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   BAG, 15.10.1986 - 4 AZR 289/85   

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BAG, 15.10.1986 - 4 AZR 289/85 (https://dejure.org/1986,564)
BAG, Entscheidung vom 15.10.1986 - 4 AZR 289/85 (https://dejure.org/1986,564)
BAG, Entscheidung vom 15. Oktober 1986 - 4 AZR 289/85 (https://dejure.org/1986,564)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    TarVertrG § 3 Abs. 1, Abs. 3, § 4 Abs. 5

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 53, 179
  • NZA 1987, 246
  • BB 1987, 403
  • DB 1987, 590
  • JR 1987, 176
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 11.11.1970 - 4 AZR 522/69

    Auflösung eines eingetragenen Vereins - Tarifvertragspartei - Liquidationsstadium

    Auszug aus BAG, 15.10.1986 - 4 AZR 289/85
    Der Senat hat, anknüpfend an die Rechtsprechung des Reichsarbeitsgerichts (RAG ARS 14, 475, 595) und der dieser folgenden Meinungen in der Literatur, entschieden, daß mit der Auflösung eines rechtsfähigen Vereins, der gleichzeitig Tarifvertragspartei ist, der obligatorische Teil eines Tarifvertrages wegfällt, soweit er den aufgelösten Verein betrifft (BAG Urteil vom 11. November 1970 - 4 AZR 522/69 - AP Nr. 28 zu § 2 TVG mit umfassenden Nachweisen).

    Der Senat hat schon im Anschluß an die Rechtsprechung des Reichsarbeitsgerichts (RAG ARS 14, 595) darauf hingewiesen, daß insoweit eine Gesetzeslücke bestehe, deren Ausfüllung im Hinblick auf die verschiedenen Regelungsmöglichkeiten nicht Aufgabe der Rechtsprechung, sondern Sache des Gesetzgebers sei (BAG Urteil vom 11. November 1970 - 4 AZR 522/69 - AP Nr. 28 zu § 2 TVG).

  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 640/84

    Betriebsübergang - Keine Bindung des Erwerbers an den altenTarifvertrag

    Auszug aus BAG, 15.10.1986 - 4 AZR 289/85
    Dies gilt auch insoweit, als die Tarifbindung an einen anderen Tarifvertrag nicht schon beim Betriebsübergang, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt eintritt (BAG Urteil vom 19. März 1986 - 4 AZR 640/84 -, zur Veröffentlichung bestimmt).

    Zum anderen kommt in den gesetzlichen Vorschriften die Wertung des Gesetzgebers zum Ausdruck, daß ein Arbeitnehmer des Schutzes der bisher für ihn geltenden tariflichen Vorschriften nicht bedarf, wenn er durch neue, für den Betriebserwerber geltende Tarifvorschriften geschützt ist (BAG Urteil vom 19. März 1986 - 4 AZR 640/84 -, BAGE 51, 274).

  • BAG, 03.12.1985 - 4 ABR 7/85

    Vergütung - Tarifvertrag - Teilkündigung - Öffentlicher Dienst -

    Auszug aus BAG, 15.10.1986 - 4 AZR 289/85
    Diese tariflichen Bestimmungen wurden daher "inhaltsleer", als der LohnTV-Industrie kraft anderweitiger Tarifbindung durch den LohnTV-Handwerk abgelöst wurde (vgl. BAG Beschluß vom 3. Dezember 1985 - 4 ABR 7/85 -, BAGE 50, 277).
  • BAG, 04.03.1961 - 5 AZR 169/60

