Rechtsprechung
   BAG, 23.07.2015 - 6 AZR 490/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,27971
BAG, 23.07.2015 - 6 AZR 490/14 (https://dejure.org/2015,27971)
BAG, Entscheidung vom 23.07.2015 - 6 AZR 490/14 (https://dejure.org/2015,27971)
BAG, Entscheidung vom 23. Juli 2015 - 6 AZR 490/14 (https://dejure.org/2015,27971)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,27971) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, Art 19 Abs 4 GG, § 111 Abs 2 ArbGG, § 4 S 1 KSchG, § 13 Abs 1 S 2 KSchG
    Anrufung des Ausschusses nach § 111 Abs. 2 ArbGG - Frist

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit der außerordentlichen Kündigung des Berufsausbildungsverhältnisses; Pflicht zur fristgerechten Anrufung des Güteausschusses

  • Betriebs-Berater

    Frist zur Anrufung des Ausschusses nach § 111 Abs. 2 ArbGG

  • bag-urteil.com

    Anrufung des Ausschusses nach § 111 Abs. 2 ArbGG - Frist

  • rewis.io

    Anrufung des Ausschusses nach § 111 Abs. 2 ArbGG - Frist

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit der außerordentlichen Kündigung des Berufsausbildungsverhältnisses

  • rechtsportal.de

    Wirksamkeit der außerordentlichen Kündigung des Berufsausbildungsverhältnisses

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kündigung eines Ausbildungsverhältnisses - und die Frist zur Anrufung des Schlichtungsausschusses

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kündigung eines Ausbildungsverhältnisses und die Frist zur Anrufung des Schlichtungsausschusses

  • arbrb.de (Kurzinformation)

    Berufsausbildungsausschüsse und Klagefrist nach § 4 KSchG

  • dreher-partner.de (Kurzinformation)

    Kündigung eines Auszubildenden

  • dreher-partner.de (Kurzinformation)

    Frist zur Anrufung des Schlichtungsausschusses

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Keine analoge Anwendung der Klagefrist des Kündigungsschutzgesetzes auf Anrufung von Schlichtungsausschüssen bei Kündigung von Ausbildungsverhältnissen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 152, 147
  • MDR 2015, 1428
  • BB 2015, 2675
  • NZA-RR 2015, 628
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (37)

  • BAG, 13.04.1989 - 2 AZR 441/88

    Berufsausbildungsverhältnis - Klagefrist nach § 4 KSchG

    Auszug aus BAG, 23.07.2015 - 6 AZR 490/14
    Damit bestand bereits bei Klageeinreichung die unverzichtbare Prozessvoraussetzung des § 111 Abs. 2 Satz 5 ArbGG (zu diesem Rechtscharakter der Vorschrift BAG 13. April 1989 - 2 AZR 441/88 - zu II 1 der Gründe, BAGE 61, 258) nicht mehr (vgl. BAG 13. März 2007 - 9 AZR 494/06 - Rn. 11) .

    Die Vorschriften des Kündigungsschutzgesetzes über die fristgebundene Klageerhebung sind auf die Anrufung des Ausschusses nach § 111 Abs. 2 ArbGG auch nicht analog anzuwenden (BAG 13. April 1989 - 2 AZR 441/88 - BAGE 61, 258) .

    Nur wenn kein Ausschuss bestehe, seien die Vorschriften des Kündigungsschutzgesetzes über die fristgebundene Klageerhebung auf die außerordentliche Kündigung von Berufsausbildungsverhältnissen anzuwenden (BAG 26. Januar 1999 - 2 AZR 134/98 -; 5. Juli 1990 - 2 AZR 53/90 -; 13. April 1989 - 2 AZR 441/88 - BAGE 61, 258) .

    (b) Demgegenüber soll durch das Verfahren vor dem Ausschuss nach § 111 Abs. 2 ArbGG auch bei Bestandsschutzstreitigkeiten eine gerichtliche Auseinandersetzung gerade vermieden werden (vgl. BAG 13. April 1989 - 2 AZR 441/88 - zu II 1 b cc der Gründe, BAGE 61, 258) .

