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   BAG, 28.10.1971 - 2 AZR 32/71   

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BAG, 28.10.1971 - 2 AZR 32/71 (https://dejure.org/1971,81)
BAG, Entscheidung vom 28.10.1971 - 2 AZR 32/71 (https://dejure.org/1971,81)
BAG, Entscheidung vom 28. Oktober 1971 - 2 AZR 32/71 (https://dejure.org/1971,81)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ausschlußfrist - Kündigung - Arbeitgeberkündigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 23, 475
  • NJW 1972, 463
  • MDR 1972, 270
  • DB 1972, 147
 
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Wird zitiert von ... (81)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 04.06.1964 - 2 AZR 310/63

    Anforderungen an eine außerordentliche Verdachtskündigung -

    Auszug aus BAG, 28.10.1971 - 2 AZR 32/71
    Der Bauführer G , auf dessen Kenntnis das Landesarbeitsgericht abgestellt hat, war nicht berechtigt, den Kläger, der in seiner Stellung als Schachtmeister unstreitig zur Gruppe der Angestellten gehörte, fristlos zu entlassen» Er war nicht Kündigungsberechtigter im Sinne des Gesetzes, so daß es auf seine Kenntnis nicht ankommt» G hatte aber auch keine derart selbständige Stellung im Betrieb der Beklagten, daß gemäß den vorherge henden Ausführungen seine Kenntnis der Beklagten zugerechnet werden könnte» Seine Zuständigkeit im Personalbereich war aus drücklich auf die Gruppe der Arbeiter beschränkt» Daraus ist zu folgern, daß er bei einer Kündigung gegenüber dem Kläger und deren Vorbereitung (Meldung von Vorfällen, die zu einer Kündigung führen können) nicht mitzuwirken hatte, was im übrigen durch sein eigenes Verhalten (Berichtigung der Eintragungen des Klägers anstatt Meldung an die Beklagte) bestätigt wird» Selbst wenn es aber auf die Person des Bauführers G und dessen Kenntnis ankommen sollte, dann spricht der bisher festgestellte Sachverhalt dafür, daß G an dem vom Landesarbeitsgericht für wesentlich erachteten Zeitpunkt des 18» oder 19» Mai 1970? als er die angebliche Palscheintragung bemerkte, noch nicht die für den Fristbeginn notwendige sichere Kenntnis hatte» Er konnte an diesem Tag nur den Verdacht einer - 12 Unredlichkeit haben« Es wäre dann, wenn überhaupt ihm die Arbeitgeberrolle zugedacht werden kann, seine Sache gewesen, den Fall weiter aufzuklären und vor allem dem Kläger Gelegenheit zur Entkräftung des Verdachts zu geben (vglo BAG 16, 72 [83] = AP ITr. 15 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung [zu I 3 d])» Darüber ist nichts festgestellt» 3o Hiernach kann das angefochtene Urteil nicht aufrecht erhalten werden» Gemäß den zu III 1 dieser Entscheidungsgründe dargelegten Grundsätzen ist zu prüfen, wann die Beklagte die für den Fristbeginn des § 626 Abs» 2 Satz 1 BGB vorausgesetzte Kenntnis erlangt hat" Sollte dies zu einem um zwei Wochen vor dem Kündigungstag (22» Juni 1970) liegenden Zeitpunkt gewesen sein, dann hätte die Beklagte ihr außerordentliches Kündigungsrecht verloren (vglo Brill, ArbuR 1971, 167 [169] zu III 1 und die dort» Hinweise in Fußn.» 12 bis 14), Andernfalls ist zu prüfen, ob die Kündigung begründet ist» Unter beiden Ausgangspunkten ist dem Senat eine ab schließende Entscheidung nicht möglich» Der Rechtsstreit ist deshalb an das Landesarbeitsgericht zurückzuverweisen« gez» Dr» König Dr» Gröninger Hillebrecht Wirtz Fritz Zeilinger.
  • BAG, 02.03.2006 - 2 AZR 46/05

    Außerordentliche Kündigung - Schwerbehinderter

    Die Ausschlussfrist des § 626 Abs. 2 BGB beginnt, wenn der Kündigungsberechtigte eine zuverlässige und möglichst vollständige Kenntnis der für die Kündigung maßgebenden Tatsachen hat, die ihm die Entscheidung ermöglicht, ob die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zumutbar ist oder nicht (Senat 21. April 2005 - 2 AZR 255/04 -AP SGB IX § 91 Nr. 4 = EzA SGB IX § 91 Nr. 1, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; 17. März 2005 - 2 AZR 245/04 - EzA BGB 2002 § 626 Nr. 9; 5. Dezember 2002 - 2 AZR 478/01 - AP BGB § 123 Nr. 63 = EzA BGB 2002 § 123 Nr. 1; 28. Oktober 1971 - 2 AZR 32/71 - BAGE 23, 475; 6. Juni 1972 - 2 AZR 386/71 - BAGE 24, 341).

