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   BAG, 13.12.2017 - 4 AZR 576/16   

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BAG, 13.12.2017 - 4 AZR 576/16 (https://dejure.org/2017,47982)
BAG, Entscheidung vom 13.12.2017 - 4 AZR 576/16 (https://dejure.org/2017,47982)
BAG, Entscheidung vom 13. Dezember 2017 - 4 AZR 576/16 (https://dejure.org/2017,47982)
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Volltextveröffentlichungen (14)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Korrigierende Rückgruppierung - und der Vertrauensschutz

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Korrigierende Rückgruppierung - Vertrauensschutz

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Korrigierende Rückgruppierung - Vertrauensschutz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 161, 170
  • NJW 2018, 1501
  • NZA 2018, 601
  • BB 2018, 819
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 220/08

    Korrigierende Rückgruppierung; Eingruppierung - "entsprechende Tätigkeit" einer

    Auszug aus BAG, 13.12.2017 - 4 AZR 576/16
    Schützenswertes Vertrauen kann sich zudem aus der Gesamtschau einzelner Umstände ergeben, von denen jeder für sich allein keinen hinreichenden Vertrauenstatbestand begründen kann (BAG 23. September 2009 - 4 AZR 220/08 - Rn. 16; 23. August 2006 - 4 AZR 417/05 - Rn. 13 mwN, BAGE 119, 205) .

    Er muss daher nicht damit rechnen, der Arbeitgeber werde die nunmehrige, die Beseitigung eines - angeblichen - Eingruppierungsfehlers beinhaltende Korrektur selbst erneut in Frage stellen (BAG 23. September 2009 - 4 AZR 220/08 - Rn. 17; 23. August 2006 - 4 AZR 417/05 - Rn. 17, BAGE 119, 205) .

    Die Überprüfung ist darauf beschränkt, ob das Berufungsgericht vom zutreffenden Rechtsbegriff ausgegangen ist, ob es diesen bei der Subsumtion beibehalten hat, ob ihm bei seiner Anwendung keine Verstöße gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze unterlaufen sind und ob es alle entscheidungserheblichen Umstände berücksichtigt hat (BAG 23. September 2009 - 4 AZR 220/08 - Rn. 18; 11. Februar 2004 - 4 AZR 684/02 - zu I 3 c aa der Gründe mwN, BAGE 109, 321) .

    aa) Ausschlaggebender Gesichtspunkt für die Annahme eines widersprüchlichen Verhaltens im Sinne eines "venire contra factum proprium" ist nach der Senatsrechtsprechung das erhöhte Maß an Richtigkeitsgewähr bei einem erneut vorgenommenen Eingruppierungsvorgang und einer -entscheidung (BAG 23. September 2009 - 4 AZR 220/08 - Rn. 17 mwN) .

    Für die Annahme einer Treuwidrigkeit in der Erscheinungsform des "venire contra factum proprium" ist - anders als bei dem Unterfall der Verwirkung - in erster Linie das bisherige - aktive - Verhalten des Arbeitgebers im Zusammenhang mit der Korrektur der Eingruppierung maßgebend (vgl. auch BAG 23. September 2009 - 4 AZR 220/08 - Rn. 19) .

  • BAG, 23.08.2006 - 4 AZR 417/05

    Wiederholte korrigierende Rückgruppierung

    Auszug aus BAG, 13.12.2017 - 4 AZR 576/16
    Schützenswertes Vertrauen kann sich zudem aus der Gesamtschau einzelner Umstände ergeben, von denen jeder für sich allein keinen hinreichenden Vertrauenstatbestand begründen kann (BAG 23. September 2009 - 4 AZR 220/08 - Rn. 16; 23. August 2006 - 4 AZR 417/05 - Rn. 13 mwN, BAGE 119, 205) .