    Das Verfahren nach § 5 KSchG kann vor den Ausschüssen nicht durchgeführt werden (BAG 13. April 1989 - 2 AZR 441/88 - zu III 2 b cc der Gründe, BAGE 61, 258) .

  • BAG, 05.07.1990 - 2 AZR 53/90

    Berufsausbildungsverhältnis Klagefrist nach § 4 KSchG

    Auszug aus BAG, 23.07.2015 - 6 AZR 490/14
    Nur wenn kein Ausschuss bestehe, seien die Vorschriften des Kündigungsschutzgesetzes über die fristgebundene Klageerhebung auf die außerordentliche Kündigung von Berufsausbildungsverhältnissen anzuwenden (BAG 26. Januar 1999 - 2 AZR 134/98 -; 5. Juli 1990 - 2 AZR 53/90 -; 13. April 1989 - 2 AZR 441/88 - BAGE 61, 258) .

    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (seit Urteil vom 5. Juli 1990 - 2 AZR 53/90 -) sind die Vorschriften des Kündigungsschutzgesetzes über die fristgebundene Klageerhebung auf außerordentliche Kündigungen von Berufsausbildungsverhältnissen unmittelbar anzuwenden, falls kein Ausschuss nach § 111 Abs. 2 ArbGG gebildet ist.

    Vielmehr wird auch bei einer solchen differenzierenden Lösung die vom Gesetzgeber angestrebte schnelle Klärung des Fortbestandes des Ausbildungsverhältnisses noch erreicht (vgl. BAG 5. Juli 1990 - 2 AZR 53/90 - zu II 4 der Gründe) : Besteht ein Ausschuss, kann der Ausbildende diesen selbst anrufen, wenn dies der Auszubildende nicht innerhalb einer dem Ausbildenden angemessen erscheinenden Zeit tut.

  • BAG, 26.01.1999 - 2 AZR 134/98

    Berufsausbildungsverhältnis, Klagefrist

    Auszug aus BAG, 23.07.2015 - 6 AZR 490/14
    Nur wenn kein Ausschuss bestehe, seien die Vorschriften des Kündigungsschutzgesetzes über die fristgebundene Klageerhebung auf die außerordentliche Kündigung von Berufsausbildungsverhältnissen anzuwenden (BAG 26. Januar 1999 - 2 AZR 134/98 -; 5. Juli 1990 - 2 AZR 53/90 -; 13. April 1989 - 2 AZR 441/88 - BAGE 61, 258) .

    Die darin erfolgte Herausnahme der zur Berufsausbildung Beschäftigten bei der Berechnung der Mindestgröße des Betriebs wäre nicht erforderlich, wenn Auszubildende nicht grundsätzlich zu den Arbeitnehmern im Sinne des Kündigungsschutzgesetzes zählten (BAG 26. Januar 1999 - 2 AZR 134/98 - zu II 2 c aa der Gründe) .

    Deshalb ist § 5 KSchG großzügig zu handhaben, sofern die Drei-Wochen-Frist im Zusammenhang mit Zweifeln, ob ein Ausschuss gebildet ist, versäumt wird (vgl. BAG 26. Januar 1999 - 2 AZR 134/98 - zu II 2 d der Gründe) .

  • BVerfG, 17.09.2012 - 1 BvR 2254/11

    Ungerechtfertigte Verfahrenseinstellung wegen Nichtbetreibens gem § 92 Abs 2 VwGO

    Auszug aus BAG, 23.07.2015 - 6 AZR 490/14
    Der Zugang zu den Gerichten darf nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (BVerfG 17. September 2012 - 1 BvR 2254/11 - Rn. 25, BVerfGK 20, 43) .

    Art. 19 Abs. 4 GG gilt insoweit auch innerhalb des gerichtlichen Verfahrens (BVerfG 17. September 2012 - 1 BvR 2254/11 - Rn. 25, BVerfGK 20, 43) .

  • Drs-Bund, 24.06.2003 - BT-Drs 15/1204
    Auszug aus BAG, 23.07.2015 - 6 AZR 490/14
    Durch § 4 KSchG nF soll im Interesse einer raschen Klärung der Frage, ob eine Kündigung das Arbeitsverhältnis beendet hat oder nicht, für die Geltendmachung aller Unwirksamkeitsgründe eine einheitliche Klagefrist gelten (BT-Drs. 15/1204 S. 9 f., 13) .

    Er hat dabei bewusst die Klagefrist ua. auf alle Fälle eines Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot iSv. § 134 BGB wie das des vorliegend verletzten § 22 Abs. 3 BBiG ausgedehnt (BT-Drs. 15/1204 S. 13) .

  • Drs-Bund, 30.05.1969 - BT-Drs V/4260
    Auszug aus BAG, 23.07.2015 - 6 AZR 490/14
    Der Gesetzgeber geht davon aus, dass die Erfüllung der Berufsausbildungsaufgabe eine besonders starke Bindung der Vertragspartner verlangt (BT-Drs. V/4260 S. 11) .

    Aus dem Bericht des federführenden Ausschusses (BT-Drs. V/4260 S. 5 f.) ergibt sich, dass er auch solche Gesetze, die wie das Kündigungsschutzgesetz das Berufsausbildungsverhältnis nicht ausdrücklich einbeziehen, grundsätzlich auf das Ausbildungsverhältnis anwenden wollte und als anwendbar ansah, um so den Auszubildenden in mindestens gleichem Maße wie Arbeitnehmern den Schutz der arbeitsrechtlichen Rechtsvorschriften und Rechtsgrundsätze zu gewähren.

  • BAG, 12.02.2015 - 6 AZR 831/13

    Probezeitvereinbarung im zweiten Ausbildungsverhältnis

    Auszug aus BAG, 23.07.2015 - 6 AZR 490/14
    Darum hat er in seiner jüngeren Rechtsprechung bei Bestehen eines Ausschusses nach § 111 Abs. 2 ArbGG ein besonderes Feststellungsinteresse für die Kündigungsschutzklage des Auszubildenden verlangt, wenn das Ausbildungsverhältnis - wie regelmäßig - während des Prozesses durch Zeitablauf vor der Revisionsinstanz geendet hatte (vgl. BAG 12. Februar 2015 - 6 AZR 831/13 -; 12. Februar 2015 - 6 AZR 845/13 -) .

    Damit greifen die Gesichtspunkte nicht durch, die den Senat in seiner bisherigen Rechtsprechung das Feststellungsinteresse haben bejahen lassen (BAG 12. Februar 2015 - 6 AZR 831/13 - Rn. 14) .

  • BAG, 25.02.2015 - 5 AZR 886/12

    Pausengewährung - Annahmeverzug

    Auszug aus BAG, 23.07.2015 - 6 AZR 490/14
    Eines Angebots der Arbeitsleistung bedurfte es aufgrund der Regelung in § 296 BGB nicht (st. Rspr., zuletzt BAG 25. Februar 2015 - 5 AZR 886/12 - Rn. 41) .
  • BVerfG, 16.12.2014 - 1 BvR 2142/11

    Unterlassen einer Richtervorlage aufgrund unvertretbarer verfassungskonformer

    Auszug aus BAG, 23.07.2015 - 6 AZR 490/14
    Darum scheidet die im Schrifttum befürwortete verfassungskonforme Auslegung des § 4 KSchG (Hoins S. 256 ff.) ebenso von vornherein aus (BVerfG 16. Dezember 2014 - 1 BvR 2142/11 - Rn. 86) wie eine teleologische Reduktion dieser Bestimmung bei der Kündigung von Ausbildungsverhältnissen (vgl. BGH 21. Dezember 2011 - VIII ZR 70/08 - Rn. 31, BGHZ 192, 148) .
  • BAG, 11.12.2014 - 8 AZR 838/13

    Immaterieller Schadensersatz - Mobbing - Verwirkung

    Auszug aus BAG, 23.07.2015 - 6 AZR 490/14
    Die Verwirkung ist ein Sonderfall der unzulässigen Rechtsausübung gemäß § 242 BGB (BAG in st. Rspr., zuletzt 11. Dezember 2014 - 8 AZR 838/13 - Rn. 24) .
  • BAG, 10.12.2013 - 9 AZR 51/13

