013)

    Urteil gegen Verdi: Streik-Aufruf per Dienstmail verboten

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber darf Unterlassung verlangen - Kein Streikaufruf im Intranet

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Kein Streikaufruf im Klinik-Intranet

  • e-recht24.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht: Darf die E-Mail-Adresse des Arbeitgebers für einen Streikaufruf genutzt werden?

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht - Arbeitnehmer darf Streikaufruf nicht über Intranet seines Arbeitgebers verbreiten

  • przytulla.de (Kurzinformation)

    Nutzung von Betriebsmitteln

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Streikaufruf über das firmeneigene Intranet unzulässig

  • lachner-vonlaufenberg.de (Kurzinformation)

    Zur Verbreitung eines Streikaufrufs im Intranet eines Arbeitgebers

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber muss keine Streikaufrufe über sein Intranet dulden

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeberrechte: Streikaufruf muss nicht geduldet werden!

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeberrechte: Streikaufruf muss nicht geduldet werden!

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Verbreitung eines Streikaufrufs im Intranet

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeberrechte: Streikaufruf muss nicht geduldet werden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Unzulässigkeit der Verbreitung eines Streikaufrufs im firmeneigenen Intranet

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Ein Streikaufruf darf nicht über den dienstlichen E-Mail-Account verbreitet werden

  • brs-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber muss Verbreitung eines Streikaufrufs im Intranet nicht dulden

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Verbreitung eines Streikaufrufs im Intranet

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Firmen-E-Mail-Adresse darf nicht für betriebsinterne Verbreitung eines Streikaufrufs verwendet werden - Anordnung der Arbeitgeberin sieht Nutzung des Intranets ausschließlich für dienstliche Zwecke vor

Besprechungen u.ä. (4)

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Streikaufruf im Intranet durch Betriebsratsmitglied unzulässig!

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Arbeitgeber muss Nutzung eines E-Mail Accounts zum Arbeitskampf nicht dulden

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Betriebsräte dürfen zwar als Gewerkschaftsmitglieder zum Streik aufrufen, aber nicht über dienstliche E-Mail-Adressen

  • osborneclarke.com (Entscheidungsbesprechung)

    Streikaufruf im Intranet

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 146, 189
  • ZIP 2013, 84
  • MDR 2013, 15
  • MDR 2014, 548
  • NZA 2014, 319
  • MMR 2013, 14
  • MMR 2014, 274
  • BB 2014, 562
  • BB 2014, 829
  • DB 2014, 606
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 20.01.2009 - 1 AZR 515/08

    Gewerkschaftswerbung per E-Mail

    Auszug aus BAG, 15.10.2013 - 1 ABR 31/12
    Es geht damit anders als in dem Sachverhalt, der dem Senatsurteil vom 20. Januar 2009 (- 1 AZR 515/08 - BAGE 129, 145) zugrunde lag, nicht darum, die unerbetene Versendung von E-Mails durch eine Gewerkschaft von außen an Arbeitnehmer des Betriebs zu untersagen.

    Dass hiervon auch nicht näher bezeichnete Verhaltensweisen erfasst sein können, macht den Antrag nicht unbestimmt (vgl. BAG 20. Januar 2009 - 1 AZR 515/08 - Rn. 13, BAGE 129, 145) .

    Handlungsstörer ist jedenfalls derjenige, der die Beeinträchtigung durch eigenes Handeln unmittelbar bewirkt hat (BAG 20. Januar 2009 - 1 AZR 515/08 - Rn. 30, BAGE 129, 145) .

    Dabei sind die kollidierenden Grundrechte in ihrer Wechselwirkung zu erfassen und so zu begrenzen, dass sie möglichst weitgehend wirksam werden (vgl. BAG 20. Januar 2009 - 1 AZR 515/08 - Rn. 38 - 40, BAGE 129, 145) .

    dd) Etwas anderes folgt auch nicht aus den richterrechtlichen Grundsätzen zur gewerkschaftlichen Mitgliederwerbung durch E-Mails (vgl. dazu BAG 20. Januar 2009 - 1 AZR 515/08 - BAGE 129, 145) .

