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   BAG, 18.09.1985 - 4 AZR 75/84   

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BAG, 18.09.1985 - 4 AZR 75/84 (https://dejure.org/1985,962)
BAG, Entscheidung vom 18.09.1985 - 4 AZR 75/84 (https://dejure.org/1985,962)
BAG, Entscheidung vom 18. September 1985 - 4 AZR 75/84 (https://dejure.org/1985,962)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bewährungsaufstieg eines Diplompsychologen - Anrechnung von Beamtendienstzeiten - Anrechung einer Tätigkeit als wissenschaftlicher Assistenten an der Universität - Heranziehung des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes - Tätigkeitsmerkmal mit dem Hinweiszeichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 49, 360
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 11.04.1979 - 4 AZR 567/77

    Aufseher im Justizvollzugsdienst - Strafvollzugsdienst - Tarifliche

    Auszug aus BAG, 18.09.1985 - 4 AZR 75/84
    Schließlich weist das Landesarbeitsgericht schon in diesem Zusammenhang mit Recht auch auf den grundlegenden rechtlichen Unterschied zwischen Beamten und Angestellten hin (vgl. dazu das Urteil des Senats vom 11. April 1979 - 4 AZR 567/77 - AP Nr. 21 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Er war nämlich, wie das Landesarbeitsgericht mit Recht hervorgehoben hat, im streitbefangenen Zeitraum kein Widerrufsbeamter, wobei auch in diesem Zusammenhang die bedeutsamen rechtlichen Unterschiede zwischen einem Beamten und einem Angestellten des öffentlichen Dienstes mit dem Landesarbeitsgericht zu beachten sind (vgl. das Urteil des Senats vom 11. April 1979 - 4 AZR 567/77 - AP Nr. 21 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

  • BAG, 01.06.1983 - 4 AZR 578/80

    Angestellte im Schreibdienst - Tarifliche Zulage - Vollbeschäftigte Angestellte -

    Auszug aus BAG, 18.09.1985 - 4 AZR 75/84
    Abgesehen davon nimmt das Landesarbeitsgericht in Übereinstimmung mit der Senatsrechtsprechung einen Verstoß gegen den verfassungsrechtlichen Gleichheitssatz dann an, wenn es die Tarifvertragsparteien versäumen, bei der Normierung tariflicher Vorschriften tatsächliche Gleichheiten oder Ungleichheiten zu berücksichtigen, die so bedeutsam sind, daß sie bei einer am allgemeinen Gerechtigkeitsdenken orientierten Betrachtungsweise hätten Berücksichtigung finden müssen (vgl. BAG 42, 231, 237 = AP Nr. 71 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie die weiteren Urteile des Senats vom 13. Februar 1985 - 4 AZR 154/83 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, und 1. Juni 1983 - 4 AZR 578/80 - AP Nr. 16 zu § 23 a BAT mit weiteren Nachweisen).

    Einen rechtserheblichen Verstoß gegen diesen privatrechtlichen Grundsatz nimmt das Landesarbeitsgericht mit Recht dann an, wenn von einem Arbeitgeber gleichliegende Fälle aus unsachlichen oder sachfremden Gründen ungleich behandelt werden und deswegen eine willkürliche Ungleichbehandlung vorliegt (vgl. BAG 38, 221, 227 = AP Nr. 64 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie die weiteren Urteile des Senats vom 30. Mai 1984 - 4 AZR 146/82 - AP Nr. 2 zu § 21 MTL II und 1. Juni 1983 - 4 AZR 578/80 - AP Nr. 16 zu § 23 a BAT mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 28.08.1968 - 4 AZR 464/67

    Bewährungsaufstieg - Erfüllung eines gekennzeichneten Tätigkeitsmerkmals -

    Auszug aus BAG, 18.09.1985 - 4 AZR 75/84
    II a BAT bestimmte (vgl. BAG 21, 147, 150 = AP Nr. 2 zu § 23 a BAT, auch das Urteil des Senats vom 10. Dezember 1969 - 4 AZR 46/69 - AP Nr. 9 zu § 23 a BAT).