    Auch grob fahrlässige Unkenntnis ist insoweit ohne Bedeutung (Senat 28. Oktober 1971 - 2 AZR 32/71 - aaO; 29. Juli 1993 - 2 AZR 90/93 - AP BGB § 626 Ausschlussfrist Nr. 31 = EzA BGB § 626 Ausschlussfrist Nr. 4; 15. November 1995 - 2 AZR 974/94 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 73 = EzA BetrVG 1972 § 102 Nr. 89; 31. März 1993 - 2 AZR 492/92 - BAGE 73, 42; KR-Fischermeier 7. Aufl. § 626 BGB Rn. 319 mwN).

  • BAG, 23.10.2008 - 2 AZR 388/07

    Außerordentliche Kündigung - Ausschlussfrist - Umdeutung in ordentliche Kündigung

    b) Die Ausschlussfrist des § 626 Abs. 2 BGB bzw. des § 54 Abs. 2 BAT beginnt, wenn der Kündigungsberechtigte eine zuverlässige und möglichst vollständige positive Kenntnis der für die Kündigung maßgebenden Tatsachen hat, die ihm die Entscheidung ermöglichen, ob die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zumutbar ist oder nicht (Senat 28. Oktober 1971 - 2 AZR 32/71 - BAGE 23, 475; 6. Juli 1972 - 2 AZR 386/71 - BAGE 24, 341; 5. Dezember 2002 - 2 AZR 478/01 - AP BGB § 123 Nr. 63 = EzA BGB 2002 § 123 Nr. 1; zuletzt: 5. Juni 2008 - 2 AZR 234/07 - EzA BGB 2002 § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 7 und 26. Juni 2008 - 2 AZR 190/07 - NJW 2009, 105).

    Grobfahrlässige Unkenntnis ist insoweit ohne Bedeutung (Senat 28. Oktober 1971 - 2 AZR 32/71 - aaO.; 29. Juli 1993 - 2 AZR 90/93 - AP BGB § 626 Ausschlussfrist Nr. 31 = EzA BGB § 626 Ausschlussfrist Nr. 4; 15. November 1995 - 2 AZR 974/94 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 73 = EzA BetrVG 1972 § 102 Nr. 89; 17. März 2005 - 2 AZR 245/04 - AP BGB § 626 Ausschlussfrist Nr. 46 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 9; zuletzt: 5. Juni 2008 - 2 AZR 234/07 - aaO.; KR/Fischermeier 8. Aufl. § 626 BGB Rn. 319 mwN).

    Dies gilt auch dann, wenn den Mitarbeitern Aufsichtsfunktionen übertragen worden sind (Senat 28. Oktober 1971 - 2 AZR 32/71 - BAGE 23, 475, 480; 26. November 1987 - 2 AZR 312/87 - RzK I 6g Nr. 13).

  • BAG, 17.03.2005 - 2 AZR 245/04

    Außerordentliche Kündigung - Ausschlussfrist

    Die Ausschlussfrist des § 626 Abs. 2 BGB bzw. des § 54 Abs. 2 BAT beginnt, wenn der Kündigungsberechtigte eine zuverlässige und möglichst vollständige positive Kenntnis der für die Kündigung maßgebenden Tatsachen hat, die ihm die Entscheidung ermöglichen, ob die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zumutbar ist oder nicht (Senat 28. Oktober 1971 - 2 AZR 32/71 - BAGE 23, 475; 6. Juni 1972 - 2 AZR 386/71 -BAGE 24, 341; zuletzt: 5. Dezember 2002 - 2 AZR 478/01 - AP BGB § 123 Nr. 63 = EzA BAT § 53 Anfechtung Nr. 5).

    Auch grob fahrlässige Unkenntnis ist insoweit ohne Bedeutung (Senat 28. Oktober 1971 aaO; 29. Juli 1993 - 2 AZR 90/93 - AP BGB § 626 Ausschlussfrist Nr. 31 = EzA BGB § 626 Ausschlussfrist Nr. 4; 15. November 1995 - 2 AZR 974/94 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 73 = EzA BetrVG 1972 § 102 Nr. 89; 31. März 1993 - 2 AZR 492/92 - BAGE 73, 42; KR-Fischermeier 7. Aufl. § 626 BGB Rn. 319 mwN).

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