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   BAG, 07.05.1968 - 1 AZR 407/67   

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BAG, 07.05.1968 - 1 AZR 407/67 (https://dejure.org/1968,721)
BAG, Entscheidung vom 07.05.1968 - 1 AZR 407/67 (https://dejure.org/1968,721)
BAG, Entscheidung vom 07. Mai 1968 - 1 AZR 407/67 (https://dejure.org/1968,721)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Pilot - Kündigung - Einschulung - Umschulung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 21, 6
  • NJW 1968, 1741 (Ls.)
  • DB 1968, 1319
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 21.10.1954 - 2 AZR 40/53

    Probezeit eines Arbeitsverhältnisses - Tarifliche Beschränkung - Begrenzung des

    Auszug aus BAG, 07.05.1968 - 1 AZR 407/67
    Im Hinblick auf den, insbesondere durch das Kündigungsschutzgesetz verankerten, Bestandsschutz für Arbeitsverhältnisse ist die mehrfach aufeinanderfolgende Befristung von Arbeitsverhältnissen, die dem Arbeitnehmer den Bestandsschutz für sein Arbeitsverhältnis nehmen würde, nur dann möglich, wenn für eine solche mehrfache Befristung ein besonderer, sie rechtfertigender Anlaß gegeben isto Ist das nicht der Fall, so wird das ursprünglich befristete, dann aber verlängerte Arbeitsverhältnis zu einem auf unbestimmte Zeit eingegangenen Arbeitsverhältnis (vgl. BAG 1, 136 = AP Nr. 1 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertiag; BAG 2, 6 = AP Nr. 2 zu § 620 BGB BefristetejArbeitsvertrag; BAG 10, 65 = AP Nr. 16 zu § 620 BGB BefristeterArbeitsvertiag; BAG 13, 96 = AP Nr. 23 zu § 620 BGB BefristeterArboitsvertiag; BAG 1, 128 ~ AP Nr. 7 zu § 1 KSchG; BAG AP Nrn. 14 und 29 zu § 1 KSchG).
  • BAG, 03.05.1962 - 2 AZR 451/61

    Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus BAG, 07.05.1968 - 1 AZR 407/67
    Im Hinblick auf den, insbesondere durch das Kündigungsschutzgesetz verankerten, Bestandsschutz für Arbeitsverhältnisse ist die mehrfach aufeinanderfolgende Befristung von Arbeitsverhältnissen, die dem Arbeitnehmer den Bestandsschutz für sein Arbeitsverhältnis nehmen würde, nur dann möglich, wenn für eine solche mehrfache Befristung ein besonderer, sie rechtfertigender Anlaß gegeben isto Ist das nicht der Fall, so wird das ursprünglich befristete, dann aber verlängerte Arbeitsverhältnis zu einem auf unbestimmte Zeit eingegangenen Arbeitsverhältnis (vgl. BAG 1, 136 = AP Nr. 1 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertiag; BAG 2, 6 = AP Nr. 2 zu § 620 BGB BefristetejArbeitsvertrag; BAG 10, 65 = AP Nr. 16 zu § 620 BGB BefristeterArbeitsvertiag; BAG 13, 96 = AP Nr. 23 zu § 620 BGB BefristeterArboitsvertiag; BAG 1, 128 ~ AP Nr. 7 zu § 1 KSchG; BAG AP Nrn. 14 und 29 zu § 1 KSchG).
  • BAG, 12.05.1955 - 2 AZR 23/54

    Arbeitsverhältnis: Unwirksamkeit der Befristung, Fehlender Kündigungsschutz,

    Auszug aus BAG, 07.05.1968 - 1 AZR 407/67
    Im Hinblick auf den, insbesondere durch das Kündigungsschutzgesetz verankerten, Bestandsschutz für Arbeitsverhältnisse ist die mehrfach aufeinanderfolgende Befristung von Arbeitsverhältnissen, die dem Arbeitnehmer den Bestandsschutz für sein Arbeitsverhältnis nehmen würde, nur dann möglich, wenn für eine solche mehrfache Befristung ein besonderer, sie rechtfertigender Anlaß gegeben isto Ist das nicht der Fall, so wird das ursprünglich befristete, dann aber verlängerte Arbeitsverhältnis zu einem auf unbestimmte Zeit eingegangenen Arbeitsverhältnis (vgl. BAG 1, 136 = AP Nr. 1 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertiag; BAG 2, 6 = AP Nr. 2 zu § 620 BGB BefristetejArbeitsvertrag; BAG 10, 65 = AP Nr. 16 zu § 620 BGB BefristeterArbeitsvertiag; BAG 13, 96 = AP Nr. 23 zu § 620 BGB BefristeterArboitsvertiag; BAG 1, 128 ~ AP Nr. 7 zu § 1 KSchG; BAG AP Nrn. 14 und 29 zu § 1 KSchG).
  • BAG, 21.10.1954 - 2 AZR 25/53

    Arbeitsverhältnis: Befristung

    Auszug aus BAG, 07.05.1968 - 1 AZR 407/67
    Im Hinblick auf den, insbesondere durch das Kündigungsschutzgesetz verankerten, Bestandsschutz für Arbeitsverhältnisse ist die mehrfach aufeinanderfolgende Befristung von Arbeitsverhältnissen, die dem Arbeitnehmer den Bestandsschutz für sein Arbeitsverhältnis nehmen würde, nur dann möglich, wenn für eine solche mehrfache Befristung ein besonderer, sie rechtfertigender Anlaß gegeben isto Ist das nicht der Fall, so wird das ursprünglich befristete, dann aber verlängerte Arbeitsverhältnis zu einem auf unbestimmte Zeit eingegangenen Arbeitsverhältnis (vgl. BAG 1, 136 = AP Nr. 1 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertiag; BAG 2, 6 = AP Nr. 2 zu § 620 BGB BefristetejArbeitsvertrag; BAG 10, 65 = AP Nr. 16 zu § 620 BGB BefristeterArbeitsvertiag; BAG 13, 96 = AP Nr. 23 zu § 620 BGB BefristeterArboitsvertiag; BAG 1, 128 ~ AP Nr. 7 zu § 1 KSchG; BAG AP Nrn. 14 und 29 zu § 1 KSchG).
  • BAG, 12.10.1960 - GS 1/59

    Befristung mit sachlichem Grund / Beendigung durch Fristablauf bei schwangerer

    Auszug aus BAG, 07.05.1968 - 1 AZR 407/67
    Im Hinblick auf den, insbesondere durch das Kündigungsschutzgesetz verankerten, Bestandsschutz für Arbeitsverhältnisse ist die mehrfach aufeinanderfolgende Befristung von Arbeitsverhältnissen, die dem Arbeitnehmer den Bestandsschutz für sein Arbeitsverhältnis nehmen würde, nur dann möglich, wenn für eine solche mehrfache Befristung ein besonderer, sie rechtfertigender Anlaß gegeben isto Ist das nicht der Fall, so wird das ursprünglich befristete, dann aber verlängerte Arbeitsverhältnis zu einem auf unbestimmte Zeit eingegangenen Arbeitsverhältnis (vgl. BAG 1, 136 = AP Nr. 1 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertiag; BAG 2, 6 = AP Nr. 2 zu § 620 BGB BefristetejArbeitsvertrag; BAG 10, 65 = AP Nr. 16 zu § 620 BGB BefristeterArbeitsvertiag; BAG 13, 96 = AP Nr. 23 zu § 620 BGB BefristeterArboitsvertiag; BAG 1, 128 ~ AP Nr. 7 zu § 1 KSchG; BAG AP Nrn. 14 und 29 zu § 1 KSchG).
  • BAG, 18.05.2006 - 2 AZR 412/05

    Betriebsbedingte Kündigung eines Leiharbeitnehmers nach Auftragsverlust des

    Aus § 1 Abs. 2 Satz 2 und 3 KSchG folgt, dass sie den Kläger möglichst bei einem neuen Auftrag - auch zu geänderten Qualifikationsanforderungen - einsetzen muss, selbst dann, wenn hierfür noch notwendige und zumutbare Umschulungs- und Fortbildungsmaßnahmen notwendig wären (so schon BAG 7. Mai 1968 - 1 AZR 407/67 - BAGE 21, 6, 11).
  • BAG, 24.02.2005 - 2 AZR 214/04

    Betriebsbedingte Kündigung - Gemeinschaftsbetrieb - Sozialauswahl

    Es spricht jedoch in einem solchen Fall eine vom Arbeitgeber auszuräumende tatsächliche Vermutung dafür, dass die Auswahl dann auch im Ergebnis sozialwidrig ist (BAG 17. Januar 2002 - 2 AZR 15/01 - EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 47; 15. Juni 1989 - 2 AZR 580/88 - BAGE 62, 116; 18. Oktober 1984 - 2 AZR 61/83 - AP KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 18 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 33).
  • BAG, 10.11.1994 - 2 AZR 242/94

    Betriebsbedingte Kündigung; Beförderungsanspruch; soziale Auswahl

    Stellt z.B. ein Flugunternehmen seinen Flugzeugpark von Propellermaschinen auf Jets um (so der Ausgangsfall von BAG Urteil vom 7. Mai 1968 - 1 AZR 407/67 - BAGE 21, 6 = AP Nr. 18 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung), so berechtigt dies den Arbeitgeber nicht, den bisher beschäftigten Piloten "betriebsbedingt" zu kündigen, um sich auf dem freien Arbeitsmarkt nach jüngeren, besser ausgebildeten und evtl. sogar geringer bezahlten Piloten umzusehen.
  • BAG, 07.02.1991 - 2 AZR 205/90

    Personenbedingte Kündigung - Umschulung

    Für die rechtliche Bedeutsamkeit dieser sprachlichen Unterschiede könnte sprechen, daß der Gesetzgeber die Neuregelung im Anschluß an die Senatsentscheidung vom 7. Mai 1968 (BAGE 21, 6 = AP Nr. 18 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung; Anm. zu vorstehender Entscheidung von Herschel, AR-Blattei (D) Kündigungsschutz, Entsch.
  • BAG, 13.09.1973 - 2 AZR 601/72

    Außerhalb des Widerspruchs des Betriebsrats zu berücksichtigende Umstände bei

    Dieser Verpflichtung war der Arbeitgeber selbst dann nicht ohne weiteres enthoben, wenn die Wiederbeschäftigung des Arbeitnehmers auf einem anderen Arbeitsplatz nur nach einer Ein- oder Umschulung (BAG AP Nr. 18 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung) oder nach einer Änderung der Arbeitsbedingungen (BAG AP Nr. 2 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung und BAG AP Nr. 20 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung) möglich war.
  • BAG, 28.03.1973 - 4 AZR 271/72

    Bordpersonal der Deutschen Lufthansa AG - Seniorität - Betriebsvertretung -

    Wie er selbst zugibt, hat der Kläger auf die mit seinem Hauptantrag begehrte Ausbildung zum Plugkapitän auf dem Plugzeugmuster Boeing 747 und entsprechende Beschäftigung nach bestandener Prüfung keinen vertraglichen Anspruch (so auch BAG 21, 6 /~12 7 = AP Nr. 18 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung).
  • LAG Düsseldorf, 25.09.2001 - 6 Sa 1496/00

    Betriebsbedingte Kündigung/anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit

    Beispielhaft führt das Bundesarbeitsgericht zur Unterstützung seine Entscheidung aus dem Jahre 1968 an, in der es darum ging, dass ein Flugunternehmen seinen Flugzeugpark von Propellermaschinen auf Jets umgestellt hat, was den Arbeitgeber nicht berechtigt habe, den bisher beschäftigten Piloten "betriebsbedingt" zu kündigen, um sich auf dem freien Arbeitsmarkt nach jüngeren und besser ausgebildeten Piloten umzusehen (BAG, Urteil vom 07.05.1968 -1 AZR 407/67 - BAGE 21, 6).
  • BAG, 29.07.1976 - 3 AZR 11/75

    Betriebsbedingte Kündigung - Beweisantrag - Zeugenbeweis - Unvollständigkeit -

    Eine solche Pflicht zur Umschulung oder Fortbildung bringt § 1 Abs. 2 Nr. 2 KSchG in der seit dem 19. Januar 1972 maßgebenden Fassung klar zum Ausdruck, sie bestand aber auch schon vorher und ergab sich aus der allgemeinen Fürsorgepflicht (BAG 21, 6 /"Io ff. 7 = AP Nr. 18 zu § 1 KSchG Be triebsbedingte Kündigung /"zu 3 der Gründe 7 mit zustimmen der Anmerkung von A. Hueck; Herschel-Steinmann, KSchG, 5- Aufl., § 1 Anm. 41; Stahlhacke, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 2. Aufl., Randnr. 138; Meisel, BB 1963, 1o58 /"1o6o zu II 3 7).
  • LAG Hamm, 13.09.2004 - 8 Sa 555/04

    Kündigung / betriebsbedingte Gründe / Umorganisation / Rationalisierung /

    Dies betrifft etwa die Änderung der Arbeitsplatzanforderungen eines Piloten wegen Umstellung von Propellerflugzeugen auf Düsenflugzeuge (Urt. vom 07.05.1968 - AP Nr. 18 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung), die Übernahme verbleibender Hilfstätigkeiten durch Facharbeiter aus Anlass von Arbeitsmangel (Urt. v. 11.09.1986 - 2 AZR 564/85 - RzK I 5 c Nr. 13 = BB 1987, 1882 = EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 54 (LS); desgl.
  • LAG Hamm, 13.09.2004 - 8 Sa 271/04

    Kündigung / betriebsbedingte Gründe / Umorganisation / Rationalisierung /

    Dies betrifft etwa die Änderung der Arbeitsplatzanforderungen eines Piloten wegen Umstellung von Propellerflugzeugen auf Düsenflugzeuge (Urt. vom 07.05.1968 - AP Nr. 18 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung), die Übernahme verbleibender Hilfstätigkeiten durch Facharbeiter aus Anlass von Arbeitsmangel (Urt. v. 11.09.1986 - 2 AZR 564/85 - RzK I 5 c Nr. 13 = BB 1987, 1882 = EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 54 (LS); desgl.
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