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   BAG, 29.06.2017 - 2 AZR 47/16   

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https://dejure.org/2017,21688
BAG, 29.06.2017 - 2 AZR 47/16 (https://dejure.org/2017,21688)
BAG, Entscheidung vom 29.06.2017 - 2 AZR 47/16 (https://dejure.org/2017,21688)
BAG, Entscheidung vom 29. Juni 2017 - 2 AZR 47/16 (https://dejure.org/2017,21688)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • IWW

    § 562 Abs. 1, § ... 563 Abs. 1 ZPO, § 626 Abs. 1 BGB, § 241 StGB, § 241 Abs. 2 BGB, § 286 ZPO, § 84 Abs. 2 SGB IX, § 84 Abs. 2 Satz 3 SGB IX, § 561 ZPO, § 562 Abs. 1 ZPO, § 64 Abs. 6 Satz 1 ArbGG, § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO, § 138 Abs. 3 ZPO, § 286, § 331 Abs. 1 Satz 1 ZPO, Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 8 Abs. 1 EMRK, § 1 Abs. 2 BDSG, § 3 Abs. 9 BDSG, § 1 Abs. 2 Nr. 2 BDSG, § 2 Abs. 2 Nr. 1 BDSG, § 3 Abs. 3 BDSG, § 32 Abs. 1 Satz 1 BDSG, § 85 SGB IX, § 134 BGB, § 91 Abs. 2 SGB IX, § 91 Abs. 3 Satz 1 SGB IX, § 91 Abs. 5 SGB IX, § 626 Abs. 2 BGB, § 108 Abs. 2 BPersVG, § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 ZPO, § 64 Abs. 6 Satz 1 ZPO, § 67 ArbGG

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Außerordentliche fristlose Kündigung - Drohung - betriebliches Eingliederungsmanagement

  • Wolters Kluwer

    Wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses; Drohung als wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung; Ernsthafte Drohung als gravierende Pflichtverletzung im Arbeitsverhältnis; Betriebliches Eingliederungsmanagement als Instrument der ...

  • Betriebs-Berater

    Drohung mit Selbstmord als wichtiger Grund zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses

  • bag-urteil.com

    Außerordentliche fristlose Kündigung - Drohung

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Drohung mit Suizid kann fristlose Kündigung rechtfertigen

  • Betriebs-Berater

    Drohung mit Selbstmord als wichtiger Grund zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses

  • rewis.io

    Außerordentliche fristlose Kündigung - Drohung - betriebliches Eingliederungsmanagement

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Außerordentliche fristlose Kündigung; Drohung

  • rechtsportal.de

    Wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses

  • datenbank.nwb.de

    Außerordentliche fristlose Kündigung - Drohung - betriebliches Eingliederungsmanagement

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (16)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Drohung mit Amoklauf kann fristlose Kündigung rechtfertigen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Außerordentliche fristlose Kündigung - wegen Drohung mit einem Selbstmord

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Außerordentliche fristlose Kündigung bei Drohung mit Selbstmord

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Drohung mit Selbstmord kann fristlose Kündigung rechtfertigen

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Drohung mit Selbstmord kann fristlose Kündigung rechtfertigen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Fristlose Kündigung nach Drohung mit Suizid und Amoklauf

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Drohung mit Selbstmord als wichtiger Grund zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Zur Verwertbarkeit eines BEM-Gesprächs für Kündigung

  • rofast.de (Kurzinformation)

    Amokdrohung als Grund für fristlose Kündigung

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Zur Verwertbarkeit eines BEM-Gesprächs für Kündigung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Drohung mit Selbstmord und "Amok" als Kündigungsgrund

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Außerordentliche Kündigung wegen Drohung - Verwertbarkeit bei BEM

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Betriebliches Eingliederungsmanagement - Drohung rechtfertigt fristlose Kündigung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung bei Drohung des Arbeitnehmers mit Selbstmord

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Drohung mit Selbstmord ist Grund für eine fristlose Kündigung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Androhung eines Suizids oder Amoklaufs im Rahmen eines betrieblichen Eingliederungsmanagements kann fristlose Kündigung des Arbeitnehmers rechtfertigen - Androhung zwecks Durchsetzung eigener Interessen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 159, 250
  • MDR 2018, 99
  • NZA 2017, 1605
  • BB 2017, 2867
  • BB 2017, 2940
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (25)

  • BAG, 17.11.2016 - 2 AZR 730/15

    Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist - Pflicht zur Teilnahme an einem

    Auszug aus BAG, 29.06.2017 - 2 AZR 47/16
    Deren Verständnis ist deshalb auch für die Auslegung der Tarifnorm maßgebend (vgl. BAG 17. November 2016 - 2 AZR 730/15 - Rn. 19) .