    Gewährung einer Weihnachtsgratifikation - Verbindliche Ankündigung - Ableitung

    Auszug aus BAG, 15.10.1986 - 4 AZR 289/85
    Die Auslegung kann jedoch dann auch vom Revisionsgericht vorgenommen werden, wenn weitere Tatsachenfeststellungen nicht in Betracht kommen und die Erklärung keine andere Beurteilung durch das Berufungsgericht zuläßt (BAG Urteil vom 21. November 1958 - 1 AZR 107/58 - AP Nr. 11 zu § 611 BGB Gratifikation; Urteil vom 4. März 1961 - 5 AZR 169/60 - AP Nr. 21 zu § 611 BGB Gratifikation; BAGE 10, 122, 127 = AP Nr. 1 zu § 164 HGB).
  • BAG, 21.11.1958 - 1 AZR 107/58

    Nichttypischer Vertrag - Auslegung - Tatsachenmaterial - Erlöschen von Ansprüchen

    Auszug aus BAG, 15.10.1986 - 4 AZR 289/85
    Die Auslegung kann jedoch dann auch vom Revisionsgericht vorgenommen werden, wenn weitere Tatsachenfeststellungen nicht in Betracht kommen und die Erklärung keine andere Beurteilung durch das Berufungsgericht zuläßt (BAG Urteil vom 21. November 1958 - 1 AZR 107/58 - AP Nr. 11 zu § 611 BGB Gratifikation; Urteil vom 4. März 1961 - 5 AZR 169/60 - AP Nr. 21 zu § 611 BGB Gratifikation; BAGE 10, 122, 127 = AP Nr. 1 zu § 164 HGB).
  • BFH, 25.10.1963 - VI 68/62 U

    Zuschläge für Sonntagsarbeit, Feiertagsarbeit und Nachtarbeit unter

    Auszug aus BAG, 15.10.1986 - 4 AZR 289/85
    Diese Ansicht teilt auch der Bundesfinanzhof (BFH Urteil vom 25. Oktober 1963 - VI 68/62 U - AP Nr. 2 zu § 34 a EStG).
  • BAG, 31.01.1958 - 1 AZR 477/57

    Landesarbeitsgericht - Vorschriftsmäßige Besetzung - Mitwirkender Richter -

    Auszug aus BAG, 15.10.1986 - 4 AZR 289/85
    Die Auslegung kann jedoch dann auch vom Revisionsgericht vorgenommen werden, wenn weitere Tatsachenfeststellungen nicht in Betracht kommen und die Erklärung keine andere Beurteilung durch das Berufungsgericht zuläßt (BAG Urteil vom 21. November 1958 - 1 AZR 107/58 - AP Nr. 11 zu § 611 BGB Gratifikation; Urteil vom 4. März 1961 - 5 AZR 169/60 - AP Nr. 21 zu § 611 BGB Gratifikation; BAGE 10, 122, 127 = AP Nr. 1 zu § 164 HGB).
  • BAG, 20.10.1960 - 2 AZR 554/59

    Kommanditgesellschaft - Gesellschaftsvertrag - Zustimmung der Kommanditistin -

    Auszug aus BAG, 15.10.1986 - 4 AZR 289/85
    Die Auslegung kann jedoch dann auch vom Revisionsgericht vorgenommen werden, wenn weitere Tatsachenfeststellungen nicht in Betracht kommen und die Erklärung keine andere Beurteilung durch das Berufungsgericht zuläßt (BAG Urteil vom 21. November 1958 - 1 AZR 107/58 - AP Nr. 11 zu § 611 BGB Gratifikation; Urteil vom 4. März 1961 - 5 AZR 169/60 - AP Nr. 21 zu § 611 BGB Gratifikation; BAGE 10, 122, 127 = AP Nr. 1 zu § 164 HGB).
  • BAG, 26.10.1983 - 4 AZR 219/81

    Verbandsaustritt und Tarifkonkurrenz

    Auszug aus BAG, 15.10.1986 - 4 AZR 289/85
    Demgemäß soll die unmittelbare und zwingende Rechtswirkung eines Tarifvertrages, die sich nach § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 Satz 1 TVG aus der Mitgliedschaft in einer Tarifvertragspartei ergibt, nicht durch eine einseitige Maßnahme wie dem Verbandsaustritt beseitigt werden können (BAGE 44, 191, 196 = AP Nr. 3 zu § 3 TVG).
  • BAG, 01.07.2009 - 4 AZR 261/08

    Nachbindung an einen Tarifvertrag

    Die unmittelbare und zwingende Rechtswirkung eines Tarifvertrages, die gem. § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 Satz 1 TVG aus der Mitgliedschaft in einer Tarifvertragspartei folgt, soll nicht durch eine einseitige Maßnahme wie den Verbandsaustritt beseitigt werden können (Senat 15. Oktober 1986 - 4 AZR 289/85 - mwN, BAGE 53, 179, 183).
  • BAG, 06.07.2011 - 4 AZR 424/09

    Gewerkschaftseintritt während Nachbindung des Arbeitgebers

    Die unmittelbare und zwingende Rechtswirkung eines Tarifvertrages, die gem. § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 Satz 1 TVG aus der Mitgliedschaft in einer tarifschließenden Koalition folgt, soll nicht durch eine einseitige Maßnahme wie den Verbandsaustritt beseitigt werden können (st. Rspr., vgl. nur BAG 15. Oktober 1986 - 4 AZR 289/85 - BAGE 53, 179) .
  • BAG, 23.01.2008 - 4 AZR 312/01

    Tarifvertrag bei Verbandsauflösung

    (1) Der Senat hat zu dieser Frage erstmals in der Entscheidung vom 15. Oktober 1986 (- 4 AZR 289/85 - BAGE 53, 179) Stellung genommen, nachdem er in der Entscheidung vom 11. November 1970 (- 4 AZR 522/69 -BAGE 23, 46), in der es um die Auswirkungen auf den schuldrechtlichen Teil der Tarifverträge ging, die Frage noch offengelassen hat.

    die Beendigung der Tarifbindung und die Nachwirkung gem. § 4 Abs. 5 TVG, "unmittelbar mit der Auflösung der Tarifvertragspartei eintritt, also stets von einer fristlosen Lösung auszugehen ist, oder ob diese Wirkung erst nach Ablauf des normativen Teils des Tarifvertrages durch Befristung, Mindestbefristung oder Beendigung mit Ablauf einer vorgesehenen Kündigungsfrist eintritt" (15. Oktober 1986 - 4 AZR 289/85 - aaO S. 185).

    Die Auslegung des Schreibens vom 29. Juni 1999 als Kündigung lässt einen Rechtsfehler nicht erkennen und ist als solche auch nicht angegriffen worden (vgl. zur entsprechenden Auslegung eines vergleichbaren Schreibens Senat 15. Oktober 1986 - 4 AZR 289/85 - BAGE 53, 179).

  • BAG, 28.05.1997 - 4 AZR 546/95

    Tarifpluralität bei Nachwirkung eines Tarifvertrages

    Diese Vorschrift gilt insbesondere für die Fälle des Verbandsaustritts und soll verhindern, daß die unmittelbare und zwingende Wirkung eines Tarifvertrages durch eine einseitige Maßnahme des Arbeitgebers (oder Arbeitnehmers) wie insbesondere durch seinen Verbandsaustritt beseitigt werden kann (BAGE 44, 191, 196 = AP Nr. 3 zu § 3 TVG; BAGE 53, 179, 183 = AP Nr. 4 zu § 3 TVG; Urteil des Senats vom 13. Dezember 1995 - 4 AZR 1062/94 - AP Nr. 3 zu § 3 TVG Verbandsaustritt, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; Kempen/Zachert, TVG, 3. Aufl., § 3 Rz 21, 35).

    Der Senat geht für den normativen Teil des Tarifvertrages, wozu die hier in Rede stehende tarifliche Vergütungsregelung zählt, davon aus, daß der normative Teil bei der Verbandsauflösung entfällt (Urteil vom 15. Oktober 1986 - 4 AZR 289/85 - BAGE 53, 179 = AP Nr. 4 zu § 3 TVG; vgl. auch BFH Urteil vom 25. Oktober 1963 - VI 68/62 U - AP Nr. 2 zu § 34a EStG).

