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   BAG, 03.12.1985 - 1 ABR 72/83   

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BAG, 03.12.1985 - 1 ABR 72/83 (https://dejure.org/1985,765)
BAG, Entscheidung vom 03.12.1985 - 1 ABR 72/83 (https://dejure.org/1985,765)
BAG, Entscheidung vom 03. Dezember 1985 - 1 ABR 72/83 (https://dejure.org/1985,765)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung des Arbeitgebers zur Überlassung von Bewerbungsunterlagen an den Betriebsrat vor einer geplanten Einstellung - Auslegung des Klageantrags - Begriff der "Vorlage" im Sinne des § 99 Abs. 1 S. 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) - Umfassende ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsrat: Umfang des Informationsrechts bei Einstellungen, Bewerbungsunterlagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 50, 236
  • NJW 1986, 1709 (Ls.)
  • MDR 1986, 524
  • NZA 1986, 335
  • BB 1986, 876
  • DB 1986, 917
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 19.05.1981 - 1 ABR 109/78

    Auskunftspflicht

    Auszug aus BAG, 03.12.1985 - 1 ABR 72/83
    Wenn auch der Betriebsrat die Einstellung eines vom Arbeitgeber abgelehnten Bewerbers nicht durchsetzen kann, gebietet doch der das gesamte Betriebsverfassungsrecht beherrschende Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat (§ 2 Abs. 1 BetrVG) dem Arbeitgeber, Anregungen und Argumente des Betriebsrats ernsthaft in Erwägung zu ziehen und zu prüfen, ob nicht doch der vom Betriebsrat gewünschte Bewerber für die zu besetzende Stelle in Frage kommen kann (BAG 35, 278, 283 = AP Nr. 18 zu § 118 BetrVG 1972, zu B I der Gründe).

    Nach der Rechtsprechung des Senats sind dem Betriebsrat nicht nur die Unterlagen des Bewerbers vorzulegen, den der Arbeitgeber ausgewählt hat, sondern die Bewerbungsunterlagen aller Bewerber (BAG Beschluß vom 6. April 1973 - 1 ABR 13/72 - AP Nr. 1 zu § 99 BetrVG 1972; BAG 35, 278 = AP Nr. 18 zu § 118 BetrVG 1972).

  • BAG, 18.07.1978 - 1 ABR 8/75

    Betriebsrat: Mitspracherecht bei der Anwerbung von und Auswahl unter neuen

    Auszug aus BAG, 03.12.1985 - 1 ABR 72/83
    Die Vorschrift des § 99 Abs. 1 Sätze 1 und 2 BetrVG begründet eine umfassende Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers gegenüber dem Betriebsrat (vgl. BAG Beschluß vom 18. Juli 1978 - 1 ABR 8/75 - AP Nr. 7 zu § 99 BetrVG 1972, zu B II 1 a der Gründe).
  • BAG, 06.04.1973 - 1 ABR 13/72

    Betriebsrat: Informationspflicht des Arbeitgebers über nicht berücksichtigte

    Auszug aus BAG, 03.12.1985 - 1 ABR 72/83
    Nach der Rechtsprechung des Senats sind dem Betriebsrat nicht nur die Unterlagen des Bewerbers vorzulegen, den der Arbeitgeber ausgewählt hat, sondern die Bewerbungsunterlagen aller Bewerber (BAG Beschluß vom 6. April 1973 - 1 ABR 13/72 - AP Nr. 1 zu § 99 BetrVG 1972; BAG 35, 278 = AP Nr. 18 zu § 118 BetrVG 1972).
  • BAG, 20.11.1984 - 1 ABR 64/82

    Wirtschaftsausschuß - Vorbereitung von Sitzungen

    Auszug aus BAG, 03.12.1985 - 1 ABR 72/83
    Der Vorlegende muß danach Urkunden und Schriftstücke aus der Hand geben (vgl. zur Bedeutung des Begriffs "Vorlage" in § 106 Abs. 2 BetrVG Beschluß des Senats vom 20. November 1984 - 1 ABR 64/82 -, zu B II 3 a der Gründe, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 28.06.2005 - 1 ABR 26/04

    Unterrichtung über Bewerbungsgespräche

    Dazu zählen etwa Personalfragebögen, schriftliche Auskünfte von dritter Seite und Ergebnisse von Tests oder Einstellungsprüfungen (BAG 3. Dezember 1985 - 1 ABR 72/83 - BAGE 50, 236, zu B II 2 der Gründe; 14. Dezember 2004 - 1 ABR 55/03 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 122, zu B II 2 b bb der Gründe mwN, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Das gilt unabhängig davon, ob hierauf ein Widerspruch nach § 99 Abs. 2 BetrVG gestützt werden kann (3. Oktober 1989 - 1 ABR 73/88 - aaO, zu B II 2 b der Gründe; 3. Dezember 1985 - 1 ABR 72/83 - BAGE 50, 236, zu B II 2 der Gründe; 19. Mai 1981 - 1 ABR 109/78 - BAGE 35, 278, zu B I der Gründe).