  • BAG, 20.11.2012 - 1 AZR 611/11

    Arbeitskampf in kirchlichen Einrichtungen - Zweiter Weg

    Auszug aus BAG, 15.10.2013 - 1 ABR 31/12
    Die Notwendigkeit gewisser Subsumtionsprozesse im Rahmen einer etwa erforderlich werdenden Zwangsvollstreckung steht daher der Verwendung ausfüllungsbedürftiger Begriffe in einem Unterlassungstitel und dem darauf gerichteten Antrag nicht generell entgegen (vgl. BAG 20. November 2012 - 1 AZR 611/11 - Rn. 25 mwN) .

    Mit dem Begriff "Aufruf" ist eine nach Zeitpunkt, Ort und Teilnehmerkreis näher bezeichnete Aufforderung zu einer konkreten Arbeitskampfmaßnahme gemeint (BAG 20. November 2012 - 1 AZR 611/11 - Rn. 28) .

    Die Wiederholungsgefahr beschränkt sich dabei nicht auf die identische Verletzungsform, sondern umfasst alle im Kern gleichgelagerten Verletzungsformen (vgl. BAG 20. November 2012 - 1 AZR 611/11 - Rn. 79) .

    Dieser stellt jedoch einen anderen Streitgegenstand dar (BAG 20. November 2012 - 1 AZR 611/11 - Rn. 80 f.) .

  • BAG, 20.11.2012 - 1 AZR 179/11

    Arbeitskampf in kirchlichen Einrichtungen - Dritter Weg

    Auszug aus BAG, 15.10.2013 - 1 ABR 31/12
    Dabei wird die Besorgnis künftiger Rechtsverletzungen durch bereits erfolgte Verletzungshandlungen grundsätzlich indiziert (vgl. BAG 20. November 2012 - 1 AZR 179/11 - Rn. 79) .

    Zwischen diesen konfligierenden grundrechtlichen Gewährleistungen ist im Wege einer Güterabwägung nach dem Grundsatz der praktischen Konkordanz ein schonender Ausgleich mit dem Ziel ihrer Optimierung herbeizuführen (BVerfG 7. März 1990 - 1 BvR 266/86 ua. - zu B II 2 a der Gründe, BVerfGE 81, 278; BAG 20. November 2012 - 1 AZR 179/11 - Rn. 114) .

    Wird ein Unterlassungsbegehren zunächst nur mit einer Wiederholungsgefahr begründet, kann dies in der Rechtsbeschwerde nicht auf eine Erstbegehungsgefahr gestützt werden, weil dort kein neuer Streitgegenstand eingeführt werden kann (BAG 20. November 2012 - 1 AZR 179/11 - Rn. 82) .

  • BAG, 17.03.2010 - 7 ABR 95/08

    Parteipolitische Betätigung - Unterlassungsanspruch

    Auszug aus BAG, 15.10.2013 - 1 ABR 31/12
    Die Arbeitgeberin wollte insoweit der Rechtsprechung des Siebten Senats (BAG 17. März 2010 - 7 ABR 95/08 - BAGE 133, 342) Rechnung tragen.

    Vielmehr begründen grobe Pflichtverletzungen des Betriebsrats oder einzelner seiner Mitglieder nach § 23 Abs. 1 Satz 1 BetrVG betriebsverfassungsrechtlich allein das Recht des Arbeitgebers, die Auflösung des Betriebsrats oder den Ausschluss eines Mitglieds des Betriebsrats beantragen zu können (BAG 17. März 2010 - 7 ABR 95/08 - Rn. 26 ff., BAGE 133, 342; DKKW/Berg 13. Aufl. § 74 Rn. 89; Lobinger RdA 2011, 76, 80 Fn. 26; Schöne SAE 2011, 184, 186; ebenso bereits Konzen Betriebsverfassungsrechtliche Leistungspflichten des Arbeitgebers, 1984 S. 68; aA Bauer/Willemsen NZA 2010, 1089; Burger/Rein NJW 2010, 3613; ErfK/Kania 13. Aufl. § 74 BetrVG Rn. 37; Reichold RdA 2011, 58) .

  • BAG, 19.04.2012 - 2 AZR 186/11

    Außerordentliche und ordentliche Kündigung - private Internetnutzung -

    Auszug aus BAG, 15.10.2013 - 1 ABR 31/12
    Hierzu war sie berechtigt, weil sie von ihrem Recht aus § 903 BGB Gebrauch gemacht hat, Art und Umfang der Nutzung ihres Eigentums im Rahmen der bestehenden Rechtsordnung näher zu bestimmen (vgl. BAG 19. April 2012 - 2 AZR 186/11 - Rn. 26) .
  • BAG, 13.12.2011 - 1 ABR 2/10

    Mitbestimmung bei Versetzungen - arbeitskampfbedingte Versetzung

    Auszug aus BAG, 15.10.2013 - 1 ABR 31/12
    Die Arbeitgeberin berücksichtigt nicht genügend, dass der Betriebsrat auch während eines Arbeitskampfs mit allen Rechten und Pflichten im Amt bleibt (BAG 13. Dezember 2011 - 1 ABR 2/10 - Rn. 25, BAGE 140, 113) .
  • BVerfG, 14.11.1995 - 1 BvR 601/92

    Mitgliederwerbung II

    Auszug aus BAG, 15.10.2013 - 1 ABR 31/12
    Dessen Schutzbereich beschränkt sich nicht auf Tätigkeiten, die für die Erhaltung und Sicherung des Bestandes der Koalition unerlässlich sind, sondern umfasst alle koalitionsspezifischen Verhaltensweisen durch die Koalition und ihre Mitglieder (BVerfG 14. November 1995 - 1 BvR 601/92 - zu B I 1 und 2 der Gründe, BVerfGE 93, 352) .
  • BAG, 20.04.1999 - 1 ABR 72/98

    Unterlassungsanspruch von Gewerkschaften gegen tarifwidrige betriebliche

    Auszug aus BAG, 15.10.2013 - 1 ABR 31/12
    Der Anwendbarkeit von § 1004 BGB steht die betriebsverfassungsrechtliche Konzeption des § 23 BetrVG, die bei groben Amtspflichtverletzungen des Betriebsrats oder einzelner seiner Mitglieder lediglich die Möglichkeit der gerichtlichen Auflösung des Betriebsrats oder den Ausschluss einzelner seiner Mitglieder kennt, nicht entgegen (BAG 20. April 1999 - 1 ABR 72/98 - zu B II 2 a der Gründe, BAGE 91, 210) .
  • BVerfG, 07.03.1990 - 1 BvR 266/86

    Bundesflagge

    Auszug aus BAG, 15.10.2013 - 1 ABR 31/12
    Zwischen diesen konfligierenden grundrechtlichen Gewährleistungen ist im Wege einer Güterabwägung nach dem Grundsatz der praktischen Konkordanz ein schonender Ausgleich mit dem Ziel ihrer Optimierung herbeizuführen (BVerfG 7. März 1990 - 1 BvR 266/86 ua. - zu B II 2 a der Gründe, BVerfGE 81, 278; BAG 20. November 2012 - 1 AZR 179/11 - Rn. 114) .
  • BAG, 24.04.2007 - 1 AZR 252/06

    Streik um Tarifsozialplan

    Auszug aus BAG, 15.10.2013 - 1 ABR 31/12
    Die Mobilisierung von Arbeitnehmern zur Streikteilnahme ist Aufgabe der jeweiligen Koalition und ihrer Mitglieder (vgl. BAG 24. April 2007 - 1 AZR 252/06 - Rn. 62, BAGE 122, 134) .
  • BAG, 07.02.2012 - 1 ABR 77/10

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei der Anordnung von Arbeit während

  • BAG, 22.05.2012 - 1 ABR 11/11

    Mitgliederwerbung einer nicht tariffähigen Koalition

  • LAG Berlin-Brandenburg, 31.01.2012 - 7 TaBV 1733/11

    Neutralitätsgebot des § 74 Abs 2 S 1 BetrVG - Streikaufruf -

  • BAG, 20.11.2018 - 1 AZR 189/17

    Streikmobilisierung auf Firmenparkplatz

    (a) In seiner Entscheidung zum Unterlassen eines Streikaufrufs unter Nutzung des betrieblichen Intranets (BAG 15. Oktober 2013 - 1 ABR 31/12 - BAGE 146, 189) hat der Senat als entscheidungserhebliches Moment in die Abwägung eingestellt, dass die betriebsangehörigen Mitglieder der streikführenden Gewerkschaft zur Wahrnehmung deren aus Art. 9 Abs. 3 GG folgenden Freiheitsrechts nicht auf die Nutzung der arbeitgeberseitig zur Verfügung gestellten betrieblichen Kommunikationsinfrastruktur angewiesen waren (BAG 15. Oktober 2013 - 1 ABR 31/12 - Rn. 37, aaO) .
  • BAG, 27.07.2016 - 7 ABR 14/15

