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   BAG, 30.03.1973 - 4 AZR 259/72   

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https://dejure.org/1973,466
BAG, 30.03.1973 - 4 AZR 259/72 (https://dejure.org/1973,466)
BAG, Entscheidung vom 30.03.1973 - 4 AZR 259/72 (https://dejure.org/1973,466)
BAG, Entscheidung vom 30. März 1973 - 4 AZR 259/72 (https://dejure.org/1973,466)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Aufrechnung - Tarifliche Ausschlußfrist

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Unzulässigkeit der Aufrechnung mit infolge des Ablaufs einer tariflichen Ausschlussfrist verfallenen Forderung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 25, 169
  • BB 1973, 1638
  • DB 1974, 585
 
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Wird zitiert von ... (24)

  • BAG, 18.08.2011 - 8 AZR 187/10

    Schadensersatz - Tarifliche Ausschlussfrist

    Ein etwaiger Schadensersatzanspruch der Beklagten wäre, unabhängig von der Rechtsgrundlage auf die er gestützt werden könnte, mangels rechtzeitiger Geltendmachung nach § 15 BRTV verfallen und damit erloschen (vgl. BAG 30. März 1973 - 4 AZR 259/72 - BAGE 25, 169 = AP BGB § 390 Nr. 4 = EzA BGB § 390 Nr. 1; 18. Dezember 2008 - 8 AZR 105/08 - AP ZPO § 717 Nr. 9) .
  • BAG, 08.12.2011 - 6 AZR 397/10

    Besitzstandszulage - Verfall des Anspruchs im Stichmonat

    aa) Es trifft zwar zu, dass die Versäumung der Ausschlussfrist zum Erlöschen bzw. Untergang des Anspruchs führt (BAG 30. März 1973 - 4 AZR 259/72 - BAGE 25, 169, 173 f.) .

    bb) Der Verfall und damit Untergang des Anspruchs nach Versäumung der Ausschlussfrist führt allerdings dazu, dass mit einem verfallenen Anspruch nicht aufgerechnet werden kann, weil keine Rechtsposition mehr besteht, die zur Aufrechnung gestellt werden könnte (BAG 30. März 1973 - 4 AZR 259/72 - BAGE 25, 169) .

  • BAG, 10.01.2007 - 5 AZR 665/06

    Vertreter ohne Vertretungsmacht - Ausschlussfrist

    Demgegenüber führt eine Ausschlussfrist zum Erlöschen des Anspruchs, wenn er nicht fristgerecht geltend gemacht wird (BAG 30. März 1973 - 4 AZR 259/72 - BAGE 25, 169, 173 f.) .
  • BAG, 11.07.1990 - 5 AZR 609/89

    Tarifliche Ausschlußfrist; Klagerücknahme

    Wegen dieser grundlegenden Unterschiede zwischen tariflichen Ausschlußfristen und Verjährungsfristen hat das Bundesarbeitsgericht die Anwendung des § 390 Satz 2 BGB auf tarifliche Ausschlußfristen ausdrücklich abgelehnt (BAG Urteil vom 30. März 1973 - 4 AZR 259/72 - AP Nr. 4 zu § 390 BGB).

    Diese Funktion der Rechtsklarheit ergibt sich insbesondere daraus, daß die Tarifvertragsparteien grundsätzlich bei ihrer Normensetzung keine Verkürzung der Verjährungsfristen vorsehen, was ebenfalls möglich wäre, sondern Ausschlußfristen im Sinne von § 4 Abs. 4 Satz 3 TVG von vornherein auf einen festen Zeitraum beschränken (BAG Urteil vom 30. März 1973 - 4 AZR 259/72 - AP, aaO).

  • BAG, 01.10.2002 - 9 AZR 215/01

    Bestimmtheit des Klageantrages; Tarifliche Ausschlußfrist

    § 390 Satz 2 BGB aF, der unter bestimmten Umständen eine Aufrechnungsmöglichkeit mit verjährten Forderungen vorsah, galt nicht für verfallene Forderungen (BAG 30. März 1973 - 4 AZR 259/72 - BAGE 25, 169).
  • BAG, 08.12.2011 - 6 AZR 452/10

    Kinderbezogene Besitzstandszulage - "zu berücksichtigende Kinder" -

    aa) Die Beklagte weist zwar zutreffend darauf hin, dass die Versäumung der Ausschlussfrist zum Erlöschen bzw. Untergang des Anspruchs führt (BAG 30. März 1973 -  4 AZR 259/72 - BAGE 25, 169, 173 f.) .

    bb) Der Verfall und damit Untergang des Anspruchs nach Versäumung der Ausschlussfrist führt allerdings dazu, dass mit einem verfallenen Anspruch nicht aufgerechnet werden kann, weil keine Rechtsposition mehr besteht, die zur Aufrechnung gestellt werden könnte (BAG 30. März 1973 - 4 AZR 259/72 - BAGE 25, 169) .

