Rechtsprechung
   BAG, 17.04.1984 - 3 AZR 97/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,1577
BAG, 17.04.1984 - 3 AZR 97/82 (https://dejure.org/1984,1577)
BAG, Entscheidung vom 17.04.1984 - 3 AZR 97/82 (https://dejure.org/1984,1577)
BAG, Entscheidung vom 17. April 1984 - 3 AZR 97/82 (https://dejure.org/1984,1577)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1984,1577) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BAGE 45, 325
  • MDR 1985, 169
  • NVwZ 1985, 142
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 28.09.1977 - 4 AZR 743/76

    Tarifverträge - Rundfunk - Kinderzuschlag - Kinderzuschlagsordnung - Höhe des

    Auszug aus BAG, 17.04.1984 - 3 AZR 97/82
    Das ist dann der Fall, wenn die wesentlichen Umstände des Falles abgewogen und die beiderseitigen Interessen berücksichtigt werden (vgl. BAG Urteil vom 28. September 1977 - 4 AZR 743/76 - AP Nr. 4 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk, Bl. 3, m.w.N.).
  • BAG, 04.08.1961 - 2 AZR 482/60

    Revisionsbegründungsfrist - Verlängerung - Ausnutzung der bewilligten Frist -

    Auszug aus BAG, 17.04.1984 - 3 AZR 97/82
    Selbst wenn man ein schutzwürdiges Interesse der Beklagten an einer Sachentscheidung verlangen wollte (BAG 11, 251 = AP Nr. 10 zu § 91 a ZPO), wäre dieses hier zu bejahen.
  • BAG, 14.06.1967 - 4 AZR 282/66

    Erledigung der Hauptsache - Widerspruch der verklagten Partei - Unbegründete

    Auszug aus BAG, 17.04.1984 - 3 AZR 97/82
    Eine Erledigung der Hauptsache setzt nämlich voraus, daß die Klage nicht von vornherein unbegründet war, weil sich nur ein sachlich begründeter Anspruch nach Rechtshängigkeit erledigen kann (BAG 19, 342, 347 = AP Nr. 13 zu § 91 a ZPO, Bl. 2 R).
  • BAG, 17.06.2003 - 2 AZR 62/02

    Kündigung - verhaltensbedingt - Pflegekraft - Geschenkannahme

    Davon ist die Rechtsprechung für den Fall des § 10 BAT bisher stillschweigend ausgegangen (BAG 17. April 1984 - 3 AZR 97/82 - BAGE 45, 325).

    aa) Geschenk und Belohnung ist jede freiwillige, unentgeltliche Zuwendung, die einen Vermögenswert besitzt, also den Empfänger bereichert, ohne daß von ihm eine Gegenleistung erwartet wird (vgl. für die in Worten gleichlautende Vorschrift des § 10 BAT: BAG 17. April 1984 - 3 AZR 97/82 - BAGE 45, 325; Böhm/Spiertz/Sponer/Steinherr BAT Stand April 2003 § 10 Rn. 4 f.).

    bb) Das Verbot, Belohnungen oder Geschenke ohne Zustimmung des Arbeitgebers anzunehmen, gilt auch für die Begünstigung durch letztwillige Verfügungen (BAG 17. April 1984 - 3 AZR 97/82 - BAGE 45, 325; BVerwG 14. Dezember 1995 - 2 C 27.94 - BVerwGE 100, 172; BayObLG München 12. September 1995 - 1Z BR 59/95 - NJW 1995, 3260).

  • LAG Hamm, 22.11.2007 - 17 Sa 1119/07

    Zum Anspruch einer Altenpflegerin auf Zustimmung des Arbeitgebers zur Annahme

    Eines gesondert zu prüfenden Interesses der beklagten Partei an einer Klageabweisung bedarf es dagegen nicht (vgl. BAG, Urteil vom 17.04.1984 - 3 AZR 97/82, BAGE 45, 325; Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 91 a ZPO Rdnr. 43).

    In diesem Moment muss die Klage noch zulässig und begründet gewesen sein (vgl. BGH, Urteil vom 27.02.1992 - I ZR 35/90, NJW 1992, 2235; BAG, Urteil vom 17.04.1984, a.a.O.; Urteil vom 14.06.1967 - 4 AZR 282/66, BAGE 19, 342).

    Das von dem Beklagten geltend gemachte Verbot aus § 7 BMT-AW II der Annahme von Belohnungen und Geschenken für dienstliche Handlungen ohne Zustimmung des Arbeitgebers erstreckt sich nicht auf die Zeit nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses (vgl. BAG zu der inhaltlich gleichgestalteten Tarifnorm des § 10 BAT, Urteil vom 17.04.1984, a.a.O.).

    Sowohl die Zustimmung zur Vermächtnisannahme als auch die Ablehnung sind rechtsgeschäftliche Willenserklärungen, die den Inhalt des Arbeitsverhältnisses einseitig gestalten (vgl. BAG, Urteil vom 17.04.1984, a.a.O.).

    Ausgenommen sind nur kleine Aufmerksamkeiten (vgl. BAG, Urteil vom 17.06.2003, a.a.O.; Urteil vom 17.04.1984, a.a.O.; zu § 19 Soldatengesetz BVerwG, Urteil vom 14.12.1995 - 2 C 27/94, NJW 1996, 251).

    Der Arbeitgeber muss bei seiner Entscheidung die wesentlichen Umstände des Falles abgewogen und die beiderseitigen Interessen berücksichtigt haben (vgl. BAG, Urteil vom 17.04.1984, a.a.O.).

  • BAG, 15.11.2001 - 2 AZR 605/00

    Tarifliche Unkündbarkeit - außerordentliche Kündigung - Annahme von Belohnungen

    Beide Regelungsziele lassen sich nur erreichen, wenn Belohnungen und Geschenke jeder Art unterbleiben, soweit es sich nicht nur um geringwertige Aufmerksamkeiten handelt (BAG 17. April 1984 - 3 AZR 97/82 - BAGE 45, 325 ).
  • BAG, 01.08.1995 - 9 AZR 884/93

    Nachvertragliches Wettbewerbsverbot

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH (BGHZ 37, 137, 142; BGHZ 91, 126, 127; Urteil vom 27. Februar 1992 - I ZR 35/90 - NJW 1992, 2235, 2236) und des BAG (BAGE 19, 342, 345 = AP Nr. 13 zu § 91 a ZPO; BAGE 45, 325, 330 = AP Nr. 1 zu § 10 BAT, zu 3 der Gründe; BAGE 53, 97, 99 = AP Nr. 20 zu § 75 BPersVG, zu I der Gründe) hat die Feststellung der Erledigung der Hauptsache eines Rechtsstreits und die im Zusammenhang damit ergehende Kostenentscheidung nicht nur den Eintritt eines erledigenden Ereignisses zur Voraussetzung, sondern weiter auch, daß die Klage im Zeitpunkt dieses Eintritts zulässig und begründet war.
  • BAG, 05.09.1995 - 9 AZR 718/93

    Nachvertragliches Wettbewerbsverbot

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 19, 342, 345 = AP Nr. 13 zu § 91 a ZPO; BAGE 45, 325, 330 = AP Nr. 1 zu § 10 BAT, zu 3 der Gründe; BAGE 53, 97, 99 = AP Nr. 20 zu § 75 BPersVG, zu I der Gründe) und des Bundesgerichtshofs (BGHZ 37, 137, 142; BGHZ 91, 126, 127; Urteil vom 27. Februar 1992 - I ZR 35/90 - NJW 1992, 2235, 2236) hat die Feststellung der Erledigung der Hauptsache eines Rechtsstreits nicht nur den Eintritt eines erledigenden Ereignisses zur Voraussetzung.
  • BVerwG, 14.12.1995 - 2 C 27.94

    Erbeinsetzung eines Zivildienstleistenden

    Dies gilt unabhängig davon, in welcher Form die Vorteilsgewährung erfolgt und ob der Begünstigte schon zu Lebzeiten des Gebers oder erst - wie bei einer testamentarischen Verfügung (§§ 1937, 1942 BGB) - nach dessen Tode mit dem Erbfall etwas erlangen kann (s. zum inhaltsgleichen § 10 BAT, BAG, Urteil vom 17. April 1984 - 3 AZR 97.82 - [NVwZ 1985, 142, 143]).

    Bürger, die solche zusätzlichen Leistungen nicht auf bringen können, sollen keinen Grund zu der Befürchtung haben, benachteiligt zu werden (vgl. BAG, Urteil vom 17. April 1984 - 3 AZR 97/82 - [aaO. ]).

  • ArbG Halle, 05.12.2013 - 3 Ca 1298/13

    Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte - Lehrkraft - Entgegennahme

    Beide Regelungsziele lassen sich nur erreichen, wenn Belohnungen und Geschenke jeder Art unterbleiben, gleichgültig, in welcher Form sie versprochen werden (vgl. hierzu Bundesarbeitsgericht Urteil vom 17.04.1984 - 3 AZR 97/82 - zitiert nach juris zu § 10 BAT), soweit es sich nicht nur um geringwertige Aufmerksamkeiten handelt.

    Nicht zu den Geschenken oder Belohnungen zählen lediglich kleinere Aufmerksamkeiten (Bundesarbeitsgericht Urteil vom 17.04.1984 - 3 AZR 97/82 - zitiert nach juris), die den Rahmen sozial üblicher Dankbarkeitsgesten nicht verlassen und deren Zurückweisung als Unhöflichkeit oder Pedanterie erschiene.

    Das Verbot, Belohnungen oder Geschenke ohne Zustimmung des Arbeitgebers anzunehmen ist umfassend; es gilt sogar für die Begünstigung durch letztwillige Verfügungen (Bundesarbeitsgericht Urteil vom 17.06.2003 - 2 AZR 62/02 - zitiert nach juris unter Bezugnahme auf Bundesarbeitsgericht Urteil vom 17.04.1984 - 3 AZR 97/82 - zitiert nach juris).

  • BVerwG, 14.12.1995 - 2 C 26.94

    Feststellung einer zustimmungsfreien Annahme der Erbschaft - Verpflichtung zur

    Dies gilt unabhängig davon, in welcher Form die Vorteilsgewährung erfolgt und ob der Begünstigte schon zu Lebzeiten des Gebers oder erst - wie bei einer testamentarischen Verfügung (§§ 1937, 1942 BGB) - nach dessen Tode mit dem Erbfall etwas erlangen kann (s. zum inhaltsgleichen § 10 BAT, BAG, Urteil vom 17. April 1984 - 3 AZR 97.82 - <NVwZ 1985, 142, 143> [BAG 17.04.1984 - 3 AZR 97/82]).

    Bürger, die solche zusätzlichen Leistungen nicht aufbringen können, sollen keinen Grund zu der Befürchtung haben, benachteiligt zu werden (vgl. BAG, Urteil vom 17. April 1984 - 3 AZR 97/82 - ).

  • OLG Hamm, 09.01.1998 - 29 U 90/97
    Das ergibt sich aus dem Zweck der Vorschrift, die nicht nur strafrechtlich relevantem Verhalten, §§ 331 ff StGB, sondern bereits dem Anschein vorbeugen soll, der Angestellte des öffentlichen Dienstes sei in seiner dienstlichen Tätigkeit durch Belohnungen und Geschenke beeinflußbar (BVerwG NVwZ 1985, 142; Böhm/Spiertz/Sponer/Steinherr, § 10 BAT Rz. 2; Uttlinger/Breier/Kiefer, Hoffmann/Pühler, Kommentar zum BAT, § 10 Rz. 1).

    Diese Zweckbestimmung deckt sich mit der der einschlägigen beamtenrechtlichen Vorschriften (vgl. BVerwG NVwZ 1985, 142; NJW 1996, 2319; Anm. Battis JZ 1996, 856; Stach NJW 1988, 945).

  • BAG, 25.07.2002 - 6 AZR 31/00

    Kassenkraft - Verrichtung von Reinigungstätigkeiten

    Schließt sich die Beklagte wie hier der Erledigungserklärung nicht an, erfordert die Feststellung der Erledigung der Hauptsache nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 14. Juni 1967 - 4 AZR 282/66 - BAGE 19, 342, 345; 17. April 1984 - 3 AZR 97/82 - BAGE 45, 325, 330; 23. September 1986 - 1 AZR 83/85 - BAGE 53, 97, 99) nicht nur, daß die Klage durch ein nach Rechtshängigkeit eingetretenes Ereignis gegenstandslos geworden ist.
  • BayObLG, 28.06.1991 - BReg. 1a Z 3/90

    Mögliche Nichtigkeit einer testamentarischen Verfügung zugunsten des Heimträgers

  • LAG Schleswig-Holstein, 17.12.2008 - 6 Sa 272/08

    Kündigung, außerordentlich, verhaltensbedingt, Verstoß, Dienstanweisung,

  • LAG Köln, 07.07.2000 - 11 Sa 396/00
  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.05.2012 - 11 Sa 31/12

    Vertragsgemäße Beschäftigung - einseitige Erledigungserklärung

  • LAG Hamm, 16.02.2012 - 15 Sa 1360/11

    Einseitige Erledigungserklärung; konstitutive arbeitsvertragliche

  • LAG Hamm, 16.02.2012 - 15 Sa 1361/11

    Einseitige Erledigungserklärung; konstruktive arbeitsvertragliche

  • BayObLG, 19.10.1989 - BReg. 1a Z 77/88

    Ausschluss der erbvertraglichen Bindung; Einsetzung eines Nacherben; Annahme

  • BAG, 17.04.1984 - 3 AZR 113/82
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht