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   BAG, 29.03.1957 - 1 AZR 547/55   

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https://dejure.org/1957,416
BAG, 29.03.1957 - 1 AZR 547/55 (https://dejure.org/1957,416)
BAG, Entscheidung vom 29.03.1957 - 1 AZR 547/55 (https://dejure.org/1957,416)
BAG, Entscheidung vom 29. März 1957 - 1 AZR 547/55 (https://dejure.org/1957,416)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Teilnahme an Arbeitsniederlegung - Streik - Zurückweisung eines Beweismittels - Berufungsverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 4, 41
  • NJW 1957, 1047
  • DB 1957, 512
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 25.01.1957 - 1 AZR 139/56

    Entscheidungen des Großen Senats - Divergenz - Anrufung des Großen Senats -

    Auszug aus BAG, 29.03.1957 - 1 AZR 547/55
    Sie wäre jedoch nach der Rechtsprechung des Senats (1 AZR 139/56» Urteil vom 25. Januar 1957, AP Nr. 46 zu § 72 ArbGG) nicht ausreichend im Sinne des § 72 Abs. 1 Satz 2 und 3 ArbGrG; denn es fehlt die Abweichung im tragenden Komplex (vgl. BAG in AP Nr. 3 und 4 zu § 72 ArbGG).
  • BAG, 06.06.1956 - GS 2/56
    Auszug aus BAG, 29.03.1957 - 1 AZR 547/55
    Diese Grundsätze sind jedoch nicht anzuwenden, wenn der Berufungsrichter die Divergenz bejaht und deshalb die Re~ vision zugelassen hat (Großer Senat in AP Nr. 16 zu § 69 ArbGG = BAG 3, 46).
  • BAG, 20.11.2018 - 1 AZR 189/17

    Streikmobilisierung auf Firmenparkplatz

    Hiervon umfasst ist der Versuch, Arbeitnehmer eines bestreikten Betriebs, die sich arbeitswillig zeigen, zur Teilnahme am Streik zu bewegen, sofern das mit Mitteln des gütlichen Zuredens und des Appells an die Solidarität erfolgt (BAG 21. Juni 1988 - 1 AZR 651/86 - zu A II 2 der Gründe, BAGE 58, 364; vgl. bereits BAG 29. März 1957 - 1 AZR 547/55 - zu 2 der Gründe, BAGE 4, 41 mit zust. Anm. Schnorr von Carolsfeld AP GG Art. 9 Arbeitskampf Nr. 5; ebenso Kissel Arbeitskampfrecht § 35 Rn. 33; Melot de Beauregard Tarif- und Arbeitskampfrecht für die Praxis Rn. 473; Seiter Streikrecht und Aussperrungsrecht S. 520 f.; Otto Arbeitskampf- und Schlichtungsrecht § 12 Rn. 5; weitergehend Wolter/Schubert/Rödl in Däubler Arbeitskampfrecht 4. Aufl. § 16 Rn. 45; ebenso Klein AuR 2018, 216) .
  • BAG, 20.11.2018 - 1 AZR 12/17

    Streikmobilisierung auf Firmenparkplatz

    Hiervon umfasst ist der Versuch, Arbeitnehmer eines bestreikten Betriebs, die sich arbeitswillig zeigen, zur Teilnahme am Streik zu bewegen, sofern das mit Mitteln des gütlichen Zuredens und des Appells an die Solidarität erfolgt (BAG 21. Juni 1988 - 1 AZR 651/86 - zu A II 2 der Gründe, BAGE 58, 364; vgl. bereits BAG 29. März 1957 - 1 AZR 547/55 - zu 2 der Gründe, BAGE 4, 41 mit zust. Anm. Schnorr von Carolsfeld AP GG Art. 9 Arbeitskampf Nr. 5; ebenso Kissel Arbeitskampfrecht § 35 Rn. 33; Melot de Beauregard Tarif- und Arbeitskampfrecht für die Praxis Rn. 473; Seiter Streikrecht und Aussperrungsrecht S. 520 f.; Otto Arbeitskampf- und Schlichtungsrecht § 12 Rn. 5; weitergehend Wolter/Schubert/Rödl in Däubler Arbeitskampfrecht 4. Aufl. § 16 Rn. 45; ebenso Klein AuR 2018, 216) .
  • LAG Hessen, 24.10.2000 - 9 TaBV 19/00

    Kündigung: außerordentliche Kündigung wegen Beleidigung von streikbrechenden

    Beleidigung von Vorgesetzten oder auch beabsichtigte Beleidigung von Streikbrechern stellen Exzesse dar, die mit der Ausübung des Streikrechts nichts zu tun haben (BAG, Urteil vom 29.03.1957 - 1 AZR 547/55 - AP Nr. 5 zu Art. 9 GG Arbeitskampf unter 2; MünchArbR/Otto, § 280 Rdn. 13).

    Die Beleidigung fand nicht während der üblichen Arbeitsabläufe statt, sondern in der Ausnahmesituation des Warnstreiks ohne Rücksicht darauf, ob neben der im Rahmen eines Arbeitskampfes für die Beteiligten immer angespannten psychischen Situation, in der manchmal ein rauer Ton in Rechnung gestellt werden muss (BAG, Urteil vom 29.03.1957, a.a.O., unter 2) hier konkret weitere Spannungsmomente hinzugekommen sind, während der die beiderseitigen Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis ohnehin suspendiert waren.

  • BAG, 11.07.1995 - 1 AZR 161/95

    Beschäftigung Arbeitswilliger im Arbeitskampf (Stadt Frankfurt/Main)

    Streikposten dürfen den Zugang zum Betrieb allerdings nicht im Sinne einer Blockade sperren, sondern nur versuchen, arbeitswillige Arbeitnehmer durch geeignete Mittel zu überzeugen, vom "Streikbruch" abzulassen (vgl. schon Senatsurteil vom 29. März 1957 - 1 AZR 547/55 - BAGE 4, 41 = AP Nr. 5 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, m. Anm. von Schnorr von Carolsfeld; Senatsurteil vom 20. Dezember 1963 - 1 AZR 157/63 - BAGE 15, 211 = AP Nr. 34 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, m. Anm. von Mayer-Maly; MünchArbR/Otto, § 280 Rz 3 ff.).
  • BAG, 23.11.1988 - 4 AZR 393/88

    Verpflichtung zur Beitragszahlung an die Sozialkassen des Baugewerbes für einen

    Diesen Umstand hätte das Landesarbeitsgericht bei seiner Überzeugungsbildung nach § 67 Abs. 2 Satz 2 ArbGG berücksichtigen müssen, insbesondere deswegen, weil die Vorschrift weder Selbstzweck ist noch Sanktionscharakter hat, sondern allein der Prozeßbeschleunigung dienen soll (vgl BAGE 4, 41, 46 = AP Nr. 5 zu Art. 9 GG Arbeitskampf).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.08.2022 - 6 Sa 103/22

    Konkurrentenklage - persönliche Eignung

    Nicht nur hat das Bundesarbeitsgericht im Urteil vom 29. März 1957 (- 1 AZR 547/55 -, NJW 1957, 1047) den Grundsatz aufgestellt, dass vom Streikrecht nicht solche Maßnahmen geschützt sind, die andere von der Rechtsordnung geschützte Interessen verletzen.
  • BAG, 25.04.1974 - 3 AZR 371/73

    Fahrlässigkeit - Verwendung eines unrichtigen Statikerplanes - Alleinige

    Das Landesarbeitsgericht hätte den neuen Vortrag Je doch nur dann zurückweisen dürfen, wenn er zu einer Verzögerung des Rechtsstreits geführt hätte (BAG 4, 41 /""45 7; BAG AP Nr. 4 zu § 529 ZPO /"zu I 2 der Gründe 7und Nr. 5 zu § 529 ZPO /"zu 1 der Gründe 7 ) Pas war nicht der Fall.
  • BAG, 29.07.1976 - 3 AZR 11/75

    Betriebsbedingte Kündigung - Beweisantrag - Zeugenbeweis - Unvollständigkeit -

    Das Urteil vom 29. März 1957 (BAG 4, 41 = AP Nr. 5 zu Art. 9 GG Arbeitskampf) betrifft ein ganz anderes Problem.
  • BAG, 11.07.1995 - 1 AZR 159/95

    Beschäftigung Arbeitswilliger im Arbeitskampf - Ansprüche eines Arbeitnehmers auf

    Streikposten dürfen den Zugang zum Betrieb allerdings nicht im Sinne einer Blockade sperren, sondern nur versuchen, arbeitswillige Arbeitnehmer durch geeignete Mittel zu überzeugen, vom "Streikbruch" abzulassen (vgl. schon Senatsurteil vom 29. März 1957 - 1 AZR 547/55 - BAGE 4, 41 = AP Nr. 5 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, m. Anm. von Schnorr von Carolsfeld; Senatsurteil vom 20. Dezember 1963 - 1 AZR 157/63 - BAGE 15, 211 = AP Nr. 34 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, m. Anm. von Mayer-Maly; MünchArbR/Otto, § 280 Rz 3 ff.).
  • BAG, 11.07.1995 - 1 AZR 160/95

    Rechte und Pflichten des Arbeitgebers eines bestreikten Betriebes oder

    Streikposten dürfen den Zugang zum Betrieb allerdings nicht im Sinne einer Blockade sperren, sondern nur versuchen, arbeitswillige Arbeitnehmer durch geeignete Mittel zu überzeugen, vom "Streikbruch" abzulassen (vgl. schon Senatsurteil vom 29. März 1957 - 1 AZR 547/55 - BAGE 4, 41 = AP Nr. 5 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, m. Anm. von Schnorr von Carolsfeld; Senatsurteil vom 20. Dezember 1963 - 1 AZR 157/63 - BAGE 15, 211 = AP Nr. 34 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, m. Anm. von Mayer-Maly; MünchArbR/Otto, § 280 Rz 3 ff.).
  • BAG, 11.07.1995 - 1 AZR 162/95

    Beschäftigung Arbeitswilliger im Arbeitskampf - Ansprüche eines Arbeitnehmers auf

  • BAG, 25.04.1980 - 7 AZR 389/78
  • BAG, 23.12.1963 - 2 AZR 449/63
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