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   BAG, 26.06.1986 - 8 AZR 75/83   

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https://dejure.org/1986,428
BAG, 26.06.1986 - 8 AZR 75/83 (https://dejure.org/1986,428)
BAG, Entscheidung vom 26.06.1986 - 8 AZR 75/83 (https://dejure.org/1986,428)
BAG, Entscheidung vom 26. Juni 1986 - 8 AZR 75/83 (https://dejure.org/1986,428)
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Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 52, 254
  • NZA 1987, 98
  • BB 1986, 2270
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 28.01.1982 - 6 AZR 636/79

    Zusatzurlaub nach dem Schwerbehindertengesetz

    Auszug aus BAG, 26.06.1986 - 8 AZR 75/83
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. Urteil vom 28. Januar 1982 - 6 AZR 636/79 - BAGE 37, 379, 381 = AP Nr. 3 zu § 44 SchwbG, zu 2 der Gründe, mit weiteren Nachweisen), der der erkennende Senat folgt, entsteht der Anspruch auf Zusatzurlaub aufgrund der Schwerbehinderteneigenschaft, d. h. wenn der Arbeitnehmer infolge seiner Behinderung in der Erwerbsfähigkeit um wenigstens 50 v. H. nicht nur vorübergehend gemindert ist (§ 1 SchwbG).

    Geschieht dies nicht, erlischt er mit Ablauf des Urlaubsjahrs (BAGE 37, 379, 381 = AP Nr. 3 zu § 44 SchwbG, zu 3 a der Gründe, mit weiteren Nachweisen).

    c) Diesem Ergebnis kann nicht mit der Kritik entgegengetreten werden, die Gröninger an der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 28. Januar 1982 - 6 AZR 636/79 - geübt hat (Anm. zu AP Nr. 3 zu § 44 SchwbG).

    Jedenfalls wenn ein Arbeitnehmer erstmals Zusatzurlaub verlangt, muß er ihn gegenüber dem Arbeitgeber ausdrücklich geltend machen, d. h. er muß sich auf seine Schwerbehinderteneigenschaft berufen und außerdem verlangen, daß der Arbeitgeber ihm Zusatzurlaub gewährt, und zwar für ein bestimmtes Urlaubsjahr (BAGE 37, 379, 381 = AP Nr. 3 zu § 44 SchwbG, zu 3 a der Gründe; BAGE 22, 85, 88 = AP Nr. 1 zu § 7 BUrlG Urlaubsjahr, zu 1 der Gründe).

  • BAG, 05.09.1985 - 6 AZR 86/82

    Betrieblicher Treueurlaub - Betriebszugehörigkeit - Übertragungszeitraum

    Auszug aus BAG, 26.06.1986 - 8 AZR 75/83
    Der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts (Urteile vom 7. November 1985 - 6 AZR 169/84 - BAGE 50, 124 und vom 5. September 1985 - 6 AZR 86/82 - AP Nr. 1 zu § 1 BUrlG Treueurlaub) hat für den Fall, daß der Arbeitnehmer den Urlaubsanspruch erfolglos geltend gemacht hatte und dem Arbeitgeber die Erteilung des Urlaubs möglich war, angenommen, der Arbeitgeber habe für die infolge Zeitablaufs eingetretene Unmöglichkeit, als welche das Erlöschen des Urlaubsanspruchs anzusehen sei, einzustehen (§ 286 Abs. 1, § 280 Abs. 1, § 287 Satz 2 BGB).
  • BAG, 18.10.1957 - 1 AZR 437/56

    Berechnung des Zusatzurlaubes von Schwerbeschädigten

    Auszug aus BAG, 26.06.1986 - 8 AZR 75/83
    a) Da der Zusatzurlaub für Schwerbehinderte, abgesehen vom Merkmal der Schwerbehinderteneigenschaft, hinsichtlich seines Entstehens und Erlöschens dem Anspruch auf Erholungsurlaub folgt (vgl. BAG Urteil vom 18. Oktober 1957 - 1 AZR 437/56 - AP Nr. 2 zu § 33 SchwBeschG), muß er innerhalb des jeweiligen Urlaubsjahrs geltend gemacht werden.
  • BAG, 26.06.1969 - 5 AZR 393/68

    Urlaubsanspruch

    Auszug aus BAG, 26.06.1986 - 8 AZR 75/83
    Jedenfalls wenn ein Arbeitnehmer erstmals Zusatzurlaub verlangt, muß er ihn gegenüber dem Arbeitgeber ausdrücklich geltend machen, d. h. er muß sich auf seine Schwerbehinderteneigenschaft berufen und außerdem verlangen, daß der Arbeitgeber ihm Zusatzurlaub gewährt, und zwar für ein bestimmtes Urlaubsjahr (BAGE 37, 379, 381 = AP Nr. 3 zu § 44 SchwbG, zu 3 a der Gründe; BAGE 22, 85, 88 = AP Nr. 1 zu § 7 BUrlG Urlaubsjahr, zu 1 der Gründe).
  • BAG, 07.11.1985 - 6 AZR 169/84

    Urlaubsanspruch und Rechtsmißbrauch

    Auszug aus BAG, 26.06.1986 - 8 AZR 75/83
    Der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts (Urteile vom 7. November 1985 - 6 AZR 169/84 - BAGE 50, 124 und vom 5. September 1985 - 6 AZR 86/82 - AP Nr. 1 zu § 1 BUrlG Treueurlaub) hat für den Fall, daß der Arbeitnehmer den Urlaubsanspruch erfolglos geltend gemacht hatte und dem Arbeitgeber die Erteilung des Urlaubs möglich war, angenommen, der Arbeitgeber habe für die infolge Zeitablaufs eingetretene Unmöglichkeit, als welche das Erlöschen des Urlaubsanspruchs anzusehen sei, einzustehen (§ 286 Abs. 1, § 280 Abs. 1, § 287 Satz 2 BGB).
  • BAG, 17.05.2011 - 9 AZR 197/10

    Urlaub - Elternzeit

    Sie verlangt die Mahnung, dem Arbeitnehmer für einen bestimmten Zeitraum Urlaub zu gewähren (vgl. BAG 18. März 1997 - 9 AZR 794/95 - zu I 2 der Gründe; 24. August 1993 - 9 AZR 409/90 - zu II der Gründe; 26. Juni 1986 - 8 AZR 75/83 - zu II 2 b der Gründe, BAGE 52, 254) .
  • BAG, 16.05.2017 - 9 AZR 572/16

    Kein Schadensersatz in Geld wegen nicht gewährter Urlaubstage im bestehenden

    Der Ersatzurlaubsanspruch tritt als Schadensersatzanspruch (§ 249 Abs. 1 BGB) an die Stelle des ursprünglichen Urlaubsanspruchs (BAG 26. Juni 1986 - 8 AZR 75/83 - zu II 1 der Gründe, BAGE 52, 254) .
  • BAG, 24.05.2017 - 5 AZR 251/16

    Sittenwidrige Arbeitsvergütung - Annahmeverzug - Schadensersatz wegen verfallenen

    Doch wäre wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine solche Erfüllung unmöglich, weshalb die Beklagte die Klägerin dann in Geld zu entschädigen hätte (BAG 26. Juni 1986 - 8 AZR 75/83 - zu II 1 der Gründe, BAGE 52, 254) .
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