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   BAG, 22.10.2015 - 2 AZR 381/14   

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BAG, 22.10.2015 - 2 AZR 381/14 (https://dejure.org/2015,47720)
BAG, Entscheidung vom 22.10.2015 - 2 AZR 381/14 (https://dejure.org/2015,47720)
BAG, Entscheidung vom 22. Oktober 2015 - 2 AZR 381/14 (https://dejure.org/2015,47720)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 626 Abs 1 BGB, § 626 Abs 2 BGB, § 134 BGB, § 275 Abs 1 BGB, § 2 SGB 9
    Außerordentliche Kündigung - Strafhaft - Zustimmungsfiktion des § 91 Abs 3 S 2 SGB 9

  • IWW

    § 626 Abs. 1 BGB, § ... 275 Abs. 1 BGB, § 51 Abs. 1 Satz 1 StGB, § 359 StPO, § 360 StPO, § 7 StVollzG, § 10 StVollzG NRW, § 11 StVollzG, §§ 12, 53 ff. StVollzG NRW, § 57 StGB, § 149 StVollzG, § 94 StVollzG NRW, § 41 StVollzG, § 29 StVollzG NRW, §§ 23 ff. StVollzG, §§ 18 ff. StVollzG NRW, §§ 2, 68 SGB IX, § 85 SGB IX, § 134 BGB, § 91 Abs. 2 SGB IX, § 91 Abs. 3 Satz 1 SGB IX, § 91 Abs. 3 Satz 2 SGB IX, § 91 SGB IX, § 88 SGB IX, § 626 Abs. 2 BGB, § 88 Abs. 1 SGB IX, § 91 Abs. 3 SGB IX, § 88 Abs. 5 SGB IX, § 89 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 SGB IX, § 91 Abs. 5 SGB IX, § 626 Abs. 2 Satz 1 BGB, § 74 Abs. 3 LPVG NRW, § 1 Abs. 2, § 50 Abs. 1, § 52, § 78 Abs. 1, Abs. 4 LPVG NRW, § 66 Abs. 2 Satz 1 LPVG NRW, § 74 Abs. 1 Satz 1 LPVG NRW, § 91 Abs. 1 ZPO

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Außerordentliche Kündigung - Strafhaft - Zustimmungsfiktion des § 91 Abs 3 S 2 SGB IX

  • Wolters Kluwer

    Außerordentliche Kündigung eines tariflich ordentlich unkündbaren Arbeitsverhältnisses wegen langjähriger Arbeitsverhinderung des Arbeitnehmers aufgrund Inhaftierung

  • rabüro.de

    Zur außerordentlichen Kündigung mit Auslauffrist wegen Strafhaft

  • bag-urteil.com

    Außerordentliche Kündigung - Strafhaft

  • Betriebs-Berater

    Außerordentliche Kündigung wegen langjähriger Arbeitsverhinderung aufgrund einer Strafhaft

  • rewis.io

    Außerordentliche Kündigung - Strafhaft - Zustimmungsfiktion des § 91 Abs 3 S 2 SGB 9

  • ra.de
  • RA Kotz

    Haftstrafe - Kündigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist wegen langjähriger Strafhaft; Geltung der Zustimmungsfiktion des § 91 Abs. 3 Satz 2 SGB IX; Sonderkündigungsschutz nach §§ 85 ff. SGB IX - Außerordentliche Kündigung; Strafhaft

  • rechtsportal.de

    Außerordentliche Kündigung eines tariflich ordentlich unkündbaren Arbeitsverhältnisses wegen langjähriger Arbeitsverhinderung des Arbeitnehmers aufgrund Inhaftierung

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Arbeitgeber muss verurteiltem Straftäter nicht jahrelang den Arbeitsplatz reservieren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Außerordentliche Kündigung - wegen langjähriger Strafhaft

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Außerordentliche Kündigung eines Schwerbehinderten - und die Zustimmung des Integrationsamtes

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Außerordentliche Kündigung wegen Strafhaft

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist wegen langjähriger Strafhaft - Geltung der Zustimmungsfiktion des § 91 Abs. 3 Satz 2 SGB IX

