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   BAG, 21.12.1970 - 3 AZR 510/69   

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https://dejure.org/1970,173
BAG, 21.12.1970 - 3 AZR 510/69 (https://dejure.org/1970,173)
BAG, Entscheidung vom 21.12.1970 - 3 AZR 510/69 (https://dejure.org/1970,173)
BAG, Entscheidung vom 21. Dezember 1970 - 3 AZR 510/69 (https://dejure.org/1970,173)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Einheitsregelung - Vertragsparität - Sondervergütung

  • zeit.de (Kurzinformation)

    Gleichheit bei Tantiemen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 23, 160
  • NJW 1971, 1149
  • DB 1971, 727
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 22.12.1970 - 3 AZR 52/70

    Ruhegeldordnung - Billigkeitskontrolle

    Auszug aus BAG, 21.12.1970 - 3 AZR 510/69
    Das ist in Wahrheit wiederum nichts anderes als das Gebot, nach Billigkeit zu verfahren (ebenso Urteil des Senats vom 22. Dezember 1970 - 3 AZR 52/70 -, zur Veröffentlichung im Nachschlagewerk des Gerichts vorgesehen).
  • BAG, 19.06.1970 - 3 AZR 402/69

    Unterstützungskasse - Alterssicherung - Ruhegehalt

    Auszug aus BAG, 21.12.1970 - 3 AZR 510/69
    Für den Fall der vertraglichen Einheitsregelung sind die Bindung des Arbeitgebers und die gerichtliche Billigkeitskontrolle - ebenso wie für allgemeine Geschäftsbedingungen - kraft Richterrechts allgemein anerkannt (vgl. das auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehene Urteil des Senats, AP Nr. 1 zu § 242 BGB Ruhegehalt - Unterstützungskassen (zu 2 b der Gründe mit weiteren Nachweisen); Urteil des Senats vom 19. Juni 1970 - 3 AZR 402/69 -, AP Nr. 144 zu § 242 BGB Ruhegehalt (zu II 2 b der Gründe) mit Anm. von Söllner; aus dem neuesten Schrifttum zu den Geschäftsbedingungen noch Schmidt/Salzer, NJW 1971, 173; Wilh.
  • BAG, 31.10.1969 - 3 AZR 119/69

    Versorgung eines Vorstandsmitglieds

    Auszug aus BAG, 21.12.1970 - 3 AZR 510/69
    dieser Vergütung nach objektiven und sachgerechten Merkmalen bestimmt und abgestuft und dass diese Merkmale bekannt gegeben werden, sofern sie nicht für die Betroffenen von vornherein einsichtig sind (zu dem vergleichbaren Problem bei der Gewährung von Versorgungsleistungen vgl. auch das schon zitierte Urteil des Senats, AP Nr. 1 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Unterstützungskassen, zu 2 b der Gründe).
  • BGH, 18.12.1954 - II ZR 281/53
    Auszug aus BAG, 21.12.1970 - 3 AZR 510/69
    Für den Fall der vertraglichen Einheitsregelung sind die Bindung des Arbeitgebers und die gerichtliche Billigkeitskontrolle - ebenso wie für allgemeine Geschäftsbedingungen - kraft Richterrechts allgemein anerkannt (vgl. das auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehene Urteil des Senats, AP Nr. 1 zu § 242 BGB Ruhegehalt - Unterstützungskassen (zu 2 b der Gründe mit weiteren Nachweisen); Urteil des Senats vom 19. Juni 1970 - 3 AZR 402/69 -, AP Nr. 144 zu § 242 BGB Ruhegehalt (zu II 2 b der Gründe) mit Anm. von Söllner; aus dem neuesten Schrifttum zu den Geschäftsbedingungen noch Schmidt/Salzer, NJW 1971, 173; Wilh.
  • BAG, 21.05.2014 - 4 AZR 50/13

    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Schuldrechtliche Vereinbarung von

    Wenn dabei ein kollektiver Bezug vorliegt, kommt insoweit der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz zur Anwendung (zur Begründung des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes bereits BAG 21. Dezember 1970 - 3 AZR 510/69 - zu II der Gründe, BAGE 23, 160; zum Schutzcharakter des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes BAG 23. Oktober 2012 - 4 AZR 48/11 - Rn. 14) .
  • BAG, 21.04.1971 - GS 1/68

