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   BAG, 19.08.2015 - 5 AZR 1000/13   

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https://dejure.org/2015,33698
BAG, 19.08.2015 - 5 AZR 1000/13 (https://dejure.org/2015,33698)
BAG, Entscheidung vom 19.08.2015 - 5 AZR 1000/13 (https://dejure.org/2015,33698)
BAG, Entscheidung vom 19. August 2015 - 5 AZR 1000/13 (https://dejure.org/2015,33698)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 615 S 1 BGB, § 9 Abs 2 PersVG SN
    Annahmeverzug - Jugend- und Auszubildendenvertreter

  • IWW

    § 4 Abs. 1, § ... 3 Abs. 1 TVG, § 106 Satz 1 GewO, § 615 Satz 1 BGB, § 611 Abs. 1 BGB, § 612 Abs. 1 BGB, § 9 Abs. 2 BPersVG, § 78a Abs. 2 BetrVG, § 614 Satz 2 BGB, § 21 Abs. 2 BBiG, § 288 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung der Vergütung wegen Annahmeverzugs durch schriftliches Verlangen der Weiterbeschäftigung

  • bag-urteil.com

    Annahmeverzug - Jugend- und Auszubildendenvertreter

  • Betriebs-Berater

    Weiterbeschäftigungsverlangen genügt zur Wahrung der Ausschlussfrist

  • rewis.io

    Annahmeverzug - Jugend- und Auszubildendenvertreter

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geltendmachung der Vergütung wegen Annahmeverzugs durch schriftliches Verlangen der Weiterbeschäftigung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Weiterbeschäftigungsverlangen eines Auszubildendenvertreters - und der Annahmeverzug

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verlangen der Weiterbeschäftigung eines Jugend- und Auszubildendenvertreters

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis nach dem TV-Forst

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Vergütung wegen Annahmeverzugs - Geltendmachung - Jugend- und Auszubildendenvertreter

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 152, 221
  • NZA 2015, 1465
  • BB 2015, 2931
  • JR 2017, 95
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 13.05.2015 - 10 AZR 495/14

    Mindestlohn - Entgeltfortzahlung

    Auszug aus BAG, 19.08.2015 - 5 AZR 1000/13
    Als Beginn der Verzinsung haben die Vorinstanzen zutreffend den Tag nach Zustellung der Klage bzw. der Klageerweiterung festgesetzt (vgl. BAG 13. Mai 2015 - 10 AZR 495/14 - Rn. 36 mwN) .
  • LAG Sachsen, 08.11.2013 - 7 Sa 165/13
    Auszug aus BAG, 19.08.2015 - 5 AZR 1000/13
    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 8. November 2013 - 7 Sa 165/13 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 16.01.2013 - 10 AZR 863/11

    Tarifliche Zeitzuschläge - tarifliche Ausschlussfrist

    Auszug aus BAG, 19.08.2015 - 5 AZR 1000/13
    Dabei ist der Anspruch seinem Grunde nach hinreichend deutlich zu bezeichnen und die Höhe des Anspruchs sowie der Zeitraum, für den er verfolgt wird, mit der für den Schuldner notwendigen Deutlichkeit ersichtlich zu machen; die Art des Anspruchs sowie die Tatsachen, auf die der Anspruch gestützt wird, muss zu erkennen sein, während eine Bezifferung nicht stets erforderlich ist (vgl. BAG 16. Januar 2013 - 10 AZR 863/11 - Rn. 24 mwN, BAGE 144, 210) .
  • BVerwG, 01.10.2013 - 6 P 6.13

    Weiterbeschäftigung von Jugendvertretern; Auflösungsantrag des öffentlichen

    Auszug aus BAG, 19.08.2015 - 5 AZR 1000/13
    Das Recht, mit dem Verlangen auf Weiterbeschäftigung ein Arbeitsverhältnis zu begründen, erhält dem Mitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung nicht nur sein Amt bis zum regulären Ablauf der Amtszeit, sondern soll - neben anderen Zwecken (zu diesen etwa BAG 8. September 2010 - 7 ABR 33/09 - Rn. 18; BVerwG 1. Oktober 2013 - 6 P 6/13 - Rn. 26 f., BVerwGE 148, 89)  - auch sicherstellen, dass die weitere Amtsausübung auf gesicherter wirtschaftlicher Grundlage erfolgen kann (vgl. BAG 13. November 1987 - 7 AZR 246/87 - zu III 3 der Gründe, BAGE 57, 21; Fitting BetrVG 27. Aufl. § 78a Rn. 30; Treber in Richardi/Dörner/Weber Personalvertretungsrecht 4. Aufl. § 9 BPersVG Rn. 46 - jeweils mwN) .
  • BAG, 09.04.2014 - 10 AZR 637/13