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Langjährige Arbeitsverhinderung aufgrund einer Strafhaft als Kündigungsgrund

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    »Jail-Office« verhindert keine Kündigung

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Kündigung von "unkündbarem" Schwerbehinderten nach Haftstrafe

Besprechungen u.ä. (3)

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Langjährige Strafhaft stellt wichtigen Grund für außerordentliche Kündigung mit notwendiger Auslauffrist dar

  • Ruhr-Universität Bochum (Entscheidungsbesprechung)
  • taylorwessing.com (Entscheidungsbesprechung)

    Selbst schuld bei haftbedingter Arbeitsverhinderung - Wirksame Kündigung trotz ordentlicher Unkündbarkeit und Gleichstellung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 153, 102
  • NZA 2016, 482
  • BB 2016, 691
  • BB 2016, 765
  • DB 2016, 1508
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (19)

  • BAG, 24.03.2011 - 2 AZR 790/09

    Personenbedingte Kündigung - mehrjährige Freiheitsstrafe

    Auszug aus BAG, 22.10.2015 - 2 AZR 381/14
    Dementsprechend muss der Arbeitgeber bei der Rückkehr eines langjährig inhaftierten Arbeitnehmers mit Einarbeitungsaufwand rechnen (vgl. BAG 23. Mai 2013 - 2 AZR 120/12 - Rn. 20 ff., insbes. Rn. 37; 24. März 2011 - 2 AZR 790/09 - Rn. 12 ff., insbes. Rn. 23; 25. November 2010 - 2 AZR 984/08 - Rn. 11 ff., insbes. Rn. 25, BAGE 136, 213) .

    Ebenso wenig kann das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen schon für Jahre im Voraus abgeschätzt werden (vgl. BAG 24. März 2011 - 2 AZR 790/09 - Rn. 18; 25. November 2010 - 2 AZR 984/08 - Rn. 17) .

    (3) Eine möglicherweise vom beklagten Land vorgehaltene Personalreserve diente jedenfalls nicht dem Zweck, haftbedingte Ausfälle zu überbrücken (vgl. BAG 24. März 2011 - 2 AZR 790/09 - Rn. 22; zustimmend Picker RdA 2012, 40, 45) .

  • VG Düsseldorf, 10.06.2013 - 13 K 6670/12

    Betriebsbedingte Kündigung eines Schwerbehinderten - Kündigungszustimmung durch

    Auszug aus BAG, 22.10.2015 - 2 AZR 381/14
    bb) Nach anderer Ansicht gilt der gesamte § 91 SGB IX auch bei einer beabsichtigten außerordentlichen Kündigung mit notwendiger Auslauffrist (BAG 12. Mai 2005 - 2 AZR 159/04 - zu B I 1 der Gründe; VG Düsseldorf 10. Juni 2013 - 13 K 6670/12 - Rn. 66; VG Stuttgart 7. Februar 2011 - 11 K 2352/10 -; ErfK/Rolfs 15. Aufl. § 91 SGB IX Rn. 2; Knittel SGB IX 8. Aufl. § 91 Rn. 31 ff.; Kossens in Kossens/von der Heide/Maaß SGB IX 4. Aufl. § 91 Rn. 4; KR/Etzel/Gallner 10. Aufl. § 91 SGB IX Rn. 2; wohl auch Neumann in Neumann/Pahlen/Majerski-Pahlen SGB IX 12. Aufl. § 91 Rn. 2, 4; siehe zudem BAG 12. August 1999 - 2 AZR 748/98 - zu B V 3 der Gründe; VGH Baden-Württemberg 5. August 1996 - 7 S 483/95 - jeweils zu § 21 SchwbG) .

    Der Gesetzgeber, dem die Rechtsprechung des Senats zur inhaltsgleichen Vorgängerregelung des § 21 SchwbG bekannt gewesen sein muss (so der zutreffende Hinweis von VG Düsseldorf 10. Juni 2013 - 13 K 6670/12 -) , hat bei der Verabschiedung des SGB IX im Jahr 2001 (BGBl. I S. 1046) die außerordentliche Kündigung mit notwendiger Auslauffrist aus guten Gründen nicht aus dem Anwendungsbereich des § 91 SGB IX herausgenommen.