    Arbeitskampfmaßnahmen

    Das Bundesarbeitsgericht tendiert seit einigen Jahren zu einer Verstärkung der richterlichen Billigkeitskontrolle und prüft regelmäßig nicht nur nach, ob ein Widerruf etwa ermessensmißbräuchlich war, sondern darüber hinaus, ob die Änderung billigem Ermessen i.S. des § 315 BGB entspricht (vgl. BAG AP Nr. 10 zu § 315 BGB; AP Nr. 5 zu § 611 BGB Lohnzuschläge Ziff. 3 b; AP Nr. 8 zu § 611 BGB Fleischbeschauer-Dienstverhältnis Ziff. II 2; AP Nr. 142 zu § 242 BGB Ruhegehalt Ziff. B IV 3, zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt; AP Nr. 144 zu § 242 BGB Ruhegehalt Ziff. II 1 b; Urteil vom 21. Dezember 1970 - 3 AZR 510/69 -, demnächst AP Nr. 1 zu § 305 BGB Billigkeitskontrolle, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt, und Urteil vom 22. Dezember 1970 - 3 AZR 52/70 -, demnächst AP Nr. 2 zu § 305 BGB Billigkeitskontrolle sowie Urteil vom 7. Januar 1971 - 5 AZR 92/70 -, demnächst AP Nr. 12 zu § 315 BGB).
  • BAG, 14.01.2009 - 3 AZR 71/07

    Antrag auf Rentenauskunft bei der VBL - Arbeitgeberpflichten

    Grundlage der Inhaltskontrolle dieser Vertragsbedingungen waren § 242 BGB oder eine analoge Anwendung des § 315 BGB (vgl. BAG 21. Dezember 1970 - 3 AZR 510/69 - zu II der Gründe, BAGE 23, 160).
  • BAG, 11.10.1995 - 5 AZR 1009/94

    Ermessensbindung, Direktionsrecht und Verwaltungsvorschriften

    Bei der Ausübung billigen Ermessens ist der Gleichbehandlungsgrundsatz zu beachten (BAG Urteile vom 21. Dezember 1970 - 3 AZR 510/69 - und vom 22. Dezember 1970 - 3 AZR 52/70 - AP Nr. 1, 2 zu § 305 BGB Billigkeitskontrolle).
  • BAG, 21.05.2014 - 4 AZR 120/13

    Erholungsbeihilfe für Gewerkschaftsmitglieder

    Wenn dabei ein kollektiver Bezug vorliegt, kommt insoweit der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz zur Anwendung (zur Begründung des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes bereits BAG 21. Dezember 1970 - 3 AZR 510/69 - zu II der Gründe, BAGE 23, 160; zum Schutzcharakter des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes BAG 23. Oktober 2012 - 4 AZR 48/11 - Rn. 14) .
  • BAG, 28.05.1997 - 5 AZR 125/96

    Entwicklungsklausel in Chefarztverträgen

    Zwar ist bei der Ausübung billigen Ermessens der Gleichbehandlungsgrundsatz zu beachten (vgl. z.B. BAG Urteil vom 21. Dezember 1970 - 3 AZR 510/69 - und vom 22. November 1970 - 3 AZR 52/70 - AP Nr. 1, 2 zu § 305 BGB Billigkeitskontrolle).
  • BAG, 23.05.1984 - 4 AZR 129/82

    Vertragsstrafe bei Vertragsbruch

    Insoweit könnte eine Billigkeitskontrolle der Vertragsstrafenabrede in Betracht kommen, weil es sich dabei um eine vertragliche Einheitsregelung handelt (vgl. BAG 23, 160 = AP Nr. 1 zu § 305 BGB Billigkeitskontrolle).
  • BAG, 19.11.1992 - 10 AZR 264/91

    Freiwillige Sonderzahlung - Ausschluß betriebsbedingt gekündigter Arbeitnehmer

    Die Regelung der Beklagten im Aushang vom 24. April 1990 erweist sich im Rahmen einer richterlichen Inhalts- und Billigkeitskontrolle in entsprechender Anwendung von § 315 BGB (BAGE 23, 160 [BAG 21.12.1970 - 3 AZR 510/69] = AP Nr. 1 zu § 305 BGB Billigkeitskontrolle; BAG Urteil vom 22. Dezember 1970 - 3 AZR 52/70 - AP Nr. 2 zu § 305 BGB Billigkeitskontrolle) als wirksam.
  • BAG, 05.02.1986 - 5 AZR 564/84

    Vertragsstrafe im Lizenzfußball

    Insoweit könnte lediglich eine Billigkeitskontrolle der Vertragsstrafenabrede in Betracht kommen, weil es sich dabei um eine vertragliche Einheitsregelung handelt (vgl. BAG 23, 160, 165 = AP Nr. 1 zu § 305 BGB Billigkeitskontrolle).
  • BAG, 22.12.1970 - 3 AZR 52/70

