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   BAG, 20.08.1986 - 8 AZN 244/86   

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BAG, 20.08.1986 - 8 AZN 244/86 (https://dejure.org/1986,1962)
BAG, Entscheidung vom 20.08.1986 - 8 AZN 244/86 (https://dejure.org/1986,1962)
BAG, Entscheidung vom 20. August 1986 - 8 AZN 244/86 (https://dejure.org/1986,1962)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 52, 394
  • MDR 1987, 168
  • NZA 1987, 68 (Ls.)
  • BB 1986, 2420
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 21.10.1983 - 7 AZR 488/80

    Arbeitnehmerhaftung

    Auszug aus BAG, 20.08.1986 - 8 AZN 244/86
    Soweit der Kläger eine Abweichung vom Beschluß des Dritten Senats vom 12. Februar 1985 - 3 AZR 487/80 - (zur Veröffentlichung vorgesehen) rügt, fehlt es an einer divergenzfähigen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts; soweit der Beschwerdeführer geltend macht, die anzufechtende Entscheidung weiche vom Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 21. Oktober 1983 - 7 AZR 488/80 - (BAGE 44, 170 = AP Nr. 84 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers) ab, hat er einen abweichenden Rechtssatz der angezogenen Entscheidung nicht dargetan.

    b) Soweit der Kläger geltend macht, die anzufechtende Entscheidung weiche von dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 21. Oktober 1983 - 7 AZR 488/80 - (BAGE 44, 170 = AP Nr. 84 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers) ab, ist die Nichtzulassungsbeschwerde deshalb unzulässig, weil der Kläger keine divergierenden Rechtssätze der angezogenen Entscheidung dargelegt hat.

  • BAG, 15.10.1979 - 7 AZN 9/79

    Begründetheit einer auf Divergenz gestützten Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BAG, 20.08.1986 - 8 AZN 244/86
    Dazu gehört, daß der Beschwerdeführer im einzelnen ausführt, welche divergierenden, abstrakten Rechtssätze das anzufechtende wie das angezogene Urteil aufgestellt haben, und daß jedenfalls das anzufechtende Urteil auf dem abweichenden abstrakten Rechtssatz beruht (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. statt aller: BAGE 32, 136 = AP Nr. 1 zu § 72 a ArbGG 1979; BAGE 41, 188 = AP Nr. 11 zu § 72 a ArbGG 1979 Divergenz).
  • BAG, 17.02.1981 - 1 ABN 25/80

    Bundesarbeitsgericht - Rechtsfrage - Ergehen einer Entscheidung - Begründung

    Auszug aus BAG, 20.08.1986 - 8 AZN 244/86
    Wesentlich ist nur, daß das entscheidende Gericht zum Ausdruck bringt, daß es die Beantwortung dieser Rechtsfrage für erforderlich hält und auf diese eine Antwort gibt (vgl. BAG Beschluß vom 17. Februar 1981 - 1 ABN 25/80 - AP Nr. 7 zu § 72 a ArbGG 1979 Divergenz).
  • BAG, 16.12.1982 - 2 AZN 337/82

    Divergenz und unrichtige Rechtsanwendung

    Auszug aus BAG, 20.08.1986 - 8 AZN 244/86
    Dazu gehört, daß der Beschwerdeführer im einzelnen ausführt, welche divergierenden, abstrakten Rechtssätze das anzufechtende wie das angezogene Urteil aufgestellt haben, und daß jedenfalls das anzufechtende Urteil auf dem abweichenden abstrakten Rechtssatz beruht (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. statt aller: BAGE 32, 136 = AP Nr. 1 zu § 72 a ArbGG 1979; BAGE 41, 188 = AP Nr. 11 zu § 72 a ArbGG 1979 Divergenz).
  • BAG, 12.02.1985 - 3 AZR 487/80

    Beschränkung der Schadenshaftung des Arbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 20.08.1986 - 8 AZN 244/86
    Soweit der Kläger eine Abweichung vom Beschluß des Dritten Senats vom 12. Februar 1985 - 3 AZR 487/80 - (zur Veröffentlichung vorgesehen) rügt, fehlt es an einer divergenzfähigen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts; soweit der Beschwerdeführer geltend macht, die anzufechtende Entscheidung weiche vom Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 21. Oktober 1983 - 7 AZR 488/80 - (BAGE 44, 170 = AP Nr. 84 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers) ab, hat er einen abweichenden Rechtssatz der angezogenen Entscheidung nicht dargetan.
  • BVerwG, 10.10.1975 - VII C 51.74

    Festsetzung von Krankenhauspflegesätzen in der Überleitungszeit zum neuen Recht -

    Auszug aus BAG, 20.08.1986 - 8 AZN 244/86
    Dem entspricht, daß auch im Fall der Vorlage wegen Divergenz keine Sperrwirkung für die anderen Senate eintritt; solange der Große Senat noch nicht entschieden hat, ist ein anderer Senat nicht gehindert, die Rechtsfrage im Sinne der vorliegenden (ersten) Entscheidung zu behandeln (vgl. für den Fall der Divergenzvorlage nach § 136 GVG: Kissel, GVG, § 136 Rz 16; für den Vorlegungsbeschluß eines obersten Gerichtshofs des Bundes nach § 11 Abs. 1 RsprEinhG: BVerwG Urteil vom 10. Oktober 1975 - VII C 51/74 - NJW 1976, 1420).
  • BAG, 24.11.1987 - 8 AZR 524/82

    Haftung des Arbeitnehmers bei Verursachung von Schäden im Rahmen gefahrgeneigter

    Das gleiche gilt für den Beschluß des Dritten Senats vom 12. Februar 1985 (BAGE 49, 1 [BAG 12.02.1985 - 3 AZR 487/80] = AP Nr. 86 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers), soweit darin nach anderen Möglichkeiten der Haftungsbeschränkung gefragt wird; darauf, ob und gegebenenfalls inwieweit diese Entscheidung als Vorlagebeschluß überhaupt divergenzfähig wäre, kommt es somit nicht an (vgl. dazu Beschluß des Senats BAGE 52, 394 = AP Nr. 18 zu § 72 a ArbGG 1979 Divergenz).
  • BAG, 23.11.2017 - 5 AZN 713/17

    Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz

    bb) Außerdem ist die in Beschlussform gegossene Anfrage nach § 45 Abs. 3 Satz 1 ArbGG keine endgültige Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts und enthält hinsichtlich der beabsichtigten Abweichung von der bisherigen Rechtsprechung noch keine die Landesarbeitsgerichte iSd. § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG "bindenden" Rechtssätze (vgl. - für den Vorlagebeschluss an den Großen Senat - BAG 20. August 1986 - 8 AZN 244/86 - zu II 2 der Gründe, BAGE 52, 394; ErfK/Koch 17. Aufl. § 72 ArbGG Rn. 7; GMP/Müller-Glöge 9. Aufl. § 72 Rn. 23; GK-ArbGG/Mikosch Stand September 2017 § 72 Rn. 33; GWBG/Benecke ArbGG 8. Aufl. § 72 Rn. 23) .
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