  • BAG, 12.05.2005 - 2 AZR 159/04

    Fristlose Kündigung einer ordentlich unkündbaren schwerbehinderten Arbeitnehmerin

    Auszug aus BAG, 22.10.2015 - 2 AZR 381/14
    bb) Nach anderer Ansicht gilt der gesamte § 91 SGB IX auch bei einer beabsichtigten außerordentlichen Kündigung mit notwendiger Auslauffrist (BAG 12. Mai 2005 - 2 AZR 159/04 - zu B I 1 der Gründe; VG Düsseldorf 10. Juni 2013 - 13 K 6670/12 - Rn. 66; VG Stuttgart 7. Februar 2011 - 11 K 2352/10 -; ErfK/Rolfs 15. Aufl. § 91 SGB IX Rn. 2; Knittel SGB IX 8. Aufl. § 91 Rn. 31 ff.; Kossens in Kossens/von der Heide/Maaß SGB IX 4. Aufl. § 91 Rn. 4; KR/Etzel/Gallner 10. Aufl. § 91 SGB IX Rn. 2; wohl auch Neumann in Neumann/Pahlen/Majerski-Pahlen SGB IX 12. Aufl. § 91 Rn. 2, 4; siehe zudem BAG 12. August 1999 - 2 AZR 748/98 - zu B V 3 der Gründe; VGH Baden-Württemberg 5. August 1996 - 7 S 483/95 - jeweils zu § 21 SchwbG) .

    (b) Soweit § 91 SGB IX das Beschleunigungsinteresse der Arbeitsvertragsparteien schützen möchte (vgl. BAG 12. Mai 2005 - 2 AZR 159/04 - zu B I 3 b bb der Gründe) und insofern an § 626 Abs. 2 BGB anknüpft, könnte allenfalls unterschieden werden zwischen Kündigungen, die auf einem einmaligen Vorfall beruhen, und solchen, denen ein Dauertatbestand zugrunde liegt.

  • BAG, 13.05.2004 - 2 AZR 36/04

    Außerordentliche Kündigung

    Auszug aus BAG, 22.10.2015 - 2 AZR 381/14
    Zum einen liegt der Kündigung ein Dauertatbestand zugrunde (vgl. BAG 13. Mai 2004 - 2 AZR 36/04 - zu II 1 der Gründe) .

    Die Vorschrift greift erst dann ein, wenn die Frist des § 626 Abs. 2 Satz 1 BGB abgelaufen ist (vgl. BAG 13. Mai 2004 - 2 AZR 36/04 - zu II 2 der Gründe) .

  • BVerwG, 10.09.1992 - 5 C 39.88

    Fiktion der Zustimmung der Hauptfürsorgestelle zur außerordentlichen Kündigung

    Auszug aus BAG, 22.10.2015 - 2 AZR 381/14
    b) Im Streitfall kann offenbleiben, ob die Gerichte für Arbeitssachen schon deshalb davon auszugehen haben, dass die Zustimmung zu der beabsichtigten Kündigung fingiert wurde, weil das Integrationsamt mit seinem Schreiben vom 18. März 2012 einen entsprechenden feststellenden Verwaltungsakt erlassen hat, den der Kläger mit einem Widerspruch hätte angreifen können und müssen (zum Erfordernis einer schriftlichen, mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehenen "Bestätigung" des Fiktionseintritts vgl. BVerwG 10. September 1992 - 5 C 39.88 - BVerwGE 91, 7) .

    Die Fiktion hat Surrogatscharakter (vgl. BVerwG 12. Juli 2012 - 5 C 16.11 - Rn. 12, BVerwGE 143, 325; 10. September 1992 - 5 C 39.88 - BVerwGE 91, 7) .

  • BAG, 25.11.2010 - 2 AZR 984/08

    Personenbedingte Kündigung - mehrjährige Freiheitsstrafe

    Auszug aus BAG, 22.10.2015 - 2 AZR 381/14
    Dementsprechend muss der Arbeitgeber bei der Rückkehr eines langjährig inhaftierten Arbeitnehmers mit Einarbeitungsaufwand rechnen (vgl. BAG 23. Mai 2013 - 2 AZR 120/12 - Rn. 20 ff., insbes. Rn. 37; 24. März 2011 - 2 AZR 790/09 - Rn. 12 ff., insbes. Rn. 23; 25. November 2010 - 2 AZR 984/08 - Rn. 11 ff., insbes. Rn. 25, BAGE 136, 213) .

