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   BAG, 24.10.1963 - 2 AZR 444/62   

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https://dejure.org/1963,405
BAG, 24.10.1963 - 2 AZR 444/62 (https://dejure.org/1963,405)
BAG, Entscheidung vom 24.10.1963 - 2 AZR 444/62 (https://dejure.org/1963,405)
BAG, Entscheidung vom 24. Oktober 1963 - 2 AZR 444/62 (https://dejure.org/1963,405)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erkrankung eines Arbeiters - Überstunden - Inhalt des Arbeitsverhältnisses - Regelmäßige wöchentliche Arbeitsstunden - Krankengeldzuschuß

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 15, 59
  • BB 1963, 1337
  • DB 1963, 1506
  • DB 1963, 1577
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 11.07.1957 - 2 AZR 469/54

    Tarifliche Regelung - Unterschiedliche Lohnzuschläge - Nachtarbeit

    Auszug aus BAG, 24.10.1963 - 2 AZR 444/62
    Unter "regelmäßigen Arbeitsstunden" ist jedoch hier, wie auch nach anderen arbeitsrechtlichen Gesetzen und Tarifnormen, eine in stetiger Wiederholung geleistete, wenn auch von der tariflichen abweichende und von Woche zu Woche nicht immer gleichbleibende Arbeitszeit zu verstehen, im Gegensatz zu einer nur vorüber gehend verlängerten (oder verkürzten) Arbeitszeit .(vgl. BAG AP Nr. 4 zu § 611 BGB Lohnzuschläge, Nr. 1 zu § 5 Urlaubsgesetz Niedersachsen, Nr. 1 zu § 1 TVG Überstunden und Nr. 17 zu § oll BGB Akkordlohn).
  • BAG, 21.11.2001 - 5 AZR 457/00

    Entgeltfortzahlung - regelmäßige Arbeitszeit

    Das führt in Anlehnung an die frühere Rechtsprechung zu § 2 ArbKrankhG (BAG 5. November 1964 - 2 AZR 494/63 - AP ArbKrankhG § 2 Nr. 21 = EzA ArbKrankhG § 2 Nr. 3; vgl. auch schon BAG 24. Oktober 1963 - 2 AZR 444/62 - BAGE 15, 59, 61 f.) und zu § 1 Abs. 3 Nr. 2 LohnFG (Senat 7. November 1984 - 5 AZR 378/82 - BAGE 47, 160, 163 ff.) dazu, grundsätzlich einen Vergleichszeitraum von zwölf Monaten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit heranzuziehen.
  • BAG, 21.11.2001 - 5 AZR 296/00

    Entgeltfortzahlung- regelmäßige Arbeitszeit

    Das führt in Anlehnung an die frühere Rechtsprechung zu § 2 ArbKrankhG (BAG 5. November 1964 - 2 AZR 494/63 - AP ArbKrankhG § 2 Nr. 21 = EzA ArbKrankhG § 2 Nr. 3; vgl. auch schon BAG 24. Oktober 1963 - 2 AZR 444/62 - BAGE 15, 59, 61 f.) und zu § 1 Abs. 3 Nr. 2 LohnFG (Senat 7. November 1984 - 5 AZR 378/82 - BAGE 47, 160, 163 ff.) dazu, grundsätzlich einen Vergleichszeitraum von zwölf Monaten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit heranzuziehen.
  • BAG, 26.06.2002 - 5 AZR 5/01

    Entgeltfortzahlung - regelmäßige Arbeitszeit

    Das führt in Anlehnung an die frühere Rechtsprechung zu § 2 ArbKrankhG (BAG 5. November 1964 - 2 AZR 494/63 - AP ArbKrankhG § 2 Nr. 21 = EzA ArbKrankhG § 2 Nr. 3; vgl. auch schon BAG 24. Oktober 1963 - 2 AZR 444/62 - BAGE 15, 59, 61 f.) und zu § 1 Abs. 3 Nr. 2 LohnFG (Senat 7. November 1984 - 5 AZR 378/82 - BAGE 47, 160, 163 ff.) dazu, grundsätzlich einen Vergleichszeitraum von zwölf Monaten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit heranzuziehen.
  • BAG, 26.06.2002 - 5 AZR 592/00

