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   BAG, 02.07.1981 - 2 AZR 324/79   

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BAG, 02.07.1981 - 2 AZR 324/79 (https://dejure.org/1981,630)
BAG, Entscheidung vom 02.07.1981 - 2 AZR 324/79 (https://dejure.org/1981,630)
BAG, Entscheidung vom 02. Juli 1981 - 2 AZR 324/79 (https://dejure.org/1981,630)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Revision - Formvorschriften - Frist - Materiellrechtliche Entscheidung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 35, 364
  • NJW 1982, 1664 (Ls.)
  • MDR 1982, 171
  • BB 1981, 2012
  • DB 1981, 2500
  • JR 1982, 264
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 12.06.1973 - VI ZR 121/73

    Fristenwesen - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Fristablauf - Jahresfrist

    Auszug aus BAG, 02.07.1981 - 2 AZR 324/79
    a) Das Oberlandesgericht Braunschweig (Urteil vom 17.4. 1962, NJW 1962, 1823 ff.) und ihm folgend der Bundesgerichtshof (Beschluß vom 12.6. 1973, LM Nr. 3 zu § 234 (C) ZPO = NJW 1973, 1373) haben aber bereits die Vorschrift des § 234 Abs. 3 ZPO zutreffend restriktiv ausgelegt und entschieden, die Ausschlußfrist von einem Jahr gelte nicht, wenn die Jahresfrist infolge der Dauer des Armenrechtsverfahrens überschritten wird.
  • BAG, 27.05.1971 - 5 AZR 31/71

    Vereinfachtes Zustellungsverfahren - Schriftliches Empfangsbekenntnis -

    Auszug aus BAG, 02.07.1981 - 2 AZR 324/79
    Der Prozeßbevollmächtigte hat jedoch die Beweiskraft des Empfangsbekenntnisses selbst zerstört, indem er in der beim Bundesarbeitsgericht am 23. März 1979 eingegangenen Revisionsschrift angibt, ihm sei das Urteil des Landesarbeitsgerichts bereits am 5. März 1979 zugestellt worden und diese Darstellung auch nicht berichtigt hat (vgl. dazu BAG vom 30.5. 1974 - 5 AZR 31/71 - AP Nr. 4 zu § 212 a ZPO).
  • OLG Braunschweig, 17.04.1962 - 3 UH 11/62
    Auszug aus BAG, 02.07.1981 - 2 AZR 324/79
    a) Das Oberlandesgericht Braunschweig (Urteil vom 17.4. 1962, NJW 1962, 1823 ff.) und ihm folgend der Bundesgerichtshof (Beschluß vom 12.6. 1973, LM Nr. 3 zu § 234 (C) ZPO = NJW 1973, 1373) haben aber bereits die Vorschrift des § 234 Abs. 3 ZPO zutreffend restriktiv ausgelegt und entschieden, die Ausschlußfrist von einem Jahr gelte nicht, wenn die Jahresfrist infolge der Dauer des Armenrechtsverfahrens überschritten wird.
  • BAG, 18.02.1974 - 5 AZR 578/73

    Berufungsbegründungsschrift - Unterschrift des Prozeßbevollmächtigten -

    Auszug aus BAG, 02.07.1981 - 2 AZR 324/79
    Fehlt - wie im vorliegenden Falle - die Unterschrift unter einem bestimmenden Schriftsatz, so ist dies nicht unverschuldet, wenn der Prozeßbevollmächtigte nicht durch entsprechende Anweisung an sein gehörig ausgewähltes und überwachtes Büropersonal Vorsorge getroffen hatte, daß ausgehende Post vor Absendung noch einmal darauf überprüft wird, ob erforderliche Unterschriften auch tatsächlich geleistet worden sind (BAG vom 18.2. 1974 - 5 AZR 578/73 - AP Nr. 66 zu § 233 ZPO).
  • BAG, 23.11.1961 - 2 AZR 301/61