  • BVerwG, 23.01.2002 - 6 P 5.01

    Informationsrecht des Personalrats; dauerhafte Aushändigung von Unterlagen in

    Nach der Rechtsprechnung des Bundesarbeitsgerichts muss der Arbeitgeber im Falle des § 80 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 1 BetrVG ("zur Verfügung stellen") die Unterlagen zumindest in Abschrift dem Betriebsrat überlassen, im Falle des § 80 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BetrVG ("Einblick nehmen") braucht der Arbeitgeber die Unterlagen nicht aus der Hand zu geben, im Falle des § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG ("vorlegen") braucht der Arbeitgeber die Bewerbungsunterlagen dem Betriebsrat nur bis zur Beschlussfassung über die beantragte Zustimmung zur Einstellung zu überlassen (vgl. Beschluss vom 3. Dezember 1981 - 6 ABR 8/80 - BAGE 37, 195, 197 f.; Beschluss vom 3. Dezember 1985 - 1 ABR 72/83 - BAGE 50, 236, 238, 241; Beschluss vom 16. August 1995 - 7 ABR 63/94 - BAGE 80, 329, 334).
  • BAG, 14.12.2004 - 1 ABR 55/03

    Erforderliche Bewerbungsunterlagen

    (BAG 3. Dezember 1985 - 1 ABR 72/83 - BAGE 50, 236, zu B II 2 der Gründe; Fitting BetrVG 22. Aufl. § 99 Rn. 156; ErfK/Kania 5. Aufl. § 99 BetrVG Rn. 21; Richardi/Thüsing BetrVG 9. Aufl. § 99 Rn. 141).

    "Vorlage" bedeutet in diesem Zusammenhang, dass der Arbeitgeber dem Betriebsrat die Unterlagen für die Dauer der gesetzlichen Entscheidungsfrist tatsächlich zur Verfügung zu stellen und zu überlassen und damit dem Zustimmungsantrag in der Regel beizufügen hat (BAG 3. Dezember 1985 - 1 ABR 72/83 - BAGE 50, 236, zu B II 2 der Gründe; Richardi/Thüsing aaO Rn. 147; Fitting aaO Rn. 156; DKK-Kittner BetrVG 9. Aufl. § 99 Rn. 146).

    bb) Als erforderliche Bewerbungsunterlagen sind neben den von den Bewerbern selbst eingereichten auch solche Unterlagen anzusehen, die erst der Arbeitgeber anlässlich der Bewerbung über die Person des Bewerbers erstellt hat, wie etwa Personalfragebögen, schriftliche Auskünfte von dritter Seite und Ergebnisse von Tests oder Einstellungsprüfungen (so schon BAG 3. Dezember 1985 - 1 ABR 72/83 - BAGE 50, 236, zu B II 2 der Gründe; Fitting BetrVG 22. Aufl. § 99 Rn. 156; ErfK/Kania 5. Aufl. § 99 BetrVG Rn. 21; Galperin/Löwisch BetrVG 6. Aufl. Bd. II § 99 Rn. 45; Löwisch/ Kaiser BetrVG 5. Aufl. § 99 Rn. 35; Kraft GK-BetrVG 7. Aufl. § 99 Rn. 83; Wlotzke BetrVG 2. Aufl. § 99 Anm. III 1 a; Meisel Die Mitwirkung und Mitbestimmung des Betriebsrats in personellen Angelegenheiten 5. Aufl. S. 107 Rn. 218; Weber/Ehrich/ Hörchens Handbuch zum Betriebsverfassungsrecht S. 603 Rn. 172; Reiserer BB 1992, 2499, 2500; Hromadka/Maschmann Arbeitsrecht Band 2 3. Aufl. S. 413 Rn. 535; aA HSWG-Schlochauer BetrVG 6. Aufl. § 99 Rn. 75; Stege/Weinspach/ Schiefer BetrVG 9. Aufl. §§ 99 - 101 Rn. 34).

