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   BAG, 19.07.1977 - 1 AZR 376/74   

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BAG, 19.07.1977 - 1 AZR 376/74 (https://dejure.org/1977,560)
BAG, Entscheidung vom 19.07.1977 - 1 AZR 376/74 (https://dejure.org/1977,560)
BAG, Entscheidung vom 19. Juli 1977 - 1 AZR 376/74 (https://dejure.org/1977,560)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 29, 242
  • BB 1977, 1601
  • DB 1977, 2101
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 26.10.1961 - 5 AZR 370/60

    Auslegung des Parteiwillens - Gesetzeskonforme Weise - Nachprüfbarer Verstoß in

    Auszug aus BAG, 19.07.1977 - 1 AZR 376/74
    In dem von dem Kläger angeführten Urteil vom 26. Oktober 1961 - 5 AZR 370/60 - (= AP Nr. 11 zu § 15 AZO) und in dem Urteil vom 3. Oktober 1969 - 5 AZR 400/68 - (= A P Nr. 12 zu § 15 AZO) hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, daß bei dem vertraglich vereinbarten Ausgleich angefallener Mehrarbeit durch Freizeitgewährung dem Arbeitnehmer, wenn anders nicht der der Einschränkung der Mehrarbeit und damit dem Schutze des Arbeitnehmers dienende Zweck des § 15 AZO umgangen werden soll, ein Anspruch auf Erhöhung der Freizeit zusteht Dieser Grundsatz gilt jedoch nicht für § 37 Abs. 3 BetrVG.
  • BAG, 30.01.1973 - 1 ABR 22/72

    Betriebsratsmitglied - Versäumnis der Arbeitszeit - Geltendmachung von

    Auszug aus BAG, 19.07.1977 - 1 AZR 376/74
    (Vgl. die grundsätzliche Entscheidung des Senats vom 30. Januar 1973 - 1 AHR 22/72 - = BAG 25, 23 C25 f.3 « A P Nr. 1 zu § 37 BetrVG 1972; Urteil vom 18. September 1973 - 1 AZR 102/73 - = BAG 25, 305 [3073 - AP Nr. 3 zu § 37 BetrVG 1972; so auch u.a. Erdmann-Jürging-Kammann, BetrVG, § 37 Anm. 42; Galperin-Löwisch, BetrVG, 5. Aufl., § 37 Anm. 114; Dietz-Richardi, BetrVG, 5. Aufl., § 37 Anm. 50 und 104; Fitting-Auffarth-Kaiser, BetrVG, 11. Aufl., § 37 Anm. 81; Wiese, GK, § 37 Anm. 61).
  • BAG, 18.09.1973 - 1 AZR 102/73

    Schulungsveranstaltung - Bildungsveranstaltung - Anspruch auf das Arbeitsentgelt

    Auszug aus BAG, 19.07.1977 - 1 AZR 376/74
    (Vgl. die grundsätzliche Entscheidung des Senats vom 30. Januar 1973 - 1 AHR 22/72 - = BAG 25, 23 C25 f.3 « A P Nr. 1 zu § 37 BetrVG 1972; Urteil vom 18. September 1973 - 1 AZR 102/73 - = BAG 25, 305 [3073 - AP Nr. 3 zu § 37 BetrVG 1972; so auch u.a. Erdmann-Jürging-Kammann, BetrVG, § 37 Anm. 42; Galperin-Löwisch, BetrVG, 5. Aufl., § 37 Anm. 114; Dietz-Richardi, BetrVG, 5. Aufl., § 37 Anm. 50 und 104; Fitting-Auffarth-Kaiser, BetrVG, 11. Aufl., § 37 Anm. 81; Wiese, GK, § 37 Anm. 61).
  • LAG Niedersachsen, 20.04.2015 - 12 TaBV 76/14