    Ebenso wenig kann das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen schon für Jahre im Voraus abgeschätzt werden (vgl. BAG 24. März 2011 - 2 AZR 790/09 - Rn. 18; 25. November 2010 - 2 AZR 984/08 - Rn. 17) .

  • BSG, 04.12.2014 - B 2 U 18/13 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Hinterbliebenenrente - kein Leistungsausschluss

    Auszug aus BAG, 22.10.2015 - 2 AZR 381/14
    (1) Die teleologische Reduktion ist dadurch gekennzeichnet, dass sie die nach ihrem Wortlaut anzuwendende Vorschrift hinsichtlich eines Teils der von ihr erfassten Fälle für gleichwohl unanwendbar hält, weil Sinn und Zweck, Entstehungsgeschichte und Gesamtzusammenhang der einschlägigen Regelung gegen eine uneingeschränkte Anwendung sprechen (vgl. BSG 4. Dezember 2014 - B 2 U 18/13 R - Rn. 27 mwN) .
  • BAG, 23.01.2014 - 2 AZR 582/13

    Krankheitsbedingte außerordentliche Kündigung

    Auszug aus BAG, 22.10.2015 - 2 AZR 381/14
    Das gilt gerade auch im Hinblick auf einen Sachverhalt, der bei einem Arbeitnehmer ohne Sonderkündigungsschutz nur eine ordentliche Kündigung rechtfertigen könnte (vgl. BAG 23. Januar 2014 - 2 AZR 582/13 - Rn. 28, BAGE 147, 162) .
  • BAG, 12.08.1999 - 2 AZR 748/98

    Außerordentliche Kündigung; Schwerbehinderte

    Auszug aus BAG, 22.10.2015 - 2 AZR 381/14
    bb) Nach anderer Ansicht gilt der gesamte § 91 SGB IX auch bei einer beabsichtigten außerordentlichen Kündigung mit notwendiger Auslauffrist (BAG 12. Mai 2005 - 2 AZR 159/04 - zu B I 1 der Gründe; VG Düsseldorf 10. Juni 2013 - 13 K 6670/12 - Rn. 66; VG Stuttgart 7. Februar 2011 - 11 K 2352/10 -; ErfK/Rolfs 15. Aufl. § 91 SGB IX Rn. 2; Knittel SGB IX 8. Aufl. § 91 Rn. 31 ff.; Kossens in Kossens/von der Heide/Maaß SGB IX 4. Aufl. § 91 Rn. 4; KR/Etzel/Gallner 10. Aufl. § 91 SGB IX Rn. 2; wohl auch Neumann in Neumann/Pahlen/Majerski-Pahlen SGB IX 12. Aufl. § 91 Rn. 2, 4; siehe zudem BAG 12. August 1999 - 2 AZR 748/98 - zu B V 3 der Gründe; VGH Baden-Württemberg 5. August 1996 - 7 S 483/95 - jeweils zu § 21 SchwbG) .
  • BAG, 21.02.2013 - 2 AZR 433/12

    Außerordentliche Kündigung - Zeitpunkt der Anhörung des Personalrats

    Auszug aus BAG, 22.10.2015 - 2 AZR 381/14
    der gesetzlich in bestimmter Weise geregelte Fall nach Maßgabe des Gleichheitssatzes nach einer anderen Entscheidung verlangt als die übrigen geregelten Fälle, um Wertungswidersprüche zu vermeiden (vgl. BAG 21. Februar 2013 - 2 AZR 433/12 - Rn. 20 mwN) .
  • VG Stuttgart, 07.02.2011 - 11 K 2352/10

    Zustimmungsfiktion bei außerordentlicher personenbedingter Kündigung eines

  • VGH Baden-Württemberg, 05.08.1996 - 7 S 483/95

    Antragsfrist für die Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung eines

