Rechtsprechung
   BAG, 05.02.1971 - 1 ABR 24/70   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1971,979
BAG, 05.02.1971 - 1 ABR 24/70 (https://dejure.org/1971,979)
BAG, Entscheidung vom 05.02.1971 - 1 ABR 24/70 (https://dejure.org/1971,979)
BAG, Entscheidung vom 05. Februar 1971 - 1 ABR 24/70 (https://dejure.org/1971,979)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1971,979) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Mitwirkungsrecht - Betriebsrat - Umgruppierung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 23, 196
  • DB 1971, 1528
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 09.10.1970 - 1 ABR 18/69

    Mitwirkungsrecht - Betriebsrat - Lohngruppeneinteilung

    Auszug aus BAG, 05.02.1971 - 1 ABR 24/70
    Diese Ansicht hat der Senat noch in seiner Entscheidung vom 9» Oktober 1970 in Sachen 1 ABR 18/69, die zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung des Bundesarbeitsgerichts bestimmt ist, bestätigt; sie stimmt mit der weit überwiegenden Auffassung in der Literatur überein.

    Dies hat der Senat ebenfalls schon in der Entscheidung in Sachen 1 ABR 18/69 gesagt.

    Der Senat ist nicht in der Lage, in der Sache selbst zu entscheiden; vielmehr muß eine Zurückverweisung er folgen, und zwar, wie schon in dem mehrfach erwähnten Beschluß vom 9» Oktober 197o in Sachen 1 ABR 18/69 ausgeführt ist, an das Landesarbeitsgericht.

  • BAG, 12.10.1955 - 1 ABR 29/54

    Betriebsverfassungsrecht: Vorgehensweise des Betriebsrats bei Bedenken gegen

    Auszug aus BAG, 05.02.1971 - 1 ABR 24/70
    Der Arbeitgeber muß die Mitteilung über eine geplante per sonelle Maßnahme im Sinne von § 61 Abs. i BetrVG dem Be triebsrat so früh wie möglich zugehen lassen, 5« Erhebt der Betriebsrat keine Bedenken im Sinne von § 61 Abs, 2 Satz 1 BetrVG, so gilt das grundsätzlich als Zustim , mung (Ule BAG 2 159 = AP Nr. 1 zu § 61 BetrVG).

    Wie sodann der Senat schon sehr früh aus gesprochen hat, muß möglichst bald endgültige Klarheit geschaffen werden (BAG 2, 159 [163j = AP Nr. 1 zu § 6 l BetrVG).

    Zwar gilt Schweigen innerhalb der Frist grundsätzlich als Zustimmung (BAG 2, 159 [163] = AP Nr. 1 zu § 61 BetrVG).

  • BAG, 27.03.1963 - 4 AZR 72/62

    Schriftform - Betriebsvereinbarung - Verweisen auf geltenden Tarifvertrag -

    Auszug aus BAG, 05.02.1971 - 1 ABR 24/70
    Es gilt hier nichts anderes als bei der Versäumung tariflicher Ausschlußfristen (vgl. BAG 14, 14o [145 f] = AP Nr. 9 zu § 59 BetrVG).
  • BAG, 16.11.1965 - 1 AZR 160/65

    Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf tarifliche Ausschlussklausel - Bemessung der

    Auszug aus BAG, 05.02.1971 - 1 ABR 24/70
    die der Gesetzgeber getroffen hat, sind die Gerichte gebunden« Sie sind nicht befugt, aus Zweckmäßigkeit s - gründen das Gesetz zu korrigieren; es gilt hier nichts anderes als was das Bundesarbeitsgericht schon zu den tariflichen Ausschlußfristen gesagt hat (vgl. BAG AP Nr. 30 zu § 4 TVG Ausschlußfristen).
  • BVerwG, 09.12.1992 - 6 P 16.91

    Personalvertretung - Zustimmungsfrist - Zustimmungsverweigerung -

    Diese Rechtsfrage ist allerdings in der personalvertretungsrechtlichen Rechtsprechung und Literatur sehr umstritten (für eine mögliche Verlängerung: Bacher PersR 1988, 68; de lege lata dagegen, de lege ferenda dafür: Widmaier PersV 1988, 106; dagegen: VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 12. April 1983 - 15 S 744/82 - ZBR 1984, 216; BAG - 4. Senat -, Urteil vom 22. Mai 1985 - 4 AZR 42/83 - NZA 1986, 187; für eine mögliche Verlängerung der vergleichbaren Frist des § 99 Abs. 3 Satz 1 BetrVG hat sich der 1. Senat des BAG ausgesprochen: vgl. BAGE 42, 386; 50, 55 - unter Aufgabe von BAGE 23, 196).