    Entgeltfortzahlung - regelmäßige Arbeitszeit - Festlohn

    Das führt in Anlehnung an die frühere Rechtsprechung zu § 2 ArbKrankhG (BAG 5. November 1964 - 2 AZR 494/63 - AP ArbKrankhG § 2 Nr. 21 = EzA ArbKrankhG § 2 Nr. 3; vgl. auch schon BAG 24. Oktober 1963 - 2 AZR 444/62 - BAGE 15, 59, 61 f.) und zu § 1 Abs. 3 Nr. 2 LohnFG (Senat 7. November 1984 - 5 AZR 378/82 - BAGE 47, 160, 163 ff.) dazu, grundsätzlich einen Vergleichszeitraum von zwölf Monaten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit heranzuziehen.
  • BAG, 26.06.2002 - 5 AZR 511/00

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Überstunden

    Das führt in Anlehnung an die frühere Rechtsprechung zu § 2 ArbKrankhG (BAG 5. November 1964 - 2 AZR 494/63 - AP ArbKrankhG § 2 Nr. 21 = EzA ArbKrankhG § 2 Nr. 3; vgl. auch schon BAG 24. Oktober 1963 - 2 AZR 444/62 - BAGE 15, 59, 61 f.) und zu § 1 Abs. 3 Nr. 2 LohnFG (Senat 7. November 1984 - 5 AZR 378/82 - BAGE 47, 160, 163 ff.) dazu, grundsätzlich einen Vergleichszeitraum von zwölf Monaten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit heranzuziehen.
  • BSG, 01.06.1994 - 7 RAr 40/93

    Berechnung des Regelentgelts für die Bemessung des Übergangsgeldes - Einbeziehung

    Vielmehr ist hierunter die in stetiger Wiederholung geleistete, wenn auch von der tariflichen oder vertraglichen abweichende und von Woche zu Woche nicht immer gleichbleibende Arbeitszeit zu verstehen, und zwar im Gegensatz zu einer nur vorübergehend verlängerten oder verkürzten Arbeitszeit (BAGE 15, 59 [BAG 24.10.1963 - 2 AZR 444/62] = AP Nr. 18 zu § 2 ArbKrankhG).
  • BSG, 23.01.1973 - 3 RK 22/70
    In Schrifttum wird die Frage - meist im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zu § 2 des Gesetzes zur Verbesserung der wirtschaftlichen Sicherung der Arbeiter im Krankheitsfalle idF vom 12. Juli 1961 (vgl. BAG 15, 59 = AP Nr. 18 zu § 2 ArbKrankhG und Nr. 20, 21, 28 ebenda, sowie Urteil vom 8. Mai 1972 zu § 2 LFZG, DOK 1972, 985) - ganz überwiegend bejaht (vgl. Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 1.-7. Auflage, S. 394 h; Töns, Die wirtschaftliche Sicherung der Arbeitnehmer bei Arbeitsunfähigkeit, C § 2 III 3, beide mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 26.06.2002 - 5 AZR 500/00

    Entgeltfortzahlung - regelmäßige Arbeitszeit

    Das führt in Anlehnung an die frühere Rechtsprechung zu § 2 ArbKrankhG (BAG 5. November 1964 - 2 AZR 494/63 - AP ArbKrankhG § 2 Nr. 21 = EzA ArbKrankhG § 2 Nr. 3; vgl. auch schon BAG 24. Oktober 1963 - 2 AZR 444/62 - BAGE 15, 59, 61 f.) und zu § 1 Abs. 3 Nr. 2 LohnFG (Senat 7. November 1984 - 5 AZR 378/82 - BAGE 47, 160, 163 ff.) dazu, grundsätzlich einen Vergleichszeitraum von zwölf Monaten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit heranzuziehen.
  • BAG, 08.05.1972 - 5 AZR 428/71