    Alsdann bedarf es der weiteren Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile - jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist - zumutbar ist oder nicht (BAG 17. November 2016 - 2 AZR 730/15 - Rn. 20) .

    aa) Das Recht des Arbeitnehmers auf informationelle Selbstbestimmung aus Art. 2 Abs. 1 iVm. Art. 1 Abs. 1 GG garantiert dem Einzelnen die Befugnis, selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu befinden (BVerfG 11. März 2008 - 1 BvR 2074/05 ua. - BVerfGE 120, 378; BAG 17. November 2016 - 2 AZR 730/15 - Rn. 26) .

    Die Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne ist gewahrt, wenn die Schwere des Eingriffs bei einer Gesamtabwägung nicht außer Verhältnis zu dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe steht (zu § 32 Abs. 1 Satz 1 BDSG vgl. BAG 17. November 2016 - 2 AZR 730/15 - Rn. 30) .

  • BAG, 07.02.2012 - 1 ABR 46/10

    Betriebsrat - Überwachungsrecht - betriebliches Eingliederungsmanagement -

    Auszug aus BAG, 29.06.2017 - 2 AZR 47/16
    Seine Realisierung gehört zu den gesetzlichen Pflichten des Arbeitgebers auf dem Gebiet des Arbeitsrechts, die das Arbeitsverhältnis gestalten (BAG 7. Februar 2012 - 1 ABR 46/10 - Rn. 38, BAGE 140, 350) .

    Es gewährleistet, dass die Klärung des Gesundheitszustands aus Sicht des Betroffenen ausschließlich freiwillig erfolgt, und er sich dem Suchprozess ohne Angabe von Gründen zu jeder Zeit wieder entziehen kann (BAG 7. Februar 2012 - 1 ABR 46/10 - Rn. 22, BAGE 140, 350) .

  • BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 755/13

    Kündigung - häufige Kurzerkrankungen

    Auszug aus BAG, 29.06.2017 - 2 AZR 47/16
    (1) Das in § 84 Abs. 2 SGB IX nur rahmenmäßig geregelte bEM ist ein rechtlich regulierter verlaufs- und ergebnisoffener Suchprozess, der individuell angepasste Lösungen zur Vermeidung zukünftiger Arbeitsunfähigkeit ermitteln soll (BAG 20. November 2014 - 2 AZR 755/13 - Rn. 30, BAGE 150, 117) .

    Der Hinweis erfordert die Klarstellung, dass nur solche Daten erhoben und ggf. genutzt werden, deren Kenntnis erforderlich ist, um einen zielführenden, der Gesundung und Gesunderhaltung des Betroffenen dienenden Suchprozess durchführen zu können (BAG 20. November 2014 - 2 AZR 755/13 - Rn. 32, BAGE 150, 117; zur Hinweispflicht BVerwG 4. September 2012 - 6 P 5/11 - Rn. 36, BVerwGE 144, 156) .

  • BVerfG, 14.09.2010 - 2 BvR 2638/09

    Verletzung von Art 103 Abs 1 GG durch abweichende Würdigung einer Zeugenaussage

    Auszug aus BAG, 29.06.2017 - 2 AZR 47/16
    Insbesondere muss es einen bereits in erster Instanz vernommenen Zeugen nochmals vernehmen, wenn es dessen Aussage "anders würdigen" bzw. "anders verstehen oder werten" will als die Vorinstanz (BVerfG 1. August 2017 - 2 BvR 3068/14 - Rn. 55; 14. September 2010 - 2 BvR 2638/09 - Rn. 14 ) .

    Auch im Hinblick auf objektive Umstände, die bei der Beweiswürdigung eine Rolle spielen können und von der ersten Instanz nicht beachtet worden sind, darf das Berufungsgericht nicht ohne erneute Vernehmung des Zeugen und abweichend von der Vorinstanz zu dem Ergebnis gelangen, dass der Zeuge in einem prozessentscheidenden Punkt mangels Urteilsfähigkeit, Erinnerungsvermögens oder Wahrheitsliebe objektiv die Unwahrheit gesagt hat (BVerfG 14. September 2010 - 2 BvR 2638/09 - Rn. 14) .