  • BAG, 13.05.2015 - 2 AZR 531/14

    Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist

  • BVerwG, 12.07.2012 - 5 C 16.11

    Anfechtungsklage; Rechtsschutzinteresse; Fiktion; Fiktion eines Verwaltungsakts;

  • BVerfG, 19.05.2015 - 2 BvR 1170/14

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Anwendung der Stichtagsregelung des §

  • BAG, 27.01.2011 - 2 AZR 825/09

    Außerordentliche Verdachtskündigung - Beginn der Frist des § 626 Abs. 2 BGB -

  • LAG Köln, 29.01.2014 - 3 Sa 866/13

    Außerordentliche Kündigung mit sozialer Auslauffrist

  • BGH, 08.05.2014 - VII ZR 203/11

    Bauvertrag: Mängelrechte bei Errichtung einer Stahlbeton-Glasfassade mit spontan

  • BAG, 23.05.2013 - 2 AZR 120/12

    Personenbedingte Kündigung - Untersuchungshaft

  • BAG, 22.10.2019 - 3 AZR 429/18

    Ruhegeld - Ablösung - Betriebsübergang

    (1) Die teleologische Reduktion von Rechtsnormen ist dadurch gekennzeichnet, dass sie eine nach ihrem Wortlaut anzuwendende Vorschrift hinsichtlich eines Teils der von ihr erfassten Fälle nicht anwendet, weil Sinn und Zweck, Entstehungsgeschichte und Zusammenhang der einschlägigen Regelung gegen eine uneingeschränkte Anwendung sprechen (vgl. BAG 27. September 2017 - 7 AZR 629/15 - Rn. 31; 22. Oktober 2015 - 2 AZR 381/14 - Rn. 34 mwN, BAGE 153, 102) .

    der gesetzlich in bestimmter Weise geregelte Fall nach Maßgabe des Gleichheitssatzes nach einer anderen Entscheidung verlangt als die übrigen geregelten Fälle, um Wertungswidersprüche zu vermeiden (vgl. BAG 22. Oktober 2015 - 2 AZR 381/14 - aaO; 21. Februar 2013 - 2 AZR 433/12 - Rn. 20 mwN) .

  • BAG, 01.10.2020 - 2 AZR 247/20

    Kündigungsschutzklage "aus dem Verborgenen"

    Sie lässt auch keinen Rechtsfehler erkennen (zur Möglichkeit und den Voraussetzungen einer außerordentlichen Kündigung mit notwendiger Auslauffrist eines ordentlich unkündbaren Arbeitsverhältnisses wegen haftbedingter Abwesenheit vgl. BAG 22. Oktober 2015 - 2 AZR 381/14 - Rn. 15, BAGE 153, 102) .
  • OLG Braunschweig, 28.10.2020 - 11 U 149/19

    Entschädigung für eine Untersuchungshaft; Kosten für ein durch einen

    Soweit das Landgericht eine Verletzung der Schadensminderungspflicht des Klägers durch den Abschluss des mit der X-Klinik am 20.01.2012 geschlossenen Aufhebungsvertrages mit der Begründung abgelehnt habe, dass dieser Aufhebungsvertrag kein kausal beachtliches Ereignis sei, das einem Entschädigungsanspruch entgegenstehe, da der Kläger während der Untersuchungshaft ohnehin keinen Anspruch auf Arbeitslohn gehabt hätte und die Inhaftierung bei lebensnaher Betrachtung überdies zu einer (notfalls kündigungsbedingten) Beendigung des Arbeitsverhältnisses geführt hätte, sei die Unterstellung einer hypothetischen kündigungsbedingten Beendigung des Arbeitsverhältnisses unzulässig und mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG, Urteil vom 22.10.2014 - 2 AZR 381/14 - Urteil vom 24.03.2011 - 2 AZR 790/09 - Urteil vom 23.05.2013 - 2 AZR 120/12 - LAG Hessen, Urteil vom 21.11.2017 - 8 SA 146/17 -) nicht in Einklang zu bringen, denn eine arbeitgeberseitige Kündigung bei Untersuchungshaft wäre gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG sozial ungerechtfertigt gewesen.
  • BAG, 20.07.2023 - 6 AZR 228/22