    Nicht vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung - Rechtsfolge

  • BAG, 17.10.2013 - 8 AZR 974/12

    Betriebsübergang - Verwirkung des Widerspruchsrechts - Umstandsmoment

  • BVerfG, 04.06.2012 - 2 BvL 9/08

    Anforderungen an Begründung einer Richtervorlage, die mangelnde Klarheit und

  • BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 251/11

    Ende des Annahmeverzugs - Gesamtberechnung - zweistufige Ausschlussfrist

  • BGH, 21.12.2011 - VIII ZR 70/08

    Richtlinienkonforme Auslegung des § 439 Abs. 1 BGB: Nacherfüllung durch

  • BAG, 09.02.2011 - 7 AZR 221/10

    Bedingungskontrolle - Schwerbehinderung - Klagefrist

  • BVerfG, 26.09.2011 - 2 BvR 2216/06

    Bindung der Judikative an Recht und Gesetz sowie Grenzen zulässiger richterlicher

  • BAG, 25.11.1976 - 2 AZR 751/75

    Angabe der Kündigungsgründe im Kündigungsschreiben - Wirksamkeitsvoraussetzung -

  • BAG, 24.02.2011 - 8 AZR 413/09

    Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung

  • BAG, 09.09.1992 - 2 AZR 142/92

    Feststellungsklage des Arbeitgebers bei außerordentlicher Arbeitnehmerkündigung -

  • BVerfG, 10.11.2009 - 1 BvR 1178/07

    Verfassungsbeschwerde gegen "Schacht Konrad" nicht zur Entscheidung angenommen

  • BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 1/89

    Verfassungsmäßigkeit des § 48 Abs. 2 WEG

  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvF 3/92

    Zollkriminalamt

  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

  • BAG, 12.02.2015 - 6 AZR 845/13

    Verdachtskündigung - Berufsausbildungsverhältnis

  • LSG Bayern, 27.01.2015 - L 10 AL 382/13

    Frühzeitige Arbeitsuchendmeldung, Sperrzeit

  • LAG Köln, 21.05.2014 - 5 Sa 76/14

    Zulässigkeit der Kündigungsschutzklage eines Auszubildenden

  • BAG, 06.10.2011 - 6 AZR 172/10

    Persönliche Haftung des Insolvenzverwalters

  • BAG, 11.02.1981 - 7 AZR 12/79

    Kündigung - Schadensersatz wegen Auflösungsverschuldens

  • BAG, 04.02.1993 - 2 AZR 463/92

    Kündigung: soziale Auswahl und vertikale Vergleichbarkeit

  • BSG, 13.03.1990 - 11 RAr 69/88

    Wichtiger Grundes iS. von § 119 Abs. 1 S. 1 AFG für die Auflösung eines

  • BAG, 03.09.1997 - 5 AZR 534/96

    Feststellungsklage: Rechtsschutzinteresse bei nicht mehr bestehendem

  • BAG, 19.02.2008 - 9 AZR 1091/06

    Ausbildungsvergütung - Angemessenheit - Krankenpflege

  • BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 494/06

    Abschlussprüfung nach Ablauf der Berufsausbildungszeit

  • BAG, 21.06.2000 - 5 AZR 782/98

    Feststellungsinteresse für vergangenheitsbezogene Statusklage

  • BAG, 22.02.1972 - 2 AZR 205/71

    Abschluss und Kündigung eines Berufsausbildungsvertrags

  • BAG, 25.01.2018 - 8 AZR 338/16

    Kein Betriebsübergang iSv. § 613a Abs. 1 BGB bei fehlendem Wechsel in der für den