  • BVerfG, 20.04.2016 - 1 BvR 966/09

    Bundeskriminalamtsgesetz - Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen

    Auszug aus BAG, 29.06.2017 - 2 AZR 47/16
    Die unterstellte weitere Datenverarbeitung genügt auch den Anforderungen, die sich aus den - in § 13 HDSG kodifizierten - Grundsätzen der Zweckbindung und Zweckänderung (dazu BVerfG 20. April 2016 - 1 BvR 966/09, 1 BvR 1140/09 - Rn. 276 ff., BVerfGE 141, 220) ergeben.
  • Drs-Bund, 16.05.2000 - BT-Drs 14/3372
    Auszug aus BAG, 29.06.2017 - 2 AZR 47/16
    Es handelt sich um ein Instrument der betrieblichen Prävention (BGBl. I S. 1394; BT-Drs. 14/3372 S. 16) .
  • BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 627/99

    Personalratsbeteiligung bei außerordentlicher krankheitsbedingter Kündigung

    Auszug aus BAG, 29.06.2017 - 2 AZR 47/16
    d) Sollte das Landesarbeitsgericht erneut zu dem Ergebnis gelangen, dem beklagten Land sei es jedenfalls zumutbar gewesen, das Arbeitsverhältnis bis zum Ablauf der (fiktiven) Frist für eine ordentliche Kündigung fortzusetzen, wird es zu prüfen haben, ob eine Umdeutung in eine außerordentliche Kündigung mit notwendiger Auslauffrist in Betracht kommt, insbesondere ob die dafür erforderlichen personalvertretungsrechtlichen Voraussetzungen gegeben sind (zum grundsätzlichen Erfordernis, die Beteiligung wie bei einer ordentlichen Kündigung durchzuführen BAG 18. Oktober 2000 - 2 AZR 627/99 - zu III der Gründe, BAGE 96, 65) .
  • BAG, 22.03.2016 - 1 ABR 14/14

    Mitbestimmung beim betrieblichen Eingliederungsmanagement

    Auszug aus BAG, 29.06.2017 - 2 AZR 47/16
    Ziel des bEM ist es festzustellen, aufgrund welcher gesundheitlichen Einschränkungen es zu den bisherigen Ausfallzeiten gekommen ist, und herauszufinden, ob Möglichkeiten bestehen, eine bestehende Arbeitsunfähigkeit zu überwinden, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und eine möglichst dauerhafte Fortsetzung des Beschäftigungsverhältnisses zu fördern (BAG 22. März 2016 - 1 ABR 14/14 - Rn. 10, BAGE 154, 329) .
  • BVerwG, 04.09.2012 - 6 P 5.11

    Betriebliches Eingliederungsmanagement; Informationsanspruch des Personalrats;

    Auszug aus BAG, 29.06.2017 - 2 AZR 47/16
    Der Hinweis erfordert die Klarstellung, dass nur solche Daten erhoben und ggf. genutzt werden, deren Kenntnis erforderlich ist, um einen zielführenden, der Gesundung und Gesunderhaltung des Betroffenen dienenden Suchprozess durchführen zu können (BAG 20. November 2014 - 2 AZR 755/13 - Rn. 32, BAGE 150, 117; zur Hinweispflicht BVerwG 4. September 2012 - 6 P 5/11 - Rn. 36, BVerwGE 144, 156) .
  • BAG, 16.07.2015 - 2 AZR 85/15

    Außerordentliche Kündigung - unerlaubte Herstellung digitaler Kopien am

    Auszug aus BAG, 29.06.2017 - 2 AZR 47/16
    Dieses hat dargetan, es habe den Personalrat mit Schreiben vom 26. August 2013, das inhaltlich dem insoweit maßgeblichen Grundsatz der subjektiven Determinierung (BAG 16. Juli 2015 - 2 AZR 85/15 - Rn. 63) genügt, zu einer entsprechenden Kündigung des Arbeitsverhältnisses der Parteien angehört, und der Personalrat habe Bedenken nicht erhoben.
  • BAG, 24.11.2011 - 2 AZR 429/10

    Schwerbehinderter Mensch - Kündigungserklärungsfrist

  • BAG, 10.12.2009 - 2 AZR 198/09

    Anforderungen an betriebliches Eingliederungsmanagement

  • BVerfG, 11.03.2008 - 1 BvR 2074/05

    Automatisierte Kennzeichenerfassung

  • BGH, 23.06.2009 - VI ZR 196/08

    Lehrerbewertungen im Internet

  • BAG, 20.10.2016 - 2 AZR 395/15

    Außerordentliche Kündigung - verdeckte Überwachung

  • BVerfG, 01.08.2017 - 2 BvR 3068/14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend einen Arzthaftungsprozess

