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   BAG, 27.04.1983 - 4 AZR 506/80   

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https://dejure.org/1983,169
BAG, 27.04.1983 - 4 AZR 506/80 (https://dejure.org/1983,169)
BAG, Entscheidung vom 27.04.1983 - 4 AZR 506/80 (https://dejure.org/1983,169)
BAG, Entscheidung vom 27. April 1983 - 4 AZR 506/80 (https://dejure.org/1983,169)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 42, 272
  • NJW 1983, 2600
  • MDR 1983, 1052
  • JR 1985, 44
 
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Wird zitiert von ... (74)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 09.07.1980 - 4 AZR 560/78

    Grundheuer - Alleinköche - Deutsche Seeschiffahrt - Mehrarbeitsvergütung -

    Auszug aus BAG, 27.04.1983 - 4 AZR 506/80
    halt haben, diese Begriffe nach dem Willen der Tarifvertragsparteien von ihnen in ihrer allgemeinen rechtlichen Bedeutung angewendet werden sollen, soweit sich nicht aus dem Tarifvertrag selbst etwas anderes ergibt (vgl. das Urteil des Senats vom 20. April 1983 AZR 375/80 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, und 9. Juli 1980 - 4 AZR 560/78 - AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Seeschiffahrt mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 25.08.1982 - 4 AZR 1147/79

    Anspruch auf Zahlung des Arbeitsentgelts bei einer Schulung für ehrenamtliche

    Auszug aus BAG, 27.04.1983 - 4 AZR 506/80
    § 616 Abs. 1 BGB enthält jedoch dispositives Recht, so daß die Geltung dieser Gesetzesnorm tarifvertraglich abbedungen und modifiziert werden kann (vgl. die Urteile des Senats vom 8 . Dezember 1982 - 4 AZR 134/80 - und 25. August 1982 - 4 AZR 1064/79 - so wie - 4 AZR 1147/79 -, sämtlich zur Veröffentlichung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 25.08.1982 - 4 AZR 1064/79

    Tarifklausel

    Auszug aus BAG, 27.04.1983 - 4 AZR 506/80
    § 616 Abs. 1 BGB enthält jedoch dispositives Recht, so daß die Geltung dieser Gesetzesnorm tarifvertraglich abbedungen und modifiziert werden kann (vgl. die Urteile des Senats vom 8 . Dezember 1982 - 4 AZR 134/80 - und 25. August 1982 - 4 AZR 1064/79 - so wie - 4 AZR 1147/79 -, sämtlich zur Veröffentlichung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 08.12.1982 - 4 AZR 134/80

    Annahmeverzug des Arbeitsgebers und Lohnzahlungspflicht - Tarifvertragliche

    Auszug aus BAG, 27.04.1983 - 4 AZR 506/80
    § 616 Abs. 1 BGB enthält jedoch dispositives Recht, so daß die Geltung dieser Gesetzesnorm tarifvertraglich abbedungen und modifiziert werden kann (vgl. die Urteile des Senats vom 8 . Dezember 1982 - 4 AZR 134/80 - und 25. August 1982 - 4 AZR 1064/79 - so wie - 4 AZR 1147/79 -, sämtlich zur Veröffentlichung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 23.06.2010 - 5 Sa 340/09

    Tariflicher Anspruch auf Entgeltfortzahlung für die Zeit eines Arztbesuches -

    Zwar enthält diese Vorschrift nachgiebiges Recht und kann daher durch Tarifvertrag abbedungen oder verändert werden (BAG 27.4. 1983 - 4 AZR 506/80 - AP Nr. 61 zu § 616 BGB).
  • LAG Hamm, 18.01.2002 - 5 Sa 1782/01

    Gebetspausen eines muslimischen Arbeitnehmers während der Arbeitszeit

    Zu den subjektiven Leistungshindernissen im Sinne von § 616 BGB gehören auch die Erfüllung einer vorrangig religiösen Verpflichtung und die ungestörte Religionsausübung, da sie gemäß Art. 4 Abs. 1 und Abs. 2 GG unter Verfassungsschutz stehen (BAG vom 27.04.1983 - 4 AZR 506/80 - AP Nr. 61 zu § 616 BGB).
  • LAG Hamm, 26.02.2002 - 5 Sa 1582/01

    Entfernung einer Abmahnung wegen Verlassen des Arbeitsplatzes zum Zwecke des

    Hierzu gehören auch die vorrangigen religiösen Verpflichtungen, da sie gemäß Artikel 4 Abs. 1 und Abs. 2 GG unter Verfassungsschutz stehen (BAG, Urteil vom 27.04.1983 - 4 AZR 506/80 - AP Nr. 61 zu § 616 BGB).
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