    Andernfalls könnte jedes Schweigen des Gesetzgebers als planwidrige Lücke aufgefasst und diese im Wege der Analogie von den Gerichten ausgefüllt werden.Darüber hinaus muss der zu beurteilende Sachverhalt in rechtlicher Hinsicht so weit mit dem vom Gesetzgeber geregelten Tatbestand vergleichbar sein, dass angenommen werden kann, der Gesetzgeber wäre bei einer Interessenabwägung, bei der er sich von den gleichen Grundsätzen hätte leiten lassen wie beim Erlass der herangezogenen Norm, zum gleichen Abwägungsergebnis gekommen (vgl. etwa BGH 18. Oktober 2017 - IV ZR 97/15 - Rn. 22; 17. Oktober 2017 - VI ZR 477/16 - Rn. 19 mwN; 4. Dezember 2014 - III ZR 61/14 - Rn. 9 mwN; vgl. etwa BAG 12. Juli 2016 - 9 AZR 352/15 - Rn. 19; 24. September 2015 - 6 AZR 511/14 - Rn. 26 mwN; 23. Juli 2015 - 6 AZR 490/14 - Rn. 34, BAGE 152, 147 ) .

    Der gesetzlich ungeregelte Fall muss demnach nach Maßgabe des Gleichheitssatzes und zur Vermeidung von Wertungswidersprüchen nach der gleichen Rechtsfolge verlangen wie die gesetzessprachlich erfassten Fälle (vgl. etwa BAG 12. Juli 2016 - 9 AZR 352/15 - aaO; 24. September 2015 - 6 AZR 511/14 - aaO; 23. Juli 2015 - 6 AZR 490/14 - aaO ) .

  • BAG, 21.09.2017 - 2 AZR 57/17

    Eigenkündigung des Arbeitnehmers - Klagefrist

    Es fehlt schon an der für eine Rechtsfortbildung durch Analogie erforderlichen, positiv festzustellenden planwidrigen Regelungslücke (vgl. BAG 23. Juli 2015 - 6 AZR 490/14 - Rn. 34, BAGE 152, 147; 10. Dezember 2013 - 9 AZR 51/13 - Rn. 23, BAGE 146, 384) .
  • ArbG Düsseldorf, 12.05.2016 - 2 Ca 5416/15

    Verzugspauschale; Verzug

    Darüber hinaus ist erforderlich, dass der gesetzlich ungeregelte Fall nach Maßgabe des Gleichheitssatzes und zur Vermeidung von Wertungswidersprüchen nach der gleichen Rechtsfolge verlangt wie die gesetzessprachlich erfassten Fälle (BAG 24. September 2015 - 6 AZR 511/14 - Rn. 26; BAG 23. Juli 2015 - 6 AZR 490/14 - Rn. 34; BAG 10. Dezember 2013 - 9 AZR 51/13 - Rn. 23).
  • BAG, 25.01.2018 - 8 AZR 309/16

    Betriebsübergang - wirtschaftliche Einheit - Verantwortlichkeit

    Andernfalls könnte jedes Schweigen des Gesetzgebers als planwidrige Lücke aufgefasst und diese im Wege der Analogie von den Gerichten ausgefüllt werden.Darüber hinaus muss der zu beurteilende Sachverhalt in rechtlicher Hinsicht so weit mit dem vom Gesetzgeber geregelten Tatbestand vergleichbar sein, dass angenommen werden kann, der Gesetzgeber wäre bei einer Interessenabwägung, bei der er sich von den gleichen Grundsätzen hätte leiten lassen wie beim Erlass der herangezogenen Norm, zum gleichen Abwägungsergebnis gekommen (vgl. etwa BGH 18. Oktober 2017 - IV ZR 97/15 - Rn. 22; 17. Oktober 2017 - VI ZR 477/16 - Rn. 19 mwN; 4. Dezember 2014 - III ZR 61/14 - Rn. 9 mwN; vgl. etwa BAG 12. Juli 2016 - 9 AZR 352/15 - Rn. 19; 24. September 2015 - 6 AZR 511/14 - Rn. 26 mwN; 23. Juli 2015 - 6 AZR 490/14 - Rn. 34, BAGE 152, 147) .

    Der gesetzlich ungeregelte Fall muss demnach nach Maßgabe des Gleichheitssatzes und zur Vermeidung von Wertungswidersprüchen nach der gleichen Rechtsfolge verlangen wie die gesetzessprachlich erfassten Fälle (vgl. etwa BAG 12. Juli 2016 - 9 AZR 352/15 - aaO; 24. September 2015 - 6 AZR 511/14 - aaO; 23. Juli 2015 - 6 AZR 490/14 - aaO) .

