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   BAG, 17.05.2017 - 7 ABR 22/15   

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https://dejure.org/2017,15429
BAG, 17.05.2017 - 7 ABR 22/15 (https://dejure.org/2017,15429)
BAG, Entscheidung vom 17.05.2017 - 7 ABR 22/15 (https://dejure.org/2017,15429)
BAG, Entscheidung vom 17. Mai 2017 - 7 ABR 22/15 (https://dejure.org/2017,15429)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 22 Abs 2 S 1 Nr 1 MitbestG, § 22 Abs 1 MitbestG, § 22 Abs 2 S 2 MitbestG, § 77 Abs 1 S 1 Nr 7 MitbestGWO 3, § 79 Abs 1 MitbestGWO 3
    Wahlanfechtung - Aufsichtsrat - Arbeitnehmervertreter

  • Wolters Kluwer

    Beteiligte im arbeitsgerichtichen Beschlussverfahren bei Anfechtung der Wahl der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat; Wahrung der zweiwöchigen Frist bei der Anfechtung der Wahl der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat; Mitteilung der Delegiertenversammlung und der ...

  • Betriebs-Berater

    Anfechtung der Wahl der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat und deren Ersatzmitglieder

  • bag-urteil.com

    Wahlanfechtung - Aufsichtsrat - Arbeitnehmervertreter

  • rewis.io

    Wahlanfechtung - Aufsichtsrat - Arbeitnehmervertreter

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unternehmensmitbestimmung - Wahlanfechtung; Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer; Wahl durch Delegierte; öffentliche Stimmauszählung; Anfechtungsfrist

  • rechtsportal.de

    Beteiligte im arbeitsgerichtichen Beschlussverfahren bei Anfechtung der Wahl der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat

  • datenbank.nwb.de

    Wahlanfechtung - Aufsichtsrat - Arbeitnehmervertreter

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Kein Anwesenheitsrecht aller Konzernarbeitnehmer bei Aufsichtsratswahl durch Delegierte

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anfechtung der Wahl der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat - und die Frist zur Wahlanfechtung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat - und die Berechtigug zur Wahlanfechtung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anfechtung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat - und die Beteiligten im Beschlussverfahren

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat - und die Wahlanfechtung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Anfechtung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Wahlanfechtung - Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer - Wahl durch Delegierte -öffentliche Stimmauszählung - Anfechtungsfrist

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein Anwesenheitsrecht von Arbeitnehmern bei Stimmauszählung nach Wahl durch Delegierte

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 159, 111
  • NJW 2017, 3467
  • ZIP 2017, 2050
  • ZIP 2017, 80
  • NZA 2017, 1405
  • BB 2017, 2483
  • DB 2017, 2617
  • NZG 2018, 228
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 24.05.1965 - 1 ABR 1/65

    Angabe des Anfechrungsgegenrs bei Wahlanfechtung - Inhalt des Anfechtungsantrags

    Auszug aus BAG, 17.05.2017 - 7 ABR 22/15
    Der Grund muss geeignet sein, Zweifel an der nach den mitbestimmungsrechtlichen Vorschriften zu beurteilenden Ordnungsmäßigkeit der durchgeführten Wahl zu begründen (Henssler aaO § 21 MitbestG Rn. 5; WKS/Wißmann 5. Aufl. § 22 Rn. 53; vgl. zur Anfechtung einer Betriebsratswahl: BAG 21. März 2017 - 7 ABR 19/15 - Rn. 20; 24. Mai 1965 - 1 ABR 1/65 - zu B II 2 der Gründe, BAGE 17, 165) .

    (a) Das Bundesarbeitsgericht hat zwar verschiedentlich § 167 ZPO bzw. die inhaltsgleiche Vorgängervorschrift des § 270 Abs. 3 ZPO aF im Wahlanfechtungsverfahren angewendet (vgl. BAG 23. November 2016 - 7 ABR 3/15 - Rn. 28; 13. März 2013 - 7 ABR 67/11 - Rn. 9; 24. September 1981 - 6 ABR 7/81 - BAGE 36, 363; 25. Juni 1974 - 1 ABR 68/73 -; 29. März 1974 - 1 ABR 27/73 - BAGE 26, 107; 24. Mai 1965 - 1 ABR 1/65 - BAGE 17, 165) .