  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.10.2014 - 7 Sa 85/14

    Prämie für einen Kraftfahrer als laufendes Arbeitsentgelt - AGB Kontrolle der

    § 215 BGB ist aber nicht entsprechend auf Forderungen anwendbar, die wegen Ablauf einer Ausschlussfrist nicht mehr geltend gemacht werden können (BeckOK-BGB/ Henrich , Stand: 1. August 2014, § 215 BGB Rn. 5 m. w. N.; vgl. BAG, Vorlagebeschluss vom 30. März 1973 - 4 AZR 259/72 - AP BGB § 390 Nr. 4; GmSOGB, Verfügung des Vorsitzenden vom 12. Oktober 1973 - GmS - OGB 1/73 - AP BGB § 390 Nr. 5 zu tariflichen Ausschlussfristen).
  • LAG Hamm, 08.02.2007 - 17 Sa 1357/06

    Verfristete Geltendmachung des kindbezogenen Ortszuschlags bei unklarer

    Daraus möglicherweise entstehende Belastungen oder Benachteiligungen nehmen sie bewusst in Kauf (vgl. BAG, Urteil vom 01.08.1966 a.a.O.; Beschluss vom 30.03.1973 - 4 AZR 259/72, AP Nr. 4 zu § 390 BGB; Urteil vom 21.01.1993 - 6 AZR 174/92, ZTR 1993, 466; Urteil vom 01.06.1995 - 6 AZR 912/94, AP Nr. 16 zu § 812 BGB).
  • LAG Baden-Württemberg, 26.02.2007 - 4 Sa 63/06

    Keine analoge Anwendung des § 207 Abs 1 BGB auf eine einstufige

    Zur analogen Anwendung von Vorschriften des Verjährungsrechts auf tarifliche oder vertragliche Ausschlussfristen hat es eine differenzierende Auffassung vertreten: Mit Urteil vom 30.03.1973 (4 AZR 259/72 - AP BGB § 390 Nr. 4) hat das Bundesarbeitsgericht eine analoge Anwendung des § 390 Satz 2 BGB über die Aufrechnung mit verjährten Forderungen auf tarifliche Ausschlussfristen abgelehnt.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.06.2010 - 11 Sa 496/09

    Steuererstattungsanspruch des Arbeitgebers - tarifliche Ausschlussfrist -

    Nur mit Forderungen, die im Zeitpunkt der Aufrechnungserklärung durch den Ablauf einer tariflichen Ausschlussfrist bereits erloschen sind, kann nicht aufgerechnet werden (BAG, 30. März 1973, Vorlagebeschl. v. 30. März 1973 - 4 AZR 259/72 - AP Nr. 4 zu § 390 BGB m. Anm. Wiedemann ; GmSOGB, Vfg. d. Vors. v. 12. Oktober 1973 - GmS - OGB 1/73 - AP Nr. 5 zu § 390 BGB).
  • LAG Hessen, 02.03.2012 - 3 Sa 509/11

    Internationale Zuständigkeit nach Art 18 VollstrZustÜbk 2007 -

  • LAG Hessen, 09.12.2011 - 3 Sa 506/11

    Internationale Zuständigkeit nach Art 18 VollstrZustÜbk 2007 - Voraussetzungen

  • LAG Hessen, 09.12.2011 - 3 Sa 508/11

    Internationale Zuständigkeit nach Art 18 VollstrZustÜbk 2007 - Voraussetzungen

  • LAG Hessen, 09.12.2011 - 3 Sa 507/11

    Internationale Zuständigkeit nach Art 18 VollstrZustÜbk 2007 - Voraussetzungen

  • BAG, 10.01.2007 - 5 AZR 664/06

    Haftung als Vertreter ohne Vertretungsmacht nach § 179 Abs. 1 BGB für

  • BAG, 10.01.1974 - 5 AZR 573/72

    Ausschlußfristen - Tarifliche Verfallklausel - Frist - Schriftform -

  • BAG, 19.10.1983 - 5 AZR 64/81

    Rückzahlung - Sonderfonds - Überzahlte Anteile - Ausschlußfrist

  • LAG Niedersachsen, 12.05.2010 - 15 Sa 1285/09

    Geltendmachung der Besitzstandszulage Kind

  • BAG, 10.01.2007 - 5 AZR 666/06

    Haftung als Vertreter ohne Vertretungsmacht nach § 179 Abs. 1 BGB für

  • LAG Hamm, 09.09.1999 - 16 Sa 1751/98

    Arbeitsvertrag - Inhaltskontrolle des durch den Arbeitgeber vorformulierten

  • LAG Niedersachsen, 22.09.1989 - 3 Sa 1551/88

    Anspruch auf Vergütungsdifferenz; Geschlechtsspezifisch gleichheitswidrige

  • LAG Köln, 08.10.1997 - 2 Sa 587/97

    Wirksamkeit einer Vereinbarung über die Verfallsfrist; Angemessenheit einer

  • BAG, 16.04.1986 - 5 AZR 306/85
  • ArbG Freiburg, 15.06.2004 - 4 Ca 40/04

    Steuererstattungsanspruch: Haftung des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers; Umfang

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