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   BAG, 20.07.1982 - 3 AZR 446/80   

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BAG, 20.07.1982 - 3 AZR 446/80 (https://dejure.org/1982,545)
BAG, Entscheidung vom 20.07.1982 - 3 AZR 446/80 (https://dejure.org/1982,545)
BAG, Entscheidung vom 20. Juli 1982 - 3 AZR 446/80 (https://dejure.org/1982,545)
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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 39, 200
  • NJW 1983, 645
  • JR 1983, 308
 
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Wird zitiert von ... (34)

  • BAG, 15.05.2013 - 7 AZR 525/11

    Sachgrundlose Befristung - Rechtsmissbrauch

    Sollen arbeitsrechtliche Schutzvorschriften umgangen werden, kann dies dazu führen, dass sich eine hieran beteiligte Person so behandeln lassen muss, wie sie bei Anwendung der umgangenen Vorschrift zu behandeln wäre (vgl. dazu BAG 20. Juli 1982 - 3 AZR 446/80 - zu 3 b und d der Gründe, BAGE 39, 200) .
  • BAG, 18.10.2006 - 7 AZR 145/06

    Befristung - Arbeitnehmerüberlassung - Rechtsmissbrauch

    Es ist deshalb grundsätzlich anerkannt, dass der Arbeitgeber von verschiedenen arbeitsvertraglichen Gestaltungsformen, die für den Arbeitnehmer zu einem unterschiedlichen Schutz führen, nicht willkürlich die dem Arbeitgeber günstigere wählen darf (BAG 20. Juli 1982 - 3 AZR 446/80 - BAGE 39, 200 = AP BGB § 611 Mittelbares Arbeitsverhältnis Nr. 5 = EzA BGB § 611 Mittelbares Arbeitsverhältnis Nr. 1, zu 3 b der Gründe mwN).
  • BAG, 12.07.2016 - 9 AZR 51/15

    Werkvertrag - verdeckte Arbeitnehmerüberlassung

    Sollen im bewussten und gewollten Zusammenwirken arbeitsrechtliche Schutzvorschriften umgangen werden, kann dies zur Folge haben, dass sich eine hieran beteiligte Person so behandeln lassen muss, wie sie bei Anwendung der umgangenen Vorschriften zu behandeln wäre (BAG 15. Mai 2013 - 7 AZR 494/11 - Rn. 33; vgl. dazu BAG 20. Juli 1982 - 3 AZR 446/80 - zu 3 b und d der Gründe, BAGE 39, 200) .
  • BAG, 15.05.2013 - 7 AZR 494/11

    Arbeitnehmerüberlassung - Rechtsmissbrauch

    Sollen im bewussten und gewollten Zusammenwirken arbeitsrechtliche Schutzvorschriften umgangen werden, kann dies zur Folge haben, dass sich eine hieran beteiligte Person so behandeln lassen muss, wie sie bei Anwendung der umgangenen Vorschrift zu behandeln wäre (vgl. dazu BAG 20. Juli 1982 - 3 AZR 446/80 - zu 3 b und d der Gründe, BAGE 39, 200) .
  • BAG, 12.12.2001 - 5 AZR 253/00

    Arbeitnehmerbegriff

    Ein mittelbares Arbeitsverhältnis liegt vor, wenn ein Mittelsmann, der selbst Arbeitnehmer eines Dritten ist, im eigenen Namen Hilfskräfte einstellt, die mit Wissen des Dritten unmittelbar für diesen Arbeitsleistungen erbringen (BAG 8. August 1958 - 4 AZR 173/55 - BAGE 6, 232, 241; vgl. auch BAG 20. Juli 1982 - 3 AZR 446/80 - BAGE 39, 200).
  • BAG, 25.04.2001 - 7 AZR 376/00

    Befristung nach dem BeschFG

    Dementsprechend hat das Bundesarbeitsgericht wiederholt entschieden, der Arbeitgeber dürfe von verschiedenen arbeitsvertraglichen Gestaltungsformen, die für den Arbeitnehmer zu einem unterschiedlichen Schutz führen, nicht willkürlich die dem Arbeitgeber günstige wählen (BAG 20. Juli 1982 - 3 AZR 446/80 - BAGE 39, 200 ff. = AP BGB § 611 Mittelbares Arbeitsverhältnis Nr. 5, zu 3 b der Gründe mwN).
  • VG Hamburg, 18.05.2011 - 15 K 2446/10