    Der Senat hat in der genannten Entscheidung vom 15. Oktober 1986 (aaO) darauf hingewiesen, daß die Arbeitnehmer nicht durch die Verbandsauflösung, die zur Beendigung des Tarifvertrages führt, den Schutz der tariflichen Vorschriften verlieren.

  • BAG, 27.06.2000 - 1 ABR 31/99

    Arbeitgeberverband im Konkurs

    Im Urteil vom 15. Oktober 1986 (- 4 AZR 289/85 - BAGE 53, 179 = AP TVG § 3 Nr. 4 mit Anmerkung von Wiedemann = SAE 1987, 201 mit Anmerkung von von Stebut = AR-Blattei Tarifvertrag III Entscheidung 4 mit Anmerkung von Buchner) hat der Vierte Senat angenommen, mit der Auflösung einer Tarifvertragspartei entfalle grundsätzlich die Tarifgebundenheit der Mitglieder nach § 3 Abs. 1 TVG.

    Die in der Entscheidung vom 15. Oktober 1986 (aaO) offengelassene Frage, wann und wie der Tarifvertrag im Falle der Auflösung des Verbandes endet, ist jedenfalls für den hier zu entscheidenden Fall des Konkurses dahin zu beantworten, daß dies nicht automatisch mit dem Zeitpunkt der Konkurseröffnung geschieht, sondern erst nach einer Kündigung bzw. nach Ablauf einer vereinbarten Befristung.

    Der Fall der Verbandsauflösung wird zwar nicht von § 3 Abs. 3 TVG erfaßt (BAG 15. Oktober 1986 - 4 AZR 289/85 - BAGE 53, 179; für eine analoge Anwendung aber vor allem Däubler Tarifvertragsrecht 3. Aufl. Rn. 78 und Rn. 1521 f.; derselbe NZA 1996, 225, 233; wohl auch Kempen/Zachert aaO § 3 Rn. 39; "hilfsweise" für den Fall der Ablehnung der "verbandsrechtlichen" Lösung auch Buchner RdA 1997, 259, 265, 266).

  • BAG, 10.12.1997 - 4 AZR 247/96

    Herauswachsen aus dem Geltungsbereich eines Tarifvertrages

    Dem Arbeitgeber soll der Anreiz genommen werden, aus dem Arbeitgeberverband auszutreten und damit mißliebigen Tarifverträgen zu entgehen (BAG Urteile vom 26. Oktober 1983 - 4 AZR 219/81 - BAGE 44, 191 = AP Nr. 3 zu § 3 TVG; vom 15. Oktober 1986 - 4 AZR 289/85 - BAGE 53, 179 = AP Nr. 4 zu § 3 TVG; vom 2. Dezember 1992 - 4 AZR 277/92 - BAGE 72, 48 = AP Nr. 14 zu § 3 TVG).
  • BAG, 22.02.2012 - 4 AZR 8/10

    Dynamische tarifvertragliche Verweisung auf anderen Tarifvertrag ("dynamische

    Die unmittelbare und zwingende Rechtswirkung eines Tarifvertrages, die gemäß § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 Satz 1 TVG aus der Mitgliedschaft in einer tarifschließenden Koalition folgt und als solche einmal begründet worden ist, soll nicht durch eine einseitige Maßnahme wie den Verbandsaustritt beseitigt werden können (st. Rspr., vgl. nur BAG 15. Oktober 1986 - 4 AZR 289/85 - BAGE 53, 179) .
  • BAG, 01.07.2009 - 4 AZR 262/08

