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   BAG, 23.06.1983 - 6 AZR 180/80   

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https://dejure.org/1983,910
BAG, 23.06.1983 - 6 AZR 180/80 (https://dejure.org/1983,910)
BAG, Entscheidung vom 23.06.1983 - 6 AZR 180/80 (https://dejure.org/1983,910)
BAG, Entscheidung vom 23. Juni 1983 - 6 AZR 180/80 (https://dejure.org/1983,910)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 44, 75
  • NJW 1984, 1836 (Ls.)
  • BB 1984, 674
  • DB 1983, 2523
  • JR 1985, 308
 
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Wird zitiert von ... (53)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 06.06.1968 - 5 AZR 410/67

    Erholungsbedürfnis - Urlaubsabgeltungsanspruch - Verfallklausel

    Auszug aus BAG, 23.06.1983 - 6 AZR 180/80
    Damit kann der Auffassung des Fünften Senats, der gleichwohl dem wegen dauernder Arbeitsunfähigkeit aus dem Arbeitsveih a11n iausgeschiedenen Arbeitnehmer grundsätzlich den Anspurch auf Abgeltung des vor dem Ausscheiden entstandenen und nicht gewährten Urlaubs zugebilligt hat (vgl. Urteil vom 6 . Juni 1Q68 - 5 AZR 410/67 AP Nr. 5 zu $ 7 ptJrlG Rechtsmißbrauch) nicht gefolgt werden.
  • BAG, 28.01.1982 - 6 AZR 571/79

    Urlaubsanspruch bei geringer Arbeitsleistung im Urlaubsjahr

    Auszug aus BAG, 23.06.1983 - 6 AZR 180/80
    Im Urteil vom 28. Januar 1982 (BAG 37, 382) hat der Senat dargelegt, daß ein Arbeitnehmer seinen Anspruch auf Erholungsurlaub nicht dadurch verliert, daß er infolge Krankheit nur eine geringe oder keine Arbeitsleistung erbracht hat.
  • BAG, 21.10.1982 - 6 AZR 934/79

    Heuervertrag - Gesetzliche Pflicht der Parteien - Gekündigtes Heuerverhältnis -

    Auszug aus BAG, 23.06.1983 - 6 AZR 180/80
    Der Senat hat bereits wiederholt dargelegt, daß der Abgeltungsanspruch Surrogat des Urlaubsanspruchs ist (vgl. die Ur teile vom 18. Juni 1Q80 - 6 AZR 828/78 -, AP Mr. 8 zu K 13 BUrlG Unabdingbarkeit sowie 'vom 21. Oktober 198? - 6 AZR 934/79 ? Zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 26.05.1983 - 6 AZR 321/82

    Urlaubsabgeltung bei Krankheit

    Auszug aus BAG, 23.06.1983 - 6 AZR 180/80
    Hierzu hat der Senat in den Ur teilen vom 26. Mai 1983 (6 A7R 273/82, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen und 6 AZR 193/82 sowie 6 AZR 321/82) eingehend Stellung genommen.
  • BAG, 26.05.1983 - 6 AZR 193/82
    Auszug aus BAG, 23.06.1983 - 6 AZR 180/80
    Hierzu hat der Senat in den Ur teilen vom 26. Mai 1983 (6 A7R 273/82, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen und 6 AZR 193/82 sowie 6 AZR 321/82) eingehend Stellung genommen.
  • BAG, 19.06.2012 - 9 AZR 652/10

    Urlaubsabgeltung - Aufgabe der Surrogatstheorie

    Er diene der gleichen Funktion wie der Urlaubsanspruch selbst (BAG 23. Juni 1983 - 6 AZR 180/80 - zu 3 der Gründe, BAGE 44, 75) .

    Der Arbeitnehmer sollte trotz der Beendigung des Arbeitsverhältnisses finanziell in die Lage versetzt werden, Freizeit zur Erholung zu nehmen (BAG 23. Juni 1983 - 6 AZR 180/80 - aaO) .

  • BSG, 06.09.2017 - B 13 R 21/15 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - einmalig gezahltes Arbeitsentgelt

    Der Arbeitnehmer sollte trotz Beendigung des Arbeitsverhältnisses finanziell in die Lage versetzt werden, Freizeit zur Erholung zu nehmen (vgl BAG Urteil vom 23.6.1983 - 6 AZR 180/80 - BAGE 44, 75, Juris RdNr 18) .
  • BAG, 08.03.1984 - 6 AZR 442/83

    Keine tarifvertragliche Ausschlussmöglichkeit für Urlaubs- und

    Die in dieser Entscheidung vertretene Grundauffassung hat der Senat inzwischen in weiteren Entscheidungen bestätigt (Urteile vom 13. Mai 1982 - 6 AZR 360/80 -, zur Veröffentlichung bestimmt, DB 1982, 2193, 2470; vom 26. Mai 1983 - 6 AZR 273/82 - und vom 23. Juni 1983 - 6 AZR 180/80 -, beide zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt).

    Der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat im übrigen zwar durchgängig an dem von ihm angenommenen Urlaubszweck festgehalten, ihn aber je nach Sachlage anders angewandt: Wenn ein Arbeitnehmer etwa nach vorangegangener Arbeitsunfähigkeit als erwerbsunfähig aus dem Arbeitsleben ausgeschieden war, behielt er nach Auffassung des Fünften Senats dennoch den Urlaubsabgeltungsanspruch, obwohl eine Kräftigung für zukünftige Arbeit in einem solchen Fall nicht in Betracht kommen konnte (vgl. z.B. Urteil vom 6. Juni 1968, aa0; hierzu: Urteil des erkennenden Senats vom 23. Juni 1983 - 6 AZR 180/80 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt).

    Entgegen der Auffassung der Revisionsbeklagten steht dem Anspruch auf Abgeltung nicht etwa das Urteil des erkennenden Senats vom 23. Juni 1983 (- 6 AZR 180/80 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen) entgegen.

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