    II a BAT entsprochen haben und damit überhaupt vom BAT und seiner Vergütungsordnung erfaßt sein muß (vgl. BAG 21, 147, 150 = AP Nr. 2 zu § 23 a BAT).

  • BAG, 10.12.1969 - 4 AZR 46/69

    Aufrücken eines Angestellten - Bewährungsaufstieg - Tätigkeitsmerkmal mit

    Auszug aus BAG, 18.09.1985 - 4 AZR 75/84
    II a BAT bestimmte (vgl. BAG 21, 147, 150 = AP Nr. 2 zu § 23 a BAT, auch das Urteil des Senats vom 10. Dezember 1969 - 4 AZR 46/69 - AP Nr. 9 zu § 23 a BAT).
  • BAG, 24.04.1985 - 4 AZR 457/83

    Autonomie der Tarifvertragsparteien bei der Rechtssetzung

    Auszug aus BAG, 18.09.1985 - 4 AZR 75/84
    Schon in seinem Urteil vom 24. April 1985 - 4 AZR 457/83 - (zur Veröffentlichung vorgesehen) hat der Senat im einzelnen ausgeführt, aus der nach Art. 9 Abs. 3 GG verfassungsrechtlich geschützten Koalitionsfreiheit folge, daß die Tarifvertragsparteien in freier Selbstbestimmung darüber zu entscheiden hätten, ob und für welche Berufsgruppen oder Tätigkeiten sie tarifliche Regelungen treffen wollten, weswegen sie auch in der Bestimmung des Geltungsbereiches der Tarifverträge im Rahmen ihrer Tarifzuständigkeit frei seien.
  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus BAG, 18.09.1985 - 4 AZR 75/84
    Dazu beruft sich das Landesarbeitsgericht zutreffend auf den für die Tarifauslegung in erster Linie maßgeblichen Tarifwortlaut (vgl. das Urteil des Senats vom 12. September 1984 - 4 AZR 336/82 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 13.02.1985 - 4 AZR 154/83

    Lehrkraft im Angestelltenverhältnis - Arbeitsvertragliche Vereinbarung - Höhere

    Auszug aus BAG, 18.09.1985 - 4 AZR 75/84
    Abgesehen davon nimmt das Landesarbeitsgericht in Übereinstimmung mit der Senatsrechtsprechung einen Verstoß gegen den verfassungsrechtlichen Gleichheitssatz dann an, wenn es die Tarifvertragsparteien versäumen, bei der Normierung tariflicher Vorschriften tatsächliche Gleichheiten oder Ungleichheiten zu berücksichtigen, die so bedeutsam sind, daß sie bei einer am allgemeinen Gerechtigkeitsdenken orientierten Betrachtungsweise hätten Berücksichtigung finden müssen (vgl. BAG 42, 231, 237 = AP Nr. 71 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie die weiteren Urteile des Senats vom 13. Februar 1985 - 4 AZR 154/83 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, und 1. Juni 1983 - 4 AZR 578/80 - AP Nr. 16 zu § 23 a BAT mit weiteren Nachweisen).
  • BVerfG, 24.06.1958 - 2 BvF 1/57

    1. Parteispenden-Urteil

    Auszug aus BAG, 18.09.1985 - 4 AZR 75/84
    Diese Rechtsprechung des Senats entspricht wiederum der des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 1, 14, 16 und 52; 8, 51, 64 sowie 9, 201, 206).
  • BAG, 30.05.1984 - 4 AZR 146/82

    Überprüfung der Beweiswürdigung des Tatgerichts durch das Revisionsgericht -

    Auszug aus BAG, 18.09.1985 - 4 AZR 75/84
    Einen rechtserheblichen Verstoß gegen diesen privatrechtlichen Grundsatz nimmt das Landesarbeitsgericht mit Recht dann an, wenn von einem Arbeitgeber gleichliegende Fälle aus unsachlichen oder sachfremden Gründen ungleich behandelt werden und deswegen eine willkürliche Ungleichbehandlung vorliegt (vgl. BAG 38, 221, 227 = AP Nr. 64 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie die weiteren Urteile des Senats vom 30. Mai 1984 - 4 AZR 146/82 - AP Nr. 2 zu § 21 MTL II und 1. Juni 1983 - 4 AZR 578/80 - AP Nr. 16 zu § 23 a BAT mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 27.08.1986 - 4 AZR 304/85

    Geltungsbereich der Tarifverträge für Baugewerbe - Fahrbahnmarkierung als

    Auszug aus BAG, 18.09.1985 - 4 AZR 75/84
    Soweit der Kläger weiter in diesem Zusammenhang auf die Beschlüsse des Arbeitgeberkreises der BAT-Kommission bzw. der Mitgliederversammlung der Tarifgemeinschaft deutscher Länder verweist, kann er daraus schon deswegen keine Rechtsansprüche herleiten, weil sie weder Normencharakter noch allgemeine privatrechtliche Bedeutung haben und ihr Inhalt auch nicht einzelvertraglich mit ihm als gültig vereinbart worden ist (vgl. das Urteil des Senats vom 13. Februar 1985 - 4 AZR 304/85 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).
  • BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51

    Südweststaat

  • BAG, 15.01.1955 - 1 AZR 305/54

    Arbeitsentgelt: Gleichberechtigung von Mann und Frau beim Arbeitslohn

  • BAG, 20.04.1983 - 4 AZR 375/80

    Ausländischer Arzt - Inländischer Arzt - Gleichstellung - Arztbegriff

  • BAG, 31.03.1982 - 4 AZR 1099/79

    Katastrophenschutzschulen der Bundesländer - Angestellte mit Ausbildungsaufgaben

  • BAG, 23.04.1980 - 4 AZR 360/78

    Beamtendienstzeiten - Tarifliche Bewährungszeiten

  • BAG, 14.02.1973 - 4 AZR 139/72

    Besondere Bedeutung einer Registratur - Registraturangestellte - Fallgruppe der

  • BAG, 30.08.2000 - 4 AZR 563/99

    Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien

    In der Entscheidung vom 18. September 1985 (- 4 AZR 75/84 - BAGE 49, 360, 366 f.) ist ausgeführt:.
  • BAG, 28.05.2002 - 3 AZR 422/01

    Hamburger Ruhegeldgesetz - Arbeitnehmerbeiträge

    Auch die Begrenzung des Geltungsbereichs von Tarifverträgen fällt unter die Tarifautonomie (BAG 18. September 1985 - 4 AZR 75/84 - BAGE 49, 360, 367).
  • BAG, 16.06.2004 - 4 AZR 407/03

    Hypothetische Eingruppierung einer "Sachgebietsleiterin Justitiariat" wegen

    IIa BAT entsprochen haben und damit überhaupt vom BAT und seiner Vergütungsordnung erfasst sein muss (vgl. Senat 18. September 1985 - 4 AZR 75/84 - BAGE 49, 360 = AP BAT § 23a Nr. 20).
  • BAG, 18.05.1988 - 4 AZR 765/87

    Anspruch auf Höhergruppierung nach Vergütungsgruppe IV a BAT einer

    Mit dem Landesarbeitsgericht und im Sinne der von ihm in Bezug genommenen Rechtsprechung des Senats ist davon auszugehen, daß ein rechtserheblicher Verstoß gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz nur dann vorliegt, wenn von einem Arbeitgeber gleichliegende Fälle aus unsachlichen oder sachfremden Gründen ungleich behandelt werden und deswegen eine willkürliche Ungleichbehandlung vorliegt (vgl. die Urteile des Senats BAGE 38, 221, 227 = AP Nr. 64 zu §§ 22, 23 BAT 1975, BAGE 49, 360, 368 = AP Nr. 20 zu § 23 a BAT sowie vom 2. März 1988 - 4 AZR 600/87 -, zur Veröffentlichung im Nachschlagewerk vorgesehen, mit weiteren Nachweisen auf die ständige Rechtsprechung des Senats).
  • BAG, 21.10.1992 - 4 AZR 28/92

    Bewährungsaufstieg einer Lehrkraft

    Für den Bewährungsaufstieg nach § 23a Satz 2 Nr. 1 BAT können nur Tätigkeiten in Betracht kommen, die einer konkreten Vergütungsgruppe der Vergütungsordnung des BAT zuzuordnen sind (BAG Urteil vom 18. September 1985, BAGE 49, 360 = AP Nr. 20 zu § 23a BAT).

    Die Tarifvertragsparteien haben damit klargestellt, daß nach ihrem Willen aus Gründen der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit auf die Bewährungszeit nur solche Angestelltentätigkeiten angerechnet werden sollen, die vom BAT erfaßt werden (BAG Urteil vom 18. September 1985, aaO).

  • BAG, 26.08.1987 - 4 AZR 137/87

    Eingruppierung: Fachlehrer an einer Grenzschutzschule

    Nur im Verhältnis zu solchen Angestellten kann nämlich nach den Grundsätzen der Senatsrechtsprechung geprüft werden, ob im Einzelfalle eine willkürliche Ungleichbehandlung vorliegt, wie mit Recht schon das Arbeitsgericht ausgeführt hat (vgl. dazu die Urteile des Senats BAGE 38, 221, 227 = AP Nr. 64 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und BAGE 49, 360, 368 = AP Nr. 20 zu § 23 a BAT sowie vom 26. November 1986 - 4 AZR 789/85 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, mit weiteren Nachweisen auf die ständige Rechtsprechung des Senats).
  • BAG, 23.04.1986 - 4 AZR 128/85

    Arbeiter der Bundespost - Beamtendienstposten - Unterschiedlich bewertete

    Soweit dagegen die Rechtsverhältnisse der Arbeiter der Beklagten mit originären, in Lohngruppen aufgeführten Arbeitertätigkeiten auf der einen und der Arbeiter mit Beamtentätigkeiten auf der anderen Seite gemeint sind, übersieht die Klägerin, daß ein Verstoß gegen den verfassungsrechtlichen Gleichheitssatz des Art. 3 GG nur in Betracht kommt, wenn die Tarifvertragsparteien es versäumen, bei der Normierung tariflicher Vorschriften tatsächliche Gleichheiten oder Ungleichheiten zu berücksichtigen, die so bedeutsam sind, daß sie bei einer am allgemeinen Gerechtigkeitsdenken orientierten Betrachtungsweise hätten Berücksichtigung finden müssen (vgl. BAG 42, 231, 237 = AP Nr. 71 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie die Urteile des Senats vom 13. Februar 1985 - 4 AZR 154/83 - und 18. September 1985 - 4 AZR 75/84 -, beide zur Veröffentlichung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).

    Im übrigen ist dieser Grundsatz nur verletzt, wenn von einem Arbeitgeber gleichliegende Fälle aus unsachlichen oder sachfremden Gründen ungleich behandelt werden und deswegen eine willkürliche Ungleichbehandlung vorliegt (vgl. BAG 38, 221, 227 = AP Nr. 64 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie die weiteren Urteile des Senats vom 1. Juni 1983 - 4 AZR 578/80 - AP Nr. 16 zu § 23 a BAT und 18. September 1985 - 4 AZR 75/84 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 26.01.1999 - 3 AZR 381/97

    Ausschluß der Lektoren von der Zusatzversorgung

    Die Beschränkung des tarifvertraglichen Geltungsbereichs sei nicht am Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG zu messen (Urteil vom 24. April 1985 - 4 AZR 457/83 - AP Nr. 4 zu § 3 BAT; bestätigt durch Urteil vom 18. September 1985 - 4 AZR 75/84 - AP Nr. 20 zu § 23 a BAT und Urteil vom 11. November 1987 - 4 AZR 339/87 - AP Nr. 5 zu § 3 BAT; zustimmend der Siebte Senat im Urteil vom 15. März 1995 - 7 AZR 737/94 - AP Nr. 10 zu § 2 BAT SR 2 y, zu III der Gründe; Däubler, Tarifvertragsrecht, 3. Aufl., Rz 434; Kempen/Zachert, TVG, 3. Aufl., § 1 Rz 173; Löwisch in Münchener Handbuch zum Arbeitsrecht, Band 3, § 239 Rz 40).
  • BAG, 20.08.1986 - 4 AZR 272/85

    Seniorität - Gleichbehandlung - Haftung der TV-Parteien

    Diese aber ist, obwohl es an gesetzlichen Bestimmungen über die diesbezügliche Rechtsstellung der Tarifvertragsparteien und ihrer Repräsentanten, auch die Art des Zustandekommens der Tarifnormen fehlt (vgl. Art. 46 und 47 GG für Abgeordnete), wie die staatliche Gesetzgebung durch Bundestag, Landtage und weitere Gesetzgebungsorgane frei und unabhängig (vgl. dazu die Urteile des Senats vom 24. April 1985 - 4 AZR 457/83 -, BAGE 48, 307 = AP Nr. 4 zu § 3 BAT, und 18. September 1985 - 4 AZR 75/84 -, BAGE 49, 360 = AP Nr. 20 zu § 23 a BAT, m. w. N.).
  • BAG, 20.04.2004 - 3 AZR 266/02

    Gesamtversorgungsobergrenze - Beiträge zur Zusatzversorgung

    Auch die Begrenzung des Geltungsbereichs von Tarifverträgen fällt unter die Tarifautonomie (BAG 18. September 1985 - 4 AZR 75/84 - BAGE 49, 360, 367).
  • BAG, 02.03.1988 - 4 AZR 600/87

    Tarifliche Bewertung der Tätigkeit einer Revisorin bei einer genossenschaftlichen

  • BAG, 24.02.2004 - 3 AZR 10/02

    Hamburger Ruhegeldgesetz - Arbeitnehmerbeiträge

  • BAG, 25.03.1998 - 4 AZR 128/97

    Bewährungsaufstieg für Angestellte in der Datenverarbeitungsorganisation

  • BAG, 28.05.2002 - 3 AZR 464/01

    Hamburger Ruhegeldgesetz - Arbeitnehmerbeiträge

  • BAG, 04.04.2001 - 4 AZR 194/00

    Bewährungsaufstieg einer Lehrkraft

  • BAG, 27.04.1988 - 4 AZR 690/87
  • BAG, 11.03.1987 - 4 AZR 385/86

    Eingruppierung: Arzthelferinnen - medizinischtechnische Assistentinnen -

  • BAG, 12.10.1988 - 4 AZR 331/88

    Vereinbarung bzgl. einer Tronc-Vergütungsregelung für Angestellte in Spielbanken

  • BAG, 01.06.1988 - 4 AZR 794/87

    Eingruppierung einer Fachlehrerin - Revisionseinlegung drei Monate vor

  • BAG, 04.05.1988 - 4 AZR 811/87

    Verletzung des dem Arbeitsvertragsrecht angehörenden Gleichbehandlungsgrundsatzes

  • LAG Hamm, 23.10.2007 - 12 Sa 1271/07

    Eingruppierung Lehrkraft an Fachhochschule des Bundes

  • BAG, 02.03.1988 - 4 AZR 601/87

    Eingruppierung einer Revisorin im Bankgewerbe - Geltung des Tarivertrages auf

  • BAG, 27.11.1985 - 4 AZR 436/84

    Eingruppierung von Schulhausmeister - Unterrichtsräume - Gruppenräume der Schule

  • BAG, 26.01.1999 - 3 AZR 154/98

    Ausschluß der Lektoren von der Zusatzversorgung

  • BAG, 30.08.2000 - 4 AZR 564/99

    Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien

  • BAG, 22.02.1989 - 4 AZR 577/88

    Anrechnung der Zeit im Polizeivollzugsdienst des Bundes bis zur Dauer des

  • BAG, 30.08.2000 - 4 AZR 565/99
  • BAG, 09.12.1987 - 4 AZR 458/87

    Einordnung der Vergütung eines Lehrers, der Beamter auf Widerruf war und später

  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.12.1998 - 4 Sa 992/98

    Dreijährige Bewährung in der geforderten Tätigkeit zur Erlangung der

  • BAG, 12.02.1986 - 4 AZR 523/84
  • LAG Schleswig-Holstein, 05.06.2001 - 1 Sa 23a/01

    Anspruch auf Teilnahme an einem Bewährungsaufstieg ; Tätigkeitsmerkmale von

  • BAG, 30.08.2000 - 4 AZR 566/99
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