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   BAG, 24.09.2014 - 5 AZR 611/12   

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https://dejure.org/2014,26695
BAG, 24.09.2014 - 5 AZR 611/12 (https://dejure.org/2014,26695)
BAG, Entscheidung vom 24.09.2014 - 5 AZR 611/12 (https://dejure.org/2014,26695)
BAG, Entscheidung vom 24. September 2014 - 5 AZR 611/12 (https://dejure.org/2014,26695)
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Volltextveröffentlichungen (19)

  • lexetius.com

    Wiedereingliederungsverhältnis - Anspruch auf Vergütung - Annahmeverzug - Kirchliches Selbstbestimmungsrecht - Verbot des Tragens eines islamischen Kopftuchs während der Arbeitszeit

  • openjur.de

    Wiedereingliederungsverhältnis; Anspruch auf Vergütung; Annahmeverzug; Kirchliches Selbstbestimmungsrecht; Verbot des Tragens eines islamischen Kopftuchs während der Arbeitszeit

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Wiedereingliederungsverhältnis - Anspruch auf Vergütung - Annahmeverzug - Kirchliches Selbstbestimmungsrecht - Verbot des Tragens eines islamischen Kopftuchs während der Arbeitszeit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 140 GG, Art 137 Abs 3 S 1 WRV, § 611 Abs 1 BGB, § 615 S 1 BGB, Art 4 Abs 1 GG
    Wiedereingliederungsverhältnis - Anspruch auf Vergütung - Annahmeverzug - Kirchliches Selbstbestimmungsrecht - Verbot des Tragens eines islamischen Kopftuchs während der Arbeitszeit

  • IWW

    § 562 Abs. 1, § ... 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 611 Abs. 1, § 615 Satz 1 BGB, § 297 BGB, § 74 SGB V, § 293 BGB, § 294 BGB, § 295 BGB, § 296 BGB, § 611 BGB, §§ 133, 157 BGB, §§ 611, 615 BGB, § 275 Abs. 1, § 326 Abs. 1 BGB, § 612 Abs. 1 BGB, § 106 Satz 1 GewO, Art. 140 GG, Art. 137 WRV, Art. 4 Abs. 1, Abs. 2 GG, §§ 294, 295 BGB, § 241 Abs. 2 BGB, Art. 1 Abs. 3 GG, Art. 4 GG, Art. 137 Abs. 3 Satz 1 WRV, Art. 3 Abs. 1 GG, § 138 Abs. 1 BGB, Art. 30 EGBGB, AGG (§ 7 Abs. 1, §§ 1, 3 Abs. 1, Abs. 2), § 7 Abs. 2 AGG, § 1 AGG, § 9 Abs. 2 AGG, Art. 9 Abs. 1 EMRK, Art. 9 EMRK, Art. 11 EMRK, Art. 12 GG, Art. 137 Abs. 3 WRV

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer
  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Kopftuchverbot im konfessionellen Krankenhaus

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Kopftuchverbot im konfessionellen Krankenhaus

  • hensche.de

    Kopftuch, Kirchenarbeitsrecht, Diskriminierung: Religion

  • bag-urteil.com

    Islamisches Kopftuch und Annahmeverzug

  • Betriebs-Berater

    Verbot des Tragens eines islamischen Kopftuchs während der Arbeitszeit

  • rewis.io

    Wiedereingliederungsverhältnis - Anspruch auf Vergütung - Annahmeverzug - Kirchliches Selbstbestimmungsrecht - Verbot des Tragens eines islamischen Kopftuchs während der Arbeitszeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Loyalitätspflichten nichtchristlicher Mitarbeiter im Dienst der Evangelischen Kirche; Zuordnung einer Einrichtung zur Evangelischen Kirche - Wiedereingliederungsverhältnis; Anspruch auf Vergütung; Annahmeverzug; Kirchliches Selbstbestimmungsrecht; Verbot des Tragens ...

