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   BAG, 10.11.1955 - 2 AZR 591/54   

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https://dejure.org/1955,17
BAG, 10.11.1955 - 2 AZR 591/54 (https://dejure.org/1955,17)
BAG, Entscheidung vom 10.11.1955 - 2 AZR 591/54 (https://dejure.org/1955,17)
BAG, Entscheidung vom 10. November 1955 - 2 AZR 591/54 (https://dejure.org/1955,17)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Änderung des Arbeitsvertrages - Beschäftigungspflicht des Arbeitgebers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitsverhältnis: Zuweisung vertraglich nicht vereinbarter Tätigkeit, Beschäftigungspflicht, Festgestellte unwirksame Kündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Tätigkeitsbereich des Arbeitnehmers - Arbeitsvertrag - Zuweisung einer anderen Tätigkeit - Zuweisung eines anderen Arbeitsplatzes - Änderung des Arbeitsvertrages - Persönlichkeitsschutz - Freistellung von der Arbeit - Fortzahlung des Entgelts - Kündigung

  • RIS Bundeskanzleramt Österreich (Leitsatz)
  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Freistellung, Suspendierung von der Tätigkeit für den Zeitraum der Kündigungsfrist

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 2, 221
  • NJW 1956, 359
  • DB 1956, 114
 
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Wird zitiert von ... (145)

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Grundlegend hierfür war das Urteil des Zweiten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 10. November 1955 - 2 AZR 591/54 - (BAG AP Nr. 2 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht, mit zust. Anm. v. A. Hueck = SAE 1956, 145, mit zust. Anm. v. Pieper = BArbBl. 1957, 11, mit zust. Anm. v. Trieschmann = AuR 1957, 217, mit zust. Anm. v. Frey).

    Die grundlegende Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 10. November 1955 stellt aber auch nicht allein auf die genannten Verfassungsbestimmungen zur Begründung eines allgemeinen Beschäftigungsanspruchs ab, sondern verweist in diesem Zusammenhang auch auf die "Treupflicht des Arbeitgebers" aus dem Arbeitsverhältnis (BAG 2, 221, 224 = AP Nr. 2 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht).

  • ArbG Siegburg, 16.12.2020 - 4 Ga 18/20

    Keine Beschäftigung ohne Maske

    Der Anspruch beruht unmittelbar auf der sich für den Arbeitgeber aus § 242 BGB unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Werteentscheidung der Art. 1 und 2 GG über den Persönlichkeitsschutz ergebenden arbeitsvertraglichen Pflicht zur Förderung der Beschäftigungsinteressen des Arbeitsnehmers (so bereits BAG 10.11.1955 - 2 AZR 591/54, juris).
  • LAG Thüringen, 10.04.2001 - 5 Sa 403/00

    Mobbing als Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Arbeitnehmers

    Besteht die Persönlichkeitsrechtsverletzung in der trotz ungekündigtem Arbeitsverhältnis nicht erfolgenden Beschäftigung des Arbeitnehmers, hat dieser nach §§ 611, 242 BGB hierauf einen gerichtlich durchsetzbaren Anspruch (BAG, Großer Senat, Urteil vom 27.2.1985, NZA 1985 S. 702 ff; Urteil vom 23.11.1988 - 5 AZR 663/87 - Urteil vom 10.11.1955, BAGE 2 S. 221ff = EzA § 611 BGB Nr. 1).
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