    In der Ausgangsentscheidung vom 24. Mai 1965 (- 1 ABR 1/65 - aaO) neigte das Bundesarbeitsgericht der Auffassung zu, dass es auf die Zustellung des Antrags nicht entscheidungserheblich ankomme, konnte diese Rechtsfrage aber ausdrücklich offenlassen.

  • BAG, 23.01.2008 - 1 ABR 64/06

    Einseitige Erledigungserklärung im Beschlussverfahren

    Auszug aus BAG, 17.05.2017 - 7 ABR 22/15
    Diese Entscheidung ist unter Beteiligung der ehrenamtlichen Richter nach § 96 ArbGG zu treffen (BAG 23. Januar 2008 - 1 ABR 64/06 - Rn. 9, BAGE 125, 300) .

    Sie wird vom Gericht von Amts wegen und lediglich deklaratorisch festgestellt (BAG 23. Januar 2008 - 1 ABR 64/06 - Rn. 19 mwN, BAGE 125, 300) .

    Das Beschlussverfahren beginnt vielmehr bereits mit dem Eingang einer Antragsschrift bei Gericht (vgl. BAG 23. Januar 2008 - 1 ABR 64/06 - Rn. 18, aaO) .

  • BAG, 10.07.2013 - 7 ABR 83/11

    Schwerbehindertenvertretung - Wahlanfechtung - rechtzeitige Bekanntgabe von

    Auszug aus BAG, 17.05.2017 - 7 ABR 22/15
    Für die Wahl zum Betriebsrat und zur Schwerbehindertenvertretung nimmt der Senat deshalb an, dass mit dem Begriff der Öffentlichkeit nicht die allgemeine Öffentlichkeit, sondern die Betriebsöffentlichkeit gemeint ist (vgl. zur Wahl der Schwerbehindertenvertretung BAG 10. Juli 2013 - 7 ABR 83/11 - Rn. 18; zur Betriebsratswahl BAG 15. November 2000 - 7 ABR 53/99 - zu B II 1 der Gründe, BAGE 96, 233) .

    Zur Herstellung dieser Beobachtungsmöglichkeit ist es erforderlich, dass Ort, Tag und Zeit sämtlicher öffentlicher Kontrolle unterliegender Vorgänge im Wahlverfahren rechtzeitig vorher bekannt gegeben werden (BAG 10. Juli 2013 - 7 ABR 83/11 - Rn. 18; 15. November 2000 - 7 ABR 53/99 - zu B II 2 der Gründe, BAGE 96, 233) .

  • BAG, 15.11.2000 - 7 ABR 53/99

    Öffentlichkeit der Stimmauszählung

    Auszug aus BAG, 17.05.2017 - 7 ABR 22/15
    Für die Wahl zum Betriebsrat und zur Schwerbehindertenvertretung nimmt der Senat deshalb an, dass mit dem Begriff der Öffentlichkeit nicht die allgemeine Öffentlichkeit, sondern die Betriebsöffentlichkeit gemeint ist (vgl. zur Wahl der Schwerbehindertenvertretung BAG 10. Juli 2013 - 7 ABR 83/11 - Rn. 18; zur Betriebsratswahl BAG 15. November 2000 - 7 ABR 53/99 - zu B II 1 der Gründe, BAGE 96, 233) .

    Zur Herstellung dieser Beobachtungsmöglichkeit ist es erforderlich, dass Ort, Tag und Zeit sämtlicher öffentlicher Kontrolle unterliegender Vorgänge im Wahlverfahren rechtzeitig vorher bekannt gegeben werden (BAG 10. Juli 2013 - 7 ABR 83/11 - Rn. 18; 15. November 2000 - 7 ABR 53/99 - zu B II 2 der Gründe, BAGE 96, 233) .

  • BAG, 23.07.2014 - 7 ABR 23/12

    Wahlanfechtung - Widerruf einer Kandidatur

    Auszug aus BAG, 17.05.2017 - 7 ABR 22/15
    Die zu Unrecht unterbliebene Beteiligung eines Verfahrensbeteiligten kann auch noch in der Rechtsbeschwerdeinstanz dadurch behoben werden, dass die betreffende Person künftig am Verfahren beteiligt wird (BAG 23. Juli 2014 - 7 ABR 23/12 - Rn. 13) .