    Betriebsratsmitglied - Ausschluss aus dem Betriebsrat

    Der Anwendbarkeit von § 1004 BGB steht die betriebsverfassungsrechtliche Konzeption des § 23 BetrVG, die bei groben Amtspflichtverletzungen des Betriebsrats oder einzelner seiner Mitglieder lediglich die Möglichkeit der gerichtlichen Auflösung des Betriebsrats oder den Ausschluss einzelner seiner Mitglieder kennt, nicht entgegen (BAG 15. Oktober 2013 - 1 ABR 31/12 - Rn. 27, BAGE 146, 189) .
  • LAG Düsseldorf, 23.06.2020 - 14 TaBV 75/19

    Betriebsrat bei Leichtmetallfelgenhersteller aufgelöst

    Bei einem Verstoß gegen § 74 Abs. 2 BetrVG ist eine Auflösung des Betriebsrats oder ein Ausschluss eines Betriebsratsmitglieds unter den Voraussetzungen des § 23 Abs. 1 BetrVG möglich (BeckOK ArbR/Werner, 55. Ed. 1.3.2020, BetrVG § 74 Rn. 25; BAG vom 17.03.2010 - 7 ABR 95/08, juris, Rn. 26 ff.; vom 15.10.2013 - 1 ABR 31/12, juris, Rn. 2,6).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 29.03.2017 - 24 Sa 979/16

    Zulässigkeit von Streikmaßnahmen der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft

    Zur Begründung hat es sich im Wesentlichen auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 15.10.2013 - 1 ABR 31/12 - bezogen und ausgeführt, es sei ausgeschlossen, dass die Klägerin als Pächterin des Parkplatzgeländes gezwungen werde, an der eigenen streikbedingten Schädigung durch die Bereitstellung von Betriebsmitteln mitzuwirken.

    Zwischen konfligierenden grundrechtlichen Gewährleistungen ist im Wege einer Güterabwägung ein schonender Ausgleich mit dem Ziel ihrer Optimierung herbeizuführen (BVerfG 7. März 1990 - 1BvR 266/86 - BVerfGE 81, 278 ; BAG 15.10.2013 - 1 ABR 31/12 - BAGE 146, 189 Rn. 36).

    So hat das Bundesarbeitsgericht entschieden (Beschluss vom 15.10.2013 - 1 ABR 31/12 - BAGE 146, 189 Rn. 37 f.), dass die Mobilisierung von Arbeitnehmern zur Streikteilnahme Aufgabe der jeweiligen Koalition und ihrer Mitglieder ist und keine Verpflichtung des Arbeitgebers besteht, hieran durch Bereitstellung eigener Betriebsmittel mitzuwirken.

    (2) Zwar kann von einem Arbeitgeber nicht verlangt werden, an der eigenen streikbedingten Schädigung durch die Bereitstellung von Betriebsmitteln mitzuwirken (BAG 15.10.2013 - 1 ABR 31/12 - aaO. Rn. 38).

  • BAG, 20.11.2018 - 1 AZR 12/17

    Streikmobilisierung auf Firmenparkplatz

    (a) In seiner Entscheidung zum Unterlassen eines Streikaufrufs unter Nutzung des betrieblichen Intranets (BAG 15. Oktober 2013 - 1 ABR 31/12 - BAGE 146, 189) hat der Senat als entscheidungserhebliches Moment in die Abwägung eingestellt, dass die betriebsangehörigen Mitglieder der streikführenden Gewerkschaft zur Wahrnehmung deren aus Art. 9 Abs. 3 GG folgenden Freiheitsrechts nicht auf die Nutzung der arbeitgeberseitig zur Verfügung gestellten betrieblichen Kommunikationsinfrastruktur angewiesen waren (BAG 15. Oktober 2013 - 1 ABR 31/12 - Rn. 37, aaO) .
  • BAG, 28.05.2014 - 7 ABR 36/12

    Benennung von Beisitzern der Einigungsstelle

    Der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts hat sich im Beschluss vom 15. Oktober 2013 (- 1 ABR 31/12 - Rn. 26) diesen Argumenten auch für die Regelung in § 74 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 1 BetrVG angeschlossen, wonach Maßnahmen des Arbeitskampfes zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat unzulässig sind.
  • VG Düsseldorf, 27.08.2015 - 6 K 2793/13