    Er muss daher nicht damit rechnen, der Arbeitgeber werde die nunmehrige, die Beseitigung eines - angeblichen - Eingruppierungsfehlers beinhaltende Korrektur selbst erneut in Frage stellen (BAG 23. September 2009 - 4 AZR 220/08 - Rn. 17; 23. August 2006 - 4 AZR 417/05 - Rn. 17, BAGE 119, 205) .

    b) Das Vertrauen des Arbeitnehmers in die Richtigkeit der vom Arbeitgeber vorgenommenen Eingruppierung kann auch durch den Vollzug eines Bewährungsaufstiegs bestärkt werden, da dieser über die Prüfung der Bewährung hinaus erneut diejenige der Erfüllung der Eingruppierungsvoraussetzungen als solcher erfordert (BAG 23. August 2006 - 4 AZR 417/05 - Rn. 19, BAGE 119, 205; 14. September 2005 - 4 AZR 348/04 - zu III 2 b der Gründe) .

    Soweit früheren Entscheidungen des Senats (BAG 23. August 2006 - 4 AZR 417/05 - Rn. 15, BAGE 119, 205; 14. September 2005 - 4 AZR 348/04 - zu III 2 a der Gründe) Gegenteiliges zu entnehmen sein sollte, hält der Senat hieran nicht fest.

  • BAG, 14.09.2005 - 4 AZR 348/04

    Korrigierende Rückgruppierung eines Diplomsportlehrers - Treuwidrigkeit

    Auszug aus BAG, 13.12.2017 - 4 AZR 576/16
    b) Das Vertrauen des Arbeitnehmers in die Richtigkeit der vom Arbeitgeber vorgenommenen Eingruppierung kann auch durch den Vollzug eines Bewährungsaufstiegs bestärkt werden, da dieser über die Prüfung der Bewährung hinaus erneut diejenige der Erfüllung der Eingruppierungsvoraussetzungen als solcher erfordert (BAG 23. August 2006 - 4 AZR 417/05 - Rn. 19, BAGE 119, 205; 14. September 2005 - 4 AZR 348/04 - zu III 2 b der Gründe) .

    Soweit früheren Entscheidungen des Senats (BAG 23. August 2006 - 4 AZR 417/05 - Rn. 15, BAGE 119, 205; 14. September 2005 - 4 AZR 348/04 - zu III 2 a der Gründe) Gegenteiliges zu entnehmen sein sollte, hält der Senat hieran nicht fest.

  • BAG, 20.03.2013 - 4 AZR 521/11

    Eingruppierung einer Stationsassistentin - Überleitung in neue Vergütungsordnung

    Auszug aus BAG, 13.12.2017 - 4 AZR 576/16
    Sie erfasst auch die vom Arbeitgeber aufgrund einer Bewertung vorgenommene Zuordnung der Tätigkeit sowie die von ihm angenommene Erfüllung der Anforderungen des konkreten Tätigkeitsmerkmals (BAG 20. März 2013 - 4 AZR 521/11 - Rn. 20) .
  • BAG, 17.11.2016 - 6 AZR 487/15

    Eingruppierung eines an einem Gymnasium als Lehrer beschäftigten

    Auszug aus BAG, 13.12.2017 - 4 AZR 576/16
    c) Schließlich kann auch ein anderweitiges Verhalten des Arbeitgebers als vertrauensbegründendes Element in Betracht kommen, wenn es auf eine besondere Bestätigung der Eingruppierung gerichtet ist (BAG 17. November 2016 - 6 AZR 487/15 - Rn. 47) .
  • BAG, 17.05.2017 - 4 AZR 798/14

    Eingruppierung einer Sozialarbeiterin mit staatlicher Anerkennung

    Auszug aus BAG, 13.12.2017 - 4 AZR 576/16
    Die nach § 256 Abs. 1 ZPO als allgemein übliche Eingruppierungsfeststellungsklage (st. Rspr., siehe nur BAG 17. Mai 2017 - 4 AZR 798/14 -; 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 18) zulässige Klage ist begründet.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 30.06.2016 - 16 Sa 1838/15
    Auszug aus BAG, 13.12.2017 - 4 AZR 576/16
    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 30. Juni 2016 - 16 Sa 1838/15 - aufgehoben.
  • BAG, 15.06.2016 - 4 AZR 485/14

