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   BAG, 13.05.1982 - 2 AZR 87/80   

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BAG, 13.05.1982 - 2 AZR 87/80 (https://dejure.org/1982,2205)
BAG, Entscheidung vom 13.05.1982 - 2 AZR 87/80 (https://dejure.org/1982,2205)
BAG, Entscheidung vom 13. Mai 1982 - 2 AZR 87/80 (https://dejure.org/1982,2205)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 39, 38
  • NJW 1983, 838 (Ls.)
  • NJW 1983, 88
  • DB 1982, 2708
  • JR 1983, 308
 
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Wird zitiert von ... (60)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 22.03.1973 - 2 AZR 274/72

    Befristeter Arbeitsvertrag - Beeinträchtigung der Entscheidungsfreiheit - Lehrer

    Auszug aus BAG, 13.05.1982 - 2 AZR 87/80
    Aus der Annahme des Arbeitgeberangebots auf Abschluß eines Zeitvertrages kann nicht geschlossen werden, der Zeitvertrag beruhe auf dem Wunsch des Arbeitnehmers (Bestätigung von BAG 25, 125 = AP Nr. 38 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).

    Es ist auch unzulässig, ohne feste Regel, die für die Beteiligten durchschaubar ist, dem Zufall zu überlassen, welcher Lektor auf Zeit und welcher Lektor auf Dauer beschäftigt wird (Bestätigung von BAG 25, 125 und des Urteils des BAG vom 11. Februar 1982 - 2 AZR 368/81 - AP Nr. 25 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten, zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt).

  • BAG, 19.08.1981 - 7 AZR 280/79

    Befristeter Arbeitsvertrag

    Auszug aus BAG, 13.05.1982 - 2 AZR 87/80
    Entscheidend ist, daß im konkreten Falle tatsächlich aktualitätsbezogener Unterricht erteilt wird, bzw. die Stelle auch wirklich der Nachwuchsförderung und Weiterbildung dient (Bestätigung des Urteils vom 19. August 1981 - 7 AZR 280/79 - AP Nr. 59 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 11.02.1982 - 2 AZR 368/81

    Befristetes Arbeitsverhältnis - Lektor an einer Hochschule

    Auszug aus BAG, 13.05.1982 - 2 AZR 87/80
    Es ist auch unzulässig, ohne feste Regel, die für die Beteiligten durchschaubar ist, dem Zufall zu überlassen, welcher Lektor auf Zeit und welcher Lektor auf Dauer beschäftigt wird (Bestätigung von BAG 25, 125 und des Urteils des BAG vom 11. Februar 1982 - 2 AZR 368/81 - AP Nr. 25 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten, zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt).
  • BAG, 06.05.1982 - 2 AZR 1037/79

    Befristeter Arbeitsvertrag

    Auszug aus BAG, 13.05.1982 - 2 AZR 87/80
    Das in Art. 5 Abs. 3 GG garantierte Grundrecht der Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre wird dadurch nicht beeinträchtigt (Bestätigung des Urteils vom 6. Mai 1982 - 2 AZR 1037/79 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 29.09.1982 - 7 AZR 91/80

    Befristungsgründe im Arbeitsverhältnis

    Zwar ist mit dem beklagten Land und dem Landesarbeitsgericht von dem Grundsatz auszugehen, daß die Befristung des Anstellungsvertrages eines Lektors an einer Universität oder Hochschule im Hinblick auf Fort- oder Weiterbildung, akademischen Austausch und Aktualitätsbezug möglich ist (vgl. BAG 25, 125 = AP Nr. 38 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; Urteile des Senats vom 19. August 1981 - 7 AZR 280/79 -, aaO, sowie vom 2. Juni 1982 - 7 AZR 793/79 unveröffentlicht; Urteile des Zweiten Senats vom 11. Februar 1982 - 2 AZR 368/81 - AP Nr. 25 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten und vom 13. Mai 1982 - 2 AZR 87/80 - AP Nr. 68 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, beide zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen) .

