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   BAG, 16.11.1979 - 2 AZR 1041/77   

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BAG, 16.11.1979 - 2 AZR 1041/77 (https://dejure.org/1979,193)
BAG, Entscheidung vom 16.11.1979 - 2 AZR 1041/77 (https://dejure.org/1979,193)
BAG, Entscheidung vom 16. November 1979 - 2 AZR 1041/77 (https://dejure.org/1979,193)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kündigungserklärung - Anfechtung wegen Drohung - Kündigung - Wichtiger Grund - Außerordentliche Kündigung - Arbeitgeberkündigung - Fristlose Kündigung - Hypothetischer Wissensstand

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den AN zur Abwendung der vom AG angedrohten fristlosen Kündigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 32, 194
  • NJW 1980, 2213 (Ls.)
  • DB 1980, 1450
 
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Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 04.06.1964 - 2 AZR 310/63

    Anforderungen an eine außerordentliche Verdachtskündigung -

    Auszug aus BAG, 16.11.1979 - 2 AZR 1041/77
    Dazu gehört, daß er dem verdächtigten Arbeitnehmer Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat (BAG 16, 72 = AP Nr. 13 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung).
  • BAG, 17.08.1972 - 2 AZR 415/71

    Nachschieben von Kündigungsgründen bei außerordentlicher Kündigung

    Auszug aus BAG, 16.11.1979 - 2 AZR 1041/77
    Ebenso wie bei der Anwendung des Rechtsbegriffs des wichtigen Grundes nach § 626 Abs. 1 BGB (vgl. dazu statt vieler BAG 24, 401 [4073 = AP Nr. 65 zu § 626 BGB [zu III 1 der Gründe]) ist dem Tatsachenrichter aber auch für die Würdigung des festgestellten Sachverhalts unter dem Gesichtspunkt der von einem verständigen Arbeitgeber anzustellenden Erwägungen ein bestimmter BeurteilungsSpielraum einzuräumen; das Revisionsgericht kann nur prüfen, ob der Tatsachenrichter ohne Verstoß gegen Denk- oder Erfahrungssätze alle wesentlicher Umstände des Falles berücksichtigt hat.
  • BAG, 27.11.2003 - 2 AZR 135/03

    Anfechtung und Widerruf einer Beendigungsvereinbarung

    Die Androhung des Arbeitgebers, das Arbeitsverhältnis durch eine außerordentliche Kündigung beenden zu wollen, falls der Arbeitnehmer nicht bereit sei, eine ordentliche Kündigung zu akzeptieren und auf die Erhebung einer Kündigungsschutzklage zu verzichten, stellt die Ankündigung eines zukünftigen empfindlichen Übels dar, dessen Verwirklichung in der Macht des ankündigenden Arbeitgebers liegt (st. Rspr. des Senats seit 16. November 1979 - 2 AZR 1041/77 - BAGE 32, 194, 196; zuletzt 6. Dezember 2001 - 2 AZR 396/00 - BAGE 100, 52; 5. Dezember 2002 - 2 AZR 478/01 - AP BGB § 123 Nr. 63 = EzA BGB 2002 § 123 Nr. 1).

    Dementsprechend kann das Revisionsgericht nur prüfen, ob das Tatsachengericht ohne Verstoß gegen Denk- und Erfahrungssätze alle wesentlichen Umstände des Einzelfalls berücksichtigt hat (Senat 16. November 1979 - 2 AZR 1041/77 - BAGE 32, 194; 21. März 1996 - 2 AZR 543/95 - AP BGB § 123 Nr. 42 = EzA BGB § 123 Nr. 42; 5. Dezember 2002 - 2 AZR 478/01 - AP BGB § 123 Nr. 63 = EzA BGB 2002 § 123 Nr. 1).

  • BAG, 23.11.2006 - 6 AZR 394/06

    Gerichtlicher Vergleich - Schriftform für Beendigungsvereinbarung - Anfechtung

    Die Androhung des Arbeitgebers, das Arbeitsverhältnis durch eine außerordentliche Kündigung beenden zu wollen, falls der Arbeitnehmer nicht selbst kündige oder einen Aufhebungsvertrag abschließe, stellt die Ankündigung eines zukünftigen empfindlichen Übels dar, dessen Verwirklichung in der Macht des ankündigenden Arbeitgebers liegt (st. Rspr. BAG 16. November 1979 - 2 AZR 1041/77 - BAGE 32, 194; 6. Dezember 2001 - 2 AZR 396/00 - BAGE 100, 52; Senat 15. Dezember 2005 - 6 AZR 197/05 - AP BGB § 123 Nr. 66 = EzA BGB 2002 § 123 Nr. 6).
  • BAG, 15.12.2005 - 6 AZR 197/05

    Anfechtung der Erklärung zum Abschluss eines Aufhebungsvertrags

    Die Androhung des Arbeitgebers, das Arbeitsverhältnis durch eine außerordentliche Kündigung beenden zu wollen, falls der Arbeitnehmer nicht selbst kündige oder einen Aufhebungsvertrag abschließe, stellt die Ankündigung eines zukünftigen empfindlichen Übels dar, dessen Verwirklichung in der Macht des ankündigenden Arbeitgebers liegt (st. Rspr. BAG 16. November 1979 - 2 AZR 1041/77 - BAGE 32, 194, 196; 6. Dezember 2001 - 2 AZR 396/00 - BAGE 100, 52, 55 f.).
  • LAG Hamm, 17.05.2021 - 18 Sa 1124/20

    Rechtswirksamkeit eines Aufhebungsvertrags und Gebot fairen Verhandelns bei

    Ob ein verständiger Arbeitgeber die fristlose Kündigung ernsthaft erwogen hätte, richtet sich nicht nach dem tatsächlichen subjektiven Wissensstand, sondern nach dem objektiv möglichen hypothetische Wissensstand des einzelnen Arbeitgebers ( BAG, Urteil v. 16.11.1979 - 2 AZR 1041/77 ).
  • BAG, 21.03.1996 - 2 AZR 543/95

    Aufhebungsvertrag

    Darunter fällt auch die Androhung einer außerordentlichen Kündigung (vgl. BAGE 32, 194 [BAG 16.11.1979 - 2 AZR 1041/77] = AP Nr. 21 zu § 123 BGB, m.w.N.).

    Ebenso wie bei der Anwendung der Rechtsbegriffe des wichtigen Grundes nach § 626 Abs. 1 BGB und der Sozialwidrigkeit einer Kündigung nach § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG ist dem Tatsachengericht auch für die Würdigung des festgestellten Sachverhalts unter dem Gesichtspunkt der von einem verständigen Arbeitgeber anzustellenden Erwägungen ein Beurteilungsspielraum einzuräumen; das Revisionsgericht kann nur prüfen, ob das Tatsachengericht ohne Verstoß gegen Denk- oder Erfahrungssätze alle wesentlichen Umstände des Falles berücksichtigt hat (vgl. Senatsurteil vom 16. November 1979 - 2 AZR 1041/77 - BAGE 32, 194 [BAG 16.11.1979 - 2 AZR 1041/77] = AP Nr. 21 zu § 123 BGB; Senatsurteil vom 9. März 1995, aaO).

  • BAG, 06.12.2001 - 2 AZR 396/00

    Anfechtung eines Aufhebungsvertrages wegen Drohung mit einer außerordentlichen

    Die Androhung des Arbeitgebers, das Arbeitsverhältnis durch eine außerordentliche Kündigung beenden zu wollen, falls der Arbeitnehmer nicht selbst kündige oder einen Aufhebungsvertrag abschließe, stellt die Ankündigung eines zukünftigen empfindlichen Übels dar, dessen Verwirklichung in der Macht des ankündigenden Arbeitgebers liegt (st. Rspr. BAG 16. November 1979 - 2 AZR 1041/77 - BAGE 32, 194, 196; 22. Dezember 1982 - 2 AZR 282/82 - BAGE 41, 229, 236; 21. März 1996 - 2 AZR 543/95 - AP BGB § 123 Nr. 42 = EzA BGB § 123 Nr. 42; 12. August 1999 - 2 AZR 832/98 - AP BGB § 123 Nr. 51 = EzA BGB § 123 Nr. 53).

    Das Revisionsgericht kann nur prüfen, ob das Tatsachengericht ohne Verstoß gegen die Denk- oder Erfahrungssätze alle wesentlichen Umstände des Einzelfalls berücksichtigt hat (BAG 16. November 1979 - 2 AZR 1041/77 - BAGE 32, 194, 199; 21. März 1996 aaO; 12. August 1999 aaO).

  • BAG, 05.12.2002 - 2 AZR 478/01

    Anfechtung der Eigenkündigung eines Arbeitnehmers wegen Drohung des Arbeitgebers

    Die Androhung des Arbeitgebers, das Arbeitsverhältnis durch eine außerordentliche Kündigung beenden zu wollen, falls der Arbeitnehmer nicht selbst kündige, stellt die Ankündigung eines zukünftigen empfindlichen Übels dar, dessen Verwirklichung in der Macht des ankündigenden Arbeitgebers liegt (st. Rspr. des Senats 16. November 1979 - 2 AZR 1041/77 - BAGE 32, 194, 196; 22. Dezember 1982 - 2 AZR 282/82 - BAGE 41, 229, 236; 9. März 1995 - 2 AZR 644/94 - RzK I 9 k Nr. 25; 21. März 1996 - 2 AZR 543/95 - AP BGB § 123 Nr. 42 = EzA BGB § 123 Nr. 42; 12. August 1999 - 2 AZR 832/98 - AP BGB § 123 Nr. 51 = EzA BGB § 123 Nr. 53; zuletzt: 6. Dezember 2001 - 2 AZR 396/00 - AP ZPO § 286 Nr. 33 = EzA BGB § 611 Aufhebungsvertrag Nr. 39).
  • BAG, 12.08.1999 - 2 AZR 832/98

    Anfechtung eines Aufhebungsvertrages wegen Drohung

    Eine Drohung im Sinne des § 123 Abs. 1 BGB setzt objektiv die Ankündigung eines zukünftigen Übels voraus, dessen Zufügung in irgendeiner Weise als von der Macht des Ankündigenden abhängig hingestellt wird; darunter fällt auch die Androhung einer außerordentlichen Kündigung (vgl. BAGE 32, 194 = AP Nr. 21 zu § 123 BGB, m.w.N. sowie Senatsurteil vom 21. März 1996 - 2 AZR 543/95 - AP Nr. 42 zu § 123 BGB).
  • ArbG Berlin, 30.01.2015 - 28 Ca 12971/14

    Verhaltensbedingte Kündigung - fristlose Kündigung - Aufhebungsvertrag -

    Auch wenn die Androhung von Kündigung durch den Arbeitgeber bei Verweigerung einer Vertragsaufhebung nach der Rechtsprechung der Gerichte für Arbeitssachen nicht widerrechtlich im Sinne des § 123 Abs. 1 BGB ist, wenn der ("verständige") Arbeitgeber die Kündigung angesichts der Sachlage "ernsthaft in Erwägung gezogen" hätte (so bereits BAG 16.11.1979 - 2 AZR 1041/77 - BAGE 32, 194 = AP § 123 BGB Nr. 21 [Leitsatz 1.]; ständige Rechtsprechung), ist vom Arbeitsgericht bei Kontrolle der Anfechtbarkeit des Aufhebungsvertrags - hypothetisch - zu prüfen, ob die betreffende Kündigung Aussicht auf rechtliche Anerkennung gehabt hätte.(Rn.190).

    Die Drohung mit einer fristlosen Entlassung ist danach regelmäßig für den Arbeitnehmer die Ankündigung eines zukünftigen empfindlichen Übels"; 16.11.1979 - 2 AZR 1041/77 - BAGE 32, 194 = AP § 123 BGB Nr. 21 = EzA § 123 BGB Nr. 19 [Leitsatz 1.]: "Der Arbeitnehmer kann seine eigene Kündigungserklärung wegen Drohung anfechten, wenn er zu deren Abgabe durch die Erklärung des Arbeitgebers veranlasst worden ist, anderenfalls werde er dem Arbeitnehmer aus wichtigem Grunde kündigen"; 21.3.1996 - 2 AZR 543/95 - AP § 123 BGB Nr. 42 = EzA § 123 BGB Nr. 42 = NZA 1996, 1030 [B.I.2 a.]: "Eine Drohung im Sinne des § 123 Abs. 1 BGB setzt objektiv die Ankündigung eines zukünftigen Übels voraus, dessen Zufügung in irgendeiner Weise als von der Macht des Ankündigenden abhängig hingestellt wird.

    Die Drohung mit einer fristlosen Entlassung ist danach regelmäßig für den Arbeitnehmer die Ankündigung eines zukünftigen empfindlichen Übels"; 16.11.1979 - 2 AZR 1041/77 - BAGE 32, 194 = AP § 123 BGB Nr. 21 = EzA § 123 BGB Nr. 19 [Leitsatz 1.]: "Der Arbeitnehmer kann seine eigene Kündigungserklärung wegen Drohung anfechten, wenn er zu deren Abgabe durch die Erklärung des Arbeitgebers veranlasst worden ist, anderenfalls werde er dem Arbeitnehmer aus wichtigem Grunde kündigen"; 21.3.1996 - 2 AZR 543/95 - AP § 123 BGB Nr. 42 = EzA § 123 BGB Nr. 42 = NZA 1996, 1030 [B.I.2 a.]: "Eine Drohung im Sinne des § 123 Abs. 1 BGB setzt objektiv die Ankündigung eines zukünftigen Übels voraus, dessen Zufügung in irgendeiner Weise als von der Macht des Ankündigenden abhängig hingestellt wird.

    Die Drohung mit einer fristlosen Entlassung ist danach regelmäßig für den Arbeitnehmer die Ankündigung eines zukünftigen empfindlichen Übels"; 16.11.1979 - 2 AZR 1041/77 - BAGE 32, 194 = AP § 123 BGB Nr. 21 = EzA § 123 BGB Nr. 19 [Leitsatz 1.]: "Der Arbeitnehmer kann seine eigene Kündigungserklärung wegen Drohung anfechten, wenn er zu deren Abgabe durch die Erklärung des Arbeitgebers veranlasst worden ist, anderenfalls werde er dem Arbeitnehmer aus wichtigem Grunde kündigen"; 21.3.1996 - 2 AZR 543/95 - AP § 123 BGB Nr. 42 = EzA § 123 BGB Nr. 42 = NZA 1996, 1030 [B.I.2 a.]: "Eine Drohung im Sinne des § 123 Abs. 1 BGB setzt objektiv die Ankündigung eines zukünftigen Übels voraus, dessen Zufügung in irgendeiner Weise als von der Macht des Ankündigenden abhängig hingestellt wird.

  • BAG, 09.03.1995 - 2 AZR 644/94

    Kündigung: verhaltensbedingte Kündigung wegen Veröffentlichung eines

    Darunter fällt auch die Androhung einer außerordentlichen Kündigung (vgl. BAGE 32, 194 [BAG 16.11.1979 - 2 AZR 1041/77] = AP Nr. 21 zu § 123 BGB, mit weiteren Nachweisen).

    Es ist nicht erforderlich, daß die angekündigte Kündigung, wenn sie ausgesprochen worden wäre, sich in einem Kündigungsschutzprozeß als rechtsbeständig erwiesen hätte (vgl. die Senatsurteile vom 30. September 1993 - 2 AZR 268/93 - aaO; vom 16. Januar 1992 - 2 AZR 412/91 - EzA § 123 BGB Nr. 36; vom 16. November 1979 - 2 AZR 1041/77 - BAGE 32, 194 [BAG 16.11.1979 - 2 AZR 1041/77] = AP Nr. 21 zu § 123 BGB, m.w.N.).

    Ebenso wie bei der Anwendung der Rechtsbegriffe des wichtigen Grundes nach § 626 Abs. 1 BGB und der Sozialwidrigkeit einer Kündigung nach § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG ist dem Tatsachengericht auch für die Würdigung des festgestellten Sachverhalts unter dem Gesichtspunkt der von einem verständigen Arbeitgeber anzustellenden Erwägungen ein Beurteilungsspielraum einzuräumen; das Revisionsgericht kann nur prüfen, ob das Tatsachengericht ohne Verstoß gegen Denk- oder Erfahrungssätze alle wesentlichen Umstände des Falles berücksichtigt hat (vgl. Senatsurteil vom 16. November 1979 - 2 AZR 1041/77 - AP Nr. 21 zu § 123 BGB).

  • BAG, 22.12.1982 - 2 AZR 282/82

    Lohnzahlungsanspruch

  • LAG Hamm, 23.11.2020 - 1 Sa 1878/19

    Anfechtung eines Aufhebungsvertrags, Nebenpflichtverletzung, verständiger

  • BAG, 03.06.2004 - 2 AZR 427/03

    Aufhebungsvertrag

  • BAG, 30.01.1986 - 2 AZR 196/85

    Anfechtung eines Aufhebungsvertrages wegen Drohung

  • LAG Baden-Württemberg, 22.08.2001 - 12 Sa 43/01

    Aufhebungsvertrag - Anfechtung - dringender Diebstahlsverdacht

  • BAG, 06.11.1997 - 2 AZR 162/97

    Verwirkung

  • ArbG Berlin, 23.11.2012 - 28 Ca 15060/12

    Anfechtung einer Eigenkündigung wegen rechtswidriger Drohung mit einer fristlosen

  • LAG Hamm, 25.10.2013 - 10 Sa 99/13

    Anfechtung eines Aufhebungsvertrags

  • BAG, 24.01.1985 - 2 AZR 317/84

    Verzicht auf tarifliches Widerrufsrecht durch Auflösungsvertrag - Wirksamkeit

  • BAG, 22.12.1982 - 2 AZR 350/82
  • LAG Hamm, 09.06.2011 - 15 Sa 410/11

    Unbegründete Anfechtung eines Aufhebungsvertrages wegen widerrechtlicher Drohung;

  • BAG, 20.06.1985 - 2 AZR 427/84

    Unterzeichnung einer Ausgleichsquittung - Erhebung einer Kündigungsschutzklage -

  • ArbG Berlin, 09.03.2007 - 28 Ca 1174/07

    Kündigung wegen des Verzehrs von Ausschussware - Klageverzichtserklärung

  • BAG, 03.06.2004 - 2 AZR 428/03

    Aufhebungsvertrag

  • BAG, 03.07.2003 - 2 AZR 327/02

    Arbeitnehmerkündigung; Anfechtung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.11.2010 - 6 Sa 1442/10

    Aufhebungsvertrag - Drohung mit fristloser Kündigung - Verletzung einer Pflicht

  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.01.2016 - 4 Sa 180/15

    Anfechtung eines Aufhebungsvertrags - widerrechtliche Drohung

  • LAG Hamm, 16.06.1988 - 17 Sa 2204/87

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Zahlung einer Vergütung; Voraussetzungen des

  • LAG Baden-Württemberg, 06.05.1998 - 12 Sa 115/97

    Video-Spähangriff eines Arbeitgebers gegen eine Kassiererin, Verstoß gegen das

  • LAG Hessen, 22.03.2010 - 17 Sa 1303/09

    Anfechtung eines Aufhebungsvertrages - Wirksamkeit trotz Kündigungsandrohung -

  • LAG Schleswig-Holstein, 15.08.1983 - 5 (2) Sa 759/82

    Rechtzeitigkeit der Klageerhebung bei der klagweisen Anfechtung eines

  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.04.2012 - 3 Sa 545/11

    Aufhebungsvertrag - Anfechtung wegen Drohung

  • LAG Hamm, 27.05.2011 - 10 Sa 1921/10

    Anfechtung einer Eigenkündigung wegen Drohung; Widerrechtlichkeit der

  • LAG Baden-Württemberg, 30.08.2004 - 15 Sa 12/04

    Anfechtung einer Ausscheidensvereinbarung durch Arbeitnehmer welchem wegen

  • LAG Hamm, 29.06.1995 - 17 Sa 1997/94

    Abfindung: Nachträgliches Erhöhungsverlangen aus Gründen der Gleichbehandlung

  • LAG Hamm, 30.11.1995 - 4 Sa 634/95

    Rechtswirksamkeit eines Aufhebungsvertrages; Voraussetzungen und Folgen eines

  • LAG Thüringen, 05.03.2009 - 3 Sa 41/08

    Anfechtung eines Aufhebungsvertrages wegen Drohung des Arbeitgebers mit einer

  • BAG, 24.05.1989 - 8 AZR 748/87

    Schuldanerkenntnis: Anfechtung wegen Drohung - Sittenwidrigkeit

  • LAG Berlin-Brandenburg, 25.01.2022 - 7 Sa 1394/21

    Abmahnung - Anfechtung eines Aufhebungsvertrages - Verdacht eines

  • LAG Hamm, 21.10.1993 - 17 Sa 437/93

    Kündigung; Auflösungsvertrag; Anfechtung ; Drohung

  • ArbG Gera, 30.03.2022 - 1 Ca 190/21

    Anfechtung - Aufhebungsvertrag - Gebot fairen Verhandelns

  • ArbG Nürnberg, 31.03.2009 - 3 Ca 1590/08

    Anfechtung einer Aufhebungsvereinbarung wegen widerrechtlicher Drohung

  • ArbG Berlin, 16.03.2006 - 18 Ca 19839/05
  • LAG Schleswig-Holstein, 03.09.1986 - 6 Sa 177/86

    Niederländisches Gebet; Kettenbriefe; Firmenbriefumschlag; Aufhebungsvertrag;

  • ArbG Hamburg, 07.12.1998 - 21 Ca 377/98

    Voraussetzungen für den Fortbestand eines Arbeitsverhältnisses; Beendigung eines

  • LAG Hamm, 01.03.1985 - 16 Sa 1537/84

    Beendigung des Arbeitverhältnisses durch Eigenkündigung oder Aufhebungsvertrag;

  • BAG, 16.12.1981 - 7 AZR 533/79
  • LAG Schleswig-Holstein, 02.09.1986 - 5 Sa 32/86

    Drohung mit fristloser Kündigung; Auflösungsvertrag

  • BVerwG, 02.12.1960 - VII C 33.59

    Kraftfahrzeugführer - Sehkraft - Verantwortungsbewußtsein - Rücksicht - Vorsicht

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