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   BAG, 02.11.1956 - 1 AZR 330/55   

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BAG, 02.11.1956 - 1 AZR 330/55 (https://dejure.org/1956,336)
BAG, Entscheidung vom 02.11.1956 - 1 AZR 330/55 (https://dejure.org/1956,336)
BAG, Entscheidung vom 02. November 1956 - 1 AZR 330/55 (https://dejure.org/1956,336)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitsgerichtsverfahren: Zulässigkeit der nachträglichen Berichtigung der Sitzungsniederschrift; Hausarbeitstagsgesetz: Hausarbeitstag und Urlaub

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 3, 146
  • NJW 1957, 605
  • DB 1957, 143
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 13.04.1956 - 1 AZR 192/55

    Sitzungsniederschrift - Mündliche Eröffnung der Entscheidungsgründe - Negative

    Auszug aus BAG, 02.11.1956 - 1 AZR 330/55
    Allerdings ist aus dem ursprünglichen Sitzungsprotokoll nicht ersichtlich, dass die Entscheidungsgründe mitverkündet worden sind, was für eine wirksame Revisionszulassung, die nur in den Entscheidungsgründen erfolgt, erforderlich ist (AP Nr. 3 zu § 319 ZPO ).
  • BAG, 14.07.1954 - 1 AZR 105/54

    Hausarbeitstag: Geltungsbereich und Umfang des nordrhein-westfälischen

    Auszug aus BAG, 02.11.1956 - 1 AZR 330/55
    Erst als das Bundesarbeitsgericht durch zwei Grundsatzentscheidungen vom 14. Juli 1954 (BAGE 1, 51 ff. die Rechtsgültigkeit des nordrheinwestfälischen Hausarbeitstagsgesetzes festgestellt hatte, wurden der Klägerin die bisher nicht gewährten Hausarbeitstage durch Nachzahlung des jeweiligen Tagesverdienstes abgegolten.
  • BAG, 19.08.1986 - 4 AZB 15/86

    Urteilsverkündung - Verkündung eines Urteils - Arbeitsgerichtliches Verfahren -

    Eine Zulassung der Revision in den Gründen ist nur dann ausreichend, wenn die Zulassung auch verkündet worden ist (ständige Rechtsprechung des BAG: vgl. BAG 3, 146 ,.
  • BAG, 05.09.1960 - 1 AZR 25/59

    Hausarbeitstagsberechtigte Arbeitnehmerin - Erkrankung - Kalendermonat -

    Bulla, Mutterschutzgesetz und Frauenarbeitsrecht, S» 663 f», vertritt die Auffassung, daß auch im Krankheits- monat der Hausarbeitstag beansprucht werden kann«, Er bezeichnet das als herrschende Meinung und führt zahlreiche Zitate hierfür an» Im Zusammenhang mit der Präge, ob der Hausarbeitstag im Urlaubsmonat zu gewähren ist, hat der Senat in der Entscheidung BAG 3, 146 = AP Uro 6 zu § 1 HATG NRW bereits ausgeführt, daß vorübergehende Urlaubs- oder krankheitsbedingte Befreiung der Arbeitnehmerin von der Arbeitspflicht bei Portdauer des Arbeitsverhältnisses den Anspruch auf den Hausarbeitstag nicht berührte Dort ist also der Ur laubsfall dem Krankheitsfall gleichgestellt worden» An dieser dort geäußerten Rechtsauffassung hält der Senat auch gegenüber den Angriffen der Revision feste Wenn der Hausarbeitstag sogar im Urlaubsmonat gewährt wird, muß er erst recht im Krankheitsmonat gewährt werden» Wie Bulla aaO zutreffend ausführt, muß davon ausgegangen werden, daß infolge einer Krankheit, die wie hier zur Arbeitsunfähigkeit führt, die anspruchsberechtigte Prau in aller Regel verhin dert ist, die Hausarbeit zu verrichten» Das gilt mindestens für die schwere Hausarbeit, und gerade für diese ist der Hausarbeitstag in erster Linie geschaffen» Insoweit erhebt die Revision auch keine Bedenken» Man kann deshalb der anspruchsberechtigten Prau im allgemeinen während einer Krankheit, die zur Arbeitsunfähigkeit geführt hat, nicht zumuten, die Hausarbeit trotz ihrer Krankheit zu verrichten» Dadurch würde sie vielmehr sogar gegen ihre Pflicht verstoßen, möglichst schnell "wieder arbeitsfähig zu werden, d» h" alles zu unterlassen, was einer baldigen Genesung entgegensteht» Durch eine Erkrankung wird somit im allgemeinen der Anspruch auf den Hausarbeitstag im Krankheitsmonat nicht berührt» Wenn die Revision unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf betont, mindestens die Hälfte der Arbeitstage im Monat müsse gearbeitet werden, um den Anspruch auf den Hausarbeitstag zur Entstehung zu bringen, so ist das willkürlich und findet im Gesetz keine Stütze» Gerade das nordrhein-westfälische Hausarbeitstagsgesetz enthält in dieser Richtung keinen Hinweis» Das Gericht ist .jedoch, und 5.

    Es ist auch nicht richtig, wenn die Revisionsbegründung meint, Anspruchszeitraum sei nur der einzelne Monat, hier der September 1958, und daraus herleitet, daß der Klägerin für diesen Monat der Anspruch auf den Hausarbeitstag nicht zustehe, weil die Klägerin in diesem Monat nicht 40 Stunden in der Woche durchschnittlich gearbeitet habeD Wie der Senat bereits in der zitierten Entscheidung BAG 3, 146 ausgesprochen hat, beziehen sich diese 40 Wochenstunden gerade nicht auf den Urlaubs- oder Krankheitsmonat" Vielmehr handelt es sich dabei um die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit der anspruchsberechtigten Frau0.

  • BAG, 25.06.1986 - 4 AZR 206/85

    Urteilstenor - Tenor des Urteils - Rechtssicherheit - Zulassung der Revision -

    Daher folgt der Senat der bisher schon sowohl vom Bundesarbeitsgericht als auch vom Bundesgerichtshof vertretenen Rechtsauffassung, wonach - wie vorliegend geschehen - auch die Zulassung der Revision in den Entscheidungsgründen rechtlich möglich und ausreichend ist (vgl. BAGE 3, 146, 147 = AP Nr. 6 zu § 1 HausarbTagsG Nordrh.Westfalen; BAGE 9, 205, 208 = AP Nr. 4 zu § 319 ZPO; BGHZ 20, 188, 189; Grunsky, ArbGG, 4. Aufl., § 72 Rz 23; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 44. Aufl., § 546 Anm. 2 C b; Stein/Jonas/Grunsky, ZPO, 19. Aufl., § 546 VI 3 a, mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 06.06.1984 - 7 AZR 451/82

    Rechtswirksamkeit einer ordentlichen Kündigung - Beschränkung eines Rechtsmittels

    Die Beschränkung eines Rechtsmittels muß nicht in der verkündeten Urteilsformel enthalten sein, sondern kann sich auch aus den Entscheidungsgründen ergeben (BAG 3, 146, 147 = AP Nr. 6 zu § 1 HausarbTagsG Nordrh.-Westfalen; BAG 7, 290, 294 = AP Nr. 8 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers, zu I 1 der Gründe; BAG 9, 205, 208 f. = AP Nr. 4 zu § 319 ZPO; BAG Urteil vom 15. Dezember 1983 - 6 AZR 604/80 -, unveröffentlicht, zu 1 a der Gründe; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 42. Aufl., § 546 Anm. 2 C 1 a, b; Grunsky, SAE 1977, 310; Stein/Jonas, ZPO, 20. Aufl., § 546 Rz 20; Thomas/Putzo, ZPO, 12. Aufl., § 546 Anm. 5 b; Zöller, ZPO, 13. Aufl., § 546 III 11 d, e).
  • BAG, 21.03.1974 - 1 ABR 19/74

    Rechtsbeschwerde - Divergenz - Beschlußformel des Landesarbeitsgerichts -

    Zwar braucht die Zulassung der Rechtsbeschwerde nicht in der Beschlußformel selbst zu erfolgen; eine Zulassung in den Gründen würde genügen (BAG 1, 33 [34] = AP Nr. 3 zu § 92 ArbGG 1953; BAG 3, 146 [i47] = AP Nr. 6 zu § 1 HausarbTagG Nordrh.-West falen) .
  • BAG, 11.12.1964 - 1 AZR 55/64

    Sitzungsprotokoll - Nachweis der Fälschung - Beweis - Protokollberichtigung -

    Etwas anderes gilt nur in dem Fall, daß das Protokoll wirksam berichtigt worden ist; dies hat durch einen Berichtigungsvermerk zu geschehen (vgl. dazu BAG 3, 146 T477 = AP Nr« 6 zu § 1 HausarbTagsG Nordrh.- Westfalen) .
  • BAG, 02.04.1986 - 2 AZR 288/85