    Nur wenn sämtliche die Wahl anfechtenden Arbeitnehmer aus ihren Arbeitsverhältnissen ausscheiden, führt dies zur Unzulässigkeit des Antrags, da in diesem Fall für die Fortführung des Wahlanfechtungsverfahrens kein Rechtsschutzbedürfnis mehr besteht (st. Rspr. zur Anfechtung von Betriebsratswahlen, vgl. etwa BAG 23. Juli 2014 - 7 ABR 23/12 - Rn. 31 mwN) .

  • BAG, 12.02.1985 - 1 ABR 11/84

    Wahl von Arbeitnehmervertretern in den Aufsichtsrat - Einreichung eines

    Auszug aus BAG, 17.05.2017 - 7 ABR 22/15
    Erweist sich ihre Wahl als unwirksam, verlieren sie ihr durch die Wahl erworbenes Aufsichtsratsmandat (BAG 12. Februar 1985 - 1 ABR 11/84 - zu B I 1 der Gründe, BAGE 48, 96) .

    aa) Der Aufsichtsrat ist stets an dem Verfahren beteiligt (BAG 27. Januar 1993 - 7 ABR 37/92 - zu B II 2 der Gründe, BAGE 72, 161 zur Anfechtung einer Wahl nach dem BetrVG 1952; Henssler in Ulmer/Habersack/Henssler Mitbestimmungsrecht 3. Aufl. § 22 MitbestG Rn. 8; GMP/Matthes/Spinner 8. Aufl. § 83 Rn. 71; WKS/Wißmann 5. Aufl. § 22 Rn. 59; aA BAG 12. Februar 1985 - 1 ABR 11/84 - zu B II 1 a der Gründe, BAGE 48, 96) .

  • BAG, 27.01.1993 - 7 ABR 37/92

    Wahl der Arbeitnehmervertreter zum Aufsichtsrat

    Auszug aus BAG, 17.05.2017 - 7 ABR 22/15
    aa) Der Aufsichtsrat ist stets an dem Verfahren beteiligt (BAG 27. Januar 1993 - 7 ABR 37/92 - zu B II 2 der Gründe, BAGE 72, 161 zur Anfechtung einer Wahl nach dem BetrVG 1952; Henssler in Ulmer/Habersack/Henssler Mitbestimmungsrecht 3. Aufl. § 22 MitbestG Rn. 8; GMP/Matthes/Spinner 8. Aufl. § 83 Rn. 71; WKS/Wißmann 5. Aufl. § 22 Rn. 59; aA BAG 12. Februar 1985 - 1 ABR 11/84 - zu B II 1 a der Gründe, BAGE 48, 96) .

    Etwas Anderes folgt nicht aus der Entscheidung des Senats zur Drittelbeteiligung nach dem BetrVG 1952 (BAG 27. Januar 1993 - 7 ABR 37/92 - zu B II 1 c der Gründe, BAGE 72, 161) , nach der eine Beteiligung von Gewerkschaften verneint wurde.

  • BAG, 23.11.2016 - 7 ABR 3/15

    Anfechtung einer Betriebsratswahl - Betriebsbegriff

    Auszug aus BAG, 17.05.2017 - 7 ABR 22/15
    (a) Das Bundesarbeitsgericht hat zwar verschiedentlich § 167 ZPO bzw. die inhaltsgleiche Vorgängervorschrift des § 270 Abs. 3 ZPO aF im Wahlanfechtungsverfahren angewendet (vgl. BAG 23. November 2016 - 7 ABR 3/15 - Rn. 28; 13. März 2013 - 7 ABR 67/11 - Rn. 9; 24. September 1981 - 6 ABR 7/81 - BAGE 36, 363; 25. Juni 1974 - 1 ABR 68/73 -; 29. März 1974 - 1 ABR 27/73 - BAGE 26, 107; 24. Mai 1965 - 1 ABR 1/65 - BAGE 17, 165) .
  • BAG, 13.03.2013 - 7 ABR 67/11

