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   BAG, 15.05.1986 - 6 ABR 64/83   

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https://dejure.org/1986,781
BAG, 15.05.1986 - 6 ABR 64/83 (https://dejure.org/1986,781)
BAG, Entscheidung vom 15.05.1986 - 6 ABR 64/83 (https://dejure.org/1986,781)
BAG, Entscheidung vom 15. Mai 1986 - 6 ABR 64/83 (https://dejure.org/1986,781)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Betriebsrat - Ersatzmitglied - Schulung - Schulungsveranstaltung - Ersatzmitglied - Amtszeit - Beurteilungsspielraum - Ermessen

  • soliserv.de (Volltext, ZIP-Datei)

    § 37 Abs. 6 BetrVG; § 25 Abs. 1 S. 2 BetrVG
    Entsendung eines Ersatzmitgliedes zu einer Schulungsveranstaltung

    Teil einer Urteilssammlung, nach Entpacken: Dateiname entspricht Aktenzeichen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 52, 73
  • NZA 1986, 803
  • BB 1987, 332
  • DB 1986, 2184
  • DB 1986, 2189
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 27.09.1974 - 1 ABR 71/73

    Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bezüglich Betriebsratsschulungen

    Auszug aus BAG, 15.05.1986 - 6 ABR 64/83
    b) Bei der Frage, ob ein Ersatzmitglied zu einer Schulungsveranstaltung zu entsenden ist, weil für die Betriebsratsarbeit erforderliche Kenntnisse vermittelt werden sollen, handelt es sich um einen unbestimmten, einen gewissen Beurteilungsspielraum des Betriebsrats einschließenden Rechtsbegriff (BAGE 25, 325, 328 = AP Nr. 4 zu § 37 BetrVG 1972; BAGE 25, 348, 355 = AP Nr. 5 zu § 37 BetrVG 1972; BAG Beschluß vom 27. September 1974 - 1 ABR 71/73 - AP Nr. 18 zu § 37 BetrVG 1972; Fitting/Auffarth/Kaiser, aaO, § 37 Rz 83 m. w. N.).

    Die gerichtliche Kontrolle muß sich daher darauf beschränken, ob ein vernünftiger Dritter unter den im Zeitpunkt der Beschlußfassung gegebenen Umständen eine derartige Entscheidung getroffen hätte (BAG Beschluß vom 27. September 1974 - 1 ABR 71/73 - AP Nr. 18 zu § 37 BetrVG 1972, zu III 3 der Gründe).

  • BAG, 06.11.1973 - 1 ABR 8/73

    Schulung zum Betriebsverfassungsgesetz -; Beurteilung der Erforderlichkeit

    Auszug aus BAG, 15.05.1986 - 6 ABR 64/83
    Dem einzelnen Betriebsratsmitglied ist im Unterschied zu § 37 Abs. 7 BetrVG kein Recht auf Freistellung für eine Schulung eingeräumt worden (vgl. BAGE 25, 348, 351 = AP Nr. 5 zu § 37 BetrVG 1972; erkennender Senat Beschluß vom 5. April 1984 - 6 AZR 495/81 - AP Nr. 46 zu § 37 BetrVG 1972; Beschluß vom 5. November 1981 - 6 ABR 50/79 - DB 82, 704).

    b) Bei der Frage, ob ein Ersatzmitglied zu einer Schulungsveranstaltung zu entsenden ist, weil für die Betriebsratsarbeit erforderliche Kenntnisse vermittelt werden sollen, handelt es sich um einen unbestimmten, einen gewissen Beurteilungsspielraum des Betriebsrats einschließenden Rechtsbegriff (BAGE 25, 325, 328 = AP Nr. 4 zu § 37 BetrVG 1972; BAGE 25, 348, 355 = AP Nr. 5 zu § 37 BetrVG 1972; BAG Beschluß vom 27. September 1974 - 1 ABR 71/73 - AP Nr. 18 zu § 37 BetrVG 1972; Fitting/Auffarth/Kaiser, aaO, § 37 Rz 83 m. w. N.).