    Entscheidend ist jedoch, daß der jeweilige Zweck - etwa aktualitätsbezogener Unterricht - auch im konkreten Fall gegeben ist (vgl. BAG Urteil vom 13. Mai 1982, aaO; BAG Urteil vom 6. Mai 1982 - 2 AZR 1037/79 - AP Nr. 67 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen).

    Denn diese berühren die insoweit in den genannten Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts bereits beantwortete Frage danach, ob und inwieweit Befristungen von Lektoren verträgen Das Landesarbeitsgericht hat ferner nicht beachtet, daß es nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 25, 125 B AP Nr. 58 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; Ur teil des Zweiten Senats vom 13. Mai 1982, aaO, Leitsatz 2; Urteil des Senats vom 2. Juni 1982 - 7 AZR 795/79 unveröffentlicht) unzulässig ist, es ohne feste, für die Beteiligten durchschaubare Regel dem Zufall zu überlassen, welcher Lektor auf Zeit und welcher Lektor auf Dauer eingestellt wird.

    Hierfür reicht allein der Abschluß eines zeitlich befristeten Vertrages nicht aus (BAG GS 10, 65, aaO; BAG 25, 125, aaO; Urteil des Zweiten Senats vom 13. Mai 1982, aaO, Leitsatz 1).

    ee) Aus dem eigenen Vortrag des beklagten Landes folgt nicht, daß der Kläger die ihm konkret übertragenen Aufgaben nur so lange sachgerecht zu erfüllen vermocht hätte, als er noch nicht zu lange vom Heimatland abwesend war und daher den Aktualitätsbezug noch nicht verloren hätte (vgl. BAG Urteil vom 19. August 1981 - 7 AZR 280/79 -, DB 1982, 123 und Urteil vom 13- Mai 1982 - 2 AZR 87/80 - aaO).

  • BAG, 29.01.1987 - 2 AZR 109/86

    Arbeitsverhältnis: Saisonarbeit, Befristung, Anspruch auf Wiedereinstellung

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Zulässigkeit der Befristung von Arbeitsverträgen (vgl. u.a. Beschluß des Großen Senats vom 12. Oktober 1960 - GS 1/59 - BAGE 10, 65 f. = AP Nr. 16; BAG Urteil vom 3. Juli 1970 - 2 AZR 380/69 - AP Nr. 33; BAG Urteil vom 4. Februar 1971 - 2 AZR 144/70 - AP Nr. 35; BAGE 25, 125 [BAG 22.03.1973 - 2 AZR 274/72] = AP Nr. 38; BAGE 31, 40 = AP Nr. 46; BAGE 32, 85 = AP Nr. 50; BAGE 36, 229 = AP Nr. 54; BAG Urteil vom 14. Januar 1982 - 2 AZR 254/81 - BAGE 37, 305 = AP Nr. 64; BAG Urteil vom 14. Januar 1982 - 2 AZR 254/81 - BAGE 37, 324 = AP Nr. 65 sowie BAGE 39, 38 = AP Nr. 68, alle zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) sind Befristungen dann unzulässig, wenn sie als Gestaltungsmittel objektiv funktionswidrig verwendet werden.

    Die von den Parteien vereinbarte Dauer ist dabei an den Sachgründen der Befristung zu orientieren (BAGE 39, 38, 44).

    Den Kläger trifft aber für das Fehlen eines sachlichen Grundes die Darlegungs- und Beweislast (BAGE GS vom 12. Oktober 1960, aaO; BAGE 39, 38, 46 m.w.N.).

  • BAG, 13.10.1987 - 1 ABR 10/86

    Mitbestimmung über die Arbeitszeit Teilzeitbeschäftigter

    Werden Arbeitnehmern nur bestimmte ungünstige Arbeitszeiten angeboten, wird die Vereinbarung dieser Arbeitszeiten häufig nicht dem "Wunsch" des Arbeitnehmers entsprechen (vgl. zur entsprechenden Fallgestaltung bei befristeten Arbeitsverträgen BAG Urteil vom 13. Mai 1982, 2 AZR 87/80 = AP Nr. 68 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; Urteil vom 26. April 1985 - 7 AZR 316/84 - AP Nr. 91 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; KR-Hillebrecht, 2. Aufl., § 620 BGB Rz 141).
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