    Betriebsrat - Minderheitengeschlecht

    Auszug aus BAG, 17.05.2017 - 7 ABR 22/15
    (a) Das Bundesarbeitsgericht hat zwar verschiedentlich § 167 ZPO bzw. die inhaltsgleiche Vorgängervorschrift des § 270 Abs. 3 ZPO aF im Wahlanfechtungsverfahren angewendet (vgl. BAG 23. November 2016 - 7 ABR 3/15 - Rn. 28; 13. März 2013 - 7 ABR 67/11 - Rn. 9; 24. September 1981 - 6 ABR 7/81 - BAGE 36, 363; 25. Juni 1974 - 1 ABR 68/73 -; 29. März 1974 - 1 ABR 27/73 - BAGE 26, 107; 24. Mai 1965 - 1 ABR 1/65 - BAGE 17, 165) .
  • BAG, 25.06.1974 - 1 ABR 68/73

    Anfechtung eines Betriebsratswahl wegen Nichtaufnahme eines bestimmten

    Auszug aus BAG, 17.05.2017 - 7 ABR 22/15
    (a) Das Bundesarbeitsgericht hat zwar verschiedentlich § 167 ZPO bzw. die inhaltsgleiche Vorgängervorschrift des § 270 Abs. 3 ZPO aF im Wahlanfechtungsverfahren angewendet (vgl. BAG 23. November 2016 - 7 ABR 3/15 - Rn. 28; 13. März 2013 - 7 ABR 67/11 - Rn. 9; 24. September 1981 - 6 ABR 7/81 - BAGE 36, 363; 25. Juni 1974 - 1 ABR 68/73 -; 29. März 1974 - 1 ABR 27/73 - BAGE 26, 107; 24. Mai 1965 - 1 ABR 1/65 - BAGE 17, 165) .
  • BAG, 24.09.1981 - 6 ABR 7/81

    Private Berufsfachschule - Private Ersatzfachschule - Auszubildende - Praktische

  • BAG, 29.03.1974 - 1 ABR 27/73

    Wahlanfechtungsbefugnis - Einspruch gegen die Richtigkeit der Wählerliste -

  • BAG, 27.07.2005 - 7 ABR 54/04

    Einsichtnahme in die Wahlakten der Betriebsratswahl

  • BAG, 21.03.2017 - 7 ABR 19/15

    Betriebsratswahl - Anfechtung - Änderung der Wählerliste

  • BAG, 04.11.2015 - 7 ABR 42/13

    Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer - Wahlart

  • LAG Köln, 20.04.2015 - 5 TaBV 6/14

    Wahrung der Anfechtungsfrist gem. § 22 Abs. 2 S. 2 MitbestG

  • ArbG Köln, 30.10.2013 - 13 BV 103/13

    Beurteilung der Wirksamkeit der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den

  • BAG, 24.02.2021 - 7 ABR 38/19

    Wahlanfechtung - Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer - Stimmauszählung

    Die Vorinstanzen haben zu Recht neben den Antragstellern das betroffene Unternehmen (Beteiligte zu 4.), den betroffenen Aufsichtsrat (Beteiligter zu 5.), die Gewerkschaft (Beteiligte zu 6.), auf deren Vorschlag Vertreter der Arbeitnehmer gewählt wurden, und die gewählten unternehmensangehörigen Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer (Beteiligte zu 7. bis 10.) am vorliegenden Verfahren beteiligt (vgl. BAG 15. Mai 2019 - 7 ABR 35/17 - Rn. 18, 20; 17. Mai 2017 - 7 ABR 22/15 - Rn. 21 f., BAGE 159, 111) .

    Die zu Unrecht unterbliebene Beteiligung eines Verfahrensbeteiligten kann auch noch in der Rechtsbeschwerdeinstanz dadurch behoben werden, dass die betreffende Person künftig am Verfahren beteiligt wird (BAG 17. Mai 2017 - 7 ABR 22/15 - Rn. 18, BAGE 159, 111; 23. Juli 2014 - 7 ABR 23/12 - Rn. 13) .

    Sie verlieren ihr durch die Wahl erworbenes Aufsichtsratsmandat, wenn sich ihre Wahl als unwirksam erweist (BAG 15. Mai 2019 - 7 ABR 35/17 - Rn. 17; 17. Mai 2017 - 7 ABR 22/15 - Rn. 19, BAGE 159, 111; 12. Februar 1985 - 1 ABR 11/84 - zu B I 1 der Gründe, BAGE 48, 96) .

    Maßgeblich ist vielmehr der Eingang des Wahlanfechtungsantrags beim Arbeitsgericht (vgl. ausführlich BAG 17. Mai 2017 - 7 ABR 22/15 - Rn. 31 ff., BAGE 159, 111) .