    Kündigung aus verwerflichen Motiven als Verstoß gegen § 138 BGB

    Auszug aus BAG, 02.07.1981 - 2 AZR 324/79
    Eine Kündigung ist aber insbesondere dann sittenwidrig, wenn sie aus Rachsucht oder Vergeltung erklärt worden ist (BAG vom 23.11.1961 - 2 AZR 301/61 - AP Nr. 22 zu § 138 BGB).
  • BAG, 21.03.1973 - 4 AZR 225/72

    Änderung des Geltungsbereichs

    Auszug aus BAG, 02.07.1981 - 2 AZR 324/79
    Dieses zwingende Formerfordernis ist weder bei dem Original noch bei der "beglaubigten Abschrift", die an sich den Mangel der Urschrift heilen könnte (vgl. BAG vom 21.3. 1973 - 4 AZR 225/72 - AP Nr. 12 zu § 4 TVG Geltungsbereich), erfüllt.
  • BAG, 21.09.1954 - 1 AZB 22/54

    Arbeitsgerichtsverfahren: Berufungeinlegung in vollständiger Berufungsbegründung

    Auszug aus BAG, 02.07.1981 - 2 AZR 324/79
    Der Mangel wäre dennoch geheilt, wenn die vom Prozeßbevollmächtigten der Revisionsklägerin unterschriebene Revisionsbegründungsschrift vom 17. April 1979 innerhalb der Rechtsmittelfrist beim Revisionsgericht eingegangen wäre (vgl. BAG vom 21.9. 1954 - 1 AZB 22/54 - BAG 1, 82 (83 f.) = AP Nr. 2 zu § 518 ZPO).
  • BAG, 30.05.1978 - 1 AZR 664/75

    Rechtsmittelschrift - Rechtsmittelbegründungsschrift - Postulationsfähiger

    Auszug aus BAG, 02.07.1981 - 2 AZR 324/79
    Nach allgemeiner Meinung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. u. a. BAG vom 26.7. 1967 - 4 AZR 172/66 - und 30.5. 1978 - 1 AZR 664/75 - AP Nr. 11 und 42 zu § 518 ZPO; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 39. Aufl., § 518 Anm. 1 B; Stein/Jonas/Pohle, ZPO, 19. Aufl., § 129 Anm. I 2) muß die Revisionsschrift eigenhändig von einem zugelassenen Rechtsanwalt unterschrieben sein.
  • BGH, 18.12.1975 - VII ZR 123/75

    Verpflichtung des Rechtsanwalts zur Unterzeichnung des für seine Akten bestimmten

    Auszug aus BAG, 02.07.1981 - 2 AZR 324/79
    Dabei darf der Rechtsanwalt, um seinen eigentlichen Aufgaben als Organ der Rechtspflege gerecht werden zu können, seinen geschulten, zuverlässigen und von ihm überwachten Angestellten auch die einfache, rein büromäßige Aufgabe der Unterschriftskontrolle übertragen (BGH vom 18.12.1975, NJW 1976, 966 f. m. w. N. aus der Rechtsprechung).
  • BAG, 28.10.1971 - 2 AZR 15/71

    Verstoß gegen die Arbeitszeitordnung als wichtiger Kündigungsgrund

    Auszug aus BAG, 02.07.1981 - 2 AZR 324/79
    Die Beklagte konnte dem Kläger auch nicht vorwerfen, sich in Widerspruch zu seiner früheren Bereitschaft, unzulässige Mehrarbeit zu leisten, gesetzt zu haben (vgl. BAG vom 28.10.1971 - 2 AZR 15/71 - AP Nr. 62 zu § 626 BGB).
  • BAG, 26.07.1967 - 4 AZR 172/66