    Gleichheit bei Tantiemen

    Für den Fall der Bestimmung einer vertraglichen Leistung durch eine Vertragspartei wird dies im Gesetz aus drücklich gesagt (§ 315 BGB) Fur den Fall der vertraglichen Einheitsregelung sind die Bindung des Arbeitgebers und die gerichtliche Billigkeitskontrolle - ebenso wie für allgemeine Geschäftsbedingungen - kraft Richterrechts allgemein anerkannt (vgl das auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehene Urteil des Senats AP Nr. 1 zu § 242 BGB Ruhegehalt - Unters tu tzungskassen [zu 2 b der Gründe mit weiteren Nachweisen], Urteil des Senats vom 19 Juni 1970 - 3 AZR 402/69 - [demnächst] AP Nr. 144 zu § 242 BGB Ruhegehalt [zu II 2 b der Gründe] mit Anm von Sollner, aus dem neuesten Schrifttum zu den Geschäftsbedingungen noch Schmidt- Salzer, NJU 1971, 173, Wilh Weber, IB 1971, 129 [132 ff ], zum ganzen auch Manfred Wolf, Rechtsgeschäftliche Entscheidungsfreiheit und vertraglicher Interessenausgleich, 1970, 3 47 ff , 292 ff , der darauf abstellt, ob die Entscheidungsfreiheit, die "Selbstbestimmung" eines Vertragspartners beeinträchtigt war) Für den Fall der Verteilung freiwilliger Leistungen unter Ausschluß des Rechtsanspruchs muß der Arbeitgeber nach ganz unbestrittener Meinung den Grundsatz der Gleichbehandlung befolgen Das ist in Wahrheit wiederum nichts anderes als das Gebot, nach Billigkeit zu verfahren (Ebenso Urteil des Senats vom 21 Dezember 1970 - 3 AZR 510/69 - zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung und im Nachschlagewerk des Bundesarbeitsgerichts vor gesehen ).

    Sie stellen eine nach äußeren Merkmalen abgrenzbare Gruppe innerhalb der Gesamtheit der Prokuristen dar, deren Andersbehandlung gegenüber der Gruppe der Altprokuri sten sachlich zu rechtfertigen ist Diese Palle sind für die Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes im Palle des Klagers ohne Bedeutung, Er kann und braucht sich nur mit der großen Mehrzahl der Altprokuristen (Nr. 1 bis 11 der Liste) zu vergleichen Schließlich ist auch unbeachtlich, daß im Pall Nr. 9 der Liste ebenfalls die Sondervergütung gekürzt worden ist, die Beklagte hat keine Gründe dafür vorgetragen, daß der Klager wie der Pall Nr. 9 behandelt werden müsse 5 Die Beklagte macht weiter geltend, sie habe di&onderzahlungen an den Klager für 1966 bis 1968 nicht willkürlich niedriger bemessen als in den vergleichbaren Fällen der übrigen Altprokuristen Sie habe mehrfachen Anlaß gehabt, die Tätigkeit des Klagers zu beanstanden, daraus will sie her leiten, daß sie nicht unsachlich gehandelt habe, der Gleichbehandlungsgrundsatz sei deshalb nicht verletzt Mit diesem Vortrag kann die Beklagte keinen Erfolg haben a) Der von der Beklagten zu beachtende Grundsatz der Gleichbehandlung verbot ihr nicht ohne uei teres, die Sondervergitungen an die einzelnen Prokuristen in unterschiedlicher Höhe zu gewähren Nur durfte sie dabei nicht nach ihrem Gutdünken oder nach nicht sachgerechten oder nicht bestimmbaren Kriterien verfahren Vielmehr mußte sie, wollte sie diSondervergütungen an die einzelnen Prokuristen in unterschiedlicher Höhe bezahlen, in einer allgemeinen Ordnung die Voraussetzungen 1fest legen, nach denen sich die Verteilung oder Staffelung der Sonden Vergütungen richten sollte Dabei mußte sie Voraussetzungen und Höhe ihrer Zahlungen nach sachgerechten und objektiven Merkmalen bestimmen und abstufen In diesem Rahmen stand ihr in der Auswahl der Bedingungen ein weiter ErmessensSpielraum offen Sie konnte z B die für die dienstliche Leistung des Emofangers der Sonderzahlung maßgeblichen Faktoren (z B seine Beteiligung am geschäftlichen Erfolg u a ) angemessen berücksichtigen Hätte die Beklagte eine solche Regelung getroffen, so ware es ohne rechtliche Bedeutung, ob sich vielleicht aucn Grunde für eine andere Regelung finden ließen b) Wenn es sich bei den von der Beklagten aufgestellten Bedingungen um solche handelte, mit denen die Prokuristen nicht ohne weiteres rechnen konnten, mußte die Beklagte sie in ge- IS i eigneter Weise bekanntgeben Das Gebote in solchen Fallen die Leistungsvoraussetzungen offenzulegen, ergibt sich aus der gerichtlichen Nachprüfbarkeit Werden die Bedingungen dem Arbeitnehmer nicht mitgeteilt.» kann er sich kein Urteil bilden., ob sie gerecht sind oder ob er einen Gerichtsentscheid darüber herbeifuhren soll Er wird in einen Rechtsstreit geradezu hineingedrangt, wei3/fer sich nur dadurch Klarheit verschaffen kann Zudem gerat er in eine ungünstige Prozeßsituations weil er nicht zu übersehen vermag, welchen Sachvortrag und welche Beweismittel er zur Rechtfertigung seines Anspruchs braucht (hierzu vgl das Urteil des Senats 3 AZR 510/69 vom 21 Dezember 1970 [zu XXI 3 b der Gründe], auch zur Veröffentlichung in der Amtlihen Sammlung und im Nachschlagewerk des Bundesarbeitsgerichts vorgesehen) c) Wenn die Beklagte Wert auf vertrauliche Behandlung legte und jedem einzelnen gegenüber die Höhe der Sondervergütung bestimmte, mußte sie die Leistungsbedingungen nach denselben Grundsätzen festlegen.