    Beschäftigungsanspruch - Nachtdienstuntauglichkeit

    Auszug aus BAG, 19.08.2015 - 5 AZR 1000/13
    Denn der Beklagte hat - in Konsequenz seiner Annahme, ein Arbeitsverhältnis sei nicht begründet worden - weder die vom Kläger geschuldete Arbeitsleistung aufgrund des Direktionsrechts nach § 106 Satz 1 GewO näher konkretisiert (zur Konkretisierungspflicht des Arbeitgebers, vgl. BAG 9. April 2014 - 10 AZR 637/13 - Rn. 15 mwN, BAGE 148, 16) , noch ihm eine Tätigkeit in der Waldarbeit als auszuübende zugewiesen, obwohl die nicht nur vorübergehend auszuübende Tätigkeit die Eingruppierung (§ 12 Abs. 1 TV-Forst) und damit die Höhe des Tabellenentgelts (§ 15 Abs. 1 TV-Forst) bestimmt.
  • BAG, 08.09.2010 - 7 ABR 33/09

    Auflösung des Arbeitsverhältnisses eines Auszubildendenvertreters

    Auszug aus BAG, 19.08.2015 - 5 AZR 1000/13
    Das Recht, mit dem Verlangen auf Weiterbeschäftigung ein Arbeitsverhältnis zu begründen, erhält dem Mitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung nicht nur sein Amt bis zum regulären Ablauf der Amtszeit, sondern soll - neben anderen Zwecken (zu diesen etwa BAG 8. September 2010 - 7 ABR 33/09 - Rn. 18; BVerwG 1. Oktober 2013 - 6 P 6/13 - Rn. 26 f., BVerwGE 148, 89)  - auch sicherstellen, dass die weitere Amtsausübung auf gesicherter wirtschaftlicher Grundlage erfolgen kann (vgl. BAG 13. November 1987 - 7 AZR 246/87 - zu III 3 der Gründe, BAGE 57, 21; Fitting BetrVG 27. Aufl. § 78a Rn. 30; Treber in Richardi/Dörner/Weber Personalvertretungsrecht 4. Aufl. § 9 BPersVG Rn. 46 - jeweils mwN) .
  • BAG, 19.09.2012 - 5 AZR 627/11

    Zweistufige tarifliche Ausschlussfrist - Annahmeverzugsvergütung

    Auszug aus BAG, 19.08.2015 - 5 AZR 1000/13
    Die Ansprüche müssen weder ausdrücklich bezeichnet noch beziffert werden (BAG 19. September 2012 - 5 AZR 627/11 - Rn. 14, BAGE 143, 119; st. Rspr. seit BAG 10. April 1963 - 4 AZR 95/62 - BAGE 14, 156) .
  • BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 954/11

    Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay")

    Auszug aus BAG, 19.08.2015 - 5 AZR 1000/13
    Denn § 615 Satz 1 BGB erhält dem Arbeitnehmer trotz Nichtleistung der Arbeit den Vergütungsanspruch aufrecht, unabhängig davon, ob sich dieser aufgrund arbeitsvertraglicher Vereinbarung aus § 611 Abs. 1 BGB oder - bei Fehlen einer Vergütungsabrede - aus § 612 Abs. 1 BGB ergibt (vgl. allg. zum Begriff des Anspruchs "aus dem Arbeitsverhältnis" BAG 13. März 2013 - 5 AZR 954/11 - Rn. 39 mwN, BAGE 144, 306) .
  • BAG, 13.11.1987 - 7 AZR 246/87

    Weiterbeschäftigung eines Auszubildenden: Voraussetzung für die Durchsetzung des

    Auszug aus BAG, 19.08.2015 - 5 AZR 1000/13
    Das Recht, mit dem Verlangen auf Weiterbeschäftigung ein Arbeitsverhältnis zu begründen, erhält dem Mitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung nicht nur sein Amt bis zum regulären Ablauf der Amtszeit, sondern soll - neben anderen Zwecken (zu diesen etwa BAG 8. September 2010 - 7 ABR 33/09 - Rn. 18; BVerwG 1. Oktober 2013 - 6 P 6/13 - Rn. 26 f., BVerwGE 148, 89)  - auch sicherstellen, dass die weitere Amtsausübung auf gesicherter wirtschaftlicher Grundlage erfolgen kann (vgl. BAG 13. November 1987 - 7 AZR 246/87 - zu III 3 der Gründe, BAGE 57, 21; Fitting BetrVG 27. Aufl. § 78a Rn. 30; Treber in Richardi/Dörner/Weber Personalvertretungsrecht 4. Aufl. § 9 BPersVG Rn. 46 - jeweils mwN) .
  • BAG, 10.04.1963 - 4 AZR 95/62