  • BAG, 21.06.1957 - 1 AZR 465/56

    Arbeitsfreistellung von Betriebsratsmitgliedern - Tarifvertraglich typisierende

    Auszug aus BAG, 15.05.1986 - 6 ABR 64/83
    Dem einzelnen Betriebsratsmitglied ist im Unterschied zu § 37 Abs. 7 BetrVG kein Recht auf Freistellung für eine Schulung eingeräumt worden (vgl. BAGE 25, 348, 351 = AP Nr. 5 zu § 37 BetrVG 1972; erkennender Senat Beschluß vom 5. April 1984 - 6 AZR 495/81 - AP Nr. 46 zu § 37 BetrVG 1972; Beschluß vom 5. November 1981 - 6 ABR 50/79 - DB 82, 704).

    b) Bei der Frage, ob ein Ersatzmitglied zu einer Schulungsveranstaltung zu entsenden ist, weil für die Betriebsratsarbeit erforderliche Kenntnisse vermittelt werden sollen, handelt es sich um einen unbestimmten, einen gewissen Beurteilungsspielraum des Betriebsrats einschließenden Rechtsbegriff (BAGE 25, 325, 328 = AP Nr. 4 zu § 37 BetrVG 1972; BAGE 25, 348, 355 = AP Nr. 5 zu § 37 BetrVG 1972; BAG Beschluß vom 27. September 1974 - 1 ABR 71/73 - AP Nr. 18 zu § 37 BetrVG 1972; Fitting/Auffarth/Kaiser, aaO, § 37 Rz 83 m. w. N.).

  • BAG, 05.04.1984 - 6 AZR 495/81

    Schulungsveranstaltung für Betriebsratsmitglied - Betriebsrat -

    Auszug aus BAG, 15.05.1986 - 6 ABR 64/83
    Dem einzelnen Betriebsratsmitglied ist im Unterschied zu § 37 Abs. 7 BetrVG kein Recht auf Freistellung für eine Schulung eingeräumt worden (vgl. BAGE 25, 348, 351 = AP Nr. 5 zu § 37 BetrVG 1972; erkennender Senat Beschluß vom 5. April 1984 - 6 AZR 495/81 - AP Nr. 46 zu § 37 BetrVG 1972; Beschluß vom 5. November 1981 - 6 ABR 50/79 - DB 82, 704).
  • BAG, 10.05.1974 - 1 ABR 47/73

    Jugendvertretung - Schulungsveranstaltung - Bildungsveranstaltung - Nachgerücktes

    Auszug aus BAG, 15.05.1986 - 6 ABR 64/83
    Für diese Fälle hat der Betriebsrat in der Regel durch innerorganisatorische Maßnahmen Vorsorge zu treffen, daß seine Arbeitsfähigkeit gewährleistet ist (vgl. dazu BAG Beschluß vom 10. Mai 1974 - 1 ABR 47/73 - AP Nr. 2 zu § 65 BetrVG).
  • BAG, 05.11.1981 - 6 ABR 50/79
    Auszug aus BAG, 15.05.1986 - 6 ABR 64/83
    Dem einzelnen Betriebsratsmitglied ist im Unterschied zu § 37 Abs. 7 BetrVG kein Recht auf Freistellung für eine Schulung eingeräumt worden (vgl. BAGE 25, 348, 351 = AP Nr. 5 zu § 37 BetrVG 1972; erkennender Senat Beschluß vom 5. April 1984 - 6 AZR 495/81 - AP Nr. 46 zu § 37 BetrVG 1972; Beschluß vom 5. November 1981 - 6 ABR 50/79 - DB 82, 704).
  • BAG, 09.10.1973 - 1 ABR 6/73