    Organstellung und Betriebsübergang - § 14 KSchG

    aa) Mit der teleologischen Reduktion, die zu den von Verfassungs wegen anerkannten Auslegungsgrundsätzen gehört, wird der ausgehend vom Gesetzeszweck zu weit gefasste Wortlaut einer Norm auf den Anwendungsbereich reduziert, welcher ihrer ratio legis entspricht (vgl. zB BAG 25. August 2022 - 6 AZR 499/21 - Rn. 56; 27. September 2017 - 7 AZR 629/15 - Rn. 31; 22. Oktober 2015 - 2 AZR 381/14 - Rn. 34, BAGE 153, 102) .
  • ArbG Düsseldorf, 13.01.2017 - 14 Ca 3558/16

    Fristlose Kündigung, Schlelchtleistung, Verdachtskündigung, Tatkündigung,

    (1)Die teleologische Reduktion ist dadurch gekennzeichnet, dass sie die nach ihrem Wortlaut anzuwendende Vorschrift hinsichtlich eines Teils der von ihr erfassten Fälle für gleichwohl unanwendbar hält, weil Sinn und Zweck, Entstehungsgeschichte und Gesamtzusammenhang der einschlägigen Regelung gegen eine uneingeschränkte Anwendung sprechen (BAG 22.10.2015 - 2 AZR 381/14, BAGE 153, 102; BSG 04.12.2014 - B 2 U 18/13 R, BSGE 118, 18).

    der gesetzlich in bestimmter Weise geregelte Fall nach Maßgabe des Gleichheitssatzes nach einer anderen Entscheidung verlangt als die übrigen geregelten Fälle, um Wertungswidersprüche zu vermeiden (BAG 22.10.2015 - 2 AZR 381/14, aaO.; 21.02.2013 - 2 AZR 433/12, ZTR 2013, 518).

    Eine Gesetzesanwendung, die als richterliche Rechtsfortbildung den klaren Wortsinn einer Norm hintanstellt, ohne dass diese Voraussetzungen vorlägen, greift unzulässig in die Kompetenzen des demokratisch legitimierten Gesetzgebers ein (vgl. BVerfG 19.05.2015 - 2 BvR 1170/14 - BAG 22.10.2015 - 2 AZR 381/14, aaO.).

  • BAG, 27.09.2017 - 7 AZR 629/15

    WissZeitVG - Höchstbefristungsdauer - Anrechnung

    (aa) Die teleologische Reduktion ist dadurch gekennzeichnet, dass sie die nach ihrem Wortlaut anzuwendende Vorschrift hinsichtlich eines Teils der von ihr erfassten Fälle für gleichwohl unanwendbar hält, weil Sinn und Zweck, Entstehungsgeschichte und Zusammenhang der einschlägigen Regelung gegen eine uneingeschränkte Anwendung sprechen (vgl. BAG 22. Oktober 2015 - 2 AZR 381/14 - Rn. 34, BAGE 153, 102; 19. Dezember 2013 - 6 AZR 190/12 - Rn. 33, BAGE 147, 60) .
  • LAG Hessen, 21.11.2017 - 8 Sa 146/17

    § 1 Abs. 2 KSchG, § 1 Abs. 2 KSchG

    Dementsprechend muss der Arbeitgeber bei der Rückkehr eines langjährig inhaftierten Arbeitnehmers mit Einarbeitungsaufwand rechnen (BAG 22. Oktober 2015 - 2 AZR 381/14 - NZA 2016, 482 ff.; BAG 24. März 2011 - 2 AZR 790/09 - NZA 2011, 1084 ff.; vgl. auch BAG 23. Mai 2013 - 2 AZR 120/12 - NZA 2013, 1211 ff.).
  • BAG, 12.04.2016 - 6 AZR 731/13

    Bewährungsaufstieg - Unterbrechung durch Elternzeit

    Dies kann den Verlust von Erfahrungswissen nach sich ziehen (vgl. für die Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses durch eine langjährige Freiheitsstrafe BAG 22. Oktober 2015 - 2 AZR 381/14 - Rn. 14; Krasemann Das Eingruppierungsrecht des BAT/BAT-O 8. Aufl. 11. Kapitel Rn. 181) .
  • BAG, 12.06.2019 - 7 AZR 317/17