    Prozeßbevollmächtigter - Berufungsschrift - Eigenhändige Unterschrift -

  • BAG, 30.07.2020 - 2 AZR 43/20

    Verhaltensbedingte Kündigung - Nachträgliche Klagezulassung

    Das ist der Fall, wenn das Versäumen der Frist der Sphäre des Gerichts und nicht derjenigen des Antragstellers zuzurechnen ist und darüber hinaus ein Schutz der Interessen des Prozessgegners nicht geboten ist, weil dieser kein schutzwürdiges Vertrauen auf den Eintritt der Rechtssicherheit haben konnte (vgl. zu § 234 Abs. 3 ZPO: BAG 13. Dezember 2012 - 6 AZR 303/12 - Rn. 42; 5. Februar 2004 - 8 AZR 112/03 - zu II 1 d bb der Gründe, BAGE 109, 265; 15. Dezember 1982 - 7 AZR 40/81 - zu I 1 der Gründe; 2. Juli 1981 - 2 AZR 324/79 - zu II 1 c der Gründe, BAGE 35, 364; BGH 21. Januar 2016 - IX ZA 24/15 - Rn. 8; 19. März 2013 - VI ZB 68/12 - Rn. 10; 15. Dezember 2010 - XII ZR 27/09 - Rn. 37; 20. Februar 2008 - XII ZB 179/07 - Rn. 15) .

    Die Vorschrift findet auch dann keine Anwendung, wenn das Revisionsgericht im arbeitsgerichtlichen Verfahren erst nach mehr als einem Jahr bemerkt, dass die Revisionsbegründung nicht unterschrieben war (BAG 2. Juli 1981 - 2 AZR 324/79 - zu II 1 b der Gründe, BAGE 35, 364; aA Zöller/Greger ZPO 33. Aufl. § 234 Rn. 10; für den Zivilprozess vor den ordentlichen Gerichten BGH 20. Januar 1983 - IX ZR 19/82 - zu II 3 b der Gründe) , wenn ein Gericht durch seine Verfahrensweise über einen längeren Zeitraum Vertrauen in die Zulässigkeit des eingelegten Rechtsbehelfs geweckt hat (vgl. BAG 3. Juli 2019 - 10 AZR 499/17 - Rn. 21, BAGE 167, 196; 5. Februar 2004 - 8 AZR 112/03 - zu II 1 d bb der Gründe, BAGE 109, 265; BGH 15. Dezember 2010 - XII ZR 27/09 - Rn. 37) oder wenn es nach Stellung eines verspäteten Wiedereinsetzungsantrags über mehr als zwei Jahre hinweg durch Fortsetzung der Verhandlung den Eindruck erweckt hat, Wiedereinsetzung gewährt zu haben (vgl. BVerfG 15. April 2004 - 1 BvR 622/98 - zu III 2 b der Gründe) .

  • BAG, 05.02.2004 - 8 AZR 112/03

    Entschädigung wegen geschlechtsbezogener Diskriminierung bei Einstellung

    Wie das Bundesarbeitsgericht entschieden hat, ist § 234 Abs. 3 ZPO jedenfalls im arbeitsgerichtlichen Verfahren dann nicht anzuwenden, wenn das Revisionsgericht aus allein in der Sphäre des Gerichts liegenden Gründen nicht innerhalb eines Jahres darüber entschieden hat, ob die Revision form- und fristgerecht eingelegt worden ist, und beide Parteien auf Grund gerichtlicher Verfügungen der Auffassung sein können, der Rechtsstreit werde demnächst materiell-rechtlich entschieden (2. Juli 1981 - 2 AZR 324/79 - BAGE 35, 364 = AP ZPO § 234 Nr. 13; vgl. auch 15. Dezember 1982 - 7 AZR 40/81 - zur Versäumung der Revisionsbegründungsfrist; enger BGH 1. Juni 1987 - II ZB 43/87 - VersR 1987, 1237; OLG Rostock 16. Juni 1999 - 6 U 2/98 - OLGR Rostock 1999, 374; OLG Düsseldorf 5. November 1992 - 8 U 175/91 - NJW-RR 1994, 1215).
  • BGH, 11.04.1984 - VIII ZR 302/82