    Für das Betriebsverfassungsrecht hat das Bundesarbeitsgericht verschiedentlich entschieden, daß es nach dem Grundsatz von Treu und Glauben und insbesondere mit Rücksicht auf sein besonderes Gewicht im Betriebsverfassungsrecht Fälle gebe, in denen der Arbeitgeber aus der Versäumung von Ausschlußfristen, und zwar auch materieller Ausschlußfristen, keine Rechte für sich herleiten könne (BAGE 14, 140 ; 23, 196 ; Beschluß vom 20. Juni 1978 - 1 ABR 65/75 - AP Nr. 8 zu § 99 BetrVG 1972; vgl. auch die Hinweise auf diese herrschende Auffassung in der arbeitsrechtlichen Literatur in BAGE 42, 386 ).

    Wesentlich sei allein, wie der Betriebsrat die Erklärung habe auffassen dürfen (BAGE 23, 196 ).

  • BAG, 18.07.1978 - 1 ABR 8/75

    Betriebsrat: Mitspracherecht bei der Anwerbung von und Auswahl unter neuen

    Die Vorinstanzen hätten allerdings auch die 53 portugiesischen Arbeitnehmer, deren Einstellung der Antragsgegner widersprochen hat, zu dem Verfahren hinzuziehen müssen; denn diese sind, weil sie von der Entscheidung unmittelbar betroffen werden, Beteiligte im Sinne von § 83 Abs. 1 Satz 1 ArbGG (BAGE 23, 196, 209 = AP Nr. 6 zu § 61 BetrVG [zu 3 der Gründe]; BAG, AP Nr. 1 zu § 99 BetrVG 1972 [zu 1 der Gründe]).
  • BAG, 23.11.1993 - 1 ABR 34/93

    Verpflichtung des Arbeitgebers zur Eingruppierung

    Wird die von neueingestellten Arbeitnehmern zu verrichtende Tätigkeit von einer tariflichen Gehaltsgruppenordnung erfaßt, die kraft betrieblicher Übung (einseitiger Einführung durch den Arbeitgeber) im Betrieb zur Anwendung kommt, ist der Arbeitgeber zur Eingruppierung der neueingestellten Arbeitnehmer in diese Gehaltsgruppenordnung und zur Beteiligung des Betriebsrats an dieser Eingruppierung verpflichtet (im Anschluß an die Senatsbeschlüsse vom 5. Februar 1971 - 1 ABR 24/70 - BAGE 23, 196 = AP Nr. 6 zu § 61 BetrVG 1952 und 3. Oktober 1989 - 1 ABR 66/88 - AP Nr. 75 zu § 99 BetrVG 1972).

    Dementsprechend hat der Senat schon unter dem Geltungsbereich des BetrVG 1952 entschieden, daß der Betriebsrat bei der Ein- und Umgruppierung auch dann zu beteiligen ist, wenn der in Frage kommende Tarifvertrag kraft betrieblicher Übung zur Anwendung kommt (BAG Beschluß vom 9. Oktober 1970 - 1 ABR 18/69 - AP Nr. 4 zu § 63 BetrVG 1952 sowie BAG Beschluß vom 5. Februar 1971 - 1 ABR 24/70 - BAGE 23, 196 = AP Nr. 6 zu § 61 BetrVG 1952).

