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   BAG, 29.10.1975 - 5 AZR 444/74   

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https://dejure.org/1975,91
BAG, 29.10.1975 - 5 AZR 444/74 (https://dejure.org/1975,91)
BAG, Entscheidung vom 29.10.1975 - 5 AZR 444/74 (https://dejure.org/1975,91)
BAG, Entscheidung vom 29. Oktober 1975 - 5 AZR 444/74 (https://dejure.org/1975,91)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ausschlußfristen - Betriebsveräußerung - Übertragung des gesamten Betriebsvermögens - Betriebsgrundstück - Eintritt in alle Lieferverträge - Stillegung - Verwertung - Eintritt des Erwerbers in die Rechte und Pflichten eines Arbeitsverhältnisses - Eintritt in alle ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Betriebsübergang: Begriff und Voraussetzungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 27, 291
  • NJW 1976, 535
  • MDR 1976, 433
  • DB 1976, 391
 
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Wird zitiert von ... (93)Neu Zitiert selbst (1)

  • LAG München, 12.03.1974 - 3 Sa 4/74
    Auszug aus BAG, 29.10.1975 - 5 AZR 444/74
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Ber lin vom 19. Juli 1974 - 3 Sa 4-7/74- - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 19.03.2009 - 8 AZR 722/07

    Betriebsübergang - Erlassvertrag zur Umgehung der Rechtsfolgen des § 613a Abs. 1

    Eine Vereinbarung, die dagegen verstößt, ist nach § 134 BGB unwirksam (BAG st. Rspr., 29. Oktober 1975 - 5 AZR 444/74 - BAGE 27, 291 = AP BGB § 613a Nr. 2 = EzA BGB § 613a Nr. 4; 12. Mai 1992 - 3 AZR 247/91 - BAGE 70, 209 = AP BetrAVG § 1 Betriebsveräußerung Nr. 14 = EzA BGB § 613a Nr. 104; ErfK/Preis 9. Aufl. § 613a BGB Rn. 82; APS/Steffan 3. Aufl. § 613a BGB Rn. 107; HWK/Willemsen/Müller-Bonanni 3. Aufl. § 613a BGB Rn. 245).
  • BAG, 27.09.1984 - 2 AZR 309/83

    Kündigung wegen Betriebsstillegung und Betriebsübergang

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. hierzu grundlegend BAG 27, 291 = AP Nr. 2 zu § 613 a BGB, zu 1 a und b der Gründe) setzt eine Betriebsveräußerung im Sinne dieser Vorschrift nicht voraus, daß der bisherige Betriebsinhaber das gesamte Betriebsvermögen auf den Erwerber überträgt.

    Der Eintritt in die noch nicht abgewickelten Bauverträge stellt ein zusätzliches, jedoch kein wesentliches Indiz für eine Betriebsveräußerung dar, weil es sich nicht um einen reinen Dienstleistungsbetrieb handelt (vgl. BAG 27, 291).

    Ein Betriebsübergang läge somit selbst dann vor, wenn der Betrieb ohne dieses Grundstück nicht funktionsfähig und das Grundstück ein wesentlicher Bestandteil des Betriebsvermögens gewesen wäre (BAG 27, 291).

  • BAG, 12.02.1987 - 2 AZR 247/86

    Betriebsstillegung bei Betriebsveräußerung unter gleichzeitiger Betriebsverlegung

    Unwesentliche Bestandteile des Betriebsvermögens bleiben außer Betracht (BAGE 27, 291, 295 f. = AP Nr. 2 zu § 613 a BGB, zu 1 a der Gründe).

    Werden alle Produktionsmittel und Einrichtungsgegenstände verkauft, so kann eine Betriebsveräußerung vorliegen, selbst wenn das Betriebsgrundstück zurückbehalten wird, falls der Betrieb mit seinen Arbeitsplätzen vom Erwerber auch an einem anderen Ort fortgeführt werden kann (vgl. BAGE 27, 291= AP Nr. 2 zu § 613 a BGB; BAGE 47, 13 = AP, aa0).

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