    Fälligkeit einer Befreiung von künftigen Verbindlichkeiten

    Darüber hinaus stünde der Wirksamkeit derartiger Übernahmevereinbarungen jedenfalls grundsätzlich die Vorschrift des § 4 Abs. 1 Satz 2 BetrAVG entgegen (vgl. dazu sowie zu der Möglichkeit, die Wirksamkeit evtl. über eine Zustimmung des Pensionssicherungsvereins herbeizuführen, BAG, Urteile vom 26. Juni 1980 - 3 AZR 156/79 - NJW 1981, 189 = BB 1980, 1641 = DB 1980, 2141, vom 14. Juli 1981 - 3 AZR 157/80 = DB 1982, 1067 undvom 4. August 1981 - 3 AZR 441/80 = DB 1981, 2544; Thieme/Löchelt BB 1981, Beilage 10 zu Heft 27; Höhne in: Heubeck/Höhne/Paulsdorff/Rau/Weinert, Komm. zum BetriebsrentenG, 2. Aufl., 1981, Bd. I, § 4 Rdn. 39 ff; Lilienfein/Fiedler BB 1981, 2012 ff; Binz/Rauser BB 1980, 897, 901 f).
  • BGH, 20.02.2008 - XII ZB 179/07

    Rechtsfolgen der Überschreitung der Höchstfrist von einem Jahr für die

    Im Hinblick auf diesen Zweck ist die Vorschrift aber ausnahmsweise dann nicht anwendbar, wenn die Überschreitung der Frist nicht in der Sphäre der Partei lag, sondern allein dem Gericht zuzurechnen ist, z.B. wenn das Berufungsgericht innerhalb der Jahresfrist nicht über das Prozesskostenhilfegesuch entschieden hat (BGH Beschluss vom 12. Juni 1973 - VI ZR 121/73 - ZMR 1978, 152; vgl. auch BAG NJW 1982, 1664).
  • BAG, 13.12.2012 - 6 AZR 303/12

    Wahrung der Berufungsbegründungsfrist bei Übermittlung per Telefax

    Das ist bejaht worden, wenn das Berufungsgericht innerhalb der Jahresfrist über ein Prozesskostenhilfegesuch nicht entschieden hat (BGH 20. Februar 2008 - XII ZB 179/07 - Rn. 15, MDR 2008, 642) , wenn das Revisionsgericht erst nach mehr als einem Jahr bemerkt hat, dass die Revisionsbegründung nicht unterschrieben und die Revision deshalb unzulässig war (BAG 2. Juli 1981 - 2 AZR 324/79 - zu II 1 b der Gründe, BAGE 35, 364) , oder wenn das Landesarbeitsgericht nicht bemerkt hat, dass die Berufungsbegründungsfrist aufgrund der Übergangsvorschrift des § 26 EGZPO noch nach dem bis zum 31. Dezember 2001 geltenden Recht zu berechnen war und einen ausdrücklichen Hinweis erteilt hatte, dass es die Berufung für zulässig halte (BAG 5. Februar 2004 - 8 AZR 112/03 - zu II 1 d bb der Gründe, BAGE 109, 265) .
  • BGH, 07.07.2004 - XII ZB 12/03

    Berufungsfrist bei Abweichung des verkündeten Originalurteils von der

    Hingegen ist die Anwendung der Vorschrift dann ausgeschlossen worden, wenn bei Ablauf der Ausschlußfrist über ein innerhalb der Rechtsmittelfrist gestelltes Gesuch um Gewährung von Prozeßkostenhilfe noch nicht entschieden war (BGH Beschluß vom 12. Juni 1973 - VI ZR 121/73 - VersR 1973, 851) oder das Gericht sonst aus allein in seiner Sphäre liegenden Gründen nicht innerhalb eines Jahres von dem Ende der versäumten Frist an darüber entschieden hat, ob eine Revision form- und fristgerecht eingelegt worden ist und beide Parteien aufgrund gerichtlicher Verfügung der Auffassung sein konnten, der Rechtsstreit werde demnächst materiell-rechtlich entschieden (BAG NJW 1982, 1664).
  • BAG, 17.03.1987 - 3 AZR 605/85