    Zur Haftung des Arbeitgebers für die Abschiebung eines ausländischen

    Ein unmittelbares Arbeitsverhältnis mit den sich daraus ergebenden beiderseitigen Rechten und Pflichten besteht nur zwischen der Mittelsperson und dem von ihm angestellten Arbeitnehmer (BAG, Urteil vom 20.7.1982, 3 AZR 446/80, Juris Rn. 15; Volmer, GRUR 1978, 393 ) , wobei der Arbeitgeber der Mittelsperson in Bezug auf die Anleitung des Arbeitnehmers Weisungen erteilen kann.

    Die Kostenvorschrift des § 66 Abs. 4 S. 1 AufenthG erfasst den nur mittelbaren Arbeitgeber grundsätzlich nicht, da dieser den abgeschobenen Ausländer nicht im Rechtssinne beschäftigt hat (vgl. zur arbeitsrechtlichen Seite BAG, Urteil vom 20.7.1982, 3 AZR 446/80, Juris Rn. 15; vgl. zur entsprechend fehlenden Haftung eines Arbeitgebers für die Kosten der Abschiebung von Arbeitnehmern eines bloßen Subunternehmers BVerwG, Beschluss vom 13.9.1988, 1 B 22/88, NVwZ 1989, 67 f., Juris Rn. 4) .

    Zudem haftet er wie ein unmittelbarer Arbeitgeber, wenn sich die Begründung eines mittelbaren Arbeitsverhältnisses als rechtsmissbräuchlich darstellt (BAG, Urteil vom 20.7.1982, 3 AZR 446/80, Juris Rn. 16; Preis in Erfurter Kommentar, 11. Aufl. 2011, § 611 Rn. 173, 175) .

    Es spricht hier deshalb nichts Durchgreifendes dafür, dass der Beigeladene tatsächlich nur als Vorgesetzter des Herrn Aydemir und nicht als dessen Arbeitgeber tätig war (vgl. dazu BAG, Urteil vom 14.4.2000, 9 AZR 94/99, Juris Rn. 25; vgl. auch BAG, Urteil vom 20.7.1982, 3 AZR 446/80, Juris Rn. 19, und BAG, Urteil vom 12.12.2001, 5 AZR 253/00, Juris Rn. 30) .

  • BAG, 14.02.1991 - 2 AZR 363/90

    Rechtmäßigkeit der Kündigung eines Kirchenbediensteten - Öffentlich-rechtliche

    Einen Mißbrauch der vertraglichen Gestaltungsfreiheit im Zusammenhang mit arbeitsrechtlichen "Drittbeziehungen" hat das Bundesarbeitsgericht zwar vielfach erwogen, aber bislang in keinem Fall festgestellt (BAGE 27, 340 = AP Nr. 19 zu § 611 BGB Abhängigkeit; BAG Urteil vom 25. August 1976 - 5 AZR 427/75 - nicht veröffentlicht; BAGE 32, 47 = AP Nr. 10 zu § 611 BGB Rotes Kreuz; BAGE 39, 200 = AP Nr. 5 zu § 611 BGB Mittelbares Arbeitsverhältnis; Senatsurteil vom 22. Juli 1982 - 2 AZR 57/81 - nicht veröffentlicht; BAG Urteil vom 24. August 1983 - 7 AZR 485/81 - nicht veröffentlicht; BAG Urteil vom 15. Mai 1987 - 7 AZR 544/85 - nicht veröffentlicht; BAG Urteil vom 11. November 1988 - 7 AZR 603/87 - nicht veröffentlicht).

    Die vom Kläger begehrte Rechtsfolge, nämlich zu fingieren, daß unmittelbare Vertragsbeziehungen zwischen ihm und dem beklagten Land bestehen, ist bislang allein vom Dritten Senat in seiner Entscheidung vom 20. Juli 1982 (BAGE 39, 200 = AP, aaO; ablehnend Konzen, ZfA 1982, 259, 295; Koller, Anm. zu AP, aaO) für möglich gehalten worden.

  • BAG, 11.04.2000 - 9 AZR 94/99

    Arbeitsverhältnis zum Zuwendungsgeber?