    Der Grund muss geeignet sein, Zweifel an der nach den mitbestimmungsrechtlichen Vorschriften zu beurteilenden Ordnungsmäßigkeit der durchgeführten Wahl zu begründen (BAG 17. Mai 2017 - 7 ABR 22/15 - Rn. 30, aaO) .

    Ein "Mitlesenkönnen" ist nicht erforderlich (BAG 17. Mai 2017 - 7 ABR 22/15 - Rn. 43, BAGE 159, 111) .

  • BAG, 28.04.2021 - 7 ABR 20/20

    Wahlanfechtung - Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer - Smiley auf dem

    Die zu Unrecht unterbliebene Beteiligung eines Verfahrensbeteiligten kann auch noch in der Rechtsmittelinstanz dadurch behoben werden, dass die betreffende Person künftig am Verfahren beteiligt wird (BAG 17. Mai 2017 - 7 ABR 22/15 - Rn. 18, BAGE 159, 111; 23. Juli 2014 - 7 ABR 23/12 - Rn. 13) .

    sein durch die Wahl erworbenes Aufsichtsratsmandat (vgl. BAG 17. Mai 2017 - 7 ABR 22/15 - Rn. 19, BAGE 159, 111; 12. Februar 1985 - 1 ABR 11/84 - zu B I 1 der Gründe, BAGE 48, 96) .

    Im Übrigen ist die Betroffenheit eines Ersatzmitglieds nicht nur dann gegeben, wenn sich der mit der Anfechtung geltend gemachte Rechtsverstoß auch auf seine Wahl bezieht, sondern schon dann, wenn der Rechtsverstoß mit der Wahl "seines" Aufsichtsratsmitglieds begründet wird (BAG 17. Mai 2017 - 7 ABR 22/15 - Rn. 19 mwN, aaO) .

    Die damit einhergehenden Veränderungen und Übergangsphasen beeinflussen die Tätigkeit des Aufsichtsrats unmittelbar (BAG 15. Mai 2019 - 7 ABR 35/17 - Rn. 18; 17. Mai 2017 - 7 ABR 22/15 - Rn. 21 mwN, BAGE 159, 111) .

    Der Grund muss geeignet sein, Zweifel an der nach den mitbestimmungsrechtlichen Vorschriften zu beurteilenden Ordnungsmäßigkeit der durchgeführten Wahl zu begründen (vgl. zur Wahlanfechtung nach dem MitbestG BAG 17. Mai 2017 - 7 ABR 22/15 - Rn. 30, BAGE 159, 111) .

  • BAG, 15.05.2019 - 7 ABR 35/17

    Wahl von Gewerkschaftsvertretern im Aufsichtsrat - Nichtigkeit

    Die Beteiligtenbefugnis ist vom Gericht in jeder Lage des Verfahrens - auch noch in der Rechtsbeschwerdeinstanz - von Amts wegen zu prüfen und zu berücksichtigen (BAG 17. Mai 2017 - 7 ABR 22/15 - Rn. 18, BAGE 159, 111; 23. Juli 2014 - 7 ABR 23/12 - Rn. 13) .

    Erweist sich ihre Wahl als unwirksam oder nichtig, verlieren sie ihr durch die Wahl erworbenes Aufsichtsratsmandat (BAG 17. Mai 2017 - 7 ABR 22/15 - Rn. 19, BAGE 159, 111; 12. Februar 1985 - 1 ABR 11/84 - zu B I 1 der Gründe, BAGE 48, 96) .

    Im Übrigen ist die Betroffenheit eines Ersatzmitglieds nicht nur dann gegeben, wenn sich der mit der Anfechtung geltend gemachte Rechtsverstoß auch auf seine Wahl bezieht, sondern schon dann, wenn der Rechtsverstoß mit der Wahl "seines" Aufsichtsratsmitglieds begründet wird (BAG 17. Mai 2017 - 7 ABR 22/15 - Rn. 19 mwN, aaO ) .

    Die damit einhergehenden Veränderungen und Übergangsphasen beeinflussen die Tätigkeit des Aufsichtsrats unmittelbar (BAG 17. Mai 2017 - 7 ABR 22/15 - Rn. 21 mwN, BAGE 159, 111 ) .