    Vermittlung von Kenntnissen - Betriebsratsarbeit - Betriebsratsmitglieder -

    Auszug aus BAG, 15.05.1986 - 6 ABR 64/83
    b) Bei der Frage, ob ein Ersatzmitglied zu einer Schulungsveranstaltung zu entsenden ist, weil für die Betriebsratsarbeit erforderliche Kenntnisse vermittelt werden sollen, handelt es sich um einen unbestimmten, einen gewissen Beurteilungsspielraum des Betriebsrats einschließenden Rechtsbegriff (BAGE 25, 325, 328 = AP Nr. 4 zu § 37 BetrVG 1972; BAGE 25, 348, 355 = AP Nr. 5 zu § 37 BetrVG 1972; BAG Beschluß vom 27. September 1974 - 1 ABR 71/73 - AP Nr. 18 zu § 37 BetrVG 1972; Fitting/Auffarth/Kaiser, aaO, § 37 Rz 83 m. w. N.).
  • BAG, 19.09.2001 - 7 ABR 32/00

    Schulung von Ersatzmitgliedern des Betriebsrats

    Diese Berechtigung steht dem Betriebsrat grundsätzlich nicht nur hinsichtlich seiner ordentlichen Mitglieder, sondern auch hinsichtlich der Ersatzmitglieder zu, die lediglich vorübergehend nach § 25 Abs. 1 Satz 2 BetrVG ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG 15. Mai 1986 - 6 ABR 64/83 - BAGE 52, 73 = AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 53, zu II 2 a der Gründe; 14. Dezember 1994 - 7 ABR 31/94 - BAGE 79, 43 = AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 100, zu B II der Gründe).

    Er ist dementsprechend - anders als der Anspruch nach § 37 Abs. 7 BetrVG - nicht als Anspruch der einzelnen Betriebsratsmitglieder ausgestaltet (BAG 15. Mai 1986 - 6 ABR 64/83 - aaO, zu II 2 a der Gründe).

    So genügt allein die Erwartung von Vertretungsfällen auf Grund des Urlaubs oder der vorübergehenden Erkrankung ordentlicher Betriebsratsmitglieder zur Rechtfertigung der Schulung von Ersatzmitgliedern nicht (BAG 15. Mai 1986 - 6 ABR 64/83 - BAGE 52, 73 = AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 53, zu II 2 a der Gründe).

    Vielmehr hat der Betriebsrat in diesen Fällen zu prüfen, ob er seine Arbeitsfähigkeit nicht durch andere ihm zumutbare und den Arbeitgeber finanziell weniger belastende Maßnahmen gewährleisten kann (vgl. BAG 15. Mai 1986 - 6 ABR 64/83 - aaO; 20. Dezember 1995 - 7 ABR 14/95 - aaO, zu B 2 b der Gründe).

    Vor allem spielen jedoch die zu erwartende Dauer und Häufigkeit der Heranziehung des Ersatzmitglieds eine wesentliche Rolle (vgl. BAG 15. Mai 1986 - 6 ABR 64/83 - BAGE 52, 73 = AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 53, zu II 2 a der Gründe; 14. Dezember 1994 - 7 ABR 31/94 - BAGE 79, 43 = AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 100, zu B II der Gründe).

    Die tatsächlichen Grundlagen der Prognose sind jedoch auszuweisen und einer gerichtlichen Beurteilung nicht entzogen (BAG 15. Mai 1986 - 6 ABR 64/83 - BAGE 52, 73 = AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 53, zu II 2 a der Gründe).

    Auch im übrigen hat der Betriebsrat bei seiner Entscheidung, ob es für seine Arbeitsfähigkeit erforderlich ist, ein oder gar mehrere Ersatzmitglieder schulen zu lassen, einen Beurteilungsspielraum (BAG 15. Mai 1986 - 6 ABR 64/83 - aaO).

  • BAG, 28.09.2016 - 7 AZR 699/14

    Betriebsratsschulung - Erforderlichkeit - betriebliches Eingliederungsmanagement

    Diese Vorschrift räumt dem Betriebsrat das Recht ein, über die Freistellung von Betriebsratsmitgliedern zu beschließen, deren Schulung für die Tätigkeit im Betriebsrat erforderlich ist (BAG 7. Mai 2008 - 7 AZR 90/07 - Rn. 17; 15. Mai 1986 - 6 ABR 64/83 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 52, 73) .
  • BAG, 07.05.2008 - 7 AZR 90/07