  • BAG, 17.03.2016 - 2 AZR 110/15

    Kündigungsschutzprozess - Abstufung der Darlegungslast

  • LAG Berlin, 03.03.2006 - 13 Sa 1906/05

    Sexuelle Belästigung einer Kollegin auf einer privaten Feier mit Betriebsbezug

  • BGH, 10.05.2011 - VI ZR 196/10

    Feuerversicherung: Verursachung eines Brandschadens durch Erhitzung von Fett als

  • BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 651/13

    Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung

  • BAG, 13.05.2015 - 2 AZR 531/14

    Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist

  • BAG, 22.10.2015 - 2 AZR 569/14

    Außerordentliche Kündigung - Arbeitsverweigerung

  • BVerfG, 19.12.1994 - 2 BvR 1146/94

    Verfassungsrechtliche Grenzen der Auslegung des Begriffs der "nahestehenden

  • BAG, 12.03.2009 - 2 AZR 251/07

    Außerordentliche fristlose Kündigung - Ankündigung einer Erkrankung

  • LAG Hessen, 22.04.2015 - 2 Sa 1305/14

    Die behauptete Drohung mit einem Amoklauf während eines BEM-Gesprächs

  • BAG, 25.04.2018 - 2 AZR 6/18

    Außerordentliche Kündigung - Entgeltfortzahlungskosten

    Mit dem Begriff "wichtiger Grund" knüpft die tarifvertragliche Bestimmung an die gesetzliche Regelung des § 626 Abs. 1 BGB an, deren Verständnis deshalb auch für die Auslegung der Tarifnorm maßgebend ist (vgl. BAG 29. Juni 2017 - 2 AZR 47/16 - Rn. 16, BAGE 159, 250; 17. November 2016 - 2 AZR 730/15 - Rn. 19) .
  • BAG, 18.11.2021 - 2 AZR 138/21

    Ordentliche Kündigung - betriebliches Eingliederungsmanagement

    Ziel des bEM ist es festzustellen, aufgrund welcher gesundheitlichen Einschränkungen es zu den bisherigen Ausfallzeiten gekommen ist, und herauszufinden, ob Möglichkeiten bestehen, eine bestehende Arbeitsunfähigkeit zu überwinden, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und eine möglichst dauerhafte Fortsetzung des Beschäftigungsverhältnisses zu fördern (zu § 84 Abs. 2 SGB IX aF: BAG 29. Juni 2017 - 2 AZR 47/16 - Rn. 31, BAGE 159, 250; 22. März 2016 - 1 ABR 14/14 - Rn. 10, BAGE 154, 329) .

    (a) Das Gesetz regelt das bEM nur rahmenmäßig als einen verlaufs- und ergebnisoffenen Suchprozess, der individuell angepasste Lösungen zur Vermeidung zukünftiger Arbeitsunfähigkeit ermitteln soll (zu § 84 Abs. 2 SGB IX aF: BAG 29. Juni 2017 - 2 AZR 47/16 - Rn. 31, BAGE 159, 250; 20. November 2014 - 2 AZR 755/13 - Rn. 30, BAGE 150, 117) , ohne explizit vorzusehen, wann der Suchprozess abgeschlossen ist.

  • BAG, 25.01.2018 - 2 AZR 382/17

    Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist - Verweigerung einer amtsärztlichen

    Deren Verständnis ist deshalb auch für die Auslegung der Tarifnorm maßgebend, soweit eine außerordentliche Kündigung - wie im Streitfall - auf Gründe im Verhalten oder in der Person des Arbeitnehmers gestützt wird (vgl. BAG 29. Juni 2017 - 2 AZR 47/16 - Rn. 16, BAGE 159, 250; 12. März 2009 - 2 AZR 251/07 - Rn. 17 f.) .

    Alsdann bedarf es der weiteren Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile - jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist - zumutbar ist oder nicht (BAG 29. Juni 2017 - 2 AZR 47/16 - Rn. 17, BAGE 159, 250) .