    Auch sie werden von dem Wahlanfechtungsverfahren in ihrer Rechtsstellung unmittelbar betroffen, weil die von ihnen vorgeschlagenen Arbeitnehmervertreter ggf. ihr Mandat verlieren (BAG 17. Mai 2017 - 7 ABR 22/15 - Rn. 22, BAGE 159, 111) .

  • BAG, 24.03.2021 - 7 ABR 6/20

    Betriebsratsmitglieder - Freistellungswahl - Teilfreistellungen

    Die Beteiligtenbefugnis ist vom Gericht in jeder Lage des Verfahrens - auch noch in der Rechtsbeschwerdeinstanz - von Amts wegen zu prüfen und zu berücksichtigen (st. Rspr., vgl. BAG 15. Mai 2019 - 7 ABR 35/17 - Rn. 15; 17. Mai 2017 - 7 ABR 22/15 - Rn. 18, BAGE 159, 111) .
  • LAG Düsseldorf, 15.08.2018 - 12 TaBV 55/17

    Rechtsfolgen der Zustellung eines erstinstanzlichen Beschlusses ohne Nennung der

    Eine zu Unrecht unterbliebene Beteiligung eines Verfahrensbeteiligten kann auch noch in der Rechtsmittelinstanz dadurch behoben werden, dass die betreffende Person künftig am Verfahren beteiligt wird (BAG 17.05.2017 - 7 ABR 22/15, juris Rn. 18).

    Diese wird von dem Wahlanfechtungsverfahren in ihrer Rechtsstellung unmittelbar betroffen, weil die auf ihren Vorschlag gewählten Arbeitnehmervertreter ggf. ihr Mandat verlieren (BAG 17.05.2017 a.a.O., juris Rn. 22).

    Die damit einhergehenden Veränderungen und Übergangsphasen beeinflussen die Tätigkeit des Aufsichtsrats unmittelbar (BAG 17.05.2017 a.a.O. Rn. 21).

    Erweist sich ihre Wahl als unwirksam, verlieren sie ihr durch die Wahl erworbenes Aufsichtsratsmandat (BAG 17.05.2017 a.a.O. Rn. 19).

    Die Betroffenheit eines Ersatzmitglieds ist nicht nur dann gegeben, wenn sich der mit der Anfechtung geltend gemachte Rechtsverstoß auch auf seine Wahl bezieht, sondern schon dann, wenn der Rechtsverstoß mit der Wahl "seines" Aufsichtsratsmitglieds begründet wird (BAG 17.05.2017 a.a.O. Rn. 19).

  • ArbG München, 03.03.2021 - 28 BV 216/20

    Erfolgreiche Anfechtungsklage gegen die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern der

    Dem Zweck des Grundsatzes der öffentlichen Stimmauszählung, jedem Verdacht einer Manipulation des Wahlergebnisses "hinter verschlossenen Türen" zu begegnen, wird bei der Delegiertenwahl dadurch entsprochen, dass die Delegierten den Vorgang der Stimmauszählung verfolgen können (BAG, Beschluss vom 17. Mai 2017 - 7 ABR 22/15 -, BAGE 159, 111124, Rn. 40).

    Ein "Mitlesenkönnen" ist daher nicht erforderlich (BAG, Beschluss vom 17. Mai 2017 - 7 ABR 22/15 -, BAGE 159, 111-124, Rn. 43).

    Wie dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 17. Mai 2017 (7 ABR 22/15 -, BAGE 159, 111-124, Rn. 40) entnommen werden kann, sind mit der Öffentlichkeit im Sinne des § 79 3. WO MitbestG bei der Delegiertenwahl in erster Linie die Delegierten gemeint.