  • BGH, 22.06.2020 - AnwZ (Brfg) 81/18

    Erteilung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft als Syndikusrechtsanwalt (hier:

    Die Verhandlung vor dem Ausschuss ist unverzichtbare Prozessvoraussetzung für eine Klage vor dem Arbeitsgericht (§ 111 Abs. 2 Satz 5 ArbGG; vgl. BAG NZA 1990, 395; BAG NZA-RR 2015, 628 Rn. 14 mwN).

    Die Verhandlung vor dem Ausschuss ist unverzichtbare Prozessvoraussetzung für eine Klage vor dem Arbeitsgericht (§ 111 Abs. 2 Satz 5 ArbGG; vgl. BAG NZA 1990, 395; BAG NZA-RR 2015, 628 Rn. 14 mwN).

    Die Anrufung des Ausschusses zur Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Ausbildenden und Lehrlingen ist dagegen, wie gesagt, zwingende Prozessvoraussetzung für eine Klage vor den Arbeitsgerichten (BAG NZA 1990, 395; NZA-RR 2015, 628 Rn. 14 mwN).

  • BAG, 31.01.2019 - 8 AZR 410/13

    Übergang von Arbeitsverhältnissen nach § 6c Abs. 1 SGB II

    Darüber hinaus muss der zu beurteilende Sachverhalt in rechtlicher Hinsicht so weit mit dem vom Gesetzgeber geregelten Tatbestand vergleichbar sein, dass angenommen werden kann, der Gesetzgeber wäre bei einer Interessenabwägung, bei der er sich von den gleichen Grundsätzen hätte leiten lassen wie beim Erlass der herangezogenen Norm, zum gleichen Abwägungsergebnis gekommen (vgl. etwa BGH 18. Oktober 2017 - IV ZR 97/15 - Rn. 22 ; 17. Oktober 2017 - VI ZR 477/16 - Rn. 19 mwN, BGHZ 216, 174; 4. Dezember 2014 -  III ZR 61/14  - Rn. 9 mwN; BAG 25. Januar 2018 - 8 AZR 309/16 - Rn. 64, BAGE 161, 378; 12. Juli 2016 -  9 AZR 352/15  - Rn. 19 ; 24. September 2015 -  6 AZR 511/14  - Rn. 26 mwN; 23. Juli 2015 -  6 AZR 490/14  - Rn. 34 , BAGE 152, 147 ) .

    Der gesetzlich ungeregelte Fall muss demnach nach Maßgabe des Gleichheitssatzes und zur Vermeidung von Wertungswidersprüchen nach der gleichen Rechtsfolge verlangen wie die gesetzessprachlich erfassten Fälle (vgl. etwa BAG 25. Januar 2018 - 8 AZR 309/16 - aaO; 12. Juli 2016 -  9 AZR 352/15  - aaO; 24. September 2015 -  6 AZR 511/14  - aaO; 23. Juli 2015 -  6 AZR 490/14  - aaO) .

  • BAG, 27.09.2022 - 2 AZR 92/22

    Auflösungsantrag - Wahlbewerber

    Die analoge Anwendung einer Norm setzt voraus, dass eine vom Gesetzgeber unbeabsichtigt gelassene Lücke besteht und diese Planwidrigkeit aufgrund konkreter Umstände positiv festgestellt werden kann (vgl. BAG 21. September 2017 - 2 AZR 57/17 - Rn. 23, BAGE 160, 221; 23. Juli 2015 - 6 AZR 490/14 - Rn. 34, BAGE 152, 147) .

    Analoge Gesetzesanwendung erfordert darüber hinaus, dass der gesetzlich ungeregelte Fall nach Maßgabe des Gleichheitssatzes und zur Vermeidung von Wertungswidersprüchen nach der gleichen Rechtsfolge verlangt wie die gesetzessprachlich erfassten Fälle (BAG 27. Juni 2018 - 10 AZR 295/17 - Rn. 23, BAGE 163, 160; 23. Juli 2015 - 6 AZR 490/14 - aaO) .