    Übernahme - Versorgungsschulden - Schuldübernahme - Betriebsübernahme -

    Diese Begründung ist auf beachtliche Kritik gestoßen (vgl. vor allem Lilienfein/Fiedler, BB 1981, 2012 und die weiteren Nachweise bei Blomeyer/Otto, BetrAVG, § 4 Rz 27), der sich der Senat nicht verschließen kann.
  • BAG, 14.07.1981 - 3 AZR 517/80

    Betriebsveräußerung - Versorgungsansprüche

    Lilienfein/Fiedler (BB 1981, 2012) wenden sich vor allem gegen die Anwendung der Rechtsgrundsätze des § 4 BetrAVG auf bereits fällige Ruhegeldverbindlichkeiten und Versorgungsanwartschaften, die schon vor dem Inkrafttreten des Betriebsrentengesetzes unverfallbar waren; der Insolvenzschutz verlange eine solche erweiternde Auslegung nicht.
  • OLG Düsseldorf, 19.03.2002 - 23 U 140/01

    Zulässigkeit der Berufung bei Fehlen von Ausführungen zur materiellen

    Die zwischen den Parteien eines Rechtsstreits bestehende Unsicherheit, ob eine gerichtliche Entscheidung Bestand hat oder nicht, soll auch in Fällen unverschuldeter Fristversäumung nach Ablauf der gesetzlichen Jahresfrist endgültig beseitigt werden (BVerwG aaO.; BAG MDR 1982, 171; OLG Schleswig NJW-RR 1990, 1215, 1216; OLG Düsseldorf [8. Zivilsenat] MDR 1994, 99 - OLGR 1993, 265; OLG Rostock OLGR 1999, 374, 375; Zöller-Greger aaO.).
  • BPatG, 29.03.2007 - 10 W (pat) 54/03
    Zudem sei zugunsten der Patentinhaberin der verfassungsrechtliche Grundsatz der "Nachsichtgewährung" zu berücksichtigen (BGH NJW 1973, 1373; BAG NJW 1982, 1664).

    Der vorliegende Fall ist somit nicht vergleichbar mit den Fällen, die der von der Patentinhaberin zitierten Rechtsprechung zur "Nachsichtgewährung" zugrunde lagen (BGH NJW 1973, 1373; BAG NJW 1982, 1664); dort hatten jeweils allein in der Sphäre des Gerichts liegende Gründe zu einer Stellung des Wiedereinsetzungsantrags nach Ablauf der Jahresfrist geführt.

  • BAG, 15.12.1982 - 7 AZR 40/81

    Befristete Arbeitsverträge mit Lektoren an Hochschulen

  • VGH Bayern, 15.01.2014 - 3 ZB 13.1074

    Wiedereinsetzung nach Ablehnung der Prozesskostenhilfe; Antrag auf Zulassung der

  • BAG, 27.06.2002 - 2 AZR 427/01

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • BGH, 01.06.1987 - II ZB 43/87

    Berechnung der Wiedereinsetzungsfrist bei Verfahrensverzögerungen in der Sphäre

  • BFH, 26.03.1997 - II R 28/96

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand der Ablauf der Antragsfrist

  • VGH Hessen, 24.10.1995 - 9 UE 1050/94

    Keine Wiedereinsetzung bei Klagefristversäumung in einem gerichtskostenfreien

  • BGH, 20.01.1983 - IX ZR 19/82

    Voraussetzungen der antragslosen Wiedereinsetzung in den vorigen Stand -

  • BGH, 03.12.1997 - XII ZB 41/97

    Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der

  • OLG Düsseldorf, 05.11.1992 - 8 U 175/91

    Zulässigkeit eines nach Ablauf der Jahresfrist gestellten Antrags auf

  • FG Hamburg, 29.01.2021 - 4 K 26/16

    Wiedereinsetzung bei Ablauf der Jahresfrist gem. § 56 Abs. 3 FGO

  • BGH, 03.12.1997 - XII ZB 117/96
  • BGH, 11.02.1982 - IX ZB 225/81

    Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Frage, inwieweit die

  • VG München, 21.04.2009 - M 21 K 07.5606

    Klage verfristet; Jahresfrist des § 60 Abs. 3 VwGO; höhere Gewalt

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