    Nach der Rechtsprechung des Senats hat der Betriebsrat im Rahmen des Verfahrens nach § 99 BetrVG darüber hinaus die Möglichkeit, Anregungen für die Auswahl der Bewerber zu geben und Gesichtspunkte vorzubringen, die aus seiner Sicht für die Berücksichtigung eines anderen als des vom Arbeitgeber ausgewählten Stellenbewerbers sprechen, auch wenn ein Widerspruch nach § 99 Abs. 2 BetrVG darauf nicht gestützt werden kann (BAG 3. Oktober 1989 - 1 ABR 73/88 - aaO, zu B II 2 b der Gründe; 3. Dezember 1985 - 1 ABR 72/83 - BAGE 50, 236, zu B II 2 der Gründe; 19. Mai 1981 - 1 ABR 109/78 - BAGE 35, 278, zu B I der Gründe).

  • BAG, 13.12.2023 - 1 ABR 28/22

    Vorlage von Bewerbungsunterlagen - digitales Leserecht

    Zwar zeigen die Begriffe "Bewerbungsunterlagen" und "vor(zu)legen", dass dem im Jahr 1972 in Kraft getretenen § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG - entsprechend der damaligen Lebenswirklichkeit - die Vorstellung zugrunde liegt, derartige Unterlagen würden stets in physisch verkörperter Form eingereicht und müssten dem Betriebsrat daher auch in dieser Form überlassen werden (in diesem Sinn auch BAG 3. Dezember 1985 - 1 ABR 72/83 - zu B II 1 der Gründe, BAGE 50, 236, wo "Urkunden", "Sachen" und "Schriftstücke" benannt werden) .

    Zudem geht das Gesetz - wie der in § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG verwendete bestimmte Artikel ("die") zeigt - davon aus, der Arbeitgeber müsse dem Betriebsrat grundsätzlich auch nur die ihm selbst übermittelten "Original"-Unterlagen zur Verfügung stellen (in diesem Sinn auch BAG 3. Dezember 1985 - 1 ABR 72/83 - zu B II 4 und 5 der Gründe, aaO) .

    Dies erfordert, dass der Arbeitgeber dem Betriebsrat die Unterlagen aller Stellenbewerber in der Regel so überlässt, dass sie ihm für die Dauer der gesetzlichen Entscheidungsfrist über das Zustimmungsgesuch - einschließlich der Sitzung, in der hierüber beschlossen wird - zur Verfügung stehen (vgl. BAG 14. Dezember 2004 - 1 ABR 55/03 - zu B II 2 b aa der Gründe, BAGE 113, 109; 3. Dezember 1985 - 1 ABR 72/83 - zu B II 1 und 2 der Gründe, BAGE 50, 236) .

    Sie haben damit die Möglichkeit, sich mit den Personalien aller Bewerber vertraut zu machen und darüber zu diskutieren (vgl. zu diesem Aspekt BAG 3. Dezember 1985 - 1 ABR 72/83 - zu B II 2 der Gründe, BAGE 50, 236) .

  • BAG, 03.10.1989 - 1 ABR 73/88

    Betriebsrat: Unterrichtungspflicht durch den Arbeitgeber bei Einstellung neuer

    Es ist richtig, daß nach der Rechtsprechung des Senats der Betriebsrat im Rahmen des Verfahrens nach § 99 BetrVG die Möglichkeit hat, Anregungen zu geben und Gesichtspunkte vorzubringen, die aus seiner Sicht für die Berücksichtigung eines anderen als des vom Arbeitgeber ausgewählten Stellenbewerbers sprechen (vgl. BAGE 35, 278, 283 = AP Nr. 18 zu § 118 BetrVG 1972, zu B I der Gründe; BAGE 50, 236, 239 = AP Nr. 29 zu § 99 BetrVG 1972, zu B II 2 der Gründe).
  • LAG Hamm, 26.09.2003 - 10 TaBV 63/03

    Zustimmungsersetzung, Einstellung, Versetzung und Eingruppierung von

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sind bei Neueinstellungen und auch bei Versetzungen nicht nur die Bewerbungsunterlagen desjenigen Bewerbers vorzulegen, dessen Einstellung und Versetzung der Arbeitgeber beabsichtigt, sondern auch sämtliche Bewerbungsunterlagen aller Mitbewerber, also auch derjenigen, die der Arbeitgeber für die Einstellung nicht in Betracht ziehen will (BAG, Beschluss vom 03.12.1985 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 29; BAG, Beschluss vom 14.03.1989 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 64; BAG Beschluss vom 10.11.1992 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 100; Fitting, a.a.O., § 99 Rz. 156 m.w.N.).
  • LAG Hamm, 01.08.2003 - 10 TaBV 2/03

    Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur Einstellung des Mitarbeiters

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sind bei Neueinstellungen nicht nur Bewerbungsunterlagen desjenigen Bewerbers vorzulegen, dessen Einstellung der Arbeitgeber beabsichtigt, sondern auch sämtliche Bewerbungsunterlagen aller Mitbewerber, also auch derjenigen, die der Arbeitgeber für die Einstellung nicht in Betracht ziehen will (BAG, Beschluss vom 03.12.1985 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 29; BAG, Beschluss vom 14.03.1989 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 64; BAG, Beschluss vom 10.11.1992 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 100; Fitting, a.a.O., § 99 Rz. 156 m.w.N.).
  • ArbG Berlin, 26.02.2009 - 33 BV 16874/08

    Mitbestimmung des Betriebsrats - Eingruppierung - Höherstufung - Entgeltstufen

    Unter Ein- und Umgruppierung versteht man die Einreihung der Beschäftigten in ein kollektives Entgeltschema nach bestimmten, generell beschriebenen Merkmalen (vgl. BAG vom 26.10.2004 - 1 ABR 37/03 -, AP Nr. 29 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung).
  • VG für mitarbeitervertretungsrechtliche Streitigkeiten der Evangelischen Kirche in Deutschland, 30.05.1996 - VerwG.EKD 0124/A1
    Soweit die Unterlagen "zur Verfügung zu stellen" sind, bedeutet dies, daß die Dienststellenleitung die betreffenden Urkunden - zumindest in Abschrift - aus der Hand geben muß, sie müssen der Mitarbeitervertretung ohne Beisein des Dienstgebers bei ihrer Beratung und Beschlußfassung zugänglich sein und von ihr ausgewertet werden können (vgl. BAG Beschluß v. 3. Dezember 1985 - 1 ABR 72/83 - BAGE 50, 236, 238, 240).

    Soweit Zeller dem Betriebsrat lediglich im Rahmen seiner Mitbestimmung aus § 99 BetrVG das Recht einräumen will, alle betreffenden Unterlagen "einzusehen", berücksichtigt er nicht die weiterreichende Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts v. 3. Dezember 1985 (BAGE 50, 236).

  • LAG Hamm, 01.10.2010 - 10 TaBV 83/09

    Eingruppierung von Kundenberater/innen im Filialbetrieb einer

    Die von der personellen Maßnahme betroffenen Mitarbeiter waren im vorliegenden Beschlussverfahren nicht zu beteiligen (BAG 17.05.1983 - 1 ABR 50/80 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 18; BAG 20.10.2004 - 1 ABR 37/03 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 29; Fitting/Engels/Schmidt/Trebinger/Linsenmaier, BetrVG, 25. Aufl., § 99 Rn. 288; Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge, ArbGG, 7. Aufl., § 83 Rn. 46 m.w.N.).
  • MAVG der Evangelischen Kirche in Deutschland, 30.05.1996 - VerwG.EKD 0124/A1
  • VGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 30.05.1996 - VerwG.EKD 0124/A1
  • LAG Hamm, 06.07.2007 - 10 TaBV 55/07

    Beschlussverfahren; Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Ein-, Umgruppierung

  • BAG, 31.01.1989 - 1 ABR 48/87

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei Eingliederung betriebsfremder Personen - Begriff

  • LAG Niedersachsen, 15.12.2008 - 6 TaBV 51/08

    Mitbestimmung bei frei verhandelter Vergütungsvereinbarung als kollektive

  • LAG Berlin-Brandenburg, 29.07.2008 - 19 TaBV 609/08

    Verpflichtung eines Arbeitgebers zur Eingruppierung eines Straßenwachtfahrers

  • ArbG Düsseldorf, 13.09.2011 - 7 Ca 2177/11

    Versetzung auf Grundlage einer tarifvertraglich geregelten Versetzungsklausel im

  • LAG Hamm, 03.12.2010 - 10 TaBV 77/10

    Zustimmung des Betriebsrats zur Ein-, Umgruppierung; Zustimmungsersetzung;

  • KAGH, 19.03.2010 - M 16/09

    Stufenregelung bei Neueinstellung von Mitarbeitern/innen im Rahmen der neu

  • LAG Hamburg, 12.01.2007 - 6 TaBV 7/06

    Mitwirkungsrechte des Betriebsrats in einem Redaktionsunternehmen einer

  • MAVG der Evanglischen Kirche in Deutschland, 11.03.1999 - 0124/C25-98
  • KAG Münster, 08.03.2012 - 45/11

    Überleitung der Mitarbeiter in die Anlagen 30 bis 33 der AVR ; Mitbestimmung

  • MAVG der Evangelischen Kirche in Deutschland, 11.03.1999 - VerwG.EKD 0124/C25
  • VGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 11.03.1999 - VerwG.EKD 0124/C25
  • VG für mitarbeitervertretungsrechtliche Streitigkeiten der Evangelischen Kirche in Deutschland, 11.03.1999 - VerwG.EKD 0124/C25
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