    Eine objektive Gesetzesumgehung wurde als möglich für den Fall angesehen, daß eine Stadt die bei ihr beschäftigten Schulhausmeister anweist, das für die Reinigung der Schule benötigte Personal im eigenen Namen und auf eigene Rechnung anzustellen, ohne daß die Hausmeister unternehmerische Entscheidungen treffen und Gewinn erzielen können (BAG 20. Juli 1982 - 3 AZR 446/80 - AP BGB § 611 Mittelbares Arbeitsverhältnis Nr. 5 = EzA BGB § 611 Mittelbares Arbeitsverhältnis Nr. 1).

    Der Kläger mißversteht zudem die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 20. Juli 1982 (- 3 AZR 446/80 - aaO).

  • LAG Hessen, 19.06.1986 - 12 Sa 112/86

    Befristung von Arbeitsverträgen imöffentlichen Dienst; Passivlegitimation des

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  • LAG Hessen, 16.10.2001 - 9 Ta 375/01

    Rechtsweg; Durchgriffshaftung; Rechtsnachfolge

  • BAG, 21.02.1990 - 5 AZR 162/89

    Arbeitnehmereigenschaft: Weinverkaufsberater

  • LAG Berlin, 01.09.1989 - 6 Sa 48/89

    Drittbezogener Personaleinsatz; Personal; Scheingeschäft; Umgehungsgeschäft;

  • LAG Berlin-Brandenburg, 03.08.2017 - 5 Sa 369/17

    Kündigungsschutzklage gegen Nicht-Arbeitgeber - Strohmanngeschäft

  • LAG Baden-Württemberg, 19.08.2002 - 15 Sa 35/02

    Kündigung eines tatsächlich nicht bestehenden Arbeitsverhältnisses

  • LAG Nürnberg, 09.03.2017 - 5 Sa 452/16

    Apotheke - Mietvertrag - Arbeitnehmereigenschaft - Statusklage

  • ArbG Oldenburg, 08.07.2015 - 2 Ca 16/15

    Prüfung des Bestehens einer abhängigen Beschäftigung bzw. selbstständigen

  • BAG, 18.10.2006 - 7 AZR 683/05

    Befristung, Arbeitnehmerüberlassung, Rechtsmissbrauch

  • BAG, 11.12.1985 - 5 AZR 135/85

    Lohnfortzahlung - Krankheit - Befristung

  • LAG Hamburg, 27.02.2008 - 5 Sa 65/07

    Keine Arbeitnehmereigenschaft des Betreibers einer Agentur für die Verteilung von

  • LAG Baden-Württemberg, 11.08.2005 - 19 Sa 92/04

    Befristetes Arbeitsverhältnis - Weiterbeschäftigung auf bisherigem Arbeitsplatz -

  • LAG Hessen, 13.01.1994 - 12 TaBV 109/93

    Betrieb: Einheitlichkeit - Krankenhaus des Deutschen Roten Kreuzes und dessen

  • LAG Bremen, 09.09.1998 - 2 Sa 55/98

    Bestehen eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses; Anspruch auf

  • LAG Nürnberg, 11.01.1999 - 6 Ta 196/98

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Rechtswegzuständigkeit -

  • BAG, 29.06.1988 - 7 AZR 535/86

    Zustandekommen und Bestehen eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses -

  • LAG Köln, 27.11.2012 - 11 Ta 154/12

    Status einer integrierten Fachkraft

  • LAG Hessen, 15.10.1992 - 12 Sa 1117/91
  • BAG, 11.12.1990 - 7 AZR 534/89

    Bestehen eines mittelbaren Arbeitsverhältnisses mit dem Vertragspartner des

  • BAG, 15.05.1987 - 7 AZR 544/85
  • BAG, 11.11.1988 - 7 AZR 603/87

    Befristeter Privatarbeitsvertrag und Weiterbeschäftigungsanspruch für ein

  • LAG Hessen, 15.03.1999 - 2 Ta 468/98

    Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen; Begriff des Arbeitnehmers;

  • LAG Hessen, 19.01.1995 - 12 Sa 514/94

    Arbeitnehmerbegriff: Dolmetscher in Flüchtlingserstaufnahmeeinrichtung

  • FG Baden-Württemberg, 27.11.1990 - XI K 66/87
  • ArbG Bochum, 15.01.1998 - 3 Ca 667/97

    Auf Honorarbasis tätiger Gymnasiallehrer als Angestellter des Landes;

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