    Regelmäßige Arbeitszeit und Mehrarbeit

    b) Das Landesarbeitsgericht hat zur Beurteilung der Frage, ob Mehrarbeitszeit Teil der regelmäßigen Arbeitszeit im Sinne des § 2 Abs» 2 Satz 1 LöhnFG ist, zunächst auf die Verhältnisse in den letzten 13 Wochen oder drei Monaten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit abgestellt, genauer gesagt rauf die in diesem Zeitraum liegenden Lohnperioden» Damit hat das Lande sarbeitsgericht sich an Grundsätze gehalten, die das Bundesarbeitsgericht bereits zu § 2 ArbKrankhG in ständiger Rechtsprechung entwickelt hatte und die auch in der Literatur zum Lohnfortzahlungsgesetz durchweg als für das neue Recht maß gebend bezeichnet werden» Richtungweisend war hier insbesondere die Entscheidung des Zweiten Senats (BAG 15, 59 ff° = AP Nr» 18 zu § 2 ArbKrankhG)» Von dieser Rechtsprechung kann unbedenklich auch für den Bereich des Lohnfortzahlungsgesetzes ausgegangen werden, wie selbst die Revision nicht in Zweifel stellt».
  • BAG, 28.11.1963 - 2 AZR 111/63

    Erkrankung - Überstunden - Krankengeldzuschuß

    1 c. Fallen vor oder bei Erkrankung eines Arbeiters von ihm vorher regelmäßig geleistete Überstunden fort, so sind sie bei der Berechnung des Krankengelözuschusses grundsätzlich nicht mehr zu berücksichti gen (Bestätigung von BAG y, 24 63, 2 AZR 444/62) , 2, Hat jedoch der Arbeiter bei monatlicher Lohnabrech nung in den letzten drei Monaten vor und bis zu sei ner zweiwöchigen Krankheit regelmäßig Überstunden geleistet und setzt sich nach der Krankheit die Überstundenarbeit fort, so sind die Überstunden bei der Berechnung des Krankengeldzuschusses auch dann zu berücksichtigen, wenn von ihm während der .

    1» Wie der Senat in seiner Entscheidung vom 24» Oktober 1963 ( 2 AZR 444/62, zur Veröffentlichung auch in der amtlichen Sammlung bestimmt ) ausgeführt hat, gehören Überstunden dann zu den regelmäßigen wöchentlichen Arbeits stunden im Sinne von § 2 Abs» 2 ArbKrankhG i»d»F" vom 1» August 1961, wenn der Arbeiter sie in einem Zeitraum von mindestens drei Monaten vor seiner Erkrankung regelmäßig geleistet hat» Dabei setzt der Begriff der Regelmäßigkeit nicht voraus, daß die Arbeitszeit und die Zahl der geleisteten Überstunden an den einzelnen Tagen und in den einzelnen Wochen der drei Monate stets gleichbleibend sind» Denn das wäre nicht sinnvoll und würde in vielen Fällen zu unbilligen Zufallsergebnissen führen» - 4.

  • BAG, 21.11.2001 - 5 AZR 265/00

    Entgeltfortzahlung - regelmäßige Arbeitszeit

  • BAG, 26.06.2002 - 5 AZR 499/00

    Entgeltfortzahlung - regelmäßige Arbeitszeit

  • BAG, 21.11.2001 - 5 AZR 247/00

    Entgeltfortzahlung - regelmäßige Arbeitszeit

  • BAG, 26.06.2002 - 5 AZR 100/01

    Entgeltfortzahlung - regelmäßige Arbeitszeit

  • BAG, 22.08.1967 - 1 AZR 100/66

    Arbeitszeitverlegung - Lohnausgleich - Krankengeldzuschuß

  • BAG, 05.05.1966 - 2 AZR 376/65

    Akkordzuschlag - Krankengeldzuschuß - Berechnungszeitraum

  • BAG, 05.05.1966 - 2 AZR 421/64

    Krankengeldzuschuß - Krankheit - Verkürzte Arbeit im Betrieb

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