  • BVerwG, 29.01.1996 - 6 P 38.93

    Personalvertretungsrecht: Informationspflicht des Personalrats, Verweigerung der

    Dies entspricht auch der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, auf die das Beschwerdegericht zutreffend hingewiesen hat (Beschluß vom 27. Juli 1979 - 1 ABR 24/70 - BAGE 23, 196, Leitsatz Nr. 8).
  • BAG, 17.05.1983 - 1 ABR 5/80

    Betriebsratszustimmung - Personalmaßnahme

    Der Senat hat zu der entsprechenden Vorschrift des § 61 Abs. 2 Satz 1 BetrVG 1952 ebenfalls die Auffassung vertreten, die dort normierte Wochenfrist für die Geltendmachung von Bedenken des Betriebsrats sei zwingender Natur und könne insbesondere auch mit Rücksicht auf die Interessen des betroffenen Arbeitnehmers, der möglichst bald Klarheit über die Gestaltung seiner vertraglichen Beziehungen haben müsse, nicht durch Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat verlängert werden (BAG 23, 196, 202 r AP Nr. 6 zu § 61 BetrVG, zu 1 b der Gründe).

    Nach der eindeutigen Regelung des § 99 Abs. 3 Satz 1 BetrVG beginnt die Frist in jedem Falle erst mit der Unterrichtung des Betriebsrats durch den Arbeitgeber und nicht auch schon mit jeder sonstigen Kenntnisnahme des Betriebsrats von der geplanten personellen Maßnahme, wie der Senat zu der entsprechenden früheren Vorschrift des § 61 Abs. 2 Satz 1 BetrVG 1952 angenommen hatte (BAG 19, 307, 311 = AP Nr. 3 zu § 63 BetrVG, zu 4 der Gründe; BAG 23, 196, 201 = AP Nr. 6 zu § 61 BetrVG, zu 1 b der Gründe).

  • LAG München, 04.12.2008 - 3 TaBV 69/08

    Massenumgruppierung

    Die von der Arbeitgeberin erteilte Information genüge den vom Bundesarbeitsgericht zur Massenumgruppierung entwickelten Grundsätzen (BAG 05.02.1971 = DB 1971, 1528).

    Berechtigt ist in diesem Zusammenhang auch der Hinweis des Arbeitsgerichts auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 05.02.1971 (DB 1971, 1528), wonach es ausreicht, dass der Arbeitgeber im Falle von Massenumgruppierungen die einzelnen Arbeitsplätze benennt und angibt, in welcher Entgeltgruppe er diese einzustufen und damit die tarifliche Neuregelung in seinem Betrieb umzusetzen gedenkt.

  • BAG, 14.08.1986 - 2 AZR 561/85

    Anhörungsfrist für Betriebsrat bei Massenentlassungen

    Demgegenüber kann nicht unter Hinweis auf den Beschluß des Ersten Senats vom 5. Februar 1971 (BAGE 23, 196, 202 = AP Nr. 6 zu § 61 BetrVG) geltend gemacht werden, bei der Frist handele es sich um eine Ausschlußfrist, denn diese Entscheidung bezieht sich auf § 61 BetrVG 1952 und betraf Umgruppierung von Arbeitnehmern.
  • BAG, 15.04.1986 - 1 ABR 55/84

    Zustimmungsersetzung zur Umgruppierung

    Das genügt jedenfalls in der Regel (vgl. die Entscheidung des Senats vom 5. Februar 1971, BAG 23, 196 = AP Nr. 6 zu § 61 BetrVG (1952)).
  • LAG Sachsen, 08.08.1995 - 8 TaBV 19/94

    Zustimmungsverfahren ; Zustimmung des Betriebsrats; Beabsichtigte personelle

    Zu dieser Bestimmung, die dem Betriebsrat bei Einstellungen eine Frist von einer Woche zur Äußerung von Bedenken gegen die beabsichtigte Einstellung einräumte, hatte der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts entschieden, daß die dort geregelte Wochenfrist eine Ausschlußfrist sei, die durch Vereinbarung nicht verlängert werden könne (BAG, Beschluß v. 05.02.1971 - 1 ABR 24/70 -, AP Nr. 6 zu § 61 BetrVG 1952 ).
  • LAG Köln, 13.06.1994 - 3 TaBV 59/93

    Betriebsrat; Einstellung; Arbeitnehmer; Widerspruch; Frist

    Dieser Grundsatz, den das BAG zum BetrVG 1952 aufgestellt hat, (Beschluß vom 5.2.1971 1 ABR 24/70 = EzA § 63 BetrVG Nr. 4) gilt auch für § 99 BetrVG 1972.
  • LAG Berlin, 10.04.1978 - 10 TaBV 1/78
  • ArbG Frankfurt/Main, 16.12.1974 - 11 BV 5/74
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht