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   BAG, 03.08.1978 - 3 AZR 19/77   

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https://dejure.org/1978,147
BAG, 03.08.1978 - 3 AZR 19/77 (https://dejure.org/1978,147)
BAG, Entscheidung vom 03.08.1978 - 3 AZR 19/77 (https://dejure.org/1978,147)
BAG, Entscheidung vom 03. August 1978 - 3 AZR 19/77 (https://dejure.org/1978,147)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrAVG § 7 Abs. 2 S. 1; BetrAVG § 1 Abs. 1 S. 1 und 2; BetrAVG § 2; BetrAVG § 7 Abs. 2 S. 3 und 4; BetrAVG § 7 Abs. 3 bis 5; BetrAVG § 9 Abs. 2 S. 1; BetrAVG § 10; BetrAVG § 30

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Versorgungsanwartschaften - Insolvenzschutz - Unverfallbarkeit - Betriebszugehörigkeit - Anrechnung eines Arbeitsverhältnisses

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Betriebliche Altersversorgung, Sinn und Zweck der Unverfallbarkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 31, 45
  • NJW 1979, 446
  • VersR 1979, 337
  • DB 1978, 2127
 
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Wird zitiert von ... (59)Neu Zitiert selbst (3)

  • Drs-Bund, 08.11.1972 - BT-Drs 7/281
    Auszug aus BAG, 03.08.1978 - 3 AZR 19/77
    Der Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drucksache 7/281) sah noch keinen Insolvenzschutz vor.

    An dem Begriff der Betriebszugehörigkeit ist damit nichts geändert worden (vgl. BT-Drucksache 7/281 S. 23 und BT-Drucksache 7/2843 S. 6 f.).

  • BAG, 10.03.1972 - 3 AZR 278/71

    Ruhegehalt - Billigkeitskontrolle - Fürsorgepflicht - Versorgungsversprechen -

    Auszug aus BAG, 03.08.1978 - 3 AZR 19/77
    Nach der Rechtsprechung (BAG 24, 177 = AP Nr. 156 zu § 242 BGB Ruhegehalt) durfte die Betriebstreue nach 20-jähriger Betriebszugehörigkeit nicht entschädigungslos bleiben, wenn das Arbeitsverhältnis vor Eintritt des Versorgungsfalles endete.
  • LAG Düsseldorf, 08.11.1976 - 16 Sa 615/76
    Auszug aus BAG, 03.08.1978 - 3 AZR 19/77
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 8. November 1976 - 16 Sa 615/76 - aufgehoben.
  • BAG, 22.11.1994 - 3 AZR 767/93

    Insolvenzschutz bei volldynamischer Versorgungszusage

    Enthält die Zusage eine unabhängig von § 16 BetrAVG bestehende Anpassungspflicht des Arbeitgebers, wie etwa bei Versorgungsregelungen nach den Richtlinien des Essener Verbandes, besteht diese Pflicht auch für den Pensions- Sicherungs-Verein (Bestätigung von Senat vom 3.8. 1978 - BAGE 31, 45 = AP Nr. 1 zu § 7 BetrAVG; vom 15.2. 1994 - 3 AZR 705/93 - AP Nr. 82 zu § 7 BetrAVG).

    Auch Veränderungen der Bemessungsgrundlagen nach Eintritt des Versorgungsfalls sind für die Berechnung des Teilanspruchs gegenüber dem Träger der Insolvenzsicherung unbeachtlich (insoweit Aufgabe von Senat vom 3.8. 1978 - BAGE 31, 45 (55) = AP Nr. 1 zu § 7 BetrAVG zu II 2a der Gründe).

    Zu den Zusagen, bei denen der Beklagte gegenüber Betriebsrentnern für eine versprochene Anpassung einstehen muß, gehören auch Versorgungszusagen nach den Richtlinien des Essener Verbandes (BAGE 31, 45, 55 = AP Nr. 1 zu § 7 BetrAVG, zu II 2 a der Gründe; BAG Urteil vom 15. Februar 1994, 3 AZR 708/93 = AP Nr. 82 zu § 7 BetrAVG, zu II der Gründe).

    Die Anerkennung von Vordienstzeiten durch den Arbeitgeber ist nur bedeutsam, soweit die Vordienstzeiten von einer Versorgungszusage begleitet waren (BAGE 31, 45 = AP Nr. 1 zu § 7 BetrAVG; BAGE 44, 1 [BAG 11.01.1983 - 3 AZR 212/80] = AP Nr. 17 zu § 7 BetrAVG, mit Anmerkung von Weitnauer).

    Seine im Urteil vom 3. August 1978 (BAGE 31, 45, 55 = AP Nr. 1 zu § 7 BetrAVG, zu II 2 a der Gründe) zum Ausdruck gekommene gegenteilige Rechtsauffassung gibt der Senat auf.

    In seinen Urteilen zur vertraglichen Anrechnung von Vordienstzeiten, die sich im Ausnahmefall auch dahin auswirken kann, daß eine Anwartschaft vorzeitig insolvenzgeschützt wird (BAGE 31, 45 = AP Nr. 1 zu § 7 BetrAVG; BAGE 44, 1 [BAG 11.01.1983 - 3 AZR 212/80] = AP Nr. 17 zu § 7 BetrAVG, mit Anmerkungen von Weitnauer), hat der Senat stets betont, daß es darum geht, die Altersversorgung aus einer durchgängig von Versorgungszusagen begleiteten Beschäftigungszeit abzusichern.

  • BAG, 27.08.1996 - 3 AZR 466/95

    Anpassung laufender Betriebsrente nach der geänderten Leistungsordnung des

    Der Pensions-Sicherungs-Verein muß im Sicherungsfall eine Dynamisierungszusage erfüllen (ständige Rechtsprechung des Senats seit BAGE 31, 45, 55 = AP Nr. 1 zu § 7 BetrAVG, zu II 2 a der Gründe; BAGE 75, 377, 381 = AP Nr. 82 zu § 7 BetrAVG, zu I der Gründe; BAG Urteil vom 22. November 1994, BAGE 78, 279 = AP Nr. 83 zu § 7 BetrAVG.
  • BAG, 28.03.1995 - 3 AZR 496/94

    Betriebsrentenanwartschaft nach Übergang in den Vorruhestand

    Der gesetzliche Insolvenzschutz einer Betriebsrentenanwartschaft kann auf der Anrechnung von Vordienstzeiten beruhen, wenn die angerechnete Betriebszugehörigkeit von einer Versorgungszusage begleitet war und bis unmittelbar an das Arbeitsverhältnis heranreicht, das eine neue Versorgungsanwartschaft begründet (BAGE 31, 45 = AP Nr. 1 zu § 7 BetrAVG; 44, 1 = AP Nr. 17 zu § 7 BetrAVG).

    Voraussetzung dafür ist, daß die angerechnete Betriebszugehörigkeit von einer Versorgungszusage begleitet war und an das Arbeitsverhältnis heranreicht, das eine neue Versorgungsanwartschaft begründet (BAGE 31, 45 = AP Nr. 1 zu § 7 BetrAVG; BAGE 44, 1 [BAG 11.01.1983 - 3 AZR 212/80] = AP Nr. 17 zu § 7 BetrAVG, mit Anm. von Weitnauer).

    Tragender Grund dieser Entscheidungen war aber die Überlegung, daß das Betriebsrentengesetz die Risiken des Pensions-Sicherungs-Vereins begrenzen, die Erhaltung von Versorgungsbesitzständen aber nicht schlechthin unmöglich machen und vom Insolvenzschutz ausnehmen wollte (BAGE 44, 1, 5 [BAG 11.01.1983 - 3 AZR 212/80] = AP Nr. 17 zu § 7 BetrAVG, zu II 2 a der Gründe; in der Sache auch schon BAGE 31, 45, 51 f. = AP Nr. 1 zu § 7 BetrAVG, zu I 2 der Gründe).

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