  • rechtsportal.de

    Rechtswirkungen eines Wiedereingliederungsverhältnisses

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Einrichtung der evangelischen Kirche kann das Tragen eines islamischen Kopftuchs verbieten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (30)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Kirchliches Krankenhaus darf Kopftuch verbieten

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    "Kann eine Muslimin Bettpfannen glaubhaft auf evangelische Weise wechseln?" oder: Islamisches Kopftuch und Annahmeverzug

  • faz.net (Kurzinformation)

    Darf ich im Büro ein Kopftuch tragen?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ist das krank? Kein Kopftuch im evangelisches Krankenhaus

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das islamische Kopftuch im evangelischen Krankenhaus

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Kein islamisches Kopftuch in einer kirchlichen Einrichtung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Islamisches Kopftuch und Annahmeverzug

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Kirchliche Einrichtungen dürfen das Tragen eines islamischen Kopftuchs verbieten

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Islamisches Kopftuch und Annahmeverzug

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Evangelisches Krankenhaus darf muslimischer Arbeitnehmerin das Tragen eines Kopftuches untersagen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Arbeitnehmerin islamischen Glaubens darf in Einrichtung der Evangelischen Kirche kein Kopftuch tragen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kirchliche Einrichtung darf Beschäftigten das Tragen eines Kopftuchs untersagen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Islamisches Kopftuch und Annahmeverzug

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Tragen eines ismalischen Kopftuch nicht mit Tätigkeit in Einrichtung einer evangelischen Kirche vereinbar

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Wiedereingliederungsverhältnis - Anspruch auf Vergütung - Annahmeverzug - Kirchliches Selbstbestimmungsrecht

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
  • taz.de (Pressebericht, 24.09.2014)

    Kopftuchverbot in christlicher Klinik: Ein haariges Urteil

  • anwaltauskunft.de (Kurzinformation)

    Kirchliche Einrichtungen dürfen Kopftuch verbieten

  • bayrvr.de (Pressemitteilung)

    Islamisches Kopftuch und Annahmeverzug

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Kopftuch in christlichem Krankenhaus verboten

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Kein Kopftuch in kirchlichen Einrichtungen

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Islamisches Kopftuch und Annahmeverzug

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kopftuchverbot von kirchlichem Arbeitgeber während der Arbeitszeit ist wirksam

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kopftuch im evangelischen Krankenhaus

  • wordpress.com (Kurzinformation)

    Muslima muss Kopftuch in kirchlicher Einrichtung (Arbeitgeber) ablegen

  • rosepartner.de (Kurzinformation)

    Kirchliches Arbeitsrecht: Kein Kopftuch in evangelischem Krankenhaus

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kopftuchverbot bei Ausführung von Arbeiten in christlichen Einrichtungen

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Unvereinbarkeit des Islamischen Kopftuchs mit Arbeit für die Evangelische Kirche

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Kopftuchverbot für Mitarbeiterin in kirchlicher Klinik

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Einrichtung der Evangelischen Kirche darf Arbeitnehmerin das Tragen eines islamischen Kopftuchs untersagen - Kundgabe einer abweichenden Religionszugehörigkeit ist nicht mit arbeitsvertraglicher Verpflichtung zu neutralem Verhalten vereinbar

Besprechungen u.ä. (7)

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Neutralitätspflicht verletzt: Kein Kopftuch im kirchlichen Klinikum

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Kopftuchverbot im konfessionellen Krankenhaus

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Islamisches Kopftuch und Annahmeverzug

  • Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Islamisches Kopftuch und Annahmeverzug

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Kopftuchverbot: Stress mit der Kleiderordnung

  • sueddeutsche.de (Pressekommentar, 24.09.2014)

    Sonderrechte kirchlicher Einrichtungen: Die Debatte geht über Kopftücher hinaus

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kopftuch am Arbeitsplatz

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 149, 144
  • MDR 2015, 106
  • NZA 2014, 1407
  • BB 2014, 2483
  • BB 2014, 3059
  • DB 2014, 2975
  • NZA-RR 2015, 292
 
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Wird zitiert von ... (83)Neu Zitiert selbst (34)

  • BAG, 20.11.2012 - 1 AZR 179/11

    Arbeitskampf in kirchlichen Einrichtungen - Dritter Weg

    Auszug aus BAG, 24.09.2014 - 5 AZR 611/12
    Nach diesem theologisch geprägten Selbstverständnis verwirklicht die Arbeitsleistung in der Kirche und den ihr zugeordneten Einrichtungen ein Stück kirchlichen Auftrags in der Welt (BAG 20. November 2012 - 1 AZR 179/11 - Rn. 98 mwN, BAGE 143, 354) .

    Hieran wirken alle Beschäftigten durch ihre Tätigkeit und ungeachtet ihres individuellen Glaubens oder ihrer weltanschaulichen Überzeugungen mit (BAG 20. November 2012 - 1 AZR 179/11 - Rn. 99 mwN, aaO) .