    Tariftreuegesetz im ÖPNV verfassungswidrig

    vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 14. November 1995 - 1 BvR 601/92 -, juris Rn. 20 (= BVerfGE 93, 352-361), vom 24. April 1996 - 1 BvR 712/86 -, juris Rn. 101 (= BVerfGE 94, 268-297), und vom 26. März 2014 - 1 BvR 3185/09 -, juris Rn. 23 (= NZA 2014, 493-496); BAG, Beschluss vom 15. Oktober 2013 - 1 ABR 31/12 -, juris Rn. 36 (= NZA 2014, 319-323); Linsenmaier, Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 15. Aufl. 2015, GG Art. 9 Rn. 31.
  • LAG Niedersachsen, 06.12.2018 - 5 TaBV 107/17

    Zulässiger Feststellungsantrag auf Unterlassungsverpflichtung des Betriebsrats im

    Dem Feststellungsantrag komme daher eine erhebliche Bedeutung zu ( BAG vom 28. Mai 2014 - 7 ABR 36/12 -, Rn. 187; BAG vom 15. Oktober 2013 - 1 ABR 31/12 -, Rn. 26; BAG vom 17.03.2010 - 7 ABR 95/08 ).
  • ArbG Berlin, 07.04.2016 - 41 Ca 15029/15

    Unterlassungsanspruch - Streikmaßnahmen auf Firmenparkplatz

    Derartiges ist aber ausgeschlossen (BAG 15.10.2013 - 1 ABR 31/12 - NZA 2014, 319 - 323 sowie Juris Rn. 36 ff.) und etwas anderes folgt nicht aus dem durch Art. 9 Abs. 3 GG verfassungsrechtlich verbürgten Streikrecht der Gewerkschaft im Wege praktischer Konkordanz.

    Soweit das Bundesarbeitsgericht das Hausrecht der Arbeitgeberin in Abwägung mit Grundrechtspositionen der Gewerkschaft in sog. praktischer Konkurrenz eingeschränkt sieht, handelte es sich stets um koalitionsspezifische Betätigungen der Gewerkschaft (insbesondere Mitgliederwerbung) außerhalb von Arbeitskampfmaßnahmen (vgl. BAG 22.06.2010 - 1 AZR 179/09 - NZA 2010, 1365 - 1369 sowie Juris Rn. 28 ff; BAG 15.10.2013 - 1 ABR 31/12 - a.a.O. Rn.38).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 31.08.2016 - 4 Sa 512/15

    Arbeitskampf - Hausrecht des Arbeitgebers

    Vom Arbeitgeber kann nicht verlangt werden, hierzu eigene Betriebsmitteln zur Verfügung zu stellen (BAG v. 15.10.2013 - 1 ABR 31/12 - AP Nr. 181 zu Art. 9 GG Arbeitskampf).
  • ArbG Bonn, 11.05.2022 - 2 Ca 93/22

    Kein Versand von Gewerkschaftsinformationen per E-Mail

  • LAG Hamm, 10.04.2018 - 7 TaBV 113/16

    Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats hinsichtlich der Erfassung der

  • LAG Hamm, 08.08.2017 - 7 TaBV 33/17

    Betriebsvereinbarung; Durchführungsanspruch; Unterlassungsanspruch; Bestimmtheit

  • OLG Brandenburg, 11.04.2023 - 6 U 82/22

    Einstweilige Verfügung bezüglich der Unterlassung des Betretens einer Apotheke;

  • LAG Hamm, 09.05.2017 - 7 TaBV 125/16

    Anspruch des Betriebsrats auf Unterlassung der Anordnung von Mehrarbeit; Pflicht

  • LAG Hessen, 06.10.2016 - 9 TaBVGa 201/16

    Die sofortige Untersagung der Amtsausübung eines Betriebsratsmitglieds im Wege

  • VG Düsseldorf, 18.02.2019 - 40 K 1965/18

    Bürgermeister der Stadt Ratingen geht ohne Erfolg gegen Videoclip des

  • LAG Hessen, 07.05.2015 - 5 TaBV 181/14

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Bestellung einer Fachkraft für

  • ArbG Hamburg, 24.03.2021 - 16 Ca 458/20

    Anspruch einer Gewerkschaft auf Anbringung von Informationstafeln im Betrieb

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