  • BAG, 25.01.2024 - 6 AZR 390/20

    Personalgestellung - öffentlicher Dienst

    Der insoweit darlegungspflichtige Kläger (vgl. zur Darlegungslast BAG 23. Juli 2015 - 6 AZR 490/14 - Rn. 18, BAGE 152, 147; 3. September 1997 - 5 AZR 534/96 - zu 3 a der Gründe) hat nicht dargetan, dass und inwieweit die Frage nach der Wirksamkeit der Gestellung gemäß § 4 Abs. 3 TVöD-AT für mögliche weitere Streitigkeiten der Parteien über Ansprüche aus diesem Zeitraum Bedeutung erlangen könnte.
  • BAG, 27.06.2018 - 10 AZR 295/17

    Dividendenabhängige Tantieme - "Verwässerungsausgleich' bei effektiven

    Analoge Gesetzesanwendung erfordert darüber hinaus, dass der gesetzlich ungeregelte Fall nach Maßgabe des Gleichheitssatzes und zur Vermeidung von Wertungswidersprüchen nach der gleichen Rechtsfolge verlangt wie die gesetzessprachlich erfassten Fälle (BAG 23. Juli 2015 - 6 AZR 490/14 - Rn. 34, BAGE 152, 147; 10. Dezember 2013 - 9 AZR 51/13 - Rn. 23, BAGE 146, 384) .
  • BAG, 31.01.2018 - 10 AZR 60/16

    Ausbildungskostenausgleichskasse im Schornsteinfegerhandwerk - Zweifel an der

    (aa) Der aus dieser Norm hergeleitete Grundsatz des Vorbehalts des Gesetzes verpflichtet den parlamentarischen Gesetzgeber, wesentliche, für die Grundrechtsverwirklichung maßgebliche Regelungen selbst zu treffen und sie nicht anderen Normgebern oder der Exekutive zu überlassen (vgl. BVerfG 19. Dezember 2017 - 1 BvL 3/14, 1 BvL 4/14 - Rn. 116 mwN; BAG 23. Juli 2015 - 6 AZR 490/14 - Rn. 33, BAGE 152, 147) .
  • BAG, 31.01.2019 - 8 AZR 1073/12

    Gesetzlicher Übergang eines Arbeitsverhältnisses nach § 6c Abs. 1 SGB II -

  • BAG, 31.01.2018 - 10 AZR 695/16

    Ausbildungskostenausgleichskasse im Schornsteinfegerhandwerk - Zweifel an der

  • BAG, 25.01.2018 - 8 AZR 524/16

    Betriebsübergang - "Betriebsübergangs-Feststellungsklage" - Prozessverwirkung -

  • BAG, 25.01.2018 - 8 AZR 308/16

    Werzalit verliert auch vor dem Bundesarbeitsgericht

  • ArbG Gelsenkirchen, 12.03.2019 - 5 Ca 1899/18

    Kündigung einer Auszubildenden während der Probezeit - Offensichtliche

  • BAG, 25.01.2018 - 8 AZR 614/16

    Betriebsübergang - negative Feststellungsklage - materielle Rechtskraftwirkung -

  • BAG, 25.01.2018 - 8 AZR 615/16

    Betriebsübergang - negative Feststellungsklage - materielle Rechtskraftwirkung -

  • LAG Köln, 18.03.2016 - 9 Sa 392/15

    Berechnung des Anpassungsgeldes nach dem geänderten Gesamtsozialplan im

  • LAG Hessen, 07.04.2017 - 14 Sa 303/16

    Auf vertragliche Beziehungen einer Aktiengesellschaft zu Dritten, die von der

  • BAG, 24.09.2015 - 6 AZR 511/14

    Wiedereinstellung nach § 6c Abs. 1 Satz 4 SGB II - Wegfall einer Funktionsstufe

  • LAG Köln, 23.10.2015 - 9 Sa 395/15

    Wirksamkeit des Tarifvertrages über die Förderung der beruflichen Ausbildung im

  • BAG, 31.01.2018 - 10 AZR 722/16

    Ausbildungskostenausgleichskasse im Schornsteinfegerhandwerk - Zweifel an der

  • LAG Hamm, 04.04.2019 - 15 Sa 1094/18

    Berücksichtigung von Ausbildungszeiten bei Jubiläumszuwendung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.11.2015 - 21 Sa 2326/14