    Betriebsrat - Schulungsveranstaltung - Erforderlichkeit

    Der durch § 37 Abs. 6 Satz 1 iVm. Abs. 2 Satz 1 BetrVG normierte Anspruch auf Entsendung von Betriebsratsmitgliedern zu Schulungs- und Bildungsveranstaltungen ist - anders als der Anspruch nach § 37 Abs. 7 BetrVG - nicht als Anspruch der einzelnen Betriebsratsmitglieder ausgestaltet (BAG 15. Mai 1986 - 6 ABR 64/83 - BAGE 52, 73 = AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 53 = EzA BetrVG 1972 § 37 Nr. 84, zu II 2 a der Gründe).
  • BAG, 27.07.2016 - 7 ABR 16/14

    Hinreichende Bestimmtheit des Antrags - gerichtliche Hinweispflicht

    Ersatzmitglieder treten nach § 25 Abs. 1 Satz 2 BetrVG nur vorübergehend für die Dauer der Stellvertretung eines zeitweilig verhinderten Mitglieds in den Betriebsrat ein (BAG 19. September 2001 - 7 ABR 32/00 - zu B I der Gründe, BAGE 99, 103; 14. Dezember 1994 -  7 ABR 31/94  - zu B II der Gründe, BAGE 79, 43 ; 15. Mai 1986 - 6 ABR 64/83  - zu II 2 a der Gründe, BAGE 52, 73 ; 17. Januar 1979 - 5 AZR 891/77 - zu 2 a der Gründe) .
  • BAG, 16.10.1986 - 6 ABR 14/84

    Erforderlichkeit der Schulung von Betriebratsmitgliedern im Arbeitsrecht

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 25, 348 = AP Nr. 5 zu § 37 BetrVG 1972; erkennender Senat Urteil vom 5. April 1984 - 6 AZR 495/81 - AP Nr. 46 zu § 37 BetrVG 1972 = EzA § 37 BetrVG 1972 Nr. 80 und Beschluß vom 15. Mai 1986 - 6 ABR 64/83 - BAGE 52, 73 = DB 1986, 2189 = NZA 1986, 803) hat der Betriebsrat die Aufgabe, über die Freistellung von Betriebsratsmitgliedern zu beschließen, deren Schulung er zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Betriebsrat für erforderlich hält.
  • LAG Schleswig-Holstein, 26.04.2016 - 1 TaBV 63/15

    Betriebsrat, Betriebsratsseminar, Schulungskosten, Kostenerstattung,

    Die gerichtliche Kontrolle beschränkt sich darauf, ob ein vernünftiger Dritter unter den im Zeitpunkt der Beschlussfassung gegebenen Umständen eine derartige Entscheidung getroffen hätte (BAG, Beschluss vom 15.05.1986 - 6 ABR 64/83 - juris, Rn. 12).
  • BAG, 11.11.1998 - 7 AZR 491/97

    Schulungsteilnahme eines Wirtschaftsausschußmitglieds

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. z.B. BAG Beschluß vom 15. Mai 1986 - 6 ABR 64/83 - BAGE 52, 73 = AP Nr. 53 zu § 37 BetrVG 1972) kann der Betriebsrat zwar auch ein Ersatzmitglied zu einer Schulungsveranstaltung gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG entsenden, wenn der Erwerb der dort vermittelten Kenntnisse für die Gewährleistung der Arbeitsfähigkeit des Betriebsrats erforderlich ist; Voraussetzung ist jedoch, daß es sich um ein häufig herangezogenes Ersatzmitglied handelt bzw. daß mit seiner zukünftigen häufigen Heranziehung zu rechnen ist.
  • BAG, 28.04.1988 - 6 AZR 405/86

    Verpflichtung des Arbeitgebers zur Zahlung des Lohnes während der Teilnahme eines