    Entgeltansprüche - Auslegung einer Bezugnahmeklausel - anderweitige

    Auszug aus BAG, 13.12.2017 - 4 AZR 576/16
    Die arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel umfasst aber lediglich Tarifverträge, die das Land Berlin, nicht jedoch solche, die die Beklagte geschlossen hat (vgl. auch BAG 15. Juni 2016 - 4 AZR 485/14 - Rn. 18 mwN) .
  • BAG, 21.03.2012 - 4 AZR 266/10

    Eingruppierung - Mitarbeiter/in im Außendienst (städtischer/bezirklicher

    Auszug aus BAG, 13.12.2017 - 4 AZR 576/16
    Die nach § 256 Abs. 1 ZPO als allgemein übliche Eingruppierungsfeststellungsklage (st. Rspr., siehe nur BAG 17. Mai 2017 - 4 AZR 798/14 -; 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 18) zulässige Klage ist begründet.
  • BAG, 11.02.2004 - 4 AZR 684/02

    Eingruppierung - Sachverständiger im Landeskriminalamt

    Auszug aus BAG, 13.12.2017 - 4 AZR 576/16
    Die Überprüfung ist darauf beschränkt, ob das Berufungsgericht vom zutreffenden Rechtsbegriff ausgegangen ist, ob es diesen bei der Subsumtion beibehalten hat, ob ihm bei seiner Anwendung keine Verstöße gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze unterlaufen sind und ob es alle entscheidungserheblichen Umstände berücksichtigt hat (BAG 23. September 2009 - 4 AZR 220/08 - Rn. 18; 11. Februar 2004 - 4 AZR 684/02 - zu I 3 c aa der Gründe mwN, BAGE 109, 321) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 23.10.2019 - 17 Sa 2297/18

    Unzulässige Begünstigung von Personalratsmitgliedern durch zu hohe Eingruppierung

    Die vorliegende Fallgestaltung ist dabei entgegen der Auffassung des Klägers nicht mit einer wiederholten korrigierenden Rückgruppierung vergleichbar, bei der der Arbeitgeber aus Vertrauensschutzgründen ggf. an einer vorherigen Eingruppierung festgehalten werden kann (vgl. hierzu BAG, Urteil vom 13.12.2017 - 4 AZR 576/16 - AP Nr. 9 zu §§ 22, 23 BAT Rückgruppierung).
  • LAG Niedersachsen, 11.09.2018 - 3 Sa 1273/16

    Besitzstandswahrung von Anrechten in der betrieblichen Altersversorgung bei einem

    Es kann im Einzelfall gegen das Verbot widersprüchlichen Verhaltens ("venire contra factum proprium") als Ausprägung des Grundsatzes von Treu und Glauben verstoßen, wenn ein Vertragspartner seine Haltung, auf die sich der andere längere Zeit hindurch eingerichtet hat, nachträglich ändert (vgl BGH 22.05.1985 - IVa ZR 153/83 - Rn. 31 zur Abänderbarkeit früherer Bewilligung von Leistungen bei der Zusatzversorgung; BAG 13.12.2017 - 4 AZR 576/16 Rn. 21 zur korrigierenden Rückgruppierung).

    Schützenswertes Vertrauen kann sich zudem aus der Gesamtschau einzelner Umstände ergeben, von denen jeder für sich allein keinen hinreichenden Vertrauenstatbestand begründen kann (BAG 13.12.2017 - 4 AZR 576/16 Rn. 21).