    Beachtung des Arbeitszeitgesetzes bei Teilnahme an ordentlicher

    Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 19.07.1977 (1 AZR 376/74) befasst sich lediglich mit dem vergütungsrechtlichen und nicht mit dem arbeitsschutzrechtlichen Aspekt der Betriebsratsarbeit.
  • BAG, 26.09.2018 - 7 AZR 829/16

    Betriebsratstätigkeit außerhalb der Arbeitszeit - Freizeitausgleich -

    Der Anspruch auf Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts wegen außerhalb der persönlichen Arbeitszeit erbrachter Betriebsratstätigkeit besteht nach § 37 Abs. 3 Satz 1 BetrVG in dem zeitlichen Umfang, in dem das Betriebsratsmitglied außerhalb der Arbeitszeit Betriebsratstätigkeiten wahrgenommen hat (BAG 25. August 1999 - 7 AZR 713/97 - zu II 2 der Gründe, BAGE 92, 241; 19. Juli 1977 - 1 AZR 376/74 - zu 2 b der Gründe, BAGE 29, 242; zu § 46 Abs. 2 BPersVG BAG 22. Mai 1986 - 6 AZR 557/85 - zu 3 a der Gründe; Fitting 29. Aufl. § 37 Rn. 98; ErfK/Koch 18. Aufl. BetrVG § 37 Rn. 8; Thüsing in Richardi BetrVG 16. Aufl. § 37 Rn. 55; Weber GK-BetrVG 11. Aufl. § 37 Rn. 117) .

    So sieht § 37 Abs. 3 BetrVG weder eine zeitliche Begrenzung des Freizeitausgleichsanspruchs auf den Umfang der für einen Arbeitstag geschuldeten persönlichen Arbeitszeit vor (BAG 25. August 1999 - 7 AZR 713/97 - zu II 2 der Gründe, BAGE 92, 241) noch kann aus dem Umstand, dass bei Unmöglichkeit einer Arbeitsbefreiung nach § 37 Abs. 3 Satz 3 BetrVG die aufgewendete Zeit ausnahmsweise wie Mehrarbeit zu vergüten ist, geschlossen werden, dass sich die Arbeitsbefreiung um einen einem Mehrarbeitszuschlag entsprechenden Freizeitzuschlag erhöht (vgl. BAG 19. Juli 1977 - 1 AZR 376/74 - zu 2 b der Gründe, BAGE 29, 242) .

  • LAG Hamm, 20.02.2015 - 13 Sa 1386/14

    Unzumutbarkeit der Erbringung der Arbeitsleistung eines Betriebsratsmitglieds im

    Nach alledem sind also die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes einschließlich der Bestimmung des § 5 Abs. 1 ArbZG nicht unmittelbar anwendbar ( vgl. BAG, 19.07.1977 - 1 AZR 376/74 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 29; 07.06.1989 - 7 AZR 500/88 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 72; LAG Schleswig-Holstein, 30.08.2005 - 5 Sa 161/05 - juris; ArbG Lübeck, 07.12.1999 - 6 Ca 2589/99 - NZA-RR 2000, 427; Manstetten, AiB 1996, 214; Wiebauer, NZA 2013, 540; Tillmanns, ArbR 2012, 477; a.A. Schulze, ArbR 2012, 475).
  • LAG Baden-Württemberg, 25.10.2016 - 19 Sa 26/16

    Zeitgutschrift für geleistete Betriebsratstätigkeit

    Das BAG hat bereits mit Urteil vom 19. Juli 1977 entschieden, dass ein Betriebsratsmitglied, das aus betriebsbedingten Gründen außerhalb der Betriebszeit Betriebsratsarbeit durchführen muss, nach § 37 Abs. 3 BetrVG nur Anspruch auf Arbeitsbefreiung hat, die der tatsächlich für die Betriebsratstätigkeit aufgewandten Zeit entspricht (BAG 19. Juli 1977 - 1 AZR 376/74 - Leitsatz).