  • LAG Hamm, 17.05.2013 - 18 Sa 219/13

    Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen Arbeitnehmer in einer Pflegeeinrichtung

  • BAG, 21.05.2014 - 4 AZR 149/13

    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Schuldrechtliche Vereinbarung von

  • BAG, 21.05.2014 - 4 AZR 148/13

    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Schuldrechtliche Vereinbarung von

  • BAG, 04.02.1976 - 5 AZR 83/75

    Vertragliche Einheitsregelung - Rückwirkende Erhöhung - Regelungin Tarifvertrag -

  • BAG, 21.05.2014 - 4 AZR 164/13

    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Schuldrechtliche Vereinbarung von

  • BAG, 21.05.2014 - 4 AZR 150/13

    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Schuldrechtliche Vereinbarung von

  • BAG, 21.05.2014 - 4 AZR 179/13

    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Schuldrechtliche Vereinbarung von

  • BAG, 21.05.2014 - 4 AZR 151/13

    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Schuldrechtliche Vereinbarung von

  • BAG, 17.11.1977 - 5 AZR 599/76

    Unbezahlter Sonderurlaub - Ruhen des Arbeitsverhältnisses - Abbedingung der

  • BAG, 28.09.1989 - 8 AZR 120/88

    Haftungsbeschränkung - Haftungsausschluß - Kfz-Unfall - Betriebshof - Parken -

  • BAG, 23.08.1988 - 1 AZR 284/87

    Bemessung der Höhe einer Sozialplanabfindung - Ausgleich und Milderung der

  • LAG Baden-Württemberg, 28.09.1999 - 20 Sa 71/98

    Auskunftsanspruch des umsatzbeteiligten Arbeitnehmers

  • LAG Niedersachsen, 14.01.1992 - 6 Sa 524/91

    Anwendbarkeit des AGBG; Erwerb eines Firmenwagens; Verkaufs- und

  • BAG, 30.06.1976 - 5 AZR 246/75

    Betriebsferien - Billigkeitskontrolle - Ausschluß der Lohnzahlung durch

  • BAG, 11.07.1985 - 2 AZR 106/84

    Annahmeverzug bei ordentlicher Kündigung - Voraussetzungen des Annahmeverzugs bei

  • LAG Köln, 10.02.1999 - 3 Sa 1394/98

    Abschluß des Arbeitsvertrages und Stellung eines Bürgen durch den Arbeitnehmer

  • BAG, 27.05.1992 - 5 AZR 324/91

    Vertragsstrafe wegen Nichteinhaltung der Kündigungsfrist - Antrag auf

  • LAG Köln, 06.04.1999 - 3 Sa 1174/98

    Rechtmäßigkeit der fristlosen Kündigung eines Verkaufsfahrers; Anspruch eines

  • BAG, 26.10.1973 - 3 AZR 377/72

    Betriebliche Ruhegelaltsregelung - Gerichtliche Inhaltskontrolle -

  • LAG Köln, 12.01.2000 - 3 Sa 930/99

    Zur Wirksamkeit eines als Bedingung für einen Abschluss eines Arbeitsvertrages

  • ArbG Ulm, 16.06.1993 - 1 Ca 227/93
  • LAG Hessen, 13.03.1980 - 7 Sa 147/79
  • LAG Baden-Württemberg, 30.07.1985 - 13 Sa 39/85

    Anspruch auf Zahlung einer Vertragsstrafe; Vertragsstrafe bei einseitiger

  • BAG, 12.09.1984 - 5 AZR 252/83
  • BAG, 22.05.1980 - 2 AZR 654/78
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