    Sie sind gehalten, im Wege einer Güterabwägung nach dem Grundsatz der praktischen Konkordanz einen Ausgleich der jeweils widerstreitenden grundrechtlichen Gewährleistungen herbeizuführen (vgl. BVerfG 24. November 2010 - 1 BvF 2/05 - Rn. 147, BVerfGE 128, 1; BAG 20. November 2012 - 1 AZR 179/11 - Rn. 113 mwN, BAGE 143, 354) .

    Auch vorbehaltlos gewährte Grundrechte können zum Schutz anderer Grundrechte oder grundrechtlicher Gewährleistungen eingeschränkt werden (vgl. BVerfG 24. November 2010 - 1 BvF 2/05 - Rn. 147, aaO; BAG 20. November 2012 - 1 AZR 179/11 - Rn. 113 mwN, aaO) .

    Die hiernach vorzunehmende Güterabwägung betrifft nicht den gesamten Bereich der jeweiligen verfassungsrechtlichen Gewährleistungen, sondern ist auf den Ausgleich der konkreten Kollisionslage beschränkt (BAG 20. November 2012 - 1 AZR 179/11 - Rn. 114, 115 mwN, BAGE 143, 354) .

    Hierzu gehören alle Maßnahmen, die in Verfolgung der vom kirchlichen Grundauftrag her bestimmten Aufgaben unter Berücksichtigung des kirchlichen Selbstverständnisses zu treffen sind (BAG 20. November 2012 - 1 AZR 179/11 - Rn. 94, 95 mwN, BAGE 143, 354) .

    Die Verfassungsgarantie des Selbstbestimmungsrechts bleibt daher für die Gestaltung dieser Arbeitsverhältnisse wesentlich (BAG 20. November 2012 - 1 AZR 179/11 - Rn. 94, 95 mwN, BAGE 143, 354) .

    Die diesen zugeordneten Einrichtungen leiten dieses Recht von ihnen ab, sie sind selbst Teil der Kirche (BAG 5. Dezember 2007 - 7 ABR 72/06 - Rn. 22 mwN, BAGE 125, 100; 20. November 2012 - 1 AZR 179/11 - Rn. 57, BAGE 143, 354) .

    Die Kirche muss aber in der Lage sein, einen etwaigen Dissens in religiösen Angelegenheiten zwischen ihr und der Einrichtung zu unterbinden (BAG 5. Dezember 2007 - 7 ABR 72/06 - Rn. 31 f., BAGE 125, 100; 20. November 2012 - 1 AZR 179/11 - Rn. 48, BAGE 143, 354) .

  • BVerfG, 04.06.1985 - 2 BvR 1703/83

    Loyalitätspflicht

    Auszug aus BAG, 24.09.2014 - 5 AZR 611/12
    Werden - wie hier - Loyalitätsanforderungen in einem Arbeitsvertrag festgelegt, nimmt der kirchliche Arbeitgeber nicht nur die allgemeine Vertragsfreiheit für sich in Anspruch, er macht zugleich von seinem verfassungsrechtlichen Selbstbestimmungsrecht Gebrauch (vgl. BVerfG 4. Juni 1985 - 2 BvR 1703/83 ua. - BVerfGE 70, 138; BAG 8. September 2011 - 2 AZR 543/10 - Rn. 23, BAGE 139, 144; 25. April 2013 - 2 AZR 579/12 - Rn. 25, BAGE 145, 90) .

    Zu den eigenen Angelegenheiten der Religionsgesellschaften gehört, dass diese der Gestaltung des kirchlichen Dienstes auch dann, wenn sie ihn auf der Grundlage von Arbeitsverträgen regeln, das Leitbild einer christlichen Dienstgemeinschaft ihrer Mitarbeiter zugrunde legen können (BVerfG 4. Juni 1985 - 2 BvR 1703/83 ua. - zu B II 1 d der Gründe, BVerfGE 70, 138) .

    (a) Es kommt weder auf die Auffassung der einzelnen betroffenen kirchlichen Einrichtungen, bei denen die Meinungsbildung von verschiedensten Motiven beeinflusst sein kann, noch auf diejenige breiter Kreise unter den Kirchengliedern oder etwa einzelner bestimmten Tendenzen verbundener Mitarbeiter an (BVerfG 4. Juni 1985 - 2 BvR 1703/83 ua. - zu B II 1 d der Gründe, BVerfGE 70, 138) .

    Auch die Entscheidung darüber, ob und wie innerhalb der im kirchlichen Dienst tätigen Mitarbeiter eine "Abstufung" der Loyalitätspflichten eingreifen soll, ist grundsätzlich eine dem kirchlichen Selbstbestimmungsrecht unterliegende Angelegenheit (BVerfG 4. Juni 1985 - 2 BvR 1703/83 ua. - zu B II 2 a der Gründe, BVerfGE 70, 138) .