    Sachgrundlose Befristung - Neugründung

    Sie ist dadurch gekennzeichnet, dass sie die nach ihrem Wortlaut anzuwendende Vorschrift hinsichtlich eines Teils der von ihr erfassten Fälle für gleichwohl unanwendbar hält, weil Sinn und Zweck, Entstehungsgeschichte und Zusammenhang der einschlägigen Regelung gegen eine uneingeschränkte Anwendung sprechen (vgl. BAG 27. September 2017 - 7 AZR 629/15 - Rn. 31; 22. Oktober 2015 - 2 AZR 381/14 - Rn. 34 mwN, BAGE 153, 102; 19. Dezember 2013 - 6 AZR 190/12 - Rn. 33, aaO) .

    der gesetzlich in bestimmter Weise geregelte Fall nach Maßgabe des Gleichheitssatzes nach einer anderen Entscheidung verlangt als die übrigen geregelten Fälle, um Wertungswidersprüche zu vermeiden (vgl. BAG 22. Oktober 2015 - 2 AZR 381/14 - Rn. 34, aaO; 21. Februar 2013 - 2 AZR 433/12 - Rn. 20) .

  • LAG Düsseldorf, 25.02.2022 - 4 Sa 37/22

    Analoge Anwendung des § 769 ZPO bei Vollstreckungsgegenklage wegen nachträglicher

    (1)Die teleologische Reduktion (Einschränkung) ist dadurch gekennzeichnet, dass sie die nach ihrem Wortlaut anzuwendende Vorschrift hinsichtlich eines Teils der von ihr erfassten Fälle für gleichwohl unanwendbar hält, weil Sinn und Zweck, Entstehungsgeschichte und Gesamtzusammenhang der einschlägigen Regelung gegen eine uneingeschränkte Anwendung sprechen (BAG 22.10.2015 - 2 AZR 381/14, BAGE 153, 102; BSG 04.12.2014 - B 2 U 18/13 R, BSGE 118, 18).

    der gesetzlich in bestimmter Weise geregelte Fall nach Maßgabe des Gleichheitssatzes nach einer anderen Entscheidung verlangt als die übrigen geregelten Fälle, um Wertungswidersprüche zu vermeiden (BAG 27.09.2017 - 7 AZR 629/15; 22.10.2015 - 2 AZR 381/14, aaO.; 21.02.2013 - 2 AZR 433/12, ZTR 2013, 518).

  • LAG München, 07.12.2017 - 4 TaBV 30/17

    Mitbestimmung bei Arbeitszeit - Verwendung eines Textbausteins zur Unterrichtung

  • LAG München, 08.02.2018 - 4 TaBVGa 16/17

    Mitbestimmung bei Arbeitszeit - Unterlassungsanspruch

  • LAG Düsseldorf, 02.06.2017 - 6 Sa 111/17

    Betriebsrente; Anrechnung anderer Versorgungsbezüge

  • BAG, 18.05.2017 - 2 AZR 79/16

    Kündigungsschutz nach dem EuAbgG

  • LAG Nürnberg, 21.07.2016 - 5 Sa 498/15

    Personenbedingte Kündigung - Haftstrafe

  • LAG Sachsen-Anhalt, 16.11.2015 - 6 Sa 254/14

    Außerordentliche verhaltensbedingte Kündigung

  • OVG Sachsen, 02.06.2021 - 3 A 149/21

    Schwerbehinderte; außerordentlichen Kündigung mit sozialer Auslauffrist;

  • VG Köln, 15.01.2019 - 7 K 928/17

    Zustimmung des Integrationsamts zur außerordentlichen Kündigung des

  • ArbG Hamburg, 12.07.2017 - 27 Ca 525/16

    Konsultationsverfahren bei anzeigepflichtigen Entlassungen â€" Verkürzung von

  • LAG Sachsen, 25.11.2020 - 2 Sa 37/20

    Voraussetzungen einer Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen; Betriebliches

  • ArbG Hamburg, 24.05.2017 - 24 Ca 246/16
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