    Der Zweck des Grundsatzes der öffentlichen Stimmauszählung, jedem Verdacht einer Manipulation des Wahlergebnisses "hinter verschlossenen Türen" zu begegnen, dem dadurch entsprochen werden soll, dass die Delegierten den Vorgang der Stimmauszählung verfolgen können (vgl. BAG, Beschluss vom 17. Mai 2017 - 7 ABR 22/15 -, BAGE 159, 111124, Rn. 40), wird damit gerade nicht erreicht.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.11.2023 - 8 TaBV 19/22

    Verstoß gegen den Grundsatz der Öffentlichkeit bei der Stimmauszählung zur Wahl

    Die grundsätzlich gebotene Öffentlichkeit im Wahlverfahren umfasst das Wahlvorschlagsverfahren, die Wahlhandlung - bzgl. der Stimmabgabe durchbrochen durch das Wahlgeheimnis - wie auch die Ermittlung des Wahlergebnisses, wobei der Kontrolle der Wahlhandlung und der Ermittlung des Wahlergebnisses besondere Bedeutung zukommt (BVerfG 03.03.2009 - 2 BvC 3/07 - Rn. 106, 111; BAG 10.07.2013 - 7 ABR 83/11 - Rn. 18; 17.05.2017 - 7 ABR 22/15 - Rn. 40; VG Berlin 30.01.2019 - 71 K 8.18 PVB - Rn. 23, juris).

    Das Öffentlichkeitsgebot gebietet daher, dass alle wesentlichen Schritte der Wahl öffentlicher Überprüfbarkeit unterliegen und - bezogen auf die betriebliche Öffentlichkeit - interessierten Personen im Betrieb die Möglichkeit eröffnet wird, die Ordnungsgemäßheit der Feststellung des Wahlergebnisses beobachten zu können, um selbst den Anschein von bzw. Verdacht auf Manipulationen "hinter verschlossenen Türen" gar nicht erst aufkommen zu lassen (BVerfG 03.03.2009 - 2 BvC 3/07 - Rn. 108, 111; BAG 15.11.2000 - 7 ABR 53/99 - Rn. 13; 10.07.2013 - 7 ABR 83/11 - Rn. 18; 17.05.2017 - 7 ABR 22/15 - Rn. 40, 43; 24.02.2021 - 7 ABR 38/19 - Rn. 38; LAG Hamm 30.01.2015 - 13 TaBV 46/14 - Rn. 31; ArbG Frankfurt 22.11.2004 - 15 BV 409/04 - Rn. 54, juris).

    Wenngleich die Öffentlichkeit der Stimmauszählung den gesamten Vorgang der Ermittlung des Wahlergebnisses umfasst, bedeutet dies nicht, dass die Anwesenden dem Wahlvorstand sozusagen über die Schulter blicken oder getroffene Beschlüsse mitlesen können (BAG 17.05.2017 - 7 ABR 22/15 - Rn. 43; 24.02.2021 - 7 ABR 38/19 - Rn. 38, juris), Einzelheiten der Verrichtungen des Wahlvorstands oder der Wahlhelfer kontrollieren können, Einblick in die Wahlunterlagen oder gar Stimmzettel oder eine abstandslose Nähe zu den Zähltischen (VGH Baden-Württemberg 02.07.1991 - 15 S 1812/90 - Rn. 56; VG Berlin 30.01.2019 - 71 K 8.18 PVB - Rn. 23, juris) erhalten müssten.

    Auch wenn der Öffentlichkeitsgrundsatz den Beobachtern keine "vollständige Rechtmäßigkeitskontrolle" eröffnen soll (BAG 17.05.2017 - 7 ABR 22/15 - Rn. 43; 24.02.2021 - 7 ABR 38/19 - Rn. 38, juris), muss doch "im Großen und Ganzen" die Situation einer Beobachtung gegeben sein, um möglichen Manipulationen entgegenzuwirken, eben weil sich die beobachteten Personen auch tatsächlich beobachtet und nicht nur aus der Ferne angeschaut fühlen.

  • BAG, 29.07.2020 - 7 ABR 27/19

    Konzernbetriebsrat - Gemeinschaftsbetrieb - Entsendung

    Ein erledigendes Ereignis sind tatsächliche Umstände, die nach Anhängigkeit des Beschlussverfahrens eingetreten sind und dazu führen, dass das Begehren des Antragstellers jedenfalls nunmehr als unzulässig oder unbegründet abgewiesen werden müsste (grundlegend BAG 26. April 1990 - 1 ABR 79/89 - zu B I 3 der Gründe, BAGE 65, 105; vgl. auch BAG 24. Oktober 2018 - 7 ABR 1/17 - Rn. 7; 1. August 2018 - 7 ABR 63/16 - Rn. 12; 17. Mai 2017 - 7 ABR 22/15 - Rn. 14, BAGE 159, 111; 13. März 2013 - 7 ABR 39/11 - Rn. 20; 8. Dezember 2010 - 7 ABR 69/09 - Rn. 8; 19. Februar 2008 - 1 ABR 65/05 - Rn. 10) .
  • BAG, 20.02.2019 - 7 ABR 40/17

    Betriebsratswahl - Wahlvorstand - Bestellung durch Arbeitsgericht

    Zwar muss in einem Wahlanfechtungsverfahren nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts die Wahlberechtigung des die Betriebsratswahl anfechtenden Arbeitnehmers nur zum Zeitpunkt der Wahl gegeben sein, so dass der spätere Wegfall der Wahlberechtigung durch Ausscheiden aus dem Betrieb nicht zum Wegfall der Anfechtungsbefugnis führt (st. Rspr. seit BAG 4. Dezember 1986 - 6 ABR 48/85 - zu II 4 b der Gründe, BAGE 53, 385; vgl. zuletzt BAG 23. Juli 2014 - 7 ABR 23/12 - Rn. 31; zur Anfechtung der Wahl der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat BAG 17. Mai 2017 - 7 ABR 22/15 - Rn. 27, BAGE 159, 111) .
  • BAG, 01.08.2018 - 7 ABR 63/16

    Einseitige Erledigungserklärung im Beschlussverfahren - Erhebung eines

    Ein erledigendes Ereignis sind tatsächliche Umstände, die nach Anhängigkeit des Beschlussverfahrens eingetreten sind und dazu führen, dass das Begehren des Antragstellers jedenfalls nunmehr als unzulässig oder unbegründet abgewiesen werden müsste (grundlegend BAG 26. April 1990 - 1 ABR 79/89 - zu B I 3 der Gründe, BAGE 65, 105; vgl. auch BAG 17. Mai 2017 - 7 ABR 22/15 - Rn. 14, BAGE 159, 111; 13. März 2013 - 7 ABR 39/11 - Rn. 20; 8. Dezember 2010 - 7 ABR 69/09 - Rn. 8; 19. Februar 2008 - 1 ABR 65/05 - Rn. 10) .
  • ArbG Köln, 22.11.2018 - 5 BV 372/18
  • LAG Köln, 09.10.2019 - 5 TaBV 5/19

    Wahlanfechtung - Aufsichtsrat - Arbeitnehmervertreter - öffentliche

  • LAG Berlin-Brandenburg, 07.05.2020 - 26 TaBV 2161/19
  • ArbG Frankfurt/Main, 23.09.2020 - 17 BV 351/18

    Wahlanfechtungsverfahren einer Aufsichtsratwahl

  • BAG, 26.09.2018 - 7 ABR 18/16

    Zustimmungsersetzungsverfahren - tarifliche Stellenbewertung

  • LAG Köln, 20.09.2019 - 9 TaBV 14/19

    Betriebsratswahl; Wahlanfechtung; Betriebsbegriff; Gemeinschaftsbetrieb mit

  • LAG Hessen, 21.06.2021 - 16 TaBV 180/20

    Wirksamkeit der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer Nichtigkeit

  • BAG, 24.10.2018 - 7 ABR 1/17

    Einseitige Erledigungserklärung im Beschlussverfahren

  • LAG Hamm, 25.01.2022 - 7 TaBV 47/21

    Kein Beteiligungsrecht des Gesamtbetriebsrats an Nichtigkeitsfeststellung der

  • LAG Köln, 05.06.2019 - 2 Ta 92/19

    Gegenstandswert; Aufsichtsratswahlanfechtung

  • LAG Hessen, 25.04.2018 - 16 TaBVGa 77/18

    Der Einsatz von Scannern zur elektronischen Stimmauszählung bei der

  • LAG Baden-Württemberg, 16.08.2023 - 10 TaBV 2/23

    Zweifelhaftigkeit des Bestehens einer betriebsratsfähigen Organisationseinheit -

  • LAG Hessen, 02.09.2019 - 16 TaBV 33/19
  • LAG Hessen, 05.08.2019 - 16 TaBV 242/18
  • ArbG Duisburg, 24.04.2023 - 1 BV 9/22
  • LAG Sachsen-Anhalt, 30.01.2023 - 8 TaBV 30/21

    Verstoß gegen wesentliche Wahlvorschriften bei der Aufsichtsratswahl; Einfluss

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