    Hätte die Beklagte eine erneute Prüfung der Höhe der betrieblichen Altersversorgung vorgenommen und der klagenden Partei dies mitgeteilt, hätte dies ein Umstand sein können, der zu einem schützenswerten Vertrauen führen kann (BAG 13.12.2017 - 4 AZR 576/16 Rn. 22ff).

    Das Zeitmoment kann allenfalls einen zusätzlichen, das Vertrauen verstärkenden, Gesichtspunkt darstellen (BAG 13.12.2017 - 4 AZR 576/16 Rn. 34).

  • LAG Niedersachsen, 25.05.2018 - 3 Sa 1326/16

    Betriebliche Altersversorgung bei Ablösung der Betriebsvereinbarung durch eine

    Es kann im Einzelfall gegen das Verbot widersprüchlichen Verhaltens ("venire contra factum proprium") als Ausprägung des Grundsatzes von Treu und Glauben verstoßen, wenn ein Vertragspartner seine Haltung, auf die sich der andere längere Zeit hindurch eingerichtet hat, nachträglich ändert (vgl BGH 22.05.1985 - IVa ZR 153/83 - Rn. 31 zur Abänderbarkeit früherer Bewilligung von Leistungen bei der Zusatzversorgung; BAG 13.12.2017 - 4 AZR 576/16 Rn. 21 zur korrigierenden Rückgruppierung).

    Schützenswertes Vertrauen kann sich zudem aus der Gesamtschau einzelner Umstände ergeben, von denen jeder für sich allein keinen hinreichenden Vertrauenstatbestand begründen kann (BAG 13.12.2017 - 4 AZR 576/16 Rn. 21).

    Hätte die Beklagte eine erneute Prüfung der Höhe der betrieblichen Altersversorgung vorgenommen und der klagenden Partei dies mitgeteilt, hätte dies ein Umstand sein können, der zu einem schützenswerten Vertrauen führen kann (BAG 13.12.2017 - 4 AZR 576/16 Rn. 22ff).

    Das Zeitmoment kann allenfalls einen zusätzlichen, das Vertrauen verstärkenden, Gesichtspunkt darstellen (BAG 13.12.2017 - 4 AZR 576/16 Rn. 34).

  • LAG Niedersachsen, 25.05.2018 - 3 Sa 1336/16

    Betriebliche Altersversorgung bei Ablösung der Betriebsvereinbarung durch eine

    Es kann im Einzelfall gegen das Verbot widersprüchlichen Verhaltens ("venire contra factum proprium") als Ausprägung des Grundsatzes von Treu und Glauben verstoßen, wenn ein Vertragspartner seine Haltung, auf die sich der andere längere Zeit hindurch eingerichtet hat, nachträglich ändert (vgl BGH 22.05.1985 - IVa ZR 153/83 - Rn. 31 zur Abänderbarkeit früherer Bewilligung von Leistungen bei der Zusatzversorgung; BAG 13.12.2017 - 4 AZR 576/16 Rn. 21 zur korrigierenden Rückgruppierung).

    Schützenswertes Vertrauen kann sich zudem aus der Gesamtschau einzelner Umstände ergeben, von denen jeder für sich allein keinen hinreichenden Vertrauenstatbestand begründen kann (BAG 13.12.2017 - 4 AZR 576/16 Rn. 21).

    Hätte die Beklagte eine erneute Prüfung der Höhe der betrieblichen Altersversorgung vorgenommen und der klagenden Partei dies mitgeteilt, hätte dies ein Umstand sein können, der zu einem schützenswerten Vertrauen führen kann (BAG 13.12.2017 - 4 AZR 576/16 Rn. 22ff).

    Das Zeitmoment kann allenfalls einen zusätzlichen, das Vertrauen verstärkenden, Gesichtspunkt darstellen (BAG 13.12.2017 - 4 AZR 576/16 Rn. 34).