  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.07.2020 - 8 Sa 430/19

    Außerordentliche Kündigung - Krankheitsandrohung

    Liegt ein solcher Sachverhalt vor, bedarf es der weiteren Prüfung, ob die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile zumutbar ist oder nicht (st. Rspr., vgl. BAG 29. Juni 2017 - 2 AZR 47/16 - Rn. 17; BAG 28. August 2008 - 2 AZR 15/07 - Rn. 17 mwN).
  • LAG Niedersachsen, 12.03.2018 - 15 Sa 319/17

    Unwirksame außerordentliche Kündigung wegen Mitgliedschaft in einer

    Die isolierte Betrachtung eines umstrittenen Äußerungsteils wird den Anforderungen an eine tragfähige und zuverlässige Sinnermittlung regelmäßig nicht gerecht (BVerfG 12. Mai 2009 - 1 BvR 2272/04 - Rn. 31; 10. Oktober 1995 - 1 BvR 1476/91 - Rn. 124; BAG 29. Juni 2017 - 2 AZR 47/16 - Rn. 27; 6. September 2012 - 2 AZR 372/11 - Rn. 27; 24. November 2005 - 2 AZR 584/04 - Rn. 27 mwN) .
  • LAG Düsseldorf, 27.04.2021 - 3 Sa 646/20

    Corona-Anhuster kann Kündigung rechtfertigen

    Mit beidem geht - ohne dass es auf die Frage der Strafbarkeit eines solchen Verhaltens im Einzelnen ankäme (dazu näher Gaede in: Ulsenheimer/Gaede, Arztstrafrecht in der Praxis, 6. Auflage, Rn. 1759 ff. ("1. Aktive Verbreitung des Virus"); Zitzelsberger in: Esser/Tsambikakis, Pandemiestrafrecht, 1. Auflage, § 2 Rn. 1 ff.; zur strafrechtlichen Behandlung des "Corona-Hustens" in den Niederlanden beck-aktuell unter becklink 2015834 ("Niederlande: Haftstrafe für Corona-Huster") - eine massive Störung des Betriebsfriedens ebenso wie die Verletzung der sich aus § 241 Abs. 2 BGB ergebenden Nebenpflicht zur Rücksichtnahme auf die berechtigten Interessen des Arbeitgebers einher (ebenso Kleinebrink, NZA 2020, 1361, 1362 ff., 1365; Halbhuber, SPA 2020, 169, 170; generell zur Verletzung der Rücksichtnahmepflicht als außerordentlichem Kündigungsgrund BAG vom 20.05.2021 - 2 AZR 596/20, juris, Rz. 23; BAG vom 25.04.2018 - 2 AZR 611/17, juris, Rz. 43 f.; BAG vom 29.06.2017 - 2 AZR 47/16, juris, Rz. 23).
  • LAG Düsseldorf, 17.05.2022 - 14 Sa 825/21

    Personenbedingte Kündigung wegen häufiger (Kurz-)Erkrankungen; Referenzzeitraum;

    BAG 29.06.2017 - 2 AZR 47/16 -, juris Rn. 31, und BAG 20.11.2014 - 2 AZR 755/13 -, juris Rn. 30; ErfK/Rolfs, 22. Aufl. 2022, § 167 SGB IX Rn. 6).
  • BAG, 21.05.2019 - 2 AZR 574/18

    Berufungsbegründung - neue Angriffs- und Verteidigungsmittel

    Nach § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO muss das Berufungsgericht seiner Entscheidung grundsätzlich die vom erstinstanzlichen Gericht festgestellten Tatsachen zugrunde legen, soweit nicht konkrete Anhaltspunkte Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit der entscheidungserheblichen Feststellungen begründen und deshalb eine erneute Feststellung gebieten (BAG 29. Juni 2017 - 2 AZR 47/16 - Rn. 60, BAGE 159, 250) .
  • BAG, 22.03.2018 - 8 AZR 190/17

    Umfang der Revisionszulassung - Vertragsstrafe - arbeitnehmerseitige

    Alsdann bedarf es der weiteren Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile - jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist - zumutbar ist oder nicht (ua. BAG 29. Juni 2017 - 2 AZR 47/16 - Rn. 17, BAGE 159, 250; 29. Juni 2017 - 2 AZR 302/16 - Rn. 11; 17. März 2016 - 2 AZR 110/15 - Rn. 17; 16. Juli 2015 - 2 AZR 85/15 - Rn. 21) .