    Annahmeverzug und Weiterbeschäftigung bei unrechtmäßiger Kündigung - Wahrung

    Auszug aus BAG, 19.08.2015 - 5 AZR 1000/13
    Die Ansprüche müssen weder ausdrücklich bezeichnet noch beziffert werden (BAG 19. September 2012 - 5 AZR 627/11 - Rn. 14, BAGE 143, 119; st. Rspr. seit BAG 10. April 1963 - 4 AZR 95/62 - BAGE 14, 156) .
  • LAG Nürnberg, 25.02.2000 - 8 Sa 128/99

    Annahmeverzug des Arbeitgebers

  • BVerwG, 26.05.2015 - 5 P 9.14

    Weiterbeschäftigung; Jugend- und Auszubildendenvertretung; Mitglied;

  • BAG, 17.10.2017 - 9 AZR 80/17

    Urlaubsabgeltung - Ausschlussfristen - Fälligkeit - keine Geltendmachung des

    Zur Geltendmachung im Sinne einer Ausschlussfristenregelung muss der Anspruchsinhaber unmissverständlich zum Ausdruck bringen, dass er Inhaber einer bestimmten Forderung ist und auf deren Erfüllung besteht (BAG 19. August 2015 - 5 AZR 1000/13 - Rn. 24, BAGE 152, 221; 16. Januar 2013 - 10 AZR 863/11 - Rn. 24, BAGE 144, 210) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 30.09.2016 - 9 Sa 917/16

    Beschäftigungsverbot ab dem ersten Tag des Arbeitsverhältnisses -

    Ab einem Tag nach der Zustellung, d.h. jeweils einen Tag später als beantragt ergibt sich der Anspruch im Übrigen aus §§ 288 Abs. 1, 291 BGB (s. BAG, Urteil vom 24. Februar 2016 - 5 AZR 425/15 -, Rn. 18, juris; BAG, Urteil vom 19. August 2015 - 5 AZR 1000/13 -, BAGE 152, 221-227, Rn. 30) .
  • BAG, 24.02.2016 - 5 AZR 425/15

    Annahmeverzug - Anrechnung von Zwischenverdienst - Gesamtberechnung

    Als Beginn der Verzinsung haben die Vorinstanzen zutreffend den Tag nach Zustellung der Klage festgesetzt ( vgl. BAG 19. August 2015 - 5 AZR 1000/13 - Rn. 30 mwN) .
  • BAG, 30.01.2019 - 5 AZR 43/18

    Verfallklausel - Mindestlohn - Urlaubsentgelt

    Die Bestandsschutzklage hat indes keinen Aussagewert darüber, ob der Arbeitnehmer sich auch in der Vergangenheit bereits entstandener, vom Ausgang des Rechtsstreits unabhängiger Ansprüche berühmt und auf deren Erfüllung besteht (vgl. BAG 17. Oktober 2017 - 9 AZR 80/17 - Rn. 37; zu den Voraussetzungen der Geltendmachung sh. BAG 19. August 2015 - 5 AZR 1000/13 - Rn. 24, BAGE 152, 221) .
  • BAG, 18.09.2019 - 5 AZR 240/18

    Annahmeverzug - Ausschlussfrist - Beschäftigungsklage

    Denn § 615 Satz 1 BGB erhält dem Arbeitnehmer trotz Nichtleistung der Arbeit den Vergütungsanspruch aufrecht, unabhängig davon, ob sich dieser aufgrund arbeitsvertraglicher Vereinbarung aus § 611 Abs. 1 BGB bzw. nunmehr § 611a Abs. 2 BGB oder - bei Fehlen einer Vergütungsabrede - aus § 612 Abs. 1 BGB ergibt (BAG 19. August 2015 - 5 AZR 1000/13 - Rn. 21 mwN, BAGE 152, 221) .

    Dabei ist der Anspruch seinem Grunde nach hinreichend deutlich zu bezeichnen und die Höhe des Anspruchs sowie der Zeitraum, für den er verfolgt wird, mit der für den Schuldner notwendigen Deutlichkeit ersichtlich zu machen; die Art des Anspruchs sowie die Tatsachen, auf die der Anspruch gestützt wird, muss zu erkennen sein, während eine Bezifferung nicht stets erforderlich ist (vgl. BAG 11. April 2019 - 6 AZR 104/18 - Rn. 33 mwN; 19. August 2015 - 5 AZR 1000/13 - Rn. 24, BAGE 152, 221) .

    (2) Für den Anspruch auf Vergütung wegen Annahmeverzugs nach einer unwirksamen Arbeitgeberkündigung lässt die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hiervon seit Jahrzehnten eine Ausnahme zu (vgl. BAG 19. August 2015 - 5 AZR 1000/13 - Rn. 26, BAGE 152, 221) .

    Die Ansprüche müssen weder ausdrücklich bezeichnet noch beziffert werden (vgl. BAG 19. August 2015 - 5 AZR 1000/13 - Rn. 26, BAGE 152, 221; st. Rspr. seit BAG 10. April 1963 - 4 AZR 95/62 - BAGE 14, 156; zu einer vergleichbaren Situation, wenn einem Mitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung nach bestandener Abschlussprüfung Beschäftigung und Vergütung verweigert wird vgl. BAG 24. August 2016 - 5 AZR 853/15 - Rn. 32; 19. August 2015 - 5 AZR 1000/13 - Rn. 27 ff., aaO) .

  • BAG, 04.11.2015 - 7 AZR 851/13

    Auflösende Bedingung - Klagefrist - Altersgrenze vor Vollendung des

    Die Ansprüche müssen weder ausdrücklich bezeichnet noch beziffert werden (vgl. zur Kündigungsschutzklage BAG 19. August 2015 - 5 AZR 1000/13 - Rn. 26; st. Rspr. seit BAG 10. April 1963 - 4 AZR 95/62 - BAGE 14, 156) .
  • BAG, 24.08.2016 - 5 AZR 853/15

    Annahmeverzug - zweistufige Ausschlussfrist - Jugend- und Auszubildendenvertreter

    b) Die streitgegenständlichen Ansprüche auf Vergütung wegen Annahmeverzugs werden als solche aus dem Arbeitsverhältnis (vgl. BAG 19. November 2014 - 5 AZR 121/13 - Rn. 15, BAGE 150, 88; 19. August 2015 - 5 AZR 1000/13 - Rn. 21, BAGE 152, 221) , die nicht § 18 Abs. 2 und Abs. 5 Satz 2 HTV unterfallen, von § 18 Abs. 4 HTV erfasst.

    bb) Das Schreiben vom 12. Juni 2012 wahrte die erste Stufe der tariflichen Ausschlussfrist, obwohl es den Regelanforderungen zur Geltendmachung im Sinne tariflicher Ausschlussfristen (hierzu näher BAG 16. Januar 2013 - 10 AZR 863/11 - Rn. 24 mwN, BAGE 144, 210; 19. August 2015 - 5 AZR 1000/13 - Rn. 24, BAGE 152, 221) nicht genügte.

    (1) Mit dem form- und fristgerechten Weiterbeschäftigungsverlangen nach § 78a Abs. 2 Satz 1 BetrVG wahrt ein Mitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung die erste Stufe einer tariflichen Ausschlussfrist für den Anspruch auf Vergütung wegen Annahmeverzugs, der entsteht, weil der Arbeitgeber die Begründung eines Arbeitsverhältnisses leugnet (vgl. BAG 19. August 2015 - 5 AZR 1000/13 - Rn. 27, BAGE 152, 221) oder die Beschäftigung unter Berufung auf die in § 78a Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BetrVG genannten Gründe als unzumutbar ablehnt.

    Für den Arbeitgeber ist aufgrund der gesetzlichen Vorgaben in § 78a Abs. 2 Satz 1 BetrVG ersichtlich, dass das Mitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung verlangt, sowohl hinsichtlich der rechtlichen Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses als auch der Vergütung einem Arbeitnehmer, den der Arbeitgeber für eine entsprechende Tätigkeit ausgewählt und eingestellt hat, gleichgestellt zu werden (BAG 19. August 2015 - 5 AZR 1000/13 - Rn. 28, BAGE 152, 221) .