    Während § 37 Abs. 2 BetrVG sicherstellen will, dass dem Betriebsratsmitglied, sofern es wegen seiner Tätigkeit Arbeitszeit versäumen muss, Arbeitsbefreiung zuteil wird und das ihm zustehende Arbeitsentgelt erhalten bleibt, soll § 37 Abs. 3 BetrVG einen Ausgleich für die Nachteile gewähren, die ein Betriebsratsmitglied erleidet, weil es aus betriebsbedingten Gründen zur Wahrnehmung der ihm obliegenden Betriebsratsaufgaben Freizeit opfern muss (BAG 19. Juli 1977 - 1 AZR 376/74 - Rn. 18).

  • LAG Schleswig-Holstein, 30.08.2005 - 5 Sa 161/05

    Betriebsratstätigkeit, Umsetzung, Freistellung, Schichtdienst, Nachtzuschläge

    Denn Betriebsratsarbeit ist arbeitsschutzrechtlich nicht als Arbeit und damit nicht als Arbeitszeit zu bewerten (BAG, Urt. v. 19.07.1977 - 1 AZR 376/74 -, AP Nr. 29 zu § 37 BetrVG 1972).
  • BAG, 22.02.1978 - 4 AZR 579/76

    Dienstreisen - Arbeitszeit - Sonderbestimmung - Auswärtiger Einsatz -

    Demgegenüber sind Dienstreisen Fahrten an einen anderen Ort, wo Dienstgeschäfte zu erledigen sind; diese sind grundsätzlich nicht als Arbeitszeit anzusehen, sofern nicht während der Dienstreise ausnahmsweise Arbeit geleistet wird (vgl. BAG AP Nr. 1 zu § 17 BAT; Urteil des Senats vom 21. September 1977 - 4 AZR 292/76 - [demnächst] AP Nr. 3 zu § 19 MTB II unter Hinweis auf Urteil vom 19 Juli 1977 - 1 AZR 376/74 - [demnächst] AP Nr. 29 zu § 37 BetrVG 1972; Denecke- Neumann, aaO, § 2 Anm. 10; Zmarzlik, AZO, § 2 Anm. 28; Meisel- Hiersemann, AZO, 2. Aufl., § 2 Anm. 62, 63; RÖhsler, Die Arbeits zeit, S. 30).
  • BAG, 31.07.1986 - 6 AZR 146/85

    Freizeitausgleich für Betriebsratstätigkeit außerhalb der Arbeitszeit

    Das Landesarbeitsgericht hat zutreffend im Urteilsverfahren entschieden (ständige Rechtsprechung, vgl. zuletzt BAGE 29, 242, 243 f. = AP Nr. 29 zu § 37 BetrVG 1972).

    Die Beklagte kann sich für ihre entgegenstehende Auffassung auch nicht auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 19. Juli 1977 (BAGE 29, 242, 245 = AP Nr. 29 zu § 37 BetrVG 1972) berufen.

  • BAG, 03.12.1987 - 6 AZR 569/85

    Mehrarbeitsvergütung für außerhalb der Arbeitszeit erbrachte

    Das Bundesarbeitsgericht hat mehrfach ausgesprochen, nach § 37 Abs. 2 BetrVG sei Betriebsratstätigkeit grundsätzlich während der Arbeitszeit durchzuführen (BAGE 29, 242 = AP Nr. 29 zu § 37 BetrVG 1972; BAG Urteil vom 19. Januar 1984 - 6 AZR 301/81 - unveröffentlicht; BAG Urteil vom 31. Oktober 1985 - 6 AZR 175/83 - aaO).
  • BAG, 31.10.1985 - 6 AZR 175/83

    Arbeitsentgelt: Mehrarbeitsvergütung, Betriebsratstätigkeit

    Nach § 37 Abs. 2 BetrVG ist Betriebsratstätigkeit grundsätzlich während der Arbeitszeit durchzuführen (vgl. BAG 29, 242 = AP Nr. 29 zu § 37 BetrVG 1972 und zuletzt BAG Urteil vom 19. Januar 1984 - 6 AZR 301/81 - unveröffentlicht).
  • BAG, 21.09.1977 - 4 AZR 292/76

    Pauschalierung des Lohnes für Personalratstätigkeit - Freigestellte

    Dienstreisen an andere Orte sind aber grundsätzlich keine Arbeitszeit (vgl. BAG AP Nr. 1 zu § 17 BAT; BA.G vom 19. Juli 1977 - 1 AZR 376/74- [demnächst] AP Nr. 29 zu § 37 BetrVG 1972; Denecke-Neumann, AZO, 9. Aufl., § 2 Anm. 10; Zmarzlik, AZO, § 2 Anm. 28; Meisel-Hiersemann, AZO, § 2 Anm, 61; Röhsler, Die Arbeitszeit, S. 3°)- Deshalb konnten die Tarifvertragsparteien für Dienstreisen auch regeln, welche bzw. wieviele Stunden insoweit für die Vergütung zugrunde zu legen sind und bezahlt werden oder nicht (vgl. auch Hunold, DB 1977, S. 1506).
  • BAG, 19.07.1977 - 1 AZR 302/74

    Vergütungsanspruch für Reisezeiten bei Schulungen an arbeitsfreien Tagen

  • BAG, 11.01.1995 - 7 AZR 543/94

    Urlaubsentgeltberechnung bei Betriebsratsmitgliedern

  • BAG, 22.08.1985 - 6 AZR 504/83

    Arbeitsentgelt: Kein Anspruch auf steuerfreie Lohnzuschläge nach Freistellung als

  • BAG, 12.02.1987 - 6 AZR 366/85

    Rechtswegzuständigkeit bei Streitigkeiten über Freizeitausgleich oder

  • BAG, 07.02.1985 - 6 AZR 370/82

    Vergütung einer ausserhalb der Arbeitszeit geleisteten Betriebsratstätigkeit wie

  • ArbG Lübeck, 07.12.1999 - 6 Ca 2589/99

    Anspruch auf bezahlte Arbeitsbefreiung eines Betriebsratsmitglieds ; Notwendige

  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.08.2008 - 3 TaBVGa 1/08

    Einstweiliger Rechtsschutz - kein Verfügungsgrund bei Möglichkeit des

  • LAG Saarland, 14.05.2008 - 2 Sa 100/07

    Anspruch eines Mitglieds des Betriebsrates auf Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung

  • LAG Hamm, 30.01.2015 - 13 Sa 933/14

    Ansprüche eines Mitglieds des Wahlvorstandes zur Wahl des Betriebsrats auf

  • LAG Hamm, 30.01.2015 - 13 Sa 604/14

    Ansprüche eines Mitglieds des Wahlvorstandes zur Wahl des Betriebsrats auf

  • BAG, 07.06.1989 - 7 AZR 598/88

    Betriebsratstätigkeit des Lehrers außerhalb der Arbeitszeit - Anspruch auf

  • BAG, 07.06.1989 - 7 AZR 599/88

    Betriebsratstätigkeit des Lehrers außerhalb der Arbeitszeit - Erforderlichkeit

  • BAG, 19.01.1984 - 6 AZR 301/81
  • BAG, 07.06.1988 - 7 AZR 597/88

    Betriebsratstätigkeit des Lehrers außerhalb der Arbeitszeit - Anspruch auf

  • BAG, 31.10.1985 - 6 AZR 176/83

    Mehrarbeitsvergütung bei Betriebsratstätigkeit eines Lehrers in seiner Freizeit

  • BAG, 31.10.1985 - 6 AZR 178/83

    Mehrarbeitsvergütung bei Betriebsratstätigkeit eines Lehrers in seiner Freizeit

  • BAG, 22.08.1985 - 6 AZR 520/83

    Voraussetzungen des Lohnsteuerabzugs für Sonntagsarbeit, Feiertagsarbeit und

  • BAG, 31.10.1985 - 6 AZR 177/83
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