    Die Gerichte haben jedoch sicherzustellen, dass die kirchlichen Einrichtungen nicht in Einzelfällen unannehmbare Anforderungen an die Loyalität ihrer Arbeitnehmer stellen (BVerfG 4. Juni 1985 - 2 BvR 1703/83 ua. - zu B II 2 a der Gründe, BVerfGE 70, 138; BAG 25. April 2013 - 2 AZR 579/12 - Rn. 25, BAGE 145, 90) .

    Unter Berücksichtigung der Tätigkeit der Klägerin könnte auf andere Weise das kirchliche Selbstbestimmungsrecht, von dem der kirchliche Arbeitgeber mit der Festlegung von Loyalitätspflichten im Arbeitsverhältnis Gebrauch macht (vgl. BVerfG 4. Juni 1985 - 2 BvR 1703/83 ua. - BVerfGE 70, 138; BAG 8. September 2011 - 2 AZR 543/10 - Rn. 23, BAGE 139, 144; 25. April 2013 - 2 AZR 579/12 - Rn. 25, BAGE 145, 90) , nicht gewahrt werden.

  • BAG, 25.04.2013 - 2 AZR 579/12

    Kündigung wegen Kirchenaustritts

    Auszug aus BAG, 24.09.2014 - 5 AZR 611/12
    Werden - wie hier - Loyalitätsanforderungen in einem Arbeitsvertrag festgelegt, nimmt der kirchliche Arbeitgeber nicht nur die allgemeine Vertragsfreiheit für sich in Anspruch, er macht zugleich von seinem verfassungsrechtlichen Selbstbestimmungsrecht Gebrauch (vgl. BVerfG 4. Juni 1985 - 2 BvR 1703/83 ua. - BVerfGE 70, 138; BAG 8. September 2011 - 2 AZR 543/10 - Rn. 23, BAGE 139, 144; 25. April 2013 - 2 AZR 579/12 - Rn. 25, BAGE 145, 90) .

    Die Gerichte haben jedoch sicherzustellen, dass die kirchlichen Einrichtungen nicht in Einzelfällen unannehmbare Anforderungen an die Loyalität ihrer Arbeitnehmer stellen (BVerfG 4. Juni 1985 - 2 BvR 1703/83 ua. - zu B II 2 a der Gründe, BVerfGE 70, 138; BAG 25. April 2013 - 2 AZR 579/12 - Rn. 25, BAGE 145, 90) .

    (1) Bei der Abwägung der Grundrechte der Klägerin mit dem kirchlichen Selbstbestimmungsrecht der Beklagten - unterstellt es handelt sich bei ihr um eine der Evangelischen Kirche zugeordnete Einrichtung - ist zu berücksichtigen, dass die Klägerin in die Obliegenheit, die an sie gestellten Loyalitätserwartungen im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung zu erfüllen, bei Begründung des Arbeitsverhältnisses mit der Beklagten eingewilligt hat (vgl. dazu EGMR 23. September 2010 - 1620/03 - [Schüth] Rn. 71; 3. Februar 2011 - 18136/02 - [Siebenhaar] Rn. 46; BAG 25. April 2013 - 2 AZR 579/12 - Rn. 32, BAGE 145, 90) .

    Die arbeitsvertragliche Anerkennung der Loyalitäts- und Neutralitätserwartungen der Beklagten durch die Klägerin, führt aber dazu, dass der nunmehr anderen Ausübung ihrer Glaubensfreiheit in Gestalt des jetzt - anders als zu Beginn des Arbeitsverhältnisses - von ihr als verbindlich angesehenen religiösen Gebots, ein Kopftuch zu tragen, zumindest kein höheres Gewicht als dem kirchlichen Selbstbestimmungsrecht zukommt (vgl. BAG 25. April 2013 - 2 AZR 579/12 - Rn. 32, BAGE 145, 90) .

    Nach der Rechtsprechung des EGMR, deren Beachtung verfassungsrechtlich geboten ist, soweit dies methodisch vertretbar und mit den Vorgaben des Grundgesetzes vereinbar ist (BVerfG 14. Oktober 2004 - 2 BvR 1481/04 - BVerfGE 111, 307; 4. Mai 2011 - 2 BvR 2333/08 ua. - Rn. 93 f. mwN, BVerfGE 128, 326; BAG 25. April 2013 - 2 AZR 579/12 - Rn. 27, BAGE 145, 90) , ist zu berücksichtigen, dass die Religionsgemeinschaften traditionell und weltweit in Form organisierter Strukturen existieren (EGMR 23. September 2010 - 425/03 - [Obst] Rn. 44 und - 1620/03 - [Schüth] Rn. 58; 3. Februar 2011 - 18136/02 - [Siebenhaar] Rn. 41) .

    Unter Berücksichtigung der Tätigkeit der Klägerin könnte auf andere Weise das kirchliche Selbstbestimmungsrecht, von dem der kirchliche Arbeitgeber mit der Festlegung von Loyalitätspflichten im Arbeitsverhältnis Gebrauch macht (vgl. BVerfG 4. Juni 1985 - 2 BvR 1703/83 ua. - BVerfGE 70, 138; BAG 8. September 2011 - 2 AZR 543/10 - Rn. 23, BAGE 139, 144; 25. April 2013 - 2 AZR 579/12 - Rn. 25, BAGE 145, 90) , nicht gewahrt werden.

  • EGMR, 03.02.2011 - 18136/02

    Kündigung einer bei der evangelischen Kirche angestellten Kindergärtnerin wegen

    Auszug aus BAG, 24.09.2014 - 5 AZR 611/12
    (1) Bei der Abwägung der Grundrechte der Klägerin mit dem kirchlichen Selbstbestimmungsrecht der Beklagten - unterstellt es handelt sich bei ihr um eine der Evangelischen Kirche zugeordnete Einrichtung - ist zu berücksichtigen, dass die Klägerin in die Obliegenheit, die an sie gestellten Loyalitätserwartungen im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung zu erfüllen, bei Begründung des Arbeitsverhältnisses mit der Beklagten eingewilligt hat (vgl. dazu EGMR 23. September 2010 - 1620/03 - [Schüth] Rn. 71; 3. Februar 2011 - 18136/02 - [Siebenhaar] Rn. 46; BAG 25. April 2013 - 2 AZR 579/12 - Rn. 32, BAGE 145, 90) .

    Eine Einschränkung der Religionsfreiheit kommt insbesondere im Hinblick auf die Rechte und Freiheiten anderer in Betracht (EGMR 3. Februar 2011 - 18136/02 - [Siebenhaar] Rn. 38 f.) .

    Nach der Rechtsprechung des EGMR, deren Beachtung verfassungsrechtlich geboten ist, soweit dies methodisch vertretbar und mit den Vorgaben des Grundgesetzes vereinbar ist (BVerfG 14. Oktober 2004 - 2 BvR 1481/04 - BVerfGE 111, 307; 4. Mai 2011 - 2 BvR 2333/08 ua. - Rn. 93 f. mwN, BVerfGE 128, 326; BAG 25. April 2013 - 2 AZR 579/12 - Rn. 27, BAGE 145, 90) , ist zu berücksichtigen, dass die Religionsgemeinschaften traditionell und weltweit in Form organisierter Strukturen existieren (EGMR 23. September 2010 - 425/03 - [Obst] Rn. 44 und - 1620/03 - [Schüth] Rn. 58; 3. Februar 2011 - 18136/02 - [Siebenhaar] Rn. 41) .

    Das Recht auf Religionsfreiheit im Sinne der Konvention ist - außer in extremen Ausnahmefällen - jeglicher Beurteilung seitens des Staates im Hinblick auf die Rechtmäßigkeit des religiösen Bekenntnisses oder der Art und Weise, in der es zum Ausdruck gebracht wird, entzogen (EGMR 3. Februar 2011 - 18136/02 - [Siebenhaar] Rn. 41) .

  • BAG, 05.12.2007 - 7 ABR 72/06

    Anwendbarkeit des Betriebsverfassungsgesetzes auf ein von einem Mitglied des

    Auszug aus BAG, 24.09.2014 - 5 AZR 611/12
    Die diesen zugeordneten Einrichtungen leiten dieses Recht von ihnen ab, sie sind selbst Teil der Kirche (BAG 5. Dezember 2007 - 7 ABR 72/06 - Rn. 22 mwN, BAGE 125, 100; 20. November 2012 - 1 AZR 179/11 - Rn. 57, BAGE 143, 354) .

    Die Zugehörigkeit der auf dieser Rechtsgrundlage begründeten Einrichtungen zur Kirche wird hierdurch nicht aufgehoben (BAG 5. Dezember 2007 - 7 ABR 72/06 - Rn. 30, BAGE 125, 100) .