    Statthaftigkeit der Revision

    Eine Zulassung der Revision in den Gründen ist nur dann ausreichend, wenn die Zulassung auch verkündet worden ist (ständige Rechtsprechung des BAG: vgl. BAG 3, 146, 147; BAG 2, 358, 361; BAG vom 23. Mai 1973 - 4 AZR 364/72 - AP Nr. 17 zu § 319 ZPO; Pohle, Anm. zu BAG AP Nr. 3 zu § 319 ZPO; Grunsky, Anm. zu BAG AP Nr. 15 zu § 319 ZPO; Rohlfing/Rewolle, ArbGG, Anm. 3 zu § 69 und Anm.I 2 a zu § 72; Weyreuther, Revisionszulassung und Nichtzulassungsbeschwerde in der Rechtsprechung der obersten Bundesgerichte, Rz 166; a.A. Grunsky, ArbGG, 4. Aufl., § 72 Rz 23; Stein/Jonas/Grunsky, ZPO, 20. Aufl., Rz 12 zu § 546; Otto, Anm. zu BAG SAE 1974, S. 57, 59; Prütting, Die Zulassung der Revision, § 19 I, S. 266 f. Rosenberg/ Schwab, Zivilprozeßrecht, 13. Aufl., § 143 I 1 d; Zöller/Schneider, ZPO, 14. Aufl., Anm. 11 e zu § 546).
  • BAG, 12.02.1987 - 2 AZR 149/86

    Begründung der Zuständigkeit einer Kammer des Landesarbeitsgerichts durch

    Die Revision kann beschränkt auf einen von mehreren Streitgegenständen zugelassen werden (vgl. BAGE 40, 250 = AP Nr. 1 zu § 72 ArbGG 1979; BGHZ 53, 152 = AP Nr. 7 zu § 546 ZPO), wobei sich die Beschränkung der Revisionszulassung aus den Entscheidungsgründen ergeben kann (BAGE 3, 146, 147 = AP Nr. 6 zu § 1 HausarbTagsG Nordrh.-Westfalen, zu 1. der Gründe; BAG Urteil vom 6. Juni 1984 - 7 AZR 451/82 - AP Nr. 16 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu I der Gründe).
  • BAG, 15.12.1983 - 6 AZR 604/80
    Die Beschränkung des Rechtsmittels braucht nach ganz überwiegender Meinung nicht in der verkündeten Urteilsformel zu stehen, sondern kann sich auch aus den Entscheidungsgründen ergeben (BAG 3, 146, 147; 7, 290, 294; 9, 205, 208 f.; BGHZ 20, 188; 48, 134; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartraann, ZPO, 42. Auf1., § 546 Anm. 2 C 1 a, b; Grunsky, SAE 1977, 310; Stein/Jonas, aaO, § 546 Rz 20; Thomas/Putzo, ZPO, 12. Aufl., § 546 Anm. 5 b; Zöller, ZPO, 13- Aufl., § 546 Anm. Ill 11 d, e).
  • BAG, 24.03.1982 - 5 AZR 1183/79
    Eine Zulassung in den Urteilsgründen reicht nur dann aus, wenn die schriftlichen Urteilsgründe mit verkündet worden sind oder wenn die Revisionszulassung bei der Urteilsverkündung mit bekanntgegeben worden ist (vgl. BAG 2, 358 [362 ff.] = AP Nr. 3 zu § 319 ZPO; BAG 3, 146 [147] = AP Nr. 6 zu § 1 HausarbTagsG Nordrh.-Westfalen; BAG 25, 9 = AP Nr. 2 zu § 566 ZPO; ferner AP Nr. 13 zu § 92 ArbGG 1953 und dazu den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts AP Nr. 15 zu § 92 ArbGG 1953).
  • BAG, 14.06.1957 - 1 AZR 537/56

    Arbeitsfrei - Verteilung der Wochenarbeit - Nachholung der ausfallenden

  • BAG, 08.01.1959 - 1 AZR 472/58

    Anspruch auf Hausarbeitstag - Eigen geführter Haushalt - Fehlende ausreichende

  • BAG, 25.03.1960 - 1 AZR 517/58

    Betrieb - Arbeitsfreie Samstag - Gewährung des Hausarbeitstages

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