    Nachbindung an einen Tarifvertrag

    Die unmittelbare und zwingende Rechtswirkung eines Tarifvertrages, die gem. § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 Satz 1 TVG aus der Mitgliedschaft in einer Tarifvertragspartei folgt, soll nicht durch eine einseitige Maßnahme wie den Verbandsaustritt beseitigt werden können (Senat 15. Oktober 1986 - 4 AZR 289/85 - mwN, BAGE 53, 179, 183).
  • BAG, 19.10.2011 - 4 ABR 116/09

    Einführung des ERA durch Einigungsstellenspruch

    Die unmittelbare und zwingende Rechtswirkung eines Tarifvertrages, die gemäß § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 Satz 1 TVG aus der Mitgliedschaft in einer tarifschließenden Koalition folgt, soll nicht durch eine einseitige Maßnahme wie den Verbandsaustritt beseitigt werden können (ständige Rspr. vgl. nur BAG 15. Oktober 1986 - 4 AZR 289/85 - BAGE 53, 179, 183) .
  • BAG, 02.12.1992 - 4 AZR 277/92

    Tarifbindung privatisierter Betriebe

    Die unmittelbare und zwingende Rechtswirkung eines Tarifvertrages, die gem. § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 Satz 1 TVG aus der Mitgliedschaft in einer Tarifvertragspartei resultiert, soll nicht durch eine einseitige Maßnahme wie den Verbandsaustritt beseitigt werden können (BAG Urteil vom 15. Oktober 1986, BAGE 53, 179 = AP Nr. 4 zu § 3 TVG).
  • BAG, 10.12.1997 - 4 AZR 193/97

    Herauswachsen aus dem Geltungsbereich eines Tarifvertrages

  • BAG, 28.05.1997 - 4 AZR 545/95
  • BAG, 09.12.1987 - 4 AZR 584/87

    Tarifvertrag Stahlindustrie - Wochenarbeitszeit

  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.06.2008 - 11 Sa 88/08

    Nachwirkung eines Tarifvertrages - tarifliche Ausschlussfrist

  • LAG Berlin, 20.09.1993 - 9 Sa 36/93

    Arbeitsentgelt: Überzahlung - Einwand der Entreicherung

  • LAG Hessen, 02.05.2003 - 9 SaGa 637/03
  • LAG Brandenburg, 17.03.1995 - 5 (4) Sa 711/94

    Vergütung; Anwendbarkeit des Tarifvertrages; Nachwirkung; Tarifbindung;

  • LAG Hessen, 02.05.2003 - 9 Sa Ga 636/03

    Klage auf Unterlassen von Streikaufrufen; Rechtswidrigkeit des Streiks; Schutz

  • BAG, 10.12.1997 - 4 AZR 194/97
  • BAG, 10.12.1997 - 4 AZR 214/97
  • BAG, 10.12.1997 - 4 AZR 215/97
  • LAG Hessen, 02.05.2003 - 9 Sa GA 637/03
  • BAG, 10.12.1997 - 4 AZR 290/97
  • ArbG Wiesbaden, 05.02.1997 - 3 Ca 3436/96

    Rechtlicher Fortbestand gekündigter Tarifverträge und einer Vereinbarung über die

  • BAG, 10.12.1997 - 4 AZR 426/97
  • BAG, 13.07.1994 - 4 AZR 493/92

    Zahlung einer Abfingung aus dem Rationalisierungsschutztarifvertrag (RTV) -

  • ArbG Bautzen, 28.06.2000 - 7 Ga 7004/00

    Anspruch auf Unterlassung der Anwendung tarifwidriger Regelungen im einstweiligen

  • ArbG Wiesbaden, 05.02.1997 - 3 Ca 4347/96

    Fortbestand eines Tarifvertrages; Rechtmäßigkeit der außerordentlichen Kündigung;

  • LAG Schleswig-Holstein, 15.10.1987 - 6 (5) Sa 222/87

    Tarifschließender Verband; Austritt des Arbeitgebers; Tarifvertrag

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