    Seine Würdigung wird nur darauf überprüft, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnormen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt und ob es alle vernünftigerweise in Betracht zu ziehenden Umstände widerspruchsfrei berücksichtigt hat (vgl. etwa BAG 29. Juni 2017 - 2 AZR 47/16 - Rn. 19 mwN, BAGE 159, 250; 17. März 2016 - 2 AZR 110/15 - Rn. 18 mwN) .

  • LAG Düsseldorf, 19.01.2022 - 12 Sa 705/21

    Bedrohung der Familie des Vorgesetzten als fristloser Kündigungsgrund; Auswirkung

    Das gilt unabhängig davon, ob das Verhalten des Arbeitnehmers auf die Herbeiführung eines bestimmten Erfolgs zielt (BAG 29.06.2017 - 2 AZR 47/16, juris Rn. 23).

    Ebenso wenig kommt es grundsätzlich darauf an, ob der Adressat sie tatsächlich ernst nimmt, und ob eine Störung des Rechtsfriedens eintritt (BAG 29.06.2017 a.a.O. Rn. 27).

    Weiter ist zu berücksichtigen, dass nach § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO i.V.m. § 64 Abs. 6 Satz 1 ZPO das Berufungsgericht - vorbehaltlich der Berücksichtigung von zulässigen Angriffs- und Verteidigungsmitteln (§ 67 ArbGG) - seiner Entscheidung grundsätzlich die vom erstinstanzlichen Gericht festgestellten Tatsachen zugrunde legen muss, soweit nicht konkrete Anhaltspunkte Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit der entscheidungserheblichen Feststellungen begründen und deshalb eine erneute Feststellung gebieten (vgl. BAG 29.06.2017 a.a.O. Rn. 60).

  • BAG, 28.02.2023 - 2 AZR 194/22

    Außerordentliche Kündigung wegen Bedrohung - versehentlich falsche Angabe von

  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.07.2020 - 8 TaBV 12/19

    Zustimmungsersetzung - Verdachtskündigung - Arbeitszeitbetrug - Bindung des

  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.05.2023 - 6 Sa 231/22

    Außerordentliche fristlose Kündigung wegen Drohung - Interessenabwägung -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.10.2017 - 6 Sa 43/17

    Krankheitsbedingte Kündigung - Beeinträchtigung betrieblicher Interessen -

  • LAG Schleswig-Holstein, 13.07.2023 - 5 Sa 5/23

    Kündigung, fristlos, außerordentlich, Tatkündigung, Verdachtskündigung, Bedrohung

  • LAG Hessen, 30.07.2019 - 8 Sa 1339/18

    Kündigung

  • LAG Köln, 23.07.2020 - 8 Sa 244/20

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung; Bedrohung; Beleidigung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.11.2020 - 8 Sa 498/19

    Außerordentliche fristlose Kündigung eines Arbeitsverhältnisses

  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.08.2022 - 5 Sa 458/21

    Verhaltensbedingte Kündigung - Zeigen des ausgestreckten Mittelfingers -

  • LAG Nürnberg, 08.03.2022 - 7 Sa 176/20

    Betriebsrat, Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Berufung, Arbeitsvertrag, Arzt,

  • LAG Nürnberg, 20.02.2019 - 4 Sa 349/18

    Kündigung - Arbeitszeitvergehen - Reinigungskraft - Privattelefonate -

  • ArbG Bremen-Bremerhaven, 24.02.2022 - 8 Ca 8152/21

    Wirksamkeit krankheitsbedingte Kündigung - Abbruch BEM-Verfahren

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 10.01.2023 - 2 Sa 74/22

    Anfechtung Arbeitsvertrag - Außerordentliche Kündigung - Anwendbarkeit

  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.08.2022 - 7 Sa 374/21

    Scheinurteil - Besetzung des Gerichts - nicht vereidigter ehrenamtlicher Richter

  • LAG Köln, 06.11.2020 - 10 Sa 280/19

    Verhaltensbedingte Kündigung; Beleidigung; Bedrohung

  • LAG Köln, 10.11.2021 - 11 Sa 842/20

    Abmahnung; Meinungsfreiheit

  • ArbG Bremen-Bremerhaven, 27.04.2022 - 5 Ca 5021/22

    Fristlose Kündigung bei Schlechtleistung - Hausverbot/ Einsatzverbot - Drohung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 28.07.2021 - 7 Sa 383/20

    Kündigungsverzicht durch vorausgegangene Abmahnungen

  • ArbG Köln, 05.02.2020 - 3 Ca 4785/19
  • ArbG Dortmund, 01.04.2022 - 10 Ca 3610/21
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