    Unbefristetes Arbeitsverhältnis bei fehlender Erlaubnis zur

  • LAG München, 05.03.2018 - 4 Sa 823/17

    Einstweilige Einstellung Zwangsvollstreckung, Weiterbeschäftigung,

  • BAG, 19.11.2015 - 6 AZR 581/14

    Stellenzulage für Fachleiter in der Lehrerausbildung nach Thüringer

  • LAG Köln, 22.07.2016 - 9 Sa 132/16

    Auskunftspflichten der Betriebe des Schornsteinfegerhandwerks gegenüber einer

  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.05.2019 - 2 Sa 119/18

    Berufsausbildungsverhältnis - Annahmeverzugsanspruch - Urlaubsabgeltung -

  • LAG München, 04.11.2015 - 10 Sa 523/15

    Erwerbsminderungsrente aufgrund tarifvertraglicher Regelungen, Auslegung des

  • LAG Köln, 02.12.2016 - 9 Sa 172/16

    Rechtsstellung einer gemeinsamen Einrichtung zur Förderung der beruflichen

  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.09.2016 - 3 Sa 67/16

    Unwirksame Arbeitnehmerüberlassung bei fehlender Erlaubnis Feststellungsklage

  • LAG Köln, 22.07.2016 - 9 Sa 118/16

    Auskunftspflichten der Betriebe des Schornsteinfegerhandwerks gegenüber einer

  • LAG Hessen, 27.04.2023 - 11 Sa 766/22

    Erfolglose Klage eines bei einem US-amerikanischen Luftfahrtunternehmen

  • LAG Köln, 02.12.2016 - 9 Sa 694/16

    Rechtsstellung einer gemeinsamen Einrichtung zur Förderung der beruflichen

  • LAG Köln, 22.07.2016 - 9 Sa 117/16

    Auskunftspflichten der Betriebe des Schornsteinfegerhandwerks gegenüber einer

  • LAG Köln, 22.07.2016 - 9 Sa 83/16

    Auskunftspflichten der Betriebe des Schornsteinfegerhandwerks gegenüber einer

  • LAG Köln, 02.12.2016 - 9 Sa 263/16

    Rechtsstellung einer gemeinsamen Einrichtung zur Förderung der beruflichen

  • LAG Köln, 02.12.2016 - 9 Sa 262/16

    Rechtsstellung einer gemeinsamen Einrichtung zur Förderung der beruflichen

  • LAG Köln, 02.12.2016 - 9 Sa 678/16

    Rechtsstellung einer gemeinsamen Einrichtung zur Förderung der beruflichen

  • LAG Köln, 02.12.2016 - 9 Sa 301/16

    Rechtsstellung einer gemeinsamen Einrichtung zur Förderung der beruflichen

  • LAG Köln, 22.07.2016 - 9 Sa 32/16

    Auskunftspflichten der Betriebe des Schornsteinfegerhandwerks gegenüber einer

  • LAG Köln, 02.12.2016 - 9 Sa 159/16

    Rechtsstellung einer gemeinsamen Einrichtung zur Förderung der beruflichen

  • LAG Köln, 02.12.2016 - 9 Sa 877/16

    Rechtsstellung einer gemeinsamen Einrichtung zur Förderung der beruflichen

  • LAG Köln, 02.12.2016 - 9 Sa 239/16

    Rechtsstellung einer gemeinsamen Einrichtung zur Förderung der beruflichen

  • LAG Köln, 02.12.2016 - 9 Sa 695/16

    Rechtsstellung einer gemeinsamen Einrichtung zur Förderung der beruflichen

  • LAG Köln, 22.07.2016 - 9 Sa 205/16

    Auskunftspflichten der Betriebe des Schornsteinfegerhandwerks gegenüber einer

  • LAG Köln, 22.07.2016 - 9 Sa 108/16

    Auskunftspflichten der Betriebe des Schornsteinfegerhandwerks gegenüber einer

  • LAG Köln, 02.12.2016 - 9 Sa 786/16

    Rechtsstellung einer gemeinsamen Einrichtung zur Förderung der beruflichen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht