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   BAG, 26.06.1967 - 3 AZR 341/66   

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BAG, 26.06.1967 - 3 AZR 341/66 (https://dejure.org/1967,351)
BAG, Entscheidung vom 26.06.1967 - 3 AZR 341/66 (https://dejure.org/1967,351)
BAG, Entscheidung vom 26. Juni 1967 - 3 AZR 341/66 (https://dejure.org/1967,351)
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Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Entscheidung des Feststellungsprozesses - Gerichte für Arbeitssachen - Konkurs - Vorrecht der Forderung - Tatsachenvortrag des Klägers - Feststellungsstreit - Arbeitnehmereigenschaft des Klägers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 19, 355
  • NJW 1968, 719 (Ls.)
  • MDR 1968, 271
  • BB 1968, 43
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 30.11.1960 - 3 AZR 480/58

    Kündigung - Bestandsschutz - Schadensersatzpflicht

    Auszug aus BAG, 26.06.1967 - 3 AZR 341/66
    Das gilt nicht nur für den Streit um den Bestand, sondern auch für den Streit um das Vorrecht der Forderung (Fortsetzung von BAG 19.01.1961 5 AZR 304/59 = BAGE 10, 210 (312 ff.) [BAG 30.11.1960 - 3 AZR 480/58] = AP Nr. 2 zu § 61 KO).
  • BAG, 19.01.1961 - 5 AZR 304/59

    Gerichte für Arbeitssachen - Besondere Zuständigkeit - Streitige Forderungen -

    Auszug aus BAG, 26.06.1967 - 3 AZR 341/66
    Das gilt nicht nur für den Streit um den Bestand, sondern auch für den Streit um das Vorrecht der Forderung (Fortsetzung von BAG 19.01.1961 5 AZR 304/59 = BAGE 10, 210 (312 ff.) [BAG 30.11.1960 - 3 AZR 480/58] = AP Nr. 2 zu § 61 KO).
  • BAG, 30.06.1958 - 2 AZR 558/57

    Klage eines Handelsvertreters - Provisionszahlung - Arbeitnehmer - Gerichte in

    Auszug aus BAG, 26.06.1967 - 3 AZR 341/66
    Der einseitige Tatsachenvortrag des Klägers genügt nicht für die Begründung der Zuständigkeit (Fortsetzung der seit BAG 30.06.1958 2 AZR 558/57 = BAGE 6, 160 (162 ff.) = AP Nr. 2 zu § 2 ArbGG 1953 Zuständigkeitsprüfung ständigen Rechtsprechung).
  • BAG, 24.04.1996 - 5 AZB 25/95

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten - Grundlage der Prüfung

    Gleichwohl entschied das Bundesarbeitsgericht nach anfänglichen Schwankungen, "daß das zunächst angerufene Gericht für Arbeitssachen vorab in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht - erforderlichenfalls nach Beweiserhebung - prüft, ob wirklich ein Rechtsverhältnis bestanden hat, das seine Zuständigkeit begründet" (BAGE 19, 355 = AP Nr. 30 zu § 2 ArbGG 1953 Zuständigkeitsprüfung, zu III 2 b der Gründe; BAGE 6, 160; 15, 292, 295 = AP Nr. 2, 26 zu § 2 ArbGG 1953 Zuständigkeitsprüfung; BAGE 9, 313, 317 f. = AP Nr. 8 zu § 5 ArbGG 1953; BAG Urteil vom 15. Juli 1961 - 5 AZR 472/60 - AP Nr. 1 zu § 92 a HGB; BAG Urteil vom 19. Juni 1963 - 5 AZR 314/62 - AP Nr. 1 zu § 92 HGB; BAGE 64, 75 = AP Nr. 16 zu § 2 ArbGG 1979).

    In derartigen Fällen verlangt weder die gesetzliche Zuständigkeitsverteilung noch der Gedanke der "Respektierung der Nachbargerichtsbarkeit" (vgl. BAGE 15, 292; 19, 355, 361 = AP Nr. 26, 30 zu § 2 ArbGG 1953 Zuständigkeitsprüfung) eine Verweisung in einen anderen Rechtsweg.

  • BAG, 05.05.1997 - 5 AZB 35/96

    Besondere Vertreter eines Vereins als Organvertreter oder als Arbeitnehmer -

    Umgekehrt bedeutet dies, daß § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG Personen, denen nur rechtsgeschäftlich Vollmacht erteilt worden ist, nicht erfaßt, und zwar auch dann nicht, wenn diese sehr weit reicht (BAG Urteil vom 26. Juni 1967 - 3 AZR 341/66 - BAGE 19, 355 = AP Nr. 30 zu § 2 ArbGG 1953 Zuständigkeitsprüfung; BAG Beschluß vom 13. Juli 1995 - 5 AZB 37/94 - AP Nr. 23 zu § 5 ArbGG 1979, zu II 2c der Gründe).
  • BAG, 24.01.1990 - 5 AZR 749/87

    Rechtsweg für Streitigkeiten über die Miethöhe für Werkwohnungen

    Dafür kommt es aber nicht auf die Rechtsansicht des Klägers an und ebensowenig allein auf seinen Tatsachenvortrag (BAGE 19, 355, 360 = AP Nr. 30 zu § 2 ArbGG 1953 Zuständigkeitsprüfung, zu III 2b der Gründe).

    Vielmehr haben die zunächst angerufenen Gerichte für Arbeitssachen in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht zu untersuchen, ob wirklich ein Arbeitsverhältnis vorliegt, bevor es zu einem Sachurteil kommt (BAGE 15, 292, 296 f. = AP Nr. 26 zu § 2 ArbGG 1953 Zuständigkeitsprüfung, zu 4 der Gründe; BAGE 19, 355, 359, 360 = AP Nr. 30 zu § 2 ArbGG 1953 Zuständigkeitsprüfung, zu III 2a und b der Gründe).

  • BAG, 05.05.1997 - 5 AZB 36/96

    Rechtsweg - besonderer Vertreter eines Vereins nach § 30 BGB

    Umgekehrt bedeutet dies, daß § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG Personen, denen nur rechtsgeschäftlich Vollmacht erteilt worden ist, nicht erfaßt, und zwar auch dann nicht, wenn diese sehr weit reicht (BAG, Urteil vom 26. Juni 1967 - 3 AZR 341/66 - BAGE 19, 355 = AP Nr. 30 zu § 2 ArbGG 1953 Zuständigkeitsprüfung; BAG Beschloß vom 13. Juli 1995 - 5 AZB 37/94 - AP Nr. 23 zu § 5 ArbGG 1979, zu II 2 c der Gründe).
  • BAG, 11.04.1997 - 5 AZB 32/96

    Rechtsweg - Geschäftsführer einer Kreishandwerkerschaft

    Eine solche würde für § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG nicht ausreichen (BAG Urteil vom 26. Juni 1967 - 3 AZR 341/66 - BAGE 19, 355, 362 für einen Prokuristen).
  • BAG, 10.10.1990 - 5 AZR 634/89

    Ausbildungskosten - Rückzahlung - Rechtsweg

    Dafür kommt es aber nicht auf die Rechtsansicht des Klägers an und ebensowenig allein auf seinen Tatsachenvortrag (BAGE 19, 355, 359, 360 = AP Nr. 30 zu § 2 ArbGG 1953 Zuständigkeitsprüfung, zu III 2a, b der Gründe).

    Vielmehr haben die zunächst angerufenen Gerichte für Arbeitssachen in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht zu untersuchen, ob wirklich ein Arbeitsverhältnis vorliegt, bevor es zu einem Sachurteil kommt (BAGE 15, 292, 295 = AP Nr. 26 zu § 2 ArbGG 1953 Zuständigkeitsprüfung; BAGE 19, 355, 360 = AP, aaO, zu III 2b der Gründe).

  • BAG, 21.05.1996 - 5 AZB 36/94
    Gleichwohl entschied das Bundesarbeitsgericht nach anfänglichen Schwankungen, "daß das zunächst angerufene Gericht für Arbeitssachen vorab in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht - erforderlichenfalls nach Beweiserhebung - prüft, ob wirklich ein Rechtsverhältnis bestanden hat, das seine Zuständigkeit begründet" (BAGE 19, 355 = AP Nr. 30 zu § 2 ArbGG 1953 Zuständigkeitsprüfung, zu III 2 b der Gründe; BAGE 6, 160; 15, 292, 295 = AP Nr. 2, 26 zu § 2 ArbGG 1953 Zuständigkeitsprüfung; BAGE 9, 313, 317 f. = AP Nr. 8 zu § 5 ArbGG 1953; BAG Urteil vom 15. Juli 1961 - 5 AZR 472/60 - AP Nr. 1 zu § 92 a HGB; BAG Urteil vom 19. Juni 1963 - 5 AZR 314/62 - AP Nr. 1 zu § 92 HGB; BAGE 64, 75 = AP Nr. 16 zu § 2 ArbGG 1979).