    Die Kirche muss aber in der Lage sein, einen etwaigen Dissens in religiösen Angelegenheiten zwischen ihr und der Einrichtung zu unterbinden (BAG 5. Dezember 2007 - 7 ABR 72/06 - Rn. 31 f., BAGE 125, 100; 20. November 2012 - 1 AZR 179/11 - Rn. 48, BAGE 143, 354) .

    Grundlage für die Beurteilung der Zuordnung ist die in den Statuten festgeschriebene Zweckbestimmung und die Struktur der Einrichtung (vgl. BAG 5. Dezember 2007 - 7 ABR 72/06 - Rn. 33 f., BAGE 125, 100) .

  • EGMR, 23.09.2010 - 425/03

    Obst gegen Deutschland

    Auszug aus BAG, 24.09.2014 - 5 AZR 611/12
    Insoweit hat eine Abwägung zwischen den Rechten des Arbeitnehmers und denen des kirchlichen Arbeitgebers unter Berücksichtigung des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts stattzufinden (EGMR 23. September 2010 - 425/03 - [Obst] Rn. 43) .

    Nach der Rechtsprechung des EGMR, deren Beachtung verfassungsrechtlich geboten ist, soweit dies methodisch vertretbar und mit den Vorgaben des Grundgesetzes vereinbar ist (BVerfG 14. Oktober 2004 - 2 BvR 1481/04 - BVerfGE 111, 307; 4. Mai 2011 - 2 BvR 2333/08 ua. - Rn. 93 f. mwN, BVerfGE 128, 326; BAG 25. April 2013 - 2 AZR 579/12 - Rn. 27, BAGE 145, 90) , ist zu berücksichtigen, dass die Religionsgemeinschaften traditionell und weltweit in Form organisierter Strukturen existieren (EGMR 23. September 2010 - 425/03 - [Obst] Rn. 44 und - 1620/03 - [Schüth] Rn. 58; 3. Februar 2011 - 18136/02 - [Siebenhaar] Rn. 41) .

    Nach der Rechtsprechung des EGMR ist es nicht zu beanstanden, wenn der Kirche das Recht zuerkannt wird, ihren Beschäftigen Loyalitätspflichten aufzuerlegen, sofern diese nicht unannehmbar sind (EGMR 23. September 2010 - 425/03 - [Obst] Rn. 49; 23. September 2010 - 1620/03 - [Schüth] Rn. 69) .

  • EGMR, 23.09.2010 - 1620/03

    Achtung des Privat- und Familienlebens eines kirchlichen Arbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 24.09.2014 - 5 AZR 611/12
    (1) Bei der Abwägung der Grundrechte der Klägerin mit dem kirchlichen Selbstbestimmungsrecht der Beklagten - unterstellt es handelt sich bei ihr um eine der Evangelischen Kirche zugeordnete Einrichtung - ist zu berücksichtigen, dass die Klägerin in die Obliegenheit, die an sie gestellten Loyalitätserwartungen im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung zu erfüllen, bei Begründung des Arbeitsverhältnisses mit der Beklagten eingewilligt hat (vgl. dazu EGMR 23. September 2010 - 1620/03 - [Schüth] Rn. 71; 3. Februar 2011 - 18136/02 - [Siebenhaar] Rn. 46; BAG 25. April 2013 - 2 AZR 579/12 - Rn. 32, BAGE 145, 90) .

    Nach der Rechtsprechung des EGMR, deren Beachtung verfassungsrechtlich geboten ist, soweit dies methodisch vertretbar und mit den Vorgaben des Grundgesetzes vereinbar ist (BVerfG 14. Oktober 2004 - 2 BvR 1481/04 - BVerfGE 111, 307; 4. Mai 2011 - 2 BvR 2333/08 ua. - Rn. 93 f. mwN, BVerfGE 128, 326; BAG 25. April 2013 - 2 AZR 579/12 - Rn. 27, BAGE 145, 90) , ist zu berücksichtigen, dass die Religionsgemeinschaften traditionell und weltweit in Form organisierter Strukturen existieren (EGMR 23. September 2010 - 425/03 - [Obst] Rn. 44 und - 1620/03 - [Schüth] Rn. 58; 3. Februar 2011 - 18136/02 - [Siebenhaar] Rn. 41) .

    Nach der Rechtsprechung des EGMR ist es nicht zu beanstanden, wenn der Kirche das Recht zuerkannt wird, ihren Beschäftigen Loyalitätspflichten aufzuerlegen, sofern diese nicht unannehmbar sind (EGMR 23. September 2010 - 425/03 - [Obst] Rn. 49; 23. September 2010 - 1620/03 - [Schüth] Rn. 69) .