    Insoweit steht dem einzelnen Betriebsratsmitglied daher nur ein aus dem Kollektivbeschluß abgeleiteter Individualanspruch zu (BAGE 25, 348, 351 = AP Nr. 5 zu § 37 BetrVG 1972; BAGE 26, 269, 274 f. = AP Nr. 18 zu § 37 BetrVG 1972; BAG Urteil vom 5. April 1984 - 6 AZR 495/81 - AP Nr. 46 zu § 37 BetrVG 1972 = EzA § 37 BetrVG 1972 Nr. 80; BAGE 52, 73 = AP Nr. 53 zu § 37 BetrVG 1972 = EzA § 37 BetrVG 1972 Nr. 84; BAG Beschluß vom 16. Oktober 1986 - 6 ABR 14/84 - BAGE 53, 186 = AP Nr. 58 zu § 37 BetrVG 1972).
  • BAG, 14.12.1994 - 7 ABR 31/94

    Schulung für Ersatzmitglieder des Betriebsrats

    In einem solchen Falle können sie vom Betriebsrat gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG zur Teilnahme an erforderlichen Schulungs- und Bildungsveranstaltungen entsandt werden (BAGE 52, 73 = AP Nr. 53 zu § 37 BetrVG 1972; vgl. auch schon BAG Beschluß vom 10. Mai 1974 - 1 ABR 47/73 - AP Nr. 2 zu § 65 BetrVG 1972).
  • ArbG Darmstadt, 06.05.2021 - 8 BV 16/20
    So genügt allein die Erwartung von Vertretungsfällen auf Grund des Urlaubs oder der vorübergehenden Erkrankung ordentlicher Betriebsratsmitglieder zur Rechtfertigung der Schulung von Ersatzmitgliedern nicht (BAG 15.05.1986 - 6 ABR 64/83 - zitiert nach juris).

    Vielmehr hat der Betriebsrat in diesen Fällen zu prüfen, ob er seine Arbeitsfähigkeit nicht durch andere ihm zumutbare und den Arbeitgeber finanziell weniger belastende Maßnahmen gewährleisten kann (vgl. BAG 15.05.1986 - 6 ABR 64/83 - zitiert nach juris).

    Die tatsächlichen Grundlagen der Prognose sind jedoch auszuweisen und einer gerichtlichen Beurteilung nicht entzogen (BAG 15.05.1986 - 6 ABR 64/83 - zitiert nach juris).

    Zu seinem schlüssigen Vortrag gehört u.a. die konkrete Angabe der von ihm zugrunde gelegten Prognosefaktoren im Zeitpunkt des Entsendebeschlusses (BAG vom 15.05.1986 - 6 ABR 64/83 - zitiert nach juris).

  • BSG, 20.02.2001 - B 2 U 7/00 R

    Unfallversicherungsschutz bei einer Betriebsratsfeier

  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.01.2020 - 7 TaBV 14/19

    Erstattung von Reisekosten zu einer Betriebsräteschulung

  • BVerwG, 07.07.1993 - 6 P 15.91

    Personalvertretung - Schulungsveranstaltung - Kostenerstattung - Personalratswahl

  • LAG Berlin-Brandenburg, 28.02.2017 - 11 TaBV 1626/16

    Notwendigkeit der Schulung von Betriebsratsmitgliedern

  • BAG, 28.04.1988 - 6 AZR 39/86

    Anspruch eines Mitglieds des Wirtschaftsausschusses auf Lohnzahlung für die Zeit

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2018 - 20 A 2884/17

    Freistellung der Mitglieder des Personalrats unter Fortzahlung der Bezüge und

  • ArbG Essen, 23.12.1997 - 2 BV 62/97

    Erforderlichkeit einer Schulungsveranstaltung zum Sozialrecht für die

  • LAG Hessen, 14.09.2000 - 12 TaBV 23/98

    Betriebsrat: Erforderlichkeit einer Schulungsmaßnahme

  • LAG Schleswig-Holstein, 13.08.1992 - 6 Sa 147/92

    Urlaubsanspruch trotz Ausscheiden wegen Altersgründen oder Invaliditätsgründen ;

  • BSG, 20.02.2001 - B 2 U 7/00
  • VG Düsseldorf, 12.02.2019 - 40 K 810/18
  • OVG Niedersachsen, 01.09.1993 - 17 L 1040/93

    Anspruch eines Personalrates auf Übernahme von Schulungskosten für ein

  • OVG Berlin, 15.11.1990 - PV Bln 16.89

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Erstattung von Schulungskosten; Erhalten einer

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