    In derartigen Fällen verlangt weder die gesetzliche Zuständigkeitsverteilung noch der Gedanke der "Respektierung der Nachbargerichtsbarkeit" (vgl. BAGE 15, 292; 19, 355, 361 = AP Nr. 26, 30 zu § 2 ArbGG 1953 Zuständigkeitsprüfung) eine Verweisung in einen anderen Rechtsweg.

  • BAG, 14.12.1988 - 5 AZR 661/86

    Rechtsweg für Streitigkeiten aus der Heranziehung zu gemeinnütziger und

    Dafür kommt es aber nicht auf die Rechtsansicht des Klägers an und ebensowenig allein auf seinen Tatsachenvortrag (BAGE 19, 355, 360 = AP Nr. 30 zu § 2 ArbGG 1953 Zuständigkeitsprüfung).

    Vielmehr haben die zunächst angerufenen Gerichte für Arbeitssachen in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht zu untersuchen, ob wirklich ein Arbeitsverhältnis vorliegt, bevor es zu einem Sachurteil kommt (BAGE 15, 292, 295 = AP Nr. 26 zu § 2 ArbGG 1953 Zuständigkeitsprüfung; BAGE 19, 355, 359, 360 = AP Nr. 30 zu § 2 ArbGG 1953 Zuständigkeitsprüfung).

  • BAG, 14.12.1988 - 5 AZR 760/87

    Eröffnung der Arbeitsgerichtsbarkeit im Falle der Heranziehung eines

    Dafür kommt es aber nicht auf die Rechtsansicht des Klägers an und ebensowenig allein auf seinen Tatsachenvortrag (BAGE 19, 355, 360 = AP Nr. 30 zu § 2 ArbGG 1953 Zuständigkeitsprüfung).

    Vielmehr haben die zunächst angerufenen Gerichte für Arbeitssachen in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht zu untersuchen, ob wirklich ein Arbeitsverhältnis vorliegt, bevor es zu einem Sachurteil kommt (BAGE 15, 292, 295 = AP Nr. 26 zu § 2 ArbGG 1953 Zuständigkeitsprüfung; BAGE 19, 355, 359, 360 = AP Nr. 30 zu § 2 ArbGG 1953 Zuständigkeitsprüfung).

  • BAG, 24.03.1992 - 9 AZR 76/91

    Konkursvorrechte einer französischen Handelsvertretung

    Nachdem der Beklagte als Konkursverwalter das Vorrecht der von der Klägerin zur Konkurstabelle angemeldeten Forderungen bestritten hat, ist sie als Konkursgläubigerin gem. § 146 Abs. 1 Satz 1 KO berechtigt, die Feststellung des Vorrechts gegen den Konkursverwalter zu betreiben (vgl. BAGE 10, 310 = AP Nr. 2 zu § 61 KO; BAGE 19, 355 = AP Nr. 30 zu § 2 ArbGG 1953 Zuständigkeitsprüfung; BAGE 50, 221 = AP Nr. 3 zu § 146 KO).
  • BAG, 27.02.1975 - 3 AZR 136/74

    Arbeitsgerichtsverfahren: Gerichtsstand bei Zusammenhangsklage

  • BSG, 28.08.1970 - 3 RK 55/67

    Gemeinsamer Oberster Gerichtshof - Beitragsrückstände - Feststellungsklage einer

  • BAG, 29.05.1991 - 5 AZR 361/90
  • OLG Frankfurt, 23.09.2010 - 6 W 123/10

    Zuständigkeit: Arbeitsgerichtliche Zuständigkeit bei wettbewerbsrechtlicher

  • OLG Köln, 08.07.1993 - 7 W 9/93

    Anforderungen an die sofortige Beschwerde; Anspruch auf Zahlung eines

  • BAG, 08.01.1970 - 3 AZR 436/67

    Einstufung der Arbeit eines Kommanditisten auf Grund einer im

  • BAG, 19.02.1970 - 5 AZR 241/69

    Verjährungsfrist - Dienstvergütung

  • BAG, 13.12.1989 - 5 AZR 40/89

    Arbeitsverhältnis: Abgrenzung zum öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis bei

  • BAG, 11.02.1987 - 5 AZR 18/86

    Rechtsstellung eines Lehrbeauftragten einer Universität - Anhaltspunkte für das

  • LAG Hessen, 23.09.1988 - 14 Sa 109/88
  • BAG, 13.12.1989 - 5 AZR 26/89

    Arbeitsverhältnis: Abgrenzung zum öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis bei

  • BAG, 14.12.1988 - 5 AZR 759/87
  • BAG, 12.02.1981 - 3 AZR 324/78
  • BAG, 07.10.1980 - 6 AZR 417/78
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