  • BAG, 11.10.2017 - 5 AZR 621/16

    Mindestlohn - Anwesenheitsprämie

    Erst ab dem Tag danach beginnt für die jeweils anhängig gemachten Beträge die Verzinsung (vgl. BAG 19. August 2015 - 5 AZR 1000/13 - Rn. 30, BAGE 152, 221) .
  • BAG, 20.10.2016 - 6 AZR 715/15

    Arbeitszeit einer an einem Berufskolleg in Nordrhein-Westfalen eingesetzten

    Eine Bezifferung war daher nicht erforderlich (vgl. BAG 18. Februar 2016 - 6 AZR 628/14 - Rn. 16; 19. August 2015 - 5 AZR 1000/13 - Rn. 24 , BAGE 152, 221) .
  • BAG, 11.04.2019 - 6 AZR 104/18

    Ausschlussfrist - unionsrechtlicher Staatshaftungsanspruch

    Liegen diese Voraussetzungen vor, ist eine Bezifferung nicht zwingend erforderlich (vgl. BAG 18. Februar 2016 - 6 AZR 628/14 - Rn. 20; 19. August 2015 - 5 AZR 1000/13 - Rn. 24, BAGE 152, 221) .
  • BAG, 18.02.2016 - 6 AZR 628/14

    Altersdiskriminierung - Wahrung einer tariflichen Ausschlussfrist

  • LAG Nürnberg, 29.05.2019 - 4 Sa 1/19

    Urlaubsabgeltung - Verfallfrist - Mindestlohn

  • BAG, 13.01.2016 - 10 AZR 792/14

    Vergütung von Bereitschaftsdienst - ständige Wechselschichtarbeit -

  • BAG, 22.09.2016 - 6 AZR 432/15

    Besitzstandszulage nach § 11 Abs. 1 TVÜ-VKA bei Unterbrechung der

  • BAG, 23.01.2018 - 9 AZR 854/16

    Ausschlussfrist des § 16 Abs. 1 Satz 1 BBTV - Beendigung des

  • BAG, 11.10.2017 - 5 AZR 622/16

    Mindestlohn - Anwesenheitsprämie

  • BAG, 17.03.2016 - 6 AZR 133/15

    Stufenzuordnung nach Überleitung in den TV-Ärzte VBGK

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 25.02.2020 - 5 Sa 132/19

    Teilkündigung zur Lohnreduzierung

  • BAG, 11.04.2019 - 6 AZR 110/18

    Tarifliche Ausschlussfrist - Geltendmachung iSd. § 37 TVöD-V - unionsrechtlicher

  • BAG, 27.04.2016 - 5 AZR 276/15

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Abweichende Bemessungsgrundlage

  • LAG Schleswig-Holstein, 20.04.2021 - 2 Sa 315 öD/20

    Eingruppierung - Aussetzung des Verfahrens wegen Verfassungsbeschwerde -

  • ArbG Villingen-Schwenningen, 07.10.2020 - 4 Ca 622/19

    Ablehnung des allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruchs - ausnahmsweise keine

  • LAG Düsseldorf, 19.12.2017 - 3 Sa 964/16

    Verweisungsklausel; Gleichstellungsabrede; Ausschlussfrist; Geltendmachung

  • ArbG Freiburg, 07.10.2020 - 4 Ca 622/19

    Ablehnung des allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruchs - ausnahmsweise keine

  • LAG Hamm, 14.03.2017 - 7 Sa 1191/16

    Jugend- und Auszubildendenvertreter, Übernahme in ein Arbeitsverhältnis,

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 28.09.2021 - 2 Sa 37/21

    Inbezugnahme tariflicher Regelungen - Dynamik - Gleichstellungsabrede - Auslegung

  • ArbG Kiel, 29.07.2021 - 5 Ca 150 öD e/21

    Eingruppierung einer Mitarbeiterin in einer Serviceeinheit beim Arbeitsgericht

  • LAG Köln, 21.10.2015 - 11 Sa 400/15

    Höhe einer Betriebsrente

  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.12.2020 - 7 Sa 138/20

    Mehrarbeitszuschlag - Urlaubs- und Krankheitsstunden - betriebliche Übung -

  • ArbG Kiel, 23.09.2021 - 5 Ca 147 öD/21

    Eingruppierung - Serviceeinheit beim Arbeitsgericht - BAT - Darlegungslast -

  • ArbG Siegen, 09.06.2022 - 1 Ca 1155/21

    Anspruch auf Jubiläumsgeld nach 35 Jahren Beschäftigung

  • ArbG Kiel, 20.10.2021 - 2 Ca 148 öD e/21

    Eingruppierung - Eingruppierungsmerkmal gleichwertige Fähigkeiten -

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