  • LAG Niedersachsen, 25.05.2018 - 3 Sa 1334/16

    Betriebliche Altersversorgung bei Ablösung der Betriebsvereinbarung durch eine

    Es kann im Einzelfall gegen das Verbot widersprüchlichen Verhaltens ("venire contra factum proprium") als Ausprägung des Grundsatzes von Treu und Glauben verstoßen, wenn ein Vertragspartner seine Haltung, auf die sich der andere längere Zeit hindurch eingerichtet hat, nachträglich ändert (vgl BGH 22.05.1985 - IVa ZR 153/83 - Rn. 31 zur Abänderbarkeit früherer Bewilligung von Leistungen bei der Zusatzversorgung; BAG 13.12.2017 - 4 AZR 576/16 Rn. 21 zur korrigierenden Rückgruppierung).

    Schützenswertes Vertrauen kann sich zudem aus der Gesamtschau einzelner Umstände ergeben, von denen jeder für sich allein keinen hinreichenden Vertrauenstatbestand begründen kann (BAG 13.12.2017 - 4 AZR 576/16 Rn. 21).

    Hätte die Beklagte eine erneute Prüfung der Höhe der betrieblichen Altersversorgung vorgenommen und der klagenden Partei dies mitgeteilt, hätte dies ein Umstand sein können, der zu einem schützenswerten Vertrauen führen kann (BAG 13.12.2017 - 4 AZR 576/16 Rn. 22ff).

    Das Zeitmoment kann allenfalls einen zusätzlichen, das Vertrauen verstärkenden, Gesichtspunkt darstellen (BAG 13.12.2017 - 4 AZR 576/16 Rn. 34).

  • LAG Niedersachsen, 25.05.2018 - 3 Sa 1327/16

    Betriebliche Altersversorgung bei Ablösung der Betriebsvereinbarung durch eine

    Es kann im Einzelfall gegen das Verbot widersprüchlichen Verhaltens ("venire contra factum proprium") als Ausprägung des Grundsatzes von Treu und Glauben verstoßen, wenn ein Vertragspartner seine Haltung, auf die sich der andere längere Zeit hindurch eingerichtet hat, nachträglich ändert (vgl BGH 22.05.1985 - IVa ZR 153/83 - Rn. 31 zur Abänderbarkeit früherer Bewilligung von Leistungen bei der Zusatzversorgung; BAG 13.12.2017 - 4 AZR 576/16 Rn. 21 zur korrigierenden Rückgruppierung).

    Schützenswertes Vertrauen kann sich zudem aus der Gesamtschau einzelner Umstände ergeben, von denen jeder für sich allein keinen hinreichenden Vertrauenstatbestand begründen kann (BAG 13.12.2017 - 4 AZR 576/16 Rn. 21).

    Hätte die Beklagte eine erneute Prüfung der Höhe der betrieblichen Altersversorgung vorgenommen und der klagenden Partei dies mitgeteilt, hätte dies ein Umstand sein können, der zu einem schützenswerten Vertrauen führen kann (BAG 13.12.2017 - 4 AZR 576/16 Rn. 22ff).

    Das Zeitmoment kann allenfalls einen zusätzlichen, das Vertrauen verstärkenden, Gesichtspunkt darstellen (BAG 13.12.2017 - 4 AZR 576/16 Rn. 34).

  • LAG Niedersachsen, 11.09.2018 - 3 Sa 1278/16

    Besitzstandswahrung von Anrechten in der betrieblichen Altersversorgung bei einem

    Es kann im Einzelfall gegen das Verbot widersprüchlichen Verhaltens ("venire contra factum proprium") als Ausprägung des Grundsatzes von Treu und Glauben verstoßen, wenn ein Vertragspartner seine Haltung, auf die sich der andere längere Zeit hindurch eingerichtet hat, nachträglich ändert (vgl BGH 22.05.1985 - IVa ZR 153/83 - Rn. 31 zur Abänderbarkeit früherer Bewilligung von Leistungen bei der Zusatzversorgung; BAG 13.12.2017 - 4 AZR 576/16 Rn. 21 zur korrigierenden Rückgruppierung).

    Schützenswertes Vertrauen kann sich zudem aus der Gesamtschau einzelner Umstände ergeben, von denen jeder für sich allein keinen hinreichenden Vertrauenstatbestand begründen kann (BAG 13.12.2017 - 4 AZR 576/16 Rn. 21).

    Hätte die Beklagte eine erneute Prüfung der Höhe der betrieblichen Altersversorgung vorgenommen und der klagenden Partei dies mitgeteilt, hätte dies ein Umstand sein können, der zu einem schützenswerten Vertrauen führen kann (BAG 13.12.2017 - 4 AZR 576/16 Rn. 22ff).

    Das Zeitmoment kann allenfalls einen zusätzlichen, das Vertrauen verstärkenden, Gesichtspunkt darstellen (BAG 13.12.2017 - 4 AZR 576/16 Rn. 34).

  • LAG Niedersachsen, 25.05.2018 - 3 Sa 1335/16

    Betriebliche Altersversorgung bei Ablösung der Betriebsvereinbarung durch eine

    Es kann im Einzelfall gegen das Verbot widersprüchlichen Verhaltens ("venire contra factum proprium") als Ausprägung des Grundsatzes von Treu und Glauben verstoßen, wenn ein Vertragspartner seine Haltung, auf die sich der andere längere Zeit hindurch eingerichtet hat, nachträglich ändert (vgl BGH 22.05.1985 - IVa ZR 153/83 - Rn. 31 zur Abänderbarkeit früherer Bewilligung von Leistungen bei der Zusatzversorgung; BAG 13.12.2017 - 4 AZR 576/16 Rn. 21 zur korrigierenden Rückgruppierung).

    Schützenswertes Vertrauen kann sich zudem aus der Gesamtschau einzelner Umstände ergeben, von denen jeder für sich allein keinen hinreichenden Vertrauenstatbestand begründen kann (BAG 13.12.2017 - 4 AZR 576/16 Rn. 21).

    Hätte die Beklagte eine erneute Prüfung der Höhe der betrieblichen Altersversorgung vorgenommen und der klagenden Partei dies mitgeteilt, hätte dies ein Umstand sein können, der zu einem schützenswerten Vertrauen führen kann (BAG 13.12.2017 - 4 AZR 576/16 Rn. 22ff).

    Das Zeitmoment kann allenfalls einen zusätzlichen, das Vertrauen verstärkenden, Gesichtspunkt darstellen (BAG 13.12.2017 - 4 AZR 576/16 Rn. 34).

  • LAG Niedersachsen, 11.09.2018 - 3 Sa 1279/16

    Besitzstandswahrung von Anrechten in der betrieblichen Altersversorgung bei einem

    Es kann im Einzelfall gegen das Verbot widersprüchlichen Verhaltens ("venire contra factum proprium") als Ausprägung des Grundsatzes von Treu und Glauben verstoßen, wenn ein Vertragspartner seine Haltung, auf die sich der andere längere Zeit hindurch eingerichtet hat, nachträglich ändert (vgl BGH 22.05.1985 - IVa ZR 153/83 - Rn. 31 zur Abänderbarkeit früherer Bewilligung von Leistungen bei der Zusatzversorgung; BAG 13.12.2017 - 4 AZR 576/16 Rn. 21 zur korrigierenden Rückgruppierung).

    Schützenswertes Vertrauen kann sich zudem aus der Gesamtschau einzelner Umstände ergeben, von denen jeder für sich allein keinen hinreichenden Vertrauenstatbestand begründen kann (BAG 13.12.2017 - 4 AZR 576/16 Rn. 21).

    Hätte die Beklagte eine erneute Prüfung der Höhe der betrieblichen Altersversorgung vorgenommen und der klagenden Partei dies mitgeteilt, hätte dies ein Umstand sein können, der zu einem schützenswerten Vertrauen führen kann (BAG 13.12.2017 - 4 AZR 576/16 Rn. 22ff).

    Das Zeitmoment kann allenfalls einen zusätzlichen, das Vertrauen verstärkenden, Gesichtspunkt darstellen (BAG 13.12.2017 - 4 AZR 576/16 Rn. 34).

  • LAG Niedersachsen, 25.05.2018 - 3 Sa 1330/16

    Betriebliche Altersversorgung bei Ablösung der Betriebsvereinbarung durch eine

    Es kann im Einzelfall gegen das Verbot widersprüchlichen Verhaltens ("venire contra factum proprium") als Ausprägung des Grundsatzes von Treu und Glauben verstoßen, wenn ein Vertragspartner seine Haltung, auf die sich der andere längere Zeit hindurch eingerichtet hat, nachträglich ändert (vgl BGH 22.05.1985 - IVa ZR 153/83 - Rn. 31 zur Abänderbarkeit früherer Bewilligung von Leistungen bei der Zusatzversorgung; BAG 13.12.2017 - 4 AZR 576/16 Rn. 21 zur korrigierenden Rückgruppierung).

    Schützenswertes Vertrauen kann sich zudem aus der Gesamtschau einzelner Umstände ergeben, von denen jeder für sich allein keinen hinreichenden Vertrauenstatbestand begründen kann (BAG 13.12.2017 - 4 AZR 576/16 Rn. 21).

    Hätte die Beklagte eine erneute Prüfung der Höhe der betrieblichen Altersversorgung vorgenommen und der klagenden Partei dies mitgeteilt, hätte dies ein Umstand sein können, der zu einem schützenswerten Vertrauen führen kann (BAG 13.12.2017 - 4 AZR 576/16 Rn. 22ff).

    Das Zeitmoment kann allenfalls einen zusätzlichen, das Vertrauen verstärkenden, Gesichtspunkt darstellen (BAG 13.12.2017 - 4 AZR 576/16 Rn. 34).

  • LAG Niedersachsen, 04.05.2018 - 3 Sa 1320/16

    Betriebliche Altersversorgung bei Ablösung der Betriebsvereinbarung durch eine

  • LAG Niedersachsen, 04.05.2018 - 3 Sa 1292/16

    Betriebliche Altersversorgung bei Ablösung der Betriebsvereinbarung durch eine

  • LAG Niedersachsen, 04.05.2018 - 3 Sa 1291/16

    Betriebliche Altersversorgung bei Ablösung der Betriebsvereinbarung durch eine

  • LAG Niedersachsen, 04.05.2018 - 3 Sa 1293/16

    Betriebliche Altersversorgung bei Ablösung der Betriebsvereinbarung durch eine

  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.03.2021 - 8 Sa 125/20

    Klage gegen überflüssige Änderungskündigung - Hilfsantrag - korrigierende

  • BAG, 27.02.2019 - 4 AZR 562/17

    Eingruppierung eines Wachpolizisten im Objektschutz

  • LAG Sachsen, 16.08.2022 - 3 Sa 167/21

    Eingruppierung - Höhergruppierung - korrigierende Rückgruppierung -

  • BAG, 16.05.2018 - 4 AZR 274/16

    Eingruppierung eines Wachpolizisten im Objektschutz

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.06.2021 - 6 Sa 396/20

    Entgeltansprüche im beendeten Arbeitsverhältnis - Eingruppierung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.03.2020 - 5 Sa 266/19

    Eingruppierung - Auslegung eines Überleitungstarifvertrags

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 22.03.2022 - 5 Sa 169/21

    Eingruppierung TV-L - betriebswirtschaftliche Beraterin einer Handwerkskammer -

  • KAGH, 14.12.2018 - M 8/18
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