  • BAG, 28.07.1999 - 4 AZR 192/98

    Stufenweise Wiedereingliederung und Fahrtkostenerstattung

    Auszug aus BAG, 24.09.2014 - 5 AZR 611/12
    Ein Wiedereingliederungsverhältnis ist nicht als Teil des Arbeitsverhältnisses zu werten, sondern stellt neben diesem ein Vertragsverhältnis eigener Art (sui generis) dar (st. Rspr. BAG 29. Januar 1992 - 5 AZR 37/91 - zu II 3 der Gründe, BAGE 69, 272; 28. Juli 1999 - 4 AZR 192/98 - BAGE 92, 140) .

    Die Tätigkeit des Arbeitnehmers ist auf die Wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit und nicht auf die Erfüllung der vertraglich geschuldeten Arbeitsleistung gerichtet (BAG 28. Juli 1999 - 4 AZR 192/98 - zu 1 a aa der Gründe, aaO; Schmidt NZA 2007, 893) .

    Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind, weil die Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers andauert, während des Wiedereingliederungsverhältnisses weiterhin von den Hauptleistungspflichten des Arbeitsverhältnisses gemäß § 275 Abs. 1, § 326 Abs. 1 BGB befreit (BAG 28. Juli 1999 - 4 AZR 192/98 - zu 1 a bb der Gründe, aaO) .

  • BVerfG, 24.11.2010 - 1 BvF 2/05

    Gentechnikgesetz

    Auszug aus BAG, 24.09.2014 - 5 AZR 611/12
    Sie sind gehalten, im Wege einer Güterabwägung nach dem Grundsatz der praktischen Konkordanz einen Ausgleich der jeweils widerstreitenden grundrechtlichen Gewährleistungen herbeizuführen (vgl. BVerfG 24. November 2010 - 1 BvF 2/05 - Rn. 147, BVerfGE 128, 1; BAG 20. November 2012 - 1 AZR 179/11 - Rn. 113 mwN, BAGE 143, 354) .

    Auch vorbehaltlos gewährte Grundrechte können zum Schutz anderer Grundrechte oder grundrechtlicher Gewährleistungen eingeschränkt werden (vgl. BVerfG 24. November 2010 - 1 BvF 2/05 - Rn. 147, aaO; BAG 20. November 2012 - 1 AZR 179/11 - Rn. 113 mwN, aaO) .

  • BVerfG, 24.09.2003 - 2 BvR 1436/02

    Kopftuch Ludin

    Auszug aus BAG, 24.09.2014 - 5 AZR 611/12
    Die der Klägerin auferlegte Pflicht, das Bekenntnis zu ihrem Glauben nicht durch das Befolgen von religiös begründeten Bekleidungsregeln sichtbar werden zu lassen, greift in ihre durch Art. 4 Abs. 1 und Abs. 2 GG verbürgte individuelle Glaubensfreiheit ein (vgl. BVerfG 24. September 2003 - 2 BvR 1436/02 - zu B II 2 der Gründe, BVerfGE 108, 282) .

    Dazu gehört auch das Recht des Einzelnen, sein gesamtes Verhalten an den Lehren seines Glaubens auszurichten und seiner inneren Glaubensüberzeugung gemäß zu handeln (BVerfG 24. September 2003 - 2 BvR 1436/02 - zu B II 2 der Gründe, aaO) .

  • BAG, 08.09.2011 - 2 AZR 543/10

    Kirchlicher Arbeitnehmer - Kündigung - Loyalitätsverstoß

  • BAG, 13.02.2007 - 1 ABR 18/06

    Kosten für einheitliche Personalkleidung

  • BAG, 15.05.2013 - 5 AZR 130/12

    Kündigungsfrist - Klagefrist - Annahmeverzug

  • BAG, 22.02.2012 - 5 AZR 249/11

    Annahmeverzug - Leistungswille - Verbindlichkeit einer Weisung

  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

  • BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04

    EGMR-Entscheidungen

  • BVerfG, 30.07.2003 - 1 BvR 792/03

    Zum Kopftuch einer muslimischen Verkäuferin in einem Kaufhaus

  • BAG, 17.01.2012 - 1 ABR 45/10

    Mitbestimmung bei der Ausgestaltung der Dienstkleidungspflicht

  • BAG, 29.09.2011 - 2 AZR 523/10

    Änderungskündigung

  • BAG, 24.02.2011 - 2 AZR 636/09

    Kündigung wegen Glaubenskonflikts

  • BAG, 10.10.2002 - 2 AZR 472/01

    Kündigung einer Verkäuferin wegen Tragens eines - islamischen - Kopftuchs

  • LAG Hamm, 17.02.2012 - 18 Sa 867/11

    Untersagung des Tragens eines islamischen Kopftuchs in einer Krankenanstalt in

  • BGH, 09.10.2000 - II ZR 75/99

    Weiterzahlung des Gehalts des abberufenen Geschäftsführers

  • BAG, 15.04.2014 - 3 AZR 435/12

    Betriebliche Altersversorgung - Arbeitsvertragliche Einheitsregelung -

  • BAG, 20.06.2013 - 6 AZR 805/11

    Bestimmtheit einer ordentlichen Kündigung

  • BAG, 14.05.2013 - 9 AZR 844/11

    Abgeltung gesetzlichen Mindesturlaubs - Ausgleichsklausel

  • BAG, 25.04.2013 - 8 AZR 453/12

    Berufsfußball - vorzeitige Beendigung eines befristeten Vertrags-verhältnisses -

  • BAG, 16.04.2013 - 9 AZR 554/11

    Vergütung von Lehrern - Annahmeverzug

  • BAG, 19.09.2012 - 5 AZR 627/11

    Zweistufige tarifliche Ausschlussfrist - Annahmeverzugsvergütung

  • BAG, 16.02.2012 - 6 AZR 553/10

    Frage nach der Schwerbehinderung im Arbeitsverhältnis

  • BAG, 01.09.2010 - 5 AZR 700/09

    Kündigungsfrist - Klagefrist - Annahmeverzug

  • BAG, 11.07.2007 - 7 AZR 501/06

    Befristung - Hochschule - Rückwirkung - Weiterarbeit nach § 15 Abs. 5 TzBfG

  • BAG, 13.06.2006 - 9 AZR 229/05

    Wiedereingliederung - Schwerbehinderung

  • BAG, 29.01.1992 - 5 AZR 37/91

    Arbeitsentgelt bei Wiedereingliederung

  • BAG, 02.11.2016 - 10 AZR 596/15

    Weisungsrecht - Personalgespräch

    b) Der Senat kann die Einladungsschreiben selbst auslegen, weil das Landesarbeitsgericht die dazu erforderlichen Feststellungen getroffen hat und weiterer Tatsachenvortrag der Parteien nicht zu erwarten steht (vgl. BAG 24. September 2014 - 5 AZR 611/12 - Rn. 30, BAGE 149, 144) .
  • BAG, 25.02.2015 - 5 AZR 886/12

    Pausengewährung - Annahmeverzug

    Lediglich für den Fall einer unwirksamen Arbeitgeberkündigung geht die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts davon aus, ein Angebot der Arbeitsleistung sei regelmäßig nach § 296 BGB entbehrlich (zuletzt BAG 15. Mai 2013 - 5 AZR 130/12 - Rn. 22; 24. September 2014 - 5 AZR 611/12 - Rn. 22) .
  • BAG, 24.08.2016 - 5 AZR 129/16

    Vorrang der Individualabrede

    Sie kann in der Revision nur darauf überprüft werden, ob das Berufungsgericht Auslegungsregeln verletzt oder gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstoßen, wesentliche Tatsachen unberücksichtigt gelassen oder eine gebotene Auslegung unterlassen hat (st. Rspr., vgl. BAG 23. Februar 2016 - 3 AZR 44/14 - Rn. 29; 24. September 2014 - 5 AZR 611/12 - Rn. 27, BAGE 149, 144) .

    Das Revisionsgericht darf bei einer unterlassenen oder fehlerhaften Auslegung atypischer Verträge und Willenserklärungen nur dann selbst auslegen, wenn das Landesarbeitsgericht den erforderlichen Sachverhalt vollständig festgestellt hat und kein weiteres tatsächliches Vorbringen der Parteien zu erwarten ist (st. Rspr., zB BAG 24. September 2014 - 5 AZR 611/12 - Rn. 27 mwN, aaO) .

    Zu würdigen sind neben dem Wortlaut der Erklärung auch alle Begleitumstände, die dem Erklärungsempfänger bekannt waren und die für die Frage erheblich sein können, welchen Willen der Erklärende bei Abgabe der Erklärung hatte (BAG 20. Juni 2013 - 6 AZR 805/11 - Rn. 14, BAGE 145, 249; 24. September 2014 - 5 AZR 611/12 - Rn. 28, BAGE 149, 144) .

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